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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit habe ich mir drei für mich wichtige Kriterien eines demokratischen Systems herausgezogen: Wahlen, Presse und Justiz. Ausgegangen bin ich von den „westlichen“ Kriterien einer demokratischen Umsetzung dieser drei Komponenten und habe im folgenden den Wortlaut bzw. die Aussagen des entsprechenden Verfassungsauszuges auf seine praktische Umsetzung unter Führung der SED hin analysiert. Orientiert habe ich mich bei dieser Aufteilung vor allem an der Publikation von Katja Schweizer mit dem Thema „Täter und Opfer in der DDR“. Schweizer ging bei ihrer Analyse der SED- Diktatur nach einem ähnlichen Schema vor. Sie bezeichnet die Elemente Journalismus, Justiz und Ministerium für Staatssicherheit als Stützpfeiler der SED- Herrschaftsausübung und -sicherung. Ich hingegen habe mich für die Teilgebiete Wahlen, Presse und Justiz entschieden, da sich anhand deren Umsetzung sehr deutlich die Gewährleistung der in der Verfassung verbürgten Grundrechte überprüfen lässt. Ausgegangen bin ich dabei von den „westlichen“ Kriterien eines demokratischen Systems. „Westlich“ aus dem Grunde, dass es beispielsweise auch im Sozialismus den Begriff der Demokratie gab, welcher allerdings mit anderen Inhalten besetzt war. Mit dem Westen verbindet man heute im allgemeinen demokratische Systeme, die sich zwar verfassungsrechtlich unterscheiden können (siehe parlamentarisches und präsidentielles System), in ihren Grundzügen jedoch übereinstimmen bezüglich der Auffassung von Demokratie. Da die erste DDR- Verfassung klar darauf ausgerichtet war, dem Westen eben dieses Bild des Aufbaus eines demokratischen Systems in ihrem Sinne zu vermitteln, entschied ich mich für diese Kategorisierung.
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Veröffentlichungsjahr: 2007
Page 1
Universität Passau Lehrstuhl für Politikwissenschaft II Grundkurs Politische Systeme Süd- und Westeuropas
SS `02
Christina Schmalz
DKW, FS 02
Page 3
I. Einleitung:
„Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen [...], hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.“1
...die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen...Im Zusammenhang mit dem System der DDR und dem Wissen, das nach 13 Jahren Wiedervereinigung darüber im Westen wie im Osten der Republik vorhanden ist, wird dieser Text der Präambel der ersten DDR- Verfassung jedem Leser zunächst wie blanker Hohn anmuten. Denn gingen die Menschen im Osten der heute vereinten Republik 1989 nicht gerade deswegen auf die Straße, weil sie ihre Freiheits- und Menschenrechte nicht verbürgt sahen?
Jedoch sollte man diesen Verfassungsauszug unter anderen Gesichtspunkten betrachten. Es war der Moment einer völligen Neuordnung des deutschen Staatsgebietes. Diese Verantwortung übernahmen in den einzelnen Zonen die alliierten Besatzungsmächte. Nach den Erfahrungen der gescheiterten Weimarer Republik und des NS- Regimes und der damit verbundenen Traumatisierung der Völker dieser Welt, insbesondere natürlich der des deutschen Volkes, konnte diese Um- bzw. Neugestaltung nur unter dem Motto der Demokratisierung erfolgen. So auch in der sowjetischen Besatzungszone. Mein Anliegen war nun die Untersuchung der Frage:
In wie weit wurde die DDR- Führung in den ersten Jahren, genauer bis zum Inkrafttreten der zweiten Verfassung im Jahre 1968, diesem in der Verfassung formulierten und nach außen hin propagierten demokratischen Anspruch gerecht? Das heißt inwieweit wurden die in ihr verbürgten Grund- und Menschenrechte in der DDR gewährleistet?