Die geschönte Reformation - Bernd Rebe - E-Book

Die geschönte Reformation E-Book

Bernd Rebe

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Beschreibung

Die auch bei Kirchenfernen beliebte Theologin Margot Käßmann wurde von der EKD medienwirksam zur "Botschafterin" für das Reformationsjubiläum ernannt. Denn im Jahr 2017 jährt sich der legendäre Thesenanschlag Luthers zum fünfhundertsten Mal. Die Jahre 2008 bis 2017 wurden deshalb gar zur "Lutherdekade" erklärt. Frau Käßmann hat keine leichte Aufgabe. Einerseits berufen sich die protestantischen Kirchen teils schon in ihrem Namen auf Luther und gründen auf der von ihm ausgelösten "Reformation". Andererseits werden bis zum Jubiläum in der Öffentlichkeit auch die dunklen Seiten Luthers so präsent sein wie nie zuvor: sein paranoider Judenhass, seine intolerante Glaubensenge, sein völlig inakzeptables Frauenbild und auch die vielfach verkrustete Mittelalterlichkeit seiner Glaubenspositionen. Wie soll man sich dem Lutherjubiläum stellen? Bernd Rebe setzt sich in diesem Buch mit den verschiedenen Sichtweisen auf die Reformation und ihren Wirkungen auseinander. Dabei unterzieht er auch Grundfragen des paulinischen Christentums - zu dem der Re-Formator ja wieder hin wollte! - einer kritischen Revision. Und er stellt in einigen Grundzügen "das Glaubenswagnis der Goethezeit" als eine nachaufklärerische Alternative zur überinterpretierten Reformation vor.

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Seitenzahl: 165

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Bernd Rebe: Die geschönte Reformation. Warum Martin Luther uns kein Vorbild mehr sein kann. Ein Beitrag zur Lutherdekade

 Tectum Verlag Marburg, 2012

ISBN: 978-3-8288-5600-4

Umschlagabbildung: Martin Luther, Porträt von Lucas Cranach d.Ä., bearbeitet (upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b0/Martin_Luther_by_Lucas_Cranach_der_Ältere.jpeg)

Den Menschen gewidmet, die freundlich sorgend und umsorgt in der Evangelischen Stiftung Neuerkerode oder in vergleichbaren Einrichtungen Orte zum Leben schaffen.

Die Beiträge »Was dürfen wir glauben?« und »Luther als Reformator katholischen Glaubens« sind in einer komprimierten Fassung im MERKUR. Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken erschienen, und zwar der letztgenannte Beitrag in Heft 722 vom Juli 2009 unter dem Titel »Die Reformation – ein unvollendetes Projekt. Von der dunklen Seite des D. Martin Luther« und der erstgenannte Beitrag in Heft 754 vom März 2012 unter dem Titel »Was dürfen wir glauben? Vom Umbruch der Religionen und den Herausforderungen des Christentums«. Der Nachdruck in erweiterter Fassung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Redaktion des MERKUR.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Im Glauben geht es um unsere Orientierung in der Welt

Was dürfen wir glauben?  Vom Umbruch der Religionen und den Herausforderungen des Christentums

1. Zeichen des Umbruchs

2. Ursachen des Umbruchs

2.1 Lebensweltliche Krisenursachen

2.2 Ideenpolitische Krisenursachen

2.3 Folgen der wissenschaftlichen Aufklärung

3. Religionen als komplexe Kulturphänomene

4. Die Herausforderungen des Christentums

5. Die irreale Glaubensbotschaft des Jesus aus Galiläa

6. Notwendige Abschiede

7. Das Reformdilemma der christlichen Kirchen

Luther als Reformator katholischen Glaubens. Kann die mittelalterliche Glaubenslehre des „großen Reformators“ uns noch als Orientierung dienen?

1. Von der dunklen Seite des D. Martin Luther

2. Das verborgene Luther-Dilemma des deutschen Protestantismus

3. Luthers Glaubensenge

4. Luther, in Teufelsangst und Hexenwahn

5. Luther, »hitzig und lüstig in der heiligen Schrift«

6. Luther und die Unausweichlichkeit der »Sünde«

7. Luthers demütigender Gott

8. Luthers später Antijudaismus und seine schlimmen Folgen

9. Die Nachkriegsmühen der deutschen Protestanten im Umgang mit Luthers Antijudaismus

10. Von der überschätzten Reformation zur verschütteten Praeformation: Das Glaubenswagnis der Goethezeit

10.1 »Die philosophische Umbildung der Religion«

10.2 Die Ablehnung der anthropomorphen Enge des Christentums

10.3 Der Toleranzgedanke der Aufklärung und die von ihr propagierte Eigenverantwortung im Glauben

10.4 Die erkenntniskritischen Einsichten der Kantischen Philosophie

10.5 Das neue Naturverständnis in Literatur und Naturphilosophie

Einleitung: Im Glauben geht es um unsere Orientierung in der Welt

»Die Spitze und Krönung der menschlichen Kulturpyramide wird von der R e l i g i o n gebildet. Alles andere ist nur der massive Unterbau, auf dem sie selbst thront, hat keinen anderen Zweck, als zu ihr hinanzuführen. In ihr vollendet sich die Sitte, die Kunst, die Philosophie. „Die Religion“, sagt Friedrich Theodor Vischer, „ist der Hauptort der geschichtlichen Symptome, der Nilmesser des Geistes.“«(Egon Friedell, Kulturgeschichte der Neuzeit1)

In einer Zeit, in der alle gewohnten Orientierungen in dramatischen Umbrüchen begriffen sind, stellt sich umso stärker auch die Frage nach der Orientierungsverlässlichkeit im Glauben. Immanuel Kant hatte den hierbei unterstellten Zusammenhang in der Fragendreiheit formuliert: »Was kann ich wissen? Was darf ich hoffen? Was soll ich tun?«, die wir nun aktualisieren und generalisieren dürfen in: »Was können wir wissen? Was dürfen wir glauben? Was sollen wir tun?«

Die tiefere Wahrheit oder doch Weisheit dieser Fragentrias liegt in der Erkenntnis, dass Voraussetzung für unser Handeln nicht nur unser Wissen und unsere Erfahrung sind, sondern auch unser Glaube: Was wir tun »sollen«, hängt nicht nur davon ab, was wir wissen (können), sondern auch davon, was wir glauben (dürfen). Das »Dürfen« beim Glauben bezieht sich hierbei nicht auf eine glaubenspolizeiliche Begrenzung dessen, was uns zu glauben erlaubt ist, sondern dieses »Dürfen« ist bezogen auf den Zusammenhang von Glauben und Orientierung in der Lebenswirklichkeit in dem Sinn, dass ein wirklichkeitsgerechter Glaube für uns – ergänzend zu unserer Vernunft und Erfahrung – hilfreich sein kann bei unserem Verständnis von Leben, Welt und Sterben und jedenfalls bei den schweren und grundlegenden Entscheidungen, vor die wir gestellt werden. Damit ist zugleich die Frage von Franz-Josef Paulus beantwortet, ob denn »moderne Gesellschaften auf die soziokulturelle Fundierung durch religiöse Überzeugungen verzichten (können)«, die sich ihm in Anbetracht der Konzentration auf das Glaubensthema stellt.2

Glauben im Sinn des Glaubendürfens ist damit konstitutiv wirklichkeitsbezogen, und hierin liegt der Hauptunterschied zu den überkommenen Religionen, die in ihrem Grundcharakter für uns heute kulturhistorische Erzählungen sind. Als solche sind sie durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet:

(1) Sie haben ihren Ursprung in Jahrtausende zurückliegenden, zum erheblichen Teil später hinzuerfundenen und in ihrem wirklichen Geschehen weitgehend ungewissen Ereignissen.

(2) Sie sind damit geprägt durch Glaubensannahmen ihrer Entstehungszeit, die sich ihrerseits schon durch Jahrhunderte, wenn nicht in Jahrtausenden herausgebildet hatten. So sind im Christentum Elemente altägyptischer und persischer Religionen unübersehbar, die – bei aller Unterschiedlichkeit – eines gemeinsam hatten: Sie propagierten die Existenz jenseitiger Mächte (in welcher Form auch immer), denen sie Einfluss auf das Leben der Menschen zusprachen. Nicht nur diese im Grunde archaische Vorstellung hat auch das Christentum geprägt, sondern es sind auch gesellschaftliche Überzeugungen und tradierte soziale Riten und Regeln in das Christentum eingegangen, wie insbesondere die Minderbewertung der Frau, die zu seiner Entstehungszeit und in seinem Entstehungsumfeld galten.

(3) Sie beziehen sich alle auf Stifterpersonen, denen eine besondere Legitimation bei der Glaubensbegründung zugesprochen wird (Moses – Jesus –Mohammed).

(4) Sie Entwicklung der überkommenen Religionen folgt einem Prozess, der dem der Kosmogonie entspricht: Auf den Urknall der Glaubensoffenbarung folgt eine Zeit der Ausbreitung des jeweiligen Glaubens, die zugleich eine Zeit der Herausbildung bestimmt-unbestimmter Glaubensannahmen und Heilsversprechen ist.

(5) Jede dieser überkommenen Religionen erhebt für sich einen Ausschließlichkeitsanspruch in dem Sinn, dass die jeweilige Religion die Alleingültigkeit des von ihr vertretenen Glaubens in Anspruch nimmt und die Bejahung eines anderen Glaubens oder die Ablehnung aller etablierten Glaubensangebote als »Ungläubigkeit« ablehnt.

Ein konstitutiv wirklichkeitsverbundener Glaube hat einen anderen Grundcharakter als die überkommenen Religionen und nimmt in jeder der fünf Positionen eine andere, zum Teil diametral entgegengesetzte Position ein:

In seinem Grundcharakter ist er keine kulturhistorische Erzählung, sondern lebt als tagtäglich neuer Versuch, mit der Unfassbarkeit der Schöpfung in dankbarer Teilhabe und freundlichem Respekt gegen alle anderen umzugehen. In Kapitel 10 von „Luther als Reformator katholischen Glaubens“ habe ich einen skizzenhaften, unvollständigen und vorläufigen Bericht über das Glaubenswagnis der Goethezeit gebracht, der das Bild der eigentlichen, aufklärungsgeprägten »deutschen Religion« – im Gegensatz zur glaubensemanzipatorischen Überhöhung der Reformation – wieder in Erinnerung bringen soll (unten S. 85ff).

Damit zu den Unterschieden zwischen einem wirklichkeitsverbundenen Glauben und den überkommenen Religionen in den fünf aufgezählten Gesichtspunkten:

Zu (1): Der wirklichkeitsverbundene Glaube hat seinen Ursprung nicht in einem Jahrtausende zurückliegenden Geschehen mit allen Ungewissheiten und Unschärfen in seiner Weitergabe und allen späteren Hinzudichtungen, sondern seine konstitutive Wirklichkeitsverbundenheit zeigt sich in seiner unverlierbaren Gegenwärtigkeit an jedem Tag und in jedem Augenblick, in dem an einem verantwortbaren Verhältnis zur Unbegreiflichkeit der Schöpfung in Dankbarkeit und Demut gearbeitet wird.

Zu (2): Ein wirklichkeitsverbundener Glaube schleppt nicht die überlebten, unaufgeklärten Glaubensannahmen unendlich ferner Zeiten mit sich herum, sondern sucht sich in der Aufnahme aller begründeten neuen Erkenntnisse und aufgeklärten Einstellungen ständig weiterzuentwickeln, ohne modischen Verbiegungen des Zeitgeistes oder der pseudowissenschaftlichen Reduktion auf einen im Grunde wissenschaftlich nicht mehr haltbaren Agnostizismus zu erliegen.

Zu (3): Ein wirklichkeitsverbundener Glaube beruft sich nicht auf die Lehre einer angeblich hierzu besonders legitimierten Stifterperson, die vor Jahrtausenden gelebt hat (und der über die unvorstellbaren Zeitdistanzen alle guten Eigenschaften dieser Welt angedichtet werden können), sondern ruft jeden Einzelnen von uns in die Glaubensverantwortung, anstatt ihn mit einem vorgegebenen Glaubenskanon zu entmündigen.

Zu (4): Ein wirklichkeitsverbundener Glaube kennt keinen »geistigen Urknall« in seinem Entstehen, sondern geht von der aufgeklärten Überzeugung aus, dass sich dieser Glaube zusammen mit der geistigen Entwicklung der Menschheit und ihrem wachsenden Einsichtsstand in die Konstitution von Welt und Kosmos langsam herausbildet.

Zu (5): Einem wirklichkeitsverbundenen Glauben ist jeder Ausschließlichkeitsanspruch fremd, denn er sieht jeden Einzelnen mit dem gleichen Recht ausgestattet, seine Glaubensverantwortung wahrzunehmen, und er respektiert im Rahmen der gleichen Grundrechtsgeltung für alle und der Wahrung des friedlichen Umgangs miteinander die Ergebnisse dieser Glaubensbemühungen in aller denkbaren Unterschiedlichkeit. Auch verbietet ihm der Ausschließlichkeitsanspruch der anderen Religionen, selbst einen solchen zu erheben.

Nun ist Kritik am Christentum nichts Neues, sondern ein treuer Begleiter seiner Existenz seit Jahrhunderten. Und vielleicht hat diese perennierende Kritik – als Ventil des Überdrussdrucks und Korrekturen bewirkendes Element – mehr zu seinem Überleben beigetragen, als die affirmative Beschwörung der alten Formeln. »Ohne die atheistische, die nihilistische, die skeptische Herausforderung gibt es keine gute Theologie, das kann man ohne Übertreibung sagen« hat selbst die evangelische Theologin Petra Bahr, die Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland, eingestanden.3 Allerdings befürchtet sie, dass »die Eventisierung und Infantilisierung der ehrwürdigen abendländischen Religionskritik…in vollem Gange« sei. Wenn es auch einige populistische Erscheinungsformen der Religionskritik geben mag, die eine solche Befürchtung nahelegen, so ist doch für jeden, der die Auseinandersetzung um den christlichen Glauben verfolgt, erkennbar, wie virulent die anschwellende Intensität des Fragens nach der Tragfähigkeit seiner Grundlagen ist. Die Ernsthaftigkeit dieses Fragens zeigt sich nicht nur in einschlägigen Diskussionen, die immer wieder die existenzielle Betroffenheit vieler Teilnehmer durch Glaubensfragen erweisen, sondern auch in der Qualität und differenziert-kundigen Argumentation einschlägiger kritischer Literatur, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. Allerdings muss man drei Kritikfelder unterscheiden, nämlich die Religionskritik, die Kirchenkritik und die Reformationskritik, und das heißt eben auch Lutherkritik.

Kirchenkritische Stellungnahmen gibt es zuhauf, und zwar in religionsverneinendem wie in religionsbejahendem Zusammenhang. Sie sind von begrenztem Wert, denn wie es etwa Parteienkritik, Gewerkschaftskritik, Bankenkritik und Kritik an sonstigen etablierten Institutionen gibt, so gibt es eben auch Kirchenkritik – so what?

Bei den religionskritischen Äußerungen gibt es dagegen in neuerer Zeit eine bisher nicht beachtete Besonderheit, die allerdings alle Alarmglocken im kirchlichen Umfeld zum Schrillen bringen sollte: Diese Kritiken werden nicht nur von der Basis der Gläubigen artikuliert, nicht nur von innerhierarchischen Amtsträgern vorgebracht (und dann, jedenfalls in der katholischen Kirche, als »Ungehorsam« abgebügelt), sondern die eigentlich nachdenkenswerte Kritikurheberschaft findet man im Kernbereich der (evangelischen) Theologie (worauf ich noch wiederholt und differenziert eingehen werde, s. unten … ). Das bedeutet aber nicht weniger und nicht mehr als die Erkenntnis, dass die zur Pflege, Deutung und Erklärung des christlichen Glaubens von Amts wegen Berufenen selbst zur Notwendigkeit eines Glaubenswandels gefunden haben. Die christliche Kirche steht damit nicht nur und nicht einmal in erster Linie in der Bewahrung ihres Glaubens gegen atheistische, nihilistische und agnostische Zweifler, sondern in der Auseinandersetzung mit ihrer eigenen geistigen Bewahrungsinstanz, der Theologie. Dieser Kritikstand markiert wohl eine qualitativ völlig neue Herausforderung für den christlichen Glauben, der sich die hierzu Berufenen stellen müssen. 

Schließlich geht es um die Reformations- und Lutherkritik. Im Unterschied zur Kirchen- und Religionskritik, die – wie schon festgestellt – den christlichen Glauben seit Jahrhunderten begleitet und die in hunderten von Schriften und sonstigen Stellungnahmen ihren Niederschlag gefunden hat, findet man in Untersuchungen zur Reformation und in Luther-Biografien – mit noch zu behandelnden, neueren Ausnahmen – eine bemerkenswerte Kritikverhaltenheit. Problematische Aspekte werden zwar nicht völlig unterschlagen, aber eher in Nebensätzen und untergeordneten Darstellungsteilen verharmlost und relativiert. Dort, wo man an manifesten Fehlorientierungen des »großen Reformators« nun gar nicht mehr vorbeikommt (wie etwa bei seinem beißenden Judenhass, hierzu unten S. 72), hat man Zuflucht zu der palliativen Zauberformel der »historischen Kontextualisierung« genommen: Luther war eben ein Kind seiner Zeit und man war damals eben antijüdisch eingestellt.

Versuche, Luthers unmäßigen Judenhass »aus der zeitgeschichtlichen Situation« heraus zu entschuldigen, zu mildern, zu entschärfen und damit für die evangelische Tradition erträglich zu machen, hat es immer wieder gegeben. Dieses Verfahren der historischen Kontextualisierung in beschönigender Absicht hatte schon der evangelische Theologe Walther Bienert in seinem 1982 erschienenen Quellenbuch mit Einführungen und Erläuterungen »Martin Luther und die Juden« angewandt.4 Allerdings hatte Bienert sein Programm, Luther aus der »zeitgeschichtlichen Situation« heraus verstehen zu wollen, »in die hinein Luther sprach« und die »an noch Schlimmeres gewöhnt war«, derart überstrapaziert, dass dieser Umwertungsversuch von Luthers antijüdischen Hasstiraden fehlschlagen musste. So hatte Bienert Luthers »treuen Rat«, die Synagogen anzuzünden, durch den Hinweis zu relativieren versucht, dass »die meisten Synagogen in der Zeit nach 1349« (dem Jahr, in dem die Judenverfolgung in Straßburg und anderen großen deutschen Städten sich in besonders gnadenlosem Morden austobte) »schon verbrannt worden waren«.5 Karlheinz Deschner stellt hierzu in Band 8 seiner »Kriminalgeschichte des Christentums« sarkastisch fest: »Somit kann da der Rest wohl gar nicht mehr so groß, Luther wieder nicht so schlimm gewesen sein? Jedenfalls, beruhigt sein kundiger Gefolgsmann, war Luthers Rat, die Synagogen zu verbrennen, „damals nichts Außergewöhnliches“, er war „von vielen Kirchenmännern vorher und gleichzeitig erteilt worden“ und – er kam, Herz, was wünschst du mehr, „der Volksstimmung entgegen“.«6

Ebenso relativiert Bienert Luthers Aufforderung zur Bücherverbrennung mit dem Hinweis auf bereits geschehene Bücherverbrennungen, selbst an damals renommierten Universitäten, und auch Luthers Aufforderung zur Judenvertreibung zeigt Luther in Anbetracht der allerorten bereits durchgeführten Judenexilierungen (auch) in Deutschland nach Bienert »auch hierin (als) ein Kind seiner Zeit und im politischen Bereich weitgehend vom Zeitgeist irregeführt.« Bienert versucht hier eine doppelte Relativierung von Luthers ausgeprägtem Judenhass: Einmal durch die von Luther befolgte Üblichkeit von Judenverfolgungen und zum Zweiten durch die Abdrängung seiner Verirrungen ins Politische – wo doch Luther selbst immer wieder betont hatte, dass sein Judenhass theologisch motiviert war, also im Kernbereich seiner Kompetenz wurzelte, und nicht nur auf einem ihm fremd gebliebenen Nebenfeld irdischer Intrigen seinen Ursprung hatte.

Karlheinz Deschner (a.a.O., S. 425) hat gegen die Relativierungsversuche von Luthers Vorschlägen zur Judenverfolgung als Befangenheit in vorreformatorischen Haltungen darauf hingewiesen, dass mit der Übernahme der tradierten Judenfeindschaft durch Luther »diese Judenfeindschaft eben nicht mehr nur „vorlutherisch“ (war), sie war eben auch lutherisch. War sie nicht mehr nur „vorreformatorisch“, sie war auch reformatorisch. War sie nicht mehr nur „spätmittelalterlich“, sie war auch frühneuzeitlich. Sie gehörte eben jetzt nicht „nicht zur reformatorischen Theologie“, sie gehörte jetzt dazu!«7

Neuestes Beispiel für den Versuch, durch historische Kontextualisierung Luthers antijüdische Giftigkeiten auch reformationsgeschichtlich hoffähig zu machen, ist die 2011 erschienene Untersuchung des renommierten Göttinger Reformationsgeschichtlers Thomas Kaufmann über »Luthers „Judenschriften“«, die schon in ihrem Untertitel »Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung« in schöner Offenheit ihr historisch-wertendes Verniedlichungsprogramm bekennt.8 Es ist geradezu spannend, in dieser Schrift den Kampf des Autors um die Bewahrung von Luthers Vorbildstellung für uns Heutige vor dem Hintergrund seines differenzierten reformationsgeschichtlichen Detailwissens nachzuvollziehen. Freilich kann er Luthers Judenfeindschaft nicht unter den Tisch kehren, ja, er betont sogar die antijüdische Kontinuität von Luthers milderen antijüdischen Frühschriften zum ungezügelten Judenhass in der drei Jahre vor seinem Tod im Jahr 1543 verfassten Spätschrift »Von den Juden und ihren Lügen« (hierzu unten S. 72ff), aber er streut doch immer wieder verstehende und Luther exkulpierende Passagen oder Begrifflichkeiten ein, so etwa dort, wo er Luther als »Wittenberger Prophet« oder als »Propheten Gottes« bezeichnet.9 Dieselbe Tendenz ist bei Kaufmanns Behandlung von zwei zentralen Aspekten von Luthers Judenfeindschaft erkennbar, nämlich bei der Aufhellung ihrer Folgen und bei ihrer Rechtfertigung durch die »historische Kontextualisierung«. 

Die Letztere würde ja an Überzeugungskraft verlieren, würde man die nicht-judenfeindlichen Strömungen in der damaligen gelehrten und öffentlichen Meinung benennen, denn dann würde die Rechtfertigung von Luthers (angeblich zeitgebundenem) Judenhass arge Kratzer bekommen. Und hier waren es vor allem die Humanisten, die über Luther hinausgehend Elemente der Aufklärung vorwegnahmen und den Juden zumindest neutral gegenüberstanden. Kaufmann aber erklärt ganz am Ende seiner Schrift (auf S. 180) sachlich falsch selbst Erasmus als »in einem tief verwurzelten Judenhass gefangen«.10 Tatsache ist, dass Erasmus lediglich im Zusammenhang mit der Reuchlin-Affäre gegen Pfefferkorn einige (unglückliche) antijudaistische Äußerungen getan hatte, aber im Grundtenor gegen den Antijudaismus Stellung bezogen hatte.11 Kaufmann reiht auch Philipp Melanchthon gegen ganz andere Stimmen in die Phalanx der Judengegner ein. Merke: Luther war eben wie alle. Diese entschuldigende Sichtweise ist schon deshalb nicht haltbar, weil Luther eben kein bloßer Judengegner war, sondern (in seiner Spätzeit) einen exterminatorischen Judenhass predigte.

Die Auseinandersetzung mit der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte von Luthers Judenhass verbietet sich Kaufmann »angesichts des gegenwärtigen Forschungsstandes«.12 Hier ist also besonders dringend aufklärende Nacharbeit erforderlich, wie ich sie im 8. und 9. Kapitel von »Luther als Reformator katholischen Glaubens« in zugegeben kursorischer Weise zu leisten versuche. Kaufmanns bis an die Grenze des wissenschaftlich Vertretbaren gehende Lutherfreundschaft – wofür man wohl auch wegen seiner Vorsitzendenposition im Verein für Reformationsgeschichte Verständnis haben könnte – lässt befürchten, dass das Lutherjubiläum, jedenfalls in der Grundtendenz, zu einer möglichst affirmativen, aber eigentlich unwahrhaftigen Jubelfeier verkommen wird. Und ob die aufrichtige Margot Käßmann als EKD-Beauftragte für das Reformationsjubiläum hieran etwas ändern kann, wird sich zeigen. Denn für den protestantischen Teil des Christentum hat das Jahr 2017, in dem sich der (wohl nur in der Legende geschehene) Luthersche Thesenanschlag als das die Reformation auslösende Ereignis zum fünfhundertsten Mal jährt, eine geradezu magische Bedeutung. Ist nicht durch die Reformation, in der Egon Friedell in seiner epochalen »Kulturgeschichte der Neuzeit« den Begründungsakt der »deutschen Religion« (eine sehr nachdenkenswerte Überschrift über das Reformationskapitel!) sieht, die mittelalterliche, Rom-orientierte Verstocktheit des Christentums samt damaligem Ablasshandel ein für allemal überwunden? In der Tat gibt es und hat es seit Jahrhunderten immer diese Sicht gegeben, dass Martin Luther mit der Reformation etwas ganz Neues geschaffen und den alten Glauben von seiner Rückständigkeit befreit habe. Ja, bei manchen wird die Reformation sogar in ein Flair von Aufklärung gehüllt. Und in der Tat hat ja Luther mit seiner Lehre vom Laienpriestertum den Einzelnen gegen die Bevormundungsansprüche der Kirchenhierarchien in eine höchst moderne Glaubensverantwortung gerufen – aber in einen Glauben woran? »Die Freiheit eines Christenmenschen« war für ihn keine wirkliche Glaubensfreiheit, sondern nur Freiheit von den Behelligungen der Welt und vor allem von der »Sünde« in der festen Einbindung in den christlichen Glauben, und zwar mit den Inhalten, wie er – Luther – sie aus seinem absolut gesetzten Bibelverständnis verkündete. Und da muss man nun mal genau hinschauen und sich mit Luthers dunklen Seiten und der Unbedingtheit seines ganz und gar mittelalterlich gebliebenen Glaubensverständnisses auseinandersetzen – wie es denn überhaupt bei dem Semimillennium des Reformationsbeginns nicht in erster Linie um die erneute Nachzeichnung der Historie des damaligen Geschehens gehen sollte – das ist inzwischen hundertfach geschehen und hat freilich sein eigenes geschichtswissenschaftliches Recht –, sondern es muss vor allem um die Frage gehen, ob Luthers Glaubenslehre für uns Heutige und für zukünftige Generationen noch eine Leitbedeutung haben kann. 

Da Luther ja keine neue Religion wollte, sondern mit seinem zu Recht Re-Formation genannten Wirken den alten Glauben reinigen und in seiner neu freigelegten Ursprünglichkeit alleinige Geltung verschaffen wollte, sind in der »Lutherdekade« zwei Fragenkreise zu behandeln, nämlich einmal die Haltbarkeit der Grundlagen des christlichen Glaubens überhaupt (hierzu der erste Beitrag: »Was dürfen wir glauben?«) und zweitens die Auseinandersetzung mit Luthers reformierter Glaubenslehre (hierzu der zweite Beitrag: »Luther als Reformator katholischen Glaubens«). In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um die Auseinandersetzung mit Luthers Glaubenslehre selbst, sondern auch um die verstörenden Wirkungen, die insbesondere seine wuterfüllte Judenfeindschaft über die Jahrhunderte hatte und untergründig wohl auch weiterhin hat: Gerade hierin zeigt sich aber, dass es beim Luther-Semimillennium nicht um eine bestätigende Rückbesinnung gehen sollte, sondern vor allem um die aktuelle Bedeutung von Luthers Glaubensverständnis und damit, wie schon bemerkt, natürlich auch um die Frage, ob Luther uns noch Glaubensvorbild sein kann.

Wie sehr dieses Thema in der »Lutherdekade« an Aufmerksamkeit gewinnen wird, zeigt auch die neueste, hochkritische Veröffentlichung des Philosophen, Theologen und Kirchenkritikers Hubertus Mynarek hierzu.13 Mynarek »entmythisiert, entmystifiziert, entdivinisiert ohne alle Einschränkungen und Verschleierungen Martin Luther, zeigt seine vergessenen, verdrängten, öffentlich tabuisierten und totgeschwiegenen Aspekte, um jedem an der vollen Wahrheit Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich ein Gesamtbild von ihm als Charakter, Lehrer und Täter zu machen. (Es sei) höchste Zeit, nach 500 Jahren die ganze Wahrheit ans Licht zu bringen, den ungeschminkten, ungeschönten Luther in seiner ernüchternden, befremdenden, ja auch erschreckenden Realität der Öffentlichkeit zu präsentieren, die kirchlich produzierte, staatlich geförderte Licht- und Kultgestalt des Reformators auf ihr wahres, weit geringeres Maß zurückzuführen.«14

Während Mynarek in dieser Zielformulierung seiner Luther-Recherchen im Vorwort seiner Schrift noch ausgesprochen zurückhaltend ist, findet er in seinem Text zu apodiktisch formulierten Verurteilungen des Wittenbergers von geradezu lutherscher Wucht: So im Zusammenhang mit Luthers Verunglimpfung der Täufer, die er »Wiedertäufer« nannte, als Ketzer. Luther habe »