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Auf der Grundlage kirchlicher Dokumente zu katholischer Soziallehre und evangelischer Sozialethik erläutert das Buch an zentralen wirtschaftlichen Tatbeständen wie Arbeit, Eigentum, Wirtschaftsfreiheit, Unternehmen, Markt, Gewinn sowie Subsidiarität, Solidarität, soziale Gerechtigkeit u.a. die christliche Sicht auf die Wirtschaft. Danach steht Wirtschaft nicht absolut, sondern ist immer strikt zweckgebunden. Wirtschaftstätigkeit sollte sich auf den Menschen als ganzheitliche Person richten, statt ihn nur eindimensional als Konsument, Unternehmer, Investor usw. wahrzunehmen.
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Seitenzahl: 104
Veröffentlichungsjahr: 2016
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2. (überarbeitete) Auflage 2016
A. Die Grundlagen
1. Was ist katholische Soziallehre?
2. Was ist evangelische Sozialethik
B. Die wirtschaftliche Ordnung
1. Der Rang der menschlichen Arbeit
1.1. Rechte und Pflichten der Arbeit
1.2. Die Gewerkschaften
1.3. Die Arbeitslosigkeit
2. Das private Eigentum
2.1. Das Recht auf Privateigentum
2.2. Die Universalität der Güter
2.3. Die Sozialpflichtigkeit
3. Die wirtschaftliche Freiheit
4. Die Soziale Marktwirtschaft
5. Das Wirtschaftswachstum
6. Das Unternehmen und die unternehmerische Arbeit
7. Die Teilhabe (Mitbeteiligung und Mitbestimmung)
8. Die Investitionen
9. Der Gewinn
10. Die soziale Gerechtigkeit
11. Die Subsidiarität
12. Die Solidarität
13. Der Staat und das politische System
14. Das Finanzwesen
15. Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen
C. Abgrenzungen
1. zum Sozialismus
2. zum Liberalismus
3. ein „Dritter Weg“?
4. Die Zusammenarbeit für das Gemeinwohl: Der Dialog
D. Ergebnis
Christliche Sozialethik und Wirtschaft: „Dienen statt Regieren“
Schaubild:
Wirtschaft in der Sicht der Sozialethik
Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Abkürzungen
a.a.O.
am angegebenen Ort
Abk.
Abkürzung
Aufl.
Auflage
BT
Bundestag
CA
Centesimus Annus“
CIV
Caritas in Veritate“
dbk
Deutsche Bischofskonferenz
Drucks.
Drucksache
EG
Evangelii Gaudium“
EKD
Evangelische Kirche in D
EKDGT
EKD-Denkschrift: „Gerechte Teilhabe“
EKDGuE
EKD-Denkschrift: „Gemeinwohl und Eigennutz“
EKDUnt
EKD-Denkschrift: „Unternehmerisches.. Handeln in evangelischer Perspektive“
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ff
fortfolgende
GES
„Gaudium et Spes“
GW
Gemeinsames Wort
GWGesellschaft
„Gemeinsame Verantwortung für eine ge rechte Gesellschaft“
GWZukunft
„Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigk.“
i.d.R.
in der Regel
Kor
Brief an die Korinther
LE
„Laborem Exercens“
Ls
„Laudato si“
MM
„Mater et Magistra“
Mt
Evangelium nach Matthäus
PIT
„Pacem in Terris“
prot.
Protestantisch
PP
„Populorum Progressio“
QA
„Quadragesimo Anno“
Rdn
Randnummer
RN
„Rerum Novarum“
s.
siehe
SRS
„Sollicitudo Rei Socialis“
u.v.a.
und viele andere
vgl.
vergleiche
z.B.
zum Beispiel
z.T.
zum Teil
Gibt es eine spezifisch christliche oder gar kirchliche Sicht von der Wirtschaft? Viele dürften diese Frage verneinen. Was hat eine religiöse Haltung oder persönlicher Glaube zu tun mit dem an Markt, Wettbewerb und Gewinn orientierten Wirtschaftsleben? Die gängigen Gegenpole, die den ordnungspolitischen Diskurs bestimmen, sind Staatssozialismus mit zentraler staatlicher Wirtschaftslenkung auf der einen und liberale oder neoliberale Orientierung an Kapital, Markt und Wettbewerb auf der anderen Seite. Die ethischen wirtschaftspolitischen Orientierungen der christlichen Kirchen aus den vergangenen mehr als 120 Jahren geraten dabei oft ganz einfach aus dem Blickfeld. Seit Ende des 19. Jahrhunderts erläutern viele offizielle Dokumente beider großer Kirchen zentrale wirtschaftsethische Begriffe und deren theologische Grundlagen. Diese Schriften sind allerdings häufig in einer sehr theologischen Sprache abgefasst und deshalb für den Ökonomen nicht immer leicht zu verstehen. Zudem sind sie nicht systematisch strukturiert, sondern meist situations- oder zeitbezogen. Außerdem sind sie weit verstreut veröffentlicht. Nicht alle Texte sind ohne Weiteres, z.B. im Internet, verfügbar. Allgemeine Darstellungen und Zusammenstellungen von Texten sind zudem meist nach Konfessionen getrennt. All dies behindert und beschränkt die politische und praktische Wirksamkeit kirchlicher Wirtschaftsschriften.
Dennoch sind die Grundpositionen der detailliert ausgearbeiteten katholischen Soziallehre1 und der evangelischen Sozialethik2 unverzichtbar für eine ernsthafte Diskussion einer menschengerechten Wirtschaftsordnung. Einzelne Elemente dieser wirtschaftlichen Werteordnung konnten sich bereits in der Praxis bewähren. Die Texte gehen weit über bloß moralische Appelle an das Gewissen des Einzelnen hinaus. Solche Appelle gibt es natürlich auch, außerdem finden sich aber auch konkrete inhaltliche Forderungen für Unternehmen und Investitionen, für die Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates, neuerdings auch verstärkt für die Umweltpolitik. Die Kirchen erheben allerdings nicht den Anspruch, eigene wirtschaftspolitische Modelle oder gar Systeme zu entwickeln. Sie wollen lediglich mit dem „ethischen Orientierungswissen“3 ihrer wirtschaftsbezogenen Lehren und Grundsätze das Nachdenken über die Ziele wirtschaftlichen Handelns fördern. Vor allem sollen die Prioritäten dieses Handelns klar werden. Beide Kirchen zeigen sich überzeugt, dass ihre wirtschaftsethischen Beiträge nicht nur für Christen, sondern für alle Menschen guten Willens relevant sind. Die Initiative beider großer Kirchen von 2014 „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ sollte z.B. eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, zur Erneuerung der Wirtschafts- und Sozialordnung beitragen und Antworten auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen aufzeigen. Trotz dieses hohen Anspruchs bleibt aber das gesellschaftliche Echo auf derartige kirchliche Verlautbarungen eher gering.
Hinter der Fülle der einzelnen veröffentlichten Dokumente lässt sich durchaus eine ordnungspolitische Struktur erkennen, gewissermaßen als Destillat der Einzeldokumente. Das erweist sich als hilfreich für eine Besinnung auf die Wurzeln einer wirklichen „Sozialen Marktwirtschaft“, wie sie nicht zuletzt im christlichen Wirtschaftsdenken entwickelt worden ist.
Eine systematische Darstellung dieser Grundstruktur muss sich zunächst an der katholischen Soziallehre orientieren, weil diese am detailliertesten ausgearbeitet ist und historisch den größten Einfluss hatte, z.B. in der christlichen Arbeiterbewegung, bei der polnischen „Solidarność“-Gewerkschaftsbewegung oder in den Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Das schmälert nicht die Bedeutung der protestantischen Sozialethik, die mit ihren Besonderheiten und gelegentlich abweichenden Positionen ebenfalls großen Einfluss hatte. In den Grundfragen der Wirtschaftsethik kommen beide Kirchen ohnehin zu weitgehend deckungsgleichen Ergebnissen.4 Dies erlaubt und erfordert eine nicht nach Konfessionen getrennte Zusammenschau der grundlegenden wirtschaftsethischen Kirchendokumente. Konsequenz dieser Gemeinsamkeit sind in neuerer Zeit u.a. auch gemeinsame Verlautbarungen („Gemeinsames Wort“) der großen Kirchen in Deutschland zu wirtschaftlichen und sozialen Themen.
Ziel der vorliegenden kleinen Schrift ist es, die ordnungspolitischen Grundlagen der kirchlichen Verlautbarungen zu einzelnen Themen und Anlässen offen zu legen und systematisch darzustellen. Dabei stützt sie sich insbesondere auf die folgenden kirchlichen Dokumente, die sich ausdrücklich mit wirtschaftsethischen Fragen befassen:
Enzyklika „Rerum Novarum“ (zitiert: RN) von 1891
5
Enzyklika „Quadragesimo Anno“ (QA) von 1931
6
Enzyklika „Mater et Magistra“ (MM) von 1961
7
Enzyklika „Pacem in Terris“ (PIT) von 1963
8
Vaticanum II, pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et Spes“ (GES) von 1965
9
Enzyklika „Populorum Progressio“ (PP) von 1967
10
Enzyklika „Laborem Exercens“ (LE) von 1981
11
Enzyklika „Sollicitudo Rei Socialis“ (SRS) von 1987
12
„Gemeinwohl und Eigennutz“ Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft, Denkschrift der EKD von 1991 (EKDGuE)
13
Enzyklika „Centesimus Annus“ (CA) von 1991
14
Gemeinsames Wort: „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (GW Zukunft) von 1997
15
„Gerechte Teilhabe“ (EKDGT) Denkschrift des Rates der EKD von 2006
16
„Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive“ (EKDUnt) Denkschrift des Rates der EKD von 2008
17
Enzyklika „Caritas in Veritate“ (CIV) von 2009
18
Enzyklika „Evangelii Gaudium“ (EG) von 2013
19
Gemeinsames Wort: Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft (GW Gesellschaft) von 2014
20
Enzyklika „Laudato si´“ (Ls) über die Sorge für das gemeinsame Haus von 2015
21
1 Gesamtdarstellung im „Kompendium der Soziallehre“, herausgegeben vom päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden, deutsche Ausgabe Freiburg i.Br. 2006 (im Folgenden zitiert: „Kompendium“)
2 Gesamtdarstellung in Körtner, Evangelische Sozialethik, Göttingen 2008, 2012 (im Folgenden zitiert: „Körtner“); „Die protestantischen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft“ Ein Quellenband, Gütersloh 1994 (im Folgenden zitiert: „Die prot. Wurzeln“)
3 GW Gesellschaft, S. 11 und 5f
4 Das gilt nicht für andere ethische Fragen, z.T. wird sogar eine zunehmende Rolle des Konfessionellen bei Biomedizin, Sexualmoral und Sterbehilfe, z.B. Stammzellenforschung, vorgeburtlicher Gendiagnistik, Präimplantationstechnik oder Umgang mit homosexuellen Partnerschaften konstatiert, vgl. „Christ in der Gegenwart“ 2014, Nr. 25, S. 278
5www.christusrex.org/overkott/rerum.htm
6www.christusrex.org/overkott/quadra.htm
7www.christusrex.org/www1/overkott/mater
8w2.vatican.va
9 Sonderdruck aus Deutsche Tagespost, Würzburg 1966; www.vatican.va/archive
10 Veröffentlicht unter www.vatican.va
11 Veröffentlicht unter www.vatican.va
12 Veröffentlicht unter www.vatican.va
13 Gütersloh 1991, 3. Aufl. 1992
14www.theol.uibk.ac.at/itl/357.html#hl
15www.ekd.de/EKD-Texte/44676.html
16 Gütersloh 2006, veröffentlicht unter www.ekd.de
17 Gütersloh 2008, veröffentlicht unter www.ekd.de
18 Veröffentlicht unter www.vatican.va
19www.vatican.va
20 Veröffentlicht unter www.sozialinitiative-kirchen.de
21 Deutscher Text veröffentlicht von der Deutschen Bischofskonferenz unter www.dbk.de
Der Inhalt der katholischen Soziallehre findet sich in mehreren Enzykliken (päpstlichen Rundschreiben) aus den Jahren 1891 bis 2015. Diese Rundschreiben werden von Sachverständigen-Gremien aus Priestern und Laien vorbereitet und ausgearbeitet. Die Soziallehre gilt als „integrierender Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen“.22 Trotz aller zeit- und anlassbedingten Besonderheiten in den einzelnen Verlautbarungen soll „der gesamte Corpus dieser Lehre kohärent“ gelten.23 Die Soziallehre soll sich als ein zeitgemäßes Lehrgebäude in dem Maße entwickeln, wie sich die Erkenntnisse der Kirche zu den geschichtlichen Ereignissen fortentwickeln. Dabei geht es nicht nur um bloße Theorie, sondern um Verwirklichung der verkündeten Grundsätze in der Praxis,24 allerdings nicht als „technische Lösungen“ oder „eigene Modelle“ der Kirche, sondern als Orientierung für konkrete Probleme in ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aspekten. Die Menschen sollen mit Hilfe der Soziallehre durch rationale Reflexion und wissenschaftliche Erkenntnis ihrer Berufung nachkommen, verantwortliche Gestalter des gesellschaftlichen Lebens zu sein. 25
43 Jahre nach der Veröffentlichung des „Kommunistischen Manifest“ (1848) und 28 Jahre nach der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins“, des Vorgängers der SPD (1863), äußert sich die katholische Kirche mit der Enzyklika „Rerum Novarum“ von 1891 zum ersten Mal grundlegend lehramtlich zur „Sozialen Frage“. Papst Leo XIII sieht die Kirche in der Verantwortung. Das veränderte Verhältnis der besitzenden Klasse zu den Arbeitern sowie die Konzentration des Kapitals in den Händen weniger erfordern seiner Meinung nach eine Reaktion. In diesem Konflikt will die Kirche aber nicht nur (wie in anderen „antimodernistischen“ Lehrschreiben aus dieser Zeit) „die Irrtümer der Gegenwart“ bekämpfen, sondern konkrete Hilfe leisten, weil „Unzählige ein wahrhaft gedrücktes und unwürdiges Dasein führen“.26
Vierzig Jahre später bewertet Papst Pius XI. in „Quadragesimo Anno“ von 1931 die Enzyklika „Rerum Novarum“ als „sichere Richtschnur zur glücklichen Lösung der sozialen Frage“. Er entwickelt die Soziallehre weiter, um „die Klassengegensätze zu überwinden und die gegenwärtige Störung der gesellschaftlichen Ordnung zu heilen“.27
Auch Papst Johannes XXIII. greift 1961 mit „Mater et Magistra“28 neue Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens, u.a. die internationale Dimension der Wirtschaft und Probleme der Landwirtschaft auf. Dazu will die Kirche „neue und lebendige Anregungen“ geben. Im April 1963 veröffentlicht Johannes XXIII. seine Enzyklika „Pacem in Terris“ über den Frieden unter den Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit.
Wenig später nimmt das von diesem Papst einberufene II. Vatikanische Konzil in der pastoralen Konstitution „Gaudium et Spes“ von 1965 u.a. zu wirtschaftlichen Fragen Stellung, weil „die Freude und die Hoffnung, aber auch die Trauer und die Angst der Menschen von heute auch Sache der Kirche“ seien.29 Papst Paul VI. beruft sich 1967 in „Populorum Progressio“ ebenfalls auf das gerade abgeschlossene Zweite Vatikanische Konzil, das die Forderungen des Evangeliums für die „soziale Frage“ klarer und lebendiger in das Bewusstsein gerückt habe. Dringend erforderlich sei nun die Verwirklichung der Soziallehre im weltweiten Maßstab.
Nach den epochalen Umbrüchen der Jahre 1989/90 sieht Papst Johannes Paul II. 100 Jahre nach „RN“ in seinem grundlegenden Rundschreiben „Centesimus Annus“ 1991 bestätigt, was Leo XIII. voraussah: „die politisch, sozial und wirtschaftlich negativen Folgen der Gesellschaftsordnung des Sozialismus“.30 Er will die moderne Welt „neu evangelisieren“. „Wesentlicher Bestandteil“ dabei soll die kirchliche Soziallehre sein.31 Auch seine Rundschreiben „Laborem exercens“ über die menschliche Arbeit (1981) und „Sollicitudo rei socialis“ über die Entwicklungspolitik (1987) hatten diese Thematik bereits aufgegriffen.
Papst Benedikt XVI. bringt 2009 einen explizit theologischen Blickwinkel in die Soziallehre ein. „Caritas in Veritate“, so der Titel seiner Enzyklika, also „die Liebe in der Wahrheit“, ist für ihn das entscheidende Prinzip,32 das als Gerechtigkeit und Gemeinwohl gesellschaftlich konkrete Gestalt annimmt und zum Orientierungsmaßstab wird.33
Die bislang schärfste Kritik an den bestehenden globalen wirtschaftlichen Verhältnissen übt schließlich Papst Franziskus 2013 in seiner Enzyklika „Evangelii Gaudium“. Hier34 sagt er schroff „Nein“ zu einer „Wirtschaft der Ausschließung“ und erregt Anstoß mit dem Satz: „Diese Wirtschaft tötet“.35
Das erscheint besonders auf die Heimat des argentinischen Papstes zugespitzt und bedeutet keineswegs die Hinwendung zu einer fundamentalistisch- antikapitalistischen Haltung. Vielmehr hält auch „Evangelii Gaudium“ an den bisherigen Grundsätzen der katholischen Soziallehre fest, wie der Papst selbst anlässlich der Veröffentlichung dieser Enzyklika ausdrücklich klarstellt.36
Mit seiner im Juni 2015 vorgelegten Enzyklika „Laudato si´“ – zum ersten Mal unter einem nicht lateinischen, sondern italienischen Titel, der auf den Sonnengesang des hl. Franziskus von Assisi verweist – macht Papst Franziskus die Ökologie zu einem zentralen Thema der katholischen Soziallehre. Er bekräftigt und bestätigt viele Einzelthemen dieser Lehre und zieht teilweise neue Konsequenzen, insbesondere für eine ganzheitliche Wirtschafts- und Sozialökologie. An
