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Neuauflage: 62. Auflage 2024 Die Handwerker-Fibel ist bundesweit das Standardlehrwerk "Nummer 1" für die Meisterprüfung in den Teilen 3 und 4. Durch die praxisnahe Umsetzung der Lehr- und Lerninhalte ist sie einer der Erfolgsgaranten für das hohe Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau Tausender Meisterschülerinnen und Meisterschüler. Band 4 der Handwerker-Fibel: Aktuell nach den Vorgaben der AMVO Teil IV Abgestimmt auf den Rahmenlehrplan Teil IV Nach Handlungsfeldern gegliedert Inhaltlich und methodisch neu bearbeitet Handlungsorientierung als grundlegendes Prinzip: zum Erwerb fallbezogener Problemlösungskompetenz! 'Die Handwerker-Fibel, Band 4: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach den vier Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen
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Seitenzahl: 474
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Dr. Lothar Semper Dipl.-Kfm. Bernhard Gress
DIE
HANDWERKER-
FIBEL
Für die praxisnahe Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV und die Ausbildereignungsprüfung
Band 4 Berufs- und Arbeitspädagogik
mit fallbezogenen Übungs- und Wiederholungsaufgaben
63., überarbeitete Auflage
Holzmann Medien | Buchverlag
Die Handwerker-Fibel enthält in der Regel Berufsbezeichnungen, Gruppenbezeichnungen etc. entweder in der weiblichen oder in der männlichen Form. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Impressum
63., überarbeitete Auflage 2025
Band 4: Artikel-Nr. 1764.72 | ISBN: 978-3-7783-1756-3
© 2025 by Holzmann Medien GmbH & Co. KG, 86825 Bad Wörishofen
Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, fotomechanischen Wiedergabe und Übersetzung nur mit Genehmigung durch Holzmann Medien.
Das Werk darf weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Medien oder ähnliches Verfahren) gespeichert, reproduziert oder sonst wie veröffentlicht werden.
Diese Publikation wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, Verfasser und Verlag können für den Inhalt jedoch keine Gewähr übernehmen.
Lektorat: Achim Sacher, Holzmann Medien | Buchverlag
Umschlaggestaltung: Markus Kratofil, Holzmann Medien | Buchverlag
Bildquellen Umschlag: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com © auremar – stock.adobe.com
Satz: abavo GmbH | Buchloe
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt
Die 63. Auflage der Handwerker-Fibel basiert auf der aktuellen Fassung der Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in den handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung – AMVO), die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Für diesen Band 4 ist zugleich die aktuelle Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) einschlägig. Sowohl der Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung – herausgegeben vom Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln – wie auch der Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung – Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung – wurden im Jahr 2023 überarbeitet und modernisiert. Dadurch soll aktuellen Herausforderungen wie Digitalisierung, Heterogenität, Fachkräftesicherung und Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
In dieser Auflage wird dies bereits entsprechend umgesetzt.
Die Handwerker-Fibel umfasst insgesamt vier Bände – Bände 1 bis 3 für Teil III und Band 4 für Teil IV der Meisterprüfung. In allen Bänden wird der Stoff handlungsorientiert aufbereitet.
Im Handwerk ist in den zulassungspflichtigen Berufen der Anlage A der Handwerksordnung in der Regel die Qualifikation als Meister die Voraussetzung für die Ausübung dieses Gewerbes. Diese beinhaltet zugleich die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV der Meisterprüfung). Für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe der Anlage B der Handwerksordnung gelten für die fachliche Eignung eines Ausbilders, soweit dieser über keine Qualifikation als Meister verfügt, die Bestimmungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Also muss dann die Ausbildereignung entsprechend der AEVO nachgewiesen werden.
Bis auf einige – teils redaktionelle – Formulierungen sind AMVO und AEVO deckungsgleich. Die vier Handlungsfelder orientieren sich am Ablauf der Ausbildung:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen (in der AEVO: bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken),
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
In der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung heißt es: „Von großer Bedeutung ist, dass die Lehrgänge zum Erwerb der Ausbildereignung in ihrer inhaltlichen Gestaltung die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Wirtschaftsbereiche bedarfsgerecht berücksichtigen.“ Dem wird durch unser Lehrbuch Rechnung getragen, das sich primär an den Wirtschaftsbereich Handwerk richtet.
Es ist auch weiterhin gewährleistet, dass die bestandene Ausbildereignungsprüfung von der Prüfung für Teil IV der Meisterprüfung befreit.
Handlungsorientierung bedeutet, dass berufliche Handlungssituationen oder Handlungsfälle, die an der Betriebs- und Berufspraxis sowie an Geschäfts- und Arbeitsprozessen orientiert sind, beispielhaft zum Gegenstand der Ausbildung gemacht werden. Der Lernende soll selbstständig Handlungen planen, durchführen und kontrollieren sowie sich im Anschluss über die jeweiligen Zusammenhänge klar werden. Damit erreicht er berufliche Handlungskompetenz. Das heißt, er kann in beruflichen Situationen im betrieblichen Gesamtzusammenhang sach- und fachgerecht durchdacht und in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verantwortung handeln.
Die von den Meisterinnen und Meistern bzw. Ausbilderinnen und Ausbildern zu erwerbenden berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind für AMVO und AEVO für alle vier Handlungsfelder als Kompetenzen formuliert. Auf der Grundlage des Rahmenplans zur AEVO und der darauf abgestimmten Struktur für die Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung ist der Inhalt dieses Bandes nach Handlungsfeldern und Lernsituationen gegliedert. Bei jeder Lernsituation sind die zu erwerbenden Kompetenzen vorangestellt.
Die Handwerker-Fibel hat sich seit vielen Jahren als Lehrbuch bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk, aber auch auf die Ausbildereignungsprüfung bestens bewährt. Sie ist dafür sowohl das wichtigste Lernmittel und Begleitmaterial als auch Grundlage für das Selbststudium. Der Schwerpunkt der Inhalte ist nicht auf Begriffswissen, sondern in erster Linie auf anwendungsbezogenes Handlungswissen und berufliche Handlungsfähigkeit für die Praxis gelegt. Auch im Rahmen der handlungsorientierten Ausbildung und Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung wie auch die Meisterprüfung ist ein Lehrbuch wie dieser Band der Handwerker-Fibel für ein erfolgreiches Lernen, den Erwerb der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, für die Aneignung von Handlungskompetenz und das Bestehen der Prüfung unverzichtbar. Darüber hinaus eignet sich die Handwerker-Fibel als Handbuch und Nachschlagewerk für die wirtschaftliche Betriebs- und Unternehmensführung des Handwerksmeisters nach der Meisterprüfung, sei es als selbstständiger Unternehmer oder als angestellte Führungskraft oder Ausbilder im Handwerk. Dabei hilft den Nutzern ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Nach den Textteilen zu jeder Lernsituation folgen handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben zur begleitenden Kontrolle des Lernprozesses und zur Vorbereitung auf die Prüfung. Dazu enthält dieses Buch eine Mischung aus drei im Wesentlichen in der Prüfungspraxis zur Anwendung kommenden fallbezogenen Aufgabentypen, nämlich programmierte Aufgaben mit Auswahllösungen, Situationsaufgaben mit Leitfragen bzw. Leithinweisen und offenen Lösungen sowie Situationsaufgaben mit frei formulierter Lösung. Die fallbezogenen Aufgaben mit programmierten Auswahllösungen sind durch Ankreuzen einer der fünf vorgegebenen Lösungen zu bearbeiten. Die richtigen Lösungen sind am Ende des Buches zur Kontrolle abgedruckt. Bei allen Aufgaben erfolgt am Schluss der Aufgabenstellung ein Hinweis zum Textteil als Lösungshilfe. So wird es ermöglicht, bei festgestellten Lücken entsprechend nachlesen bzw. nacharbeiten zu können.
Alle vier Bände der Handwerker-Fibel sind auch für die Vorbereitung auf Fortbildungsprüfungen im Handwerk geeignet, in denen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach Maßgabe der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in den handwerksähnlichen Gewerben (AMVO) gefordert werden.
Für diese Auflage wurde der Inhalt wiederum an gesetzliche Änderungen und Neuregelungen sowie einschlägige Neuentwicklungen, die bis Anfang Dezember 2024 feststanden, angepasst. Insbesondere wurden die zum 01.08.2024 vorgenommenen Änderungen im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung berücksichtigt.
Ferner wurde Wert darauf gelegt, noch lesbarer und verständlicher zu formulieren.
Für Anregungen bei Abfassung des Textes für diesen Band danken wir Herrn Christian Gohlisch.
Wir wünschen Ihnen bei der Vorbereitung und Ablegung Ihrer Prüfungen viel Erfolg.
Januar 2025
Die Autoren und
Holzmann Medien | Buchverlag
Mit den aktuellen Lehr- und Lernmitteln von Holzmann Medien erwerben Sie zusätzliche Sicherheit für die erfolgreiche Ablegung Ihrer Meisterprüfung:
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Sämtliche Lehr- und Lernmittel können, sofern sie nicht vom Lehrgangsträger zur Verfügung gestellt werden, im Buchhandel oder direkt beim Verlag bezogen werden.
Bestelladresse:
Holzmann Medien GmbH & Co. KG
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86825 Bad Wörishofen
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Fax: 0 82 47 / 35 41 90
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www.holzmann-medienshop.de
1 Handlungsfeld: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
1.1 Lernsituation: Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
1.1.1 Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung
1.1.2 Bedeutung und Vorteile der Ausbildung für Individuen, Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Karrierewegen, Ausbildungsmarketing
1.1.3 Bedeutung der Ausbildung für Wirtschaft und Gesellschaft
1.1.4 Bedeutung der Ausbildung für den Betrieb: Nutzen, Kosten, Zukunftsfähigkeit
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.2 Lernsituation: Betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen vorbereiten und treffen
1.2.1 Personalplanung und Ausbildungsbedarf
1.2.2 Rechtliche und weitere Rahmenbedingungen der Ausbildung, insbesondere Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Tarifrecht, Arbeitszeitgesetz, BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.3 Lernsituation: Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
1.3.1 Einordnung des Berufsbildungssystems in das deutsche Bildungssystem
1.3.2 Grundlegende Anforderungen an das Bildungssystem, insbesondere Chancengleichheit, Durchlässigkeit, Transparenz, Gleichwertigkeit
1.3.3 Das duale System der Berufsausbildung: Struktur, Zuständigkeiten, Aufgabenbereiche, Kontrolle
1.3.4 Individuelle Entwicklungsperspektiven
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.4 Lernsituation: Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen
1.4.1 Entstehung von Berufen und Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe
1.4.2 Struktur, Funktionen, Ziele von Ausbildungsordnungen und Zeugniserläuterungen
1.4.3 Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb, besondere Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.5 Lernsituation: Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung
1.5.1 Persönliche und fachliche Eignung nach BBiG und HwO, Ausbildungshemmnisse
1.5.2 Eignungskriterien der Ausbildungsstätte (betriebliche Eignung)
1.5.3 Außerbetriebliche Ausbildung und Verbundausbildung
1.5.4 Aufgaben der Handwerksorganisationen (Kammer, Innung) zur Unterstützung der Ausbildung
1.5.5 Ordnungswidrigkeiten und Entzug der Ausbildungsberechtigung
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.6 Lernsituation: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten
1.6.1 Zielgruppen, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für berufsvorbereitende Maßnahmen (z. B. Einstiegsqualifizierung)
1.6.2 Bedeutung berufsvorbereitender Maßnahmen und Fördermöglichkeiten sowie Kooperations- und Ansprechpartner
1.6.3 Inhaltliche Strukturierung berufsvorbereitender Maßnahmen (Qualifizierungsbausteine)
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
1.7 Lernsituation: Innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden koordinieren
1.7.1 Abgrenzung: Ausbildender, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte
1.7.2 Funktion und Aufgaben des Ausbilders
1.7.3 Funktion, Aufgaben und Voraussetzungen der mitwirkenden Ausbildungsbeauftragten
1.7.4 Qualifizierung und lebensbegleitendes Lernen der Ausbilder
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2 Handlungsfeld: Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
2.1 Lernsituation: Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
2.1.1 Rechtliche Grundlage, Planungsbedarf und Grenzen der Ausbildungsplanung
2.1.2 Ausbildungsordnung als Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplanes
2.1.3 Bedeutung berufstypischer Arbeits- und Geschäftsprozesse und individueller Lernvoraussetzungen für die Erreichung der Ausbildungsziele
2.1.4 Kriterien für die Erstellung und Anpassung eines betrieblichen Ausbildungsplanes
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2.2 Lernsituation: Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen
2.2.1 Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
2.2.2 Mitwirkungsmöglichkeiten der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2.3 Lernsituation: Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen
2.3.1 Netzwerk wesentlicher Kooperationspartner in der Ausbildung
2.3.2 Möglichkeiten der Lernortkooperation
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2.4 Lernsituation: Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
2.4.1 Berufswahl
2.4.2 Möglichkeiten zur Anwerbung von Ausbildungsinteressenten
2.4.3 Kriterien für die Bewerberauswahl
2.4.4 Verfahren für die Bewerberauswahl
2.4.5 Berufslaufbahn und Karrieremöglichkeiten
2.4.6 Kommunikation nach Vertragsabschluss
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2.5 Lernsituation: Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen
2.5.1 Rechtliche Grundlagen und Inhalte des Ausbildungsvertrages
2.5.2 Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden
2.5.3 Eintragung in die Lehrlingsrolle
2.5.4 Anmeldung bei Berufsschule und weiteren Stellen
2.5.5 Rechtliche Möglichkeiten der Kündigung sowie der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
2.6 Lernsituation: Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
2.6.1 Vorteile, mögliche Risiken und rechtliche Grundlage für Ausbildungsteile im Ausland
2.6.2 Berufsausbildung in anderen europäischen Ländern
2.6.3 Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Realisierung von Ausbildungsteilen im Ausland
2.6.4 Dokumentation von Auslandsaufenthalten
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3 Handlungsfeld: Ausbildung durchführen
3.1 Lernsituation: Lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
3.1.1 Feststellung von heterogenen Voraussetzungen
3.1.2 Lernen, Lernkompetenz, Lernkultur des selbst gesteuerten Lernens
3.1.3 Der Ausbilder als Lernbegleiter
3.1.4 Förderung des selbstgesteuerten Lernens durch digitale Infrastruktur (Lernplattformen)
3.1.5 Didaktische Prinzipien zur Lernförderung
3.1.6 Phasen und Fördermöglichkeiten des Lernprozesses (Zielvereinbarung, Motivation, Transfersicherung)
3.1.7 Lern- und Arbeitstechniken, Rahmenbedingungen
3.1.8 Feedback-Möglichkeiten
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.2 Lernsituation: Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
3.2.1 Einführung des Auszubildenden in den Betrieb (Onboarding), auch unter Verwendung digitaler Tools
3.2.2 Digitale Kommunikation
3.2.3 Instrumente zur Bindung der Auszubildenden: Patenschaften, Mentoren, Teambuilding
3.2.4 Bedeutung, Gestaltung und Auswertung der Probezeit
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.3 Lernsituation: Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
3.3.1 Methodenkonzept der auftrags- und geschäftsprozessorientierten Ausbildung (vollständige Handlung)
3.3.2 Auswahl geeigneter Arbeitsaufgaben und Einbindung der Auszubildenden
3.3.3 Gestaltung von Lern- und Arbeitsaufträgen unter Nutzung digitaler Tools (digitale Lerndokumentation) auch zu Veränderungen in der Arbeitswelt und deren Reflexion (z. B. Änderungen der Arbeitsorganisation, die Einführung neuer Technologien, Nachhaltigkeit)
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.4 Lernsituation: Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
3.4.1 Überblick über Ausbildungsmethoden und Kriterien für die Methodenwahl
3.4.2 Planung und Realisierung von Lehrgesprächen und lernaktivitätsfördernden Methoden
3.4.3 Präsentation einer Ausbildungssituation
3.4.4 Funktionen und Auswahl von Ausbildungsmedien
3.4.5 Digital gestütztes Lernen in der Ausbildung (Lernplattformen, virtuelle und hybride Lernumgebungen, digitale Lerneinheiten, digitale Kommunikationstools)
3.4.6 Digitaler Ausbildungsnachweis im Ausbildungsprozess
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.5 Lernsituation: Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungsdauer prüfen
3.5.1 Erscheinungsformen sowie Ursachen von Lernschwierigkeiten und darauf abgestimmte Lernhilfen und Fördermaßnahmen
3.5.2 Ausbildungsbegleitende Förderungsmöglichkeiten
3.5.3 Anpassungsoptionen: Verlängerung, Fachpraktikerausbildung, Teilzeitausbildung zur Behebung von Lernschwierigkeiten, z. B. bei Ursachen im familiären Umfeld
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.6 Lernsituation: Für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung prüfen
3.6.1 Förderangebote für leistungsstarke Auszubildende
3.6.2 Verkürzung der Ausbildungsdauer und vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.7 Lernsituation: Soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken
3.7.1 Entwicklungsaufgaben im Jugendalter und entwicklungstypisches Verhalten Auszubildender sowie Umwelteinflüsse
3.7.2 Sozialisation des Auszubildenden im Betrieb
3.7.3 Kommunikation in der Ausbildung (auch Regeln für digitale Kommunikation zur Vermeidung von Konflikten, wie z. B. Nutzung während der Arbeitszeit und „Cyber-Mobbing“)
3.7.4 Verhaltensauffälligkeiten und Konfliktsituationen in der Ausbildung
3.7.5 Konfliktvermeidung und Strategien zum konstruktiven Umgang mit Konflikten
3.7.6 Wertschätzung, Achtung und Respekt voreinander
3.7.7 Kulturelle Vielfalt
3.7.8 Ausbildungsabbrüche: Ursachen und Lösungsansätze zur Vermeidung. Selbstreflexion als Ausbilder
3.7.9 Schlichtungsverfahren für Lehrlingsstreitigkeiten
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.8 Lernsituation: Lernen und Arbeiten im Team entwickeln
3.8.1 Kriterien für die Bildung von Teams
3.8.2 Zusammenarbeit im Team und Dokumentation der Ergebnisse (auch mit digitalen Tools des kollaborativen Arbeitens, Augmented Reality)
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.9 Lernsituation: Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen
3.9.1 Formen und Funktionen von Erfolgskontrollen in der Ausbildung
3.9.2 Grundlegende Anforderungen an Erfolgskontrollen
3.9.3 Durchführung innerbetrieblicher Erfolgskontrollen
3.9.4 Beurteilungsbogen, Beurteilungskriterien, Lernbedarfsgespräch sowie digitale Diagnosetools zur Selbst- und Fremdeinschätzung
3.9.5 Bewertung außerbetrieblicher Erfolgskontrollen
3.9.6 Ausbildungsnachweis
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
3.10 Lernsituation: Interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern
3.10.1 Grundlegende kulturelle Unterschiede: Ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung als Dimensionen von Vielfalt in der Arbeitswelt
3.10.2 Interkulturelle Kompetenzen: Toleranz, konstruktive Zusammenarbeit, Einfühlungsvermögen, respektvoller Umgang, Sachlichkeit
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
4 Handlungsfeld: Ausbildung abschließen
4.1 Lernsituation: Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
4.1.1 Prüfungsanforderungen und Prüfungsablauf
4.1.2 Gestreckte Abschluss-/Gesellenprüfung
4.1.3 Spezifische Hilfen und Techniken zur Prüfungsvorbereitung
4.1.4 Vermeidung/Abbau von Prüfungsangst
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
4.2 Lernsituation: Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
4.2.1 Anmeldung, Freistellung und Zulassung zur Prüfung
4.2.2 Prüfungsrelevante Besonderheiten von Auszubildenden (Nachteilsausgleich)
4.2.3 Wiederholungsprüfung, Ergänzungsprüfung und Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
4.3 Lernsituation: Schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen
4.3.1 Bedeutung, Arten und Inhalte von Zeugnissen
4.3.2 Formulierung von Zeugnissen
4.3.3 Rechtsfolgen von Zeugnissen
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
4.4 Lernsituation: Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
4.4.1 Berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Meisterprüfung
4.4.2 Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung)
4.4.3 Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B zur Handwerksordnung)
4.4.4 Ausbildereignungsprüfung
4.4.5 Finanzielle Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen
4.4.6 Übernahme und betriebliche Entwicklungsperspektiven
Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben
Lösungen zu den handlungsorientierten, fallbezogenen Aufgaben
Stichwortverzeichnis
Kompetenzen:
> Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung, insbesondere die Bedeutung der beruflichen Handlungskompetenz, für Branche und Betrieb herausstellen.
> Vorteile und Nutzen der Ausbildung für Individuen, Wirtschaft und Gesellschaft beschreiben. Dabei wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsgesichtspunkte berücksichtigen.
> Nutzen der Ausbildung auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und der Kosten für den eigenen Betrieb begründen.
> Vorteile und Nutzen für das betriebliche Ausbildungsmarketing nutzen.
Es gibt zahlreiche Vorstellungen von Bildung und Ausbildung. Hier gilt:
Ziel der Bildung und Ausbildung
Der Mensch soll die Fähigkeit erlangen, in verschiedenen Situationen sachgerecht zu handeln.
Menschliches Leben erfordert Handeln in vielfältiger Art und Weise. Dies gilt insbesondere in Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Zu jeder Handlung braucht der Mensch Kompetenz. Diese besteht aus Fähigkeiten, Kenntnissen, Fertigkeiten, Erfahrungen und Einstellungen.
Der rasche und umfangreiche technische und wirtschaftliche Wandel wird das Arbeitsleben zukünftig noch stärker beeinflussen und ständig verändern. Technisches Wissen und einmal erworbene berufliche Kenntnisse veralten heute rascher als jemals zuvor. Die Arbeitsteilung wird national und international weiter zunehmen. Damit sind zugleich erhebliche Veränderungen bezüglich der beruflichen Qualifikation während eines Arbeitslebens verbunden.
Daher soll Berufsausbildung die Auszubildenden auch befähigen, sich mit Veränderungen auseinanderzusetzen, um zukünftige Anforderungen besser bewältigen zu können. Berufsausbildung schafft damit auch die Grundlage, ein Leben lang zu lernen.
Ein modernes Ausbildungssystem muss auf berufliche Handlungsfähigkeit ausgerichtet sein. Deshalb ist nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1) im Rahmen der Berufsausbildung berufliche Handlungsfähigkeit in einem Ausbildungsberuf zu vermitteln. Der Gesetzgeber stellt hierbei den Anspruch, dass nach erfolgreich bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung die volle berufliche Handlungsfähigkeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf vorhanden ist.
Handlungskompetenz
In diesem Zusammenhang spricht die Berufs- und Arbeitspädagogik von der beruflichen Handlungskompetenz. Diese bezieht sich nicht nur auf die rein fachliche Kompetenz (einschließlich Methodenkompetenz), sondern auch auf persönliche Eigenschaften und den Umgang mit Kollegen, Kunden sowie Vorgesetzten.
Kompetenzbereiche
Die berufliche Handlungskompetenz umfasst mehrere unterschiedliche Einzelkompetenzen. Die drei wichtigsten Teilbereiche sind
> fachliche Kompetenz (einschließlich Methodenkompetenz),
> persönliche Kompetenz und
> soziale Kompetenz.
Die einzelnen Kompetenzbereiche können wiederum mit vielfältigen Eigenschaften charakterisiert werden. Man nennt sie auch Schlüsselqualifikationen.
Schlüsselqualifikationen sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht nur mit dem eigentlichen Beruf, sondern auch mit anderen Berufsfeldern, Tätigkeiten und Funktionen zusammenhängen. Sie sind berufsübergreifend. Sie beziehen sich auch auf Fähigkeiten, die für zukünftige Anforderungen des Berufslebens notwendig sind.
Fachkompetenz mit Methodenkompetenz
Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Fachkompetenz sind:
Methodenkompetenz bedeutet dabei die Fähigkeit zur Anwendung bestimmter Lern- und Arbeitsmethoden. Damit kann fachliches Wissen auch in der Praxis umgesetzt werden.
Persönlichkeitskompetenz
Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Persönlichkeitskompetenz sind:
> Leistungsbereitschaft
> Zuverlässigkeit
> Sorgfalt
> Lernfähigkeit und -bereitschaft
> Urteilsvermögen, Entscheidungsfähigkeit
> abstraktes, analytisches und logisches Denken
> Kreativität, Flexibilität
Sozialkompetenz
> Gesprächsbereitschaft
> Eigeninitiative.
Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Sozialkompetenz sind:
> Kollegialität
> Kontakt-, Kommunikationsfähigkeit
> Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit
> Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen
> Toleranz
> Hilfsbereitschaft
> Kompromiss-, Durchsetzungsfähigkeit
> Fähigkeit zur Selbstreflexion.
Handlungskompetenz ist nicht bereits dann gegeben, wenn ein Bereich möglichst gut ausgeprägt ist, sondern sie erfordert sowohl fachliche wie auch persönliche und soziale Schlüsselqualifikationen.
Handlungskompetenz Handlungsorientierte Ausbildung
Handlungskompetenz besitzt, wer selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann. Dies soll erreicht werden, indem der Auszubildende im Lernvorgang selbst bereits diese Schritte der vollständigen Handlung, also Planen, Durchführen und Kontrollieren, umsetzt. In diesem Fall spricht man auch von einer handlungsorientierten Ausbildung.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Das schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren an seinem Arbeitsplatz ein.
In der konkreten betrieblichen Praxis bedeutet dies:
> Selbstständiges Planen: Der Lehrling soll in der Lage sein, den Arbeitsvorgang bzw. Arbeitsprozess selbst zu planen.
> Selbstständiges Durchführen: Der Lehrling kann den von ihm geplanten Arbeitsablauf auch ohne fremde Hilfe ausführen.
> Selbstständiges Kontrollieren: Der Lehrling lernt, seine eigenen Leistungen selbstkritisch zu prüfen sowie Fehler und deren Ursachen und Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung zu erkennen.
Prozessorientierte Ausbildung
Im Zuge der praktischen Umsetzung der „Prozessorientierung“ als ein didaktisches Konzept in der Ausbildung sehen Ausbildungsordnungen zusätzlich vermehrt vor, dass die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen auch auf Geschäfts- und Arbeitsprozesse (Abläufe) bezogen zu vermitteln sind. Die Vermittlung soll die Fähigkeit zum Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließen. Die Ausbildung ist somit auf der Grundlage von Geschäftsprozessen zu planen und durchzuführen.
Prozesskompetenz
Dies bedeutet, dass Inhalte der Ausbildung auf betriebliche Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu beziehen sind. In der Ausbildung soll „Prozesskompetenz“, also die Fähigkeit zum sachgerechten Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang, vermittelt werden.
Mit einer Berufsausbildung bekommen junge Menschen einen fundierten und anerkannten Einstieg in das Berufs- und Erwerbsleben. Im Vergleich zu anderen Bildungsgängen erhalten Auszubildende von Anfang an eine Ausbildungsvergütung und erleben ihre Ausbildung in der betrieblichen Echt-Situation.
Die Herausstellung der Vorteile der Berufsausbildung spielt auch in der Nachwuchsgewinnung eine große Rolle (>>Abschnitt 2.4).
Die Bedeutung der Berufsausbildung für den Einzelnen liegt insbesondere in folgenden Bereichen:
> wichtiger Einstieg ins Berufsleben
> Sicherung eines Arbeitsplatzes
> Sicherung des Lebensunterhalts und der finanziellen Existenzgrundlage
> stufenweise Einführung in die Berufs- und Arbeitswelt
> Erwerb von Verhaltensformen im Betrieb
> Schaffung einer Grundlage für berufliche Mobilität (örtliche und fachliche Beweglichkeit)
> Lernen von selbstständigem Arbeiten und Handeln
> Persönlichkeitsbildung
> Aneignung von Pflichtbewusstsein, Verantwortung und Zuverlässigkeit
> Voraussetzung für den Einstieg in Weiterbildungsmöglichkeiten.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Jede Gesellschaft muss dafür sorgen, die berufliche Leistungsfähigkeit zu schaffen und zu erhalten. Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen ist auch für eine Gesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Menschen, die ihre berufliche Leistungsfähigkeit vorzeitig verlieren, benötigen soziale Unterstützung. Die Erhaltung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist ferner ein wichtiges Element für die Stabilität einer Gesellschaftsordnung, weil Arbeitslosigkeit, die auf mangelnde berufliche Leistungsfähigkeit zurückzuführen ist, auf Dauer gesehen eine Gesellschaftsordnung gefährdet.
Zweckmäßige Maßnahmen
Die berufliche Leistungsfähigkeit und somit die Stabilität einer Gesellschaftsordnung wird insbesondere erhalten durch
> eine solide Berufsausbildung,
> eine laufende berufliche Fortbildung und
> durch geeignete berufliche Umschulungsmaßnahmen im Bedarfsfall.
Produktionsfaktor Arbeit
Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsbildung
Der wichtigste Produktionsfaktor „Arbeit“ hängt in einer Volkswirtschaft vom Niveau der Ausbildung aller arbeitenden Menschen ab.
In einem rohstoffarmen Land wie der Bundesrepublik nimmt somit die berufliche Bildung wirtschaftspolitisch die absolute Schlüsselrolle ein.
Sie ist die wichtigste Investition in „Humankapital“, die genauso bedeutsam ist wie die Investition in Sachkapital (Maschinen, Werkzeuge usw.).
Gegenseitige Verflechtung
Bildungs-, Gesellschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind eng verbunden. Berufsbildungsfragen müssen daher auch unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten gesehen werden.
Arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Berufsbildung
Am Arbeitsmarkt treffen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften zusammen. Das oberste Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss der Ausgleich von Angebot und Nachfrage sein. Der Arbeitsmarkt wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
> technische Entwicklungen
> konjunkturelle und strukturelle Entwicklungen
> lohnpolitische Entscheidungen
> sozialpolitische Entscheidungen
> bildungspolitische Entscheidungen
> Qualität der Berufsbildung.
Bildungspolitik
Einer der stärksten Einflussfaktoren ist die Bildungspolitik. Folgende Unterscheidung ist wichtig:
> qualitativ: Welche Qualifikationen werden benötigt?
> quantitativ: Wie viele Fachkräfte werden benötigt?
Qualitativ gesehen muss das berufliche Bildungssystem dafür sorgen, dass die Absolventen den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen der beruflichen Arbeit entsprechen. Dabei ist die Ausbildung auf größtmögliche Flexibilität und Mobilität zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen, Branchen und Regionen auszurichten.
Quantitativ betrachtet muss die Bildungspolitik dafür sorgen, dass genügend fachlich vorgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und der Arbeitsmarkt so ausgeglichen wie möglich ist.
Leider ist dieser Ausgleich in der Bundesrepublik nicht gegeben. Trotz bestehender Arbeitslosigkeit gibt es unbesetzte Stellen in beachtlicher Zahl, weil die Qualifikationen in Angebot und Nachfrage nicht zur Deckung gebracht werden können. Es ist daher mehr als zuvor notwendig, über eine gezielte Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik die qualitativen und quantitativen Ungleichgewichte zu reduzieren.
Sozialpolitische Bedeutung der Berufsbildung
Auch für die Sozialpolitik hat die berufliche Bildung eine wichtige Bedeutung: Ein solides Berufsbildungssystem schafft die wirtschaftlichen Grundlagen für die Sozialpolitik eines Staates. Eine gute Berufsbildungspolitik ist somit auch der Schlüssel für die soziale Sicherung, insbesondere auch für sozial schwache Schichten unserer Gesellschaft.
Einkommen
Wer eine qualifizierte Ausbildung und Weiterbildung durchläuft, kann in der Regel ein höheres persönliches Einkommen erreichen. Darüber hinaus eröffnet sie auch eine höhere soziale Stellung, zum Beispiel als selbstständiger Handwerksmeister. Gesamtwirtschaftlich betrachtet führt eine qualifizierte berufliche Bildung zu
Hoher Beschäftigungsgrad
> hoher Wirtschaftsleistung
> einem hohen Beschäftigungsgrad
> und somit zur Einsparung von sozialen Leistungen.
Berufliche Bildung entlastet die Sozialpolitik auch durch berufliche Wiedereingliederung und Ausbildung von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung.
Bedeutung der Berufsausbildung hinsichtlich Ökologie und Nachhaltigkeit
Ökologische Fragestellungen spielen in der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung eine zunehmende Bedeutung. Dies hat auch Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag. Die Berufsausbildung bietet die Chance, bereits hier die Grundlagen für ein nachhaltiges Wirtschaften zu legen. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung geltender Regelungen des Umweltschutzes. Aber auch die Betrachtung von Arbeitsprozessen unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit oder auch die Vermeidung unnötiger Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind wichtig. Diese Inhalte finden sich als Standardberufsbildpositionen in den neuen Ausbildungsordnungen (>>Abschnitte 1.4.2 und 2.1.2.1).
Handwerkspolitische und einzelbetriebliche Bedeutung der Berufsbildung
Gerade im Handwerk spielt das Niveau der Berufsausbildung eine entscheidende Rolle. Zwar steigt auch im Handwerk der Maschinen- und Geräteeinsatz. Trotzdem bestimmt aber die menschliche Arbeitskraft im Handwerk maßgeblich das Ergebnis der betrieblichen Leistung. Daher hat das Handwerk noch mehr als andere Wirtschaftszweige dafür zu sorgen, dass auch in der Zukunft eine ausreichende Zahl von Nachwuchsarbeitskräften vorhanden ist. Diese müssen die erforderlichen Qualifikationen aufweisen.
Im Handwerk hat die betriebliche Ausbildung eine lange Tradition. Im Hinblick auf die Ausbildungskosten wird auch im Handwerk immer wieder die Frage gestellt, ob sich Ausbildung für den Handwerksbetrieb unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch lohne und somit sinnvoll sei.
Ausbildung als lohnende Investition
Die Kosten-Ertrag-Rechnung (Gegenüberstellung von Ausbildungskosten und durch die Auszubildenden erwirtschafteten Erträgen) und die Kosten-Nutzen-Situation der betrieblichen Ausbildung unterscheiden sich zwar in den einzelnen Handwerkszweigen. Untersuchungen zeigen aber, dass die Vorteile und der Nutzen der Ausbildung in den meisten Betrieben die Kosten überwiegen. Betriebliche Ausbildung ist also eine lohnende Investition in die Zukunft. Dies verstärkt sich in Zeiten des Fachkräftemangels noch weiter.
Vorteile der Ausbildung
Weitere grundsätzliche betriebswirtschaftliche Vorteile sind insbesondere:
> sofort einsetzbare qualifizierte Fachkräfte mit betriebsspezifischer Kompetenz
> keine Kosten für Personalbeschaffung extern ausgebildeter Fachkräfte
> keine Kosten für Einarbeitung und Anpassungsqualifizierung
> Vermeidung von Fluktuation, weniger Kosten durch Personalwechsel
> weniger oder kein Fehlbesetzungsrisiko, Möglichkeit der Bestenauslese
> in der Regel planbarere Lohnkosten als bei der Einstellung externer Fachkräfte
> die langfristige Sicherung des Fachkräftebedarfs für einen möglichst rationellen Personaleinsatz
> Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt.
Die Fachkräftegewinnung und -sicherung ist eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit des Handwerks. Die duale Berufsausbildung im eigenen Betrieb kann hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten.
Für die Finanzierung der Berufsausbildung sind mehrere Stellen zuständig.
Der Betrieb trägt in der Regel voll die Kosten, die in der betrieblichen Ausbildungszeit anfallen, und die Kosten der betriebsergänzenden überbetrieblichen Ausbildung. Für diese gibt es aber auch Zuschüsse vom Bund und den Bundesländern.
Die Kosten für die Berufsschulanteile in der Ausbildung werden – soweit es den Schulbesuch betrifft – von den Berufsschulträgern, also vom Bundesland oder der Kommune, getragen. Die Ausbildungsvergütung während der Berufsschulzeit zahlt der Ausbildungsbetrieb.
Tarifvertragliche Finanzierungsregelungen
Für einige Handwerksberufe gibt es tarifvertragliche Finanzierungsregelungen. Diese dienen beispielsweise zur Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung oder der Ausbildungsvergütung. Beispiele sind das Baugewerbe, das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie das Dachdeckerhandwerk.
Zur Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes in bestimmten Regionen, zur Förderung der Ausbildung im Verbund, zur Förderung der Mobilität und zur Unterbringung von bestimmten Zielgruppen, wie zum Beispiel Förderschülern, Menschen mit Behinderung, Lehrlingen aus in Konkurs gegangenen Betrieben, Bewerbern zur Durchführung von Einstiegsqualifikationen usw., schaffen einzelne Länder, der Bund und die EU bei Bedarf Sonderprogramme. Nach diesen werden Ausbildungsbetrieben und verschiedenen anderen Berufsausbildungseinrichtungen, aber auch Lehrlingen bzw. Teilnehmern an Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse oder Darlehen gewährt.
1. Sie sind Ausbilder in einem Handwerksbetrieb und bilden mehrere Lehrlinge aus. Ein grundlegendes Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Handlungskompetenz, d. h., dass die in der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten so zu vermitteln sind, dass die Lehrlinge im Sinne von selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren zu einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigt werden. Ferner sollen die Lehrlinge Schlüsselqualifikationen erwerben, die sie befähigen, auch in anderen Berufsfeldern, Tätigkeiten und Funktionen im sich verändernden Berufsleben zu bestehen und den Anforderungen zu entsprechen. Diese Grundsätze wollen Sie in der Ausbildung umsetzen.
Aufgabe:
a) Erläutern Sie beispielhaft, wozu Ihre Lehrlinge nach Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen befähigt sein sollen, wenn Sie die Ausbildung wie im Fall beschrieben handlungsorientiert durchführen!
b) Stellen Sie dar, welche Schlüsselqualifikationen Sie bei der Ausbildung Ihrer Lehrlinge in den Bereichen Fachkompetenz und Persönlichkeitskompetenz erreichen wollen!
>>Seiten 19 bis 22 |
2. Sie haben sich als junger Handwerksmeister vor Kurzem selbstständig gemacht. Als aufgeschlossener junger Unternehmer verfolgen Sie die Diskussionen in den Berufsorganisationen des Handwerks, in der Politik und in den Medien über die Gründe, die für eine leistungsfähige und verstärkte berufliche Aus- und Weiterbildung sprechen, sowie über deren Bedeutung aus wirtschafts-, sozial-, arbeitsmarkts- und gesellschaftspolitischer sowie ökologischer Sicht. Gleichzeitig überlegen Sie auch, welche Gründe für eine Berufsausbildung unter einzelbetrieblichen Aspekten maßgeblich sind. All dies gibt Ihnen Veranlassung zu prüfen und anschließend zu entscheiden, ob Sie in Ihrem Betrieb Lehrlinge ausbilden werden oder nicht. Bei Ihrer Entscheidungsfindung wollen Sie möglichst alle genannten Gesichtspunkte und Betroffenheiten in Ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung berücksichtigen.
Aufgabe: Erarbeiten Sie die Argumente für Ihre Entscheidung und gehen Sie dabei auf alle oben aufgeführten Gesichtspunkte ein!
>>Seiten 22 bis 24 |
3. Als Inhaberin eines wachsenden Handwerksbetriebes wollen Sie künftig vermehrt in Ihrem Betrieb ausbilden, um den steigenden Personalbedarf auf diesem Weg decken zu können. Davor wollen Sie aber prüfen, ob die Kosten-Ertrag-Rechnung für die Ausbildung betriebswirtschaftlich gesehen vertretbar ist und welche sonstigen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte in die Entscheidung für eine vermehrte Ausbildung mit einzubeziehen sind.
Aufgabe:
a) Geben Sie an, wie Sie bei der Kosten-Ertrag-Rechnung für Ihren Betrieb vorgehen!
b) Beschreiben Sie weitere betriebswirtschaftliche Vorteile, die mit Ihren geplanten Maßnahmen erreicht werden können!
>>Seite 25 |
4. Sie haben vor Kurzem einen Handwerksbetrieb gegründet und würden gerne zwei Lehrlinge ausbilden. Vor einer endgültigen Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Ausbildung wollen Sie feststellen, welche Kosten bei der geplanten Ausbildung in den einschlägigen Kostenbereichen (Ausbildungsbetrieb, Berufsschule, überbetriebliche Unterweisungsstätte) entstehen und wer sie jeweils zu tragen hat. Der für den betrieblichen Teil anfallende Kostenanteil ist für Sie ein wichtiges Entscheidungskriterium. Tarifvertragliche oder sonstige überbetriebliche Finanzierungsregelungen für die Berufsausbildung bestehen in dem Handwerkszweig, dem Ihr Betrieb angehört, nicht.
Aufgabe:
a) Stellen Sie die anfallenden Kostenarten im vorliegenden Fall für Ihren Betrieb fest und ordnen Sie diese sachgerecht den einzelnen genannten Kostenbereichen zu!
b) Erläutern Sie anschließend, welche Kosten von Ihnen zu tragen sind und welche Kosten anderweitig finanziert werden!
>>Seiten 25 bis 26 |
Kompetenzen:
> Einbindung des Berufsbildungssystems in die Struktur des Bildungssystems beschreiben.
> Anforderungen an das Bildungssystem für die Berufsbildung darstellen.
> Das duale System der Berufsausbildung bezüglich Struktur, Zuständigkeiten, Aufgabenbereichen und Kontrolle beschreiben.
> Individuelle Entwicklungsperspektiven im Bildungssystem mit Schnittstellen, Durchlässigkeiten, Niveaustufen und Berufslaufbahnkonzepten erläutern.
Zuständigkeiten der Länder
In der Bundesrepublik Deutschland können die Bundesländer das Bildungswesen im schulischen Bereich in eigener Zuständigkeit regeln.
Koordinierungsgremien
Deshalb bestehen Unterschiede in den Schulsystemen einzelner Bundesländer. Damit die Abweichungen nicht zu groß werden, bestehen Koordinierungsinstrumente und Koordinierungsgremien. Als wichtigste Gremien bzw. Kooperationsformen sind zu nennen:
> die Ständige Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (KMK)
> Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
> die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern.
Generell lässt sich die Gliederung des Bildungswesens in Deutschland wie folgt beschreiben, auch wenn es in den einzelnen Bundesländern zu Abweichungen kommt:
> Elementarbereich: Einrichtungen bis zum Schuleintritt, z. B. Kindergarten
> Primarbereich: Grundschule
> Sekundarstufe I: Übertritt aus Grundschule bis Klasse neun bzw. zehn, z. B. Hauptschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Schularten mit mehreren Bildungsgängen
> Sekundarstufe II: Bildungsangebote nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, z. B. duale Berufsausbildung oder gymnasiale Oberstufe
> Tertiärer Bereich: Hochschulen und Einrichtungen mit berufsqualifizierenden Studiengängen
> Weiterbildung: berufliche, wissenschaftliche und allgemeine Weiterbildung in vielfältigen Formen.
Die Berufsausbildung erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland schwerpunktmäßig in Ausbildungsbetrieben und in Berufsschulen (duales System). Nähere Einzelheiten >>Abschnitt 1.3.3.
Für die berufliche Fortbildung stehen insbesondere private und öffentliche Schulen und Bildungseinrichtungen der Wirtschaft sowie Akademien und Hochschulen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten >>Abschnitt 4.4.
Das allgemeine Recht des Einzelnen auf Bildung setzt für seine Verwirklichung voraus, dass jedem grundsätzlich die gleichen Chancen in den verschiedenen Bildungswegen eröffnet werden. Dies gilt unabhängig von der sozialen Schicht, der beruflichen Tätigkeit, von der Lage des Wohnortes, der Herkunft und der Staatsangehörigkeit oder von den Einkommensverhältnissen. Die Chancengleichheit kann durch Kostenfreiheit der Bildungseinrichtungen und/oder durch gezielte finanzielle Förderung aller Bildungsmaßnahmen erhöht werden.
Eine besondere Rolle für die Chancengleichheit spielen die öffentliche Verantwortung für das Bildungswesen sowie die Differenzierung und Individualisierung.
Öffentliche Verantwortung