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True Stories: die spannende Spurensuche nach unbekannten Erb*innen. Ein Obdachloser, der plötzlich 100.000 Pfund vererbt – nur an wen? Ein Erbe in Australien, der sich weigert, ein großes Vermögen anzunehmen, weil er sein Leben nicht ändern will, oder eine Nonne, die ein Bordell erbt – das Leben schreibt die besten Geschichten. Oder auch die tragischsten wie die von zwei Schwestern, die als Kinder getrennt wurden und einander nie mehr gefunden hatten – dabei wohnten sie nur wenige Straßen entfernt. Die Wirren der Geschichte und die Wege privater Schicksale verknüpfen sich noch einmal, wenn Vermögen zu vererben ist, aber keine Erb*innen bekannt sind. Die Historikerkanzlei sucht auf der ganzen Welt nach diesen Erb*innen. Was ihnen dabei an Schicksalen, Zufällen und Kuriositäten begegnet, erzählt dieses Buch.
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Seitenzahl: 184
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Nicolas Forster
Nicolas Forster
Die spannendsten Fälle der Historikerkanzlei
Aufgezeichnet von Christine Haiden
Residenz Verlag
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
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© 2025 Residenz Verlag GmbH
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Umschlagfoto: W. Weiser / Photocase
Typografische Gestaltung, Satz: Lanz, Wien
Lektorat: Clara Schermer
ISBN ePub:
978 3 7017 4751 1
ISBN Printausgabe:
9783701736331
In ewigem liebevollen Andenken an meinen während der Fertigstellung des Buches verstorbenen Vater Walter
Einleitung
Argentinien
Auch Städte wechseln ihren Namen
Australien
Heribert und seine Brüder
Deutschland
Als hätte es das Mädchen nicht gegeben
Sagen Sie einfach Geza zu mir
Odessa war die Lösung
Ein Grundstück für viele
Der Erbe mit der Polizeieskorte
Der Mann, der kein Geld wollte
Der Mafia-Erbe
England
Wer war die Frau wirklich?
Die Menschenrechts-Kämpferin für Südafrika
Ein Vermögender auf der Straße
Frankreich
Wenn die Haushälterin erbt
Der schillernde Schulkollege
Italien
Der Sohn aus Eritrea
Der einsame Buchhändler
Kanada
Das lange Warten auf das Erbe
Österreich
Nur einer hatte überlebt
Der Leibarzt ihres Vertrauens
Herr Czerny und das Kriminalrätsel
Ein Grabstein löste das Rätsel
Wen interessiert schon die Verwandtschaft?
Der Theologe und die falsche Erbin
Die Schwester von nebenan
Die Nonne und das Bordell
USA
Americanul – ein Fonds sucht einen Erben
Geld allein ist kein Versprechen
Eine falsche und eine richtige Erbin
Der besserwisserische Erbe
Der verschwiegene Ladyboy
Der untröstliche Vater
Wer zu spät kommt, schaut durch die Finger
Die »Historikerkanzlei«
Wie kommt man dazu, Erbinnen und Erben zu suchen? Das ist die Frage, die uns Erbenforschern am häufigsten gestellt wird. Meine Antwort darauf beginnt mit einer persönlichen Geschichte. Ich habe seit meiner Jugend ein enormes Interesse für Geschichte. Das kann mit meiner Familiengeschichte zusammenhängen.
Mein Urgroßvater mütterlicherseits war Marinekapitän der k. u. k. Monarchie und in Pola, dem heutigen Pula in Kroatien, stationiert. Sein Schiff, die »Szent István«, galt als modernstes Schlachtschiff in der k. u. k. Kriegsmarine. 1918 wurde es durch italienische Torpedos versenkt, kurz darauf war der Erste Weltkrieg für Österreich-Ungarn verloren und mein Urgroßvater stand ohne Beruf da. Er beschloss, mit seiner Familie nach Südamerika auszuwandern, um zusammen mit dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Andreas Thaler im Süden Brasiliens das Dorf Dreizehnlinden aufzubauen, wo arme Tiroler Bauernfamilien ein neues Zuhause finden sollten. Die Familie fand sich in dem Dorfleben allerdings nicht zurecht und zog nach São Paulo. Einer der Söhne, mein Großvater, wurde Ethnologe, es zog ihn in den Dschungel Brasiliens. Auf ausgedehnten Expeditionen erkundete er das Leben indigener Gruppen. Während einer dieser Reisen wurde er 1958 in Bolivien ermordet. Meine Großmutter, eine Halbspanierin, blieb nach dem Tod ihres Mannes unauffindbar. Meine Mutter und ihre vier Geschwister brachte man zu ihren Großeltern, die mittlerweile wieder in Österreich, in der Nähe von Wien, wohnten.
Dieser Strang der Familiengeschichte wurde in meiner Familie immer wieder erzählt, allerdings nie genau rekonstruiert. Mich interessierten Details und Hintergründe der Geschichte brennend, schon als Schüler begann ich, mich mit der Geschichte der deutschsprachigen Einwanderinnen und Einwanderer in Brasilien zu beschäftigen. Auch meine Diplomarbeit zum Abschluss meines Geschichtestudiums nützte ich, um das Thema wieder aufzugreifen, und nahm diese Forschung zum Anlass, Portugiesisch zu lernen.
Meine ersten Fälle, die ich in meiner 2005 gegründeten Historikerkanzlei in Wien übernahm, hatten Bezug zu Brasilien. Der Grundstock für meine Arbeit als Genealoge hatte sich bis dahin mein Leben lang gebildet. Familiengeschichten zu ermitteln und nachzuvollziehen wurde zu meinem Beruf.
Das Berufsfeld des Genealogen wurde 1830 in Paris erfunden. Diese erste Kanzlei, die Archives Généalogiques Andriveau, besteht übrigens bis heute. Erbenermittler rekonstruieren Verwandtschaftsbeziehungen. Besonders wenn es Erbschaften ohne bekannte Erbberechtigte gibt, ist unsere Expertise wichtig. Wir wissen, in welchen Archiven, Verzeichnissen, Matriken oder Listen man suchen muss, um zu Anhaltspunkten über das Leben von Menschen zu kommen. Das klingt einfacher, als es zumeist ist. Für viele Leben im Europa des 20. Jahrhunderts sind aufgrund der Kriegsereignisse Nachweise mit den Archiven zerstört worden. Erbschaftsansprüche müssen immer urkundlich belegt werden können. Als Erbenermittler gilt es, die länder- und lokalspezifischen Eigenheiten von Archiven und deren Zugänglichkeit zu überblicken. In vielen Ländern hat man als eingetragener Genealoge oder gegen Nachweis eines berechtigten Interesses Zugang zu vielen persönlichen Daten in Archiven aller Art. Private Nachlässe bieten oft nur sehr spärlich familiäre Anhaltspunkte. Dann braucht es detektivischen Spürsinn, Ausdauer und flexibles Denken, um zum Ziel zu kommen. Alte Handschriften lesen zu können ist nötig, sowie Fremdsprachenkenntnisse. Um erkenntnisbringend zu arbeiten, ist für Erbenermittlerinnen und Erbenermittler auch eine Kenntnis der rechtlichen Regularien der einzelnen Länder wichtig. Zudem sollte man mit den Verfahren bei den jeweiligen Gerichten vertraut sein.
Bei den Erbberechtigungen unterscheidet man die erste Parentel, das sind die eigenen Kinder, von der zweiten Parentel, den Geschwistern und deren Nachkommen. Gefolgt von der dritten Parentel, den Großeltern und deren Nachkommen, meist Onkel und Tanten, sowie deren Nachkommen. Diese drei Gruppen sind in den meisten Ländern erbberechtigt. In rund 0,7 Prozent aller Erbschaftssachen sind keine Erbinnen oder Erben bekannt. Diese Fälle sind für uns interessant. Wir beginnen mit unserer Recherche aus eigenem Interesse, weil wir von Partnerkanzleien aus anderen Ländern angefragt werden, oder von Gerichten und Notariaten beauftragt werden, in besitzerlosen Nachlassfällen gesetzlich erbberechtigte Personen zu finden. Wenn wir Erbberechtigte finden, schließen wir mit diesen, so sie einverstanden sind, einen Vertrag, der uns berechtigt, sie in der Erbschaftssache zu vertreten. Wir beschaffen dann alle Dokumente, von Geburts- über Heiratsbis zu Sterbeurkunden, um nur einige zu nennen. So können wir Verwandtschaftsverhältnisse vor Gericht schlüssig belegen. Wir kümmern uns auch um allfällige Übersetzungen und Beglaubigungen. Kommt es zur Auszahlung eines Erbes an die von uns vertretene Person, steht uns als Honorar der mit dem Erben oder der Erbin vereinbarte prozentuelle Anteil am Erbe zu. Kurzum, nur wenn ein Erbe tatsächlich etwas erhält, verdienen auch wir. Erbinnen und Erben haben dabei keinerlei Risiko. Uns kann es passieren, dass wir trotz vieler Recherchen und Auslagen nichts verdienen.
In unserer täglichen Arbeit begegnet uns das gesamte Spektrum menschlichen Verhaltens und auch menschlicher Tragödien. Von jenen, die trotz Vermögens einsam sterben, bis zu heillos zerstrittenen Familien oder tragisch vermissten Geschwistern, die einander erst durch den Tod eines anderen wiederfinden. In diesem Buch gehe ich mit Ihnen den Lebensgeschichten von Menschen nach, der Suche nach ihren Angehörigen und den vielen Reaktionen, die ein unerwartetes Erbe bei Menschen hervorrufen kann. Viele Erkundungen nach Erbberechtigten lassen uns tief in die Geschichte verschiedener Länder und ethnischer Gruppen eintauchen, nicht selten auf anderen Kontinenten.
Was im Großen passiert, spiegelt sich auch in den Biografien von Menschen. Das macht viele Fälle, mit deren Lösung unser Büro beauftragt wird, so spannend. Für viele Menschen wäre ein unerwartetes Erbe so etwas wie ein Sechser im Lotto. Manchmal können wir dazu beitragen, dass ein solches unerwartetes Wunder passiert.
Nicolas Forster
Wien, im Oktober 2024
Anmerkung: Persönliche Daten der Personen, die in den im Buch geschilderten Fällen vorkommen, wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes weitgehend anonymisiert. Ob die Personen mit Vornamen oder vollem Namen genannt sind, ist relativ zufällig und ergibt sich meist aus dem jeweils individuellen Zugang zu jedem Fall.
Die Fälle sind geordnet nach den Ländern, in denen das Erbe angefallen ist.
Die Suche nach Erbinnen oder Erben für einen Nachlass aus Argentinien wird zum Wettlauf gegen die Zeit. Die Hürden? Das argentinische Erbrecht und ein Geburtsort mit wechselvoller Geschichte.
Von einem argentinischen Rechtsanwalt erfuhren wir 2005 von folgendem Fall: Hochbetagt, im Alter von 90 Jahren, war eine Dame verstorben, deren Vermögen von umgerechnet 110000 Euro nun Erben oder Erbinnen suchte. Man wusste über die Erblasserin, dass sie laut Geburtsurkunde 1915 in »Zara« geboren war, und dass ihre Eltern nach dem Ersten Weltkrieg nach Argentinien ausgewandert waren. Mit einer Farm in der Nähe von Buenos Aires hatten sie sich eine bescheidene Existenz aufgebaut, als kleine Familie mit einer Tochter. Diese hatte geheiratet, ihren Ehemann hatte sie überlebt. Kinder hatten die beiden keine. So blieben als potenzielle Erbinnen oder Erben nur die Nachfahren der Geschwister der Eltern der Verstorbenen. Wo es solche geben könnte, wusste niemand. Den einzigen Anhaltspunkt, den Ort »Zara«, konnten wir als »Zadar« im heutigen Kroatien identifizieren – zur Zeit der Geburt der Verstorbenen war Zadar Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie. Diese Spur nahmen wir auf. Der Anwalt aus Buenos Aires machte Druck, er hatte es eilig, denn laut argentinischem Erbrecht gab es eine besondere Hürde in diesem Fall: Nur Cousinen und Cousins der Verstorbenen waren erbberechtigt, dafür mussten diese noch leben. Na bravo. Wie hoch war die Chance, jemanden noch rechtzeitig zu finden? In Hinblick auf das Alter der Erblasserin rechneten wir damit, dass die Cousinen und Cousins ebenfalls schon an ihrem Lebensende sein könnten.
Als Erstes durchforsteten wir Kirchenbücher und den k. u. k. Beamtenschematismus. Zadar war zu der für uns relevanten Zeit vornehmlich italienischsprachig. Fast vier Jahrhunderte lang war die dalmatinische Küstenstadt Teil der Republik Venedig gewesen. Die Befestigungsanlage von Zadar, die von den Venezianern erbaut worden war, ist heute Weltkulturerbe. Gut 100 Jahre, von 1813 bis 1918, war Dalmatien habsburgisch und eines der Kronländer der Donaumonarchie. Wir wurden schneller fündig als erwartet. Im Schematismus der Militärbehörden, der zu Zeiten der Monarchie akribisch geführt worden war, gab es einen Eintrag zum Vater der Verstorbenen. Mit dem Ende der Monarchie 1918 war offenbar die Lebensgrundlage der Familie weggefallen. Als Wirtschaftsmigranten führte sie ihr weiterer Weg nach Südamerika. Wo konnten nun die Geschwister der Eltern verblieben sein? Die Geburtsorte beider Eltern liegen in Österreich, in der Steiermark, fanden wir heraus. In den Matriken der dort zuständigen Pfarrämter fanden wir Informationen: Beide stammten aus großen Familien und hatten zahlreiche Geschwister. Doch lebte noch jemand von deren Kindern? Die Detailarbeit begann. Unsere Kollegen folgten penibel jeder einzelnen Geschwistergeschichte, durchkämmten zahllose Verzeichnisse in halb Österreich. Nachkommen gab es zwar in Hülle und Fülle, doch keine lebenden Cousinen oder Cousins der Erblasserin. Bis eines Tages die erlösende Nachricht kam: »Wir haben jemanden!« Am 11. Mai 2006 erfuhren wir von einer in Graz lebenden Cousine. Sie war Jahrgang 1910. Nun galt es, keine Zeit mehr zu verlieren.
Der Fall wurde zur Chefsache. Schon am Telefon war die kontaktierte Dame sehr freundlich. Ich setzte mich sofort ins Auto, um sie in Graz zu besuchen. Wenige Stunden später saß mir eine reizende Dame gegenüber. Sie war, was in ihrem Alter nicht unbedingt selbstverständlich ist, geistig ganz orientiert. Interessiert folgte sie meiner Erzählung zu unseren Recherchen. Sie konnte alles, was wir herausgefunden hatten, bestätigen. An ihre verstorbene Cousine hatte sie allerdings keine Erinnerung. Sie wusste nur recht dunkel, dass es da einen Onkel und eine Tante gegeben hatte, die nach Argentinien ausgewandert waren. Damals war sie ein kleines Kind gewesen. Wie oft in kinderreichen Familien aus einfachen Verhältnissen riss der Kontakt irgendwann ab: Einander zu besuchen wäre wegen des finanziellen Aufwands nicht möglich gewesen. Billigflieger waren damals noch eine Sache von Science-Fiction-Romanen. Dass die Familie damals in Argentinien ein neues Leben begann, entsprach vielen Auswanderungen dieser Zeit: Österreicherinnen und Österreicher hatten neben den USA und Brasilien oft Argentinien als Ziel. Sie suchten Anschluss an bestehende Communitys in diesen Ländern, häufig waren es Pfarren. Die meist katholischen Österreicherinnen und Österreicher fanden in Argentinien Glaubensgenossen, die sie in den recht mühevollen Anfängen unterstützen und ihnen ein Gefühl von Heimat vermittelten.
Nach unserem Gespräch schien alles geklärt. Die sympathische Erbin war ohne Umschweife bereit, das Erbe anzutreten. Doch wir hatten nicht mit den argentinischen Behörden gerechnet. Wir konnten alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Eltern und Großeltern der Erbin, ihre eigenen Dokumente. Über die argentinische Anwaltskanzlei ließen wir sie den Behörden in Buenos Aires zukommen. Doch die weigerten sich, die Ansprüche der Erbin anzuerkennen. Der Grund? Auf der Geburtsurkunde der Erblasserin war als Geburtsort »Zara« vermerkt, den es nicht mehr gab. Unsere Erklärungen, der Ort habe durch die Wechselfälle der Geschichte seinen Namen ins Kroatische auf Zadar geändert, wurden ignoriert. Was tun? Wir schalteten die österreichische Botschaft in Argentinien ein. Doch auch ihre Erläuterungen wurden freundlich, aber bestimmt abgelehnt. Unsere Erbin erfreute sich zwar noch stabiler Gesundheit, aber bei einer 96-Jährigen bleibt für unsere Arbeit weniger Zeit als bei jüngeren Menschen. Zudem hatte sie unvorsichtigerweise ihre Verwandtschaft über das bevorstehende Erbe informiert. »Geben Sie Gas!«, beeilte uns diese lautstark.
Unsere Rettung saß im Standesamt von Zadar, wir gerieten telefonisch an eine sehr freundliche Dame, die sich unser Anliegen anhörte. »Ich kann Ihnen diese Geburtsurkunde auf Zara ausstellen«, waren ihre erlösenden Worte. Wir erwarteten, dass alles Weitere sehr schnell gehen würde. Die argentinischen Behörden akzeptierten auch rasch das Dokument, ließen sich dann allerdings mit der Abwicklung des Verfahrens und der Auszahlung des Erbes Zeit. Zeit, um nochmals nervös zu werden. Diese Verzögerung brachte glücklicherweise nur eine weitere erfreuliche Nachricht für die Erbin hervor: Ein Konto in der Schweiz mit einem Guthaben von rund 50000 Euro tauchte auf, das ebenfalls zum Erbe zählte. Nach zermürbendem Warten wurde schließlich das gesamte Erbe auf das Konto unserer Grazer Erbin überwiesen. 2009 besuchte ich unsere vermutlich älteste Erbin, die wir je gefunden hatten, noch einmal in Graz. 2010 schloss sie mit 100 Jahren ihre Augen für immer.
Der gebürtige Deutsche Heribert Koch stirbt ohne Familie in Australien. Auf der Suche nach seinen Erben stoßen wir auf ein Familiennetz, das der Zweite Weltkrieg zerstört hatte.
Als Heribert Koch 2019 in einem Pflegeheim in Australien verstarb, war er so fortgeschritten an Demenz erkrankt, dass keine Kontaktaufnahme mit ihm mehr möglich war. Herr Koch war über 80 Jahre alt geworden. Zeitlebens ledig, hatte er keine Kinder und keine bekannten Verwandten. Sein kleines Vermögen, das er sich seit 1969 in Australien erarbeitet hatte, suchte einen Adressaten. Die australischen Behörden hatten nur wenige Anhaltspunkte. Man kannte Herrn Kochs Geburtsdatum, jedoch nicht seinen Geburtsort, wusste, wann er in Australien eingewandert war, und hatte die Anschrift eines angeblichen Bruders in Deutschland.
Deutsche waren in der Nachkriegszeit häufig nach Australien ausgewandert, wo sie hofften, sich eine neue Existenz aufzubauen. Heribert Koch war einer von den rund 150000 Deutschen, die in den Jahren bis 1975 auf den Kontinent südlich des Äquators auswanderten. Sein Bruder Berthold – mit anderem Familiennamen als Heribert – blieb in Deutschland. Wir fanden aber nur mehr seine Todesanzeige, als wir an seiner Adresse nachforschten. Berthold war sieben Jahre vor seinem Bruder verstorben. Das Einwohnermeldeamt bestätigte den Inhalt der Todesanzeige und wusste, dass mittlerweile auch Bertholds Witwe nicht mehr lebte. Wir verfolgten die Spur der in der Todesanzeige angeführten Kinder. Bereits der zweite Anruf hatte Erfolg.
Wir hatten Irma, die Tochter von Berthold, am Telefon. Sie war die leibliche Nichte von Heribert Koch und hatte ihren Onkel auch persönlich gekannt, obwohl der Kontakt in den vergangenen Jahren wegen seiner Demenz abgebrochen war. War sie die einzige lebende Verwandte von Heribert Koch, oder gab es noch weitere?
Irma erzählte uns eine Familiengeschichte, die uns nicht nur sehr berührte, sondern auch zu weiteren Erben führte. Die Eltern von Heribert und Berthold stammten aus Litauen. Sie gehörten der dortigen deutschen Minderheit an und siedelten in der Stadt Kėdainiai, auf deutsch Kedahnen. Der Ort gilt als eine der ältesten Siedlungen auf dem Gebiet Litauens und als Zentrum der Reformation. Im mehrheitlich katholischen Litauen ist das bis heute eine Besonderheit. Bekannt ist die Stadt auch wegen der grausamen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs. Die im örtlichen Ghetto lebenden Jüdinnen und Juden wurden 1941 von einem sogenannten deutschen Rollkommando erschossen. Dieses Massaker überlebte kein Einziger und keine Einzige.
Heribert und seine Brüder Berthold und Arno hatten hier in den 1930er Jahren das Licht der Welt erblickt, in der damals selbstständigen Republik Litauen. 1942, als ihre Schwester Eva zur Welt kam, war die Familie schon in Thüringen, wohin es sie infolge der Kriegswirren verschlagen hatte. Der Vater musste einrücken und geriet in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Die Mutter beging im Dezember 1944 Suizid, die kleinen Kinder erwartete ein ungewisses Schicksal. Eva wurde rasch von einer Familie aus dem Nachbarort adoptiert. Die drei Brüder kamen in ein Kinderheim, in dem sie auch blieben, als der Vater aus der Gefangenschaft zurückkehrte. Statt seine Kinder zu sich zu nehmen, heiratete er neuerlich und zeugte zwei weitere Kinder. Schon bald folgte die Scheidung. Der Vater übersiedelte nach Westdeutschland und heiratete 1956 ein drittes Mal. Nochmals kamen drei Kinder dazu. Heribert hatte also insgesamt acht Geschwister und trotzdem keine Familie in ihnen.
Berthold, der Älteste, konnte mit 16 Jahren das Kinderheim verlassen. Er kam zu einer Bäuerin in der Umgebung, die einen kräftigen jungen Mann für die Arbeit auf ihrem Hof brauchen konnte. Ihren Mann hatte sie erst an seinem Sterbebett geheiratet, es gab keine Kinder. Berthold hatte es gut getroffen. Er kam gut mit der Bäuerin aus, die sogar vorschlug, dass er denselben Familiennamen wie sie tragen sollte, zumal er mit ihrem verstorbenen Mann den Vornamen teilte. Berthold wurde der Erbe und, wie seine Tochter uns mitteilte, auch der Adoptivsohn der Bäuerin. Der zweite Bruder von Heribert, Arno, konnte noch im selben Jahr wie Berthold das Kinderheim verlassen und kam bei einer Familie im Nachbardorf unter. Adoptiert wurde er nicht. Heribert konnte nach einiger Zeit aus dem Kinderheim zu Berthold auf den Hof übersiedeln, absolvierte eine Tischlerlehre und suchte fortan sein Glück in der weiten Welt. Er wanderte als etwa 30-Jähriger aus und der Kontakt zwischen den Brüdern riss ab. In den 1970er Jahren ließ Berthold seinen Bruder über Hilfsorganisationen suchen, die ihn in Australien fanden, woraufhin die Brüder wieder regelmäßigen Kontakt pflegten. Nach der deutschen Wiedervereinigung besuchte Heribert sogar seine Verwandten in Thüringen. Ein Großneffe, der mehrere Monate in Australien lebte, nahm sich in späteren Jahren seines Großonkels an, der altersbedingt bereits im Pflegeheim untergebracht war.
Nachdem wir von Irma, Tochter von Berthold, Namen und Adressen der übrigen Geschwister von Heribert bekommen hatten, ging es darum, die Personenstandsurkunden zu beschaffen, die belegten, dass die Verwandtschaftsverhältnisse tatsächlich bestanden. Neben unzähligen Geburts- und Heiratsurkunden sowie Meldenachweisen aus Deutschland benötigten wir auch ein Dokument aus Belgien, weil einer der Brüder dort verstorben war. Die größte Hürde war allerdings, die Personenstandseinträge jener zu beschaffen, die vor dem Zweiten Weltkrieg im heutigen Litauen registriert worden waren. Wir schalteten unsere litauische Korrespondentin ein, damit sie vor Ort in den zuständigen Standesämtern die Urkunden beschaffe. Doch wie sich herausstellte, waren die entsprechenden Jahrgänge als verlustig gemeldet. Man wusste nicht, was mit den Büchern genau geschehen war, vermutlich waren sie infolge der Kriegsereignisse vernichtet worden. Schließlich akzeptierten die australischen Behörden eine Negativbescheinigung der litauischen Behörde über die fehlenden Urkunden.
Zu guter Letzt galt es, das tatsächliche Erbrecht der Geschwister zu klären. Nach australischem Gesetz können Geschwister, die aus der Familie adoptiert worden sind, nicht mehr erben. Bei Heriberts Schwester Eva war die Adoption eindeutig. Doch bei Berthold konnten wir keinen Adoptionsnachweis finden. Wie sich herausstellte, hatte die Bäuerin ihm zwar den Nachnamen ihrer Familie gegeben, ihn jedoch nicht adoptiert. Somit hatten wir am Ende fünf noch lebende Geschwister als Erben und dazu noch die Kinder von Berthold. Sie alle konnten sich über ein nicht unbeträchtliches Erbe freuen. Als schöne Geste nützten sie das Geld auch dafür, die sterblichen Überreste von Heribert nach Deutschland zu überführen und sie dort bestatten zu lassen. Für den Ausgewanderten war Deutschland immer seine Heimat geblieben.
Manche Spuren, die sich im Zuge der Suche nach Erbinnen und Erben ergeben, führen zu überaus überraschenden Ergebnissen. Wie auch im folgenden Fall, der zwischen Deutschland und Rumänien spielt.
Marga Hahn erreichte das stolze Alter von 84 Jahren. Sie war mit dem Mädchennamen Stos im Rumänien der 1930er Jahre geboren worden und 2017 in Deutschland verwitwet verstorben. Da weder Kinder noch Geschwister bekannt waren, galt es, mögliche Erbinnen oder Erben für eine Erbschaft von rund 70000 Euro zu finden. Wo sollte man beginnen? Zumindest der Geburtsort in Rumänien und das Geburtsdatum der Verstorbenen waren bekannt. Das rumänische Büro unserer Kanzlei übernahm den Fall, der sich im Weiteren als sehr komplex herausstellte. Wir begannen die Suche nach den Geschwistern der Eltern von Marga Hahn sowie nach ihren Großeltern. Die Kirchenbücher, die uns als Quellen dienen sollten, waren leider nicht so einfach zugänglich wie gewohnt. Alle Geburtseinträge, die älter als 100 Jahre waren, durften wir nur gegen Nachweis einer Vollmacht aus Deutschland einsehen. Eine solche wird allerdings nur selten ausgestellt. Unserer Kollegin gelang es, herauszufinden, dass die verstorbene Marga Hahn eine Schwester hatte, die auf den Namen Ela getauft war. Es half uns enorm weiter, dass wir Elas Heirat nachvollziehen konnten, ihren neuen Nachnamen herausfanden, und dieser ein sehr seltener war. Mit Telefonbüchern und Melderegistern kamen wir schnell voran, so machten wir sie und ihre Familie ausfindig.
Um zu überprüfen, ob die so Gefundene wirklich die Schwester der Verstorbenen war, fuhr unsere Mitarbeiterin zur eruierten Adresse in einer kleinen rumänischen Stadt. Sie fand das passende Türschild an einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Auch nach mehrmaligem Läuten öffnete niemand. Unsere Kollegin fragte die Menschen, die aus dem Haus kamen und ins Haus gingen, nach Ela. Erst nach mehreren Stunden bekam sie schließlich von einer Hausbewohnerin die Auskunft, dass Ela vor einiger Zeit verstorben war. Ein Glück war, dass diese Nachbarin Name und Telefonnummer der Tochter von Ela parat hatte. Diese war ohne Probleme erreichbar und vereinbarte ein Treffen mit unserer Kollegin.
Bei dieser ersten Begegnung mit Elas Tochter und deren Ehemann zeigten sich beide überrascht, dass es um eine Erbschaft ging. Sie hatten lange nichts von der Tante in Deutschland gehört. Wir erfuhren durch sie auch, dass es neben Ela noch drei weitere Geschwister von Marga Hahn gab. Zwei lebten in Deutschland, eine Schwester namens Ani in Rumänien. Wieder wurde ein Treffen arrangiert, dieses Mal mit Ani, ihrem Ehemann, deren Tochter mit Mann sowie einer
