Errechnung des Nettoentgeltes (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau) - Christoph Sowa - E-Book

Errechnung des Nettoentgeltes (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau) E-Book

Christoph Sowa

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Beschreibung

Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2011 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1,4, , Sprache: Deutsch, Abstract: Feinlernziel: Die Auszubildende soll nach der Unterweisung die Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und selbstständig, sachlich richtig und fehlerfrei das Nettoentgelt ermitteln können. Sie soll die Zusammenhänge des Vorganges verstehen und die daraus entstehenden Konsequenzen erkennen können.

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Veröffentlichungsjahr: 2013

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Ausgangssituation

1.1. Angaben zum Ausbildungsbetrieb

1.2. Angaben zum Ausbildenden

1.3. Ausbildungsstand/ Charakterisierung / Vorkenntnisse der Auszubildenden

2. Thema der Unterweisung

2.1. Unterweisungsthema

2.2. Unterweisungsmethode

2.2.1. Beschreibung und Begründung der Methode

2.3. Ort u Zeit der Unterweisung / Arbeitsmittel

3. Lernziele der Unterweisung

3.1. Richtlernziel

3.3. Feinlernziel

4.Lernzielbereiche

4.1. Kognitiver Lernzielbereich (geistig/verstandesgemäß/Wissensvermittlung)

4.2. Psychomotorischer Lernzielbereich (körperlich)

4.3. Affektiver Lernzielbereich (gefühlsmäßig/Einstellung)

5. Wahrnehmungstypen

5.1. Visuell (Augen)

5.2. Auditiv (Gehör)

5.3. Haptisch (Hände/anfassen/selber machen)

6. Handlungskompetenzen

6.1. Sozialkompetenz

6.2. Methodenkompetenz

6.3. Fachkompetenzen

6.4. Individualkompetenz

7. Prinzipien

7.1. Didaktische Prinzipien

7.2. Pädagogische Prinzipien

7.2.1. Prinzip der Zielklarheit

7.2.2. Prinzip der Praxisnähe

7.2.3. Prinzip der altersgemäßen Entwicklungsanpassung

7.2.4. Prinzip der Anschaulichkeit

7.2.5. Prinzip des selbstständigen Handelns (Aktivität der Auszubildenden)

7.2.6. Prinzip der Erfolgssicherung

8. Ablauf der Unterweisung (Lernschritte)

8.1. Ablauf der Unterweisung

 

1. Ausgangssituation

1.1. Angaben zum Ausbildungsbetrieb

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen in einem Bundesland. Darüber hinaus berät er die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in System- und Versorgungsfragen, indem er dem GKV-Spitzenverband im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuarbeitet. Der MDK hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesorganisationen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann.

In dem Standort in Lübeck sind 26 Mitarbeiter in der Verwaltung (Interner Dienst) fest angestellt, wobei 7 Mitarbeiter in der Personalabteilung beschäftigt sind. 2 davon sind nur halbtags tätig. Der Interne Dienst beschäftigt eine Auszubildende, die zur Kauffrau für Bürokommunikation ausgebildet werden soll.

1.2. Angaben zum Ausbildenden

Mein Name ist ………. Ich bin Kauffrau für Bürokommunikation. Ich arbeite seit 2009 als Personalreferentin beim MDK in Lübeck. Zu meinen Verantwortungsbereichen zählen die Personalverwaltung, die Personalbeschaffung und -auswahl sowie die Personalentwicklung.

1.3. Ausbildungsstand/ Charakterisierung / Vorkenntnisse der Auszubildenden

Die Auszubildende Martha Mustermann ist 16 Jahre alt und schloss 20XX die Realschule mit einem qualifizierten Realschulabschluss ab. Sie hat ein Austauschjahr in der 9. Klasse in Amerika absolviert. Sie spielt in ihrer Freizeit in einem Verein sehr erfolgreich Volleyball.

Am 01. August 20XX startete sie ihre Ausbildung zur Kauffrau Bürokommunikation in unserem Unternehmen und sie befindet sich im ersten Ausbildungsjahr / im sechsten Ausbildungsmonat. Aufgrund des Austauschjahres ist sie offen und für ihr Alter schon sehr selbstständig. Sie zeigt sich in der Ausbildung engagiert und ausdauernd. Die ihr übertragenen Aufgaben führt sie gewissenhaft, zeitnah und ordentlich aus. Auch die bisherigen Leistungen in der Berufsschule sind von gutem Erfolg geprägt. Von den Mitarbeitern wird sie geachtet und hat sich in der kurzen Zeit schon gut in das Unternehmen integriert.

2. Thema der Unterweisung

2.1. Unterweisungsthema

Berechnung einer Nettoentgeltberechnung anhand von fiktiven Beispielen.

2.2. Unterweisungsmethode

2.2.1. Beschreibung und Begründung der Methode

Als Methode wähle ich die Vier-Stufen-Methode, da sich die Methode für die Vermittlung von neuen, theoretischen (kognitiver Lernbereich) und praktischen (psychomotorischer Lernbereich) Kenntnissen besonders gut geeignet ist. Sie ist effektiv durch die Verbindung von Theorie, Praxis und eigenem Handeln und Kontrolle. Dabei folgt sie dem Prinzip „vom Einfachen zum Schweren“ und gewährleistet eine unmittelbare Erfolgskontrolle. Die Informationen werden hierbei durch Sehen, Hören und selbstständiges Ausführen aufgenommen.

2.3. Ort u Zeit der Unterweisung / Arbeitsmittel

Die Unterweisung des Auszubildenden findet gezielt vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr nach der ersten Pause statt,da zu diesem Zeitraum die Leistungs- u. Lernbereitschaft sowie auch die Aufnahmefähigkeit und die Konzentration des Auszubildenden am höchsten ist.

Die Unterweisung findet in der Personalabteilung im Büro statt.

3. Lernziele der Unterweisung

3.1. Richtlernziel

Nach § 3 der Ausbildungsordnung Lfd. 6.1. „Grundlagen des betrieblichen Personalwesens“

3.2. Groblernziel

Nach § 3 der Ausbildungsordnung Lfd. 6.1. „Grundlagen des betrieblichen Personalwesens“ unter Punkt g) „Bestandteile der Entgeltabrechnung beschreiben und Nettoentgelt ermitteln“

3.3. Feinlernziel

4.Lernzielbereiche

 

4.1. Kognitiver Lernzielbereich (geistig/verstandesgemäß/Wissensvermittlung)

 

Nach der geplanten Ausbildungseinheit soll die Auszubildende das fachgerechte Berechnen von Entgeltabrechnungen beherrschen. Sie soll in der Lage sein die Bestandteile von Entgeltabrechnungen zu beschreiben und die einzelnen Abgaben berechnen können. Des Weiteren soll sie wissen wie sie an die notwendigen Informationen zur Berechnung kommt.

 

4.2. Psychomotorischer Lernzielbereich (körperlich)

 

Das psychomotorische Lernziel ist bei dieser Unterweisung minimal, da die Auszubildende bei dieser Tätigkeit keine schweren motorischen Aufgaben erfüllen muss, sondern sie mehr geistig tätig ist. Die Auszubildende entwickelt durch mehrfaches Üben eine Selbstsicherheit und eine angemessene Geschwindigkeit bei der Entgeltberechnung. Dadurch erhält die Auszubildende Handlungssicherheit.

 

4.3. Affektiver Lernzielbereich (gefühlsmäßig/Einstellung)