Formulierungshilfen Soziale Betreuung - Stefanie Hellmann - E-Book

Formulierungshilfen Soziale Betreuung E-Book

Stefanie Hellmann

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Beschreibung

Die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung gehört für stationäre Pflegeeinrichtungen zu den zentralen Leistungen. Alle Bewohner haben ein Recht darauf, so unterstützt werden, dass sie sich als wertvoller Teil der Gemeinschaft erfahren. Die 3., aktualisierte Auflage enthält neben den aktuellen Transparenzkriterien wieder eine Fülle von Formulierungshilfen, die die tägliche Arbeit ganz entscheidend erleichtern.

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Seitenzahl: 105

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Stefanie Hellmann

 

 

 

 

 

»Jede Formulierung ist auch ein Nachweis Ihrer beruflichen Kompetenz.«

STEFANIE HELLMANN

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.deabrufbar.

ISBN 978-3-8426-0813-9 (Print)ISBN 978-3-8426-9012-7 (PDF)ISBN 978-3-8426-9013-4 (EPUB)

Die 1. und 2. Auflage erschienen unter dem Titel »Formulierungshilfen Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung« im Brigitte Kunz Verlag bzw. der Schlüterschen Verlagsgesellschaft

© 2020 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages. Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Titelbild: Yakobchuk Olena - stock.adobe.comCovergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Vorwort

1Das neue Qualitätsprüfungsverfahren

1.1Neu stationär: Qualitätsindikatoren

1.2Prüfrelevante Qualitätsaspekte

1.3Öffentliche Qualitätsdarstellung

2Die Qualitätsprüfung

2.1Die Qualitätsaspekte der Qualitätsprüfung

2.2Das Fachgespräch

3Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Gestaltung

3.1Ein Konzept für die Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung

3.2Unterstützung bei der Tagestrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation

3.2.1Jahreszeitliche Feste und Kontakte zur Gemeinde

3.3Kontaktpflege zu den Angehörigen

3.4Angebote entsprechend der Bedürfnisse

3.5Die Eingewöhnungsphase

3.6Das Integrationsgespräch

3.7Wohlbefinden

3.8Begleitung sterbender Heimbewohner und ihrer Angehörigen

4Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement

4.1Qualitätsdefizite/Beschwerden

5Bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte

5.1Biografieorientierte Unterstützung

5.2Einbeziehung der Angehörigen

5.3Warum die Biografiearbeit so wichtig ist

6Formulierungshilfen bei Defiziten, Ressourcen, Zielen und Maßnahmen

6.1Formulierungshilfen bei Defiziten/Problemen

6.2Formulierungshilfen bei den Ressourcen

6.3Formulierungshilfen bei Ressourcen von Menschen mit Demenz

6.4Formulierungshilfen bei Ressourcen von immobilen Bewohnern

6.5Formulierungshilfen für Ziele

6.6Formulierungshilfen für Maßnahmen bei Menschen mit Demenz

6.7Formulierungshilfen für Maßnahmen bei immobilen Bewohnern

6.8Formulierungen für die Maßnahmenplanung/Tagesstruktur –Themenfelder der SIS® und BI-Module

6.8.1SIS® Themenfeld 5 »Leben in sozialen Beziehungen« und BI-Modul 6

6.8.2SIS® Themenfeld 6 »Haushaltsführung/Wohnen/Häuslichkeit « und BI-Modul 8

7Beispiele und Formulierungshilfen »Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung«

7.1Kreatives Gestalten

7.2Gartenarbeit

7.3Lesen, Schreiben und Unterhaltung

7.4Gedächtnistraining

7.5Musik- und TV-Angebot

7.6Kochen, Backen, Kaffeerunde und hauswirtschaftliche Tätigkeiten

7.7Gottesdienste und Religionsausübung

7.8Spiele

7.9Bewegungsangebote

7.10Feste, Ausflüge und Veranstaltungen

7.11Tiergestütze Therapie

7.12Dämmerschoppen/Nachtcafé

7.1310-Minuten-Aktivierung

7.14Einzeltherapie für immobile Bewohner und Menschen mit Demenz

7.15Tagespflege

7.16Betreuungsgruppen

Literatur

Register

Vorwort

Die Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung gehört zu den zentralen Leistungen stationärer/teilstationärer Pflegeeinrichtungen. Schließlich heißt es im § 43b SGB XI: »Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.«

Es geht darum, Pflegebedürftige so zu unterstützen, dass sie Gemeinschaft erfahren, sich angenommen fühlen und als wertvoll erfahren.

Verantwortlich für die Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sind die Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung. Aus dieser Verantwortung leitet sich eine Forderung ab: Die Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung müssen auf die Aufgaben vorbereitet werden, die mit der Sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung verbunden sind. Sie brauchen Beratung, Schulung, Begleitung und Unterstützung.

Hinzu kommt, dass die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens durch Erkrankungen erheblich eingeschränkt werden kann. Immer mehr alte Menschen, die in Einrichtungen der Altenhilfe leben oder diese besuchen (Tagespflege), sind an Demenz erkrankt.

Info

»Demenz ist eine erworbene globale (umfassende) Beeinträchtigung der höheren Hirnfunktion, einschließlich Gedächtnis, der Fähigkeit Alltagsprobleme zu lösen, sensomotorischer und sozialer Fertigkeiten der Sprache und Kommunikation, sowie der Kontrolle emotionaler Reaktionen, ohne Bewusstseinsstörungen. Meist ist der Verlauf progredient (fortschreitend) und nicht notwendigerweise irreversibel.«*

*https://www.neurologicum-bremen.de/schwerpunkte/demenzen-und-hirnleistungsstoerungen/, Zugriff am 08.03.2019

Gerade Menschen mit Demenz brauchen eine Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, die im höchsten Maße individuell und biografisch ausgerichtet ist. Nur so können diese Menschen möglichst angstfrei leben, sich als wertvoll erfahren und an einer Gemeinschaft teilhaben.

Ein Letztes noch: Pflege und Betreuung sind heute einem hohen Zeitdruck und rigiden Rahmenbedingungen ausgesetzt, sollen aber qualitativ hochwertig, von fachlicher Güte und Menschlichkeit geprägt sein. Zugleich müssen sie qualitativen Ansprüchen genügen, die im Rahmen einer Qualitätsprüfung nachgewiesen werden müssen.

Wie sind all diese Anforderungen unter einen Hut zu bringen? Einen ersten Zugang ermöglicht dieses Buch. Es bietet kompaktes Wissen, das sich schnell und kompetent umsetzen lässt:

•Übersicht über das Verfahren der neuen Qualitätsprüfung

•Impulse für die Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung

•Vorschläge für Formulierungen in der Pflege-/Maßnahmenplanung und -dokumentation

Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung stammt mein Wissen nicht nur aus der Literatur, sondern auch aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz. Mein Ziel ist es, Ihnen einen kompakten Ratgeber rund um die Fragen der Formulierung bei der Sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung vorzulegen.

Forchheim, im Juni 2019

Stefanie Hellmann

1 Das neue Qualitätsprüfungsverfahren

Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Prüfdienst der privaten Krankenkassen geprüft. Die Grundlage, die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) legen GKV-Spitzenverband, Sozialhilfeträger und Vertreter der Leistungserbringer gemeinsam fest. Das bisherige System der Prüfungen, an dessen Ende die sog. Pflegenoten standen, wurde scharf kritisiert, »weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind.«1 Ein Qualitätsausschuss Pflege wurde eingerichtet. Seine Aufgabe: ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zu den bisherigen Pflegenoten zu schaffen. Im September 2018 lag der Abschlussbericht vor und »mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) [wurde] beschlossen, dass die neue Qualitätsprüfung und -darstellung bis Ende 2019 umzusetzen ist.«2 Das neue System enthält drei Bausteine (Abb. 1)

Diese QPR gilt ab dem 1. November 2019 für stationäre Einrichtungen. Das System der internen/externen Qualitätssicherung und der Qualitätsdarstellung wird dabei grundlegend neugestaltet. Die ambulanten Pflegedienste und die Tagespflege-Einrichtungen erleben zwar auch neue Qualitätsprüfungen, aber unter anderen Voraussetzungen. So werden intern zunächst in absehbarer Zeit keine Qualitätsindikatoren erhoben werden müssen

Abb. 1: Die drei Bausteine der Qualität.

1.1Neu stationär: Qualitätsindikatoren

Die Qualitätsindikatoren und ihre Erfassung sind neu: Jede stationäre Einrichtung eines Trägers muss ab Oktober 2019 sog. Indikatoren zur Ergebnisqualität erheben:

•10 Indikatoren aus drei Qualitätsbereichen,

•alle sechs Monate bei allen Bewohnern in allen Einrichtungen,

•gemeldet an die Datenauswertungsstelle (DAS).

•Achtung: Werden Bewohner ausgeschlossen, muss dafür eine Begründung vorliegen

Beispiel: Jede von drei Einrichtungen eines Trägers erhebt den Indikator »Erhaltung der Mobilität«. Eine Einrichtung meldet: »Bei 80,7 Prozent der Bewohner konnte die Mobilität erhalten werden.« Nun melden auch die beiden anderen Einrichtungen ihre Prozentzahlen – und als Durchschnitt aller drei Einrichtungen ergibt sich, dass bei 88,4 Prozent aller Heimbewohner die Mobilität erhalten werden konnte.3

»Ein Indikator stellt also dabei immer eine Verhältniszahl dar. Erhoben werden zehn Indikatoren aus drei Qualitätsbereichen.«4

Mit einer kleinen Tabelle (Tab. 1) gebe ich Ihnen einen schnellen Überblick über die Qualitätsbereiche und dazugehörigen Indikatoren die zweimal im Jahr erhoben werden.

Tab. 1: Die zehn Qualitätsindikatoren aus drei Qualitätsbereichen

»Die Bewertung der Kennzahlen, d. h. die Zuordnung einer Qualitätsbewertung zu einer Kennzahl erfolgt mit Hilfe von Referenzwerten und einer fünfstufigen Systematik:

1.Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt

2.Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt

3.Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt

4.Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt

5.Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt«5

Info

Die Datenauswertungsstelle (DAS) soll zum 1. September 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Alle stationären Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020 einmal und ab dem 1. Juli 2020 jedes halbe Jahr zu einem bestimmten Stichtag indikatorenbezogene Daten erheben und weiterleiten.

Das Erhebungsinstrument6 ist das Formular, mit dem die stationären Einrichtungen ab Oktober 2019 arbeiten werden. Die Grundlage liefert das Begutachtungsinstrument (BI). Ich stelle Ihnen hier (Tab. 2) (Tab. 3) nur jene Punkte vor, die für die Soziale Betreuung benötig werden.

Tab. 2: Erhebungsbogen und BI-Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)

Tab. 3: Erhebungsbogen und BI-Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte)

Tab. 4 : Einzug (= Beginn der vollstationären Versorgung)

FazitMehr Verantwortung für die Einrichtungen

Die Einrichtungen erhalten durch den Indikatorenansatz mehr Verantwortung bei der Qualitätstransparenz. Um die Daten der erhobenen Datei methodisch und exakt zusammenzustellen erfolgen zwei Plausibilitätskontrollen:

1. Bei der statistischen Auswertung durch die DAS findet eine erste Kontrolle statt. Hier wird die Stimmigkeit der Angaben der Pflegeeinrichtung überprüft.

2. Bei der externen Prüfung durch den MDK wird anhand von Stichproben überprüft, ob die Angaben der Einrichtung auch den tatsächlichen Feststellungen vor Ort entsprechen.*

* vgl. Wingenfeld K (2019): Qualitätsprüfungen: Die Neuerungen im Überblick. In: Die Schwester/Der Pfleger 58. Jhrg., 1/19, Bibliomed, Melsungen

1.2Prüfrelevante Qualitätsaspekte

Bei der externen Qualitätsprüfung findet wie bisher eine Qualitätsprüfung in den Einrichtungen statt – nur mit anderen Inhalten und einer geänderten Methode.

Wie bislang auch kommen die Qualitätsprüfer des MDK oder der privaten Krankenkassen in jede Einrichtung und sprechen u. a. mit ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohner. Dazu erfolgt eine Stichprobenauswahl bei neun Bewohnerinnen und Bewohner (stationär), von denen sechs aufgrund der von der Einrichtung gemeldeten Indikatoren ausgewählt werden. Ebenfalls im Rahmen dieser externen Qualitätsprüfung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse. Das Endergebnis dieser Prüfung wird auch der Pflegkasse übermittelt. Die ermittelten Daten werden zusammengefasst und aufbereitet. Die aufbereiteten Ergebnisse werden dann im Internet veröffentlicht.

Die Prüfer erheben 24 prüfrelevante Qualitätsaspekte (in sechs Bereichen)7:

1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen

5. Bedarfsübergreifende Aspekte fachliche Anforderungen

6. Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

Davon werden:

•Die Qualitätsbereiche 1–4 auf der individuellen Ebene der personenbezogenen Versorgung erfasst,

•die Qualitätsbereiche 5 und 6 auf Einrichtungsebene erfasst.

Bei der Qualitätsprüfung haben also nun die bewohnerbezogenen Aspekte eine viel höhere Bedeutung, während die Strukturkriterien in den Hintergrund treten. Außerdem zielen die Bewertungsfragen nun darauf ab, ob für die versorgte Person negative Folgen oder Risiken entstanden sind, die die Einrichtung zu vertreten hat.

Info

Was negative Folgen sind, ist klar definiert: z. B. hat die versorgte Person eine gesundheitliche Schädigung erlitten, die durch das unsachgemäße Handeln eines Mitarbeiters entstanden ist; oder die Versorgung entspricht regelmäßig nicht dem Bedarf bzw. den Wünschen der versorgten Person.

Von einem Qualitätsdefizit wird im neuen System nur gesprochen, wenn für die versorgte Person ein Risiko oder eine negative Folge entstanden ist.

1.3Öffentliche Qualitätsdarstellung

Der Gesetzgeber fordert Einrichtungen dazu auf, die Qualitätsdarstellungen zu veröffentlichen. Hierbei enthält die Qualitätsdarstellung wesentlich mehr Informationen als die Transparenzkriterien. Die Qualitätsdarstellung wird in drei Bereiche gegliedert:

1. Information über die Einrichtung (wird nicht bewertet, dient nur zur Information)

2. Informationen zu den Qualitätsindikatoren

3. Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung

Anhand von Symbolen (Punkte und Quadrate) wird dargestellt, wie sich eine konkrete Einrichtung vom Durchschnitt – positiv oder negativ – von anderen Einrichtungen abhebt. Mit anderen Worten: Die alten und so oft kritisierten Pflegenoten gibt es nicht mehr. Die Symbole sollen klarer und einfacher sein. So kann sich der Interessierte schnell einen Überblick über eine Einrichtung verschaffen. Falls er dann noch weiteres Interesse hat, kann er die ausführlichen Ergebnisse einsehen.

Abb. 2: Symbolhafte Darstellung in den neuen Qualitätsberichten.

________________

1https://www.mds-ev.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen.html, Zugriff am 08.03.2019

2 Ebd

3 Kiefer G, Kücking M (2018): Neues Qualitätssystem in der stationären Pflege.

4https://www.aok-verlag.info/de/news/Neues-Verfahren-fuer-Qualitaetspruefungen-in-der-Pflegeab-Herbst-2019/226/, Zugriff am 08.03.2019

5 Vgl. ebd.

6 Anlage 3 der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege

7 Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege. Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung, Bielefeld/Göttingen.

2 Die Qualitätsprüfung

Bevor die MDK-Prüfer oder jene von den privaten Krankenkassen in die Einrichtung kommen, ist einiges an Vorbereitung nötig:

•Erteilung des Prüfauftrags,

•Benachrichtigung der Datenauswertungsstelle (DAS),

•Vorbereitung der Stichprobenziehung,

•Zusammenstellung wichtiger Informationen.

Bei Regelprüfungen melden sich die Prüfer am Tag zuvor an. Der Einrichtungsbesuch beginnt mit der Vorstellung der Prüfer. Danach erfolgt das Einführungsgespräch, werden Heimbeirat bzw. die Interessenvertretung informiert. Im Anschluss daran erfolgt die Bestimmung der zu prüfenden versorgten Bewohner und die Einholung der entsprechenden Einverständniserklärungen.

2.1