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In diesem Buch zeige ich, dass die Annahme von Menschen, sie würden in ihrem Handeln und damit auch in ihrem Willen zu handeln frei sein in dem Sinne, dass sie zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen können, auf einem Trugschluss und einem Denkfehler beruht. In genau diesem Sinne ist dieses Buch hier gegen die Annahme von Menschen gerichtet, sie hätten einen freien Willen. Das bedeutet aber nicht, dass ich in diesem Buch im Gegensatz dazu die Annahme vertrete, dass das menschliche Handeln determiniert ist und Menschen in ihrem Handeln und in ihrem Willen zu handeln nicht frei sind. Denn auch die Annahme von Menschen, sie wären in ihrem Handeln determiniert in dem Sinne, dass sie keine Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten haben, beruht ebenfalls auf einem Trugschluss und einem Denkfehler. Dieses Buch ist insofern gegen die Freiheit des Willens gerichtet, weil ich in ihm zeige, dass sich keine wahre oder falsche Aussage darüber treffen lässt, ob Menschen nun in ihrem Handeln und damit auch in ihrem Willen zu handeln frei sind. Alle Aussagen, die behaupten, dass Menschen in ihrem Handeln und bezüglich ihres Willens zu handeln frei sind und dass sie dadurch die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Handelns haben, sind einfach ohne Substanz und Inhalt, da sie sich niemals und unter keinen Umständen weder verifizieren noch falsifizieren lassen. Das werde ich anhand eines einfachen Gedankenexperiments zeigen.
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Seitenzahl: 86
Veröffentlichungsjahr: 2024
Robert Maschmann
Gegen die Freiheit des Willens
Eine philosophische Destruktion
© 2024 Robert Maschmann
ISBN Softcover:
978-3-384-39330-2
ISBN Hardcover:
978-3-384-39331-9
ISBN E-Book:
978-3-384-39332-6
Druck und Distribution im Auftrag des Autors: tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany
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Cover
Titelblatt
Urheberrechte
1 Einleitung
2 Der Begriff der Person bei Kant und über Kant hinaus
3 Die Handlungs- und Willensfreiheit von Menschen als Personen
4 Von der Freiheit zu Lügen: ein Gedankenexperiment
5 Die Funktion der Freiheit
6 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Literaturhinweise
Sonstige Literaturhinweise
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Titelblatt
Urheberrechte
1 Einleitung
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1 Einleitung
In diesem Buch werde ich zeigen, dass die Annahme von Menschen, sie würden in ihrem Handeln und damit auch in ihrem Willen zu handeln frei sein in dem Sinne, dass sie zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen können, auf einem Trugschluss und einem Denkfehler beruht. In genau diesem Sinne ist dieses Buch hier gegen die Annahme von Menschen gerichtet, sie hätten einen freien Willen.
Das bedeutet aber nicht, dass ich in diesem Buch im Gegensatz dazu die Annahme vertrete, dass das menschliche Handeln determiniert ist und Menschen in ihrem Handeln und in ihrem Willen zu handeln nicht frei sind. Denn auch die Annahme von Menschen, sie wären in ihrem Handeln determiniert in dem Sinne, dass sie keine Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten haben, beruht ebenfalls auf einem Trugschluss und einem Denkfehler.
Dieses Buch ist insofern gegen die Freiheit des Willens gerichtet, weil ich in ihm zeige, dass sich keine wahre oder falsche Aussage darüber treffen lässt, ob Menschen nun in ihrem Handeln und damit auch in ihrem Willen zu handeln frei sind. Alle Aussagen, die behaupten, dass Menschen in ihrem Handeln und bezüglich ihres Willens zu handeln frei sind und dass sie dadurch die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Handelns haben, sind einfach ohne Substanz und Inhalt, da sie sich niemals und unter keinen Umständen weder verifizieren noch falsifizieren lassen. Das werde ich anhand eines einfachen Gedankenexperiments zeigen.
Wenn also etwa einem Betrüger vorgeworfen wird, er wäre in seinem Handeln frei gewesen und hätte sich auch dafür entscheiden können, nicht zu betrügen, dann ist dies eine Aussage ohne Substanz und Inhalt über diesen Betrüger. Aber auch die entgegengesetzte Aussage, dass der Betrüger in seinem Handeln determiniert war und er deshalb gar keine andere Wahl hatte als zu betrügen, ist genauso ohne Inhalt und ohne Substanz. Behauptet man über diesen Betrüger, er wäre in seinem Handeln frei gewesen und hätte auch anders handeln können, dann beschreibt man damit keine Eigenschaft, die diesem Betrüger zukommt, sondern eine bestimmte Sichtweise auf diesen Betrüger, die bestimmte Funktionen für den Umgang mit ihm hat und bestimmte Zwecke erfüllt.
Wenn Menschen also über sich behaupten, sie wären in ihrem Handeln und in ihrem Willen frei, dann behaupten sie nicht etwas Wahres oder etwas Falsches über sich, sondern sie bringen damit eine bestimmte Sichtweise auf sich selbst zum Ausdruck, die bestimmte (fundamentale) Funktionen für ihr Dasein und für ihr Überleben erfüllt. Denn würde die Annahme von Menschen über sich selbst, dass sie in ihrem Handeln frei sind, keine fundamentalen Funktionen für ihr Dasein und für ihr Überleben haben, dann hätte es, so vermute ich zumindest, diese Annahme von Menschen über sich selbst nie gegeben. Am Ende dieses Buches werde ich versuchen, diese fundamentalen Funktionen der Annahme von Menschen, sie hätten einen freien Willen, zu erläutern und zu begründen.
Beginnen will ich aber mit einer Darstellung dessen, was unter der Handlungs- und Willensfreiheit von Menschen zu verstehen und worüber man sich in der Philosophie einig ist, wenn man über die Handlungs- und Willensfreiheitfreiheit von Menschen spricht. Diese Definition der Handlungs- und Willensfreiheit will ich dabei über den Begriff der Person bei Immanuel Kant herleiten, da Kant im Zusammenhang mit dem Begriff der Person die Unterscheidung zwischen einem „homo noumenon“ und einem „homo phaenomenon“ getroffen hat, die sich, wie sich zeigen wird, für die Analyse des Begriffs der Willensfreiheit als sehr nützlich erweist bzw. erweisen wird.
Ausgehend von dieser so entwickelten Definition der Handlungs- und Willensfreiheit von Menschen werde ich dann mit dem von mir weiter oben schon erwähnten Gedankenexperiment zeigen, dass sich diese dem Menschen zugeschriebene Willensfreiheit niemals und unter keinen Umständen jemals verifizieren noch falsifizieren lässt und damit Aussagen darüber, ob Menschen als Personen nun einen freien Willen haben oder nicht, keinen Sinn ergeben und solche Aussagen damit einen bloß vorgestellten Sachverhalt als Realität behaupten, dessen Realität aber niemals erwiesen werden kann.
Dabei werde ich für dieses Gedankenexperiment ein Szenario verwenden, das Immanuel Kant vorgebracht hat, um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, er würde mit seiner Moralphilosophie die Moral selbst zerstören und in dem es um die Freiheit von Menschen geht, als Personen sowohl lügen wie auch die Wahrheit sagen zu können.
Was versteht man aber nun unter dem Begriff der Person, mit dem man aus Menschen Wesen machen kann, die über Handlungs- und Willensfreiheit verfügen?
2 Der Begriff der Person bei Kant und über Kant hinaus
In Kants Schrift „Metaphysik der Sitten“ findet man die folgende Definition von Personen:
„Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind. Die moralische Persönlichkeit ist also nichts anders, als die Freiheit eines vernünftigen Wesens unter moralischen Gesetzen (…), woraus dann folgt, dass eine Person keinen anderen Gesetzen, als denen, die sie (entweder allein, oder wenigstens zugleich mit anderen) sich selbst gibt, unterworfen ist“ (MS AA 06:223.24 - 31).
Es ist nicht zu übersehen, dass die Bestimmung des Begriffs der Person bei Kant zumindest in einem empirischen Sinne exklusiv gefasst und definiert ist. Menschen sind nur dann auch Personen, wenn sie praktisches Vernunftvermögen besitzen. Personen sind handlungsfähige vernünftige Wesen. Menschen, die diese Eigenschaft nicht besitzen oder denen diese Eigenschaft abgesprochen wird, dürften also nach Kant weder als Personen bezeichnet noch als Personen behandelt werden. Eine Person zu sein im Sinne Kants setzt die konkret vorhandene Fähigkeit ei nes Menschen zur Selbstbestimmung nach moralischen und rechtlichen Grundsätzen voraus. Ein Mensch hat dann Würde und ein Recht auf Achtung und Respekt ihm gegenüber, wenn er freie und rationale Handlungsfähigkeit besitzt.
„Autonomie ist also der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur“ (GMS AA 04:436.6 - 7).
Es existieren also nach Kant unbestreitbar Menschen, die keinesfalls als Personen qualifiziert werden können, eben weil ihnen das praktische Vernunftvermögen fehlt. Ist etwas aber keine Person, dann ist es nach Kant lediglich eine Sache, mit der man nach Belieben verfahren kann.
„Sache ist ein Ding, was keiner Zurechnung fähig ist. Ein jedes Objekt der freien Willkür, welches selbst der Freiheit ermangelt, heißt daher Sache (res corporalis)“ (MS AA 06:223.32 - 34).
Menschen können somit Personen werden, indem sie heranwachsen und (reines) praktisches Vernunftvermögen entwickeln, aber sie können das Vermögen, eine Person zu sein, auch wieder verlieren, etwa im Falle einer Demenz oder in einem komatösen Zustand. Dies hätte nach Kant die unangenehme (moralische) Konsequenz, dass man diesen Menschen, die keine Personen mehr sind, auch keine Achtung und keinen Respekt mehr entgegenbringen müsste, weil sie dann auch keine Würde mehr besitzen, die nur Personen zukommt.
Kant selbst bringt in seinen „Vorlesungen über Metaphysik“ Beispiele dafür, wann ein Mensch keine Person sein kann, weil ihm das praktische Vernunftvermögen noch oder wieder fehlt und sein Wille deshalb nicht frei ist.
„Nur in einigen Fällen hat er [der Mensch, d.V.] keine freie Willkühr, z.E. in der zartesten Kindheit, oder wenn er wahnsinnig ist, und in der hohen Traurigkeit, welches aber auch eine Art von Wahnsinn ist“ (V-Met/Herder AA 28; 255.19 – 22).
Analog dazu würden dann etwa auch schwer geistig behinderte Menschen unter Umständen nicht zu den Personen zu rechnen sein wie auch Menschen, die zwar körperlich am Leben sind, sich aber im Koma befinden. Es ist (oder wäre) dann im Zweifelsfall jeweils stets (empirisch) zu prüfen, ob ein Mensch die Kriterien für das Vermögen, eine Person zu sein, erfüllt oder nicht. Keinesfalls könnte man aber nach Kant einen Embryo oder die Zygote unmittelbar nach der Zeugung als eine Person qualifizieren. Problematisch ist das, wie gesagt, eben deswegen, weil mit praktischer Vernunft ausgestattete Wesen (also Personen) gegenüber Wesen, die keine Personen sind, (zumindest nach Kant) keine moralischen (oder rechtlichen) Pflichten haben. Bei Kant gibt es zwar die Würde der Person, aber keine allgemeine Menschenwürde.