Heim ins Reich - Hitlers willigste Österreicher - Stephan D. Yada-Mc Neal - E-Book

Heim ins Reich - Hitlers willigste Österreicher E-Book

Stephan D. Yada-Mc Neal

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Beschreibung

Schon lange lässt sich der Mythos nicht mehr halten, dass Österreich das erste Opfer von Hitlers verbrecherischem Eroberungen sei. Dieses Buch ist lediglich ein kleines Abbild jener Männer die sich bereitwillig und uneingeschränkt in die Dienste und Verbrechen der Nazis stellten. Wollte man all jene aufzeichnen, so hätte dieses Buch einige tausend Seiten in Anspruch genommen. Männer wie Adolf Eichmann, Ernst Kaltenbrunner, Odilo Globocnik, Arthur Seyß-Inquart, Otto Skorzeny, Julius Ringel, sind nur einige Beispiele wie verstrickt Österreicher in den Verbrechen waren. Ob in Einsatzgruppen, beim Lagerpersonal in den berüchtigten Konzentrationslagern, aber auch bei dem Euthanasieprogramm waren Österreicher überproportional vertreten. Das Eichmann-Referat, jene Stelle die unmittelbar für die Massentransporte in die Konzentrationslager zuständig war, bestand fast zur Hälfte aus Personen aus Österreich.

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Inhalt

Einleitung

Gedanken über das Land

Mozart ist Österreicher

Hitler und Eichmann sind keine Österreicher

Deutschland begann den Ersten Weltkrieg

Österreich das erste Opfer von Hitler

Wer gilt nun als Österreicher

Hauptkriegsverbrecher und bekannte Männer

Adolf Eichmann

Ernst Kaltenbrunner

Konrad Henlein

Karl Hermann Frank

Odilo Globocnik

Arthur Seyß-Inquart

Otto Skorzeny

Julius Ringel

Reichssicherheitshauptamt – Gestapo -SD

Alois Brunner

Franz Novak

Alfred Slawik

Richard Hartenberger

Hermann Krumey

Erich Rajakowitsch

Ernst Adolf Girzick

Karl Ebner

Friedrich Kranebitter

Josef Weiszl

Leopold von Mildenstein

Rudolf Mildner

Wilfried Krallert

Anton Burger

Max Hölzel

Gustav Jonak

Anton Malloth

Max Nedwed

Franz Podezin

Fritz Rang

Johann Sanitzer

Hans Schurz

Rudolf Siegert

Karl Josef Silberbauer

Reiner Gottstein

Josef Witiska

Fritz Dietrich

Ernst Lerch

Alois Maier-Kaibitsch

Ärzte des Todes

Menschenversuche im Konzentrationslager

Euthansie

Aktion T4

Kinder-Euthanasie

T-4 Gutachter

Ärzte und Pfleger

Margarethe Hübsch

Marianne Türk

Antonie Pachner

Ottilie Schellander

Karl Babor

Wilhelm Franz Josef Beiglböck

Oskar Begusch

Hans Bertha

Rudolf Adalbert Brachtel

Irmfried Eberl

Hans Eppinger junior

Heinrich Gross

Erwin Jekelius

Fritz Klein

Josef Klehr

Rudolf Lonauer

Franz Niedermoser

Adolf Pokorny

Sigbert Ramsauer

Friedrich Stumpfl

Josef Albert Vonbun

Erich Wagner

Wilhelm Jobst

Karl Kahr

Otto Blaschke

Fridolin Karl Puhr

Alois Gaberle

Aribert Ferdinand Heim

Georg Franz Meyer

Einsatzgruppen

Emanuel Schäfer

August Meyszner

Humbert Achamer-Pifrader

Walter Kurreck

Josef Auinger

Gerhard Bast

Felix Richard Landau

SS- und Polizeiführer

(

SSPF

)

Franz Kutschera

Artur Martin Phleps

Hanns Albin Rauter

Ferdinand von Sammern-Frankenegg

Walter Schimana

Karl Taus

Konstantin Kammerhofer

Karl von Krempler

Willi Brandner

Josef Fitzthum

Leo Gotzmann

Karl Scharitzer

KZ-Personal

Stefan Baretzki

Rudolf Beer

Georg Bonigut

Arthur Breitwieser

Victor Capesius

Walter Dejaco

Josef Erber

Fritz Karl Ertl

Karl Fritzsch

Maximilian Grabner

Emil Hantl

Josef Janisch

Maria Mandl

Paul Maria Hafner

Franz Wunsch

Erwin Julius Busta

Guido Reimer

Cornelius Schwanner

Christian Franz Weck

Emil Laurich

Franz Kautny

Anton Perschl

Hermine Braunsteiner-Ryan

Josef Pospischil

Gustav Binder

Eduard Roschmann

Herbert Andorfer

Karl Heger

Waldemar Heger

Franz Karl Reichleitner

Wissenschaftler im Dienste der Nazis

Alfred Karasek

Wilfried Krallert

Friedrich Maria Ludwig genannt Fritz Valjavec

Otto Höfler

Otto Rössler

Karl Theodor Vahlen

Politik und Verwaltung

Sigfried Uiberreither

August Eigruber

Hanns Blaschke

Hermann Neubacher

Anton Giger

Josef Wolkerstorfer

Leopold Sturma

Franz Langoth

Julius Kaspar

Peter Feistritzer

Alfred Eduard Frauenfeld

Franz Hofer

Hubert Klausner

Josef Leopold

Anton Plankensteiner

Kriegsverbrecher

Heinrich Andergassen

Kurt Groß

Kurt Koppel

Josef Blösche

Literatur und sonstige Quellen

Einleitung

– Gedanken über das Land

Mancher Leser wird nach der Lektüre dieses Buchs wahrscheinlich annehmen, dass der Autor eine Abneigung gegen Österreich hegt. Doch genau das Gegenteil ist hier der Fall, denn ich mag das Land, die Leute und die damit verbundene Geschichte.

Sehr gerne erinnere ich mich an meine vielen Aufenthalte im Montafon, einem Tal, das zum Träumen und Verweilen einlädt, egal zu welcher Jahreszeit man dorthin reist.

Manchmal ertappe ich mich dabei, wie ich an die landschaftliche Schönheit des Burgenlandes denke und mir dabei wegen der Vielzahl der Weine und des guten Essens das Wasser im Munde zusammen läuft. Ich sehne mich dabei oft genug nach den alten malerischen Orten, in denen die Zeit manchmal scheinbar zum Erliegen kommt, und der Tierwelt, die es dort zu entdecken gibt.

Mehr als einmal habe ich die Strecke von Salzburg über Bad Gastein nach Graz oder Klagenfurt mit der Eisenbahn befahren. Und jedes Mal konnte ich mich an den wilden Tälern, den tiefen Einschnitten, den Orten, die am Fenster vorbei zogen, kaum satt sehen.

In der Alpenrepublik gibt es viele kulturelle Errungenschaften und Orte, die ich sehr schätze und zutiefst bewundere. Doch seit ich mich als Historiker mit geschichtlichen Ereignissen befasse, stoße ich bei eingehender Betrachtung dieses Landes immer wieder auf ähnlich gelagerte Behauptungen und Vorkommnisse, die mich nicht nur verwirren, sondern teilweise regelrecht erschrecken.

Und immer wieder sind es die gleichen, wie ich sie nenne, „Österreichischen Lügen“:

– Mozart ist Österreicher

Jeder, der wie ich in Augsburg aufgewachsen ist, sollte wissen, dass die Familie Mozart aus dem Schwäbischen und der Stadt Augsburg stammt, wo es auch heute noch Personen gibt, die den Familiennamen Mozart tragen.

Wolfgang Amadeus Mozart wurde zwar in Salzburg geboren, doch weder die Salzburger, noch die Wiener oder das Kaiserreich verliehen dem musikalischem Genie jemals die entsprechende Staatsbürgerschaft und so starb der Musiker als Augsburger Bürger, wie es sein Vater und auch Großvater waren.

Allein die Geburt in Salzburg machte ihn nicht zu einem Salzburger. Es verhält sich wie in der heutigen Zeit: Der Sohn eines türkischen Gastarbeiters, auch wenn er in Österreich geboren wurde und die Staatsbürgerschaft nicht bekommt, bleibt immer noch türkischer Staatsbürger.

Doch das kehren viele gerne unter den Tisch gekehrt und man sonnt sich in der falschen Wahrheit, dass Mozart Österreicher war.12

– Hitler und Eichmann sind keine Österreicher

Für mich war es immer wieder erstaunlich und verwirrend, sobald das Gespräch auf Hitler kam, mir anhören zu müssen, dass der Nazi-Diktator kein Österreicher gewesen sei, obwohl doch in allen historischen Werken und Artikeln, die sich mit dem Leben des „Führers“ befassen, der Geburtsort als Braunau am Inn angegeben wird.

Hitlers Familie stammte aus dem niederösterreichischen Waldviertel an der Grenze zu Böhmen. Seine Eltern waren der Zollbeamte Alois Hitler (1837–1903) und dessen dritte Frau Klara Pölzl (1860–1907). Alois war unehelich geboren und trug bis zu seinem 39. Lebensjahr den Familiennamen seiner Mutter Maria Anna Schicklgruber (1796–1847). Diese heiratete 1843 Johann Georg Hiedler (1792–1857), der sich zeitlebens nicht zur Vaterschaft an Alois bekannte. Erst 1876 ließ sein jüngerer Bruder Johann Nepomuk Hiedler (1807–1888) ihn als Alois’ Vater beurkunden und die Namensform in Hitler ändern. Manche Historiker halten Johann Nepomuk selbst für Alois Hitlers Vater. Klara Pölzl war seine Enkelin. Somit war Alois mit seiner Halbnichte ersten oder zweiten Grades verheiratet.

Um bei der Reichspräsidentenwahl 1932 gegen Hindenburg antreten zu können, musste Hitler, der seit dem 30. April 1925 Staatenloser war, nach § 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz Staatsangehöriger eines Bundesstaates und somit Deutscher werden (siehe Einbürgerung Adolf Hitlers). Als wegen Hochverrats Vorbestrafter strebte er die nach § 14 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mögliche „Anstellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst“ an, die „für einen Ausländer als Einbürgerung […]“ galt, um die zu erwartenden Bedenken eines Bundesstaats gegen seine Einbürgerung zu umgehen. Nach mehreren erfolglosen Anläufen berief ihn der Innenminister im Freistaat Braunschweig, Dietrich Klagges (NSDAP), am 25. Februar 1932, drei Tage nach Bekanntgabe seiner Kandidatur, zum Braunschweiger Regierungsrat. Hitler trat seinen vorgesehenen Dienst aber nie an, sondern erhielt sofort Urlaub für den Wahlkampf und beantragte später unbefristeten Urlaub für seine künftigen „politischen Kämpfe“. Er wurde erst als Reichskanzler am 16. Februar 1933 aus dem braunschweigischen Staatsdienst entlassen 3

Kam das Gespräch auf Adolf Eichmann, bekam man die umgekehrte Antwort wie bei Mozart. Hier war auf einmal die Tatsache vergessen, dass Eichmann die österreichische Staatsbürgerschaft besaß.

Lesen wir dazu einmal, was in Wikipedia über Eichmann steht:

Otto Adolf Eichmann (* 19.März 1906 in Solingen, Rheinprovinz, Preußen; † 1.Juni 1962 in Ramla bei TelAviv, Israel) war ein österreichischer SS-Obersturmbannführer und während der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges in Deutschland als Leiter des für die Organisation der Vertreibung und Deportation der Juden zuständigen Eichmannreferats des Reichssicherheitshauptamtes(RSHA) in Berlin zentral mitverantwortlich für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen im weitgehend vom Deutschen Reich besetzten Europa. Im Mai 1960 wurde er von israelischen Agenten in Argentinien entführt und anschließend nach Israel gebracht, wo ihm der Prozess gemacht wurde. Er wurde zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962 hingerichtet.

Eichmanns Vater Karl Adolf zog im Jahre 1914 mit seiner Frau und den sechs Kindern von Solingen, wo er als Buchhalter für eine Elektrizitäts- und Straßenbahngesellschaft tätig war, ins österreichische Linz in die Bischofstraße 1. Dort starb 1916 seine Frau. Er heiratete in zweiter Ehe Maria Zawrzel, die zwei weitere Söhne in die Ehe mitbrachte. Nachdem Adolf Eichmann ohne Abschluss vom Bundesrealgymnasium Linz abgegangen war, begann er 1921 eine Ausbildung zum Mechaniker an der Höheren Bundeslehranstalt für Elektrotechnik, Maschinenbau und Hochbau in Linz. Während seiner Schulzeit in Linz lernte er Ernst Kaltenbrunner kennen, welcher später als Chef des Hauptamts Sicherheitspolizei und des SD sein Vorgesetzter wurde. Auch Adolf Hitler besuchte diese Schule, allerdings in einer anderen Klasse.

Eichmann verließ die Bundeslehranstalt im Jahre 1921 wiederum ohne Abschluss und war ab 1923 zunächst Arbeiter in der Untersberger Bergbaugesellschaft, in der auch sein Vater arbeitete, dann von 1925 bis 1927 Verkäufer für die Oberösterreichische Elektrobau AG und schließlich bis zum Frühjahr 1933 Vertreter für das Bundesland Oberösterreich bei der Vacuum Oil Company AG, einer Tochterfirma von Standard Oil.4

– Deutschland begann den Ersten Weltkrieg

Ich werde es bis zum heutigen Tage einfach nicht verstehen, warum Deutschland immer als der Hauptverantwortliche für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs bezeichnet wird, entgegen dem geschichtlichen Ablauf.

Beim Attentat von Sarajevo wurde der österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Mitgliedern der revolutionären Untergrundorganisation Mlada Bosna ermordet, die in Verbindung mit offiziellen Stellen Serbiens stand oder gebracht wurde. Hauptmotiv war die angestrebte „Befreiung“ Bosnien-Herzegowinas von der österreich-ungarischen Herrschaft mit dem Ziel einer Einigung der Südslawen unter Führung Serbiens.

Für ein Vorgehen gegen Serbien, das Russland auf den Plan rufen konnte, suchte Österreich die Rückendeckung durch das Deutsche Kaiserreich (Mission Hoyos). Kaiser Wilhelm II. und Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg sagten Österreich-Ungarn Anfang Juli ihre bedingungslose Unterstützung zu. Mit der Ausstellung dieses sogenannten Blankoschecks begann die Julikrise. Am 23. Juli forderte Österreich-Ungarn ultimativ von Serbien eine gerichtliche Untersuchung gegen die Teilnehmer des Komplotts vom 28. Juni unter Beteiligung von k. u. k.-Organen. Dies lehnte die serbische Regierung, bestärkt durch Russlands Zusage militärischer Unterstützung im Konfliktfall, als unannehmbare Beeinträchtigung ihrer Souveränität ab. Russlands vom panslawistischen Motiv mitbestimmte Haltung wurde im Zuge des französischen Staatsbesuches in St. Petersburg (20. bis 23. Juli) wiederum durch Frankreich unterstützt, das in Bekräftigung der französisch-russischen Allianz den Russen für den Kriegsfall mit Deutschland Unterstützung garantierte.

Am 28. Juli 1914 erklärte Österreich-Ungarn Serbien den Krieg.

Die Interessenlagen der Großmächte und die deutschen militärischen Planungen (Schlieffen-Plan) ließen den Lokalkrieg innerhalb weniger Tage zum Kontinentalkrieg unter Beteiligung Russlands (deutsche Kriegserklärung vom 1. August 1914) und Frankreichs (deutsche Kriegserklärung vom 3. August 1914) eskalieren. Die politischen Konsequenzen des Schlieffen-Plans – unter Umgehung des französischen Festungsgürtels zwischen Verdun und Belfort griffen deutsche Truppen Frankreich von Nordosten an und verletzten dabei die Neutralität Belgiens und Luxemburgs – führten zudem zum Kriegseintritt der belgischen Garantiemacht Großbritannien und seiner Dominions (britische Kriegserklärung vom 4. August 1914).5

– Österreich, das erste Opfer von Hitler

Als Legitimation für die Annahme des Opferstatus Österreichs wurde – im Einklang mit der Inhaftierung österreichischer Regierungsangehöriger unmittelbar nach dem Einmarsch der deutschen Truppen – auf den unfreiwilligen Untergang Österreichs als Völkerrechtssubjekt verwiesen. Als Unterstützung dieser These diente eine Textpassage in der „Moskauer Deklaration“ vom 1. November 1943, in der die Außenminister von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion die Ansicht vertreten, dass „Österreich das erste freie Land [sei], das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte [und] von deutscher Herrschaft befreit werden soll“ und dass der „Anschluss“ von 1938 als „null und nichtig“ gelte. In der Folge galt der Staat Österreich staatsrechtlich als Opfer der NS-Politik.

Dazu gesellte sich nach Kriegsende der Opferstatus von Einzelpersonen. Dabei wurde in der gesetzlichen Behandlung zwischen politischen Opfern und Kriegsopfern unterschieden.

Einen frühen Niederschlag fand die Opferthese in Formulierungen in der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945. Denn mittels dieser sagte sich Österreich vom Deutschen Reich los und das Dokument gilt als ein Gründungsdokument der Zweiten Republik. Darin heißt es u. a., „dass der Anschluss des Jahres 1938 […] durch militärische Bedrohung von außen und dem hochverräterischen Terror einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet [… und] durch militärische und kriegsmäßige Besetzung des Landes dem hilflos gewordenen Volke Österreichs aufgezwungen worden ist“.

Auswirkungen zeigte die Opferthese schon in der Nachkriegszeit insofern, als die Entnazifizierung in den ersten Nachkriegsjahren (Verbotsgesetz 1947) zwar zunächst schärfer als in Deutschland erfolgte, im Zuge des Kalten Krieges aber praktisch eingestellt wurde und somit rückblickend betrachtet nicht im genügenden Ausmaß erfolgte. Auch wurde die Restitution geraubter Vermögenswerte zunehmend verzögert.

Auch war die Verdrängung der Mittäterschaft zahlreicher Österreicher an den Gräueltaten während der NS-Zeit dafür verantwortlich, dass die Wiedergutmachung an den politischen Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung (Juden, Roma u. a.) nur äußerst schleppend vor sich ging. Anders hingegen wurden die „Kriegsopfer“ behandelt. Da „die nationalsozialistische Reichsregierung Adolf Hitlers […] das macht- und willenlos gemachte Volk Österreichs in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg geführt hat, den kein Österreicher jemals gewollt hat“, war es leicht, Angehörige der Wehrmacht als Kriegsopfer zu titulieren. Zu diesen wurden auch Angehörige der Waffen-SS gerechnet, die ab 1. Oktober 1943 beigetreten waren, denn ab diesem Datum galt eine Zugehörigkeit als erzwungen. Dabei ging es weitgehend um die innenpolitische Aufteilung des „Dritten Lagers“ durch die beiden Parteien SPÖ und ÖVP.6

Die in der Deklaration festgehaltene Formulierung war:

„Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika sind darin einer Meinung, dass Österreich, das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte, von deutscher Herrschaft befreit werden soll.“

„Österreich wird aber auch daran erinnert, dass es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann, und dass anlässlich der endgültigen Abrechnung Bedachtnahme darauf, wie viel es selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird, unvermeidlich sein wird.“

Auch wenn es viele Österreicher und Sudetendeutsche dies bis zum heutigen Tage nicht gerne hören oder weit von sich weisen, aber das erste Opfer von Hitlers Aggressionsbestrebungen war die Tschechoslowakei.

- Wer gilt nun als Österreicher

Als Österreicher müssen wir folgende Personen ansehen:

Personen, die im österreichischen Stammland geboren wurden oder die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben.

Personen, die in den ehemaligen Kronländern der österreichischen KuK-Monarchie geboren wurden und somit auch österreichische Staatsbürger waren. Dazu gehörten Ungarn, Kroaten, Slowenen, Siebenbürger, Galizier, Süd-Tiroler sowie Slowaken.

Personen, die in den Gebieten Böhmen und Mähren geboren wurden, da diese Besitzungen seit dem 17. Jahrhundert zu Österreich gehörten. Auch wenn die Personen dieses Siedlungsgebietes irrtümlich als Sudetendeutsche bezeichnet werden, so waren sie doch österreichische Staatsbürger, mit allen Rechten und Pflichten.

1 Veronika Beci: Die Familie Mozart. Artemis & Winkler, Düsseldorf 2005, ISBN 3-538-07211-6.

2 Heinz Schuler: Wolfgang Amadeus Mozart. Vorfahren und Verwandte, Degner, Neustadt an der Aisch 1980, ISBN 3-7686-6018-4

3https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler

4https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Eichmann

5https://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Weltkrieg

6https://de.wikipedia.org/wiki/Opferthese

Hauptkriegsverbrecher und bekannte Männer

Allgemeiner Sprachgebrauch

Der Begriff „Kriegsverbrechen“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch wie auch in (älteren) völkerrechtlichen Abkommen uneinheitlich und teils widersprüchlich gebraucht. In manchen Fällen sind sehr allgemein jegliche im Zuge eines Krieges auftretenden strafbaren Handlungen gemeint. Gelegentlich wird „Kriegsverbrechen“ auch als Sammelbegriff für Völkerrechtsverbrechen im Allgemeinen verwendet. Im Gegensatz zu diesen juristisch unpräzisen Begriffsverwendungen ist die völkerrechtliche Begrifflichkeit enger und weist klare Abgrenzungskriterien auf.

Völkerrechtlicher Begriff

Eine abschließende völkerrechtliche Definition des Begriffes Kriegsverbrechen existiert nicht. Nach heutigem Stand des Völkergewohnheitsrechts sind Kriegsverbrechen ausgewählte und schwere Verstöße gegen die Regeln des in internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechtes. Kriegsverbrechen können daher einerseits auch dann begangen werden, wenn der bewaffnete Konflikt unterhalb der Schwelle eines Krieges im engeren Sinne bleibt. Zudem können Kriegsverbrechen andererseits auch in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten begangen werden. Die Unterscheidung zwischen internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten hat jedoch Bedeutung für die Frage, welche Tatbestände in einem Konflikt als Kriegsverbrechen strafbar sind (siehe Abschnitt Strafbare Kriegsverbrechen).

Zu den in bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des Völkerrechtes, die zusammenfassend auch als Humanitäres Völkerrecht bezeichnet werden, zählen namentlich u. a. die Haager Landkriegsordnung, sowie die Genfer Konventionen. Die dort verankerten Regeln sind im Ausgangspunkt für diejenigen an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien bindend, die zugleich Vertragspartei dieser internationalen Übereinkünfte sind. Zu den in bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des Völkerrechtes gehören darüber hinaus auch die als Völkergewohnheitsrecht anerkannten Grundsätze und Regeln, die auf bewaffnete Konflikte allgemein anwendbar sind. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat auf der Basis der Schlussfolgerungen der Studie „Customary International Humanitarian Law: Volume 1, Rules“ eine – im Einzelnen nicht unbestrittene – Liste der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitären Völkerrechts herausgegeben, die auch in einer deutschen Übersetzung vorliegt. Soweit eine internationale Übereinkunft inhaltlich eine Regel des Völkergewohnheitsrechts wiedergibt, ist diese Regel für alle Konfliktparteien bindend, auch wenn eine Partei nicht Vertragspartei der entsprechenden Übereinkunft ist (siehe hierzu auch: Allbeteiligungsklausel).

Nicht jeder Verstoß gegen Regeln des bewaffneten Konfliktes stellt zugleich auch ein Kriegsverbrechen dar. Nach Regel 156 der Liste der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitären Völkerrechts stellen nur „schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts“ Kriegsverbrechen dar. Dementsprechend enthält zum Beispiel das Genfer Abkommen I („Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“) in Artikel 49 Absatz 1 die Bestimmung, dass die Vertragsparteien

„angemessenen Strafbestimmungen für solche Personen zu treffen [haben], die (…) schwere Verletzungen des vorliegenden Abkommens begehen.“

Verbrechen, die lediglich bei Gelegenheit eines bewaffneten Konfliktes begangen werden, ohne mit diesem Konflikt in einem funktionalen Zusammenhang zu stehen, stellen keine Kriegsverbrechen dar. Abzugrenzen von den Kriegsverbrechen sind ferner weitere, ebenfalls dem Völkerstrafrecht zuzuordnende Verbrechen, namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Gegensatz zu den Kriegsverbrechen auch außerhalb des Kontextes eines bewaffneten Konfliktes begangen werden können. Die Einleitung kriegerischer Handlungen selbst unterfällt nicht den Kriegsverbrechen, sondern wird vom Verbrechen der Aggression völkerstrafrechtlich erfasst.

Strafbare Kriegsverbrechen

Die umfassendste Rechtsquelle hinsichtlich der heute völkerrechtlich als Kriegsverbrechen zu ahndenden Straftatbestände ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Nach Art. 8 Abs. 2 b) des Römischen Statuts sind u. a. Kriegsverbrechen

„(…) schwere Verstöße gegen die (…) im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen: i) vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche (…); ii) vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte (…); iv) vorsätzliches Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte (…) verursachen wird, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen; v) der Angriff auf unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, die nichtmilitärische Ziele sind (….); vi) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Kombattanten (…); xvi) die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung (…); xvii) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen; xviii) die Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase (…); xx) die Verwendung von Waffen, Geschossen, Stoffen und Methoden der Kriegführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen (…); xxii) Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution (…); xxiii) die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten; xxv) das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen (…).“

Gemäß Art. 8 Abs. 1 des Römischen Statuts gilt dies insbesondere für Taten, "wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden."

Da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist, bestimmen die Art. 8 Abs. 2 c) und e) des Römischen Status die im Falle eines nichtinternationalen bewaffneten Konflikts als Kriegsverbrechen zu ahndenden Tatbestände.

Adolf Eichmann

* 19. März 1906 in Solingen, Rheinprovinz, Preu ßen;

† 1. Juni 1962 in Ramla bei Tel Aviv, Israel

Eichmanns Vater Karl Adolf zog im Jahre 1914 mit seiner Frau und den sechs Kindern von Solingen, wo er als Buchhalter für eine Elektrizitäts- und Straßenbahngesellschaft tätig war, ins österreichische Linz in die Bischofstraße 1. Dort starb 1916 seine Frau. Er heiratete in zweiter Ehe Maria Zawrzel, die zwei weitere Söhne in die Ehe mitbrachte. Nachdem Adolf Eichmann ohne Abschluss vom Bundesrealgymnasium Linz abgegangen war, begann er 1921 eine Ausbildung zum Mechaniker an der Höheren Bundeslehranstalt für Elektrotechnik, Maschinenbau und Hochbau in Linz. Während seiner Schulzeit in Linz lernte er Ernst Kaltenbrunner kennen, welcher später als Chef des Hauptamts Sicherheitspolizei und des SD sein Vorgesetzter wurde. Auch Adolf Hitler besuchte diese Schule, allerdings in einer anderen Klasse.

Eichmann verließ die Bundeslehranstalt im Jahre 1921 wiederum ohne Abschluss und war ab 1923 zunächst Arbeiter in der Untersberger Bergbaugesellschaft, in der auch sein Vater arbeitete, dann von 1925 bis 1927 Verkäufer für die Oberösterreichische Elektrobau AG und schließlich bis zum Frühjahr 1933 Vertreter für das Bundesland Oberösterreich bei der Vacuum Oil Company AG, einer Tochterfirma von Standard Oil.

Am 21. März 1935 heiratete er Vera Liebl (1909–1997), mit der er vier Söhne hatte (Klaus, * 1936 in Berlin, Horst Adolf, * 1940 in Wien, Dieter Helmut, * 1942 in Prag, und Ricardo Francisco, * 1955 in Buenos Aires)

Eichmann trat im Jahre 1927 der Frontkämpfervereinigung Deutsch-Österreichs bei, im April 1932 wurde er Mitglied der österreichischen NSDAP (Mitgliedsnummer 889.895) und der SS (SS-Nr. 45.326). Als am 19. Juni 1933 die NSDAP und alle ihre Gliederungen in Österreich verboten wurden, ging er im Juli nach Bayern, wo er als Mitglied der Österreichischen Legion zunächst in Klosterlechfeld und später in Dachau eine vierzehnmonatige paramilitärische Ausbildung bei der SS absolvierte. Hier meldete er sich im Oktober 1934 freiwillig zum Sicherheitsdienst (SD) der SS nach Berlin.

Zunächst arbeitete er dort als Hilfskraft in der SD-Abteilung II 111, die u. a. für den Aufbau einer sogenannten Freimaurerkarteizuständig war. Im Juni 1935 wurde Eichmann in die neugeschaffene Abteilung II 112 (Juden) versetzt, in der er eines von drei Referaten, II 112 (Zionisten), leitete. In enger Zusammenarbeit mit der Gestapo war er hier zunächst vor allem darum bemüht, die damals so genannte Auswanderung – d. h. Vertreibung – der Juden aus Deutschland voranzutreiben. Sein Vorgesetzter war bis Ende 1936 Leopold von Mildenstein, der ihn auch in das Amt geholt hatte und ab 1937 Herbert Hagen.

Nach dem Anschluss Österreichs im Jahre 1938 wurde er als SD-Führer zum SS-Oberabschnitt Donau versetzt. Er baute zusammen mit seinem Stellvertreter Alois Brunner die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien auf, welche die erzwungene Ausreise der jüdischen Bevölkerung aus Österreich betrieb. Im März 1939 wurde er mit der Errichtung einer Auswanderungsbehörde in Prag nach demselben Modell wie in Wien beauftragt. Ende 1939/Anfang 1940 übernahm Eichmann die Leitung der zuvor von Reinhard Heydrich eingerichteten Reichszentrale für jüdische Auswanderung in Berlin und wurde Leiter des Referats IV D 4 (Räumungsangelegenheiten und Reichszentrale für jüdische Auswanderung) beim Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin. Die „Wiener Erfolge“ (in ca. 18 Monaten wurden 150.000 Juden vertrieben) ließen sich in dieser Form – u a. wegen des Kriegsbeginns und weil immer weniger Staaten bereit waren, die Flüchtlinge aufzunehmen – nicht mehr wiederholen.

Im Juli 1941 wurde Eichmanns Referat im Zuge einer Umstrukturierung des RSHA und infolge des Auswanderungsverbots für Juden (Herbst 1941) in IV B 4 (Juden- und Räumungsangelegenheiten) umbenannt. Als Leiter des Referats IV D 4 bzw. IV B 4 war Adolf Eichmann für die gesamte Organisation der Deportation der Juden aus Deutschland und den besetzten europäischen Ländern zuständig. Ihm unterstand die Koordination sämtlicher Transporte, er sorgte für die Einhaltung der Fahrpläne und die Zusammenstellung und Auslastung der Eisenbahnzüge, die die Menschen in die Ghettos und Konzentrationslager transportierten. Er war somit direkt mitverantwortlich für die Enteignung, Deportation und Ermordung von rund sechs Millionen Juden.

Die Reisen Eichmanns zur Information über die Umsetzung von Deportationen und Morden rekonstruierte der Historiker Götz Aly mit Zitaten aus Eichmanns Götzen betitelten Aufzeichnungen:

„Im Herbst 1941 besuchte er eine Massenerschießung in Minsk, später – vermutlich im November – das noch im Bau befindliche Vernichtungslager Bełżec, die Gaswagenstation Chełmno (Kulm) nördlich von Łódź inspizierte er während des Vernichtungsbetriebs im Januar und erst danach‚im Frühjahr 1942, das Vernichtungszentrum Auschwitz: Höß, der Kommandant, sagte mir, daß er mit Blausäure töte. Runde Pappfilze waren mit diesem Giftstoff getränkt und wurden in die Räume geworfen, worin die Juden versammelt wurden. Dieses Gift wirkte sofort tödlich“

Für die Wannseekonferenz am 20. Januar 1942, auf der die bereits vorher beschlossene sogenannte Endlösung der Judenfrage koordiniert wurde, verfasste Eichmann die Redevorlagen für Heydrichs Vortrag und war verantwortlich für die Protokollführung. Schon im Sommer 1941 hatte er das Vernichtungslager in Auschwitz-Birkenau besucht. Eichmann leitete auch selbst Deportationen von Juden in dieses Lager. So war er dann auch nach der deutschen Besetzung Ungarns im Frühling und Frühsommer 1944 Hauptverantwortlicher für die in Ungarn erst jetzt einsetzenden Massendeportationen in die Vernichtungslager. Gleichzeitig verhandelte er im Auftrag Heinrich Himmlers gemeinsam mit Kurt Becher mit dem jüdischen Hilfskomitee in Budapest über den Freikauf einzelner jüdischer Gefangener. Eichmann hatte Überblick über die industrielle Vernichtung von Menschen nach 1941 und soll alle größeren Vernichtungslager besucht und Ermordungen in Augenschein genommen haben, um die Vernichtungsmethodik vom Schreibtisch aus rationalisieren zu können. Trotz seiner besonderen Stellung innerhalb der SS begegnete Eichmann Adolf Hitler nie persönlich.

Seit den späten 1930er Jahren stand Eichmann in dem Ruf, besondere Kenntnisse der jüdischen Kultur sowie der von Juden gesprochenen Sprachen zu besitzen. Damit verbunden war die Annahme, Eichmann sei in der Nähe von Tel Aviv geboren; seine Eltern seien Deutsche gewesen, die in der von der Tempelgesellschaft unterhaltenen Siedlung Sarona am Fluss Jarkon gelebt hätten. Weiter wurde vermutet, Eichmann könne fließend jiddisch und hebräisch sprechen, sei mit den jüdischen Riten vertraut und könne sich unbemerkt unter Juden bewegen.

Diese Gerüchte wurden vermehrt seit Beginn des Zweiten Weltkriegs in deutsch-jüdischen Exil-Zeitungen veröffentlicht, darunter im New Yorker Aufbau oder in der Pariser Tageszeitung. Der Aufbau bezeichnete Eichmann im Dezember 1940 als „perfekten Hebraisten“. Auch unter den in Deutschland lebenden Juden waren diese Gerüchte verbreitet. Sie hielten sich noch über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus; 1947 äußerten mehrere jüdische Tageszeitungen die Vermutung, es sei Eichmann aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten gelungen, unerkannt nach Palästina einzuwandern, wo er versteckt unter Juden lebe.

Die Gerüchte um Eichmanns Kenntnisse der jüdischen Kultur sind übertrieben. Eichmann hatte keine Beziehung zur Templersiedlung von Sarona und konnte weder Hebräisch noch Jiddisch sprechen. Gesichert ist lediglich, dass er sich zunächst im Selbststudium und 1937 anlässlich einer gemeinsamen Reise mit Herbert Hagen nach Haifa und Kairo[ einige Grundkenntnisse im Hebräischen angeeignet und „einzelne Sprachversatzstücke“ aufgenommen hatte. Außerdem gab es seitens seiner Stiefmutter angeheiratete jüdische Verwandte, denen er nach seiner Aussage im Eichmann-Prozess inoffiziell die Ausreise in die Schweiz ermöglicht hatte.

In der Forschung wird heute davon ausgegangen, dass Eichmann die Gerüchte um seine Person gezielt verbreitete oder von seinem Mitarbeiter Dieter Wisliceny verbreiten ließ. Dabei verfolgte er zwei Ziele: Soweit er sie unter den in Deutschland lebenden Juden verbreitete, ging es ihm darum, „den jüdischen Gemeinden Angst zu machen“und die Ausreisebereitschaft angesichts einer Situation zunehmender Unsicherheit zu erhöhen. Mit Blick auf die deutschen Behörden hingegen wollte Eichmann als Experte für jüdische Kultur anerkannt werden und dadurch seine Machtbasis innerhalb der Verwaltung stärken.

Im Frühjahr 1945 trennte sich Eichmann im österreichischen Altaussee von seiner Familie und den letzten verbliebenen Mitarbeitern. Unter dem Namen Adolf Barth und im Rang eines Obergefreiten der Luftwaffe geriet er in US-Kriegsgefangenschaft. Aufgrund seiner Blutgruppentätowierung, die ihn eindeutig als SS-Mitglied auswies, bezeichnete er sich jedoch bald als SS-Untersturmführer Otto Eckmann. Man internierte ihn im Gefangenenlager Oberdachstetten. Nachdem er gegenüber einigen Mitgefangenen seine wahre Identität preisgegeben hatte, erhielt er von dem ehemaligen SS-Offizier Hans Freiesleben im Januar 1946 ein Empfehlungsschreiben, das ihm das Untertauchen in der kleinen Ortschaft Altensalzkoth in der Lüneburger Heide ermöglichte. Im Februar floh Eichmann schließlich aus dem Lager und gelangte mit der Unterstützung alter Seilschaften über Hamburg zu seinem neuen Zufluchtsort. Auf seinem Weg konnte er sich gefälschte Papiere beschaffen, die ihn als Kaufmann Otto Heninger aus Prien, gebürtig aus Breslau, auswiesen. Unter diesem Namen nahm er in der Klosterrevierförsterei Kohlenbach eine Arbeit als Holzfäller und Waldarbeiter an. Als 1948 die ihn beschäftigende Firma Burmann ihren Geschäftsbetrieb aufgeben musste, mietete er sich auf einer Hofstelle in Altensalzkoth für eine monatliche Miete von zehn Mark ein 18-m2-Zimmer, kaufte etwa hundert Hühner und lebte vom Verkauf von Eiern und Geflügel sowie von Gelegenheitsarbeiten. Mit Hilfe des Sterzinger Pfarrers Johann Corradini gelangte er über die österreichische Grenze nach Südtirol, wo er im Franziskanerkloster Bozenuntergebracht wurde. Im Jahre 1950 hatte er genug Ersparnisse zusammen, um mit Hilfe deutsch-katholischer Kreise um den österreichischen Bischof Alois Hudal im Vatikan über Italien entlang der sogenannten Rattenlinien nach Argentinien auszuwandern. Eichmann gab sich als Ricardo Klement aus. Dieser Name stand auch in seinem Flüchtlingspass des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf. Einige Zeit später holte er seine Familie nach. Sie lebten in relativ bescheidenen Verhältnissen. 1955 wurde der Sohn Ricardo Eichmann geboren, der nach dem nun vom Vater verwendeten Namen benannt wurde. Eichmann fand schließlich eine Anstellung als Elektriker im Lkw-Werk von Daimler-Benz in González Catán.

Der Ankläger im Frankfurter Auschwitz-Prozess und hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erhielt 1957 einen Brief des mit ihm befreundeten deutschen Juden und Überlebenden des KZ Dachau Lothar Hermann aus Buenos Aires, dessen Tochter Sylvia Eichmanns ältesten Sohn kennengelernt und die sich über dessen antisemitischeÄußerungen gewundert hatte. Fritz Bauer informierte die israelische Regierung, denn es bestand Haftbefehl und er fürchtete, dass ein deutsches Auslieferungsbegehren Eichmann warnen würde. Doch die Regierung von David Ben Gurion hatte kein Interesse an der Verfolgung von Naziverbrechern, weil sie ihre Beziehungen zur Adenauerregierung nicht gefährden wollte. Ein angereister Mossadagent soll nach Besichtigung von Eichmanns Wohnung in der Calle Chacabuco gemeint haben, ein so wichtiger Nationalsozialist könne nicht in so ärmlichen Verhältnissen leben. Dann reiste er wieder ab. Aber Lothar Hermann mobilisierte die deutsch-jüdische Gemeinschaft in Buenos Aires und schrieb schließlich im März 1960 einen Brief an die israelischen Behörden: „Wie es scheint, haben Sie kein Interesse, Eichmann zu fassen.“

Eichmann wurde erst drei Jahre später in Israel vor Gericht gestellt. Lothar Hermann wurde für seine entscheidenden Hinweise zunächst nicht gedankt, er wurde 1961 verhaftet und gefoltert. Erst 1972 erhielt er heimlich die von der israelischen Regierung ausgelobte Belohnung

Eichmann war der erste Nationalsozialist, der in Israel nach dem Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern angeklagt wurde. Der Eichmann-Prozess vor dem Jerusalemer Bezirksgericht (Aktenzeichen 40/61) begann am 11. April und endete am 15. Dezember 1961 mit dem Todesurteil, das am 29. Mai 1962 durch das Berufungsgericht bestätigt wurde.

Eichmanns Zelle hatte eine Größe von drei mal vier Metern. Die Sicherungsmaßnahmen waren extrem, da die israelische Regierung fürchtete, Eichmann könne Suizid begehen. Ein Wachmann saß rund um die Uhr in seiner Zelle, hinter der Zellentür ein Zweiter, der durch ein Guckloch seinen Kollegen beobachtete. Ein weiterer Wachposten stand hinter der Tür zum Ausgang. In der Zelle brannte Tag und Nacht Licht, und ein Polizeiarzt untersuchte Eichmann zweimal täglich.

Die von dem israelischen Generalstaatsanwalt Gideon Hausner ausgearbeitete Anklageschrift umfasste fünfzehn Punkte, u. a. „Verbrechen gegen das jüdische Volk“, „Verbrechen gegen die Menschheit“, „Kriegsverbrechen“ und die „Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation“.

Im Verlauf des Verfahrens wurden mehr als einhundert Zeugen aufgerufen und Tausende von Dokumenten als Beweismaterial vorgelegt. Insbesondere die Zeugenaussagen der Überlebenden der Konzentrationslager trugen mit dazu bei, dass die Schrecken der Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden einer breiten Öffentlichkeit ins Gedächtnis gerufen wurden. Die internationalen Medien berichteten ausführlich über diesen spektakulären Prozess und Adolf Eichmann wurde rasch zum Stereotyp eines NS-Schreibtischtäters. Vor allem auch in der deutschen Öffentlichkeit stieß der „Fall Eichmann“ auf großes Interesse. Alle großen deutschen Tageszeitungen sowie das Fernsehen berichteten ausführlich und nahezu täglich über den Jerusalemer Prozess. Sein Strafverteidiger war der Deutsche Robert Servatius.Eichmann beharrte von Beginn des Prozesses bis zum Schluss und auch noch in seinem späteren Gnadengesuch darauf, dass er im juristischen Sinne unschuldig sei, und berief sich darauf, nur auf Befehl von Vorgesetzten gehandelt zu haben. Menschlich habe er sich durch die Mitwirkung an der Deportation aber schuldig gemacht. Gleichzeitig bot er an, öffentlich Suizid zu begehen, da Reue nur etwas für kleine Kinder sei, Sühne aber so möglich wäre. Ein persönlich an den israelischen Präsidenten Jizchak Ben Zwi gerichtetes Gnadengesuch Eichmanns wurde abgelehnt. Das Todesurteil, Hängen, wurde am 1. Juni 1962 0:02 Uhr im Ajalon-Gefängnis von Ramlavollstreckt. Er ist der bislang einzigeMensch, der nach einem Gerichtsverfahren der israelischen Justiz zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. 7891011

Ernst Kaltenbrunner

4.Oktober 1903 in Ried im Inn kreis, Oberös terreich;

† 16.Oktober 1946 in Nürnberg

Ernst Kaltenbrunner wurde als Sohn des Rechtsanwalts Hugo Kaltenbrunner und des sen Frau Therese geboren. Seine Jugend und Volksschulzeit verbrachte er in Raab und nach dem Wechsel auf das Bundesrealgymnasium in Linz, wo er in der Schule seinen späteren Untergebenen Adolf Eichmann kennenlernte. Auch Adolf Hitler besuchte diese Schule, allerdings in einer anderen Klasse. Nach der 1921 abgelegten Matura begann Kaltenbrunner an der Technischen Hochschule Graz ein Chemiestudium, wechselte jedoch bald zu den Rechtswissenschaften und wurde 1926 zum Dr. iur. promoviert. Während seiner Studienzeit wurde er 1921 Mitglied der Burschenschaft Arminia Graz, deren Alter Herr er bis zu seinem Tode war.

Im Anschluss an das Studium absolvierte er das Rechtsreferendariat und war bis Sommer 1929 bei einer renommierten Anwaltskanzlei in Linz angestellt. Kaltenbrunner gliederte sich aber nicht in ein bürgerliches Leben ein, sondern wirkte in paramilitärischen Gruppen wie dem österreichischen Heimatschutz mit. Ab Sommer 1929 war er für den Heimatschutz hauptberuflich tätig. Da diese jedoch Kaltenbrunners politisches Hauptziel, den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, in einer ihm nicht ausreichend erscheinenden Intensität betrieben, wechselte er im Oktober 1930 zur NSDAP (Mitgliedsnummer 300.179) und trat am 31. August 1931 der SS (SS-Nr. 13.039) bei. Ab 1932 war er in der Anwaltskanzlei seines Vaters tätig. Er wurde Rechtsberater beim SS-Abschnitt VIII (Linz) und machte sich als Verteidiger inhaftierter Parteimitglieder einen Namen. Auch fungierte er während der Zeit vor dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich als Nachrichtenmann Heinrich Himmlers. Kaltenbrunner versorgte den Reichsführer SS mit Informationen zur politischen Situation in Österreich. 1934 heiratete er Elisabeth Eder.

Nach dem im Juni 1933 erlassenen NSDAP-Verbot in Österreich war Kaltenbrunner weiter illegal für die Partei tätig. Nach dem gescheiterten Juliputsch im gleichen Jahr wurde er für einige Monate im Anhaltelager Kaisersteinbruch inhaftiert, danach wegen Hochverrats zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Nach der Haftentlassung war er der Sekretär von Anton Reinthaller. Kaltenbrunner wurde 1935 Führer des im Geheimen fortbestehenden SS-Abschnitts VIII (Linz).

Im Fahrwasser des österreichischen NS-Funktionärs Arthur Seyß-Inquart gelang ihm der rasche Aufstieg in die Führungsriege des österreichischen Parteiflügels. Seyß-Inquart propagierte eine Politik der stillen Auflösung des Staates. Dies stand im krassen Gegensatz zu den brutalen Frontalmethoden der übrigen NS-Spitze in Österreich, die in Hitlers Augen dem Ansehen der Partei im Ausland schadeten. Im Zuge des Anschlusses wurde Kaltenbrunner im März 1938 zum „Staatssekretär für das Sicherheitswesen im Lande Österreich“ sowie Führer des SS-Oberabschnitts Donau (anfangs in Linz, später in Wien) ernannt. Zugleich wurde er Mitglied des deutschen Reichstags.

„Als Führer der SS in Österreich war Kaltenbrunner an der Nazi-Intrige gegen die Schuschnigg-Regierung beteiligt. In der Nacht des 11. März 1938, nachdem Göring den österreichischen Nationalsozialisten befohlen hatte, die Kontrolle der Österreichischen Regierung an sich zu reißen, umstellten 500 österreichische SS-Männer unter Leitung Kaltenbrunners das Bundeskanzleramt, und eine Sondereinheit, die unter dem Befehl seines Adjutanten stand, drang in das Bundeskanzleramt vor, während Seyß-Inquart mit dem Präsidenten Miklas verhandelte“ (– Das Urteil von Nürnberg, S. 190.)

Am 11. September 1938 machte ihn Heinrich Himmler zum Höheren SS- und Polizeiführer Donau, gleichfalls in Wien, und unterstellte ihm damit die gesamte SS und Polizei in den eingegliederten österreichischen Gebieten. Hier fühlte sich Kaltenbrunner, trotz seines Ranges als SS-Gruppenführer, kaltgestellt, da er sich in seinen Kompetenzen oft von der missgünstigen Führungsriege der SS um Obergruppenführer Reinhard Heydrich übergangen fühlte. Am 20. Juni 1940 wurde Kaltenbrunner Nachfolger des verstorbenen SS-Oberführers Otto Steinhäusl als Polizeipräsident von Wien. Die eigentliche Arbeit leistete jedoch sein Stellvertreter Leo Gotzmann, der ihm am 6. Januar 1941 auch offiziell im Amt nachfolgte.

Am 30. Januar 1943 wurde Kaltenbrunner in Berlin in sein neues Amt als Chef der Sicherheitspolizei und des SD eingeführt. Kaltenbrunner trat hiermit die Nachfolge Himmlers an, der seit Heydrichs Tod am 4. Juni 1942 die Leitung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) neben seinen anderen Funktionen kommissarisch wahrgenommen hatte. Im Juni 1943 wurde Kaltenbrunner zum SS-Obergruppenführer und General der Polizei befördert. Als Leiter des RSHA war er der Chef des berüchtigten Gestapo-Amtes, des Reichskriminalpolizeiamtes und des Sicherheitsdienstes (SD), der für die Einsatzgruppen, die im Rücken der Ostfront bis Kriegsende rund 1.000.000 Menschen ermordeten, verantwortlich war. Des Weiteren war er Präsident von Interpol (IKPK) als Nachfolger Heydrichs.

„Als Chef des RSHA hatte Kaltenbrunner die Befugnis, Schutzhaft in Konzentrationslagern und die Entlassung aus Konzentrationslagern anzuordnen. Befehle dieser Art wurden normalerweise mit seiner Unterschrift ausgegeben. … Kaltenbrunner selbst befahl die Hinrichtung von Gefangenen … Am Ende des Krieges war Kaltenbrunner … … an der Vernichtung einer großen Anzahl von ihnen beteiligt mit der Absicht zu verhindern, dass sie von den alliierten Armeen befreit würden. … … Während des Zeitraumes, da Kaltenbrunner Chef des RSHA war, verfolgte dieses ein weitreichendes Programm von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. … … Das RSHA spielte eine führende Rolle bei der „Endlösung“ des jüdischen Problems durch Ausrottung der Juden“ (– Urteil, S. 191/192.)

Nach dem fehlgeschlagenen Attentat vom 20. Juli 1944 erschien er als erster SS-Mann im Bendler-Block und sorgte dafür, dass das Töten der Verschwörer, das auf Befehl von Friedrich Fromm ausgeführt wurde, sofort eingestellt wurde. Ihm und dem RSHA fiel daraufhin die Aufgabe zu, die Verschwörer festzunehmen und zu verhören.

Am 12. März 1945 gab Kaltenbrunner dem damaligen IKRK-Präsidenten Carl Burckhardt die Zusage, dass IKRK-Delegierten Zugang zu den Konzentrationslagern gewährt werden würde. Dies galt allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Delegierten bis zum Ende des Krieges in den Lagern verblieben. Zehn Delegierte, unter ihnen Louis Häfliger (Mauthausen), Paul Dunant (Theresienstadt) und Victor Maurer (Dachau) erklärten sich zu einer solchen Mission bereit.

Gegen Ende des Krieges verschanzte sich Kaltenbrunner mit einigen letzten Getreuen in der sogenannten Alpenfestung bei Altaussee, in der bis zum bitteren Ende Widerstand geleistet werden sollte und in die viele prominente Nationalsozialisten geraubte Schätze gebracht hatten, um für die Zeit nach dem Krieg vorzusorgen. Am 7. Mai 1945 floh Kaltenbrunner gemeinsam mit seinem Adjutanten Arthur Scheidler mit Hilfe von zwei Altausseer Jägern auf die Wildenseehütte. Einer der Jäger verriet den am 8. Mai 1945 im Ausseerland einrückenden Amerikanern das Versteck Kaltenbrunners. Am 12. Mai 1945 begab sich eine Gruppe aus Infanteristen des CIC unter der Leitung von Robert Matteson und geführt durch Ausseer Männer zur Wildenseehütte im Toten Gebirge, wo sie Kaltenbrunner und Scheidler verhafteten. Beide hatten falsche Papiere, welche sie als Ärzte auswiesen. Doch in der Aschenlade der Holzheizung wurden Reste der Ausweise und die Erkennungsmarke Kaltenbrunners gefunden

Nach seiner Festnahme wurde Kaltenbrunner zum Verhör zunächst nach England und im Anschluss daran nach Nürnberg gebracht, wo er vor das Internationale Militärtribunal (IMT) gestellt werden sollte. Dort sprach er von Misshandlungen in der englischen Haft und wirkte wie ein gebrochener Mann. Als man ihm die Anklageschrift überreichte (er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt), begann er zu weinen. Nach kurzer Zeit jedoch verwandelte sich Kaltenbrunner in einen Mann, der mit allen Mitteln um sein Leben kämpfte.

Im Rahmen des Prozesses beobachtete und untersuchte der amerikanische Gerichtspsychologe Gustave M. Gilbert die Angeklagten in ihren Zellen und bat sie, nachdem ihnen die Anklageschrift vorgelegt wurde, ihre Gedanken als Notizen an den Rand zu schreiben. Dies sollte ihren Charakter am besten wiedergeben. Die Notiz Kaltenbrunners, der in den Punkten 1, 3 und 4, also Verschwörung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und allgemeine Kriegsverbrechen (Deportation, Mord und Misshandlung, Plünderung) angeklagt war, lautete: „Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen.“

Auf der Anklagebank nahm Kaltenbrunner nach einer Krankheit erst drei Tage nach den anderen Angeklagten Platz. Er galt bei seinen Mitangeklagten neben Joachim von Ribbentrop und Julius Streicher als der unbeliebteste, mit dem niemand etwas zu tun haben wollte. Kaltenbrunners Verteidigungsstrategie bestand im Wesentlichen darin, jegliche Beteiligung an Verbrechen zu leugnen und zu behaupten, mit Exekutivämtern, wie der Gestapo, nichts zu tun gehabt zu haben. Er sei eher eine Art Geheimdienstbeauftragter mit ausschließlich repräsentativen Aufgaben gewesen. Notfalls leugnete er sogar seine eigene Unterschrift auf belastenden Dokumenten, die ihm von seinem Ankläger vorgehalten wurden. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg verurteilte Kaltenbrunner in seinem am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündeten Urteil zum Tode durch den Strang. Das Urteil wurde am 16. Oktober 1946 um 01:15 Uhr vollstreckt. Der Leichnam wurde einen Tag später im Krematorium des Münchener Ostfriedhofs eingeäschert und die Asche in einen Seitenarm der Isar gestreut.121314

(Quelle: Wikipedia)

Kornrad Henlein

* 6. Mai 1898 in Maffersdorf Königreich Böhmen

† 10. Mai 1945 in Pilsen Tschechoslowakei

Konrad Henlein wurde als Sohn katholischer Eltern, des Buchhalters Konrad Henlein sen. Und dessen Frau Hedwig, geboren, die ihrerseits die Tochter eines Tschechen und einer Deutsch-Böhmin war. Als Henlein am 26. Januar 1939 seinen Aufnahme-Antrag in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei stellte, gab er jedoch zur Volkszugehörigkeit der Mutter an, dass diese „deutscher Volkszugehörigkeit“ sei und dass ihr Geburtsname „Dworatschek“ laute.Doch erst am 18. April 1941 wurde nachträglich die tschechische Form des Geburtsnamens der Mutter, Hedwig Anna Augusta Dvořáček, auch offiziell in den Namen „Dworaschek“ geändert.

Henlein besuchte die Handelsakademie in Gablonz und ließ sich zum Bankangestellten ausbilden. Im Frühjahr 1916 trat er in die österreichisch-ungarische Armee ein und nahm am Ersten Weltkrieg teil. Dabei kämpfte er im Gebirgskrieg an der italienischen Front, wo er am 18. November 1917 in Kriegsgefangenschaft geriet. Während der Gefangenschaft, welche er in einem Lager auf der Insel Asinara vor Sardinien verbrachte, beschäftigte er sich intensiv mit den Ideen der Deutschen Turnbewegung. Nach seiner Rückkehr im Jahre 1919 arbeitete er als Bankbeamter in Gablonz und war zunächst ehrenamtlich in der deutschnationalen Turnbewegung tätig. 1925 übernahm er schließlich eine Turnlehrerstelle in Asch. Dort heiratete er 1926 die Turnerin und Konditorentochter Emma Geyer, mit der er später 5 Kinder hatte. Nachdem Konrad Henlein 1931 Führer des Sudetendeutschen Turnerbundes geworden war, versuchte er, die Turnbewegung als politische Kraft auszubauen.

Am 1. Oktober 1933 gründete Henlein in Eger die „Sudetendeutsche Heimatfront“ (SHF). DNSAP und Deutsche Nationalpartei hatten sich kurz zuvor aufgelöst, um einem Verbot durch die tschechoslowakische Regierung zuvorzukommen. Es beteiligten sich viele ehemalige Funktionäre und Politiker dieser Parteien an der Gründung der neuen Bewegung. Die SHF fand unter den Deutschen in Böhmen rasch eine breite Basis, obgleich bis Mitte der 1930er Jahre die sozialdemokratische und die kommunistische Partei mehr Anhänger hatten.

Henlein äußerte sich in seinen Reden zunächst im Sinne einer aktivistischen Politik; er betonte seine Loyalität zum tschechoslowakischen Staat, innerhalb dessen er die Mitbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte der deutschen Minderheit stärken wolle. Unter Historikern ist bis heute umstritten, inwieweit es sich hierbei um Überzeugung oder – wie von Henlein später behauptet – um taktisches Verhalten handelte.

Zum 19. April 1935 erfolgte die Umbenennung des SHF in Sudetendeutsche Partei (SdP). Diese wurde in den Folgejahren mit massiver Unterstützung der NSDAPsystematisch ausgebaut. Bei den Wahlen 1935 gewann die SdP 44 der 66 deutschen Sitze im Prager Parlament. Vom 21. November 1936 bis zum 31. Januar 1939 war Henlein Vorsitzender des Verbandes der deutschen Volksgruppen in Europa. Im November 1937 unterwarf sich Henlein in einem Schreiben an Hitler dessen expansiver Politik – möglicherweise nachdem Agenten aus Berlin eine Revolte in der SdP gegen ihn angezettelt hatten. Ziel war ab diesem Zeitpunkt unverhohlen der Anschluss der Sudetengebiete an das nationalsozialistische Deutsche Reich.