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Dieses Lehrbuch führt Schritt für Schritt und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Das Themenspektrum umfasst die Grundprinzipien und den Aufbau der IFRS-Rechnungslegung, die Bestandteile von IFRS-Abschlüssen sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Danach spannt sich der Bogen von den verschiedenen Bewertungsmaßstäben über Einzelthemen wie z.B. latente Steuern und der Erlösrealisation aus Verträgen mit Kund:innen bis zur Bewertung von Finanzinstrumenten und zu Leasingverhältnissen. Zahlreiche Übersichten, Merksätze, Zusammenfassungen und Aufgaben erleichtern das Verständnis. Kurzum: der ideale Einstieg in die Welt des Jahresabschlusses. Das Buch richtet sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre an Hochschulen und Universitäten. utb+: Begleitend zum Buch erhalten Leser:innen zur Prüfungsvorbereitung online weitere Zusatzaufgaben sowie Lösungen zu allen Aufgaben.
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Seitenzahl: 317
Veröffentlichungsjahr: 2025
utb 6364
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Prof. Dr. Jörg Wöltje lehrt an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – und ist Verfasser einer Vielzahl von Wirtschaftsbüchern.
Jörg Wöltje
Lehrbuch
Dieses Lehrbuch enthält zu den hier abgedruckten Aufgaben weitere, die als Download zur Verfügung stehen. Ebenfalls können Sie sämtliche Lösungen hierzu herunterladen:https://files.narr.digital/9783825263645/Zusatzmaterial.zip
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
1. Auflage 2025
DOI: https://doi.org/10.36198/9783838563640
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– Ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen
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eMail: [email protected]
Einbandgestaltung: siegel konzeption | gestaltung
utb-Nr. 6364
ISBN 978-3-8252-6364-5 (Print)
ISBN 978-3-8385-6364-0 (ePDF)
ISBN 978-3-8463-6364-5 (ePub)
Liebe Leserinnen und Leser,
in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft gewinnen einheitliche Rechnungslegungsstandards nach IFRS immer mehr an Bedeutung. Unternehmen sind häufig international tätig und müssen Finanzinformationen bereitstellen, die für Investoren und Stakeholder in verschiedenen Ländern verständlich und vergleichbar sind. Ziel der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist es, Investoren, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsrelevante Informationen über Unternehmen und Konzerne zur Verfügung zu stellen.
Seit 2005 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen. Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht ein Wahlrecht, den Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Dieses Fachbuch gibt einen Überblick über die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses. Zunächst werden die IFRS vorgestellt und ihre Anwendung im IFRS-Abschluss sowie die damit verbundenen Anforderungen erläutert. Anschließend werden die einzelnen Bestandteile des IFRS-Abschlusses, ihre Funktionen und zahlreiche Beispiele beschrieben.
Das Buch ermöglicht einen fundierten Einstieg in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. Es erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB- und IFRS-Rechnungslegung, die Grundlagen und den Aufbau der IFRS-Rechnungslegung sowie die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses. Darüber hinaus werden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Erst- und Folgebewertung mit dem Anschaffungskostenmodell, dem Neubewertungsmodell und dem Fair-Value-Modell erläutert. Dabei werden die Bilanzpositionen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte, Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Finanzinstrumente behandelt. Darüber hinaus werden Sonderthemen wie Leasing, Umsatzerlöse aus Kundenaufträgen und latente Steuern behandelt.
Das vorliegende Lehr- und Arbeitsbuch wurde für Studierende höherer Semester sowie für Teilnehmer an IFRS-Fortbildungsveranstaltungen konzipiert. Um den Lernprozess zu erleichtern, werden zu Beginn jedes Kapitels spezifische Lernziele definiert und zur Sicherung und Kontrolle des Lernerfolgs Übersichten, Ablaufdiagramme, Zusammenfassungen sowie zahlreiche Beispiele und Übungsaufgaben mit ausführlichen Lösungen angeboten. Diese sind online verfügbar (siehe Seite 4). Ergänzend dazu steht noch das Übungsbuch IFRS-Rechnungslegung zur Verfügung.
Ich möchte mich bei meinen Studierenden der Studiengänge „International Management“ und „Betriebswirtschaftslehre“ an der Hochschule Karlsruhe für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen bedanken. Desweiteren möchte ich dem Verlagsleiter Herrn Dr. Jürgen Schechler vom UVK-Verlag meinen Dank aussprechen. Die Zusammenarbeit mit ihm war wieder ausgezeichnet.
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich immer sehr dankbar. Bitte richten Sie diese direkt an meine E-Mail-Adresse (E-Mail: [email protected]).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viel Freude und Erfolg beim Lernen.
Karlsruhe, im März 2025
Jörg Wöltje
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1: Einführung in IFRS-Rechnungslegung
Schritt 2: Konzeptionelle Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung
Schritt 3: Bestandteile des IFRS-Abschlusses
Schritt 4: Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Schritt 5: Bewertungsmaßstäbe für die Erstbewertung nach IFRS
Schritt 6: Bewertungsmaßstäbe für die Folgebewertung nach IFRS
Schritt 7: Latente Steuern
Schritt 8: Sachanlagen
Schritt 9: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Schritt 10: Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Schritt 11: Vorräte
Schritt 12: Bilanzierung und Bewertung der primären Passiva
Schritt 13: Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15
Schritt 14: Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten
Schritt 15: Leasingverhältnisse nach IFRS 16
Literaturverzeichnis
Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Schritt 1: Einführung in IFRS-Rechnungslegung
Lernziele
1.Einführung
1.2Entwicklung von IFRS-Rechnungslegungsstandards
1.3Rechnungslegungssysteme im Vergleich: HGB versus IFRS
Schritt 2: Konzeptionelle Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung
Lernziele
2.1Vergleich zwischen Code Law und Case Law
2.2Grundprinzipien und Aufbau der IFRS
2.3Das Rahmenkonzept der IFRS
2.4Bewertungskategorien des Rahmenkonzepts
2.4.1Barwert
2.4.2Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (fair value)
2.4.3Der erzielbare Betrag
2.5Typischer Aufbau eines Standards
2.6Interpretationen
Schritt 3: Bestandteile des IFRS-Abschlusses
Lernziele
3.1Übersicht
3.2Bilanz
3.3Gesamtergebnisrechnung
3.4Eigenkapitalveränderungsrechnung
3.5Kapitalflussrechnung
3.6Anhangangaben
3.7Segmentberichterstattung
3.8Zwischenberichterstattung
3.9Ergebnis je Aktie nach IAS 33
Schritt 4: Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Lernziele
4.1Ansatz von Abschlussposten
4.1.1Vermögenswerte
4.1.2Schulden
4.1.3Eigenkapital
4.1.4Erträge
4.1.5Aufwendungen
Schritt 5: Bewertungsmaßstäbe für die Erstbewertung nach IFRS
Lernziele
5.1Erstbewertung von Vermögenswerten nach IFRS – Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
5.1.1Anschaffungskosten beim Erwerb
5.1.2Anschaffungskosten beim Tausch von Vermögenswerten
5.2Herstellungskosten
5.3Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Schritt 6: Bewertungsmaßstäbe für die Folgebewertung nach IFRS
Lernziele
6.1Überblick über die Bewertungsmaßstäbe
6.2Anschaffungskostenmodell
6.2.1Impairment-Test (Wertminderungstest)
6.2.2Wertaufholungen
6.3Neubewertungsmodell
6.4Modell des beizulegenden Zeitwerts
Schritt 7: Latente Steuern
Lernziele
7.1Ansatz und Bewertung von latenten Steuern
7.2Gründe für aktive latente Steuern (latente Steueransprüche)
7.3Gründe für passive latente Steuern (latente Steuerschulden)
7.4Ansatz latenter Steuern
Schritt 8: Sachanlagen
Lernziele
8.1Erstbewertung von Sachanlagen
8.2Folgebewertung von Sachanlagen
8.2.1Folgebewertung nach dem Anschaffungskostenmodell
8.2.2Folgebewertung nach dem Neubewertungsmodell
Schritt 9: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Lernziele
9.1Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
9.1.1Erstbewertung
9.1.2Folgebewertung
9.1.3Folgebewertung nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts
Schritt 10: Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Lernziele
10.1Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten
10.1.1Ansatz und Identifizierung immaterieller Vermögenswerte
10.1.2Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsphase
10.2Erstbewertung immaterieller Vermögenswerte
10.3Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte
10.4Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
Schritt 11: Vorräte
Lernziele
11.1Bewertung der Vorräte
11.2Erstbewertung von Vorräten
11.3Bewertungsvereinfachungsverfahren nach IFRS
11.3.1Standardkostenmethode
11.3.2Retrograde Methode
11.4Folgebewertung von Vorräten
11.5Sammelbewertungsverfahren
Schritt 12: Bilanzierung und Bewertung der primären Passiva
Lernziele
12.1Eigenkapital
12.2Schulden
12.3Verbindlichkeiten
12.4Rückstellungen
12.4.1Ansatz von Rückstellungen
12.4.2Bewertung von Rückstellungen nach IAS 37
12.4.3Beispiele zur Bewertung sonstiger Rückstellungen
12.4.3Restrukturierungsrückstellungen
Schritt 13: Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15
Lernziele
13.1Das Fünf-Schritte-Modell
13.2Schritt 1: Identifizierung von Verträgen mit Kunden
13.3Schritt 2: Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
13.4Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
13.5Schritt 4: Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen des Vertrags
13.6Schritt 5: Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
13.6.1Zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung
13.6.2Zeitraumbezogene Umsatzrealisierung
13.6.3Ermittlung des Fertigstellungsgrades
Schritt 14: Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten
Lernziele
14.1Definition und Anwendungsbereich
14.2Bewertung und Kategorisierung von Finanzinstrumenten
14.3Bewertung von Finanzinstrumenten
14.3.1Erstbewertung von Finanzinstrumenten
14.3.5Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
14.3.6Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste „Expected Credit Losses“
Schritt 15: Leasingverhältnisse nach IFRS 16
Lernziele
15.1Anwendungsbereich des IFRS 16
15.2Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16
15.2.1Identifizierbarer Vermögenswert
15.2.2Nutzungsrecht und Kontrolle
15.2.3Klassifizierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer
15.2.4Klassifizierung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber
15.3Bilanzierung beim Leasingnehmer nach IFRS 16
15.3.1Zugangsbewertung des Nutzungsrechts
15.3.2Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit
15.3.3Folgebewertung des Nutzungsrechts
15.3.4Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit
15.4Bilanzierung beim Leasinggeber nach IFRS 16
15.5Bilanzierung von Finanzierungsleasing beim Leasinggeber
15.6Bilanzierung von Operating-Leasing-Verhältnissen beim Leasinggeber
15.7Sale-and-Leaseback-Transaktionen
Literaturverzeichnis
A
Abschreibungsbetrag, Aktiva oder Aktivseite der Bilanz
AbF
Abzinsungsfaktor
AC
Amortised Cost
AfA
Absetzung für Abnutzung
AG
Aktiengesellschaft
AHK
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
AK
Anschaffungskosten
AktG
Aktiengesetz
aLuL
aus Lieferungen und Leistungen
ARC
Accounting Regulatory Committee
ASAF
Accounting Standards Advisory Forum
AuF
Aufzinsungsfaktor
Aufl.
Auflage
AV
Anlagevermögen
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
BilRUG
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
BMJV
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
BW
Buchwert
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CCM
Completed-Contract-Methode
CF
Cashflow
CF
Conceptual Framework
CGU
Cash Generating Unit
CSR
Corporate Social Responsbility
CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive
DAX
Deutscher Aktienindex
DBO
Defined Benefit Obligation
DCF-Verfahren
Discounted Cashflow-Verfahren
DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standards
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
DVFA
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V.
EB
erzielbarer Betrag
EBIT
Earnings before Interest and Taxes
EBITA
Earnings before Interest, Taxes and Amortization
EBITDA
Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBT
Earnings before Taxes
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group
EMEA
Abkürzung für den Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika
EK
Eigenkapital
EKVR
Eigenkapitalveränderungsrechnung
EPS
Earnings per Share
ERP
Enterprise Resource Planning
ESG
Environmental, Social, and Governance
EStG
Einkommensteuergesetz
ESRS
European Sustainability Reporting Standards
EU
Europäische Union
EVP
Einzelveräußerungspreis
F
Framework
FASAC
Financial Accounting Standards Advisory Council
FASB
Financial Accounting Standards Board
FCF
Free Cashflow
FE
Fertigerzeugnis
FK
Fremdkapital
Fifo
First in – first out
FV
Fair Value
FVOCI
(financial asset at) fair value through other comprehensive income
FVPL
(financial asset at) fair value through profit and loss
F&E
Forschung und Entwicklung
g
Wachstumsrate
GAAP
Generally Accepted Accounting Principle(s)
GB
Geschäftsbericht
GJ
Geschäftsjahr
GK
Gesamtkapital
GKV
Gesamtkostenverfahren
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GMZ
Grundmietzeit
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung/Bilanzierung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter
H
Haben
HB
Handelsbilanz
HGB
Handelsgesetzbuch
Hifo
Highest in – first-out
HK
Herstellungskosten
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IASCF
International Accounting Standards Committee Foundation
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.
IFRIC
International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS
International Financial Reporting Standard(s)
IFRS AC
IFRS Advisory Council
IFRS IC
IFRS Interpretations Committee
IG
Impelementation Guidance
IVW
Immaterieller Vermögenswert
KapG
Kapitalgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
LG
Leasinggeber
Lifo
Last in – first out
LN
Leasingnehmer
LO
Leasingobjekt
MLZ
Mindestleasingzahlungen
MwSt.
Mehrwertsteuer
n
Nutzungsdauer
ND
Nutzungsdauer
NFRD
Non-Financial Reporting Directive
NWP
Niederstwertprinzip
OCI
Other Comprehensive Income
OHG
Offene Handelsgesellschaft
P
Passiva
p. a.
per anum oder pro anno
POC-Methode
Percentage-of-Completion-Methode
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
RBF
Rentenbarwertfaktor
RBW
Restbuchwert
RHB-Stoffe
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
RLZ
Restlaufzeit
RoU
Right-of-use
RW
Restwert
S
Soll
SAC
Standards Advisory Council
SAV
Sachanlagevermögen
SBK
Schlussbilanzkonto
SDAX
Small-Cap-Dax
SE
Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)
SIC
Standing Interpretations Committee (Vorgängerorganisation des IFRIC)
SPPI
Solely principal and payment Index
StB
Steuerbilanz
t
Periodenindex
TP
Transaktionspreis
UB
Unterschiedsbetrag
UE
Umsatzerlöse
UFE
Unfertiges Erzeugnis
UKV
Umsatzkostenverfahren
USt
Umsatzsteuer
UV
Umlaufvermögen
VG
Vermögensgegenstand
vgl.
vergleiche
VSt
Vorsteuer
VW
Vermögenswert
WACC
Weighted Average Cost of Capital
WP
Wirtschaftsprüfer
ZGE
zahlungsmittelgenerierende Einheit
Nach Abschluss dieses Kapitels sollten Sie über die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen:
[1]Sie kennen den Zweck der „Internationalen Rechnungslegung“ nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sind mit der Organisationsstruktur des International Accounting Standards Board (IASB) vertraut und können den Aufbau und die Arbeitsweise der Gremien sowie deren Aufgaben erläutern.
[2]Sie kennen die Vorgehensweise bei der Entwicklung neuer IFRS-Rechnungslegungsstandards. Sie können den Entstehungsprozess neuer International Financial Reporting Standards (IFRS) nachvollziehen.
[3]Sie kennen die Unterschiede zwischen HGB- und IFRS-Rechnungslegung; d. h. Sie können die wesentlichen Unterschiede zwischen der HGB- und der IFRS-Rechnungslegung erläutern, um deren Auswirkungen auf die Bilanzierung und Berichterstattung zu verstehen.
In diesem Kapitel werden die Grundlagen der internationalen Rechnungslegung dargestellt. In einer zunehmend globalisierten Geschäftswelt, in der große Unternehmen und Konzerne über viele Länder und Kontinente hinweg tätig sind, gewinnt die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen, Rechnungslegungsvorschriften und Unternehmensbewertungen immer mehr an Bedeutung.1
Für Investoren, Gläubiger und als Bewertungsgrundlage ist eine verlässliche Informationsbeschaffung als Entscheidungsgrundlage unerlässlich. Die Ziele der Rechnungslegung und die Offenlegungspflichten unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.2 Abhilfe schaffen die International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden.3
In einer globalisierten Welt gewinnen die International Financial Reporting Standards (IFRS) zunehmend an Bedeutung. Diese vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen internationalen Rechnungslegungsstandards legen fest, wie Konzern- und Jahresabschlüsse aufzustellen sind. Sie sind unabhängig von nationalem Recht und bieten die Grundlage für eine einheitliche und länderübergreifend vergleichbare Konzernrechnungslegung.
Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden. Diese Standards bieten ein Regelwerk, auf dessen Grundlage international tätige, kapitalmarktorientierte Unternehmen einen einheitlichen und länderübergreifend vergleichbaren Konzernabschluss erstellen müssen.
Die IFRS wurden ursprünglich vom International Accounting Standards Committee (IASC) in Großbritannien entwickelt und bis 2001 als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet. Einige Standards tragen daher noch die Bezeichnung IAS. Das IASB, das Hauptorgan der Organisation, unterstützt die IFRS-Foundation, verabschiedet Standards und Interpretationen und kooperiert mit nationalen Rechnungslegungsbehörden.4
Die IFRS umfassen als Oberbegriff eine Reihe von Standards und bezieht sich neben den IFRS auch auf die IAS, die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC), auch als IFRS-System bekannt. Insgesamt 41 IAS-Standards und 19 IFRS-Standards verabschiedet, wobei einige dieser Standards nicht mehr gültig sind, da sie durch neue Standards ersetzt wurden.
Das IFRS-Regelwerk besteht zusätzlich aus einem Vorwort, dem Rahmenkonzept (Conceptual Framework) und einem Anwendungsleitfaden. Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für die Rechnungslegung, indem es allgemeine Regeln und Grundsätze vorgibt, wie Zielsetzungen und qualitative Anforderungen an die Finanzberichterstattung, Informationen zu den Bestandteilen von Abschlüssen sowie zum Ansatz und zur Bewertung einzelner Posten. Es dient als Leitfaden für die Entwicklung neuer Standards.5
Anwendung der IFRS in Deutschland
Gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2005 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschrift in § 315e Abs. 1 HGB übernommen. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland haben gemäß § 315e Abs. 3 HGB ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss nach IFRS oder nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Das Hauptziel der IFRS ist es, die Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen für internationale Investoren vergleichbar zu machen. Die IFRS verfolgen das Ziel, ein einheitliches Regelwerk qualitativ hochwertiger, verständlicher und durchsetzbarer globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. Die Standards sollen qualitativ hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen in Abschlüssen und sonstigen Finanzberichten bereitstellen, um die Teilnehmer an den verschiedenen Kapitalmärkten und andere Adressaten bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen.6
Das nachfolgende Schema bietet eine Übersicht über die grundlegenden Prinzipien zur Erstellung von Abschlüssen nach IFRS in Deutschland.
Abb. 1.1: Übersicht zur Erstellung von Abschlüssen nach IFRS in Deutschland
Organisation der IFRS Foundation
Die IFRS Foundation (dt. IFRS Stiftung), eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Delaware, USA, fungiert als Dachorganisation für die Entwicklung der IFRS. Sie ist für die Finanzierung und Aufsicht des IASB zuständig und stellt die Organisationsstruktur zur Verfügung. Wichtige Positionen innerhalb dieser Struktur nehmen die Treuhänder und das Monitoring Board ein. Insgesamt gibt es 22 Treuhänder, anerkannte Persönlichkeiten aus der internationalen Finanzwelt, die für die Aufsicht und Finanzierung der Organisation zuständig sind.7
Das IASB, das zentrale Gremium innerhalb der IFRS Foundation, trägt die Verantwortung für die Erarbeitung, Verabschiedung und Veröffentlichung der IFRS und Interpretationen. Für die Verabschiedung eines Rechnungslegungsstandards ist die Zustimmung von zwei Dritteln der IASB-Mitglieder erforderlich.8
Die folgende Abbildung visualisiert den Aufbau der IFRS-Foundation.
Abb. 1.2: Organisationsstruktur der IFRS Foundation9
Im Folgenden werden die Aufgaben der einzelnen Gremien kurz erläutert.
Das Monitoring Board besteht aus neun Mitgliedern und einem Beobachter. Sie ernennen und überwachen die Treuhänder. Es ist vorgesehen, dass sich das Überwachungsgremium mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger, mit den Treuhändern trifft.
Das International Accounting Standards Board (IASB) besteht 14 Mitgliedern und ist das wichtigste Gremium für die fachliche Arbeit. Zu den Kernaufgaben gehören die Verabschiedung und Weiterentwicklung von International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Verabschiedung von Interpretationen.
Das International Financial Reporting Standard Interpretations Committee (IFRS IC) wird von den Treuhändern ernannt und besteht aus 14 Mitgliedern. In Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern werden Interpretationen erarbeitet, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
Das IFRS Advisory Council (IFRS AC) berät das IASB in fachlichen Fragestellungen. Das IFRS AC wird angehört, bevor das Board wesentliche Änderungen an den Standards vornimmt. Das IFRS AC wird von den Treuhändern ernannt und besteht aus mindestens 30 Mitgliedern. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Vertreter internationaler Organisationen der Rechnungslegung von Börsen, Banken usw.10
Bisher wurden 19 IFRS- und 41 IAS-Standards veröffentlicht, von denen 25 noch in Kraft sind. Diese Standards müssen zunächst den sogenannten „Due Process“ durchlaufen, bevor sie verabschiedet werden können. Der Prozess kann mehrere Jahre dauern und basiert auf drei Prinzipien:
Transparenz, innerhalb der Organisation und gegenüber der Öffentlichkeit,
vollumfängliche und faire Beratung der Stakeholder weltweit und
Rechenschaftspflicht in Bezug auf Kosten und Nutzen neuer oder geänderter Standards.
Der Prozess zur Verabschiedung neuer IFRS, der sogenannte „Due-Process”, ist im Due Process Handbook der IFRS Foundation formalisiert. Die folgende Abbildung vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Schritte des Standardsetzungsprozesses.
Abb. 1.3: Der Ablauf des Due Process11
Der Prozess beginnt mit der Identifizierung relevanter Themen und Fragestellungen. Dabei wird die Vereinbarkeit des Projektthemas mit dem Rahmenkonzept (conceptual framework) überprüft. Die Treuhänder (Trustees) der Stiftung und das IFRS Advisory Council geben Prioritäten für die Themen des Arbeitsprogramms ab. Bereits in dieser Phase werden nationale Bilanzierungsvorschriften untersucht und der Austausch zu nationalen Standardsetzern gepflegt.
Unterstützt durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet das IASB zunächst ein Diskussionspapier (discussion paper), das die vorläufigen Sichtweisen des Boards zu den behandelten Themen darlegt. Dieses Diskussionspapier wird der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt.
Auf Grundlage des Diskussionspapiers und der eingegangenen Stellungnahmen erstellt das IASB einen Standardentwurf(exposure draft). Für dessen Verabschiedung sind mindestens neun Zustimmungen der IASB-Mitglieder erforderlich. Der Entwurf wird ebenfalls der Öffentlichkeit zur Kommentierung (i.d.R. 90 Tage) vorgelegt.12
Nach Abschluss des formalen Due-Process des IASB erfolgt die Anerkennung auf EU-Ebene. Durch das sogenannte Endorsement wird der Standard in europäisches Recht übernommen.
Die Hauptunterschiede zwischen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS liegen in der Zielsetzung der Rechnungslegung. Während das HGB den Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung verfolgt, zielen die IFRS auf den Schutz der Investoren (Eigenkapitalgeber) sowie die Bereitstellung von entscheidungsnützlichen Informationen ab.
Ein wesentlicher Bestandteil des Gläubigerschutz ist das Vorsichtsprinzip. Gemäß § 252 Abs.1 Nr.4 HGB werden daraus das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip abgeleitet. Ersteres besagt, dass Gewinne erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie tatsächlich realisiert wurden. Das Imparitätsprinzip besagt, dass erwartete Verluste zu berücksichtigen sind.13 Durch diese gläubigerorientierte Rechnungslegung des HGB werden Aufwendungen und Schulden im HGB-Abschluss tendenziell überbewertet.
Im Gegensatz dazu ist die Rechnungslegung nach IFRS kapitalmarktorientiert. Das bedeutet, dass der Abschluss den realistischen bzw. wahrscheinlichen Gewinn periodengerecht ausweist. Ziel der IFRS ist es, dem Grundsatz der „Fair Presentation“ zu folgen14, d.h. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln15.
Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss nach HGB die Grundlage für die steuerliche Beurteilung des Unternehmens, wie das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG verdeutlicht. Demgegenüber haben die IFRS keinen Bezug zum Steuerrecht.
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS.
Unterschiede zwischen der HGB- und der IFRS-Rechnungslegung
HGB
IFRS
Normgeber
Deutscher Gesetzgeber
IASB (privates Institut)
Rechtsgrundlagen
HGB, AktG, Steuergesetze
Standards (IAS und IFRS) und Interpretationen (SIC/IFRIC)
zentrale Zielsetzung
Schutz der Fremdkapitalgeber, Vorsichtsprinzip im Rahmen der GoB führt zu einem verminderten Erfolgsausweis und somit zur Erhaltung der Haftungssubstanz für die Gläubiger
Entscheidungsnützlichkeit: potenziellen Investoren soll ein entscheidungsnützlicher Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden, d. h., die periodengerechte Erfolgsermittlung steht im Vordergrund.
True and Fair View/Fair Presentation
Generalnorm; eingeschränkt durch Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
Generalnorm
Gewinnermittlung
vorsichtig, Verlust antizipierend, Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, Ansatz- und Bewertungswahlrechte
realistische Gewinnermittlung (Fair Presentation), ohne steuerliche Einflüsse, Tendenz zum „Fair Value Accounting“.
periodengerechte Erfolgsermittlung (accrual basis)
Einschränkung durch Gläubigerschutz
dominierender Einfluss auf die Gewinnermittlung
Bilanzpolitik
einige Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
weitestgehend Verzicht auf Wahlrechte, aber Ermessensspielräume
wichtiger Grundsatz
strenges Vorsichtsprinzip
periodengerechte Gewinnermittlung, True and Fair View, Fair Presentation
Realisationsprinzip (realisation principle)
Erfassung des Ertrags erst bei Umsatzrealisierung
Möglichkeiten der Ertragserfassung vor Umsatzrealisierung
Imparitätsprinzip
dominierender Einfluss
nicht bekannt
Vermögenswert (Asset) bzw. Vermögensgegenstand
Merkmal Vermögensgegenstand:
•wirtschaftlicher Wert
•selbstständige Verkehrsfähigkeit
•selbstständige Bewertbarkeit
Merkmal Vermögenswert:wahrscheinlicher zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, der zu einem Zahlungsmittelzufluss führt
Liabilities bzw. Schulden
Merkmal Schulden:Quantifizierung wirtschaftlicher Belastung und Verpflichtung gegenüber Dritten oder dem Unternehmen selbst (Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 HGB)
Merkmal Liability:wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber Dritten, wahrscheinliche zukünftige wirtschaftliche Mittelabflüsse
Anschaffungskostenprinzip
Anschaffungskosten (AK) und Herstellungskosten (HK) stellen die absolute Wertobergrenze dar
Durchbrechung möglich beim Neubewertungsmodell und bei Finanzinstrumenten die zum Fair Value bewertet werden
Herstellungskosten
Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten, Sozial- u. Verwaltungskosten
produktionsbezogene Vollkosten inkl. Fremdkapitalkosten
Neubewertung im Anlagevermögen
verboten
Zulässig; erfolgsneutrale Erfassung der Werterhöhung in der Neubewertungsrücklage
derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung
keine planmäßige Abschreibung, aber jährlicher Impairment-Test
veräußerbare Wertpapiere
Anschaffungskostenprinzip, strenges Niederstwertprinzip
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral
Gewinnrealisierung bei kundenspezifischer Fertigung
Realisierung bei Fertigstellung des Auftrags bzw. bei Abnahme durch den Kunden
In der Regel Realisierung entsprechend Fertigstellungsgrad (Percentage-of-Completion-Method); über GuV; dabei Ermittlung des Fertigstellungsgrads wahlweise nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten/Gesamtkosten oder bisherige Leistung/Gesamtleistung (IFRS 15)
Tab. 1.1: Vergleich der HGB- mit der IFRS-Rechnungslegung
Aufgabe und Lösung zu:
•Qualitative Anforderungen an die IFRS-Rechnungslegung
finden Sie online.
1 Vgl. Wöltje, J.: IFRS, 2017, S. 7.
2 Vgl. Müller, S. u. Saile, P.: Internationale Rechnungslegung (IFRS), 2018, S. V.
3 Vgl. Wöltje, J.: IFRS, 2017, S. 7.
4 Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2021, S. 4 f.
5 Wöltje, J.: IFRS, 2017, S. 8-10.
6 Deloitte: IFRS Foundation, 2021a.
7 Vgl. Pellens, B. et al.: Internationale Rechnungslegung, 2017, S. 52.
8 Vgl. Gebhardt, R.: Rechnungslegung nach IFRS klipp & klar, 2022, S. 3.
9 in Anlehnung an Pellens, B. et al.: Internationale Rechnungslegung, 2021, S. 49.
10 Pellens, B. et al.: Internationale Rechnungslegung, 2017, S. 53 ff.
11 Eigene Darstellung in Anlehnung an European Parliament, 2016, S. 1.
12 Vgl. Kirsch, H.-J.: Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 2021, S. 6 f.
13 Vgl. Müller, S. u. Saile, P.: Internationale Rechnungslegung (IFRS), 2018, S. 50.
14 Vgl. IAS 1.15.
15 Vgl. ebd.
In diesem Kapitel werden die wesentlichen konzeptionellen Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung behandelt. Nach Abschluss dieses Kapitels sollten Sie:
[1]den Unterschied zwischen dem kontinental-europäischen Code Law und dem angloamerikanischen Case Law verstehen und wissen, wie sich das kontinentaleuropäische Regelungssystem (Code Law) von dem auf Präzedenzfällen basierenden angloamerikanischen System (Case Law) unterscheidet;
[2]die grundlegenden Unterschiede zwischen dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) erläutern können;
[3]die Grundprinzipien der Struktur der IFRS verstehen und die wesentlichen Elemente des IFRS-Regelwerks kennen;
[4]das IFRS-Regelwerk und die wesentlichen Inhalte des Rahmenkonzepts kennen und erläutern können;
[5]den Aufbau und die Bestandteile eines typischen IFRS-Standards verstehen.
Im Vergleich zum HGB, das sich am kontinentaleuropäischen Code Law orientiert, basieren die IFRS auf dem angelsächsischen Case Law. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen dem Code Law und dem Case Law abgebildet:
ontinental-europäisches Code Law
Anglo-amerikanisches Case Law
Rechtssystem
abstraktes Rechtssystem (Code Law)
fallspezifisches Rechtssystem (Common Law oder Case Law)
Eigentumsstruktur
Banken, Staat, Familien als wichtige Eigentümergruppen mit Zugang zu internen Informationen (z. B. durch Mitgliedschaft im Aufsichtsrat); wenige Kleinaktionäre bzw. Minderheitseigner.
Anteilsbesitz weniger stark konzentriert, viele Minderheitseigentümer und institutionelle Investoren (z. B. Pensionsfonds).
Grundprinzipien
Rechnungslegung dient primär der Anspruchsbemessung unter den Nebenbedingungen Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung; weniger informative Rechnungslegung, in der stille Reserven gebildet werden.
Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View); Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen, daher Vermeidung der Bildung von stillen Reserven.
Maßgeblichkeit
Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz
zwei getrennte Bilanzen – keine Verbindung zum Steuerrecht
Vorsicht
hohes Maß an unbedingter Vorsicht
hohes Maß an bedingter Vorsicht
Festlegung der Normen
•Politiker und Juristen, unterstützt durch Experten
•Rechtsnormen
•Fachleute des Rechnungswesens
•Fachnormen
Rechnungslegungszweck
•Ausschüttungsbemessung und Rechenschaft, meist Zahlungsbemessung für Steuerzahlungen
•Information des Marktes als Nebenfunktion
•Informationsfunktion: Information des Marktes zur Verbesserung der Kapitalallokation
•keine Zahlungsbemessungsfunktion (keine Verbindung zum Steuerrecht)
Tab. 2.1: Unterschiede zwischen dem Code Law und dem Case Law
Wesentlicher Unterschied zwischen der Rechnungslegung nach IFRS und HGB
Der Hauptunterschied zwischen den Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS und HGB liegt im vorrangigen Rechnungslegungszweck. Das HGB verfolgt als obersten Grundsatz den Gläubigerschutz und richtet sich somit primär an die Fremdkapitalgeber eines Unternehmens. Dementsprechend ist die Rechnungslegung nach HGB kreditorientiert. Das Vorsichtsprinzip führt dazu, dass Erträge eher niedrig und Schulden sowie Aufwendungen eher hoch ausgewiesen werden.
Im Gegensatz dazu dient die IFRS-Rechnungslegung primär dem Schutz der Investoren (Eigenkapitalgeber). Die Hauptadressaten sind hierbei die Investoren. Erfolge sind periodengerecht auszuweisen, und es sollen entscheidungsnützliche Informationen übermittelt werden. Der Grundsatz der „Fair Presentation“ gewährleistet die Nützlichkeit der Informationen für Investoren und weckt gleichzeitig das Interesse von Aktionären. Dabei tritt das Vorsichtsprinzip in den Hintergrund.16
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede in den Zielsetzungen der Rechnungslegung nach IFRS und HGB:17
Kriterium
HGB
IFRS
Rechnungslegungszweck
Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung
Schutz der Anleger und Investoren
wichtige Rahmen--grundsätze
Vorsichtsprinzip (Konkretisierung durch Realisations-, Imparitäts-, und Wertaufhellungsprinzip), besonders hohe Bedeutung bei der Bildung stiller Reserven, Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Fair Presentation, periodengerechte Erfolgsermittlung (Realisationsprinzip, Matching Principle), Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Hauptadressat
Fremdkapitalgeber
Eigenkapitalgeber
benötigte Informationen
für Gläubiger ist die zukünftige Ertragslage wichtig, damit der Kapitaldienst gewährleistet ist
zukünftige, geplante Einzahlungsüberschüsse, wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Normgeber
Gesetzgeber
Fachleute
Normfindung
Code Law
Case Law
Funktion des Jahresabschlusses
Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion
Informationsfunktion
steuerliche Einflüsse
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
keine unmittelbare Bindung an das Steuerrecht
Generalklausel
Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips
Grundsatz der Fair Presentation, kein Abweichen von den Einzelvorschriften möglich
Gewinnermittlung
vorsichtig, verlustantizipierend, Maßgeblichkeit für Steuerbilanz, Ansatz- und Bewertungswahlrechte
realistisch zu ermitteln (fair presentation), ohne steuerlichen Einfluss, Tendenz zum „Fair Value Accounting“
Angabe- und Offenlegungspflichten
begrenzt, aber seit BilMoG umfangreicher
sehr umfangreich
Einzelabschluss
bedeutend mit steuerlichen Rechtsfolgen
wenige Vorschriften
Konzernabschluss
rein informativer Abschluss
vorrangiger Abschluss
Tab. 2.2: Unterschiede in der Zielsetzung der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde im Jahr 1973 in London gegründet. Gründungsmitglieder waren neben Großbritannien Australien, Deutschland, Frankreich, Japan, Kanada, Mexiko, die Niederlande und die USA.
Im Jahr 2001 wurde die Organisation umstrukturiert und in IFRS Foundation (mit Sitz in Delaware, USA) umbenannt. Aus dem IASC wurde das International Accounting Standards Board (IASB), das die Standards und Interpretationen herausgibt. Im Zuge dieser Änderung wurden die „International Accounting Standards (IAS)“ in „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ umbenannt. Die älteren Standards werden als IAS, die neueren als IFRS bezeichnet. Die Nummerierung der Standards erfolgt in der chronologischen Reihenfolge ihres Inkrafttretens, beginnend mit der Ziffer 1 (z. B. IAS 1 und IFRS 1).18
Bis zur Umstrukturierung im April 2001 war das „IASC“ Herausgeber von insgesamt 41 International Accounting Standards (IAS). Nach der Umstrukturierung werden die neuen Rechnungslegungsstandards als IFRS bezeichnet und fortlaufend nummeriert. Die bisher gültigen IAS behalten ihre Gültigkeit. Das Normensystem, bestehend aus IAS und IFRS, umfasst im Jahr 2024 insgesamt 43 Standards, die auf verschiedene Teilbereiche der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses anzuwenden sind.
Das IFRS-System ist kein starres Regelwerk, sondern ein offenes Regelwerk zur Erstellung international anerkannter und vergleichbarer Abschlüsse. Es ist auf die Beantwortung konkreter Fragestellungen ausgerichtet und besteht aus vier grundlegenden Teilen, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind.
Abb. 2.1: Verlautbarungen im IFRS-Regelsystem
Trägerorganisation des IASB und Aufbau der IFRS Foundation
Die IFRS Foundation fungiert als Trägerorganisation des International Accounting Standards Board (IASB). Ein weiteres wichtiges Organ ist das Monitoring Board, das die Treuhänder (Trustees) ernennt und beaufsichtigt. Die Treuhänder sind für die Ernennung der Mitglieder des IASB, des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) sowie des IFRS Advisory Council (IFRS AC) zuständig. Zudem überwachen sie die Tätigkeiten des IASB.
Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erarbeitet Interpretationshilfen für die korrekte Anwendung der IFRS-Standards, insbesondere wenn in der Bilanzierungspraxis Schwierigkeiten auftreten. Das IFRS Advisory Council (IFRS AC) dient als strategisches Beratungsgremium und unterstützt das IASB und die Treuhänder mit seiner Expertise.
Das IASB ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die Standards (IAS und IFRS) und die Interpretationen (SIC und IFRIC) erarbeitet, verabschiedet und veröffentlicht. Das Ziel ist die Schaffung eines weltweit akzeptierten Rechnungslegungssystems.
Das IASB setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Für die Verabschiedung eines Standards ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens neun der vierzehn Stimmen erforderlich. Der Senior Staff unterstützt das IASB, das IFRS IC und die Treuhänder (trustees) bei ihren Geschäftsführungs-, Verwaltungs-, Kommunikations- und Öffentlichkeitsaufgaben.19
Die folgende Abbildung stellt die Organisationsstruktur der IFRS Foundation grafisch dar.
Abb. 2.2: Die Organisationsstruktur der IFRS Foundation20
Das Rahmenkonzept(Conceptual Framework) bildet das theoretische Fundament der IFRS. Es klärt die Zielsetzung, die qualitativen Kriterien und die Grundprinzipien der Rechnungslegung sowie den Ansatz und die Bewertung von Abschlussposten.
Das Rahmenkonzept stellt keinen eigenen Standard dar, sondern bildet den Rahmen, an dem sich die Standards und Interpretationen orientieren. Es dient allen Parteien zum Verständnis und zur Interpretation der IFRS. Durch die enthaltenen Grundprinzipien wird eine konzeptionelle Basis geschaffen, die Konsistenz in die Entwicklung und Überarbeitung der IFRS bringt. Die Anwender können sich bei Regelungslücken daran orientieren. Bei Konflikten zwischen Rahmenkonzept und Standard gehen die Regelungen der einzelnen Standards vor.
Ziel der IFRS ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu vermitteln. Das Rahmenkonzept der IFRS enthält die grundlegenden Anforderungen an einen Abschluss, wie z. B:
die konzeptionellen Grundlagen und Prinzipien der Rechnungslegung, die die Basis für die Entwicklung neuer Standards und Interpretationen bilden,
die Zielsetzung der Rechnungslegung: Die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für die Abschlussadressaten,
eine eindeutige Definition von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen und Aufwendungen.
Das Rahmenkonzept ist in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abb. 2.3: Aufbau des Rahmenkonzepts
Das Rahmenkonzept der International Financial Reporting Standards (IFRS) legt qualitative Anforderungen sowie Basisannahmen und Basisgrundsätze fest, die bei der Erstellung von Abschlüssen zu beachten sind. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Grundsätze aufgeführt:
Unternehmensfortführung (going concern): Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen auf absehbare Zukunft fortgeführt wird und nicht liquidiert oder wesentlich eingeschränkt wird.
Periodenabgrenzung (accrual principle): Geschäftsvorfälle sind in der Periode zu erfassen, in der sie anfallen, und nicht in der Periode, in der sie zahlungswirksam werden.
Relevanz (relevance): Informationen müssen entscheidungsnützlich sein, wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen. Dieses Grundprinzip wird durch das Prinzip der Wesentlichkeit (materiality) ergänzt.
Glaubwürdige Darstellung (faithful representation): Informationen sollten vollständig, neutral und fehlerfrei sein. Vollständigkeit bedeutet, dass alle für das Verständnis eines Sachverhalts relevanten Informationen vorhanden sind. Neutralität bedeutet, dass die Daten nicht manipuliert werden. Fehlerfreiheit bedeutet, dass es keine Fehler in den Beschreibungen oder in den Methoden zur Ermittlung der Werte gibt.
Die Primärgrundsätze werden von vier grundlegenden qualitativen Anforderungen begleitet:
Vergleichbarkeit (comparability): Unternehmensdaten sollen sowohl über verschiedene Zeiträume als auch zwischen den Unternehmen vergleichbar sein. Dies erfordert die Einhaltung des Stetigkeitsprinzips (consistency), das die Beibehaltung einmal gewählter Bilanzierungsund Bewertungsmethoden vorschreibt.
Nachprüfbarkeit (verifiability): Alle aufgeführten Informationen müssen entweder durch direkte Überprüfung oder durch zusätzliche Informationen belegbar und überprüfbar sein.
Zeitnähe (timeliness): Informationen sollen zeitnah zur Verfügung gestellt werden, um ihre Relevanz für Entscheidungen zu gewährleisten.
Verständlichkeit (understandability): Die Informationen sollen klar und präzise dargestellt werden, so dass sie von einem fachkundigen Leser leicht verstanden werden können.21
Ausgewogenheit von Kosten-Nutzen-Relation
Die qualitativen Anforderungen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Es kann jedoch notwendig sein, die Gewichtung eines Sekundärgrundsatzes zu reduzieren, um die Relevanz der Informationen zu erhöhen. Dabei ist stets die Kosten-Nutzen-Relation zu beachten: Die Kosten für die Bereitstellung von Informationen sollten im Verhältnis zum Nutzen für die Adressaten stehen.22
Das Ziel, entscheidungsrelevante Informationen bereitzustellen, richtet sich an aktuelle und potenzielle Anleger sowie Gläubiger. Es dient dem Investorenschutz, da die Informationen zeitnah publiziert werden und ein realistisches Bild der Unternehmenslage vermitteln sollen. Im Gegensatz dazu steht das Handelsrecht, in dem nicht die Investoren, sondern die Gläubiger im Mittelpunkt stehen. Die Gläubiger sollen geschützt werden, indem das Kapital durch eine möglichst niedrige Bewertung von Vermögensgegenständen erhalten bleibt. Hierbei kommt dem Vorsichtsprinzip ein höherer Stellenwert zu als in den IFRS.23
Die folgende Abbildung bietet einen umfassenden Überblick über die möglichen Bewertungsmethoden.
Abb. 2.4: Bewertung der Bilanzposten nach IFRS
Die nächste Tabelle zeigt die Bewertungsmaßstäbe des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) nach IFRS:
Bewertungsmaßstäbe
Vermögenswerte (assets)
Schulden (liabilities)
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten(historical costs)
Betrag der entrichteten Zahlungsmittel bzw. beizulegender Zeitwert der Gegenleistung zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Herstellung.
Der Betrag des Erlöses, der im Austausch für die Schuld erhalten wurde bzw. der Betrag, der für die Tilgung der Schuld aufzuwenden wäre.
Wiederbeschaffungskosten/Tageswert(currrent cost)
Betrag der Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente, die für die Wiederbeschaffung eines identischen oder vergleichbaren Vermögenswerts zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen, zum aktuellen Zeitpunkt bezahlt werden müssten.
Betrag der Zahlungsmittel, die erwartungsgemäß gezahlt werden müssten, um die Schuld im normalen Geschäftsverlauf zum aktuellen Zeitpunkt zu begleichen.
Beizulegender Zeitwert(fair value) bzw.
Erfüllungsbetrag der Schulden(fullfillment value)
Preis, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim Verkauf eines Vermögenswertes in einer gewöhn-lichen Transaktion erzielt werden kann.
Voraussichtlicher Erfüllungsbetrag zur Tilgung der Schuld im normalen Geschäftsverlaufs.
Barwert(present value)
Der Barwert symbolisiert den Wert des künftigen Nettomittelzuflusses in der Gegenwart. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt durch Abzinsung.
Der Barwert symbolisiert den Wert der künftigen Nettoauszahlungen, die zur Erfüllung der Schuld im normalen Geschäftsverlauf erwartungsgemäß anfallen werden. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt durch Abzinsung.
Tab. 2.3: Bewertungsmaßstäbe des Rahmenkonzepts
Der Barwert (Gegenwartswert) kann wie folgt berechnet werden:
Bei einer einzelnen Zahlung (Z) wird der Barwert (K0) mit Hilfe des Abzinsungsfaktors (AbF) berechnet
Bei gleich hohen Zahlungen (Z) kann der Barwert (K0) mit Hilfe des Rentenbarwertfaktors (RBF) berechnet werden.
Beispiel: Bewertung einer Schuld mit dem Barwert
Ein Unternehmen hat einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage in Höhe von 300.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren erteilt, d. h. der Erfüllungsbetrag beträgt 300.000 €. Der Kapitalisierungszinssatz (i) beträgt 2,75 % pro Jahr.
Das bedeutet, dass heute 199.707,23 € zu einem Zinssatz von 2,75 % p. a. angelegt werden müssen, damit in 15 Jahren 300.000 € zur Verfügung stehen.
Der Standard IFRS 13 legt fest, wie der beizulegende Zeitwert (fair value) zu ermitteln ist. Er spezifiziert jedoch nicht, welche Vermögenswerte bzw. Schulden zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
Definition des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 13.9
Gemäß IFRS 13.9 wird der beizulegende Zeitwert definiert als der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts richtet sich nach den Möglichkeiten der Datenbeschaffung und erfolgt nach einem Stufenmodell, das verschiedene Inputfaktoren berücksichtigt:24
Stufe 1: Diese Stufe zeichnet sich durch Marktpreise an aktiven und für das Unternehmen zugänglichen Märkten aus. Dieser Inputfaktor hat höchste Priorität, da der beizulegende Zeitwert (fair value) verlässlich und direkt bestimmt werden kann. Mögliche Märkte dieser Stufe sind beispielsweise Börsen- oder direkte Märkte für homogene Güter.25
Stufe 2: Hier werden Märkte nach ähnlichen Vermögenswerten untersucht, die aktiv oder inaktiv sein können. Die Bewertung erfolgt durch Ableitung aus beobachtbaren Marktdaten, wie notierten Preisen ähnlicher Güter oder barwertorientierten Bewertungen (DCF-Verfahren), unter Nutzung öffentlich zugängliche Wachstumsraten und Zinssätze.26
Stufe 3: Lässt sich der beizulegende Zeitwert nicht anhand der beiden vorhergehenden Stufen ermitteln, wird auf nicht beobachtbare Faktoren zurückgegriffen. Dabei werden verschiedene Annahmen zur Preisfindung getroffen und mögliche Risiken der gewählten Bewertungsmethode oder der Inputfaktoren berücksichtigt.27
Gemäß dem hierarchischen mehrstufigen Bewertungskonzept von IFRS 13 kann der beizulegende Zeitwert auf diese Weise ermittelt werden:
Abb. 2.5: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach dem Drei-Stufen-Modell gemäß IFRS 1328
Dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) kommt im Rahmen des Impairment-Tests eine besondere Bedeutung zu. Er dient als Vergleichsmaßstab, auf den im Falle einer im Rahmen des Impairment-Tests festgestellten Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben ist.
Gemäß IAS 36.6 bzw. IAS 16.6 ist der erzielbare Betrag der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs of disposal) und dem Nutzungswert (value in use) eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to disposal) (IAS 36.6 bzw. IFRS 5.15): Dies ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte.
Nutzungswert (value in use) (IAS 36.6): Dies ist der Barwert der geschätzten künftigen Einzahlungsüberschüsse (cash flows)