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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Wirtschaftspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorwort Im Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes steht: ,,Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Dieser Verfassungsgrundsatz wird durch das System der sozialen Sicherung sehr gut reflektiert. Kernstück des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Sozialversicherung mit Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung als ihre wichtigsten Zweige. Sie hat die Aufgabe, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten zu schützen, zu erhalten oder wiederherzustellen. Bei Krankheit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Alter soll die Sozialversicherung für die wirtschaftliche Existenz der Versicherten sorgen. Das Finanzierungssystem der Sozialversicherung beruht auf dem Umlageverfahren. Die Versicherungsleistungen werden überwiegend aus Beiträgen finanziert. Diese Mittel werden jedoch nicht für den einzelnen Versicherten angesammelt, sondern sofort wieder für Leistungen ausgegeben. Somit verzichten die Erwerbstätigen auf einen Teil ihres Einkommens zugunsten der augenblicklichen Rentenempfänger. Sie erwerben damit aber auch Rentenansprüche, die von der nächsten Generation bereitgestellt werden (,,Generations-Vertrag"). In den folgenden Ausführungen gehe ich näher auf die gesetzliche Krankenversicherung und auf die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Senftenberg im Juni 1998 André Friedrich
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Veröffentlichungsjahr: 2001
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Vorwort
ImArtikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes steht: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Dieser Verfassungsgrundsatz wird durch das System der sozialen Sicherung sehr gut reflektiert.
Kernstückdes Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Sozialversicherung mit Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung als ihre wichtigsten Zweige. Sie hat die Aufgabe, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten zu schützen, zu erhalten oder wiederherzustellen. Bei Krankheit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Alter soll die Sozialversicherung für die wirtschaftliche Existenz der Versicherten sorgen.
DasFinanzierungssystem der Sozialversicherung beruht auf dem Umlageverfahren. Die Versicherungsleistungen werden überwiegend aus Beiträgen finanziert. Diese Mittel werden jedoch nicht für den einzelnen Versicherten angesammelt, sondern sofort wieder für Leistungen ausgegeben. Somit verzichten die Erwerbstätigen auf einen Teil ihres Einkommens zugunsten der augenblicklichen Rentenempfänger. Sie erwerben damit aber auch Rentenansprüche, die von der nächsten Generation bereitgestellt werden („Generations-Vertrag“).
Inden folgenden Ausführungen gehe ich näher auf die gesetzliche Krankenversicherung und auf die gesetzliche Pflegeversicherung ein.
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Diegesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung.
Grundlagendazu sind in verschiedenen Gesetzen zu finden, beispielsweise
•im Sozialgesetzbuch (SGB),
•im Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,
•in der Reichsversicherungsordnung.
Sonderregelungenin den neuen Bundesländern:
Bestehende kommunale oder betriebliche Ambulatorien und Polikliniken sind auch weiterhin zur ambulanten Versorgung zugelassen. Dazu zählen seit 1.1.1993 auch die bestehenden Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag.1
DieTräger der gesetzlichen Versicherung sind die Krankenkassen.
•Ortskrankenkassen
•Innungskrankenkassen
•Betriebskrankenkassen
•Ersatzkassen
•See-Krankenkasse
•Bundesknappschaft