Kanon und Auslegungsgemeinschaft - Hans-H. Münch - E-Book

Kanon und Auslegungsgemeinschaft E-Book

Hans-H. Münch

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Beschreibung

Schriftgemäße Theologie wird zur Utopie, wenn Bibel-Auslegung keine grundlegenden Übereinstimmungen mehr erkennen lässt. Die relativ jungen historischen Disziplinen alt- und neutestamentlicher Exegese haben sich zwei Jahrhunderte abgearbeitet an der im Zuge der Aufklärung neu entdeckten Pluralität der biblischen Bücher, nun erfolgt eine Rückbesinnung auf die Bedeutung des biblischen Kanons. Besonders das Neue Testament kann so interpretiert werden, dass der Kanon eine plurale Identität der Kirche gewährleistet. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung der Exegese in den westlichen Konfessionen. Anhand zweier Repräsentanten (evang./kath.) einer Schriftauslegung, die sich am Kanon orientiert, zeigt er, dass dieser Ansatz Perspektiven bietet. Der Bezug auf wichtige Dokumente des ökumenischen Gesprächs liefert die Grundlage für einen Entwurf, der Kirche klar als Auslegungsgemeinschaft profiliert und versucht, den Begriff der Schriftgemäßheit neu zu formatieren.

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Veröffentlichungsjahr: 2020

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Hans-Hermann Münch

Kanon und Auslegungsgemeinschaft

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Kanon und Auslegungsgemeinschaft

Schriftgemäße Theologie im Horizont der Ökumene

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Impressum

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographischeDaten sind im Internet über http://dnd.d-nb.de abrufbar

wbg Academic ist ein Imprint der wbg

© 2019 by wbg (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt

Die Herausgabe des Werkes wurde durch die

Vereinsmitglieder der wbg ermöglicht.

Satz und eBook: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH

Gedruckt auf säurefreiem und

alterungsbeständigem Papier

Printed in Germany

Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.de

ISBN 978-3-534-40267-0

Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:

eBook (PDF): 978-3-534-40269-4

eBook (epub): 978-3-534-40268-7

Inhalt

Vorwort

Einleitung

A. Schriftgemäßheit als Aporie der Reformation: Das Schriftprinzip und die Geschichte seiner Krise

I. Die Krise des Schriftprinzips: Zerfall der Kirche in verschiedene Interpretationsgemeinschaften

II. Die Kirche und der ‚Stadtplan der Bibel‘: Vom Marktplatzbrunnen zur verborgenen Quelle?

III. Abgesicherte Schriftgemäßheit: Bekenntnis und hermeneutica sacra

1. Die Bekenntnisse des 16. Jahrhunderts als Modellfälle schriftgemäßer Lehre

2. Die Formulierung einer hermeneutica sacra in der Zeit der altprotestantischen Orthodoxie

IV. Eine vielsagende Fehlanzeige: (keine) Fortschreibung evangelischer Lehre? – Wird die norma normata dauerhaft überhöht?

V. Zusammenfassung und Ausblick

B. Schriftgemäße Theologie I: Evangelische Identität zwischen Religionsgeschichte und Biblischer Theologie

I. Der Beginn der Dekanonisierung: Die Separation von Exegese und Dogmatik – Entwicklung von der ‚Doppelgesichtigkeit‘ zur Diastase

II. Die religionsgeschichtliche Zugangsweise als konsequente Dekanonisierung: Von Semler über Wrede bis zur Gegenwart

III. Die Wiederentdeckung der Bedeutung des Kanons I: Kanon im Kanon‚ Mitte der Schrift – Biblische Theologie – Kanonische Schriftauslegung

1. Ernst Käsemann und der Auftakt einer neuen Kanon-Debatte

2. Die neue Orientierung am Kanon und die Frage nach seiner Einheit in aktuellen Entwürfen der Biblischen Theologie

3. Kanonische Schriftauslegung (canonical approach) als exegetischer Neuansatz im Entwurf von Brevard S. Childs

IV. Die Wiederentdeckung der Bedeutung des Kanons II: Auf dem Weg zu einem integrierten Ansatz

1. Jens Schröter: Der Kanon als Grundlage der Kirche

2. Gerd Theißen: Kanon‚ Inkarnation und innere Pluralität

a) Der Kanon als Konsequenz der Inkarnation

b) Der Kanon und die innere Pluralität der Kirche

3. Ein Gegenbeispiel aus dem Bereich der Exegese: Die Ablehnung kanonischer Hermeneutik durch Oda Wischmeyer

4. Ein Blick in den Bereich der Kirchengeschichte: Christoph Markschies – Identität und Pluralität im antiken Christentum

V. Zusammenfassung

C. Schriftgemäße Theologie II: Die neue Bedeutung der Bibel in der katholischen Theologie unter den Maßgaben des Vatikanum II („Dei verbum“) – Erfahrungen mit historisch-kritischer Exegese ‚in der Zeitmaschine‘

I. Die Einrichtung der Päpstlichen Bibelkommission als Beginn einer Zeitenwende in der katholischen Schriftauslegung

II. Die Neuausrichtung katholischer Theologie durch das Vatikanum II‚ d.h. die Offenbarungskonstitution Dei verbum

III. Dei verbum (12) und (13): Die ‚Magna Charta‘ römisch-katholischer Exegese: Historisch-kritische Forschung bei Wahrung der Perspektive der Einheit der Schrift

1. Die ‚doppelte Autorschaft‘ der Heiligen Schrift

2. Der Einzeltext im Rahmen der ‚Einheit der ganzen Schrift‘

3. Wird die katholische Exegese ihrem Anspruch gerecht?

a) Die ‚einseitige Rezeption‘ des Konzils

EXKURS 1: Anfragen an falsche axiomatische Voraussetzungen historisch-kritischer Schriftauslegung

b) Der ‚weiße Fleck‘ in Dei verbum (12)

c) Dei verbum (12) als ‚Postulat eines inneren Zusammenhangs zwischen Vielfalt und Einheit‘ der Heiligen Schrift

IV. Ansätze und Konzepte katholischer Kanon-Hermeneutik

1. Christologie und Kanon: Grundlegende Synthesen als normierende Ausgangspunkte für Theologie und Kirche

2. Kanonische Exegese als neues Paradigma

a) ‚Zeitübergreifende Gültigkeit‘ versus ‚Ursprungssinn‘

b) Der ‚anamnetische Anspruch‘ biblischer Texte als ‚Teiltexte eines Makrokontextes‘

c) Biblische Texte als ‚öffentliche und normative Texte einer Lesegemeinschaft‘

V. Zusammenfassung

D. Kanonische Perspektiven einer neuen Schriftgemäßheit I – evangelische Exegese: Ferdinand Hahn – Die Vielfalt und die Einheit des Neuen Testaments

I. Auf dem Weg zu einer neuen Konzeption der Theologie des Neuen Testaments

1. Exegese und Fundamentaltheologie

2. Die Breite der urchristlichen Überlieferung

3. Die Frage nach der Einheit des Neuen Testaments

II. Theologische Basis-Entscheidungen

1. Der neutestamentliche Kanon als Grundlage

2. Das Alte Testament und seine Interpretatio Christiana

3. Der sich offenbarende Gott

a) Hahn geht grundsätzlich davon aus‚ dass Gottes Offenbarung

b) Gottes Offenbarung in verschiedenen Dimensionen

c) Christologische Offenbarung in fundamentalem Bezug auf Gott

d) Der eschatologische Charakter der Offenbarung in Christus

III. Die Einheit des Neuen Testaments – Konvergenzräume nach Ferdinand Hahn

0. Der Ansatz der Christologie: ‚Der innere Zusammenhang des Wirkens Jesu mit der Christologie‘

1. Konvergenzraum Gottesherrschaft und Christologie

a) Die vorösterliche Botschaft Jesu

b) Jesu Botschaft in der urchristlichen Verkündigung

c) Folgerungen für die Identität des christlichen Glaubens

2. Die Ostererfahrungen als Beginn expliziter Christologie

a) Das Osterwiderfahrnis als ‚Angelpunkt […] für die Verbindung der vorösterlichen Tradition und der nachösterlichen christologischen Explikation‘

b) Ausgangspunkte einer impliziten Christologie

c) Christologie und alttestamentliche Erwartungen

d) Christologie in konkreter Entfaltung

3. Konvergenzraum explizite Christologie

a) Einzelaspekte‚ zeitliche Entfaltung und Gesamtschau

b) Zentrum 1: Jesu Leiden und Tod

c) Zentrum 2: Jesu Auferweckung von den Toten

d) Ringkreis 1.1: Jesu Menschwerdung

e) Ringkreis 1.2: Jesu irdisches Leben und Wirken

f) Ringkreis 2: Jesu Erhöhung und gegenwärtiges Wirken

g) Ringkreis 3.1: Jesu Präexistenz und Schöpfungsmittlerschaft

h) Ringkreis 3.2: Jesu erwartete Wiederkunft

4. Fazit Christologie

a) Basis und Ausgangspunkt: Kontinuität und Bekenntnis

b) Die Bibel als norma normans: Konsequenzen

c) Vielfältige Christologie und das ‚Geheimnis der Person Jesu‘

EXKURS 2: Pneumatologie – Die implizite trinitarische Struktur des neutestamentlichen Zeugnisses

5. Konvergenzraum Soteriologie I: Die geschehene Errettung des Menschen

a) Grundsätzliches

EXKURS 3: Der Mensch als Geschöpf und als Sünder

b) Eine Heilstat Gottes in Jesus Christus – zahlreiche Einzelmotive – drei deutlich unterscheidbare Modelle

c) Die Heilsbedeutung des vorösterlichen Wirkens Jesu

d) Die soteriologische Bedeutung der Auferweckung Jesu

e) Die rettende Kraft des Todes Jesu

EXKURS 4: Das Sühneverständnis im Neuen Testament

f) Die soteriologische Relevanz der Menschwerdung Jesu

6. Fazit Soteriologie I: Die geschehene Errettung des Menschen

a) Die unterschiedlichen Ansatzpunkte

b) Die Zusammengehörigkeit der soteriologischen Aussagen

c) Abschließende Überlegungen

7. Konvergenzraum Soteriologie II: Heilsbotschaft und Gesetz

a) Zur Situation des Urchristentums

b) Jesu Stellung zum Gesetz

c) Die Zusammengehörigkeit des Gesetzes und der Heilsbotschaft: Matthäus‚ Jakobus und die Offenbarung des Johannes

d) Die Heilsverkündigung in Spannung zum Gesetz: Paulus (und Markus)

e) Das Gesetz als Wegbereitung für das Heil: Lukas und der Hebräerbrief

f) Die Ablösung des Gesetzes durch das Gebot Christi: Johannes und die nachpaulinische Brieftradition

8. Fazit Soteriologie II: Heilsbotschaft und Gesetz

a) Gemeinsame Grundlinien

b) Entscheidende Sachfragen

c) Abschließende Überlegungen

EXKURS 5: Gemeinsame Aspekte neutestamentlicher Ekklesiologie

9. Konvergenzraum Eschatologie I: Voraussetzungen

a) Das christliche Verständnis der Hoffnung

b) Heilsgegenwart und Heilszukunft

c) Christliche Existenz im Vorletzten

EXKURS 6: Christliche Zukunftshoffnung und Apokalyptik

10. Konvergenzraum Eschatologie II: Aspekte der Zukunftshoffnung

a) Die Parusie Jesu

b) Tod und Leben

c) Das Jüngste Gericht

d) Die Vollendung des Heils

11. Fazit Eschatologie: Die Grundintentionen der Zukunftsaussagen

a) Sprachgestalt‚ Zeit- und Raumproblematik

b) Die Gerichtsvorstellungen

c) Abschließende Überlegungen zur Heilsvollendung

IV. Einheit des Neuen Testaments? – Hahns eigenes Fazit

1. Die Basis: Das e i n e Christusereignis

EXKURS 7: Das eine Christusereignis und seine Erinnerung

2. Die Einzelthemen in Konvergenz und Divergenz

3. Drei einheitsstiftende Komponenten

V. Zusammenfassung

E. Kanonische Perspektiven einer neuen Schriftgemäßheit II – römisch-katholische Exegese: Thomas Söding – Die Frage nach der Einheit der Heiligen Schrift

I. Problembeschreibung

1. Herausforderungen

a) Kanon und Offenbarungs-Wirklichkeit

b) Die Vielstimmigkeit der biblischen Zeugnisse

c) Die exegetische Suche nach der Einheit der Schrift

2. Bewährungsfelder

a) Der innerkirchliche Dialog bzw. die Frage nach der Bedeutung der Ekklesia für das Verständnis der Bibel

b) Die Beziehung von Bibel und Kirche im ökumenischen Dialog

c) Perspektiven biblischer Israel-Theologie

d) Einheit der Bibel und interkultureller Dialog

3. Lösungswege

a) Kanon im Kanon? – Mitte der Schrift?

b) Konzepte biblischer Theologie

c) Konzepte alt- und neutestamentlicher Theologie

II. Ansätze einer neuen Fragestellung

1. Vielfalt der Schriften – Einheit der Schrift

2. Spannung der Testamente – Einheit der Schrift

III. Die Einheit der Schrift als Postulat des christlichen Glaubens

1. Die Einheit Gottes als Vorgabe der Heiligen Schrift

a) Das alttestamentliche Verständnis der Einheit Gottes

b) Das neutestamentliche Verständnis der Einheit Gottes

2. Die Einheit des Gottesvolkes im Lichte der Bibel

a) Die Einheit des Gottesvolkes im Alten Testament

b) Die Einheit des Gottesvolkes im Neuen Testament

3. Die perspektivische und geschichtliche Einheit der Schrift

a) Der biblische Begriff der Einheit

b) Hermeneutische Konsequenzen

IV. Die Struktur des Kanons

1. Die vielen Geschichten in der einen Geschichte

a) Das Spektrum des Alten Testaments

b) Das Spektrum des Neuen Testaments

c) Hermeneutische Konsequenzen

2. Der Umfang und die Sprache der Bibel

3. Der Aufbau der Biblia Judaica

4. Der Aufbau des Alten Testaments

5. Der Aufbau des Neuen Testaments

a) Der Primat der Evangelien und des Evangeliums

b) Die Zeit der Apostel

c) Die Vision des Kommenden

d) Hermeneutische Konsequenzen

6. Abfolge‚ Unterscheidung‚ Verklammerung der Testamente

V. Die Genese des Kanons

1. Das geschichtliche Werden der Bibel im Spiegel der Schrift

2. Die christologische Struktur der Offenbarungsgeschichte

a) Die Entstehung des Neuen Testaments ‚post Christum natum‘

b) Die Entstehung des Alten Testaments ‚ante Christum natum‘

3. Hermeneutische Konsequenzen

VI. Der Anspruch des Kanons

1. Der Anspruch der Bibel Israels

2. Die Bibel Israels im Licht des Neuen Testaments

a) Das Alte Testament als verbindliches Zeugnis des Wortes Gottes

b) Die Bibel Israels als Basis des Neuen Testaments

c) Die Interpretation der ‚Schrift‘ im Neuen Testament

d) Die Heilige Schrift Israels im Spannungsfeld von Verheißung und Erfüllung

e) Hermeneutische Konsequenzen

3. Der Anspruch der neutestamentliche Autoren und Schriften

a) Der Anspruch der Texte

b) Der Anspruch Jesu Christi im Spiegel des Neuen Testaments

c) Die innere Vielfalt und ihre Grenzen

d) Hermeneutische Konsequenzen

VII. Auswertung

1. Die vielen Schriften in der einen Schrift

a) Die Ganzheit der Schrift in all ihrer Vielfalt

b) Die Vielfalt der Schrift in ihrer ganzen Einheit

2. Die eine Bibel beider Testamente

a) Die grundlegende Bedeutung des Alten Testaments

b) Die eschatologische Neuheit des Neuen Testaments

c) Altes und Neues Testament in der einen Heiligen Schrift

VIII. Zusammenfassung

F. Die Bindung an einen pluriformen Kanon als Herausforderung für schriftgemäße Theologie

0. Ausgangslage: Wie kann die Bindung an einen pluriformen Kanon normativ konfiguriert werden?

I. Die Normativität des Kanons – erste Implikationen

1. Mit dem Alten Testament vorgegebene Grundstrukturen: Das ‚Ineinanderwachsen‘ des jüdischen Glaubens mit der Christusbotschaft

2. Fundamentalentscheidungen des Doppelkanons aus Altem und Neuen Testament

II. Neu entdeckte Dimensionen des Kanons als Herausforderung für schriftgemäße Theologie

1. Die Breite des neutestamentlichen Kanons (Diversität)

2. Die Tiefe des neutestamentlichen Kanons (Kontinuität)

3. Der pluriforme Kanon als Impuls für eine Neu-Formatierung schriftgemäßer Theologie

III. Die dynamische Einheit des Kanons – Folgerungen

IV. Rückblick und Ausblick in ökumenischer Perspektive

G. Schriftgemäße Theologie als Aufgabe der Kirche: Erkenntnisse und Perspektiven des ökumenischen Dialogs

I. Verbindliches Zeugnis (1998): Schriftgemäßheit zwischen Autopistie und verbindlicher lehramtlicher Auslegung

1. Einheit‚ Ganzheit und Vielfalt der Heiligen Schrift

2. Schriftauslegung und verbindliche kirchliche Lehre

a) Die Heilige Schrift als alleiniger Maßstab der Verkündigung und die Tradition als Ort der Vergewisserung

b) Die Gesamtverantwortung des Volkes Gottes als Träger der Glaubensüberlieferung

c) Das Lehramt der Kirche – die besondere Verantwortung der ordinierten Amtsträger

II. Communio Sanctorum (2000): ‚Empfangen‚ Erkennen und Bezeugen der Wahrheit‘ als ‚Aufgabe der Kirche‘

1. Die Kirche nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift

2. Gemeinschaft der Heiligen durch Wort und Sakrament

3. Das ‚Empfangen‚ Erkennen und Bezeugen der Wahrheit‘ als ‚Aufgabe der Kirche als ganzer‘

a) Offenbarung‚ Glaube‚ Kirche

b) Das Miteinander der ‚Erkenntnis- und Bezeugungsinstanzen‘

III. Die Apostolizität der Kirche (2009): Schriftauslegung im Netzwerk der Bezeugungsinstanzen des Wortes Gottes

1. Apostolizität in den Schriften des Neuen Testaments: Normativität ohne Uniformität

2. Apostolizität als Wesensmerkmal der Kirche(n)

a) Erkannte Gemeinsamkeiten im Verständnis

b) Bedeutende Vorbehalte durch bleibende Unterschiede

3. Apostolizität als Merkmal des kirchlichen Amtes

4. Kirchliches Lehren‚ das in der Wahrheit bleibt – Teil I: Gemeinsame grundlegende Glaubensüberzeugungen

a) Das Evangelium von Gottes Gnade in Christus

b) Das Evangelium und die Kirche

c) Evangelium‚ Kanon‚ Lehre und Leben der Kirche

5. Kirchliches Lehren‚ das in der Wahrheit bleibt – Teil II: Themen versöhnter Verschiedenheit

a) Der Kanon der Schrift und die Kirche

b) Schrift und Tradition

c) Das Lehramt: Notwendigkeit – Kontext der Kirche

EXKURS 8: Autopistie der Schrift und lutherische Lehre

IV. Zusammenfassung

H. Kanonisches Bibelverständnis zwischen Selbstauslegung und Lehramt

I. Schriftgemäßheit – neu formatiert

II. Die Kirche als Auslegungsgemeinschaft – Risiken der Isolierung einzelner Bezeugungsinstanzen

1. Schriftauslegung und Tradition

2. Schriftauslegung und Rezeption

3. Schriftauslegung und Lehramt

4. Schriftauslegung und Theologie

III. Ein (ökumenisches) Desiderat: Ein praktikabler Gesamtrahmen für das Zusammenspiel der Bezeugungsinstanzen jenseits konfessioneller Einseitigkeiten

IV. Ein Gesamtrahmen für das Zusammenspiel der Bezeugungsinstanzen – ein Vorschlag in Thesenform

Literaturverzeichnis

Vorwort

„Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns,und wir sahen seine Herrlichkeit, eine Herrlichkeit als des eingeborenen Sohnes vom Vater, vollerGnade und Wahrheit.“

Johannes 1,14

„ … zu erkennen das Geheimnis Gottes, das Christus ist. In ihmliegen verborgen alle Schätze der Weisheit und der Erkenntnis.“

Kolosser 2,2f

Das Christentum ist keine Buchreligion im strengen Sinne. Es führt sich zurück auf die Offenbarung des einen Gottes in der Geschichte des Volkes Israel, die – so glauben es Christen – ihren Höhepunkt gefunden hat in der Geburt, dem Leben, Sterben und Auferstehen des Jesus aus Nazareth. Um darüber Kenntnis zu gewinnen, ist die Kirche gleichwohl angewiesen auf die kanonischen Schriften des Alten und des Neuen Testaments. Im Hören auf das, was dort zu vernehmen ist, vergegenwärtigt sich der Auferstandene durch die Kraft des Heiligen Geistes. Die Kirche ist demnach ihrem Grund und Wesen nach die Gemeinschaft der Menschen, die auf das Wort der Heiligen Schrift hören und sich gemeinsam darum bemühen, dieses in angemessener Weise zu verstehen und auszulegen.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeite bzw. taste ich mich voran auf dem Weg, die Bücher der Bibel zu interpretieren und sie im Gottesdienst der Kirche glaubenden Menschen nahezubringen. Dabei beschäftigt mich von Beginn meines Theologiestudiums an eine Frage, die der Schweizer Neutestamentler Ulrich Luz prägnant auf den Punkt bringt: „Wie kann man eine Kirche auf eine Bibel bauen, die scheinbar beliebig interpretierbar ist?“5 – Im Laufe von über 17 Jahren des Dienstes als Vikar und Gemeindepfarrer in der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sind mir so manche der überkommenen Versuche und Ansätze, das beschriebene Problem zu lösen, fragwürdig geworden …

In diesem Sinne nahm ich mir vor, dem Geschehen der Schriftauslegung neu auf den Grund zu gehen; dabei ist mir vor allem klar geworden:

– Sich in gut evangelischem Sinne exklusiv auf die Bibel zu berufen, sorgt nicht in dem durch die Reformation beschworenen Maß für Eindeutigkeit; als Beleg dafür dienen kann – beispielsweise – die weit über 1.000 Seiten starke Sammlung allein der lutherischen Bekenntnisschriften, die die Art und Weise, die Bibel zu verstehen, normieren wollen ...

– Die römisch-katholische Kirche hat mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine fundamentale Rückbesinnung auf die Heilige Schrift eingeleitet, die in den seither vergangenen Jahrzehnten für ein noch nicht genügend ausgelotetes Maß an Gemeinsamkeit mit den Kirchen der Reformation gesorgt hat.

– Der Kanon des Alten und insbesondere des Neuen Testaments spannt einen weiten Rahmen, innerhalb dessen sich eine plurale Identität des christlichen Glaubens konstituieren kann und – um des Gesprächs in den Kirchen, unter den Konfessionen sowie mit anderen Religionen und Weltanschauungen willen – auch profilieren muss.

– Damit dies gelingen kann, muss ein neues Bewusstsein dafür entstehen, dass die Kirche zuerst und vor allem Auslegungsgemeinschaft der Heiligen Schrift ist: Um eines guten und geordneten Miteinanders willen bedarf es verbindender hermeneutischer Basis-Konsense. Diese können gefunden werden, wenn glaubende Menschen sich darüber Rechenschaft geben, wie sie die Positionen im Netzwerk des Kanons sinnvoll zueinander in Beziehung setzen.

Im besten Fall wird dabei deutlich, dass wir uns durch die Kraft des Heiligen Geistes von verschiedenen Seiten aus Jesus Christus, dem Geheimnis Gottes, annähern, damit seine Wahrheit in uns und unter uns Gestalt gewinnt.

Möge diese Untersuchung einen Beitrag dazu leisten, das Miteinander der Christen und der Kirchen auf der gemeinsamen Grundlage der kanonischen Schriften Alten und Neuen Testaments zu fördern.

Weißenstadt, im Mai 2019Hans-Hermann Münch

Einleitung

Lehre und Leben der Kirche an dem auszurichten, was die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments vorgibt, war Hauptanliegen der Reformation des 16. Jahrhunderts, – galt letztlich aber zu allen Zeiten als Fundamental-Verpflichtung des christlichen Glaubens, bezieht er sich doch seinem Wesen nach auf Gottes Selbstoffenbarung in der Geschichte, die in den kanonischen Schriften der Bibel bezeugt wird. Durch das Zweite Vatikanische Konzil wurde diese Verpflichtung auch im Raum der römisch-katholischen Kirche auf fulminante Weise erneuert. So hat heute – 500 Jahre nach der westlichen Kirchenspaltung – das Anliegen, schriftgemäß Theologie zu treiben und darauf aufbauend das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen, ökumenischen Charakter und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die getrennten Kirchen wieder auf einen gemeinsamen Weg zu führen.

Der Absicht, sich in der Kirche vor allem und zuerst auf die Schriften des biblischen Kanons zu beziehen, steht eine Entwicklung gegenüber, die deren Umsetzung seit mehr als zwei Jahrhunderten geradezu transformiert hat: Mit der Zeitenwende der Aufklärung wird auch im Bereich von Theologie und Kirche historisches Bewusstsein unverzichtbar. Die Erforschung des geschichtlichen Gewordenseins der Schriften der Bibel führt zu einer vorher nicht gekannten Spezifizierung des theologischen Arbeitens; mit den Disziplinen alt- und neutestamentlicher Exegese, also Schriftauslegung, entstehen neue Teilgebiete der Wissenschaft, die binnen weniger Jahrzehnte der gesamten Theologie ein verändertes Koordinatensystem aufprägen: Nicht mehr die Heilige Schrift als vermeintlich einheitlicher Block ist seither Orientierungsgröße für Leben und Lehre der Kirche, sondern die Vielzahl der Stimmen biblischer Bücher in ihrer Verschiedenheit, manchmal gar Widersprüchlichkeit.

Rückblickend möchte man sagen: Seit über 200 Jahren arbeitet sich die Theologie – zunächst die evangelische, seit dem 20. Jahrhundert auch die katholische – ab an der neu entdeckten Pluralität ihres biblischen Fundaments: Die Forschungsvorhaben in den exegetischen Fächern werden zusehends detaillierter, betrachten jede denkbare Einzelheit unter dem Vergrößerungsglas der historisch-kritischen Schriftauslegung; die exegetische Literatur, die mittlerweile im Bereich beider Konfessionen die Bibliotheken füllt, ist auch von Spezialisten kaum mehr zu überblicken. Die seither in den Fokus gerückte Vielfalt der biblischen Stimmen hat das Bemühen, schriftgemäße Theologie zu formulieren, deutlich verkompliziert; nicht wenige Fachleute halten es inzwischen für unmöglich, weiterhin die »Schriftgemäßheit« von Verkündigung und Lehre der Kirche einzufordern.

Gleichwohl lässt sich seit geraumer Zeit auch ein gegenläufiger Trend feststellen: er nimmt seinen Ausgangspunkt bei der nüchternen Erkenntnis, dass bereits die Entstehung der christlichen Bibel einem Auswahlverfahren vergleichbar ist: Die Festlegung der Schriften, die das Alte bzw. Neue Testament bilden sollten, der Prozess der sogenannten Kanonisierung, gleicht – jedenfalls in seinem Resultat – der Fixierung einer begrenzten Vielstimmigkeit theologischer Aussagen.

Dabei stellt sich die Frage: Ergibt sich aus dieser Vielstimmigkeit ein passables Klangbild – oder dominieren die Missklänge? Ist es möglich, im Blick auf die beiden Teile der christlichen Bibel und hinsichtlich des gesamten Buches von einem einheitlichen Werk zu sprechen, das – auch in seiner Vielgestaltigkeit – eine handhabbare Grundlage kirchlicher Lehre und kirchlichen Lebens liefern kann? Oder führt die Pluralität biblischer Standpunkte im Ergebnis zu einem Maß an Vielfalt, das sich nicht mehr unter dem Dach einer Kirche zusammenhalten lässt?

Die vorliegende Untersuchung mit dem Titel Kanon und Auslegungsgemeinschaft fragt nach der Möglichkeit, auch unter den gegenwärtigen Bedingungen – das heißt, nach über zweihundert Jahren historisch-kritischer Exegese – schriftgemäße Theologie zu formulieren. – Diese Frage soll in ökumenischer Perspektive gestellt werden: Die in den letzten Jahrzehnten zwischen den Konfessionen geführten Gespräche haben gezeigt, dass beide Kirchen vor der Herausforderung stehen, unter den Maßgaben der in vollem Maße wahrgenommenen Vielfalt des biblischen Zeugnisses Grundlinien christlicher Identität zu benennen.

Der erste Teil (A) formuliert eine Problemanzeige: Das sogenannte reformatorische Schriftprinzip – das heißt, die programmatische Forderung, evangelische Theologie exklusiv an der Bibel zu orientieren – befindet sich seit geraumer Zeit in einer veritablen Krise. Wie kann dieser Krise begegnet werden? Ist es möglich, sie zu überwinden?

Ein zweiter Durchgang (B) beleuchtet die genannte Problematik unter anderen Gesichtspunkten: Wohin führt eine Sichtweise, die von einer unüberbrückbaren Vielstimmigkeit der Bibel ausgeht? Wie kann die wieder entdeckte Bedeutung des biblischen Kanons neue Möglichkeiten der Formulierung schriftgemäßer Theologie aufzeigen?

Teil drei (C) widmet sich der Situation der Schriftauslegung im Bereich der katholischen Theologie: Dort erfolgte im 20. Jahrhundert eine rasante Entwicklung, die in wenigen Jahrzehnten den Weg der historisch-kritischen Exegese nachvollzogen und unter den Maßgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils zu teilweise anderen Ergebnissen geführt hat.

Die Abschnitte vier (D) und fünf (E) stellen konkrete Möglichkeiten einer erneuerten kanonischen Sichtweise auf die Bibel anhand der Positionen eines evangelischen (Ferdinand Hahn) und eines katholischen Exegeten (Thomas Söding) vor.

Der sechste Teil (F) zieht eine vorläufige Bilanz und fragt nach der Möglichkeit, auf der Basis des pluriformen biblischen Kanons im Raum der Kirche normative Theologie zu formulieren.

Teil (G) beschreibt Erkenntnisse und Perspektiven aus dem ökumenischen Dialog der letzten Jahrzehnte: Anhand der Studiendokumente »Verbindliches Zeugnis« (1998), »Communio Sanctorum« (2000) und »Die Apostolizität der Kirche« (2009) wird gefragt, wie das Miteinander der Konfessionen Wege aufzeigen kann, zu einer konsensfähigen Bibelinterpretation zu gelangen, die dem vielfältigen Befund entspricht, den mehr als zwei Jahrhunderte historisch-kritischer Schriftauslegung ergeben haben.

Der letzte Abschnitt (H) stellt schließlich dar, was es bedeutet, die christliche Kirche konsequent als Auslegungsgemeinschaft der Heiligen Schrift zu verstehen und unternimmt den Versuch, ein am Kanon orientiertes Bibelverständnis zu entfalten, das die klassische konfessionelle Alternative von Autopistie (Selbstevidenz der Schrift) und lehramtlicher Auslegung überwinden kann.

A. Schriftgemäßheit als Aporie der Reformation: Das Schriftprinzip und die Geschichte seiner Krise

I. Die Krise des Schriftprinzips: Zerfall der Kirche in verschiedene Interpretationsgemeinschaften

Der Schweizer Ulrich Luz, renommierter deutschsprachiger Neutestamentler und Verfasser des wohl derzeit bedeutendsten Kommentars zum Matthäus-Evangelium1, veröffentlichte im Jahr 2014 eine ausführliche Theologische Hermeneutik des Neuen Testaments.2 – Den Ausgangspunkt seiner Darlegungen bildet eine ernüchternde Bilanz der Situation der Kirchen, die aus der Reformation hervorgegangen sind:

„Die Zuversicht, welche die Reformatoren in die Klarheit und die Durchsetzungskraft der Schrift setzten, erwies sich […] als voreilig. […] Die Geschichte des Protestantismus ist eine Geschichte von Abweichungen, Spaltungen, andauernden Aufbrüchen neue[r] reformatorischer Bewegungen, welche sich dann institutionalisierten und als Denominationen, Kirchen und Sekten endeten. Sie alle rechtfertigten sich durch ihre Bibelinterpretation.“3

Als ausgewiesener Fachmann für historisch-kritische Schriftauslegung zeigt er die Entwicklung zweier Jahrhunderte auf, während derer „sich die eine Bibel in eine Bibliothek unterschiedlicher Texte, Quellentexte oder rekonstruierter Texte auflöste. […]

In den Händen der Bibelgelehrten und immer mehr auch der Laien verwandelte sie sich in eine Vielzahl unterschiedlicher Lesemöglichkeiten […]. Die Zahl kirchlicher Interpretationsgemeinschaften vermehrte sich dabei ständig, wobei ihre Integrationskraft mehr und mehr abnahm. […] Viele evangelische Kirchen, die sich traditionell auf die Bibel berufen und die nun mit der Möglichkeit einer schier unbegrenzten Vielfalt in der Schriftinterpretation konfrontiert sind, befinden sich in einem Prozess rapider Selbstauflösung.“4

Im Fortgang seiner mehr als 500 Seiten starken Verstehenslehre des Neuen Testaments arbeitet er sich unter anderem an der Grundfrage ab: „Wie kann man eine Kirche auf eine Bibel bauen, die scheinbar beliebig interpretierbar ist?“5

Besonders beschäftigt ihn dabei ein schmerzhafter Konflikt:

„Der Wahrheitsanspruch der neutestamentlichen Verkündigung ist universal. Die Möglichkeit einer unbegrenzten Vielfalt von Interpretationsmöglichkeiten – ja nach Vorliebe eines einzelnen Bibellesers oder einer einzelnen Interpretationsgemeinschaft – steht in einem frappanten Widerspruch zu diesem Wahrheitsanspruch und führt ihn ad absurdum.“6

Ulrich Luz7 kommt auf diese Weise zu einer zugespitzten Analyse des Problems. Dabei steht er in einer langen Reihe von Fachleuten, die seit geraumer Zeit die prekäre Situation evangelischer Schriftauslegung erkannt und beschrieben haben.8 – Einen prominenten Ausgangspunkt markiert der Systematiker Wolfhart Pannenberg in seinem 1962 verfassten Aufsatz mit dem Titel Die Krise des Schriftprinzips; er schreibt: „Die Auflösung der Lehre von der Schrift bildet die Grundlagenkrise der modernen evangelischen Theologie.“9

Es stellt sich die Frage: Wie konnte eine solche Situation entstehen? Geht das evangelische Schriftprinzip nicht auf Martin Luther selbst zurück? War seine Position im 16. Jahrhundert nicht prägnant und klar genug, um sie zum bleibenden Fundament evangelischer Theologie machen zu können?

Begeben wir uns auf Spurensuche.

II. Die Kirche und der ,Stadtplan der Bibel‘: Vom Marktplatzbrunnen zur verborgenen Quelle?

Der Systematiker Rochus Leonhardt beleuchtet in seinem Aufsatz Unklarheit über die Klarheit der Schrift10 die Krise des evangelischen Schriftprinzips; zur Illustration des Ausgangspunktes der Entwicklung dient ihm ein eindrücklicher, von Luther selbst gebrauchter Vergleich, das Bild des Brunnens auf dem Marktplatz11:

„Der Marktplatz mit einem öffentlichen Brunnen im Zentrum einer Stadt steht für die res scripturae, das Zentralanliegen der Bibel. Zugleich gibt es in dieser Stadt – abseits vom Zentrum – zahlreiche schwer überschaubare Straßen und Gassen – sie stehen für die Vielfalt der biblischen Aussagen. Wer sich in einer der Gassen verirrt hat, für den ist das Zentrum der Stadt in der Tat nicht sichtbar, er wähnt sich in einem Labyrinth. D.h. für ihn erscheint die Bibel als eine Sammlung von widersprüchlichen Aussagen und undeutlichen Formulierungen. Wer aber die Gesamtlage der Stadt kennt und daher auch von den entlegensten Straßen und Gassen zum Marktplatz zurückfinden kann, für den ist die Stadt eben kein Labyrinth mehr. Und d.h.: Wer die res scripturae erfasst, wem sich das Zentralanliegen der Bibel erschlossen hat, der besitzt – um im Bild zu bleiben – den ,Stadtplan der Bibel‘, und für den erhalten deshalb auch die – in sich betrachtet – undeutlichen Formulierungen einen klaren Sinn.“12

Ausgehend von diesem Bild, lässt sich Luthers Position so beschreiben: Mit dem Evangelium von Jesus Christus, auf das er im Rahmen seines Schriftstudiums gestoßen war, mit der Lehre von der Rechtfertigung des Sünders durch den Glauben an Christus wusste der Reformator um den Standort des Brunnens im Zentrum der Stadt; er besaß einen – für seine Situation – in hohem Maße einleuchtenden ,Stadtplan der Bibel‘, der ihm bleibende Orientierung verschaffte; mit Hilfe dieses Plans war er in der Lage, die einzelnen Bücher der Heiligen Schrift und ihre Verfasser in Beziehung zu setzen zum Zentrum der Schrift, dem Evangelium von Jesus Christus. Auf dieser Grundlage formulierte Luther sein Verständnis der claritas scripturae, der Klarheit der Schrift; in der Assertio omnium articulorum von 1520 definiert er diese Klarheit wie folgt:

„Man muss nämlich […] mit der Schrift als Richter ein Urteil fällen, was [aber] nicht geschehen kann, wenn wir nicht der Schrift in allen Dingen […] den ersten Rang einräumen. Das heißt, dass

– sie selber durch sich selbst ganz gewiss ist (ut sit ipsa per sese certissima),

– ganz leicht zugänglich (facillima),

– ganz leicht verständlich (apertissima),

– ihr eigener Ausleger (sui ipsius interpres),

– alles von allen prüfend, richtend und erleuchtend (omium omnia probans, iudicans et illuminans)

wie auch in Psalm 118 geschrieben steht (= Ps 119,30) […]. Hier verleiht der Geist ganz klar die Erleuchtung und lehrt, dass Erkenntnis allein durch die Worte Gottes verliehen wird gleichwie durch eine Tür oder eine Öffnung oder ein erstes Prinzip […]“.13

Wenn Luther in seiner Auseinandersetzung mit Erasmus von Rotterdam in der Schrift De servo arbitrio von der äußeren Klarheit der Schrift eine durch den Heiligen Geist gewirkte innere Klarheit im Herzen des einzelnen Gläubigen unterscheidet, dann ändert dies nichts daran, dass die claritas externa für ihn in der grundsätzlichen „Evidenz des Zentralanliegens“ der Schrift bestand, – dem aller Welt gepredigten Evangelium, „dass Christus, der Sohn Gottes, Mensch geworden ist, dass Gott dreieinig ist, dass Christus für uns gestorben ist und ewig herrscht (Christum filium Dei factum hominem, Esse Deum trinum (et) unum, Christum pro nobis passum (et) regnatum aeternaliter; StA 3, 185,1–3) […].“14

Leonhardt fasst Luthers Überzeugung zusammen:

„Weil sich die Glaubensgewissheit schaffende Evangeliumsverkündigung stets an die Schrift gebunden weiß, muss der ihrem eigenen Geist gemäß ausgelegten Schrift auch jene Klarheit zugesprochen werden, durch die sie zur Grundlage christlicher assertiones werden kann.“15

Dass der für Luther so offensichtlich einsehbare ,Stadtplan der Bibel‘ keine sich zwangsläufig ergebende theologische Einsicht war, zeigen leider nicht erst die Entwicklungen späterer Jahrhunderte: Bereits in der Generation nach Luther entstand das Bedürfnis, diese Einsicht festzuhalten und umfassend abzusichern. Man wollte vermeiden, dass der Brunnen in der Mitte der Stadt zu einer verborgenen Quelle werden könnte …

III. Abgesicherte Schriftgemäßheit: Bekenntnis und hermeneutica sacra

1. Die Bekenntnisse des 16. Jahrhunderts als Modellfälle schriftgemäßer Lehre

Die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefassten Bekenntnisschriften16 sollten der sich auf Luther berufenden neu entstandenen Kirche ein konfessionelles Fundament geben. In der sogenannten Konkordienformel wird als Versuch, die Position des Reformators abzubilden, die Berufung auf die Schrift zum ersten Mal und in klassischer Weise als leitendes Prinzip formuliert; unter der Überschrift Vom summarischen Begriff, der Regel und Richtschnur heißt es in der Zusammenfassung der Formel:

„Wir glauben, lehren und bekennen, dass die einzige Regel und Richtschnur (unica regula et norma), nach der in gleicher Weise alle Lehren und Lehrer [in der Kirche] gerichtet und beurteilt werden sollen, alleine die prophetischen und apostolischen Schriften des Alten und Neuen Testaments sind, […]. Andere Schriften aber alter und neuerer Lehrer […], sollen der Hl. Schrift nicht gleichgestellt, sondern ihr alle miteinander unterworfen werden, […].“17

Die Kirchenhistorikerin Athina Lexutt schreibt dazu:

„Schon zu seinen [d.h. Luthers] Lebzeiten, ungleich heftiger aber noch nach seinem Tod wurde erbittert darum gerungen, wie manche seiner Lehrstücke recht zu verstehen, zu interpretieren und in Predigt, Lehre und Leben der Kirche umzusetzen seien. Den Abschluss dieser Streitigkeiten herbeizuführen war das erklärte Ziel der Verfasser der Formula concordiae. Und so hat die Herausstellung der Schrift noch einmal ein ganz besonderes Gewicht: Kein Lehrstück – nicht einmal ein Lehrstück Luthers – hat normative Kraft, wenn es nicht kongruent ist mit der unica regula: der Schrift. Eintracht, concordia herzustellen kann nur über den Leisten der Schrift gelingen – oder es gelingt nicht.“18

Als Grundlage und Mitte der im Konkordienbuch gesammelten Bekenntnisse galt das Augsburger Bekenntnis von 1530, die ConfessioAugustana. – Lexutt bemerkt dazu: „Die CA hat sich […] durch den Gebrauch, in der Praxis der kirchlichen Lehre und der Schule, zu einem probaten Text entwickelt, der in Kurzform die Inhalte der Schrift auf den Punkt zu bringen in der Lage ist.“19

Damit aber wurde es erforderlich, das Normengefüge der Reformation differenziert darzustellen, einen Unterschied zu markieren zwischen der Heiligen Schrift als der grundlegenden norma normans und den Bekenntnissen als der norma normata der neu gebildeten lutherischen Kirche:

„Die CA stellt die erste Stufe der norma normata dar – die Formula concordiae die zweite. Die Lehre durchläuft demnach folgende Stadien: von Gott geboten, in der Schrift als Fundament gegründet, in den Symbolen der Alten Kirche dargetan, im Bekenntnis der Kirche erkannt und gehalten. Das Bekenntnis wird somit zu einer Art Garantie der traditio des Willens Gottes. […] es transportiert das verbum Dei in die Gegenwart des Hörenden und ist damit traditor.“19

Daraus ergibt sich die – im Grunde bis heute geltende – Hermeneutik des Lehrgeschehens in der lutherischen Kirche:20

Der „Blick auf die Frage nach dem Verhältnis von norma normans und norma normata […] verdeutlicht, wie die Reformation durchweg mit eigener, reformatorischer Lehre ganz unbefangen als normativer Lehre umgehen konnte, ohne vom Schriftprinzip auch nur einen Millimeter zu weichen. […] Bekenntnisstand ist nötig gerade um der Sache willen, […]. Diese Notwendigkeit resultiert […] allein daraus, dass die traditio als norma normata von der norma normans lebt und stets an ihr gemessen werden muss.

Die Schrift als vox des verbum Dei ist und bleibt unica regula et norma et iudex […].“

Gleichen Rang für Lehre und Leben der lutherischen Kirche wie die Rede von der Heiligen Schrift als der einzigen Regel und Richtschnur (unica regula et norma) in der Konkordienformel hat der berühmte 7. Artikel der Confessio Augustana, der die Überschrift Von der Kirche trägt; dort heißt es:

„Es wird auch gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden (congregatio sanctorum, in qua evangelium pure docetur et recte administrantur sacramenta). Denn das genügt zur wahren Einheit in der christlichen Kirche, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.“21

Das auf diese Weise formalisierte und für die Zukunft vorgegebene Schriftprinzip stellt den Ver-such dar, die Klarheit der Schrift, von der Luther ausging, auch künftigen Generationen zu erhalten: Das aus der Heiligen Schrift erhobene und ,rein gepredigte‘ Evangelium sollte den Stadtplan der Bibel, den Luther verwendete, auch für die Folgezeit anwendbar machen und die Kirche als durch Einsichten des Reformators geprägte Interpretationsgemeinschaft der Bibel konstituieren.

Dass dies nur sehr bedingt gelungen ist, zeigen die schon erwähnten Streitigkeiten unter den Erben Luthers: Der sein Denken leitende Stadtplan der Bibel ging offensichtlich nicht eindeutig genug aus dieser hervor; er war auf Grundlage der Schrift allein nicht so präzise beschreibbar, wie der Reformator ihn zu seinen Lebzeiten vor Augen hatte ...

2. Die Formulierung einer hermeneutica sacra in der Zeit der altprotestantischen Orthodoxie

Im Verlauf des Jahrhunderts nach der Reformation, spätestens in der Epoche der lutherischen Hochorthodoxie – verbunden u.a. mit den Namen Johann Gerhard (1582–1637), Abraham Calov (1612–1686) oder Johann Andreas Quenstedt (1617–1688) –, kam es einerseits zu einer detailliert ausgebauten Lehre von der Heiligen Schrift; sie hatte zum Ziel, die formale Autorität der Bibel abzusichern: Man sprach den kanonischen Büchern spezielle Eigenschaften zu, wie Autorität (auctoritas), Vollkommenheit (sufficientia, perfectio), Deutlichkeit (perspicuitas, claritas) und vor allem Wirkkraft (efficacia); im Zusammenhang damit stand die Denkfigur der Inspiration der biblischen Schriften bzw. Verfasser durch den Heiligen Geist.22

Andererseits entwickelte man eine spezifische biblische Verstehenslehre, eine Art hermeneutica sacra. So verwendet Matthias Flacius Illyricus (1520–1575), der noch zur Generation unmittelbar nach Luther gehörte, in seinem 1567 veröffentlichten Werk Clavis scripturae sacrae das hermeneutische Prinzip der analogia fidei als Forderung einer Schriftauslegung in „Kongruenz und Konsonanz mit dem Glauben“, das heißt in Übereinstimmung mit der „katechetischen Schriftsumme oder den Glaubensartikeln.“23

Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass schon wenige Jahrzehnte nach Luthers Tod ein unabgesichertes Schriftprinzip als nicht ausreichend empfunden wurde:

„In der Lehre von der analogia fidei verliert die Schrift bereits in der zweiten Reformatoren-generation die ihr durch das ,sola-scriptura‘-Prinzip zugewiesene Funktion des kritischen Maßstabs gegenüber Dogmatik und Tradition. […] Die dogmatische Fessel erlaubt es der Exegese nicht, nach ihren eigenen Prinzipien und mit eigenem Instrumentarium vorzugehen. […] so bleibt die Schriftauslegung hinter dem ihr bereits Möglichen zurück.“24

Das flacianische Denkmodell der analogia fidei machte durchaus Schule: „Es erlangte einen festen Platz in der kirchlichen Hermeneutik der folgenden Jahrhunderte.“25

IV. Eine vielsagende Fehlanzeige: (keine) Fortschreibung evangelischer Lehre? – Wird die norma normata dauerhaft überhöht?

Die Situation des Luthertums wie des Protestantismus überhaupt ist seit langem davon geprägt, dass ehemals einheitliche Interpretationsgemeinschaften (der Heiligen Schrift) zerfallen, so dass mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlicher Kirchen, Denominationen und Gruppierungen besteht, die auf die Reformation zurückzuführen sind.26

Die evangelischen Landeskirchen versuchen ihre Geschlossenheit dadurch aufrecht zu erhalten, dass Pfarrerinnen und Pfarrer im Rahmen der Ordination auf die jeweils geltenden Bekenntnisse verpflichtet werden. – Dadurch ist eine immer prekärer wirkende Situation entstanden: Junge Menschen des 21. Jahrhunderts, die in einem wissenschaftlichen Studium zu verantwortlichen Interpreten der Bibel ausgebildet wurden, verpflichten sich auf die Aussagen von Texten, die einen Konsens aus dem 16. Jahrhundert formulieren. Dass die Voraussetzungen und das methodische Instrumentarium der Auslegung der Heiligen Schrift in den vergangenen Jahrhunderten gleich mehrere Zeitenwenden hinter sich gebracht haben, kann auf diese Weise naturgemäß keine Berücksichtigung finden …

Es fehlt in der Theologie nicht an Stimmen, die anmahnen, dass den in einer Kirche geltenden Bekenntnissen nicht dauerhaft eine hermeneutische Leitfunktion für die Auslegung der Heiligen Schrift zukommen darf – im Gegenteil: Wie oben ausgeführt, legten die Verfasser der Bekenntnisse des 16. Jahrhunderts großen Wert darauf, dass die entsprechenden Texte als norma normata der Heiligen Schrift als norma normans unterzuordnen und gegebenenfalls anzupassen sind. – Wolfhart Pannenberg bringt dies folgendermaßen zum Ausdruck:

„Nichts spricht für die Annahme, dass die Väter der Konkordienformel deren zwölf Artikel für den geschichtlich letzten Fall einer solchen anwendenden Interpretation des lutherischen Grundbekenntnisses [d.h. der CA] auf der Ebene kirchlichen Lehrkonsenses gehalten hätten. […] Von daher gesehen muss es als ein Mangel erscheinen, dass es in der weiteren Geschichte der lutherischen Kirchen nicht zu einer Fortschreibung solcher kirchlichen Konsensbildung und also gesamtkirchlicher Lehre gekommen ist. Die lutherischen Kirchen haben offenbar nicht mehr die Kraft für den dazu nötigen Konsens gefunden, obwohl es Herausforderungen und Anlässe genug für eine solche Fortschreibung des kirchlichen Lehrkonsenses über das Bekenntnis der Kirche gegeben hätte. Die Folge des Ausfalls einer solchen Lehrfortschreibung ist die Historisierung des lutherischen Bekenntnisses gewesen, so als ob das 16. Jahrhundert als eine einmalige Heilszeit der Bekenntnisbindung von allen folgenden Zeitaltern der Kirche abgehoben wäre. Das ist zwar lutherische Bekenntnisromantik, aber eine Auffassung, die in den Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts selbst keine Grundlage hat.“27

Ähnlich argumentiert der Systematiker Ulrich Kühn, indem er sich auf eine Aussage in der Präambel der Grundordnung der EKD28 bezieht: „Das ist überraschend. Die Schrift soll nach der Maßgabe des Bekenntnisses ausgelegt werden: Ist das nicht eine Domestizierung der Schrift durch die kirchliche Tradition?“ – Es stelle sich demgegenüber die Frage, „ob die Kirche nicht […] die Pflicht hat, ihre Orientierung an der Heiligen Schrift auch kritisch gegenüber ihrer Bekenntnisbindung zur Geltung zu bringen.“29Kühn berührt einen wunden Punkt, wenn er die These vertritt,

„dass eine Bindung an das lutherische Bekenntnis, die lediglich die Fragestellungen und Antworten des 16. Jahrhunderts konserviert und repetiert, unzureichend ist und sogar in die Irre führen kann, weil sie den lebendigen Prozess, der zu neuem Bekennen und zu neuer Lehre führt, nicht zu integrieren vermag. Es gibt so etwas wie eine (tötende) Bekenntnisscholastik. Gerade die lutherische Lehre von der Rechtfertigung bedarf einer weiterführenden Interpretation im Lichte der Heiligen Schrift, des ökumenischen Dialogs und der gegenwärtigen Glaubens- und Lebenserfahrung. […]. Es handelt sich hier um eine strukturelle Schwäche der lutherischen Kirchen, die mit ihrem Bekenntnisstand zusammenhängt: Sie sind bekenntnismäßig auf Aussagen des 16. Jahrhunderts festgelegt […].“30

An anderer Stelle geht Ulrich Kühn noch einen Schritt weiter, wenn er bezüglich der Situation in der evangelisch-lutherischen Kirche Sachsens feststellt:

„Gewiss wird die Notwendigkeit einer Hermeneutik des Bekenntnisses […] nirgends bestritten. Jedoch ist eine Weiterführung des Bekenntnisstandes und -inhaltes in dem Sinne, dass die Kirche auch heute verbindliche Lehraussagen trifft, im Grunde in unserer Kirche nicht vorgesehen, ja – in Sachsen – durch eine Verfassungsbestimmung ausdrücklich untersagt. Hier sehen wir die doppelte Gefahr einer Festschreibung kirchlich-verbindlicher Lehre auf dem Erkenntnisstand des 16. Jahrhunderts einerseits und einer praktischen Unverbindlichkeit des Bekenntnisses (wegen seiner zu schwer erkennbaren gegenwärtigen Relevanz) andererseits.“31

Mit Verweis auf die Barmer Theologische Erklärung (1934), die Leuenberger Konkordie (1973) sowie etliche Stellungnahmen kirchlicher Leitungsorgane zu Ergebnissen des ökumenischen Dialogs, die als „lehrmäßige Aktualisierung“ reformatorischer Grundentscheidungen verstanden werden können, heißt es in dem EKD-Text Vom Gebrauch der Bekenntnisse aus dem Jahr 1995:

„Die Notwendigkeit kirchlicher Lehrverantwortung kann naturgemäß nicht auf die Zeit des 16. Jahrhunderts beschränkt sein. Denn die Aufgabe kirchlicher Verkündigung steht ständig vor neuen Herausforderungen und Gefährdungen. […] Wenn es zu solchem vielfältigen ‚Fortschreiben‘ geltender Lehre in der Kirche (im Sinne immer neu notwendiger Orientierung der Verkündigung) nicht käme, würden die in der Reformation getroffenen Lehrentscheidungen und -orientierungen in die Gefahr geraten, zum toten Buchstaben zu verkommen.“32

V. Zusammenfassung und Ausblick

A.1. Die Forderung nach Schriftgemäßheit von Lehre und Leben der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen erwies sich im Verlauf der Geschichte als Aporie und hat am Beginn des 21. Jahrhunderts mehr denn je als uneingelöst zu gelten.

Es stellt sich die Frage:

Muss der Protestantismus sich von seinem selbst auferlegten Anspruch verabschieden – oder aber diesen Anspruch neu formatieren?

A.2. Der ,Stadtplan der Bibel‘, den der Reformator Martin Luther durch sein Studium der Heiligen Schrift und seine geistliche Erfahrung entdeckt hatte, war offensichtlich keine sich zwangsläufig ergebende Perspektive; er ließ sich deshalb als hermeneutischer Schlüssel zum Umgang mit der Bibel nur bedingt formalisieren und für die Zukunft anwendbar machen.

Es stellen sich Fragen:

– Inwiefern haben sich die hermeneutischen Bedingungen so verändert, dass Luthers Zugang zur Bibel nicht deckungsgleich übernommen werden kann?

– Kann die Kirche bzw. die theologische Wissenschaft diese Veränderungen präzise benennen?

– Inwiefern haben Kirche und Theologie die Aufgabe und die Möglichkeiten, diese Bedingungen zu bearbeiten?

A.3. Das im Anschluss an Luther in der Zeit nach ihm konkretisierte Schriftprinzip galt faktisch nie ohne bekenntnismäßige oder andere hermeneutische Absicherungen.

Es stellen sich Fragen:

– Haben die aktuell jeweils geltenden Bekenntnisse noch die Kraft, Kirche(n) als Interpretationsgemeinschaft(en) der Heiligen Schrift zu einen?

– Sind neue exegetische Konsense in Sicht, die als hermeneutische Leitlinien geeignet wären, zur Basis von Interpretationsgemeinschaften zu werden?

– Welche Aufgaben stellen sich für wissenschaftliche Schriftauslegung und Systematik, wenn Antworten auf diese Fragen formuliert werden sollen?

1 ULRICH LUZ, Das Evangelium nach Matthäus, Evangelisch-Katholischer Kommentar zum Neuen Testament, Bde. I–IV, Neukirchen-Vluyn 1985ff.

2 Ulrich LUZ, Theologische Hermeneutik des Neuen Testaments, Neukirchen-Vluyn 2014.

3 ebd., 8.

4 ebd., 8f (Hervorh. i. O.).

5 ebd., 10 (Hervorh. i. O.).

6 ebd. (Hervorh. i. O.).

7 vgl. dazu auch ULRICH LUZ, Kann die Bibel heute noch Grundlage für die Kirche sein? sowie DERS., Was heißt „Sola scriptura“ heute? Ein Hilferuf für das protestantische Schriftprinzip; dort (28) heißt es: „Für mich als Neutestamentler ist die Frage, ob es heute noch möglich ist, beim protestantischen Schriftprinzip zu bleiben, die schwierigste für meine evangelische theologische Identität.“

8vgl. auch FRIEDEMANN STENGEL, Sola scriptura im Kontext. Behauptung und Bestreitung des reformatorischen Schriftprinzips, Leipzig 2016. – Umfassend: JÖRG LAUSTER, Prinzip und Methode. Die Transformation des protestantischen Schriftprinzips durch die historische Kritik von Schleiermacher bis zur Gegenwart, Tübingen 2004.

9 WOLFHART PANNENBERG, Die Krise des Schriftprinzips, 13.

10 ROCHUS LEONHARDT, Unklarheit über die Klarheit der Schrift.

11 MARTIN LUTHER, Vom unfreien Willen, 13: „Wenn ein gemeiner Brunnen öffentlich auf dem Markte ist, wer wollt so närrisch sein und sagen, er wäre nicht am Tage öffentlich, ob etliche, die im Winkel wohneten, ihn nicht sehen?“

12 ROCHUS LEONHARDT, Unklarheit über die Klarheit der Schrift, 162 (Hervorh. i. O.).

13 zit. nach LUZ, Theologische Hermeneutik, 105f (Hervorh. i. O.; aus: MARTIN LUTHER, Assertio omnium articulorum, WA VII, 97; deutsch in: DERS., Lateinisch-deutsche Studienausgabe, Band 1 Der Mensch vor Gott, hrsg. v. Wilfried Härle u.a., Leipzig 2006, 78ff).

14 ROCHUS LEONHARDT, Unklarheit über die Klarheit der Schrift, 163 (Hervorh. i. O.).

15 ebd. (Hervorh. i. O.).

16 Die BEKENNTNISSCHRIFTEN DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN KIRCHE. Vollständige Neuedition, Göttingen u. Oakland 2014.

17 UNSER GLAUBE. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 774f (Hervorh. Verf.).

18 ATHINA LEXUTT, Unica regula et norma, 143 (Hervorh. Verf.).

19 ebd., 159 (Hervorh. Verf.).

20 ebd., 164f (Hervorh. Verf.).

21 UNSER GLAUBE, 64 (Hervorh. Verf.).

22 vgl. ULRICH LUZ, Theologische Hermeneutik, 108ff.

23 so PETER STEMMER, Weissagung und Kritik, 41.

24 ebd., 44 (Hervorh. Verf.).

25 ebd.: „Das Lehrstück der ,analogia fidei‘ – und damit die Herrschaft der Dogmatik über Exegese und Hermeneutik – blieb nicht flacianisch. […] Sowohl die wichtigste Hermeneutik des 17. Jahrhunderts, die ,Philologia Sacra‘ von Salomon Glassius, als auch Johann Jacob Rambachs ,Institutiones hermeneuticae sacrae‘ […] lehren die ,analogia fidei‘“ (Hervorh. Verf.).

26 vgl. ULRICH LUZ, Theologische Hermeneutik, zitiert in Fußnote 4.

27 WOLFHART PANNENBERG, Überlegungen zum Problem der Bekenntnishermeneutik, 296f. – Vgl. auch DERS., Bleiben in der Wahrheit als Thema reformatorischer Theologie, 132: Pannenberg geht davon aus, „dass ein Lehrkonsens unter den aus der lutherischen Reformation hervorgegangenen Kirchen für eine Fortschreibung der Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts im nächsten und vollends in den folgenden Jahrhunderten kaum zu erzielen gewesen wäre. […] so sind die lutherischen Kirchen zwar im Bewusstsein ihres geschichtlichen Ursprungs vereint geblieben, auch in der Berufung auf die Augsburger Konfession als Grundbekenntnis der lutherischen Reformation, doch ohne die Fähigkeit zu gemeinsamer Fortschreibung verbindlicher kirchlicher Lehre, wie sie in den Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts ihren Ausdruck gefunden hat.“

28 GRUNDORDNUNG DER EKD, Vorspruch: „Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen Bekenntnisse sind in den lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen und Gemeinden die für sie geltenden Bekenntnisse der Reformation maßgebend“ (GO-EKD, 3).

29 ULRICH KÜHN, Welche Bedeutung hat das lutherische Bekenntnis heute?, 132.

30 ebd., 138f.

31 ULRICH KÜHN, Wie lehrt die Kirche heute verbindlich?, 131.

32 VOM GEBRAUCH DER BEKENNTNISSE (EKD-Texte 53), 9.

B. Schriftgemäße Theologie I: Evangelische Identität zwischen Religionsgeschichte und Biblischer Theologie

Rochus Leonhardt kommt bei seiner Analyse der Krise des Schriftprinzips zu der Einsicht, dass die mit der Reformation einsetzende neue Konzentration auf die Bibel als Erkenntnisbasis der Theologie folgenreich für die weitere Entwicklung der Auslegungswissenschaften war:

„[…] man kann schwerlich leugnen, dass sich jenes exegetische Interesse, das dann zur historisch-kritischen Forschung führte, jedenfalls auch aus den schrifttheologischen Voraussetzungen Luthers und seiner Nachfolger ergeben musste.“33

Insofern könne man „die historisch-kritische Schriftauslegung als legitime Erbin und als […] spezifisch-neuzeitliche Gestalt des reformatorischen Schriftprinzips“ verstehen, – eine Erbin, die dann auch „dessen Krise“ herbeiführte, indem sie von der Zeit der Aufklärung an wesentlich zur „Ausdifferenzierung der Exegese aus dem theologischen Kontext“ beigetragen habe.34

Im Rahmen der Konstituierung der alt- und neutestamentlichen Schriftauslegung als eigener theologischer Disziplinen begann eine zweifache Entwicklung, die sich als folgenreich bis in die Gegenwart erweist: die Auflösung des biblischen Kanons als für die Textauslegung maßgeblicher Größe – heute als Dekanonisierung35 bezeichnet – sowie die zunehmende Entfremdung der Exegese von der Systematik.

Für den Beginn dieser doppelten Entwicklung stehen die Namen Johann Salomo Semler und Johann Philipp Gabler.

I. Der Beginn der Dekanonisierung: Die Separation von Exegese und Dogmatik – Entwicklung von der ‚Doppelgesichtigkeit‘ zur Diastase

Als „Initiator der neuzeitlichen Diskussion um den Kanon“ und „wesentliche[r] Anreger für die ganze historisch-kritische Erforschung und Auslegung des Neuen Testaments“ kommt Johann Salomo Semler (1725–1791) „zentrale Bedeutung in der neuzeitlichen Theologiegeschichte“ zu.36

Wenn Semler Stellung bezog „gegen das Schriftdogma der lutherischen Orthodoxie“, ging es ihm aus seelsorgerlichen Gründen vor allem darum, „dem einzelnen Menschen zum praktischen und sinnvollen Umgang mit der Schrift zu verhelfen“; in diesem Sinn vertrat er die These: „Der biblische Kanon ist nicht gleichzusetzen mit dem Wort Gottes.“37 – Mit Semler setzt sich die Einsicht durch, dass zum biblischen Kanon zwingend das Geschehen seiner historischen Genese gehört:

„Der Kanon ist […] das Ergebnis eines geschichtlichen Prozesses und hat daher keinen gött-lichen oder unmittelbar apostolischen Charakter, sondern nur die Autorität einer kirchlichen Schriftensammlung. […] Insgesamt kann Semler folgern, dass die Übereinstimmung früherer Zeiten über den Kanon keinen Grund dafür gibt, dass wir heute ebenso urteilen und den Kanon beibehalten.“38

Indem Semler zwar an einer kirchlichen Relevanz des Kanons festhält, diesem aber keine Verbindlichkeit für den einzelnen Christen zugesteht, bleibt nach ihm „eine allgemein verbindliche Neubegründung der Geltung des Kanons“ offen.

Als gleichrangig in seiner Bedeutung für die Geschichte der theologischen Schriftauslegung, zunächst im Bereich des Neuen Testaments, ist Johann Philipp Gabler (1753–1826) einzustufen; seine am 30. März 1787 an der Universität Altdorf gehaltene Antrittsvorlesung trägt den Titel Von der richtigen Unterscheidung der biblischen und der dogmatischen Theologie und der rechten Bestimmung ihrer beider Ziele;39 sie gilt „als die Geburtsurkunde der ‚Biblischen Theologie‘.“40 Bis zu Gabler verstand man darunter „den Versuch, die biblische Fundierung der protestantischen Dogmatik“ aufzuzeigen „durch eine nach den loci der Dogmatik geordnete Zusammenstellung und Erläuterung von beweiskräftigen Schriftstellen (dicta probantia) aus dem Alten und Neuen Testament.“41

Gabler strebt an, durch exegetische Arbeit die Anschauungen der biblischen Verfasser so zu vergleichen, „dass jedem das Seine unangetastet bleibt und deutlich auf der Hand liegt, in welchem Punkt die einzelnen gut zusammenpassen oder sich wiederum unterscheiden“, denn nur so könne „die Gestalt der reinen, nicht mit anderen vermischten Biblischen Theologie“ erhoben werden; Ziel sei es, festzustellen, „welche Meinungen sich auf die bleibende Form der christlichen Lehre beziehen und so uns selbst angehen; und welche nur für die Menschen eines bestimmten Zeitalters oder einer bestimmten Lehrform gesagt sind.“42 – Damit ist klar: Gabler geht es darum, durch sachgerechte Vorarbeit der Exegese belastbare Grundlagen für christliche Lehre zu schaffen: Erst aus den vergleichend erhobenen Aussagen der Schrift „können ohne Zweifel jene sicheren und unzweifelhaften allgemeinen Vorstellungen eruiert werden, die allein in der Dogmatischen Theologie Verwendung finden.“43

Der Neutestamentler Jörg Frey stellt zusammenfassend fest:

„Damit ist im bekanntesten Grundlagentext ‚biblischer Theologie‘ deren Doppelgesichtigkeit evident: So sehr diese historisch vorgeht und Eigenständigkeit gegenüber der dogmatischen Theologie beansprucht, so sehr erfolgt sie zugleich im Interesse der Unterscheidung zwischen dem eigentlich Gültigen und dem nur Zeitbedingten, d.h. im Horizont einer gegenwartsbezogenen Interpretation der biblischen Botschaft.“44

Aus der ,Doppelgesichtigkeit‘ der sich emanzipierenden exegetischen Disziplinen entwickelte sich im Verlauf zweier Jahrhunderte eine Diastase: Im Bereich der Schriftauslegung setzte man sich zum Ziel, ohne dogmatische Bevormundung rein historisch zu arbeiten; die Entdeckung der Vielgestaltigkeit der Bibel schien mehr und mehr zum höchsten Zweck der wissenschaftlichen Schriftauslegung zu werden. – Die Disziplin der Systematik, deren Aufgabe darin besteht, nach dem Verbindenden in der Heiligen Schrift zu fragen, fühlte sich von den Exegeten allein gelassen und ging schließlich wieder dazu über, mehr oder weniger autarke dogmatische Lehrgebäude zu errichten … – Rochus Leonhardt kommt deshalb zu einem drastischen Resümee:

„Man kann es als eine Ironie der Geschichte betrachten: Im Namen der religiösen Mündigkeit aller Christen hatte Luther die Autorität der Bibel gegen Fehlentwicklungen in der kirchlichen Lehre und Praxis geltend gemacht. Die sich damit stellende Frage, wie eine biblisch fundierte theologische Lehre und Praxis genau auszusehen habe, sollte durch eingehende Untersuchungen der biblischen Texte beantwortet werden. Das Resultat dieser von der Exegese durchgeführten Untersuchungen bestand freilich letztlich darin, dass die Texte der Bibel kein festes Fundament sachgerechter theologischer Lehre und Praxis enthalten […]. Damit aber ging der Dogmatik jene Grundlage verloren, auf die sie seit der Reformation gesetzt hatte.“45