6,99 €
Mord(s) Amnesie. Mit diesem Buch verändern die Gebrüder Arjen & Samuel Zabing erneut die Sicht des Lesers. Es geht um die spannende Welt der Amnesie. Nach dem Motto - Ach vergiss es! - Wird ein Vorurteil nach dem anderen geschaffen. - Wird über jeden und alles hergezogen. - Wird (fast) jede Minderheit gedemütigt. Sollten Sie Ihre eigene Minderheit nicht im Buch auffinden, schreiben Sie uns einfach an, dann werden wir auch Sie im nächsten Buch aufs Korn nehmen). Vorliegendes Buch ist, entgegen vieler Erwartungen, frei von Sex. Was mit daran liegen mag, dass Bücher generell eher frigide daherkommen. Wenn Sie jetzt immer noch wissen wollen, um was es im Buch geht. Bitte, Sie haben es sich verdient! Jochen Kurz, der 14-35-jährige ist nicht mehr so ganz Herr seiner Sinne und stößt auf viele Leidensgenossen, die ähnlich wie er durchs Leben amnesieren. Da wäre ein Richter, dessen Urteile wohl auf Grundlage von Internetrecherchen gefasst werden. Eine Sekretärin, die ihrem Chef regelmäßig den Mittelfinger zeigt. Ein Rechtsanwalt vor dem sich jeder fürchtet und eine Menge Opfer. -Und weil wir vergessen haben, um was es sonst noch geht, schreiben wir an dieser Stelle nicht weiter. Arjen und Samuel PS: Unsere Namen haben wir nur hier hingeschrieben, um sie nicht zu vergessen! Dabei haben wir bemerkt, wie freundlich das wirkt.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2021
Gebrüder ZABING
MORD(S) AMNESIE
MORD(S)
AMNESIE
AMNESIE
Teil 1 der Amnesie-Trilogie
von den Autorenbrüdern
Samuel & Arjen
Zabing
Inhaltsverzeichnis:
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Impressum
Über die Autoren
Danksagung
Hallo, mein Name ist Richard Lang.Ich stelle treffsicher fest, dass ein Buch keinen blöderen Anfang haben kann, als den eigenen Namen im ersten Satz zu nennen. Ist mir egal, irgendwo muss ich beginnen. Warum also nicht bei mir. Ich gehe ferner davon aus, dass Sie wissen wollen, mit wem Sie es zu tun haben. Ob Sie es nun glauben oder nicht: Meine Lieblingsklamotten sind mein knallroter Anzug, dazu ein gelbes Hemd nebst gelber Uhr und schwarzer Krawatte. Echt mal, wer sollte sich für meine Klamotten interessieren, schießt es mir durch den Kopf, während ich hier so vor mich hinschreibe. Sie werden sich fragen, warum ich Ihnen meinen extravaganten Kleidungsstil offenbare. Ich verrate es Ihnen: Weil er bestens zu meiner dunklen Ebenholzhaut passt. Es gibt Farben, die sehen ausschließlich bei uns Schwarzen gut aus. Bestens erkennt man das, wenn ein Bleichgesicht in kanariengelb daherkommt. Das wirkt meist lächerlich. Nicht so bei mir. Je greller die Farben, umso besser kommt meine Hautfarbe zur Geltung. Zudem wirke ich, derartig gestylt, weniger bedrohlich.
Mein Erscheinungsbild sorgte in der Vergangenheit dafür, Entgegenkommende zu veranlassen, einen großen Bogen um mich herum zu machen. Nicht wegen einer tatsächlichen Bedrohung. Von mir geht im Regelfall nicht die geringste Aggression aus. Sagen Sie das bitte mal dem Durchschnittsmenschen. Zu meiner angstverströmenden Hautfarbe gesellt sich eine Körpergröße von fast zwei Metern bei einer Schulterbreite, die es mir unmöglich macht, wie jeder andere durch eine übliche Tür zu schreiten. Immerzu muss ich mich seitlich wegdrehen, um den Raum zu wechseln.
Selbst mein sehr weit fortgeschrittenes Alter von 55 Jahren wirkt sich nicht besänftigend auf meine Mitmenschen aus. Es existiert nur ein einziger Bereich, bei dem meine Optik von erheblichem Vorteil ist. Zum Glück habe ich diesen für mich erkannt und eine Berufung daraus gemacht. Ich bin Rechtsanwalt!
Wie bei meinen Kollegen üblich, spezialisierte ich mich recht bald, und zwar auf … Familienrecht. Fachbezogener Fanatismus entwickelt sich zwangsläufig und kann bei Ärzten sogar so weit gehen, dass sie sogar Allgemeinmedizin zu ihrem Fachgebiet machen können und dann Facharzt für Allgemeinmedizin sind. An diese Wortwahl hat sich bestimmt ein Fachmann der deutschen Sprache herangewagt; eventuell ein Grundschulabsolvent. Zurück zu meinem juristischen Fachgebiet, dem Familienrecht.
Wenn ich einen Sorgerechtsprozess bestreite, hilft es, die Gegenseite mit meiner imposanten Existenz einschüchtern zu können. Wegen meiner gestählten und herablassenden Wirkung gehe ich aus außergerichtlichen Vergleichen regelmäßig siegreich hervor. Ebenso nutze ich mit meiner Erscheinung die Schuldkomplexe all jener, die immer meinen, dass ich eine zu schützende Minderheit sei. Wie überall in der zivilisierten Welt wird jeder „ordentliche“ Bürger in der Bundesrepublik durch die Schulbildung indoktriniert, wie sehr auf meine Gefühle als Angehöriger der „schwarzen“ Minderheit zu achten sei. Mir fällt auch immer öfter auf, dass „der weiße Mann“ schleunigst die Straßenseite wechselt, wenn er mich sieht. Offenbar überwiegt auch hier viel zu oft die „Angst vorm Schwarzen Mann“. Ich könnte mich weglachen, wenn ich die verstohlenen, ja fast scheuen Blicke sehe, die mir folgen wie einer Atombombe auf Zielsuche. Dabei bin ich doch vom Gemüt her ein sanfter Riese. Und gehöre als ehemaliger Soldat der amerikanischen Streitkräfte keinesfalls zu den hilfebedürftigen Jungs, die in zunehmender Zahl aus Afrika in Richtung Europa fliehen.
Von meinem Pancake-Frühstück gestärkt, befinde ich mich just auf dem Weg ins Gericht. Es geht um meinen Neffen.
Der soll angeblich jemanden totgeschlagen haben. So zumindest die Meinung des Staatsanwalts mit dem sagenhaft niveauvollen Namen Kevin-Jamie Müller. Dieser Kevin-Jamie ist ein besonderer Fall. Er nennt sich selbst gerne Kev-J und verlangt von allen Freunden und Bekannten, ihn gefälligst auch so zu rufen. Ich vermute stark, dass Kev-J seinen Vornamen nicht wirklich leiden mag. Wer heißt schon gerne Kevin? Ihn dann noch zu verschlimmern, ist der Sache nicht zuträglich. Vor dem Gerichtssaal fiebert Kev-J schon seinem Auftritt als Sprachrohr der Regierung entgegen. Zumindest bis er mich sieht, wie ich erhobenen Hauptes auf ihn zusteuere. Jetzt macht es den Eindruck, als weiche er vor mir zurück.
„Hallo Richard“, stammelt er verwundert. „Was willst Du hier?“„Ich verteidige heute meinen Neffen“, erwidere ich mit betont bedrohlicher Stimmlage.
Jetzt weicht Kev-J wahrhaftig einen Schritt zurück. Und stottert fast schon,
„Mir, ähm, hat ähm, keiner gesagt, dass Du den Fall hast.“
🕮🕮🕮
Wenn der Richter versuchte, sich an sein Studium zu erinnern, umwoben ihn graue Wolken. Nichts aus der Studienzeit, von den Examina oder den Studentenfeten, die er hoffentlich ausgiebig durchlebt hatte, war in seinem Gedächtnis verankert. So erging es dem siebzigjährigen Richter am Landgericht bei Vielem.
Er saß verloren in seinem Büro an dem altmodischen Schreibtisch und starrte fragend die beiden Bilder in den silbernen Rahmen an. Ein Mädchen, er schätzte, sie müsse ungefähr sieben Jahre alt sein. Daneben auf dem Bild grinste ein Junge frech in die Kamera, der war mindestens zwei Jahre jünger. Auch wieder gemutmaßt. Die Kinder hatten keine Namen. Gab es Kinder ohne Namen? Zu wem gehörten die Kinder? Er konnte nur vermuten, auf den Bildern seine Enkelkinder zu sehen.
Mittlerweile war sein gesamtes Leben durch Vermutungen bestimmt. Er ahnte von seiner Amnesie. Wie sonst konnte ein Leben zwar gelebt, aber keine Erinnerung gespeichert sein. Ihm war wichtig, diesen amnestischen Zustand geheim zu halten. Was ging es seine Untergebenen hier im Gericht an, ob er sich Dinge merken konnte oder eben nicht. Schließlich war er niemandem eine Last.
Die Akte vor ihm zeigte einen Mann Mitte der Dreißiger, heute stand dessen Urteilsverkündung auf der Tagesordnung. Der Staatsanwalt forderte lebenslängliche Haft. Immerhin, so beschrieb die Akte, soll Herr Kurz einen Menschen fahrlässig getötet haben. Der Richter musste ein angemessenes Strafmaß finden. Ihm stellte sich die Frage der Haftlänge. Auf sein Wissen aus dem Studium vermochte er nicht zurückzugreifen. Deshalb entschied er, Google wegen des Strafmaßes zu befragen. Er tippte in die Suchmaske Strafmaß und fahrlässige Tötung ein. Sofort ploppte ein Fenster hoch. Dort stand ein § 222 mit einer Höchststrafe von fünf Jahren. Wenn es so hier steht, dann mache ich das so. Dachte der Richter für sich. Wie bei einem Wackeldackel glitt sein Kopf auf und ab. Er versuchte krampfhaft, das Strafmaß in die vor ihm liegende Akte zu übertragen. Ständig verwechselte er Monate und Jahre. Nach dem letzten Blick zum Monitor versuchte er, das Strafmaß von fünf Jahren aufzuschreiben. In der Akte vermerkte er:
Strafmaß: 5 Monate
Begründung: § 222, reumütig
Ob sich der Täter tatsächlich reumütig zeigte, war dem Richter zwar in Vergessenheit geraten, schien aber auch egal zu sein. Letztlich war er der Richter.
„Würden Sie bitte die Akte holen und mein Urteil abtippen“, sprach der Richter in die Gegensprechanlage vor ihm. Er wartete kurz. Nachdem weder eine Antwort, geschweige denn seine Sekretärin kam, stand er auf. Er öffnete die Tür zur Vorzimmerdame und blaffte die Pomeranze an.
„Sind Sie taub? Ich wünsche für die Zukunft eine schnelle Antwort, wenn ich an der Gegensprechanlage nach Ihnen verlange.“
„Selbstverständlich, Richter Meetho“, antwortete die Justizsekretärin kleinlaut. Der Richter vergaß immer wieder, den Rufknopf zu drücken, während er sprach. Jenen Umstand behielt sie heute jedoch für sich. Der Richter nickte und verschwand wieder in seinem Büro. Den aufgerichteten Stinkefinger, den ihm die Sekretärin schwungvoll und gehässig hinterherwarf, sah er nicht. Und selbst, wenn er ihn bemerkt hätte, bis spätestens morgen wäre jede Erinnerung an den ausgestreckten Finger aus seinem Denken verschwunden, wie sie wusste.
Er nahm die nächste Akte vom Stapel. Das Polizeifoto eines ungepflegten Mannes glotzte ihm hohlgesteuert entgegen. Sah man den Menschen ihre jeweilige Dummheit an? Wenn ja, wie stand es dann um seine eigene Amnesie? Gab es Menschen, die in der Lage waren, ihm seine mangelnde Leistungsfähigkeit im Bereich Denken anzusehen? Keineswegs! So beschloss er für sich. Er war immer ein großer Denker gewesen, dieser Umstand war ihm bewusst. Selbst mit der Hälfte seiner einstigen Leistungsfähigkeit überragte er jeden anderen um ein Vielfaches. Ganz einfach.
🕮🕮🕮
Im Gerichtssaal angekommen, seine Sekretärin war so freundlich gewesen ihn an diesen Termin zu erinnern, setzte er sich auf seinen Richterstuhl. Vor ihm nahmen die Anwesenden Platz. Der Anwalt des Täters flößte ihm Angst ein. Wie bitte sollte man sich auf eine Verhandlung konzentrieren, wenn einem ein glatzköpfiger Schwarzer gegenübersaß, der so wirkte, als hätte er auf dem Weg hierher einen Kiosk überfallen? Der Richter beschloss, jeden Augenkontakt mit dem Anwalt zu vermeiden.
„Richter Meetho“, eröffnete der Anwalt mit stark amerikanischem Akzent. „Ich ersuche darum, meinen Mandanten nicht wieder in die Haftanstalt Diez zu überführen, sondern in Betracht zu ziehen, eine geeignete psychiatrische Klinik zu bestimmen. Mein Mandant leidet seit seinem 14. Lebensjahr unter einer Amnesie. Diese äußert sich so …“
„Abgelehnt“, polterte der Richter dazwischen. Er sah in seine Akte. „Ich habe bereits ein Strafmaß festgelegt. Es ist zwecklos, mich umstimmen zu wollen.“ Er räusperte sich, um vorlesen zu können, was seine Sekretärin an Text für ihn bereitgelegt hatte.
„Der Täter muss eine Haftstrafe von 5 Monaten verbüßen. Abzüglich der Untersuchungshaft von sechs Monaten und vier Tagen. Der Täter wird also heute wieder auf freien Fuß gesetzt. Gerichtsdiener, nehmen Sie dem Täter seine Handschellen ab.“ Er räusperte sich erneut. „Hiermit ist die Verhandlung geschlossen.“ Der Richter stand auf und entschwand dem Gerichtssaal schnellen Fußes.
Der Staatsanwalt sah verdattert zu seinem Kontrahenten hinüber. Der hochgewachsene Verteidiger fing den Blick ebenso verwundert auf und zuckte mit den Schultern.
„Was ist mit der Reststrafe aus den letzten beiden Fällen ihres Mandanten?“, fragte der Staatsanwalt den Verteidiger.
„So, wie sich der Richter ausgedrückt hat, ist offensichtlich alle Strafe erlassen.“
„Das kann nicht sein“, wetterte der Staatsanwalt. „Wie kann er das tun?“, fragte er und zeigte dabei auf die Tür, hinter der Richter Meetho verschwunden war. Es war ungeheuerlich. Man konnte doch keinen Mörder, dazu noch mit Reststrafe, in die Freiheit entlassen.
„Komm, mein Junge“, sagte der Verteidiger zu seinem Mandanten. „Heute Nacht kannst Du bei mir schlafen.“
„Ist Tante Jane auch zu Hause?“, wollte der Täter wissen.
„Lass uns einfach nachsehen“, grinste der Verteidiger seinen Neffen an. Streng genommen war er der angeheiratete Neffe, aber diese Belanglosigkeit störte niemanden. Gemeinsam gingen beide durch den Saal, vorbei an den Wachen neben dem Eingang und hinüber zum Parkplatz.
Richard Lang startete seinen Wagen, und das ungleiche Paar fuhr in Richtung Worms. Hier wohnte der Anwalt, seit seine Frau Jane vor drei Jahren verstorben war. Heute würde er seit Langem kein stechendes Trauergefühl mehr verspüren, wenn er zu Hause ankam. Heute würde er nicht allein sein. Er bekam Ablenkung durch seinen Hauptmandanten und Neffen. Obendrein hatte sein Neffe endlich eine Nacht vor sich, die nicht damit endete, in einer Umgebung aufzuwachen, die angsteinflößend für ihn war. Der Junge gehörte nicht in ein Gefängnis. Er brauchte Hilfe, nicht das Einsperren in einen Knast. Richard bedauerte, immerzu auf einen Richter zu treffen, der nicht verstehen wollte, was in Jochen vorging. War es denn so schwer zu verstehen?
Damals, sein Neffe war vierzehn Jahre alt, verbrannte Jochens Leben … wortwörtlich.
Der Autounfall ließ den Kleinwagen der Eltern eine Böschung im Pfälzer Wald hinabrutschen. Unten überschlug sich der Wagen und landete auf dem Dach. Der Vater verstarb wegen des Überschlags. Die A-Säule des Wagens durchbohrte seinen Kopf. Die Mutter verbrannte schreiend in den Flammen des Autobrandes. Einzig Jochen überlebte den Unfall. Er wurde aus dem sich überschlagenden Fahrzeug geschleudert. Anders als die Mutter, die, wie es sich gehörte, angeschnallt war. Nach dem Polizeibericht gab es eine eindeutige Überlebenschance für die Mutter, wenn der Gurt sie freigegeben hätte. Alle Spuren bewiesen: Die Mutter hatte zäh darum gekämpft, sich aus dem brennenden Auto zu befreien. Der Gurt war stärker, er hielt die Frau in den tödlichen Flammen gefangen. Seither kümmerte sich seine Tante Jane um den Jungen, bis auch sie vor drei Jahren verstarb. Und heute war nurmehr Richard für Jochen zuständig. Er, der angeheiratete Onkel aus den USA, stellte seither den gesamten Restbestand von Jochens Familie dar.
🕮🕮🕮
Richter Meetho ging in sein Büro zurück. Auf dem Weg begegnete er einer seiner Mitarbeiterinnen. Er hatte das Gefühl, sie näher zu kennen. Es war der Geruch dieser Frau. Anscheinend hatte er mit dieser Frau schon ein Techtelmechtel hinter sich gebracht. Oder nicht? Er wusste es nicht. Seine Gedanken, gleichsam die Erinnerungen, ließen ihn im Stich. Schnellen Schrittes lief er weiter. Angekommen in seinem Büro fiel er wie ein prall gefüllter Kartoffelsack in seinen Schreibtischstuhl. Sein Leben fühlte sich an, als ob es in Watte gepackt sei. Zumindest seit er von seinem Arzt die Diagnose gestellt bekam. Jene Diagnose, die sogar seine Karriere gefährden würde, wenn jemand davon wüsste. Er griff sein Telefon und kramte einen Zettel aus der schwarzen Robe. Auf dem Zettel stand die Telefonnummer 077199-583587. Meetho wählte die Nummer und wartete, bis sich sein Gruppenleiter am anderen Ende meldete.
„Dr. Gangbar“, krächzte der Psychiater.
„Hallo, Herr Gangbar, wann war noch mal die nächste Gruppensitzung?“
„Sind Sie das, Richter Meetho?“, wollte Dr. Gangbar wissen.
„Oh, ähm, ja.“ Er schämte sich, schon wieder eine wichtige Anstandsregel vergessen zu haben. Nämlich die, sich am Telefon vorzustellen. Jetzt fiel ihm endlich wieder ein, dass es selbst für die eigene Verwandtschaft mitunter schwer sein kann, einen Menschen am Telefon zu erkennen. Weil eben jeder am Telefon anders klingt als in natura. Dass der Richter schon vor seiner Amnesie zu dumm war, sich am Telefon richtig zu verhalten, wusste er nicht mehr. Er war immer schon unverfroren und frech gewesen. Meetho lebte mit der vernunftbefreiten Erwartungshaltung, dass ihn ein jeder an der Stimme erkennt. Am dämlichsten wirkt diese Annahme, wenn der Angerufene mit mehreren verschiedenen Leuten täglich telefoniert.
„Unser Treffen findet heute Abend um 16 Uhr statt. Also in 30 Minuten“, riss ihn Dr. Gangbar aus seinen Gedanken.
„Danke“, verabschiedete sich Richter Meetho von seinem Gesprächspartner in überheblichem Tonfall.
Er drückte die Kurzwahltaste 1 an seinem Telefon und wurde mit seiner Frau verbunden.
„Hallo, Klöpschen“, begann er seiner Frau entgegenzuplappern, „ich gehe heute in meine Gruppe. Du brauchst also mit dem Essen nicht auf mich zu warten.“
„Dann wünsche ich Dir dort viel Spaß, Albert“, verabschiedete sie sich.
Richter Meetho hatte eine feste Vorstellung von seiner Frau. Immerhin waren sie, so wusste er, seit weit über 45 Jahre miteinander verheiratet. Dennoch geschah es immer öfter, dass er sich nicht genau an sie erinnerte. Mal fehlte ihr frischer Gesichtsausdruck, dann wieder die pummelige Erscheinung. Er hatte sie bereits in der Schulzeit kennengelernt. Sie war damals im Mädcheninternat gewesen, er am staatlichen Gymnasium. Alle Knaben linsten seinerzeit über den Bretterzaun, der die beiden Schulen voneinander trennte. Er auch. Sie stach ihm in der Masse der Schüler sofort in die Augen. In einer Zeit, die Schülerinnen hervorbrachte, die nie zu dick waren, brachte Gerdhild die für ihn erforderlichen Extrapfunde mit. Sie hatte die Blicke, seine Blicke, irgendwann erwiderter und sich auf das erste Eis am Stiel eingelassen. Er hatte die richtige Wahl getroffen. Sie kümmerte sich rührend um ihn. Nicht erst jetzt mit der Amnesie, sondern schon immer. Sie war der Fels in seiner Brandung, der Anker in seinem Leben, sein Klöpschen, an dem es sich vorzüglich kuscheln ließ.
Er stieg in sein Auto und startete das Navi. Ohne dieses technische Helferlein würde er den Weg nach Alzey nie finden. Alle Wege, auch jene, die er früher fast im Schlaf fand, bedurften wegen seiner Amnesie dieser Unterstützung. In Alzey an der Psychiatrie angekommen, wartete auf dem Parkplatz schon eine kleine Truppe Männer und Frauen. Neben den Leuten war eine Tafel mit gelben Lettern auf schwarzem Grund aufgestellt:
„AmnesyInternational“.
