Rechnungswesen ist wie Mehl! - Sonja Kaup - E-Book

Rechnungswesen ist wie Mehl! E-Book

Sonja Kaup

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  • Herausgeber: tredition
  • Kategorie: Bildung
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2017
Beschreibung

Warum noch ein Buch über Rechnungswesen? Weil mir viele Teilnehmer in meinen Vorbereitungskursen sagen, dass es sehr schwer ist, diesen trockenen und "uninteressanten" Stoff zu lernen. Meine eigene Erfahrung mit Lehrbüchern bestätigt leider oft diesen Eindruck. Rechnungswesen ist wie Mehl: Wenn es so pur daher kommt, ist es nicht unbedingt jedermanns Sache. Wenn Du Mehl aber mit verschiedenen Zutaten mischt, kommen tolle Ergebnisse heraus: knusprige Brötchen, Kaiserschmarren, Kuchen, ... Aus diesem Grund ist auch dieses Buch ganz anders, denn es ist noch mit weiteren "Zutaten" vermischt. Hier wird Dir der Stoff in Form einer Geschichte erklärt. Timo erzählt Dir, wie er die Herausforderung seiner Prüfung gemeistert hat und was sein Rezept für den Prüfungserfolg war. Speziell auf die Prüfungsschwerpunkte der Wirtschafts-, Industrie- und der technischen Fachwirte zugeschnitten, mit einer kleinen Prise Humor, einer Handvoll Lerntipps, einer geballten Ladung Fachwissen und 45 "Portionen" an Übungsaufgaben kommst Du zu Deinem optimalen Prüfungsergebnis. Auswendig lernen bringt meist nicht so viel: Rechnungswesen VERstehen und so die Prüfung BEstehen.

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Sonja Kaup

Rechnungswesen ist wie Mehl!

Für Wirtschaftsfachwirte, Industriefachwirte und technische Fachwirte

© 2017 Sonja Kaup

Verlag: tredition GmbH, Hamburg

ISBN

 

Paperback:

978-3-7439-1947-1

Hardcover:

978-3-7439-1948-8

e-Book:

978-3-7439-1949-5

Printed in Germany

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Vorwort

Warum habe ich dieses Buch geschrieben? Weil ich glaube, dass Rechnungswesen wie Mehl ist!

Hast Du schon mal Mehl pur gegessen? Meine Tochter Janina mag das sehr gerne. Ich nicht! Bei mir wird Mehl zu einem klebrigen Klumpen und ich bekomme es kaum runter. Von einem geschmacklichen Highlight will ich gar nicht erst sprechen.

Und genauso sind viele Rechnungswesen-Unterlagen aufgebaut. Sie sind trocken und auch nicht gerade spannend. Sie werden in Deinem Gehirn zu einem klebrigen Klumpen, den man kaum abspeichern kann. Dass das Lernen von Rechnungswesen Spaß macht, ist auch nicht unbedingt eine These, der alle zustimmen. Zumindest geht es meinen Teilnehmern so. Einige finden Rechnungswesen toll, sind darin super und schreiben auch eine hohe Punktzahl in der Prüfung. Aber eben nicht alle! Gehörst Du zu dieser zweiten Gruppe? Dann ist dieses Buch für Dich!

Denn, wenn man Mehl mit Eiern, Butter, Zucker und ein bisschen Milch mischt, dann kommt ein leckerer Kuchen raus, zu dem kaum einer „nein“ sagt. Warum sollte das bei Rechnungswesen nicht auch funktionieren? Also: Verpacke den Stoff anders und schon klappt es mit dem Lernen viel besser. Deshalb habe ich die gesamten Inhalte in Form einer Geschichte erzählt.

Ein weiterer Grund, warum es dieses Buch gibt: Der Stoff ist ganz schön viel. Auf was kommt es denn wirklich an? Wo liegen die Schwerpunkte? Und zwar ganz genau bei Deinem Abschluss: Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt oder technischer Fachwirt – bei diesen Abschlüssen ist die Prüfung gleich und somit auch das Stoffgebiet. Andere Fachwirte schreiben andere Prüfungen und deshalb liegen auch die Prüfungsschwerpunkte ganz wo anders.

Hier bekommst Du die Lerninhalte, die genau zu Deinem Abschluss passen – ausführlich erklärt und mit den entsprechenden Übungen. So kannst Du gleich Üben und Vertiefen und den Stoff damit besser im Kopf behalten.

Auch habe ich ein paar Lerntipps und Eselsbrücken eingefügt, die meinen Teilnehmern oft sehr gut weiterhelfen. Vielleicht kannst auch Du damit die ein oder andere Hürde im Kopf überwinden.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg damit und ein tolles Prüfungsergebnis.

Hol Dir den Erfolg, der Dir zusteht!

Vorwort

Überblick Rechnungswesen

Aufgabe 1

Finanzbuchführung

Wer ist dazu verpflichtet?

Aufgabe 2

Aufgaben der Finanzbuchführung

Aufgabe 3

Aufgabe 4

Aufbau der Bilanz

Aufbau der Aktivseite

Aufbau Passivseite

Aufgabe 5

Bilanzveränderung

Aufgabe 6

Aufgabe 7

Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Aufgabe 8

Unterschiede Bilanz – GuV

Aufgabe 9

Bücher

Aufgabe 10

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Aufgabe 11

Jahresabschlussarbeiten – Inventur, Inventar, Bilanz

Inventur

Inventar

Bilanz

Aufgabe 12

Jahresabschluss – Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Aufgabe 13

Aufgabe 14

Bewertung des Anlagevermögens

Bewertung des Umlaufvermögens

Aufgabe 15

Privatentnahmen und Privateinlagen

Aufgabe 16

Statistik und Analyse

Rentabilitätskennzahlen

Aufgabe 17

Aufgabe 18

Aufgabe 19

Vergleiche

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Aufgaben der KLR

Wichtige Begriffe

Kostenartenrechnung – fixe und variable Kosten

Kostenartenrechnung – Grund-, Anders- und Zusatzkosten

Neutrale Aufwendungen

Grundkosten

Anderskosten

Kalkulatorische Abschreibung

Kalkulatorische Wagnisse

Kalkulatorische Fremdkapital- Zinsen

Zusatzkosten

Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorische Miete

Gegenüberstellung FiBu – KLR

Aufgabe 20

Aufgabe 21

Aufgabe 22

Aufgabe 23

Aufgabe 24

Aufgabe 25

Aufgabe 26

Kostenartenrechnung – Einzel- und Gemeinkosten

Aufgabe 27

Kostenstellenrechnung – BAB

Aufgabe 28

Aufgabe 29

Aufgabe 30

Kostenträgerrechnung – Zuschlagskalkulation

Aufgabe 31

Divisionskalkulation

Zweistufige Divisionskalkulation

Mehrstufige Divisionskalkulation

Aufgabe 32

Äquivalenzziffernkalkulation

Aufgabe 33

Aufgabe 34

Angebotspreis-Kalkulation

Industriekalkulation

Handelskalkulation

Aufgabe 35

Aufgabe 36

Aufgabe 37

Aufgabe 38

Deckungsbeitragsrechnung

Variable Kosten

Fixkosten

Exkurs – Kostenaufteilung

Anwendung

Optimales Produktionsprogramm ohne Engpass

Optimales Produktionsprogramm mit Engpass

Entscheidung über die Aufnahme neuer Produkte

Beurteilung von Zusatzaufträgen

Bestimmung von kurz- und langfristigen Preisuntergrenzen

Ermittlung des Betriebsergebnisses/Ermittlung fehlender Werte

Aufgabe 39

Aufgabe 40

Break-even-Analysen durchführen

Aufgabe 41

Aufgabe 42

Aufgabe 43

Planung

Aufgabe 44

Aufgabe 45

Lösungen

Nachwort

Überblick Rechnungswesen

Heute ist mein großer Tag! Die Verleihung des bayerischen Meisterpreises der IHK und ich bin dabei: als geprüfter technischer Fachwirt IHK! Ach ja, ich habe mich noch gar nicht vorgestellt: Mein Name ist Timo Bauer.

Niemals hätte ich das gedacht, als ich vor zwei Jahren die Prüfung absolvierte. Alle Fächer liefen ganz gut, nur Rechnungswesen: gnadenlos versagt! Noch nie in meinem Leben hatte ich dieses Fach und deshalb fiel es mir so wahnsinnig schwer: Bilanzen, Betriebsabrechnungsbögen, Deckungsbeitragsrechnungen, … alles Böhmische Dörfer für mich. Naja, und so kam es dann eben. Ich bin mit Pauken und Trompeten durch die Rechnungswesen-Prüfung gefallen. Wie gesagt, die anderen drei Fächer der wirtschaftsbezogenen Qualifikation hatte ich gut bestanden, auch der technische Teil war gut. Nur Rechnungswesen hat mich ausgebremst. Wie sollte ich das jemals schaffen?

Die Unterrichtsskripte hatte ich nicht wirklich verstanden. Der Dozent bemühte sich, aber die Zusammenhänge habe ich nicht kapiert. Ich habe mir zusätzliche Bücher beschafft, aber auch da hat es nicht „Klick“ gemacht. Und dann noch diese komplizierten Prüfungsaufgaben. Sobald die mal ein bisschen anders waren, als ich es geübt hatte, war schon wieder Feierabend.

Durch Zufall habe ich meine Lösung des Problems gefunden. Meine Freundin hatte ihre Arbeitsstelle gewechselt und dort eine neue Kollegin kennengelernt: Eva. Sie arbeitet nebenberuflich als Dozentin und rate mal, für welches Fach ☺! Ganz genau: Rechnungswesen! Meine Freundin meinte: »Frag Eva doch mal, ob Sie Dir nicht helfen kann. Mir hat sie eine ganz tolle Einarbeitung ermöglicht. Sie erklärt voll klasse und vielleicht bleibt ja dann auch bei Dir mal was hängen.« Gesagt, getan! Wir haben telefoniert und unseren ersten Nachhilfetermin vereinbart. Ich war sehr skeptisch, aber die Herangehensweise war ganz anders, als ich es bisher kannte. Wie das genau abgelaufen ist? Das war so:

»Was weißt du denn noch von Rechnungswesen? Was ist denn bei Dir hängengeblieben?« Eva eröffnete unsere erste Unterrichtsstunde mit einer kleinen Wiederholung von dem, was ich noch wusste. Die Betonung lag leider auf „klein“. »Ja gut, ich weiß noch: Es gibt eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung; die nennt man GuV. Wo da jetzt genau der Unterschied ist, weiß ich nicht, das habe ich ständig verwechselt.«

»Gut«, sagte Eva: »das ist doch schon mal was. Da bauen wir drauf auf. Lass uns doch mal sehen, ob Du das nicht in kürzester Zeit hinbekommst, mir den Unterschied zu erklären.« Sie lächelte. »Was kennst Du denn noch?«

»Ach, dann gab es noch ein paar so Dinge, die waren irgendwas mit Betriebsabrechnungsbogen und irgendwelchen Gemeinkosten. Keine Ahnung, was das sein sollte. Dann musste man noch irgendwelche Kennzahlen berechnen, ich glaube, Rentabilitätskennzahlen hießen die. Außerdem kann ich mich noch erinnern, dass was über Planungen erzählt wurde. Es gibt ganz viele Pläne und die hängen alle miteinander zusammen.«

»Na schau an«, sagte Eva: »damit hast Du doch schon die vier Teilgebiete des Rechnungswesens beschrieben. Ich schreibe sie für Dich noch einmal auf das Whiteboard, dann siehst Du nämlich, dass Du doch noch einiges weißt.«

»Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, was sich hinter diesen vier Bereichen verbirgt und schon klappt das mit der Prüfung.« Ich musste grinsen ☺, wenn das so einfach wäre… Aber gut, was hatte ich zu verlieren? Auf ging’s!

»Der erste Teilbereich ist die Finanzbuchführung, die auch Geschäftsbuchführung genannt wird. Darin sind die Bilanz und die GuV enthalten, wie Du schon ganz richtig gesagt hast. Was das alles genau ist, zeige ich Dir noch.

Auf die Finanzbuchführung baut die Kosten- und Leistungsrechnung KLR auf. Sie holt sich die meisten Daten aus der GuV. Mit der KLR werden zum Beispiel Preise ermittelt, die Wirtschaftlichkeit des Betriebs überprüft und noch ein paar andere Dinge mehr. Hierzu gehören der Betriebsabrechnungsbogen und die Gemeinkosten.

Dann sagtest Du noch was von Rentabilitätskennzahlen. Die gehören zum Bereich Statistik und Analyse. Die Statistik verdeutlicht, was Du alles erreicht hast. Mit den Werten, die Du in der Finanzbuchführung und auch in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst hast, berechnest Du Kennzahlen. Die brauchst Du, um festzustellen, wie Dein Unternehmen dasteht, wie es sich entwickelt und ob Du Deine geplanten Ziele erreichen konntest.

Und am Ende steht die Planungsrechnung. Abgeleitet von Deinen Kennzahlen planst Du, wie es in Deinem Unternehmen weitergehen soll.

Wie Du wahrscheinlich siehst, habe ich hinter die Bereiche noch etwas notiert: Bei der Finanzbuchführung handelt es sich um das externe Rechnungswesen. Die Bezeichnung kommt daher, weil die Geschäftsbuchführung nach außen gegeben wird. Viele Leute außerhalb Deines Unternehmens können sie anschauen, zum Beispiel das Finanzamt.

Die anderen drei Teilgebiete sind nur für interne Zwecke gedacht und weil sie das Unternehmen nicht verlassen, gehören sie zum internen Rechnungswesen.

Für zu Hause gebe ich Dir Lernplakate mit, die Du in Deiner Wohnung verteilen kannst. Hänge sie immer da auf, wo Du öfter mal vorbei kommst. So siehst Du den Stoff immer wieder und Du weißt ja: Steter Tropfen höhlt den Stein!« Mit diesen Worten überreichte mir Eva mein erstes Lernplakat.

»Na dann, lass es uns mal angehen!

Ich schlage vor, wir teilen den Stoff auf mehrere Lerntage auf und lassen immer eine Woche Abstand, bis zu unserem nächsten Treffen. So hast Du die Möglichkeit, dass sich alles vertieft und verfestigt, denn Du übst ja daheim fleißig, oder?« »Ja«, antwortete ich: »das habe ich mir ganz fest vorgenommen.« »Fest vornehmen, das ist eine Sache, das Umsetzten leider oft eine ganz andere! Mach Dir einen Plan, einen Wochenplan: Wann wirst Du lernen? Und halte Dich auch daran! Wenn Du Dir schriftlich notierst, wann Deine Lernzeiten sind, dann ist die Gefahr nicht so groß, dass Du es mal „vergisst“. Mit dem Plan ist es wahrscheinlicher, dass Du diese Zeiten auch einhältst. Und glaube mir: Das wird sich lohnen!

Ok, Du machst Dir also einen Wochenplan, in den Du Deine Lernzeiten einträgst und dafür bekommst Du von mir Übungsaufgaben. Die bearbeitest Du jedes Mal bis zu unserem nächsten Treffen und wenn Du dann Fragen hast: na dann frag, dafür bin ich ja da ☺. Wenn wir Deine unklaren Punkte beantwortet haben, gehen wir das nächste Thema an. Das Prinzip wiederholt sich eben so lange, bis alles sitzt.

Heute starten wir mit dem ersten Teil des Rechnungswesens, mit der Finanzbuchhaltung. Man nennt das auch Finanzbuchführung, Geschäftsbuchhaltung oder Geschäftsbuchführung. Diese Begriffe bedeuten alle genau das Gleiche. In Rechnungswesen gibt es das sehr oft, dass der gleiche Käse in eine andere Schachtel verpackt wird.« Ich lachte: »Ja, das mit dem Käse, da gebe ich Dir uneingeschränkt recht!«

Eva meinte dazu nur: »Hier habe ich gleich mal die erste Übungsaufgabe für einen echten Käseliebhaber. So kannst Du sehen, ob Du das doch sehr theoretische Thema in der Prüfung auch umsetzen könntest.«

Aufgabe 1

Das betriebliche Rechnungswesen lässt sich in vier Teilbereiche untergliedern.

a) Nenne diese.

b) Welcher Zusammenhang ergibt sich zwischen den einzelnen Bereichen?

Löse nun auch Du diese Aufgabe. Die Lösung mit einer ausführlichen Erklärung findest Du im Lösungsteil.

Eva hat die richtigen Antworten im Anschluss mit mir besprochen. Sie sagte mir, auf was ich achten müsse in der Prüfung und so hatte ich auch endlich mal eine Idee, auf was es für die Prüfer ankommt.

Finanzbuchführung

Wer ist dazu verpflichtet?

»Für die Finanzbuchhaltung ist ganz klar geregelt, wer das überhaupt machen muss. Maßgeblich ist erst einmal das Handelsrecht. Dazu findest Du die entsprechenden Paragraphen im HGB, dem Handelsgesetzbuch. Im § 238 HGB steht, dass alle Kaufleute buchführungspflichtig sind. Es gibt eine Ausnahme, die steht im §241a HGB: Wenn es sich um Einzelkaufleute handelt, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren „nur“ einen

• Jahresumsatz bis 600.000€ und einen

• Jahresüberschuss bis 60.000€ haben.

Wenn also diese beiden Werte nicht überschritten werden, dann kann man sich von der Buchführungspflicht befreien lassen oder wird erst gar nicht buchführungspflichtig, wenn man klein anfängt.«

»Hey, das ist ja cool! Wenn man sich davon befreien lassen kann, dann muss man den ganzen Schmarren wohl gar nicht machen? Da ist ja praktisch.« »Naja, es ist so: Wer keine Buchführungspflicht hat, der muss natürlich eine andere Form der Aufstellung machen, was Einnahmen und Ausgaben betrifft. Das ist ja irgendwie auch logisch, denn der Gewinn muss ja trotzdem versteuert werden. Diese Aufstellung nennt man dann Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Form ist tatsächlich wesentlich einfacher. Dafür würde eine Excel-Tabelle ausreichen. Du stellst die Erträge und die Aufwendungen gegenüber, berechnest die Differenz und schon hast Du Deinen Gewinn ermittelt.

Aber zurück zu unserem Thema: Wer ist buchführungspflichtig? Wie gesagt, im Handelsrecht ist jeder, der Kaufmann ist, auch buchführungspflichtig. Ein weiteres Recht zum Thema Buchführungspflicht ist das Steuerrecht. In der Abgabenordnung AO steht nämlich, dass alle, die nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, dies auch nach Steuerrecht sind. Das ist doch schon mal praktisch, wenn sich die beiden Gesetze einig sind.« Eva grinste. »In der AO steht auch noch, dass alle anderen Unternehmer, die entweder einen

• Jahresumsatz von 600.000€ oder einen

• Jahresüberschuss von 60.000€

überschreiten, auch buchführungspflichtig sind. Davon wären zum Beispiel Landwirte betroffen. Tiefer steigen wir hier aber nicht ein, denn das tut die Prüfung auch nicht ☺.

Wer nie Bücher führen muss sind Freiberufler wie ich. Das finde ich persönlich ja ganz praktisch. Das steht übrigens im §4 (3) EStG. Wer Freiberufler sind, hast Du ja sicher im Fach Recht und Steuern gelernt. Die sind im §18 EStG alle aufgeführt.

Hier habe ich gleich wieder eine Übungsaufgabe für Dich. So kannst Du sehen, ob Du das doch sehr theoretische Thema in der Prüfung auch umsetzen könntest.«

Aufgabe 2

Kreuze die Buchführungspflichten an, die für das jeweilige Unternehmen gelten.

 

Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Keine Buchführungspflicht

Herr Schere betreibt alleine eine Änderungsschneiderei. Der Umsatz und der daraus entstehende Gewinn reichen gerade so zum Überleben

 

 

 

Frau Stift ist Inhaberin eines Schreibwarenladens und im Handelsregister mit dem Zusatz e.K. eingetragen. Im letzten Geschäftsjahr erzielte sie einen Gewinn von 25.000€ mit einem Umsatz von 450.000€

 

 

 

Herr Fisch betreibt eine Karpfenzucht und ist nicht im Handelsregister eingetragen. Sein Umsatz im letzten Geschäftsjahr lag bei 480.000€, der Gewinn bei 80.000€. Der Gewinn im Vorjahr betrug 70.000€.

 

 

 

Frau Kohle führt die Steuerberatung GmbH. Mit vier Angestellten kommt sie auf einen Umsatz von 750.000€ und einen Gewinn von 250.000€

 

 

 

Frau Schreiberle arbeitet sehr erfolgreich als Journalistin für verschiedene Redaktionen und kommt so auf einen Jahresumsatz von 850.000€

 

 

 

Löse nun auch Du diese Aufgabe. Die Lösung mit einer ausführlichen Erklärung findest Du im Lösungsteil.

Aufgaben der Finanzbuchführung

»Damit Dir Rechnungswesen ein bisschen leichter fällt, tun wir doch einfach mal so, als ob Du ein Unternehmen gründen möchtest. Hast Du nicht einen Hund?«, frage mich Eva. »Ja, das stimmt. Sie heißt Suki«, entgegnete ich. »Und weil Du sicher nur das Beste für Suki willst, gründest Du jetzt ein Unternehmen, das alles für den Hund verkauft. Herzlichen Glückwunsch zu „Timo Bauer e.K., Alles für den Hund!«, strahlte mich Eva an.

»Was glaubst Du, welchen Sinn die Finanzbuchführung denn so hat? Warum schreibt der Staat das denn überhaupt vor?«, wollte Eva wissen. »Naja, um vielleicht einen besseren Überblick zu bekommen, wie der Gewinn zustande kam«, erwiderte ich.

»Ganz genau, da hast Du schon gleich zwei Dinge auf einmal genannt. Du bist ja fast wie ein Überraschungs-Ei.« So hatte mich bisher auch noch keiner genannt ☺.

»Die erste Aufgabe der Buchführung ist die Dokumentationsfunktion, das heißt es werden alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet, die in Deinem Unternehmen passieren. Was sind überhaupt Geschäftsvorfälle? Immer, wenn sich etwas an Deinem Vermögen, den Schulden, den Aufwendungen oder Erträgen verändert. Diese Begriffe gehen wir natürlich noch ausführlich durch.

Dann hast Du auch noch das mit dem Gewinn erwähnt. Das ist schon die zweite Aufgabe: Sie dient der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss. Rechenschaftslegung heißt, Du muss nicht nur sagen, wie viel Gewinn Du hast, sondern auch, wie dieser zustande kommt. Und dafür interessiert sich einmal natürlich das Finanzamt, aber auch die Inhaber. Für die Gesellschafter ist es doch wichtig, dass ordentlich gearbeitet wurde und somit am Ende ein optimaler Gewinn rauskommt.

Wenn nun alle Geschäftsvorfälle erfasst sind, dann kannst Du die Buchführung auch als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten verwenden.« »Das verstehe ich nicht«, hakte ich gleich ein. »Stelle Dir vor, ein Lieferant behauptet, Du hast seine Rechnung nicht bezahlt und Du sagst das Gegenteil. Wie kann man nachweisen, wer Recht hat?« »Na ich schaue auf dem Kontoauszug nach, da steht doch dann die Abbuchung.«, gab ich zurück. »Sehr richtig! Und rate mal, von was dieser Kontoauszug ein Bestandteil ist?«, forderte mich Eva auf. »Er ist Bestandteil meiner Buchführung!«, antwortete ich und schlug mir mit der flachen Hand gegen die Stirn: »Wenn Du das jetzt so erklärst, dann ist es irgendwie ganz logisch.«

»Eine weitere Aufgabe ist die Informationsfunktion.«, fuhr Eva fort: »Die verschiedensten Leute informieren sich durch Deine Buchführung. Und bevor ich es vergesse: Hier habe ich das alles auf einem Übersichtsblatt für Dich zusammengestellt.«

»Weißt Du, wer alles Informationen durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse bekommt?« Ich dachte nach: »Na zum Beispiel die Konkurrenz wird sich meine Bilanzen ansehen oder auch die Gesellschafter.« »Sehr gut«, lobt Eva mich: » Du stellst die Vermögens- und Schuldenlage Deines Unternehmens dar und die Stakeholder interessieren sich für Deine Zahlen. Außerdem liefert Dir die GuV viele Informationen für die Kosten- und Leistungsrechnung, zu der wir natürlich auch noch kommen.«

»Stimmt, das hatten wir doch ganz am Anfang schon mal. Das ist doch das interne Rechnungswesen!« Eva hob den Daumen und rief begeistert: »Ausgezeichnet! Du kannst sogar schon Zusammenhänge erkennen. Weißt Du, Rechnungswesen ist wie ein 1.000-Teile-Puzzle. Wenn Du Dir einzelne Puzzleteilchen anschaust, dann erkennst Du noch nicht viel. Je mehr Puzzlestückchen Du jedoch zusammensetzt, umso genauer kannst Du das Gesamtbild erkennen und umso besser verstehst Du auch, warum die einzelnen Teile wichtig sind. Stelle Dir mal ein Puzzle vor, bei dem 5 Teile fehlen.« Das leuchtete mir ein und das machte mich ja beinahe schon ein bisschen neugierig auf das, was noch kam.

Vor lauter Freude über ihr Lob hätte ich fast vergessen zu fragen, was in aller Welt denn Stakeholder sind. Aber Eva kam mir zuvor: »Ich habe gerade den Begriff Stakeholder verwendet, das sollte ich Dir noch erklären: Stakeholder sind alle, die ein Interesse an Deinem Unternehmen haben.

Zwei hast Du ja schon genannt, die Wettbewerber und die Anteilseigner. Der Wettbewerb will wissen, wie es Dir im Vergleich zu ihnen geht. Die Anteilseigner sind daran interessiert, wie viel Gewinn wohl für sie erwirtschaftet wurde. Fallen Dir noch mehr ein?«

Ich überlegte: »Ich könnte mir vorstellen, dass auch die Banken meine Zahlen beurteilen, wenn es um eine Kreditanfrage geht. Oder auch die Lieferanten!« Plötzlich kamen mir die Ideen von ganz alleine: »Mein Onkel ist Fliesenleger, der hat mal für einen Bauunternehmer gearbeitet. Der Bauunternehmer ging Pleite und hat meinen Onkel nicht mehr bezahlt. Das hätte ihn auch fast in die Insolvenz getrieben. Deshalb sollte sich jeder für mein Unternehmen interessieren, der noch Geld von mir haben will: Wie wahrscheinlich ist es, dass ich dieser Zahlungsverpflichtung auch nachkommen kann?«

»Klasse«, rief Eva: »und jetzt überleg mal. Wenn Dein Unternehmen Kapital braucht, muss das immer von einer Bank kommen?« Kurzes Nachdenken und es fiel mir ein: »Nein, ich könnte ja auch Investoren ansprechen, die als neue Gesellschafter einsteigen. Klar, dass die das auch nur dann tun, wenn eine entsprechende Gewinnerwartung dahinter steht.«

»So ist es«, freute sich Eva: »und jetzt denke mal noch einen Schritt weiter. Stelle Dir vor, Du stellst für Deinen Hundefachhandel selbst Hundedecken her und Du wärst in drei Monaten insolvent. Ein Kunde bemerkt nach 5 Monaten einen Verarbeitungsfehler, die Decke löst sich auf.« »Tja, dieser Kunde will das entweder repariert haben oder sein Geld zurück. Und jetzt hat er keinen mehr, an den er sich wenden kann. Oh Mann, dann würden er ja auf den Kosten sitzen bleiben!« Mir viel es wie Schuppen von den Augen: »Na klar, auch für meine Kunden ist meine Situation interessant, weil sie mich bei Gewährleistung, Garantie oder vielleicht später für Ersatzteile noch brauchen.«

»Vorhin bei dem Thema Rechenschaftslegung habe noch einen genannt, der sehr stark an Deinem Gewinn interessiert ist, obwohl er weder Teilhaber noch sonst irgendein Investor ist. Kannst Du Dich noch erinnern, wer vom Gewinn auch seinen Teil abhaben will?« »Stimmt, den muss ich noch versteuern. Das Finanzamt und damit der Staat sind somit auch Stakeholder.«

»Prima, jetzt haben wir fast alle zusammen. Jetzt schau mal gar nicht so weit und bleibe in Deinem Unternehmen. Stelle Dir vor, Deine Geschäfte laufen super und Du hast ganz viel zu tun. Schaffst Du das alles allein? Einkauf, Produktion der Decken, Verkauf, Buchhaltung….« Eva machte eine kleine Pause und ich überlegte: »Nein, natürlich nicht. Das kann ich ja noch nicht einmal alles, besonders das mit der Buchführung!«, grinste ich. »Und jetzt weiß ich auch, auf was Du hinaus willst: Meine Mitarbeiter! Stimmt, eine Freundin hat ihren Job verloren, weil der Arbeitgeber insolvent war. Und da lautet das Motto eindeutig: Gehe rechtzeitig und suche Dir was Besseres, bevor alle eine neue Stelle suchen!«

»Prima! Bevor wir eine kleine Pause machen, noch ein letzter Begriff: Shareholder. Weißt Du, wer oder was das ist?« »Ja, das konnte ich mir merken. Der Begriff kommt von to share und das heißt teilen, somit sind die Shareholder die Anteilseigner oder Teilhaber.»

»Na, damit hast Du Dir auf jeden Fall eine Pause verdient. Lass uns mal eine kleine Runde um den Block drehen, ein bisschen frische Luft tut uns beiden gut. Wenn wir wieder zurück sind, wiederholen wir die wichtigsten Punkte noch einmal.«

Nach der kurzen Pause überreichte mir Eva zwei Aufgaben.

Aufgabe 3

Erkläre drei Aufgaben der Finanzbuchhaltung und nenne je ein konkretes Beispiel.

Aufgabe 4

Die Auswertung des Jahresabschlusses stellt eine wichtige Informationsgrundlage für interne und externe Adressaten des Unternehmens dar.

Nenne drei dieser Adressaten und erkläre, in wie weit diese an den Zahlen interessiert sind.

Löse nun auch Du diese Aufgabe. Die Lösung mit einer ausführlichen Erklärung findest Du im Lösungsteil.

Aufbau der Bilanz

»Lieber Timo, dann starten wir jetzt mit Deinem Unternehmen. Wir tun mal so, als ob Du buchführungspflichtig wärst, ok?

Wie Du ja sicher weißt, bist Du verpflichtet, am Anfang eines Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen. Die sieht bei Gründung auch ganz einfach aus, denn Du brauchst im Grunde genommen nur ein bisschen Geld. Wie viel möchtest Du denn in Dein Unternehmen investieren?« »Hmm, wenn Du mich so fragst: Ich würde mal 30.000€ nehmen.«

»Damit kann man arbeiten.«, gab Eva zurück. »Diese 30.000€ zahlst Du ja auf Dein Geschäftskonto ein. Das wäre Dein erster Geschäftsvorfall – es fällt in Deinem Geschäft ja etwas vor - und damit hast Du auch schon Deine Eröffnungsbilanz. Bevor wir diese erstellen, besprechen wir vielleicht erst einmal, wie eine Bilanz grundsätzlich aussieht. Was weißt Du davon denn noch?«

»Naja, sie hat zwei Seiten. Die eine heißt Aktiv und die andere Passiv.« »Das ist schon mal ein guter Ansatz. Was steht denn alles so auf der Aktivseite?« »Hmm, Fuhrpark, … Maschinen, …. Vorräte, …. Verbindlichkeiten, …« Eva unterbrach mich: »Überleg noch mal, ob da wirklich die Verbindlichkeiten stehen!« »Ach ja, stimmt. Das habe ich schon wieder verwechselt, wie in der Prüfung auch Auf der Aktivseite stehen die Forderungen. Verflixt, wie kann ich mir das nur merken? Ich bringe das immer durcheinander.«

»Pass auf, ich mache hier eine Aufstellung, wie eine Bilanz in groben Zügen so aussieht. Falls Du in der Prüfung eine aufstellen musst, dann halte Dich bitte an dieses Vorgehen. So greifst Du alle Punkte ab.

Erst mal brauchen wir ein großes T, denn die Bilanz ist immer als T-Konto dargestellt. Dann ist ganz wichtig, dass Du sie beschriftest: In der Mitte oben drüber steht Bilanz, links ist Aktiv, rechts ist Passiv. Das ist wie im Alphabet: Los geht es mit A ☺.

Aufbau der Aktivseite

Auf der Aktivseite findest Du Dein gesamtes Vermögen, das in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt ist. Anlagevermögen ist all das, was Du mindestens ein Jahr in Deinem Unternehmen behalten möchtest. Daraus ergibt sich dann logischerweise für das Umlaufvermögen?« »Dass ich das höchstens ein Jahr in meinem Unternehmen haben möchte?« »So ist es! Deine Vorräte zum Beispiel kaufst Du doch nicht, um sie erst mal ein Jahr zu lagern.

Und das ist auch gleich mein Stichwort: Das Umlaufvermögen kann noch weiter unterteilt werden in Vorräte, anschließend die Forderungen und ganz unten die liquiden Mittel. Weißt Du, warum es genau diese Reihenfolge sein muss?« »Vielleicht, weil das so im Gesetz steht?«, vermutete ich. »Ja, das auch, die Gliederung der Bilanz steht im §266 HGB, aber das darfst Du ja leider nicht mit in die Prüfung nehmen. Deshalb hilft Dir vielleicht die andere Vorgabe: Die Aktivseite ist nach Liquidität, also nach Flüssigkeit gegliedert. Je länger die Kapitalbindung, desto weiter oben steht es. Je schneller das Vermögen flüssig ist, desto weiter unten steht es.«

Mein „Klick“ im Kopf konnte ich förmlich spüren: »Ok, weil ich ein Gebäude länger nutzte als ein Regal, ist das Kapital, das ich dafür eingesetzt habe, auch länger gebunden. Das liegt also gar nicht unbedingt an den Anschaffungskosten! Und weil bei Bank und Kasse das Kapital gar nicht gebunden ist – es ist ja schon liquide – kommt es ganz unten hin. Bei den Vorräten ist das Kapital bei Rohstoffen länger gebunden als bei Fertigerzeugnissen oder Waren: die Rohstoffe müssen ja erst noch verarbeitet werden, bis ich ein verkaufsfertiges Produkt habe. Ja und weil das eben wieder länger dauert, stehen die Vorräte an Rohstoffen weiter oben als die Vorräte an Fertigprodukten oder Waren?« »Yes! Ich wusste doch, dass Du es kannst.

Ganz allgemein kann man sagen, dass die Aktivseite die Investitionsseite ist. Hier findest Du also, für was Du die Mittel verwendest. Und immer, wenn Du in etwas investieren willst, musst Du Dir auch überlegen, wie Du das finanzierst.

Aufbau Passivseite

Die Passivseite ist deshalb der passende Partner dazu: Sie ist die Finanzierungsseite und zeigt, woher die Mittel kommen.

Die Mittel auf der Passivseite können vom Unternehmen selbst kommen. Das ist das Eigenkapital, weil es ja dem Unternehmen gehört. Was wird dann wohl noch fehlen?« Ich lachte. »Wenn die Prüfungsaufgaben auch so einfach wären! Es fehlt noch das Fremdkapital. Und, ich weiß sogar noch was: das Fremdkapital wird noch mal unterteilt in langfristig und kurzfristig.«

»Perfekt! Und auch hier ist die Reihenfolge wieder wichtig. Die Passivseite ist nach Fälligkeit sortiert: Je schneller Du das Geld zurückgeben musst, umso weiter unten steht es in der Bilanz. Für das Eigenkapital gibt es in der Regel überhaupt keinen Rückzahlungstermin, deshalb steht es ganz oben. Langfristige Bankdarlehen musst Du ganz sicher später abzahlen wie einen Lieferantenkredit, der deshalb weiter unten steht. Wie heißt denn so ein Lieferantenkredit in der Bilanz?« »Das sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Dazu hast Du mir doch vorhin gesagt, dass Du einen Tipp für mich hast, damit ich das nicht immer mit den Forderungen verwechsle.«

»So ist es und den gebe ich Dir jetzt auch: „Verbindlichkeiten“ sind im Rechnungswesen ein anderes Wort für „Schulden“. Es gibt also nicht nur Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Du kannst auch Bankverbindlichkeiten haben oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Wenn Du in der Prüfung eine Bilanz erstellen musst, dann überlege Dir jedes Mal: Wie ist das „Fachwort“ für Schulden? Das fällt Dir dann ganz sicher ein, dass es nicht Forderungen sind. Und: Du weißt jetzt, dass Verbindlichkeiten Schulden sind. Auf der Aktivseite steht das Vermögen. Sind Schulden etwa Vermögen?« Ich grinste schief.

»Wie versprochen, ist das hier jetzt ein guter Überblick für Dich, wie eine Bilanz in der Prüfung aussehen kann.«

»Schauen wir uns doch mal die Gliederung einer Bilanz im HGB an. Da wirst Du sehen, dass die Passivseite nicht nur in Eigen- und Fremdkapital unterteilt ist. Dort wird untergliedert in:

• Eigenkapital,

• Rückstellungen und

• Verbindlichkeiten.

In Deiner Rechnungswesen-Prüfung musst Du eine so genaue Unterteilung des Fremdkapitals wahrscheinlich nicht vornehmen. Das wirst Du auch an meinen Übungsaufgaben sehen, die sehr ähnlich wie die Prüfungsfragen sind.

Trotzdem solltest Du eine „richtige Bilanz“ mal gesehen haben. Vielleicht bekommst Du so eine in der Prüfung, wenn Du Kennzahlen ausrechnen musst.« Ich stöhnte auf. »Keine Angst, das machen wir heute nicht mehr.

Auch mit einigen Begriffen aus der Bilanz solltest Du etwas anfangen können. Ich zeige Dir mal, wie das laut Gesetzt aussehen soll, wir gehen aber nur auf die Begriffe ein, die für Deine Prüfung relevant sind.«

Lass uns doch gleich einmal mit den Rückstellungen anfangen. Rückstellungen sind, wie Verbindlichkeiten, auch Fremdkapital. Der Unterschied liegt darin, dass Du bei den Verbindlichkeiten ganz genau weißt,

• für was und somit an wen Du bezahlen musst,

• wann Du bezahlen musst und

• wie viel genau Du bezahlen musst.

Das weißt Du zum Beispiel aufgrund einer Rechnung, denn da steht das ja alles drauf.

Bei den Rückstellungen hingegen weißt Du nur, dass jemand anders von Dir noch Geld bekommt und wofür das ist. Deshalb handelt es sich übrigens auch um Fremdkapital, es gehört quasi schon dem anderen. Manchmal kannst Du auch sagen, wie viel das sein wird, aber eben nicht immer, das ist oft noch unklar. Außerdem kennst Du häufig den genauen Termin nicht, wann Du zahlen musst. Deshalb darfst Du solche Dinge nicht als Verbindlichkeit verbuchen. Aus dem Grund wurde dafür eine neue Position geschaffen: die Rückstellungen. Und damit nicht genug, jetzt gibt es die auch noch in langfristiger und in kurzfristiger Form.

Die langfristigen Rückstellungen sind, wie es der Name schon sagt, erst nach einem längeren Zeitraum zur tatsächlichen Auszahlung fällig. Die „Fristigkeitsgrenze“ im Rechnungswesen liegt bei einem Jahr, deshalb sind die langfristigen Rückstellungen erst nach einem Jahr oder meist noch viel später zur Auszahlung fällig. Ein gutes Beispiel dafür sind die Pensionsrückstellungen.

Stelle Dir vor, Du stellst einen Verkäufer in Deinem Unternehmen für Hundebedarf ein. Du bist doch sicher ein sozialer Arbeitgeber und deshalb bezahlst Du ihm für jedes Jahr, das er bei Dir arbeitet, später mal eine betriebliche Rente. Dafür stellst Du jedes Jahr eine Rückstellung in der entsprechenden Höhe ein, die Ihr miteinander vereinbart habt. Dieses Geld bekommt Dein Verkäufer aber erst ausbezahlt, wenn er tatsächlich in Rente geht. Überleg mal, wie lange das noch wäre, wenn dieser Mitarbeiter so alt ist wie Du.«

Ja, da hatte Eva recht, bis meine Rente ansteht, wird noch viel Wasser die Donau abwärts fließen. Aber eines war mir noch nicht so ganz klar: »Wieso muss ich denn aber dafür eine Rückstellung bilden? Ich könnte das Geld doch ganz einfach auf ein extra Konto legen oder vielleicht muss ich es ja sowieso bei so einem Finanzinstitut anlegen?«

»Gute Frage!« Eva nickte: »Lassen wir die rechtlichen Dinge mal außen vor. In der Prüfung wird das so sein, dass Du dieses Geld im Unternehmen lässt und erst beim Renteneintritt Deines Mitarbeiters auszahlen musst. Aber warum Du dafür eine Rückstellung brauchst, hängt mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zusammen. Die besprechen wir übrigens heute Nachmittag noch genauer. Einer dieser Grundsätze ist die periodenrichtige Buchung. Entscheidend ist nämlich nicht, wann das Geld fließt, sondern wann die Leistung erbracht wird. Für diesen Zeitpunkt bzw. Zeitraum muss auch die Buchung des Aufwands oder des Ertrags erfolgen.

Was diese beiden Begriffe bedeuten, erkläre ich Dir natürlich auch noch genauer. Jetzt schon mal ganz grob: Aufwände verringern den Gewinn, Erträge erhöhen ihn. Jede neue Rückstellung ist ein Aufwand, der in diesem Geschäftsjahr den Gewinn verringert.

Jetzt aber zurück zur eigentlichen Frage: Wann erbringt denn Dein Mitarbeiter die Leistung, dass er bei Dir arbeitet?«

Ich überlegte kurz, was Eva damit meinte: »Ja na jetzt. Ach so, jetzt kapiere ich es: Weil er jetzt seine Leistung erbringt, spielt es keine Rolle, wann er dafür das Geld bekommt. Und deshalb muss ich auch jetzt schon den Aufwand buchen.«

»Ganz genauso ist es! Und das Prinzip ist bei den kurzfristigen Rückstellungen ganz genau das gleiche: Der Leistungszeitpunkt ist entscheidend, die Zahlung findet dann innerhalb des nächsten Jahres statt. Das ist zum Beispiel bei Steuerrückstellungen der Fall.

Wenn Du Deinen Jahresabschluss machst, dann kann Dir Dein Steuerberater ja ungefähr sagen, was an Steuern auf Dich zukommt. Und weil es die Steuern für das vergangene Geschäftsjahr sind, musst Du diesen Steueraufwand auch für das vergangene Geschäftsjahr verbuchen. Da Du aber doch noch keinen Steuerbescheid hast, kannst Du noch nicht wissen, ob der Betrag auch tatsächlich so stimmt und wann Du diesen überweisen musst. Deshalb musst Du eine Rückstellung als Aufwand einstellen.«

»Jetzt muss ich aber schon mal fragen: Wenn eine neue Rückstellung Aufwand ist, der wiederum meinen Gewinn mindert, dann ist das steuerlich doch voll klasse. Das Geld habe ich noch, aber ich muss dafür keine Steuern zahlen. Dann stelle ich doch gleich immer so viele Rückstellungen neu ein, dass am Ende kein Gewinn mehr bleibt. Da spare ich ja richtig Steuern!«

Eva lachte: »Tja, lieber Timo, auf diese Idee sind andere auch schon gekommen. Deshalb hat der Staat dem einen Riegel vorgeschoben: Rückstellungen darfst Du nur für ganz bestimmte Dinge einstellen, das heißt, sie sind an einen bestimmten Zweck gebunden. Wenn Du das weißt, wird es reichen. Welche Zwecke das genau sind, wird im HGB aufgeführt. Weil es für Dich jedoch nicht prüfungsrelevant ist, gehen wir da auch nicht näher darauf ein.

Was wir hingegen auf jeden Fall noch besprechen sollten, ist ein weiterer Begriff, der so ähnlich klingt, aber doch etwas ganz anderes ist: die Rücklagen. Eine mögliche Prüfungsfrage könnte sein:

Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind für Dich jetzt schon klar, aber über Rücklagen haben wir noch gar nicht gesprochen.«

In mir kamen ganz schlechte Erinnerungen hoch: »Hätte ich Dich doch schon früher kennengelernt! Das war genau eine Frage in meiner mündlichen Ergänzungsprüfung und ich konnte dazu gar nix erklären. Das mit den Verbindlichkeiten und Rückstellungen könnte ich nun tatsächlich schon hinbekommen, bei den Rücklagen bin ich raus. Aber wenn ich mir jetzt mal überlege, was ich in der kurzen Zeit schon alles gelernt habe, macht mir das direkt Hoffnung für meinen nächsten Anlauf.« Eva nickte zustimmend.