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Die in diesem Buch aufgeführten Techniken sind schnell und einfach erlernbar, so dass sich jede Leserin wirksame Verteidigungstechniken problemlos aneignen kann. Denn nicht jede Frau möchte durch jahrelanges intensives Training zu einer Kampfsportexpertin werden. In diesem Buch geht es darum, in kurzer Zeit wirksame und effektive Techniken zu erlernen, die im Ernstfall einen hohen Wirkungsgrad haben.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2018
Vorwort
Der Autor
Rechtliche Grundlagen
Notwehr
Überschreitung der Notwehr
Selbstbehauptung
Selbstverteidigung:
Schocktechniken
Körperhaltung zum Angreifer / Verteidigungsstellungen
Verteidigung gegen Belästigung
Daumenhebel
Mehrfach-Schienbein-Tritt
Fingerstich in die Luftröhre
Faust/Fausthaltung
Die Abwehr
Unterarmblock nach oben
Unterarmblock zur Mitte nach innen
Unterarmblock nach unten von außen nach innen
Verteidigung gegen Schlag zum Kopf / Ohrfeige
Verteidigung gegen Fassen am Ärmel / an der Schulter
Verteidigung gegen Würgen
von vorn
von hinten mit gebeugten Armen
von hinten mit einem Arm
Verteidigung gegen Schwitzkasten
von vorn
von hinten
Verteidigung gegen Umklammerung
von hinten unter den Armen
von hinten über den Armen
von vorn unter den Armen
von vorn über den Armen
Verteidigung in der Bodenlage
Fußtritt
nach vorn
zur Seite
nach hinten
Lowkick
Abwehr gegen Fußtritte
von außen nach innen
von innen nach außen
mit dem eigenen Bein
Danksagung
Das vorliegende Buch soll Frauen ohne Kampfsporterfahrung als Hilfsmittel und Anleitung dienen, um sich gegen Belästigungen oder Angriffe jeglicher Art wirkungsvoll verteidigen zu können.
Es wurden Techniken ausgewählt, die in kurzer Zeit erlernbar sind und kein jahrelanges Kampfsporttraining erfordern.
So wurde bewusst auf Wurftechniken verzichtet, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine Frau im Allgemeinen einem Mann auf Grund der natürlichen körperlichen Voraussetzungen (Größe, Gewicht, Körperkraft) unterlegen ist.
Dieser Nachteil wird durch den hohen Wirkungsgrad der Techniken kompensiert, so dass sich auch eine zierliche Frau gegen einen größeren, schwereren und kräftigeren Mann wirksam verteidigen kann.
Auf einen entscheidenden Faktor, der selbst durch dieses Buch nicht abgedeckt werden kann, sei noch hingewiesen:
Übung macht den Meister bzw. die Meisterin!
Nur häufiges Üben und ständiges Wiederholen kann ein flüssiges und instinktives Ausführen der Techniken und Bewegungsabläufe gewährleisten.
Jens Müller September 2018
Jens Müller, Jahrgang 1964, hat im Alter von acht Jahren mit Judo begonnen, war erfolgreicher Wettkämpfer, ist heute Träger des fünften Dan (schwarzer Gürtel) in dieser Sportart und Inhaber der Trainer-C Lizenz.
Ferner betreibt Jens Müller seit über 20 Jahren Shotokan Karate und seit 15 Jahren Ninjutsu und Modern Self Defense (MSD). Darüber hinaus hat der Autor Kenntnisse in Ju-Jutsu, Tanto-Jutsu (Messerkampf) und Aikido.
Der Autor war mehr als 20 Jahre lang als Trainer und Übungsleiter für Kinder-Judo, Erwachsenen-Judo und rund 10 Jahre lang für Kinder-Karate tätig.
Im Jahr 1987 begann Jens Müller auf Grund seiner vielseitigen Kenntnisse der Kampfkünste, Selbstverteidigungskurse speziell für Frauen zu entwickeln. Diese Kurse setzen sich somit aus den vom Autor praktizierten oben genannten Kampfsport-Systemen zusammen. Diese Frauen-SV-Kurse hatte Jens Müller u.a. mehrere Jahre als Dozent einer Volkshochschule im Rhein-Main-Gebiet durchgeführt.
Heute ist der Autor, der hauptberuflich als Angestellter bei einer Bank in Frankfurt am Main beschäftigt ist, nicht mehr als Übungsleiter und Trainer für Kinder tätig, sondern widmet sich in seiner Freizeit der Frauen-Selbstverteidigung, ist aber auch noch selbst aktiver Kampfsportler.
Jens Müller ist verheiratet und hat einen Sohn. Er lebt mit seiner Familie in der Nähe von Frankfurt am Main.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 32 (2) ermöglicht auch die Notwehr für einen anderen. In einem solchen Fall spricht man von der Nothilfe.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, wird er nicht bestraft.
Als Überschreitung der Notwehr ist eine Verteidigung zu verstehen, die über die Abwehr eines Angriffs hinaus geht.