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Ein Grundkurs hat die Aufgabe, philosophisches Basiswissen zu vermitteln, mit dessen Hilfe die Studierenden sich in der gegenwärtigen Diskussion orientieren können. Deshalb müssen die Klassiker zur Sprache kommen; Begriffe, Fragestellungen und Lösungsansätze müssen in ihrem geschichtlichen Zusammenhang entwickelt werden. Die Sozialethik fragt nach den Normen für die verschiedenen Formen der menschlichen Gemeinschaft, die Grundlage aller anderen Güter ist und nur durch die Gerechtigkeit Bestand hat. Themen sind das Gemeinwohl, das Naturrecht, die Frage nach den moralischen und religiösen Grundlagen des modernen Staates und nach dessen Grenzen, d.h. nach der globalen Gerechtigkeit und dem globalen Gemeinwohl.
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Seitenzahl: 482
Veröffentlichungsjahr: 2014
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Der Grundkurs Philosophie in den Urban-Taschenbüchern gibt einen umfassenden Einblick in die fundamentalen Fragen heutigen Philosophierens. Er stellt die wichtigsten Bereiche der Philosophie systematisch dar; ergänzend gibt er eine Übersicht über ihre Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. Anliegen des Grundkurses ist es, den Einstieg in die Philosophie zu ermöglichen und zu eigenständigem Denken anzuregen. Besonderer Wert wird deshalb auf eine verständliche Sprache und eine klare Gliederung der Gedankenführung gelegt; zu allen Abschnitten ist weiterführende Literatur angegeben. Koordination: Godehard Brüntrup und Michael Reder.
Band 1
Gerd Haeffner
Philosophische Anthropologie
Band 2
Harald Schöndorf
Erkenntnistheorie
Band 3
Godehard Brüntrup
Metaphysik
Band 4
Friedo Ricken
Allgemeine Ethik
Band 5
Josef Schmidt
Philosophische Theologie
Band 6
Friedo Ricken
Philosophie der Antike
Band 7
Rolf Darge
Philosophie des Mittelalters
Band 8,1
Heinrich C. Kuhn
Philosophie der Renaissance
Band 8,2
Harald Schöndorf
Philosophie des 17. und
18. Jahrhunderts
Band 9
Emerich Coreth/Peter Ehlen/Josef Schmidt
Philosophie des 19. Jahrhunderts
Band 10
Peter Ehlen/Gerd Haeffner/Friedo Ricken
Philosophie des 20. Jahrhunderts
Band 11
Heinrich Watzka
Sprachphilosophie
Band 12
Hans-Dieter Mutschler
Naturphilosophie
Band 13
Friedo Ricken
Sozialethik
Band 14
Norbert Brieskorn
Rechtsphilosophie
Band 15
N. N.
Geschichtsphilosophie
Band 16
Günter Pöltner
Philosophische Ästhetik
Band 17
Friedo Ricken
Religionsphilosphie
Band 18
Winfried Löffler
Einführung in die Logik
Band 19
Norbert Brieskorn
Sozialphilosophie
1. Auflage 2014
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Satz: Andrea Siebert, Neuendettelsau
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-022502-2
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-025339-1
epub: ISBN 978-3-17-025494-7
mobi: ISBN 978-3-17-025495-4
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Vorwort
Abkürzungen
Einleitung
A. Platon: Wissen und Gesetz
1. Wie sollen wir leben?
2. Der Vertrag
3. Politik und Anthropologie
4. Die Legitimation von Herrschaft
5. Gerechtigkeit
6. Die Einheit des Staates
7. Das Gesetz
B. Aristoteles: Die vielfachen Formen der Gerechtigkeit
1. Die politische Gemeinschaft
2. Die vielfachen Formen der Gerechtigkeit
3. Die Frage nach der besten Verfassung
C. Cicero: Vom Nutzen der Gerechtigkeit
1. Gesetz und Recht
2. Anthropologische Grundlagen der Pflicht
3. Gemeinschaft und Gesellschaft
4. Gerechtigkeit
5. Wohltätigkeit
6. Das sittlich Gute und das Nützliche
D. Thomas von Aquin: Gesetz und Recht
1. Der Begriff des Gesetzes
2. Die vier Formen des Gesetzes
3. Das natürliche Gesetz
4. Das menschliche Gesetz
5. Der Begriff des Rechts
6. Besitz und Eigentum
E. Hugo Grotius: Die Grundlagen des Völkerrechts
1. Das Verlangen nach Gemeinschaft
2. Die Grundlagen des Völkerrechts
3. Recht als moralische Fähigkeit
4. Naturrecht
5. Das Eigentum
F. Thomas Hobbes: Der künstliche Mensch
1. Anthropologische Grundlagen
2. Der Naturzustand
3. Der Vertrag
4. Rechte und Pflichten des Souveräns
5. Das natürliche Königreich Gottes
G. John Locke: Arbeit und Eigentum
1. Der Zweck der politischen Herrschaft
2. Naturzustand und Kriegszustand
3. Das Eigentum
4. Der Staat
5. Die Einschränkungen der Legislative
6. Toleranz
H. Jean-Jacques Rousseau: Selbsterhaltung und Gemeinschaft
1. Politische Ökonomie
2. Stärke und Recht
3. Der Vertrag
4. Das Gesetz
5. Gesetz und Sittlichkeit
6. Staat und Religion
I. Immanuel Kant: Die höchste Aufgabe der Natur für die Menschengattung
1. Die Idee der Vernunft und die Endabsicht der Natur
2. Der Zweck, den jeder haben soll
3. Der bloß rechtliche Besitz
4. Das höchste politische Gut
5. Die Form der Öffentlichkeit
6. Das ethische gemeine Wesen
K. John Stuart Mill und Adam Smith: Gerechtigkeit und Nützlichkeit
1. Selbstverteidigung und Sympathie
2. Der Begriff des Rechts
3. Ein „imaginärer Maßstab“
4. Gerechtigkeit und Wohltätigkeit
5. Ist etwas gerecht, weil es nützlich ist?
L. John Rawls und seine Kritiker: Globale Gerechtigkeit und öffentliche Vernunft
1. Die Theorie der Gerechtigkeit
2. Die zweite Stufe
3. Grundgüter oder Fähigkeiten?
4. Die kollektive Verpflichtung der Menschheit
5. Die Idee der öffentlichen Vernunft
Werke
Literatur
Namenregister
Sachregister
Mein Dank gilt Franz-Josef Bormann für vielfachen Rat, Bernhard Koch für seine unentbehrliche und unermüdliche Hilfe bei der bibliographischen Recherche und Jürgen Schneider für dreieinhalb Jahrzehnte freundschaftlicher Zusammenarbeit.
München, im Dezember 2013 Friedo Ricken
EN Aristoteles, Nikomachische Ethik
Fin Cicero, De finibus bonorum et malorum. Über das höchste Gut und das größte Übel.
GG Martha C. Nussbaum, Die Grenzen der Gerechtigkeit.
Leg. Cicero, De legibus. Über die Gesetze.
MSR Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Zweite Auflage (B), Königsberg 1798.
ÖV John Rawls, Die Idee der öffentlichen Vernunft.
Off. Cicero, De officiis. Vom pflichtgemäßen Handeln.
PL John Rawls, Politischer Liberalismus.
Pol. Platon, Politikos.
Rp. Platon, Der Staat.
RV John Rawls, Das Recht der Völker.
S.th. Thomas von Aquin, Summa theologiae.
TG John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit.
Dieses Buch ist eine Sozialethik im Rahmen des Grundkurses Philosophie. Ein Grundkurs hat die Aufgabe, philosophisches Basiswissen zu vermitteln, auf dem die Studierenden aufbauen und mit dessen Hilfe sie sich in der gegenwärtigen Diskussion orientieren können. Deshalb müssen die Klassiker zur Sprache kommen; Begriffe, Fragestellungen und Lösungsansätze müssen mit Rückgriff auf die Klassiker in ihrem geschichtlichen Zusammenhang entwickelt werden; das Anliegen ist eine Interpretation klassischer Texte in systematischer Absicht.
Im Unterschied zu einer Monographie oder einem Handbuch haben in einem Studienbuch die exemplarische Diskussion von Problemen, Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung Vorrang vor der Breite der Information und der Auseinandersetzung mit der Literatur. Es geht nicht um eine Sozialphilosophie, sondern um eine Sozialethik, d. h. um die Frage der Normen, und zwar um die Norm, mit deren Hilfe die Formen der menschlichen Gemeinschaft beurteilt werden, und das ist die Gerechtigkeit.
Ethik ist die philosophische Disziplin, die nach dem schlechthin richtigen Handeln fragt. Unter der Rücksicht der handelnden Subjekte lässt sie sich gliedern in Individual- und Sozialethik. Gegenstand der Individualethik ist das Handeln des Einzelnen; Gegenstand der Sozialethik ist die Beziehung zwischen dem Einzelnen und den verschiedenen Formen der menschlichen Gemeinschaft: das Handeln der Gemeinschaft, insofern es den Einzelnen betrifft, und das Handeln des Einzelnen, insofern es die Gemeinschaft betrifft, und das Verhältnis von Gemeinschaften zueinander. Die Sozialethik bewertet die Beziehungen zwischen den verschiedenen Formen der Gemeinschaft und dem Einzelnen: Wie verhält die Gemeinschaft sich gegenüber dem Einzelnen, und wie verhält der Einzelne sich gegenüber der Gemeinschaft? Wie es Tugenden des Einzelnen gibt, so gibt es zumindest eine Tugend der verschiedenen Formen der menschlichen Gemeinschaft: die Gerechtigkeit. „Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die Wahrheit bei Gedankensystemen. Eine noch so elegante und mit sparsamen Mitteln arbeitende Theorie muss fallen gelassen oder abgeändert werden, wenn sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert oder abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind“ (Rawls 1975,19).
Das Wort ‚gerecht‘ wird in vielfacher Bedeutung gebraucht. Was gerecht ist, hängt ab von der jeweiligen Form der Gemeinschaft. Es bestehen „Unterschiede in dem, was gerecht ist: Es ist nicht dasselbe für Eltern gegenüber Kindern wie für Brüder gegeneinander, auch nicht dasselbe für Gefährten und Mitbürger“ (EN VIII 11,1159b35–1160a2). Der Gebrauch von ‚gerecht‘ hat eine lange Geschichte, und wir können ihn nicht verstehen, ohne die Unterscheidungen zu kennen, die im Lauf dieser Geschichte gemacht wurden.
Literatur
Böckenförde 1976.
Ricken 1994.
Kersting 2000.
Ottmann 2001–2012.
Prodi 2003.
Ziegler 2007.
Gaus/D’Agostino 2013.
Ursprung und bleibender Bezugspunkt der philosophischen Reflexion über die Gerechtigkeit ist Platons Dialog „Der Staat“, der auch unter dem Titel „Der Staat oder über das Gerechte“ überliefert ist. Das Prädikat Gerecht wird ausgesagt von einem einzelnen Menschen und von einer Gemeinschaft. Welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen beiden Verwendungsweisen?
Sokrates berichtet von einem Gespräch mit dem betagten Kephalos darüber, ob das Alter beschwerlich oder leicht zu tragen ist. Wenn ein Mensch glaubt, dass er bald wird sterben müssen, dann befällt ihn eine Furcht und Sorge, die er früher nicht kannte. Er fragt sich, ob die Erzählungen von der Unterwelt, dass wer hier Unrecht getan hat dort wird bestraft werden, für die er bisher nur Spott übrig hatte, nicht doch wahr sind. Voll Furcht blickt er auf sein Leben zurück und fragt sich, ob er jemand Unrecht getan hat. Wer findet, dass er viel Schuld auf sich geladen hat, der sieht der Zukunft mit Angst entgegen. Wer sich aber keines Unrechts bewusst ist, den begleitet immer die „frohe Hoffnung“ als „gute Alterspflegerin“ (Rp. 331a). Die Szene zeigt das Gewicht, das der Frage nach der Gerechtigkeit zukommt. Es geht um das Kriterium, das darüber entscheidet, ob unser Leben im Angesicht des Todes bestehen kann. „Die Untersuchung geht über das Größte: das gute und schlechte Leben“ (Rp. 578c). Es ist davon die Rede, „worüber es gewiss für jeden Menschen, der nur ein wenig Vernunft hat, nichts Ernsthafteres geben kann, nämlich auf welche Weise er leben soll“ (Gorgias 500c).
Das Gespräch mit Kephalos geht aus von einem weiten Begriff der Gerechtigkeit. Es geht um das gute Gewissen; darum, dass Kephalos sich keines Unrechts bewusst ist; um den Gegensatz zwischen einem gelungenen und einem verfehlten Leben. Dieser weite Begriff lässt sich verdeutlichen durch Parallelen in den Psalmen. „Der Gerechte gedeiht wie die Palme, er wächst wie die Zedern des Libanon“ (Ps 92,13). „Wohl dem Mann, der nicht dem Rat der Frevler folgt, nicht auf dem Weg der Sünder geht […] Alles, was er tut, wird ihm gut gelingen. Nicht so die Frevler: Sie sind wie Spreu, die der Wind verweht […] Denn der Herr kennt den Weg der Gerechten, der Weg der Frevler aber führt in den Abgrund“ (Ps 1,1.3.6).
Dieser weite Begriff wird durch eine Frage des Sokrates eingeschränkt. Kephalos ist reich, und Sokrates fragt ihn, worin für ihn der größte Wert seines Vermögens bestehe. Der Besitz, so Kephalos, hilft, den Menschen vor Unrecht zu bewahren. „Denn dass man nicht einmal unabsichtlich jemanden betrügt oder belügt oder auch einem Gott irgendwelche Opfer oder einem Menschen Geld schuldig bleibt und dann voll Furcht ins Jenseits geht: dazu trägt zu einem großen Teil der Reichtum bei“ (Rp. 331b).
Gerechtigkeit, so diese erste Begriffsbestimmung, besteht darin, dass man dem anderen gibt, was man ihm schuldig ist; es ist Unrecht, dem anderen nicht zu geben, was man ihm schuldet. Aber was ist man dem anderen schuldig? Das, was ihm „zukommt“ (Rp. 332c), was ihm gebührt. Diese Definition wird nicht widerlegt; sie scheitert jedoch daran, dass es nicht gelingt zu bestimmen, was einem anderen zukommt. Kommt ihm das zu, was ihm gehört; was er braucht; was er verdient? Besteht die Gerechtigkeit darin, dass man dem anderen vergilt, was er uns getan hat, d. h. dass man den Freunden nützt und den Feinden schadet? Das Gespräch zeigt, „dass es auf keine Weise gerecht sein könne, irgendeinem zu schaden“ (Rp. 335e); der Gerechte ist gut, und es kann nicht Sache des Guten sein zu schaden.
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