Welche Handlungsschritte müssen in der Sozialen Arbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden? - Laura Bachmann - E-Book

Welche Handlungsschritte müssen in der Sozialen Arbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden? E-Book

Laura Bachmann

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hat das Thema der Kindeswohlgefährdung und die damit verbundene Leistungsqualität der Jugendhilfe mit ihrer zentralen Aufgabe der Kindeswohlsicherung eine zunehmende mediale Aufmerksamkeit erfahren. Grund hierfür sind zahlreiche Todesfälle (z. B. der sog. „Osnabrücker Fall“, Lea-Sophie) im Zuge der scheinbaren Verkennung von lebensgefährlichen Situationen seitens des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der öffentlichen Jugendhilfe. Im Anschluss erfolgten mehrere Strafverfahren gegen Mitarbeiter/-innen der Jugendhilfe angesichts der Verletzung ihrer Garantenpflicht. Denn das Jugendamt, sowie weitere Stellen (z. B. die Polizei), sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kontext des staatlichen Wächteramtes zu gewährleisten (vgl. Meysen 2008, S.17). Die strafrechtlichen Verfolgungen haben zu einer zunehmenden Unsicherheit bzgl. des Vorgehens bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung seitens der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe geführt. In Folge dieser Entwicklung hat zum einen der Deutsche Städtetag im Jahr 2003 „Standards beim Umgang mit einer akuten Kindeswohlgefährdung“ verfasst. Zum anderen haben sich auch verschiedene Kreise und Städte bemüht, Handlungsempfehlungen zu konzipieren, um den Mitarbeiter/-innen zu mehr Handlungssicherheit zu verhelfen (z. B. die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung“ der Freien Hansestadt Hamburg). In der Rechtssprechung ist in diesem Zusammenhang der § 8a SGB VIII entstanden, mit der Zielsetzung, bestimmte Verfahrensabläufe bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu konstituieren. Diese sollen wiederum eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl bewirken (vgl. Jordan 2008, S. 42). Aufgrund der aktuellen Diskussion, die das Vorgehen der öffentlichen und freien Träger bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den Fokus nimmt, wird sich die vorliegende Hausarbeit mit folgender Fragestellung ausführlich beschäftigen: „Welche Handlungsschritte müssen in der Sozialen Arbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung berücksichtigt werden?“

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