4. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022 -  - E-Book

4. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022 E-Book

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Beschreibung

Dieses Statistische Jahrbuch Hilfsmittel ist ein Zahlenwerk, das sich auf das spezielle Handlungsfeld der Gesundheitsfachberufe fokussiert. Durch die gebündelte Beobachtung dei Quantitäten und Qualitäten der Praxis, will es eine Grundlage für die systematische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen dieser Berufsgruppen darstellen. Das Buch liefert einen jährlichen Überblick zu Zahlen und Fakten der betrachteten Versorgungsbereiche. Die anonymisierte Jahresauswertung Deutschlands größter Rezeptdatenbank für die jeweiligen Versorgungsbereiche stand bislang in dieser Form nicht zur Verfügung. Die betrachteten Parameter sollen helfen, die Dynamik und den Umfang der jeweiligen Handlungsfelder zu beschreiben.

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4. Statistisches Jahrbuchzur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022Hilfsmittel

Impressum

Herausgegeben von:

opta data Institut für Forschung und

Entwicklung im Gesundheitswesen e. V.

Berthold-Beitz-Boulevard 514

45141 Essen

Telefon: 0201 32068-647

E-Mail: [email protected]

URL: www.optadata-institut.org

Redaktion:

Armin Keivandarian, Nina Poddig, Sebastian Schlüter

Beratung:

Bernhard Kötte

Satz, Grafik, Illustrationen:

büreau.de, Dennis Bügüs

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Warenzeichen und Handelsnamen in dieser Publikation sind geschützt.

Autorinnen, Autoren und Herausgeber haben sich bemüht, alle Bildrechte zu klären. Sollte dies im Einzelfall nicht oder nicht zutreffend gelungen sein, wird um Nachricht an den Verlag gebeten.

ISBN Print: 978-3-87468-464-4

ISBN ePub: 978-3-87468-465-1

ISBN pdf: 978-3-87468-467-5

© Verlag Karl Maria Laufen

Oberhausen 2022

www.laufen-online.com

1. Auflage 2022

E-Book-Herstellung:

Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem 4. Statistischen Jahrbuch 2022 liegt nunmehr ein weiterer Baustein einer langfristig angelegten Zeitreihe in den Gesundheitsfachberufen (Heilmittel, Hilfsmittel, Pflege und Krankentransporte/Rettungsdienste) vor, welche die Entwicklung wesentlicher Merkmale und Rahmenbedingungen dieser Berufsgruppen widerspiegeln soll. Mit steigender Zahl der Erhebungszeitpunkte werden auch langfristige Trends in wichtigen Teilen des Gesundheitswesens zunehmend erkennbar werden.

In dieser Jahrbuchausgabe lassen sich im Vergleich zu den Ergebnissen der drei vorangegangenen Erhebungen bereits die Auswirkungen der Corona Pandemie in ihrem zweiten Jahr erkennen. Die mit dem Virus einher kommenden Risiken für Leib und Leben des Einzelnen, treibt unsere Systeme zu bemerkenswerten Höchstleistungen, wie der Herstellung komplexer Impfstoffe in ungekannter Geschwindigkeit, oder dem beeindruckenden Engagement des Gesundheitspersonals insgesamt und der Kranken- und Altenpflege im Besonderen an. Diese Entwicklungen bleiben nicht ohne Wirkung auf die Gesundheitsfachberufe, sowohl was die Personalentwicklung, als auch was die Angebotsstruktur von Kundenleistungen angeht. Gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege, mit ihrem durch medizintechnologische Innovationen beeinflussten Bedarf an neuen Geräten und Hilfsmitteln, sind zukünftig bedeutende Veränderungen auf die Art der beruflichen Tätigkeit und als Konsequenz auf die Ausbildung von Fachkräften in den Gesundheitsberufen zu erwarten. Diese Entwicklungen werden vermutlich auch das Selbstbild und die Zukunftserwartungen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit beeinflussen.

Die explizite Ausrichtung des opta data Instituts auf die Lage der Gesundheitsfachberufe, macht den Beitrag des Instituts in dieser Zeit ausgesprochen wichtig und ebenso einzigartig. Denn kein anderes Institut in der gesundheits- und versorgungswissenschaftlichen Forschungslandschaft legt seinen Fokus in vergleichbarer Weise auf eben diesen sehr besonderen Teil unseres Gesundheitswesens, die Versorgungsfelder der Gesundheitsfachberufe (Heilmittel, Hilfsmittel, Pflege und Krankentransporte/Rettungsdienste). In diesem Sinne stellt der jährlich veröffentlichte Zwischenbericht zur Langzeitbeobachtung der gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland einen wichtigen empirischen Grundlagenbeitrag zur Gesundheitssystemforschung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Das Jahrbuch führt nicht nur kontinuierlich öffentliche Statistiken zu den Quantitäten und Qualitäten der gesundheitsfachberuflichen Leistungsbereiche zusammen, sondern es liefert auch für Politik und Planung eine praktische Handreichung zu den Wirkungsweisen gesundheitspolitischer Steuerungsmaßnahmen auf die gesundheitsfachberufliche Praxis. Das diesjährige Buch stellt hierfür ein besonders schönes Beispiel dar, denn zu Beginn der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages liefert das vorliegende Jahrbuch dem interessierten Leser eine Zusammenfassung und interessante Analyse der Wirkungsweisen konkreter gesundheitspolitischer Maßnahmen auf die Praxis der Gesundheitsfachberufe der letzten Legislatur.

Neben den statistischen Erhebungen in den Jahrbüchern werden in den Forschungen des opta data Instituts zukünftig ergänzend auch die Einstellungen der in den Gesundheitsfachberufen tätigen Personen wie z. B. des Pflegepersonals besondere Berücksichtigung finden.

Mit herzlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Frank Faulbaum Universität Duisburg-Essen

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

1Einleitung

2Stand der Digitalisierung

2.1Stand der Digitalisierung

2.2Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

2.3Telematikinfrastruktur

2.3.1Die elektronische Patientenakte (ePA)

2.3.2Das E-Rezept

2.4Zusammenschau 2021

3Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur

4Akademisierung der Gesundheitsfachberufe

5Studium, Aus- und Weiterbildung

5.1Orthopädietechnik

5.1.1Medizintechnik

5.1.2Rehatechnik

5.1.3Homecare

5.2Orthopädieschuhtechnik

5.3Hörakustik

5.4Augenoptik

5.5Zweithaar-Spezialisten

5.6Vergleich der Ausbildungszahlen

6Basisdaten Gesundheitsberufe

6.1Orthopädietechnik und Rehatechnik

6.1.1Personalstruktur

6.1.2Anzahl der Betriebe

6.1.3Versorgungsdichte – Orthopädietechnik und Rehatechnik

6.2Medizintechnik

6.2.1Personalstruktur

6.2.2Anzahl der Betriebe

6.2.3Versorgungsdichte – Medizintechnik

6.3Orthopädieschuhtechnik

6.3.1Personalstruktur

6.3.2Anzahl der Betriebe

6.3.3Versorgungsdichte – Orthopädieschuhtechnik

6.4Hörakustik

6.4.1Personalstruktur

6.4.2Anzahl der Betriebe

6.4.3Versorgungsdichte – Hörakustik

6.5Augenoptik

6.5.1Personalstruktur

6.5.2Anzahl der Betriebe

6.5.3Versorgungsdichte – Augenoptik

6.6Homecare

6.6.1Versorgungsdichte – Homecare

6.7Zweithaar-Spezialisten

6.7.1Versorgungsdichte – Zweithaar-Spezialisten

7Verbände, Innungen

7.1Orthopädie-und Rehatechnik

7.2Medizintechnik/Homecare

7.3Orthopädieschuhtechnik

7.4Hörakustik

7.5Augenoptik

7.6Zweithaar-Spezialisten

7.7Herstellerverbände

8Abrechnungsbarometer – Bewegungsdatenanalyse

9Hilfsmittelverzeichnis

10Abbildungsverzeichnis

1

Einleitung

Dr. Armin Keivandarian Wissenschaftlicher Direktor am opta data Institut e. V.

Mit dem letzten Jahr ist auch die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgelaufen. Die halbe Regierungszeit der letzten Bundesregierung wurde von der Corona Pandemie überschattet. Dennoch konnten durch die Große Koalition relevante Veränderungen für das Gesundheitssystem eingeleitet werden. Aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive kann vor allem eine Erhöhung der Vergütung für die Leistungserbringer im Heilmittelbereich bilanziert werden. Die lange überfällige Erhöhung der Honorare hat vermutlich auch dafür gesorgt, dass viele Heilmittelerbringerbetriebe die ersten Wochen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, auch ohne Inanspruchnahme der bereitgestellten Soforthilfemittel, überbrücken konnten. Für andere waren die Soforthilfen wichtig und existenzsichernd. Durch die Pandemie ist aber auch die Situation der professionellen Pflege wieder stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Es wird nun darauf ankommen, aus den Lippenbekenntnissen der Politik auch geeignete Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.

Die Umstände der Pandemie haben auch die Vorteile funktionierender digitaler Lösungen in den Vordergrund gerückt und haben so die Digitalisierungsinitiative des Bundesgesundheitsministeriums befördert, die nach 16 Jahren Stillstand, mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) wieder Fahrt in das Thema Telematikinfrastruktur (TI) aufgenommen hat.

Die Digitalisierung ist wohl als Megatrend der nächsten Jahre gesamtgesellschaftlich, als auch im Feld der Gesundheitsversorgung im besonderen, ein wesentlicher Treiber der Veränderung des Systems. Die Digitalisierung fördert eine bessere Patientendatenverfügbarkeit und zahlt so unmittelbar auf eine bessere und sicherere Patientenversorgung ein. Aber auch im Hinblick auf die zunehmenden Dokumentations- und Administrationsanforderungen werden digitale Lösungen für mehr Effizienz und schnellere Prozesse sorgen. Mit der Telematikinfrastruktur soll es nun möglich werden, diese und weitere Potenziale zu heben. Die niedergelassenen Ärzte sind mit der Telematikinfrastrukturtechnologie ausgestattet und weitestgehend an das sichere Gesundheitsdatennetzwerk angeschlossen. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), als die einfachste aller angedachten Anwendungen, funktioniert. Die Anbindung der Krankenhäuser und Apotheken läuft und sollte auch bald abgeschlossen sein. Für die Anbindung der Gesundheitsfachberufe muss zunächst noch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in NRW den Betrieb aufnehmen, damit die Leistungserbringer der gesundheitsfachberuflichen Berufsgruppen eindeutig authentifiziert werden können und nach Bestätigung ihrer Qualifikation mit einem elektronischen Praxisausweis oder einer elektronischen Institutionenkarte (sog. SMC-B) ausgestattet werden können.1 Erst dann wird für die Gesundheitsfachberufe auch ein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur möglich sein.

In der nächsten Legislaturperiode wird es darauf ankommen, die Digitalisierungsbemühungen der letzten Bundesregierung fortzusetzen, ihre Schwächen zu analysieren und im Detail zu verbessern. Die Komplexität der Zusammenhänge ist enorm und bedarf vor allem auf Seiten der neuen Bundesregierung und der handelnden Akteure im Bundesgesundheitsministerium in der nun beginnenden Legislatur, einen klaren Blick auf die langfristigen Ziele, sowie eine ausdauernde Konzentration auf die Auflösung von bestehenden Problemlagen im Detail.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verdeutlicht aber schon sehr gut, dass auch die künftige Bundesregierung, mit Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums, die richtigen Herausforderungen adressieren will. Die gesundheits- und pflegepolitischen Themen nehmen innerhalb des Koalitionsvertrages bereits eine erkennbar prominente Rolle ein. Das lässt sich allein daran erkennen, dass die Ausführungen zur Pflege- und Gesundheitspolitik den größten Anteil am Koalitionsvertrag ausmacht.

Das vorliegende „Statistische Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland“ fasst im folgenden Kapitel erneut den im Laufe des Jahres 2021 erreichten Status im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusammen. Dabei konzentriert sich der Blick auf die wesentlichen Digitalisierungsansätze und den erreichten Stand der Einführung. Erkennbare Potenziale, insbesondere auch aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive und verbliebene Implementationsblockaden, werden zunehmend verdeutlicht.

Zum Stand der Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) sowie die Aufnahme der entsprechenden Prozesse in den Handwerkskammern für die Kartenbeantragung in NRW, findet sich im vorliegenden Jahrbuch ein Beitrag des Geschäftsführers der „Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH“ (ZTG) Herrn Rainer Beckers. Die erfolgreiche Inbetriebnahme des eGBR sowie die Aufnahme der entsprechenden Prozesse in den Handwerkskammern für die Kartenbeantragung, ist ein kritischer Meilenstein für die Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur. Erst wenn die Gesundheitsfachberufe an der TI teilnehmen können, lassen sich die Potenziale der „sicheren Datenautobahn“ (gematik) für das Gesundheitswesen verwirklichen. Vor allem die intersektorale Zusammenarbeit wird von einer funktionierenden Vernetzung aller Gesundheitsberufe untereinander, auch für die Patientinnen und Patienten, den gewünschten Effekt herbeibringen. In der öffentlichen Diskussion und in der Versorgungsforschung stehen immer wieder die Probleme und die Bedeutung der intersektoralen Zusammenarbeit im Mittelpunkt.2 In diesen Kontext spielt eine weitere interessante Entwicklung hinein: die Akademisierung einiger Gesundheitsfachberufe. Mit der wachsenden Vertiefung einzelner medizinfachlicher Forschungs- und Studiengebiete (wie Geburtswissenschaft, Pflegewissenschaft, Physiotherapie etc.), wird sich vermutlich auch ein Anspruch auf Kompetenzausweitung dieser Fachleute im Versorgungsprozess ergeben; dies ist ein weiterer Faktor für die Veränderung der Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt. Der interessierte Leser findet zu diesem spannenden Thema im vorliegenden Jahrbuch einen aufschlussreichen Beitrag von Prof. Dr. André Posenau (Department für Pflegewissenschaft, Hochschule für Gesundheit Bochum).

In den Kapiteln fünf und sechs finden sich wie in den vorherigen Veröffentlichungen statistische Zahlen zu den einzelnen Versorgungsbereichen (Pflege, Hilfsmittel, Heilmittel und Krankentransporte/ Rettungsdienste). Außerdem spiegeln wir auch in diesem Jahr in Kapitel acht die Bewegungsdaten zum Abrechnungsgeschehen in den o. g. Feldern wieder, um aus einer Längsschnittperspektive Versorgungstrends numerisch zu beschreiben.

1 Nachdem lange unklar war, welche Institution als bestätigende Stelle für die gesundheitsfachberufliche Qualifikation der Antragsteller fungieren könnte, hat eGBR nun bundesweit über 1.500 Ämter, Behörden und sonstige Organisationen identifiziert, mit denen es zu diesem Zweck zusammenarbeitet.

2 Vgl. hierzu Renner, I., Scharmanski, S., van Staa, J. et al. Gesundheit und Frühe Hilfen: Die intersektorale Kooperation im Blick der Forschung. Bundesgesundheitsbl. 61, 1225–1235 (2018) oder Ahaus, P., Potthoff, A., Kayser, A. et al. HIV-Präexpositionsprophylaxe-Versorgung in intersektoraler Zusammenarbeit. Hautarzt 71, 211–218 (2020)

2

Stand der Digitalisierung

Dr. Jan Helmig Leiter Digitalisierung der opta data Gruppe

2.1Stand der Digitalisierung

2.2Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

2.3Telematikinfrastruktur

2.3.1Die elektronische Patientenakte (ePA)

2.3.2Das E-Rezept

2.4Zusammenschau 2021

Bitte beachten Sie:Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

2.1 Stand der Digitalisierung

Für die letzte (19.) Legislaturperiode können erhebliche Gesetzgebungsaktivitäten im Politikfeld Gesundheit festgestellt werden, die einen erkennbaren Fokus auf das Thema Digitalisierung aufzeigen. Insgesamt lassen sich in dem betrachteten Zeitraum über 160 Gesetzesinitiativen, Verordnungen etc. zählen. Die meisten dieser Regularien adressierten Sachverhalte, die die Nutzung digitaler Lösungen in der Gesundheitsversorgung bzw. in den Begleitprozessen (Dokumentation und Abrechnung) befördern. Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Gesundheits-App auf Rezept, die tatsächliche Einführung der Telematikinfrastruktur sowie die damit verbundenen Vorhaben zur Einführung des E-Rezepts und der Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten, waren die vier großen Vorhaben der vergangenen Legislatur. Aber auch andere Ansätze, wie die Ausweitung der Möglichkeit zur Durchführung von abrechenbaren Telekonsilien für Ärzte, Physiotherapeuten und Hebammen, liefern einen wichtigen Beitrag für die stärkere Nutzung digitaler Instrumente in der Gesundheitsversorgung.

2.2 Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

Für die Umsetzung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA‘s) wurde das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich gemacht. Zu diesem Zweck hat das BfArM ein Verfahren (Fast-Track) etabliert, dass Anbieter mit Ihren Anwendungen durchlaufen müssen, um die Lösungen in dem offiziellen DIGA Verzeichnis listen lassen zu können. Insgesamt umfasst das Verzeichnis heute (Dezember 2021) 24 Anwendungen für unterschiedliche Anwendungsgebiete.1

Vor diesem Hintergrund kann heute festgestellt werden, dass die Umsetzung, der mit dem DVG (Digitale Versorgung Gesetz) vorgelegten Idee, im zweiten Jahr nach der gesetzlichen Einführung erfolgreich realisiert werden konnte. Die Anzahl der bislang gelisteten Anwendungen ist noch nicht sehr hoch. Insbesondere die Hersteller beklagen auch die noch schwache Resonanz seitens der Verordner, welche wiederum die mangelnde Übersicht und schlechte Information zu den verfügbaren Apps beklagen. Dennoch kann der erfolgreiche Aufbau der Verfahrensarchitektur für die Prüfung und Zulassung sowie die erfolgreiche Inbetriebnahme des Verzeichnisses und der Möglichkeit selbst auf ärztliche Versorgung eine digitale Gesundheitsanwendung nutzen zu können, als Erfolg verbucht werden.

2.3 Telematikinfrastruktur

Die Einführung der Telematikinfrastruktur wirkte zunächst sehr dynamisch, was vermutlich auch der langen Zeit des Stillstands in dem Thema geschuldet war. Die mit einer funktionierenden Telematikinfrastruktur verbundenen Potenziale sind sehr groß. Die beiden Kernelemente des Konzeptes sind die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept.

2.3.1 Die elektronische Patientenakte

Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) legte die Grundlage für die Einführung der elektronischen Patientenakte (§341 SGB V) zum 1. Januar 2021. Seit diesem Stichtag können gesetzlich Versicherte von ihren Krankenkassen eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten.

Zwei Aspekte werden mit der Einführung einer elektronischen Patientenakte maßgeblich adressiert:

1. Das Konzept der ePA zahlt unmittelbar auf die politisch gewollte Patientendatensouveränität ein. Denn die Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt ausschließlich bei den Versicherten selbst. Sie entscheiden, wem sie den Zugriff auf die Daten gestatten und wem nicht.

2. Die durchgängige Verfügbarkeit der persönlichen Gesundheitsdaten der Versicherten, wie Laborberichte, Arztbriefe, Bilddaten, ein elektronischer Medikationsplan etc. will eine deutliche Verbesserung der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität schaffen.

Die ePa ist wie geplant seit dem 1. Januar 2021 eingeführt worden. Alle gesetzlichen Krankenkassen haben es zum Stichtag geschafft ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist freiwillig. Arztpraxen müssen allerdings seit dem 1.07.2021 gem. §341 SGB V in der Lage sein, die ePA der Versicherten zu nutzen, bzw. sie auch mit Dokumenten zu befüllen, wenn die Patientin/der Patient das wünscht.

2.3.2 Das E-Rezept

Die elektronische Verordnung ist, neben der elektronischen Patientenakte, das andere Schlüsselelement des Telematikinfrastruktur-Konzepts. Vom 1.07.2021 bis zum 31.12.2021 wurde in der Fokusregion Berlin-Brandenburg eine Testphase durchgeführt.2 Ab dem 1. Januar 2022 soll dann das E-Rezept für Arzneimittel bundesweit verpflichtend eingeführt werden.3 Die Abbildung 2c zeigt den Fahrplan der gematik. Trotz anfänglicher Skepsis im Hinblick auf die Machbarkeit der Umsetzung, läuft die Einführung wie von der gematik geplant erfolgreich. Die Funktionsweise des E-Rezepts haben wir mit dem Beitrag von Dr. Jan Helmig in unserem letzten Jahrbuch dezidiert vorgestellt.

Die Einführung des E-Rezepts für Heil- und Hilfsmittel ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Bis dahin müssen die Vorrausetzungen zur Anbindung von gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur (TI) geschaffen werden. Bislang ist dies aus unterschiedlichen Gründen noch nicht vollumfänglich möglich geworden. Nach jetziger Planung soll das E-Rezept für Heil- und Hilfsmittel bis 2026 eingeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch für die gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur sowie die Teilnahme an ihrem Datenverkehr möglich sein. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zeigt aber ausdrücklich, dass sie die Anbindung der Gesundheitsfachberufe in den Blick genommen hat. So wird in dem Papier4 die feste Absicht erklärt, das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter zu entwickeln. Der Beitrag von Rainer Beckers in diesem Jahrbuch beschreibt den aktuellen Stand zur geplanten „erstmaligen“ Inbetriebnahme des Registers5, die für die Vergabe der elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) an die meisten gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer dringend erforderlich ist. Da die Telematikinfrastruktur 1.0 einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) zur persönlichen Authentifikation des Zugriffsnehmenden vorsieht sowie eine Institutionskarte für die Bestätigung der betrieblichen Organisation, ist die bis Ende 2021 noch fehlende geeignete Vergabeinfrastruktur für eHBA’s einer der Hauptgründe für die bislang nicht mögliche Teilnahme der gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer an diesem großen Digitalisierungsprojekt des deutschen Gesundheitswesens. Mit der Einführung des E-Rezepts für einen ersten Versorgungsbereich (Arzneimittel), ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen kleinen Schritt weitergekommen. Tatsächlich muss sich das Konzept dann im kommenden Jahr auch in der Fläche bewähren. Der Roll-out des E-Rezepts im Bereich der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird bereits heute in selbstorganisierten Pilotprojekten erprobt und vorbereitet. So führt die opta data Gruppe zum Beispiel aktiv in einem gemeinsamen Projekt mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIVOT) und weiteren Gesundheitshandwerkern, wie z. B. Akustikern oder Optikern ein Pilotprojekt für eine elektronische Hilfsmittelverordnung durch. Grundsätzlich kann für die Einführung des E-Rezepts festgestellt werden, dass sich das Thema bewegt. Die Gesundheitsfachberufe begrüßen die Einführung des E-Rezepts. Insbesondere die Berufsgruppen, die auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung tätig werden, rechnen mit einer erheblichen Vereinfachung des Verordnungsmanagements. War es in der Vergangenheit nicht unüblich, dass gesundheitsfachberufliche Betriebe viel Zeit für die Korrektur fehlerhafter Arztrezepte aufbringen mussten, um ihre Leistungen mit der GKV abrechnen zu können, so verspricht eine elektronische Verordnung einen eher fehlerfreien Weg.

2.4 Zusammenschau 2021

Zusammenfassend lässt sich rückblickend für die 19. Legislaturperiode festhalten, dass die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems insgesamt erkennbar in Bewegung gekommen ist. Die letzte Bundesregierung hat den Ball des E-Health Gesetzes aufgenommen und mit den drei großen Digitalisierungsgesetzen DVG, PDSG und DVPMG unterschiedliche Weichen für die Anwendung digitaler Lösungen in und um die Gesundheitsversorgung herum gestellt. Vor diesem Hintergrund kann das Ergebnis der Digitalisierungspolitik des Bundesgesundheitsministeriums unter der ehemaligen Leitung von Jens Spahn, als erfolgreich bewertet werden. Berücksichtigen wir die ausgesprochen komplexe Ausgangssituation im Gesundheitssystem, die sich aus der Gemengelage der vielen unterschiedlichen Interessensträger und dem hohen Regulierungsniveau der Gesundheitsversorgung ergeben, erscheinen die bis hier erreichten Veränderungen in einem besonderen Licht. Die Nutzbarmachung digitaler Apps durch ärztliche Verordnung, die Möglichkeit zur unkomplizierten Nutzung von Telekonsilien in unterschiedlichen Bereichen sowie die ersten erfolgreichen Schritte zur Einführung der Telematikinfrastruktur mit ihren Anwendungen ePA, E-Rezept, elektronischem Medikationsplan, digitalem Notfalldatensatz etc., können als ein echter Aufbruch in die digitale Zukunft unseres Gesundheitswesens verstanden werden.

Die Abbildung 2b zeigt deutlich, dass seit der Gründung der gematik als Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte knapp 16 Jahre Stillstand herrschte. Vor diesem Hintergrund beschreiben die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Lösungen – nicht zuletzt auch unter dem Eindruck der pandemiebedingten Herausforderungen – in den letzten Jahren, relativ gesehen, einen großen Sprung. Absolut gesehen, stehen wir noch ganz am Anfang dieses Prozesses. Von einer erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitswesens können wir erst dann sprechen, wenn alle Akteure des Systems an das sichere Gesundheitsnetz angebunden sind. Mit Blick auf die Gesundheitsfachberufe hat die Politik in den letzten drei Jahren eine Reihe wichtiger Absichtserklärungen formuliert. Die konkrete Umsetzung dieser Absichten entscheidet dann aber über den tatsächlichen Erfolg der Digitalisierungsbemühungen.

Aus unserer jährlichen Umfrage unter VertreterInnen der Gesundheitsfachberufe (Pflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Krankentransporte sowie Rettungsdienste) geht ein eindeutiges Votum für die Digitalisierung des Systems hervor. 70% der Befragungsteilnehmer geben eine mindestens positive Bewertung auf die Frage ab, wie sie die Digitalisierung im Gesundheitswesen bewerten. Das Ergebnis verdeutlicht die überwiegend positive Einstellung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Im Rahmen unseres Meinungsbarometers gaben u. a. 129 Betriebe aus dem Bereich der Hilfsmittelversorgung (Oktober 2021) an, durch welche digitalen Lösungen sie ein Optimierungspotenzial durch Digitalisierung für ihre eigene Praxis sehen (vgl. Abb. 2e). Besonderes Potenzial wird offensichtlich in der Möglichkeit gesehen, auf sicheren digitalen Plattformen den Austausch mit anderen an der Versorgung von Patientinnen und Patienten beteiligten Berufsgruppen zu kommunizieren. Die Möglichkeit zur unkomplizierten, interprofessionellen Kommunikation, wird aus Sicht der Befragungsteilnehmer zu einer Verbesserung des eigenen Arbeitsalltags im Kontext der Patientenversorgung führen. Zu dieser Einschätzung kamen immerhin gut 60% der Umfrageteilnehmer. Fast jeder zweite Befragungsteilnehmer (48,06%) verspricht sich von der Einführung des E-Rezepts eine Verbesserung des eigenen Arbeitsalltags.

Die fortlaufende Befragung von gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringern durch das opta data Institut zum Thema Telematikinfrastruktur zeigt über die ersten sechs Befragungszeitpunkte in allen betrachteten Berufsgruppen eine steigende Tendenz in den Antworten auf die Frage, ob die Leistungserbringer wissen, was unter dem Begriff Telematikinfrastruktur zu verstehen ist.

1https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis

2http://www.gematik.de

3 Das BMG hat den verpflichtenden Zeitpunkt zum Start des E-Rezepts aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben. (Termin lag bei Redaktionsschkuss noch nicht vor.)

4 Vgl. Koalitionsvertrag der Ampelkoalition aus dem Dezember 2021/ Quelle: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

5 eGBR BezReg Münster

3

Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur – sicher ist sicher

Rainer Beckers Geschäftsführer ZTG, Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH

Bitte beachten Sie:Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

Das Gesundheitswesen gehört mit einem Anteil von fast 12 Prozent am Bruttoinlandsprodukt zu den großen Wirtschaftssektoren, was sich naturgemäß auch in der Zahl der Beschäftigten widerspiegelt. Die Bundesstatistik zählt insgesamt rund 5,7 Millionen im Gesundheitswesen tätige Personen, wobei abzüglich Ärztinnen und Ärzten, Pharmazie, Psychologie und Erziehungswesen immer noch ca. 4,6 Millionen Berufstätige verbleiben, die vornehmlich als Heilmittelerbringer oder Gesundheitshandwerker tätig sind. Schon diese Zahlen sprechen für sich: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens muss ohne Wenn und Aber alle Gesundheitsberufe einbeziehen, um eine Optimierung der Gesundheitsversorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erreichen.

Als Grundlage dieser Zusammenarbeit stellt die Telematikinfrastruktur (TI) verschiedene Komponenten und Dienste bereit, deren Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit gewährleistet sind, und die somit von allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen genutzt werden können. Darunter sind vor allem die folgenden Anwendungen zu benennen:

Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Notfalldatensatz (NFD)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

(bald) Telematikinfrastruktur-Messenger (TIM)

Der Anschluss an die TI erlaubt es den Anwenderinnen und Anwendern zum einen, die Stammdaten der Versicherten (persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung) abzugleichen, Unterlagen einzusehen (z.B. zur gesundheitlichen Vorgeschichte, Medikationseinnahme und Allergien) und verschlüsselt Nachrichten zu versenden. Die Eintrittskarte in dieses geschlossene Netz ist ein sogenannter elektronischer Heilberufs- bzw. Berufsausweis (eHBA/eBA). Um den Heilmittelerbringern zukünftig einen solchen Ausweis bereitstellen zu können, musste vom Gesetzgeber jedoch zunächst ein zuvor wenig beachtetes Strukturproblem gelöst werden. Für jedweden datenschutzkonformen Zugriff auf Patientendaten muss zwingend geprüft werden, ob der Zugriff durch eine dazu berechtigte Person erfolgt. Dazu muss nicht nur feststehen, wer der Zugreifende ist, sondern auch über welche Rechte dieser im Einzelnen verfügt. Die Zugriffsrechte selbst sind dabei an die Ausübung eines bestimmten Berufes gekoppelt. Genau hier bestand bis dato das Problem. Anders als bei den (Zahn-) Ärzten, Apothekern sowie Psychologen, die über ihre jeweilige Kammer auf Landesebene organisiert werden, fehlt für die übrigen Berufe im Gesundheitswesen eine zentrale Instanz, die Auskunft darüber erteilen kann, welchen Beruf eine bestimmte Person im Gesundheitswesen aktuell ausüben darf. So wird zwar für viele Heilberufe von örtlich zuständigen Gesundheitsämtern oder Landesbehörden in den Bundesländern die Berufserlaubnis bestätigt, aber nur über ein zentrales Register können diese Informationen und die Herausgabe von eHBA praktikabel verwaltet werden. Genau dies ist die zukünftige Aufgabe des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR), dessen Sitzland von den Bundesländern per Staatsvertrag in Nordrhein-Westfalen verortet wurde. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das eGBR innerhalb eigener behördlicher Strukturen bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt.

Derzeit befindet sich das eGBR im Aufbau. Es wird voraussichtlich im Jahr 2022 den Vollbetrieb aufnehmen. Nichtapprobierte Heilberufler sind dann in der Lage, über das NRW Serviceportal ihren eHBA beim eGBR online zu beantragen und somit einen Zugang zur TI zu erlangen. Entscheidend bei dem Prozess der Ausweisausstellung sind vor allem die Überprüfung der Berufserlaubnis in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Ämtern und Behörden im gesamten Bundesgebiet sowie die sichere Identifizierung der Antragsstellenden.

Vorrangig sollen laut SGB V zunächst alle Pflegefachkräfte, Hebammen sowie Physiotherapeuten einen eHBA zur Verfügung gestellt bekommen. Die sukzessive Herausgabe an weitere Berufsgruppen ist für die Zukunft geplant.

Um ein Verständnis für die technisch aufwendigen Implementierungsprozesse wecken zu können und einen sicheren, verantwortungsbewussten Umgang mit den Instrumenten der Telematikinfrastruktur zu fördern, hat die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ein spezielles Informationsportal eingerichtet. Interessierte können sich dort unter anderem über den aktuellen Stand der verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur informieren und sich spielerisch mit dem Antragsprozess des eHBA vertraut machen. Hierfür wurde mit externer Unterstützung ein Demonstrator entwickelt, der es den Anwendern erlaubt, sich ein genaues Bild von den unterschiedlichen Rollen sowie deren Aufgaben bei der Herausgabe eines eHBA zu machen und einen Eindruck davon zu gewinnen, welche Informationen übermittelt werden müssen.

Insbesondere in Anbetracht des stetigen Fortschritts der Digitalisierung ist es wichtig, einen Überblick über die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten des eHBA, dessen Nutzen, aber auch die damit theoretisch verbundenen Risiken zu kennen. Nur so können die Vorteile der digitalen Medizin mit guten Gewissen genutzt und die Sicherheit langfristig gewährleitest werden.

4

Akademisierung der Gesundheitsfachberufe

Prof. Dr. André Posenau Professor für Interaktion und interprofessionelle Kommunikation in Pflege- und Gesundheitsfachberufen an der Hochschule für Gesundheit (HSG) Bochum

Bitte beachten Sie:Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

Wie verändert die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Praxis der Zukunft?

Nicht nur die Pandemie hat uns schmerzlich vor Augen geführt, welche strukturellen Defizite wir in unserem Gesundheitssystem haben und welche Auswirkungen dies auf Leistungserbringer und Patienten mit sich bringt. Und die Herausforderungen werden in Zukunft nicht weniger. Die Versorgungslandschaft wird sich aufgrund des demografischen Wandels und den damit einhergehenden Veränderungen (z. B. mehr multimorbide und ältere Patienten und mehr kulturelle Heterogenität) und der Situation von abnehmenden Ressourcen verändern und es bedarf daher zwangsläufig neuer Versorgungsszenarien, um die Gewährleistung im urbanen und ländlichen Raum zu gewährleisten.1

Insgesamt wird bzw. hat es schon Auswirkungen auf allen Ebenen des Gesundheitssystems gegeben. Der Bildungsbereich betrifft diese Zunahme an Komplexität im Speziellen, denn hier werden die Weichen für die Leistunsgerbringer von morgen gestellt. Sie werden in Zukunft anderen Standards genügen müssen, um die gewachsenen Anforderungen an Therapie, Diagnostik und Pflege erfüllen zu können. Um den neuen Bedürfnissen im Kontext der Versorgung gewachsen zu sein brauchen wir neue Arbeitsmodi und genau hier kommt das Thema Interprofessionalität in die Diskussion.2