4.Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022 -  - E-Book

4.Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022 E-Book

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Beschreibung

Diese Statistische Jahrbuch Heilmittel ist ein Zahlenwerk, das sich auf das spezielle Handlungsfeld der Gesundheitsfachberufe fokussiert. Durch die gebündelte Beobachtung der Quantitäten und Qualitäten in der Praxis, will es eine Grundlage für die systematische Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen diese Berufsgruppen darstellen. Das Buch liefert einen jährlichen Überblick zu Zahlen und Fakten der betrachteten Versorgungsbereiche. Die anonymisierte Jahresauswertung Deutschlands größter Rezeptdatenbank für die jeweiligen Versorgungsbereiche stand bislang in dieser Form nicht zur Verfügung. Die betrachteten Parameter sollen helfen, die Dynamik und den Umfang der jeweiligen Handlungsfelder zu beschreiben.

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4. Statistisches Jahrbuchzur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2022Heilmittel

Impressum

Herausgegeben von:

opta data Institut für Forschung und

Entwicklung im Gesundheitswesen e. V.

Berthold-Beitz-Boulevard 514

45141 Essen

Telefon: 0201 32068-647

E-Mail: [email protected]

URL: www.optadata-institut.org

Redaktion:

Armin Keivandarian, Nina Poddig, Sebastian Schlüter

Satz, Grafik, Illustrationen:

büreau.de, Dennis Bügüs

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Warenzeichen und Handelsnamen in dieser Publikation sind geschützt.

Autorinnen, Autoren und Herausgeber haben sich bemüht, alle Bildrechte zu klären. Sollte dies im Einzelfall nicht oder nicht zutreffend gelungen sein, wird um Nachricht an den Verlag gebeten.

ISBN Print: 978-3-87468-460-6

ISBN ePub: 978-3-87468-461-3

ISBN pdf: 978-3-87468-463-7

© Verlag Karl Maria Laufen

Oberhausen 2022

www.laufen-online.com

1. Auflage 2022

E-Book-Herstellung:

Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem 4. Statistischen Jahrbuch 2022 liegt nunmehr ein weiterer Baustein einer langfristig angelegten Zeitreihe in den Gesundheitsfachberufen (Heilmittel, Hilfsmittel, Pflege und Krankentransporte/Rettungsdienste) vor, welche die Entwicklung wesentlicher Merkmale und Rahmenbedingungen dieser Berufsgruppen widerspiegeln soll. Mit steigender Zahl der Erhebungszeitpunkte werden auch langfristige Trends in wichtigen Teilen des Gesundheitswesens zunehmend erkennbar werden.

In dieser Jahrbuchausgabe lassen sich im Vergleich zu den Ergebnissen der drei vorangegangenen Erhebungen bereits die Auswirkungen der Corona Pandemie in ihrem zweiten Jahr erkennen. Die mit dem Virus einher kommenden Risiken für Leib und Leben des Einzelnen, treibt unsere Systeme zu bemerkenswerten Höchstleistungen, wie der Herstellung komplexer Impfstoffe in ungekannter Geschwindigkeit, oder dem beeindruckenden Engagement des Gesundheitspersonals insgesamt und der Kranken- und Altenpflege im Besonderen an. Diese Entwicklungen bleiben nicht ohne Wirkung auf die Gesundheitsfachberufe, sowohl was die Personalentwicklung, als auch was die Angebotsstruktur von Kundenleistungen angeht. Gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege, mit ihrem durch medizintechnologische Innovationen beeinflussten Bedarf an neuen Geräten und Hilfsmitteln, sind zukünftig bedeutende Veränderungen auf die Art der beruflichen Tätigkeit und als Konsequenz auf die Ausbildung von Fachkräften in den Gesundheitsberufen zu erwarten. Diese Entwicklungen werden vermutlich auch das Selbstbild und die Zukunftserwartungen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit beeinflussen.

Die explizite Ausrichtung des opta data Instituts auf die Lage der Gesundheitsfachberufe, macht den Beitrag des Instituts in dieser Zeit ausgesprochen wichtig und ebenso einzigartig. Denn kein anderes Institut in der gesundheits- und versorgungswissenschaftlichen Forschungslandschaft legt seinen Fokus in vergleichbarer Weise auf eben diesen sehr besonderen Teil unseres Gesundheitswesens, die Versorgungsfelder der Gesundheitsfachberufe (Heilmittel, Hilfsmittel, Pflege und Krankentransporte/Rettungsdienste). In diesem Sinne stellt der jährlich veröffentlichte Zwischenbericht zur Langzeitbeobachtung der gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland einen wichtigen empirischen Grundlagenbeitrag zur Gesundheitssystemforschung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Das Jahrbuch führt nicht nur kontinuierlich öffentliche Statistiken zu den Quantitäten und Qualitäten der gesundheitsfachberuflichen Leistungsbereiche zusammen, sondern es liefert auch für Politik und Planung eine praktische Handreichung zu den Wirkungsweisen gesundheitspolitischer Steuerungsmaßnahmen auf die gesundheitsfachberufliche Praxis. Das diesjährige Buch stellt hierfür ein besonders schönes Beispiel dar, denn zu Beginn der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages liefert das vorliegende Jahrbuch dem interessierten Leser eine Zusammenfassung und interessante Analyse der Wirkungsweisen konkreter gesundheitspolitischer Maßnahmen auf die Praxis der Gesundheitsfachberufe der letzten Legislatur.

Neben den statistischen Erhebungen in den Jahrbüchern werden in den Forschungen des opta data Instituts zukünftig ergänzend auch die Einstellungen der in den Gesundheitsfachberufen tätigen Personen wie z. B. des Pflegepersonals besondere Berücksichtigung finden.

Mit herzlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Frank Faulbaum Universität Duisburg-Essen

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

1Einleitung

2Stand der Digitalisierung

2.1Stand der Digitalisierung

2.2Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

2.3Telematikinfrastruktur

2.3.1Die elektronische Patientenakte

2.3.2Das E-Rezept

2.4Zusammenschau 2021

3Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur

4Akademisierung der Gesundheitsfachberufe

5Studium, Aus- und Weiterbildung

5.1Physiotherapie

5.2Ergotherapie

5.3Logopädie

5.4Podologie

5.5Geburtshilfe

5.6Ernährungstherapie

5.7Masseur und medizinische Bademeister

6Basisdaten Gesundheitsberufe

6.1Physiotherapie

6.1.1Personal konkretisiert nach Alter, Beschäftigung, Geschlecht und Einrichtungen

6.1.2Versorgungsdichte – Physiotherapie

6.2Ergotherapie

6.2.1Personal konkretisiert nach Alter, Beschäftigung, Geschlecht und Einrichtungen

6.2.2Versorgungsdichte – Ergotherapie

6.3Logopädie

6.3.1Personal konkretisiert nach Alter, Beschäftigung, Geschlecht und Einrichtungen

6.3.2Versorgungsdichte – Logopädie

6.4Podologie

6.4.1Personal konkretisiert nach Alter, Beschäftigung, Geschlecht und Einrichtungen

6.4.2Versorgungsdichte – Podologie

6.5Geburtshilfe

6.5.1Personal konkretisiert nach Alter, Beschäftigung, Geschlecht und Einrichtungen

6.5.2Versorgungsdichte – Geburtshilfe

7Verbände

7.1Verbände im Heilmittelbereich

7.2Aufgaben

7.3Verbände in den verschiedenen Heilmittelberufen

7.4Spitzenverband der Heilmittelverbände

7.5Aktuelle Situation

8Abrechnungsbarometer – Bewegungsdatenanalyse

9Positionsnummernverzeichnis Heilmittel

10Positionsnummernverzeichnis Hebammen

11Abbildungsverzeichnis

1

Einleitung

Dr. Armin Keivandarian Wissenschaftlicher Direktor am opta data Institut e. V.

Mit dem letzten Jahr ist auch die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgelaufen. Die halbe Regierungszeit der letzten Bundesregierung wurde von der Corona Pandemie überschattet. Dennoch konnten durch die Große Koalition relevante Veränderungen für das Gesundheitssystem eingeleitet werden. Aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive kann vor allem eine Erhöhung der Vergütung für die Leistungserbringer im Heilmittelbereich bilanziert werden. Die lange überfällige Erhöhung der Honorare hat vermutlich auch dafür gesorgt, dass viele Heilmittelerbringerbetriebe die ersten Wochen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, auch ohne Inanspruchnahme der bereitgestellten Soforthilfemittel, überbrücken konnten. Für andere waren die Soforthilfen wichtig und existenzsichernd. Durch die Pandemie ist aber auch die Situation der professionellen Pflege wieder stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Es wird nun darauf ankommen, aus den Lippenbekenntnissen der Politik auch geeignete Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.

Die Umstände der Pandemie haben auch die Vorteile funktionierender digitaler Lösungen in den Vordergrund gerückt und haben so die Digitalisierungsinitiative des Bundesgesundheitsministeriums befördert, die nach 16 Jahren Stillstand, mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) wieder Fahrt in das Thema Telematikinfrastruktur (TI) aufgenommen hat.

Die Digitalisierung ist wohl als Megatrend der nächsten Jahre gesamtgesellschaftlich, als auch im Feld der Gesundheitsversorgung im besonderen, ein wesentlicher Treiber der Veränderung des Systems. Die Digitalisierung fördert eine bessere Patientendatenverfügbarkeit und zahlt so unmittelbar auf eine bessere und sicherere Patientenversorgung ein. Aber auch im Hinblick auf die zunehmenden Dokumentations- und Administrationsanforderungen werden digitale Lösungen für mehr Effizienz und schnellere Prozesse sorgen. Mit der Telematikinfrastruktur soll es nun möglich werden, diese und weitere Potenziale zu heben. Die niedergelassenen Ärzte sind mit der Telematikinfrastrukturtechnologie ausgestattet und weitestgehend an das sichere Gesundheitsdatennetzwerk angeschlossen. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), als die einfachste aller angedachten Anwendungen, funktioniert. Die Anbindung der Krankenhäuser und Apotheken läuft und sollte auch bald abgeschlossen sein. Für die Anbindung der Gesundheitsfachberufe muss zunächst noch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in NRW den Betrieb aufnehmen, damit die Leistungserbringer der gesundheitsfachberuflichen Berufsgruppen eindeutig authentifiziert werden können und nach Bestätigung ihrer Qualifikation mit einem elektronischen Praxisausweis oder einer elektronischen Institutionenkarte (sog. SMC-B) ausgestattet werden können.1 Erst dann wird für die Gesundheitsfachberufe auch ein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur möglich sein.

In der nächsten Legislaturperiode wird es darauf ankommen, die Digitalisierungsbemühungen der letzten Bundesregierung fortzusetzen, ihre Schwächen zu analysieren und im Detail zu verbessern. Die Komplexität der Zusammenhänge ist enorm und bedarf vor allem auf Seiten der neuen Bundesregierung und der handelnden Akteure im Bundesgesundheitsministerium in der nun beginnenden Legislatur, einen klaren Blick auf die langfristigen Ziele, sowie eine ausdauernde Konzentration auf die Auflösung von bestehenden Problemlagen im Detail.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verdeutlicht aber schon sehr gut, dass auch die künftige Bundesregierung, mit Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums, die richtigen Herausforderungen adressieren will. Die gesundheits- und pflegepolitischen Themen nehmen innerhalb des Koalitionsvertrages bereits eine erkennbar prominente Rolle ein. Das lässt sich allein daran erkennen, dass die Ausführungen zur Pflege- und Gesundheitspolitik den größten Anteil am Koalitionsvertrag ausmacht.

Das vorliegende „Statistische Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland“ fasst im folgenden Kapitel erneut den im Laufe des Jahres 2021 erreichten Status im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusammen. Dabei konzentriert sich der Blick auf die wesentlichen Digitalisierungsansätze und den erreichten Stand der Einführung. Erkennbare Potenziale, insbesondere auch aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive und verbliebene Implementationsblockaden, werden zunehmend verdeutlicht.

Zum Stand der Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) sowie die Aufnahme der entsprechenden Prozesse in den Handwerkskammern für die Kartenbeantragung in NRW, findet sich im vorliegenden Jahrbuch ein Beitrag des Geschäftsführers der „Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH“ (ZTG) Herrn Rainer Beckers. Die erfolgreiche Inbetriebnahme des eGBR sowie die Aufnahme der entsprechenden Prozesse in den Handwerkskammern für die Kartenbeantragung, ist ein kritischer Meilenstein für die Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur. Erst wenn die Gesundheitsfachberufe an der TI teilnehmen können, lassen sich die Potenziale der „sicheren Datenautobahn“ (gematik) für das Gesundheitswesen verwirklichen. Vor allem die intersektorale Zusammenarbeit wird von einer funktionierenden Vernetzung aller Gesundheitsberufe untereinander, auch für die Patientinnen und Patienten, den gewünschten Effekt herbeibringen. In der öffentlichen Diskussion und in der Versorgungsforschung stehen immer wieder die Probleme und die Bedeutung der intersektoralen Zusammenarbeit im Mittelpunkt.2 In diesen Kontext spielt eine weitere interessante Entwicklung hinein: die Akademisierung einiger Gesundheitsfachberufe. Mit der wachsenden Vertiefung einzelner medizinfachlicher Forschungs- und Studiengebiete (wie Geburtswissenschaft, Pflegewissenschaft, Physiotherapie etc.), wird sich vermutlich auch ein Anspruch auf Kompetenzausweitung dieser Fachleute im Versorgungsprozess ergeben; dies ist ein weiterer Faktor für die Veränderung der Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt. Der interessierte Leser findet zu diesem spannenden Thema im vorliegenden Jahrbuch einen aufschlussreichen Beitrag von Prof. Dr. André Posenau (Department für Pflegewissenschaft, Hochschule für Gesundheit Bochum).

In den Kapiteln fünf und sechs finden sich wie in den vorherigen Veröffentlichungen statistische Zahlen zu den einzelnen Versorgungsbereichen (Pflege, Hilfsmittel, Heilmittel und Krankentransporte/ Rettungsdienste). Außerdem spiegeln wir auch in diesem Jahr in Kapitel acht die Bewegungsdaten zum Abrechnungsgeschehen in den o. g. Feldern wieder, um aus einer Längsschnittperspektive Versorgungstrends numerisch zu beschreiben.

1 Nachdem lange unklar war, welche Institution als bestätigende Stelle für die gesundheitsfachberufliche Qualifikation der Antragsteller fungieren könnte, hat eGBR nun bundesweit über 1.500 Ämter, Behörden und sonstige Organisationen identifiziert, mit denen es zu diesem Zweck zusammenarbeitet.

2 Vgl. hierzu Renner, I., Scharmanski, S., van Staa, J. et al. Gesundheit und Frühe Hilfen: Die intersektorale Kooperation im Blick der Forschung. Bundesgesundheitsbl. 61, 1225–1235 (2018) oder Ahaus, P., Potthoff, A., Kayser, A. et al. HIV-Präexpositionsprophylaxe-Versorgung in intersektoraler Zusammenarbeit. Hautarzt 71, 211–218 (2020)

2

Stand der Digitalisierung

Dr. Jan Helmig Leiter Digitalisierung der opta data Gruppe

2.1Stand der Digitalisierung

2.2Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

2.3Telematikinfrastruktur

2.3.1Die elektronische Patientenakte

2.3.2Das E-Rezept

2.4Zusammenschau 2021

Bitte beachten Sie:Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

2.1 Stand der Digitalisierung

Für die letzte (19.) Legislaturperiode können erhebliche Gesetzgebungsaktivitäten im Politikfeld Gesundheit festgestellt werden, die einen erkennbaren Fokus auf das Thema Digitalisierung aufzeigen. Insgesamt lassen sich in dem betrachteten Zeitraum über 160 Gesetzesinitiativen, Verordnungen etc. zählen. Die meisten dieser Regularien adressierten Sachverhalte, die die Nutzung digitaler Lösungen in der Gesundheitsversorgung bzw. in den Begleitprozessen (Dokumentation und Abrechnung) befördern. Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Gesundheits-App auf Rezept, die tatsächliche Einführung der Telematikinfrastruktur sowie die damit verbundenen Vorhaben zur Einführung des E-Rezepts und der Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten, waren die vier großen Vorhaben der vergangenen Legislatur. Aber auch andere Ansätze, wie die Ausweitung der Möglichkeit zur Durchführung von abrechenbaren Telekonsilien für Ärzte, Physiotherapeuten und Hebammen, liefern einen wichtigen Beitrag für die stärkere Nutzung digitaler Instrumente in der Gesundheitsversorgung.

2.2 Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

Für die Umsetzung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA‘s) wurde das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich gemacht. Zu diesem Zweck hat das BfArM ein Verfahren (Fast-Track) etabliert, dass Anbieter mit Ihren Anwendungen durchlaufen müssen, um die Lösungen in dem offiziellen DIGA Verzeichnis listen lassen zu können. Insgesamt umfasst das Verzeichnis heute (Dezember 2021) 24 Anwendungen für unterschiedliche Anwendungsgebiete.1

Vor diesem Hintergrund kann heute festgestellt werden, dass die Umsetzung, der mit dem DVG (Digitale Versorgung Gesetz) vorgelegten Idee, im zweiten Jahr nach der gesetzlichen Einführung erfolgreich realisiert werden konnte. Die Anzahl der bislang gelisteten Anwendungen ist noch nicht sehr hoch. Insbesondere die Hersteller beklagen auch die noch schwache Resonanz seitens der Verordner, welche wiederum die mangelnde Übersicht und schlechte