Arbeitsverträge, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung - Christian Haase - E-Book

Arbeitsverträge, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung E-Book

Christian Haase

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Beschreibung

Dieses Buch beschäftigt sich mit den Grundlagen von Verträgen und Tarifverträgen, sowie den Themen Mindesturlaubsgesetz, Kündigung und Kündigungsschutz, der Berufsausbildung und dem Betriebsrat. Außerdem erklärt es alle Bestandteile der deutschen Sozialversicherung mitsamt Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung.

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Seitenzahl: 14

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Arbeitsverträge, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung

 

Ein Überblick

 

 

 

Christian Haase

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitsverträge, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung

Christian Haase

 

© 2021 Christian Haase

Alle Rechte vorbehalten.

 

Autor: Christian Haase

[email protected]

 

ISBN: 978-3-96969-047-5

 

Gestaltung Titelseite: Christian Haase

1 Verträge

 

Der Arbeitgeber hat 3 Möglichkeiten, Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen zu regeln. Entweder durch individuelle Arbeitsverträge, in einem Firmentarifvertrag oder in einem Flächentarifvertrag.

 

Wichtige Begrifflichkeiten zu Tarifverträgen:

 

 

Schlichtung

 

 

Das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien

 

 

Aussperrung

 

 

Der Arbeitgeber hebt die Arbeitsverhältnisse für eine große Anzahl an Arbeitnehmern auf (keine Entlohnung)

 

 

Tarifliche Friedenspflicht

 

 

Während der Laufzeit eines Tarifvertragen dürfen die Vertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen durchführen

 

 

 

Urabstimmung

 

 

Nach dem Scheitern eines Schlichtungsversuches kommt es zur 1. Urabstimmung über den Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen

 

 

Streik

 

 

Eine planmäßig durchgeführte, vorrübergehende Arbeitsniederlegung einer großen Zahl von Arbeitnehmern (erhalten keinen Lohn, nur Unterstützung aus der Gewerkschaftskasse)

 

 

Wilder Streik

 

 

Rechtswidrige, spontane Arbeitsniederlegung, wird von der Gewerkschaft nicht gebilligt

 

 

Vollstreik

 

 

Die Arbeitnehmer eines Tarifgebietes legen die Arbeit nieder

 

 

Schwerpunkt/Teilstreik

 

 

Bestimmte Schlüsselbetriebe einer Branche werden bestreikt, die Leistungsfähigkeit der gesamten Branche wird geschwächt

 

 

Warnstreik

 

 

Zeitlich befristete Arbeitsniederlegung während der Tarifverhandlungen (unzulässig)

 

 

Lohn-/Gehaltstarifvertrag

 

 

Regelt vorwiegend geldliche Arbeitsbedingungen (Entgelt), kurze Laufzeit

 

 

Rahmentarifvertrag