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Dieses Buch beschäftigt sich mit den Grundlagen von deutschen Unternehmen. Es fasst in übersichtlicher Art und Weise zusammen, welche Unternehmensstrukturen es gibt, welche Eigenschaften die verschiedenen Rechtsformen haben, was eine Firma ausmacht und wie Geschäftsprozesse strukturiert sind. Es beschäftigt sich mit den Grundlagen von Verträgen und Tarifverträgen, sowie den Themen Mindesturlaubsgesetz, Kündigung und Kündigungsschutz, der Berufsausbildung und dem Betriebsrat. Außerdem erklärt es alle Bestandteile der deutschen Sozialversicherung mitsamt Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Dieses Buch beinhaltet ebenso die Grundlagen der deutschen Wirtschaft und geht dabei in übersichtlicher Form auf die Themen Finanzierung, Investition und Kredite ein. Dabei spielen die Eigenschaften und Konditionen eine zentrale Rolle. Dieses Buch beschäftigt sich außerdem mit den Grundlagen des Marketings. Es geht dabei explizit auf Angebot und Nachfrage ein, klärt die wichtigsten Marketing-Begriffe und gibt einen übersichtlichen Einblick in Ökonomie, Volkswirtschaft, Marktformen und Preisbildung. Des Weiteren wird der Wirtschaftskreislauf erörtert, Produkt- und Leistungspolitik beschrieben sowie auf Corporate Identity eingegangen.
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Seitenzahl: 56
Wirtschaft, Finanzierung, Marketing
Den Markt und die Wirtschaft verstehen
Christian Haase
Wirtschaft, Finanzierung, Marketing
Christian Haase
© 2021 Christian Haase
Alle Rechte vorbehalten.
Autor: Christian Haase
ISBN: 978-3-96953-102-0
Foto Titelseite: MaxFrost (Fotolia)
Gestaltung Titelseite: Christian Haase
Rechtsordnung
Die Gesamtheit aller geltenden Rechtsnormen bildet die Rechtordnung eines Staates, sie ist die Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung und regelt das Zusammenleben als Gemeinschaft
Rechtsnormen
Dazu zählen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Gewohnheitsrechte
Öffentliches Recht
Prinzip der Über- bzw. Unterordnung, wenn ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist
Regelt Rechtsverhältnisse der Träger öffentlicher Gewalt zueinander und das Verhältnis des Einzelnen zu den Trägern der öffentlichen Gewalt
Meist zwingendes Recht (Bescheide, Anordnungen, Strafen, Gebote, Verbote)
Rechtsgebiet: Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Straf-. Prozess- und z.T. auch Arbeitsrecht
Privates Recht
Prinzip der Gleichordnung
Meist nachgiebiges Recht
Bestimmt durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit, für die ordentliche Gerichte zuständig sind
Grundsatz der Gleichberechtigung
Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht, Handels-, Scheck-, Wechsel- und z.T. auch Arbeitsrecht
Rechtssubjekte
Träger von Pflichten und Rechten
Rechtsobjekte
Gegenstände des Rechtsverkehrs (Körperliche Gegenstände wie Im-/Mobilien, vertretbare Sachen wie Massengüter, nicht vertretbare Sachen wie Speziesgüter
Natürliche Person
Alle Menschen ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit
Beginn der Rechtsfähigkeit mit der Geburt
Juristische Person
Zweckschöpfung des Gesetzgebers
Sie werden gebildet durch eine Summe von Personen und/oder Sachen zu einer Organisation
Beginn der Rechtsfähigkeit: Hoheitsakt oder privatrechtlicher Gründungsakt
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, z.B. Grundrechte, Recht auf Eigentum, Schulpflicht, Steuerpflicht
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam abzuschließen, z.B. Ausspruch einer Kündigung, Abschluss eines Mietvertrages
Volle Geschäftsfähigkeit
Bei natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befinden
Folge: Rechtgeschäfte sind voll wirksam
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Bei natürlichen Personen zwischen vollendetem 7. und 18. Lebensjahr
Folge: Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Zur Gültigkeit bedarf es einer Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
Geschäftsunfähigkeit
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
Dauernd geisteskranke Personen
Wer im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistesfähigkeit eine Willenserklärung abgibt
Folge: Rechtsgeschäfte sind nichtig
Geschäftsunfähigkeit von juristischen Personen
Geschäftsfähigkeit wird durch die handelnden Organe ausgeübt
Vertreten das Unternehmen nach außen, können Willenserklärungen entgegennehmen und abgeben
Hat die juristische Person die Rechtsfähigkeit erlangt, ist sie zugleich auch handlungs- und damit geschäftsfähig
Folge: Rechtsgeschäfte sind voll wirksam
Istkaufmann (Kaufmann kraft Handelsgewerbe):
Handelsgewerbe: jeder Gewerbebetrieb (d.h. eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung), es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert
Kaufmännische Organisation: Kriterien sind hierfür u.a. Mitarbeiterzahl, Größe der gewerblichen Räume, Zahl der Zweitniederlassungen, Höhe des Umsatzes, Höhe der Forderungen und des Vermögens
Kannkaufmann (Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung):
Eintragungswahlrecht: Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötig (Kleingewerbe) hat die Möglichkeit, durch eine Handelsregister-Eintragung zu einem vollwertigen Kaufmann zu werden – wird das Recht nicht wahrgenommen, wird der Gewerbebetreibende einer Privatperson gleichgestellt und es gilt für diesen Nichtkaufmann des BGB
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Firmenkern
Firmenzusatz
Personen-, Sach- oder Fantasiename oder gemischte Firma
Einzelunter-nehmen, Personen- oder Kapitalgesell-schaften können unter Berück-sichtigung der Firmen-grundsätze jede beliebige Firma wählen
Rechtsform-zusatz: Sie sind für alle Kaufleute zwingend vorgeschrieben
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Firmenzusatz, wenn er zur Unterscheidung notwendig ist (Firmen-ausschließlich-keit)
Freiwillige Zusätze dienen Werbezwecken
Panda Snack
GmbH
Imbiss
Arten der Firma:
Personenfirma: Sie enthält einen oder mehrere Personennamen (z.B. Schmidt & Müller OHG)
Sachfirma: Sie ist von dem Gegenstand der Unternehmung abgeleitet (z.B. Norddeutsche Hüpfburgenwerkstatt AG)
Fantasienamen: Sie enthält eine werbewirksame, häufig vom Markenzeichen abgeleitete Bezeichnung (z.B. Pummelo GmbH)
Gemischte Firma: Sie enthält sowohl Personennamen als auch den Gegenstand der Unternehmung (z.B. Großbäckerei Müller AG)
Firmengrundsätze:
Firmeneignung: Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen
Firmenklarheit: Es dürfen keine irreführenden Angaben über geschäftliche Verhältnisse angegeben werden.
Firmenbeständigkeit: Die bisherige Firma kann fortgeführt werden, auch wenn:
Eine Namensänderung erfolgte
Eine Übertragung der Firma erfolgte und der bisherige Inhaber die Einwilligung zur Fortführung der Firma gab
Eine Änderung im Gesellschafterbestand erfolgte
Firmenöffentlichkeit: Jeder Kaufmann muss seine Firma beim Handelsregister eintragen lassen, alle kaufmännischen Unternehmen sind verpflichtet, handelsrechtliche Angaben auf Geschäftsbriefen anzugeben (Firma einschließlich Rechtsformzusatz, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer)
Firmenausschließlichkeit (Firmenmonopol): Eine Firma muss sich von den an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden Firmen und im Handelsregister bzw. Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Handelsregister:
Amtliches Verzeichnis für Kaufleute, welches vom Amtsgericht geführt wird
Einsicht ins Handelsregister ist jeder Person gestattet
Schützt weitgehend den gutgläubigen Dritten
Es ist möglich, gegen eine Gebühr von den Eintragungen Abschriften in beglaubigter Form zu erhalten
Das Gericht hat die Eintragungen durch den Bundesanzeiger und mindestens ein anderes Blatt bekannt zu machen
Eintragungen, die rot unterstrichen sind, gelten als gelöscht
Gliederung und Inhalte:
Abteilung A (HRA): Einzelunternehmen, Personengesellschaften
Spalte 1: Nummer der Eintragung
Spalte 2: a) Firma b) Ort der Niederlassung
Spalte 4: Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Abwickler
Spalte 5: Prokura
Spalte 6: Rechtsverhältnisse
Spalte 7: a) Tag der Eintragung und Unterschrift b) Bemerkungen
Abteilung B (HRB): Kapitalgesellschaften
Spalte 1: Nummer der Eintragung
Spalte 2: a) Firma b) Ort der Niederlassung c) Gegenstand des Unternehmens
Spalte 3: Grund- oder Stammkapital
Spalte 4: Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Abwickler
Spalte 5: Prokura
Spalte 6: Rechtsverhältnisse
Spalte 7: a) Tag der Eintragung und Unterschrift b) Bemerkungen
Rechtliche Wirkungen von Handelsregistereintragungen:
Konstitutiv (rechtserzeugend, rechtsbegründet): Die Rechtswirkung tritt erst mit Registereintragung ein, z.B. Kaufmannseigenschaft des kleinunternehmerischen Gewerbebetriebs, Rechtsform der Formkaufleute, Firmenmonopol
Deklaratorisch (rechtsbezeugend, rechterklärend): Die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten und wird nur noch bestätigt, die Eigenschaft als Handelsgewerbe wird für jeden Gewerbebetrieb vermutet, z.B. Kaufmannseigenschaft der Istkaufleute, Prokura
Eine Unternehmensform ist die rechtliche Verfassung (Rechtsform) der Unternehmung, durch welche die Rechtsbeziehungen der Unternehmung im Innen- und Außenverhältnis geregelt werden.
Kooperationen und Konzentrationen
Kooperation: liegt vor, wenn wirtschaftlich selbstständige und weitgehend selbstständig verbleibende Unternehmen sich durch Verträge zur Zusammenarbeit verpflichten, z.B. Interessengemeinschaften zur gemeinsamen Grundlagenforschung