Berufsabschluss für Erwachsene in der Schweiz - Markus Maurer - E-Book

Berufsabschluss für Erwachsene in der Schweiz E-Book

Markus Maurer

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Beschreibung

Dieses E-Book enthält komplexe Grafiken und Tabellen, welche nur auf E-Readern gut lesbar sind, auf denen sich Bilder vergrössern lassen. In der Schweiz sind mehr als eine halbe Million Erwachsene gering qualifiziert oder haben keinen zeitgemässen Abschluss. Es existieren nur wenige Angebote, um einen Abschluss nachzuholen oder bereits erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen. Dies verwundert insofern, als die Berufsbildung für Erwachsene auf der bildungs- wie sozialpolitischen Agenda steht. Sie gilt als Instrument zur Linderung des Fachkräftemangels und als Mittel zur Armutsprävention und -bekämpfung. Autorin und Autoren dieses Buches analysieren bestehende und präsentieren neue Vorschläge, wie die berufliche Grundbildung vermehrt auf Erwachsene ausgerichtet werden kann. Der Fokus liegt dabei auf den Abschlüssen der formalen beruflichen Grundbildung (EFZ/EBA) in der Schweiz, doch werden auch nichtformale Abschlüsse in die Analyse einbezogen. In einem separaten Kapitel werden Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Schweden diskutiert.

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Markus Maurer, Emil Wettstein, Helena Neuhaus

Berufsabschluss für Erwachsene in der Schweiz

Bestandesaufnahme und Blick nach vorn

ISBN Print: 978-3-0355-0353-1

ISBN E-Book: 978-3-0355-0354-8

 

 

Fotos: Reto Schlatter, www.retoschlatter.ch

 

 

1. Auflage 2016

Alle Rechte vorbehalten

© 2016 hep verlag ag, Bern

 

 

 

www.hep-verlag.ch

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Dank der Herausgebenden

Abkürzungen

Grundlagen

1 Weshalb dieses Buch?

1.1 Worauf wir unseren Blick richten

1.2 Methodische Grundlagen des Buches

1.3 Zum Aufbau des Buches

2 Begriffe und Konzepte

2.1 Berufsabschluss

2.2 Beruflich geringqualifizierte Erwachsene

2.3 Erwachsenengerechte Didaktik

2.4 Formelle Anerkennung erworbener Kompetenzen

2.5 Modularisierung in der Berufsbildung

3 Historische Entwicklung und aktuelle Bedeutung

3.1 Entwicklung

3.2 Sinn und Zweck der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

Aktuelle Situation in der Schweiz

4 Rechtliche Grundlagen

4.1 Vorbemerkung

4.2 Bundesgesetz über die Berufsbildung

4.3 Bundesgesetz über die Weiterbildung

4.4 Arbeitslosenversicherungsgesetz

4.5 Fachgesetze

4.6 Kantonale Gesetzgebung

5 Wege zu einem Berufsabschluss für Erwachsene

5.1 Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung

5.2 Validierungsverfahren

5.3 Reguläre berufliche Grundbildung

5.4 Verkürzte berufliche Grundbildung

5.5 Kurzausbildungen

5.6 Stufenweiser Erwerb eines Abschlusses der beruflichen Grundbildung

5.7 Ansätze in der höheren Berufsbildung

5.8 Wiedereinstieg für Frauen

6 Herausforderungen der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

6.1 Kosten und ihre Finanzierung

6.2 Haltung der Betriebe zur beruflichen Nachqualifizierung Erwachsener

6.3 Grundkompetenzen

6.4 Information, Motivation und Vermittlung der Zielgruppe

6.5 Anerkennung erworbener Kompetenzen

6.6 Kompetenzerwerb an den Berufsfachschulen

6.7 Beratung und Begleitung während der Ausbildung

6.8 Zusammenarbeit beim Vollzug

6.9 Politischer Wille

7 Bestehende Angebote mit wegweisenden Elementen

7.1 Produktionsmechaniker: Solothurn und Berner Jura

7.2 Uhrenindustrie – berufsbegleitende Ausbildung zum EFZ

7.3 Informatik: Berufslehre für Erwachsene

7.4 Validierungsverfahren EFZ

7.5 Progredir – ein Programm von ECAP und Unia

7.6 Berufsabschluss für Erwachsene als Teil eines umfassenden Weiterbildungsangebots

7.7 FORJAD und FORMAD – Stipendium statt Sozialhilfe

7.8 Finanzierung durch Sozialhilfe und Ausbildungsbeiträge

7.9 Hotel & Gastro formation

7.10 Piccobello – Bereich Hauswirtschaft, ECAP

7.11 Vorlehre 25 Plus

7.12 AMIE – ein Unterstützungsprogramm für junge Mütter

7.13 Das Eingangsportal der Nordwestschweiz als Erstkontakt

7.14 Allgemeinbildender Unterricht

Berufsbildung für Erwachsene in ausgewählten Staaten Europas

8 Modelle für die berufliche Qualifizierung von Erwachsenen

8.1 Deutschland

8.2 Österreich

8.3 Frankreich

8.4 Schweden

Auf dem Weg zu einer erwachsenengerechten Berufsbildung

9 Merkmale eines wirkungsvollen Systems

9.1 Berücksichtigung erworbener Kompetenzen

9.2 Berücksichtigung der Lebenssituation von erwachsenen Lernenden

9.3 Berücksichtigung des Lernverhaltens von Erwachsenen

9.4 Ressourcen berücksichtigen

9.5 Kein Abschluss ohne Anschluss

9.6 Begleitung der Lernenden

9.7 Tragbare Kosten für die Einzelperson

9.8 Ein einfaches und sicheres System

9.9 Ausgleich der Benachteiligung gegenüber jugendlichen Lernenden

10 Berufsbildung für Erwachsene – «Modell 2025»

10.1 Wirkung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene nach dem «Modell 2025»

10.2 Grundsätze

10.3 Orientierung am Qualifikationsprofil – Modularisierung

10.4 Struktur des «Modells 2025»

10.5 Planungsphase

10.6 Kompetenzerwerb

10.7 Abschlussphase

10.8 Begleitung – die entscheidende Nebensache

10.9 Öffentlichkeitsarbeit

10.10 Finanzierung – erst wo ein Weg ist, ist auch ein Wille

10.11 Steuerung: Kantonsübergreifende Zusammenarbeit realisiert

11 Handlungsempfehlungen

11.1 Steuerung

11.2 Finanzierung

11.3 Öffentlichkeitsarbeit

11.4 Stufung der Ausbildung

11.5 Modularisierung anhand der Qualifikationsprofile

11.6 Begleitung

11.7 Grundkompetenzen

11.8 Anerkennung erworbener Kompetenzen

11.9 Kompetenzerwerb

11.10 Abschlussphase beim Validierungsverfahren

11.11 Last but not least: Entscheidend ist der politische Wille

Exkurse

1 Einwände

2 Anerkennung und Erwerb der Allgemeinbildung

3 Mehrere Begriffe für die direkte Zulassung

4 Berufsmaturität für Erwachsene

5 Wenn der Lehrlingslohn nicht reicht

6 Regelung der Validierung in der EU und Praxis in Nachbarstaaten der Schweiz

 

Literatur

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser

 

In Sachen Arbeitslosigkeit steht die Schweiz im europäischen Vergleich seit Jahren gut da. Doch es lohnt sich, genauer hinzuschauen. Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss sind weniger gut in den Arbeitsmarkt integriert. Die Gefahr von Arbeitslosigkeit ist für sie einiges grösser als bei Personen mit einem entsprechenden Abschluss. Zudem arbeiten Erwachsene ohne Abschluss überdurchschnittlich oft zu tieferen Löhnen. Die Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen ist daher von grosser Bedeutung. Hinzu kommt, dass der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren voraussichtlich noch weiter zunehmen wird. Gründe dafür sind die neuen Zuwanderungsbestimmungen und die demografische Entwicklung in der Schweiz. Diese Herausforderungen gilt es zu meistern.

Die Schweiz verfügt mit dem Bundesgesetz über die Berufsbildung über ein offenes Rahmengesetz, das flexible Massnahmen zulässt. Dazu zählen unter anderem Berufsabschlüsse und Berufswechsel für Erwachsene oder – mit anderen Worten – für potenzielle Fachkräfte.

Pro Jahr erlangen bereits über 7000 Personen ab 25 Jahren einen Berufsabschluss mit einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einem Berufsattest. Das sind zehn Prozent aller jährlichen Berufsabschlüsse. Diese Zahlen belegen, dass die berufliche Grundbildung für Erwachsene ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss keineswegs ein unbedeutendes Thema ist. Nicht genau beziffern lässt sich jedoch das ungenutzte Potenzial. Unbestritten ist lediglich, dass ein solches besteht. In der Schweiz verfügten im Jahre 2012 über 400 000 Erwachsene im Alter zwischen 25 und 54 Jahren über keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss. Zu erwähnen ist aber, dass nicht alle dieser Personen einen solchen Abschluss auch tatsächlich anstreben oder die nötigen Voraussetzungen dafür mitbringen. Für einen Berufsabschluss braucht es als erwachsene Person nebst Rahmenbedingungen und einem Umfeld, das für einen nachträglichen Berufsabschluss geeignet ist (beispielsweise familiäre und finanziell günstige Voraussetzungen), auch einen starken Willen und individuelle Fähigkeiten.

Das Berufsbildungsgesetz sieht vier verschiedene Möglichkeiten vor, einen Lehrabschluss zu erwerben: eine reguläre berufliche Grundbildung, eine verkürzte berufliche Grundbildung, eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren und die Validierung von Bildungsleistungen. Über 40 Prozent der Erwachsenen, die einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss erwerben, erreichen ihr Ziel über eine reguläre berufliche Grundbildung, die primär für Jugendliche vorgesehen ist. Die anderen drei Wege sind speziell für erwachsene Personen gedacht, da sie kürzer, flexibler und auch finanziell eher tragbar sind.

Für die Verbundpartner der Berufsbildung – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt – ist das Thema Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene ein zentrales Anliegen. Es findet sich auch in den 2015 erneuerten bildungspolitischen Zielsetzungen von Bund und Kantonen. Mit dem Gesetz und der finanziellen Unterstützung vonseiten des Bundes sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft gelegt. Im Rahmen der Verbundpartnerschaft gefragt sind jedoch auch weiterhin massgeschneiderte Angebote von den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Erwachsenen gerecht werden und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

 

Ich danke den Autoren herzlich, dass sie sich des Themas «Berufsbildung für Erwachsene» angenommen haben. Ein spezieller Dank gebührt dabei Emil Wettstein, welcher sich mit dem Thema schon auseinandergesetzt hat, als sonst noch niemand davon sprach. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich nun eine interessante Lektüre.

 

Josef Widmer

Stv. Direktor Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Entwicklung (SBFI)

Dank der Herausgebenden

Wir waren in den letzten zwei Jahren mit zahlreichen Personen und Institutionen im Gespräch, die uns wertvolle Informationen gegeben haben. Ihnen allen danken wir an dieser Stelle für die Zeit, die sie uns zur Verfügung gestellt haben. Es sind dies insbesondere Personen aus folgenden Institutionen: AccEnt (Accompagnement en Entreprise); AMIE, Basel-Stadt; Berufsberatungs- und Laufbahnzentren; Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Bundesamt für Statistik (BFS); Centre interrégional de Perfectionnement (CIP), Tramelan; Cité des métiers, Genève; ECAP; ENTER, Kanton Basel-Stadt; FORMAD, Kanton Waadt; Hotel- und Gastro formation Schweiz; IDM, Thun; Kantonale Berufsbildungsämter; Schweizerischer Baumeisterverband (SBV); Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI); Travail Suisse; Unia und Zürcher Lehrbetriebsverband ICT (ZLI).

Unser Dank geht auch an Christoph Gassmann, der das Manuskript dieses Buchs sehr sorgfältig lektoriert hat.

Schliesslich sind wir all jenen Personen besonders dankbar, die uns bereitwillig ihre persönliche Geschichte erzählt haben. Wir haben sie – anonymisiert und verkürzt – auf einige prägnante Aussagen im Buch an verschiedenen Stellen eingestreut.

 

Zürich, im April 2016

Markus Maurer, Emil Wettstein, Helena Neuhaus

Abkürzungen

ABU

allgemeinbildender Unterricht

aLAP

ausserordentliche Lehrabschlussprüfung (Österreich)

ALV

Arbeitslosenversicherung

AMM

arbeitsmarktliche Massnahme

Ams

Arbeitsmarktservice (Österreich)

AsylG

Asylgesetz

AuG

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, Ausländergesetz

AVIG

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, Arbeitslosenversicherungsgesetz

AVIV

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, Arbeitslosenversicherungsverordnung

aQV

andere Qualifikationsverfahren

AZ

Ausbildungszuschüsse der ALV

BBG

Gesetz über die berufliche Grundbildung, Berufsbildungsgesetz

BBT

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, 2013 im SBFI aufgegangen

BBV

Verordnung über die berufliche Grundbildung, Berufsbildungsverordnung

BFS

Berufsfachschule

Biga

Bundesamt für Industrie und Gewerbe, 1998/99 im Seco aufgegangen

BiVo

Bildungsverordnung

BK

Berufskundlicher Unterricht

BM

Berufsmaturität

BP

eidgenössische Berufsprüfung

BSL

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bzw. -berater/in

BSV

Bundesamt für Sozialversicherungen

EBA

eidgenössisches Berufsattest

EDK

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Erziehungsdirektorenkonferenz

EFZ

eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

EMKV

Verordnung über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren, Edelmetallkontrollverordnung

EQR

Europäischer Qualifikationsrahmen

EU

Europäische Union

FaBe

Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ

FH

Fachhochschule

GAV

Gesamtarbeitsvertrag

GlG

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, Gleichstellungsgesetz

HF

höhere Fachschule

H&Gf

Hotel & Gastro formation

ICT

information and communication technology, IKT

IPA

individuelle praktische Arbeit (Teil des Qualifikationsverfahrens)

IV

Invalidenversicherung

KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

L–GAV

Landes-Gesamtarbeitsvertrag

LAM

Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen

LAP

Lehrabschlussprüfung

MEM

Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie

NQR

Nationaler Qualifikationsrahmen

NVQs

national vocational qualifications (ein in Grossbritannien und Australien verbreitetes System v. a. zur beruflichen Qualifizierung)

OdA

Organisationen der Arbeitswelt

PH

Pädagogische Hochschule

QV

Qualifikationsverfahren

RAV

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

SAKE

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung

SBBK

Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz

SBFI

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

SBV

Schweizerischer Baumeisterverband

SDBB

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Seco

Staatssekretariat für Wirtschaft

SEM

Staatssekretariat für Migration

SKOS

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

SR

systematische Sammlung des Bundesrechts, systematische Rechtssammlung

SRK

Schweizerisches Rotes Kreuz

Suva

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

SVG

Strassenverkehrsgesetz

üK

überbetriebliche Kurse

VSH

Verband Schweizerischer Handelsschulen

WeBiG

Bundesgesetz über die Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz

ZAG

Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich, Winterthur

Grundlagen

1 Weshalb dieses Buch?

Berufsbildung für Erwachsene ist in der Schweiz zum wichtigen Thema geworden. Jahrelang hat sich die Bildungspolitik nur wenig dafür interessiert, seit Kurzem steht das Thema aber weit oben auf der Agenda.

Der unmittelbare Anlass für das rege Interesse liegt in volkswirtschaftlichen Entwicklungen: Gewisse Branchen klagen über Fachkräftemangel, und die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 hat das öffentliche Bewusstsein für die Problematik zusätzlich erhöht. Deshalb sollen im Inland mehr Erwachsene für eine qualifizierte Berufstätigkeit gewonnen werden. Ein wichtiger Teil entsprechender Massnahmen zielt auf arbeitstätige Personen, denen aber eine berufliche Ausbildung fehlt. Die Verbesserung des Zugangs von Erwachsenen zur Berufsbildung ist dabei zentral.

Die Thematik ist jedoch auch sozialpolitisch relevant, und aus dieser Perspektive gilt die Berufsbildung für Erwachsene schon länger als wichtig: Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz rund 550 000 Erwachsene zwischen 25 und 64 keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II besitzen und dass über 100 000 dieser Personen noch dreissig und mehr Berufsjahre vor sich haben (Wettstein, 2015b, 2015f). Solche Zahlen sind beunruhigend, denn die Statistik zeigt deutlich, dass Personen ohne nachobligatorische Ausbildung im Vergleich zu höher qualifizierten Personen signifikant häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind (Bertschy, Böni & Meyer, 2007; BFS, 2011; Fritschi, Bannwart & Zürcher, 2012).

Auch aus diesen Gründen wird die Bedeutung des Themas in der Schweiz zurzeit kaum mehr in Zweifel gezogen. Davon zeugen Vorstösse im Bundesparlament[1] und umfassende Berichte von Bundes- und Kantonsbehörden. Gleichzeitig haben sich Gewerkschaften mit Vorschlägen gemeldet, und auch einzelne Arbeitgeberverbände (so z. B. der Schweizerische Baumeisterverband) suchen nach Lösungen für ihre Branche.

Trotzdem: Die Zahl der Erwachsenen, die einen Berufsabschluss erwerben, stagniert seit Jahren auf tiefem Niveau. Das liegt unter anderem daran, dass es an Vorstellungen mangelt, wie solche Hürden überwunden werden können.

In diesem Buch stellen wir das vorhandene Wissen zum Thema zusammen; wir zeigen, welche Herausforderungen zu meistern wären, und weisen auf Elemente einer guten Praxis hin. Daraus leiten wir Handlungsempfehlungen ab.

1.1 Worauf wir unseren Blick richten

Im Zentrum stehen Ausbildungen und Abschlüsse zur nachhaltigen beruflichen Integration von Erwachsenen ab 25, die noch keinen beruflichen Erstabschluss erworben haben.

Den Schwerpunkt legen wir dabei auf die reguläre berufliche Grundbildung und die Wege, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBG) für Erwachsene geschaffen worden sind: die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung, das Validierungsverfahren und die verkürzte Grundbildung. Wir gehen aber auch auf nichtformale – also nicht durch das BBG geregelte – berufsqualifizierende Abschlüsse ein. Bei manchen dieser Wege handelt es sich um Alternativen für Personen, die nicht oder nicht in einem einzigen Schritt einen der Abschlüsse nach BBG erreichen wollen oder können (→ Abschnitt 5.6). Solche Angebote sind für eine berufliche Integration Geringqualifizierter ebenfalls wichtig, und wir sind überzeugt, dass sie künftig noch wichtiger werden könnten, nicht zuletzt, wenn mehrere Teilabschlüsse zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (→ Abschnitt 7.9). Schliesslich kommen wir auf Abschlüsse der höheren Berufsbildung zu sprechen, soweit sie sich ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung erreichen lassen. Etwas im Hintergrund bleiben arbeitsmarktliche Massnahmen für Stellenlose und berufsqualifizierende Massnahmen im Asylwesen, weil diesbezüglich noch wenig Erfahrungen vorliegen und sie quantitativ noch von geringerer Bedeutung sind.

Die berufliche Integration für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die erstmalige berufliche Ausbildung gemäss Invalidenversicherungsgesetz (IVG, Art. 16), stellt einen anspruchsvollen Bereich mit eigener Tradition dar, der so umfassend ist, dass seine Darstellung sowohl den Rahmen des vorliegenden Buches als auch das Wissen des Autorenteams sprengen würde.

1.2 Methodische Grundlagen des Buches

Das Buch beruht auf einer intensiven, teilweise über fünfzehnjährigen Auseinandersetzung der Autoren und der Autorin mit dem Thema. Wir haben viele Gespräche geführt: mit Anbietern, erwachsenen Lernenden, mit Behördenvertretern und vielen weiteren Personen – solchen, die Berufsbildungsangebote für Erwachsene gestalten, und solchen, die Angebote erfolgreich genutzt haben oder dabei gescheitert sind. Wichtig bei der Vorbereitung des Buches waren auch Präsentationen und Vorträge, die im Rahmen einer Veranstaltungsreihe an der PH Zürich in den Jahren 2014 und 2015 gehalten wurden.[2] Auch die einschlägigen behördlichen Strategiepapiere, Berichte und Evaluationen zu Angeboten im In- und Ausland und die relevante wissenschaftliche Literatur wurden ausgewertet (vgl. dazu das Literaturverzeichnis).

Eine Schwierigkeit, mit der wir ständig konfrontiert waren, war der Mangel an Daten. Grundlegende Aussagen – ob es sich im Einzelfall zum Beispiel um einen Erst- oder Zweitabschluss handelt – sind erst möglich, wenn Auswertungen der erst vor Kurzem eingeführten Individualerhebung vorliegen werden. Es gibt auch keine empirischen Erhebungen, die zeigen, weshalb zwei Drittel der Erwachsenen, die einen beruflichen Abschluss anpeilen, eine reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag absolvieren und nicht einen der Wege wählen, die eigens für Erwachsene geschaffen wurden. Statistisch gesicherte Aussagen, weshalb die meisten Interessierten dann doch auf die Ausbildung verzichten (und wie hoch diese Quote ist), fehlen ebenfalls, um nur drei Beispiele für Datenlücken zu nennen.

Insgesamt ist das Fehlen von Daten ein wichtiger Grund dafür, dass wir im Buch zum Teil auf Berichte von einzelnen Betroffenen zurückgreifen mussten.

1.3 Zum Aufbau des Buches

Ziel dieses Buches ist – wir haben es erwähnt –, einen Überblick über das (beschränkte) Wissen zur Thematik der Berufsbildung für Erwachsene zu gewinnen, weiter eine Darstellung und Analyse der heutigen Situation und, darauf aufbauend, der Entwurf einer Vision als Basis für die Weiterentwicklung der Berufsbildung für geringqualifizierte Erwachsene in der Schweiz.

In Kapitel 2 klären wir die zentralen Begrifflichkeiten und Konzepte und führen in Kapitel 3 aus, wie sich die Berufsbildung für Erwachsene entwickelt hat und weshalb sie aus Sicht zentraler Akteure der Berufsbildung so wichtig ist. In unseren Ausführungen zu den Lösungsmöglichkeiten konzentrieren wir uns auf die Wege, die auf der bestehenden rechtlichen Grundlage des Bundes möglich sind. In Kapitel 4 werden diese Wege im Detail vorgestellt. Dabei dürfte deutlich werden, dass das Berufsbildungsgesetz einigen Gestaltungsraum offenlässt, der unseres Erachtens noch besser genutzt werden sollte – und dass es auch andere Wege gibt, einen vom Arbeitsmarkt anerkannten Weg zu gehen.

Schliesslich stellen wir bestehende Möglichkeiten zum Erwerb einer Berufsbildung für Erwachsene dar (Kapitel 5) und analysieren die bestehenden Herausforderungen (Kapitel 6). In den Kapiteln 7 und 8 stellen wir konkrete Programme und Angebote im In- und Ausland vor, die aus unserer Sicht über herkömmliche Ansätze hinausgehen und deshalb für die Entwicklung einer Zukunftsvision wichtig sind.

Unter dem Titel «Modell 2025» (Kapitel 10) skizzieren wir schliesslich ein System, das es aus unserer Sicht ermöglichen würde, signifikant mehr beruflich geringqualifizierte Erwachsene zu einem Berufsabschluss zu führen. Dem geht ein kurzer Überblick über die wichtigsten Grundsätze voraus (Kapitel 9), an denen sich ein solches System orientieren sollte. Das Buch schliesst mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen (Kapitel 11), die sich an diesem Modell orientieren, die aber auch bei einer bescheideneren Zielsetzung und bei anderen Vorgehensweisen wegleitend sein dürften.

2 Begriffe und Konzepte

Viele Begriffe und Konzepte, die in diesem Buch eine wichtige Rolle spielen, werden in der einschlägigen Literatur unterschiedlich verwendet. Wir zeigen in diesem Kapitel, wie wir sie verstehen. In einem ersten Abschnitt beschäftigen wir uns mit dem Begriff «Berufsabschluss». Wir stellen dar, welche Abschlüsse wir damit meinen, und kommen auf Funktion und Bedeutung von Zertifizierungen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu sprechen. Im zweiten Abschnitt geht es um die Personengruppe, an die sich Berufsbildungsangebote für Erwachsene richten. In weiteren Abschnitten stellen wir Überlegungen zu drei Themenbereichen an, die im Verlauf der Studie besonders wichtig sein werden: erwachsenengerechte Didaktik, formelle Anerkennung erworbener Kompetenzen und Modularisierung in der Berufsbildung.

2.1 Berufsabschluss

Obwohl es auch für Erwachsene seit Jahrzehnten Möglichkeiten gibt, eine berufliche Grundbildung zu erwerben oder informell erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen, fehlt es nach wie vor an treffenden, von allen Beteiligten einheitlich verwendeten Ausdrücken für entsprechende Angebote. Man spricht (fälschlicherweise) von «Abschluss nach Art. 32 (BBV)», veraltet vom «Abschluss nach Art. 41», oder man verwendet die etwas gewundene Formulierung des «direkten Zugangs zum Qualifikationsverfahren». Die Bezeichnung «Nachholbildung» wird für Unterschiedliches genutzt, im Übrigen zuweilen als abwertend empfunden; das «Validierungsverfahren» wird teilweise auf sämtliche Formen der Berufsbildung für Erwachsene bezogen. Glücklich, wer sich mit Erwachsenen an Mittelschulen befasst: In diesem Bereich wurden mit dem «zweiten Bildungsweg», der zur «Erwachsenenmatur» führt, Begriffe gefunden, die heute geläufig sind und von allen verstanden werden. Wir hingegen sahen uns gezwungen, mit «Berufsabschluss» einen Begriff zu benutzen, der den Kernpunkt der Thematik, den Erwerb und die Anerkennung von Kompetenzen, nicht trifft und zudem an das unselige und veraltete «ausgelernt sein» erinnert.

2.1.1 Formale und nichtformale Berufsabschlüsse

Unter «Berufsabschluss» verstehen wir Zertifikate, die formale oder nichtformale Berufsausbildungen bestätigen. Gegenüber Dritten wird damit bescheinigt, dass die zertifizierte Person über bestimmte berufliche Kompetenzen verfügt.

Dazu gehören in der Schweiz zunächst die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung (EBA und EFZ) und der höheren Berufsbildung, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt sind und sich deshalb als formale Berufsabschlüsse bezeichnen lassen. Wir rechnen jedoch auch Abschlüsse nichtformaler Ausbildungen dazu,etwa der Lehrgänge des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer oder Ausbildungen von Handelsschulen, die zu einem Bürofach- oder einem Handelsdiplom führen (→ Abschnitt 5.5). Massgebend ist für uns, dass die Ausbildung strukturiert erfolgt (also nicht einfach informell in einem Betrieb) und dass das Zertifikat durch eine Organisation (z. B. durch einen Berufsverband, eine Schule) verliehen wird. Ebenfalls zu den nichtformalen Berufsabschlüssen zählen wir staatlich anerkannte, aber nicht auf dem BBG basierende Abschlüsse. So erfordert etwa das Führen gewisser Baumaschinen ein Zertifikat der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva), das sich auf eine Verordnung des Bundes bezieht.[3]

Für dieses Buch ist die Berücksichtigung nichtformaler Berufsabschlüsse von zentraler Bedeutung: Zum einen sind viele dieser Abschlüsse trotz mangelnder staatlicher Anerkennung im Arbeitsmarkt etabliert. Zum andern handelt es sich häufig um eher niederschwellige Abschlüsse (→ z. B. Abschnitt 7.9), die in kürzerer Zeit erreicht werden und geringqualifizierten Erwachsenen oft ein erstes Erfolgserlebnis ermöglichen, das ihnen den Einstieg in anspruchsvollere Ausbildungen erleichtert.

2.1.2 Funktion von Berufsabschlüssen

Zertifikate «sind Medien der Ungewissheitsreduktion, sie erklären etwas für (relativ) gewiss» (Moser, 2003, S. 42). Sie haben dabei unterschiedliche Funktionen. Für die zertifizierte Person tragen sie zur Identitätsstiftung bei, sie begründen Ansprüche im Arbeitsmarkt und im Bildungssystem und haben eine Orientierungsfunktion. Arbeitgebern, Kunden und Behörden geben sie eine gewisse Sicherheit bei der Frage, was vom Zertifikatsinhaber erwartet werden kann (Moser, 2003, S. 42 f.).

Im Unterschied zu Abschlüssen allgemeinbildender Schulen bestätigen Berufsabschlüsse den Erwerb von Kompetenzen, die in bestimmten beruflichen Tätigkeiten vorausgesetzt werden. Die grosse Bedeutung der Handels- und Gewerbefreiheit in der Schweiz hat zur Folge, dass ein beträchtlicher Teil aller Berufstätigkeiten auch von Personen ohne einschlägigen Berufsabschluss ausgeübt werden kann und dass diese Personen – etwa im Unterschied zu Deutschland – sogar Unternehmen gründen und leiten dürfen. Je nach Branche ist der Anteil unqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch unterschiedlich hoch: So sind im Gastgewerbe oder in der Bauwirtschaft die Anteile wesentlich höher als etwa im Versicherungswesen.

Berufsabschlüsse können jedoch Zugänge zu weiterführenden Ausbildungen eröffnen. So erlaubt ein EFZ den Übertritt in die höhere Berufsbildung (je nach Bildungsgang allerdings erst nach mehreren Jahren Berufspraxis), ein EBA den Einstieg in eine verkürzte Grundbildung in Vorbereitung auf ein EFZ.

2.1.3 Steigende Bedeutung von Zertifikaten

In jüngerer Zeit haben Berufsabschlüsse in der Arbeitswelt insgesamt an Bedeutung gewonnen. Diese Tendenz lässt sich etwa in der Maschinenindustrie beobachten, wo bis in die 1960er-Jahre eine grosse Mehrheit der Arbeitenden über keinen anerkannten Abschluss verfügte. Heute legt die Industrie viel Wert auf eine mit Zertifikaten dokumentierte Berufsbildung, unter anderem, weil sie im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen nachgewiesen werden muss.

Diese Entwicklung hat zur Folge, dass Personen ohne staatlich anerkannte Ausbildung auf Sekundarstufe II signifikant stärker von Arbeitslosigkeit betroffen und somit armutsgefährdet sind als der Bevölkerungsdurchschnitt. Entsprechend ist es auch aus sozialpolitischer Perspektive entscheidend, dieser Bevölkerungsgruppe den Zugang zum Erwerb von Kompetenzen und Abschlüssen zu ermöglichen (→ Abschnitt 3.2).

Zweifellos haben wir es hier mit einem sich selbst verstärkenden Prozess zu tun: Die ständige Höhergewichtung von Ausweisen führt einerseits zu einer steigenden sozialen Nachfrage nach Abschlüssen, andererseits zu einer Entwertung zunächst des Erfahrungslernens und schliesslich selbst von einzelnen beruflichen Abschlüssen. In diesem Sinne vertritt eine Studie von Avenir Suisse die Auffassung, dass sich auch mit einem EFZ die Teilhabe in der sozialen Mitte der Bevölkerung nicht mehr langfristig sichern lässt (Schellenbauer & Müller-Jentsch, 2012). Der schweizerische Mittelstand ist somit – gemäss dieser These – zunehmend auf Weiterbildungen und auf Ausbildungen auf Tertiärstufe angewiesen, um im Arbeitsmarkt zu bestehen und sozial nicht abzusteigen.

2.1.4 Zur Ungleichwertigkeit formal gleichwertiger Abschlüsse

Formal eigentlich gleichwertige Abschlüsse haben auf dem Arbeitsmarkt nicht zwingend den gleichen Wert: Allgemein bekannt ist, dass ein Bachelor- oder Master-Titel einer angesehenen Hochschule mehr wert ist als ein vergleichbarer Abschluss einer unbekannten Schule, dass (mindestens in der Schweiz) Abschlüsse staatlicher Schulen meist höher bewertet werden als solche privater Schulen. Ähnliches gilt auch für die Berufsbildung: Eine Lehre in einem angesehenen, bekannten Unternehmen wird höher gewertet und ist deshalb auch begehrter als eine im gleichen Beruf in einem unbekannten Kleinbetrieb. Dies ist ein Grund, weshalb das Arbeitszeugnis des Lehrbetriebs, das zusammen mit dem staatlichen Ausweis anlässlich des Lehrabschlusses abgegeben wird, oft mindestens so wichtig ist wie der Ausweis selbst.

In unserem Zusammenhang ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass Berufsbildungsabschlüsse, die nicht auf dem Weg der regulären Grundbildung erworben wurden, nicht als gleichwertig eingestuft werden. Dies zeigt sich etwa beim Validierungsverfahren: Es führt zwar zu einem anerkannten Abschluss (EFZ/EBA). Weil aber keine Abschlussprüfung abgelegt wird und weil dies auch im Notenausweis ersichtlich ist, wird die Gleichwertigkeit von den Betrieben und den OdA zum Teil angezweifelt. Ähnliches gilt für die verkürzte Grundbildung: Manche erwachsene Lernende bezweifeln, dass sie den gleichen Wert hat wie eine reguläre Grundbildung – selbst wenn die Verkürzung im Notenausweis nicht sichtbar wird.

2.2 Beruflich geringqualifizierte Erwachsene

Wir konzentrieren uns in diesem Buch auf Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, der seinen Wert in der Arbeitswelt verloren hat. Personen zwischen 18 und 25 Jahren – oft als «junge Erwachsene» bezeichnet – sind Adressaten eigener (bereits recht verbreiteter) Bemühungen und Programme, unter anderem, weil sie anderen Rechtsnormen unterstehen.

Wir verwenden die Umschreibung «geringqualifiziert», wie dies in der Literatur üblich ist. Dabei verkennen wir nicht, dass Betroffene oft über grosse Lebens- und auch Arbeitserfahrung verfügen. Oft fehlt es auch nicht an den beruflichen Kompetenzen, was fehlt, ist lediglich der Abschluss, weshalb Betroffene in den Statistiken oft als Personen ohne nachobligatorischen Abschluss bezeichnet werden.

Zu der von uns betrachteten Gruppe gehören auch Berufswechsler (Quereinsteiger), wenn das Fehlen eines zeitgemässen Berufsabschlusses sie daran hindert, längerfristig am Erwerbsleben teilzuhaben.

2.2.1 Grosse Unterschiede innerhalb dieser Gruppe

Die Personen, um die es geht, unterscheiden sich in vielen Belangen erheblich. Wir beschreiben im Folgenden die wichtigsten Unterschiede und typisieren sieben verschiedene Gruppen.

Bereits erworbene Kompetenzen

Beruflich geringqualifizierte Erwachsene in der Berufsbildung unterscheiden sich bezüglich der berufsspezifischen Fachkompetenzen, die sie im Laufe ihres Lebens bereits erworben haben. Einige arbeiten schon lange in einem bestimmten Berufsfeld und haben sich dabei viel von dem angeeignet, was in einer einschlägigen beruflichen Grundbildung vermittelt wird. Was ihnen vor allem fehlt, ist die Anerkennung ihres Könnens und ein entsprechender Ausweis. Bei anderen geht es hingegen darum, die vorgeschriebenen Fachkompetenzen noch zu erwerben.

Markante Unterschiede zeigen sich auch bei den überfachlichen Kompetenzen. In der Schweizer Berufsbildung spricht man heute von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen, wobei zu den Sozialkompetenzen auch die Kommunikationsfähigkeit gezählt wird.[4] Die einen haben viele Jahre eine mehr oder weniger anspruchsvolle Arbeit ausgeübt und dabei Arbeitstugenden (in schweizerischer Ausprägung) und andere überfachliche Kompetenzen erworben. Anderen fehlen solche Kompetenzen weitgehend, beispielsweise, weil sie in einer andern Kultur aufgewachsen sind, aus ungünstigen Familienverhältnissen stammen, viele Jahre lang mit einer Sucht oder einer Krankheit gekämpft haben oder weil sie in Flüchtlingslagern oder Asylunterkünften lebten.

Grosse Unterschiede bestehen letztlich im Bereich der Allgemeinbildung. Viele Berufswechsler haben bereits in einer früheren Berufslehre den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) besucht. Andere sind eingewandert und wissen erst wenig über die schweizerische Gesellschaft. Die einen verfügen über die vorausgesetzten Grundkompetenzen (Lokalsprache, Mathematik, Informationstechnik), anderen fehlen beispielsweise die Sprachkompetenzen, die für einen Berufsabschluss erwartet werden.

Lebenssituation

Am leichtesten fällt eine Berufsausbildung dann, wenn jemand nur für sich selbst sorgen muss, vielleicht noch – oder wieder – im Elternhaus wohnt und über ausreichend Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten zu bestreiten. Erwachsene müssen jedoch neben der Ausbildung häufig eine Familie ernähren oder Familienangehörige betreuen. Die Nähe zur Familie (Eltern, aber auch Ehepartner) kann indessen auch eine Quelle finanzieller Unterstützung sein.

Entscheidend ist weiter der Wohnort: Es kann den Alltag stark belasten, wenn die besuchten Bildungseinrichtungen – Lehrbetrieb, Berufsfachschule usw. – schwer zu erreichen sind. Kommt noch eine physische oder psychische Schwächung hinzu (z. B. als Folge einer früheren Krankheit oder traumatischer Erlebnisse), kann die Belastung leicht die Ressourcen erwachsener Lernender übersteigen.

Motive

Erwachsene, die einen Beruf erlernen, erhoffen sich davon eine Verbesserung ihrer Situation oder mindestens deren Stabilisierung. Im Einzelnen, so zeigen unsere Befragungen, können mit der Aufnahme einer Ausbildung sehr verschiedene Motive verbunden sein (→ Tabelle 2-1).

Tabelle 2-1 Mögliche Motive für eine Ausbildung aus Sicht von Erwachsenen

Äussere Lebensumstände

Krankheit, Unfall, eine Allergie oder Veränderungen am Arbeitsmarkt zwingen zu einem Berufswechsel.

Sicherheit

Vielen erwachsenen Lernenden ist bewusst, dass ein fehlender Berufsabschluss das Risiko erhöht, immer wieder stellenlos und/oder von Sozialhilfe abhängig zu werden.

Verdienst

Vom Erwerb eines anerkannten Abschlusses wird ein deutlich höheres Einkommen erwartet.

Ansehen

Man will sich selbst oder der Umwelt beweisen, dass man in der Lage ist, einen Berufsabschluss zu erwerben.

Berufliches Fortkommen

Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis ist oft eine Voraussetzung, wenn man sich um ein Kadertätigkeit bemüht oder in eine Ausbildung auf Tertiärstufe einsteigen will.

Erfüllende, sinnvolle Tätigkeit

Es wird nach einer Tätigkeit gesucht, die mehr innere Befriedigung verspricht.

Typisierte Gruppen von Erwachsenen

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Faktoren, der Anforderungen an die Ausbildung und der heutigen Praxis schlagen wir die folgende Gruppierung der Adressaten von beruflicher Bildung für Erwachsene vor:

 

•Personen mit wenig Berufserfahrung: Personen, die noch nie oder seit längerer Zeit nicht mehr regelmässig gearbeitet haben und die von der Sozialhilfe aufgefordert (und unterstützt) werden, im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ferner immigrierte Personen ohne Abschluss und ohne Arbeitserfahrung in einer mit der Schweiz vergleichbaren Arbeitswelt.

•Personen ohne einschlägige Fachkompetenzen: Personen, die aus langjähriger Berufstätigkeit zwar über personale und soziale, nicht jedoch über spezifische Fachkompetenzen verfügen.

•Personen mit ausländischen Abschlüssen: Immigrierte Personen mit guter Ausbildung in ihrer Heimat, die keine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit finden, weil ihre Ausbildung schweizerischen Verhältnissen nicht entspricht und/oder in der Schweiz nicht anerkannt ist.

•Personen mit einschlägigen Fachkompetenzen: Personen mit langjähriger Erfahrung in einem Berufsfeld ohne Abschluss (früher «Angelernte» genannt), die sich in ihrer gegenwärtigen Tätigkeit weiterentwickeln und dazu einen Abschluss erwerben wollen.

•Berufswechslerinnen und Berufswechsler (Quereinsteiger): Personen, in der Regel mit einem Erstabschluss der beruflichen Grundbildung und in fester Anstellung, die einen neuen Beruf erlernen wollen.

•Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger: Personen, die nach langem Unterbruch, insbesondere nach einer Familienphase, wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, mehrheitlich im gleichen Berufsfeld.

•Personen in Umschulung: Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen oder infolge Umschichtungen im Arbeitsmarkt gezwungen sind, einen neuen Beruf zu erlernen, und dabei in der Regel mit Leistungen aus einer Sozialversicherung unterstützt werden.

2.3 Erwachsenengerechte Didaktik

Eine Ausbildung in der Schule, in einem Betrieb oder an einem anderen Lernort erzeugt nur dann Wirkung, wenn sie sich inhaltlich und methodisch an der Zielgruppe orientiert.

Oft wird argumentiert, dass sich Erwachsene als Zielgruppe der Berufsbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) nicht derart unterscheiden, dass es eine spezielle Didaktik für Erwachsene brauchen würde. Wir schliessen uns dieser Argumentation im Grundsatz an.

Dennoch soll Unterricht (wie alle Ausbildungsprozesse), der sich an Erwachsene richtet, einige Punkte besonders beachten:

•Erwachsene über 25 Jahre verfügen über mehr Lebenserfahrung als Jugendliche und junge Erwachsene. Vor diesem Hintergrund können sie besser beurteilen, was für sie wichtig ist und was nicht. Dass die Lerninhalte für Arbeitsalltag und Privatleben relevant sind, ist bei Erwachsenen noch wichtiger als sonst schon in der Berufsbildung (Dinkelaker & Kraus, 2012, S. 4).

•Das Lernen «auf Vorrat», das Jugendliche in der Tendenz eher tolerieren, ist für viele Erwachsene in der beruflichen Grundbildung sehr schwierig und senkt die Motivation.

•Schliesslich sind viele Erwachsene an möglichst zügigem Lernen interessiert und auch darauf angewiesen, weil ihre Mehrfachbelastung eine effiziente Einteilung der zeitlichen Ressourcen erfordert.

 

Betrieben fällt die Ausrichtung an den individuellen Voraussetzungen erwachsener Lernender vergleichsweise leichter als Schulen, denn bei der Arbeit sind sie meist mit Erwachsenen zusammen. Gleichzeitig verlangt die Ausbildung von Erwachsenen von den Berufsbildnern eine andere Einstellung, vor allem wenn die Lernenden gleich alt oder älter sind als die Lehrenden. Zudem besteht die Gefahr, dass erwachsene Lernende zu oft in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie bereits über Fachkompetenzen verfügen, und die Ausbildung in jenen Bereichen zu kurz kommt, die ihnen weniger vertraut sind.

2.4 Formelle Anerkennung erworbener Kompetenzen

Anspruch jedes Bildungsangebotes muss es sein, bereits erworbene Kompetenzen angemessen zu berücksichtigen. Das gilt in besonderem Masse in der Berufsbildung für Erwachsene. Sie sollten nicht Angebote besuchen müssen, in denen es um Kompetenzen geht, über die sie bereits verfügen. Das ist demotivierend und unwirtschaftlich. Um dies zu vermeiden, müssen vorhandene Kompetenzen formell anerkannt werden.

Die Begriffe «Anerkennung von Kompetenzen», «Validierung» und «Validierungsverfahren» werden unterschiedlich verwendet. In der Schweiz ist in diesem Zusammenhang meist vom «Validierungsverfahren» die Rede. Wir gehen darauf ausführlich in Abschnitt 5.2 ein. Aber nicht nur beim «Validierungsverfahren» werden Kompetenzen anerkannt, sondern auch in verschiedenen anderen Verfahren – deshalb dieser etwas längere Abschnitt zur formellen Anerkennung erworbener Kompetenzen.

Dabei geht es um Verfahren, bei denen eine dazu ermächtigte Behörde oder Stelle bestätigt, dass eine Person über bestimmte Kompetenzen verfügt, die üblicherweise im Rahmen eines bestimmten formalen oder nichtformalen Bildungsgangs erworben werden und die in den zugrunde liegenden Lehrplandokumenten festgelegt sind. Es spielt dabei keine Rolle, wie diese Kompetenzen erworben worden sind, ob formal, nichtformal oder informell. So kann auch beruflicher Erfahrung ein Wert verliehen werden (Valida, 2003).

2.4.1 Funktionen der Anerkennung von Kompetenzen

Die Anerkennung von Kompetenzen kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Es geht dabei immer um die Frage, was mit der Anerkennung im Hinblick auf den Erwerb eines Berufsabschlusses bezweckt wird.

Abbildung 2-1 zeigt zunächst eine Ausbildung mit Aufnahme- und Abschlussverfahren, bei der bereits erworbene Kompetenzen nicht anerkannt werden.

Will jemand in eine Fachhochschule eintreten, benötigt er oder sie eine Berufsmaturität, in einer höheren Fachschule wird ein EFZ vorausgesetzt, an einer Universität eine gymnasiale Maturität. In bestimmten Fällen wird jedoch auch langjährige Erfahrung anerkannt. Auf Hochschulebene spricht man von einer Aufnahme sur dossier. Die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen ersetzt in diesem Fall das übliche Aufnahmeverfahren. Die im Lebensverlauf erworbenen Kompetenzen gelten als Äquivalent zu einer Maturität. In der höheren Berufsbildung gibt es verschiedene Lehrgänge, in denen die im Arbeitsalltag erworbenen Kompetenzen den üblicherweise vorgeschriebenen Abschluss der beruflichen Grundbildung ersetzen (→ Abbildung 2-2).

Eine sehr verbreitete Form der Anerkennung erworbener Kompetenzen besteht darin, dass Kandidatinnen und Kandidaten von Teilen einer zertifizierenden Ausbildung dispensiert werden (→ Abbildung 2-3). Diese Form der Anerkennung existiert in vielen Ländern auf den meisten Bildungsstufen. In der Berufsbildung für Erwachsene wird dieser Ansatz in der Schweiz vor allem bei der Verkürzung der beruflichen Grundbildung verwendet.

In der Schweiz ebenso wie in zahlreichen anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich oder Norwegen) können Personen mit einschlägiger Berufserfahrung direkt zu Abschlussprüfungen zugelassen werden, nach deren Bestehen ein Zertifikat verliehen wird. Vorhandene berufliche Kompetenzen werden insofern anerkannt, als kein formeller Kompetenzerwerb verlangt wird (→ Abbildung 2-4).

Abbildung 2-1 Die Lernenden durchlaufen ein Aufnahmeverfahren, dann die (gesamte) Ausbildung und legen am Ende eine Abschlussprüfung ab

Abbildung 2-2 Vorhandene Qualifikationen werden anerkannt, die Lernenden können so ohne Aufnahmeverfahren in die Ausbildung aufgenommen werden

Abbildung 2-3 Vorhandene Qualifikationen werden anerkannt, die Lernenden können von einem Teil der Ausbildung dispensiert werden

Abbildung 2-4 Vorhandene Qualifikationen werden anerkannt, die Kandidatin oder der Kandidat wird direkt zum Zertifizierungsverfahren zugelassen

Abbildung 2-5 Bei dieser Variante wird zusätzlich ein Teil der Abschlussprüfung erlassen

Abbildung 2-6 Bei dieser Variante wird die gesamte Abschlussprüfung erlassen

 

In der Schweiz besteht die Möglichkeit der direkten Zulassung zur Abschlussprüfung seit 1930. Heute werden für die «direkte Zulassung zur Abschlussprüfung» fünf Jahre berufliche Erfahrung verlangt (BBV 2003, Art. 32), davon – so legen es die jeweiligen Bildungsverordnungen[5] fest – in der Regel drei Jahre im Beruf, für den zertifiziert werden soll. Bei einigen Berufsprüfungen (z. B. für jene des Hauswarts/der Hauswartin) wird sowohl auf ein EFZ als Aufnahmekriterium als auch auf den Besuch von Ausbildungselementen verzichtet, wobei Letzteres in der Praxis selten zum Erfolg führt. Berufserfahrung von einer bestimmten Dauer wird immer verlangt.

Da Zertifikate nur ausgestellt werden können, wenn sich jemand alle zu bestätigenden Kompetenzen bereits angeeignet hat, viele Personen jedoch nur über einen Teil der erforderlichen Kompetenzen verfügen, führt die Anerkennung von Kompetenzen in manchen Fällen nur zu Teilzertifikaten (→ Abbildung 2-5