Bewerbung auf den Punkt - 100 Tipps für Ihren Bewerbungserfolg - Elke Schindel - E-Book

Bewerbung auf den Punkt - 100 Tipps für Ihren Bewerbungserfolg E-Book

Elke Schindel

0,0

Beschreibung

Dieser Bewerbungsratgeber liefert Ihnen 100 Tipps für Ihren erfolgreichen Karrierewechsel oder beruflichen Wiedereinstieg. Anhand vielfältiger praktischer Beispiele gelingt es der Autorin, den Weg einer professionellen Bewerbung allumfassend zu skizzieren und Impulse für eine nachvollziehbare Umsetzung zu geben.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 125

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Einleitung

Eine Professionelle Bewerbung – Ihr Schlüssel zum Erfolg

Werbung begleitet uns auf Schritt und Tritt.

Dies erscheint uns normal – nur dann nicht, wenn es sich um die Be WERBUNG unserer eigenen Person handelt. Da lassen die meisten Menschen eher Bescheidenheit walten.

„Ich kann mich doch nicht so sehr in den Vordergrund spielen.“ Solche oder ähnliche Aussagen höre ich immer wieder.

Wollen Sie sich von anderen Mitbewerbern abheben? Dann finden Sie treffende Verkaufsargumente und Alleinstellungsmerkmale, die Personalentscheider überzeugen!

Die gezielte Nutzenargumentation ist das A und O einer gekonnten Selbstvermarktung.

ÜBERZEUGEND PRÄSENTIEREN – so heißt mein Konzept – ein Garant für Ihre professionelle Bewerbung!

Das Buch richtet sich an Ausbildungsplatzsuchende, Studenten, Hochschulabsolventen, Berufsein- und umsteiger sowie Fach- und Führungskräfte aus allen Berufssparten und Branchen.

Inhaltsverzeichnis

A

Alleinstellungsmerkmale

– Argumente für Ihre Präsentation

Anrede

– Mit oder ohne Titel?

Anschreiben

– Wie Ihr persönlicher Werbebrief gelingt

Arbeitsbescheinigung

– Dokument mit Gewicht

Arbeitsproben

– Stellen Sie Ihr Können dar

Arbeitszeugnisse

– Ihre Referenzen schwarz auf weiß

Assessment-Center

– Brillieren Sie mit sicherem Auftreten

B

Begrüßung

– Ist Händeschütteln out?

Betreffzeile

– Kreativ und aussagekräftig

Bewerber-Homepage

– Ihr Profil jederzeit abrufbereit

Bewerbungsmappe

– Ihr erstes Aushängeschild

Bewerbungsprozess

– Ein Überblick aus Unternehmenssicht

Bewirtung

– Annehmen oder nicht?

BIZ

– Berufsinformationszentren bieten Unterstützung

C

Charakter

– Persönlichkeit mit positiver Ausstrahlung

Chiffré-Anzeige

– Was soll das denn?

Coaching

– Hilfe zur Selbsthilfe

D

Deckblatt

– Ihr optischer Türöffner

DIN 5008

– Schreib- und Gestaltungsregeln

Dritte Seite

– Unterstreichen Sie Ihren Mehrwert

E

Eingliederungszuschuss

– Setzen Sie Ihre Pluspunkte ein

Einstellungsgespräch

– So nehmen Sie die letzte Hürde

Entscheidungshilfe

– Tipps für Unentschlossene

Erster Eindruck

– Wiederholung ausgeschlossen!

Erwartungshaltung

– Negativ-Gefühle ausschalten

Existenzgründung

– Plan B?

F

Finanzielle Hilfen

– Ihre Ansprüche auf Förderung

Firmenverzeichnis

– Hilfreich für Ihre Bewerbung

Foto

– Bleiben Sie in guter Erinnerung

Franchise

– Eine Option für die Zukunft?

G

Gehaltsverhandlung

– Treffende Argumente finden

Gesprächsführung

– Beeinflussen Sie den Verlauf positiv

Graphologische Gutachten

– Wissenswertes

H

Handlungskompetenzen

– Zeigen Sie auf, was Sie können

Headhunter

– Top oder Flop?

Hobbys

– Wer die Wahl hat, hat die Qual

Hochschulteams

– Beratung & Vermittlung

I

Ideen

– Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Initiativbewerbung

– Ihr Weg, um Interesse zu bekunden

Interviewtechniken

– Wie ticken Personaler?

J

Jobben

– Sinnvoll oder nicht?

Jobsuche

– Die besten Möglichkeiten

K

Körpersprache

– Was Ihr Körper verrät

Kontakte

– Hilfreich bei der Stellensuche!

Kopien

– Beglaubigt oder nicht?

Kündigungsfristen

–§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch

Kurzbewerbung

– Nutzen Sie Flyer oder Profilcard

L

Layout

– Seien Sie kreativ

Lebenslauf

– So rücken Sie Ihre Fakten ins rechte Licht

M

Maslowsche Bedürfnispyramide

– Ein kleiner Einblick

Mitgliedschaften

– Auskunftspflicht?

N

Nachfassen

– Wann Nachfragen sinnvoll sind

Nachweisgesetz

– Muss-Inhalte Ihres Arbeitsvertrages

Notlügen

– Verzichten Sie auf Falschaussagen

O

Online-Bewerbung

– Worauf es ankommt

Outfit

– Womit Sie auf der sicheren Seite sind

Outplacement

– Unterstützung in Umbruchphasen

P

Papier

– Unterstreichen Sie Ihre Individualität

Perfektionismus

– Gut Ding will Weile haben

Persönliche Vorsprache

– Weshalb denn nicht?

Persönlichkeitseigenschaften

– Testen Sie sich selbst

Personalfragebogen

– Angaben ohne Gewähr

Postalische Bewerbung

– Überzeugen Sie mit dem Klassiker

Potenzialanalyse

– Ausgangsbasis Ihrer Aktivitäten

Praktikum

– Beeindrucken Sie durch Ihre Leistungen

Private Arbeitsvermittler

– Erhöhen Sie Ihre Chancen

Probezeit

– Frei verhandelbar?

Q

Qualifikationsprofil

– Ihre Kompetenzen auf einen Blick

R

Rechtsberatung

– Der Arbeitslosenverband hilft

Rechtsprechung

– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Recruiting-Messen

– Notwendige Vorbereitungen

Religionszugehörigkeit

– Privatangelegenheit?

Rhetorik

– Die Kunst des Redens

S

Schwerbehinderung

– Was Sie offenbaren müssen

Sitzordnung

– Wählen Sie mit Bedacht

Small-Talk

– Übers Wetter sprechen?

Stellenausschreibung

– Formulierung der Anforderungen

Stellengesuch

– Gehen Sie in die Offensive!

Stellenwechsel

– Benennen Sie Ihre Beweggründe

Stimme

– Was andere hören

Stressinterview

– Der Härtetest

T

Telefoninterview

– Bereiten Sie sich gezielt vor

Traineeprogramm

– Gut für die Karriere?

U

Unterlagenanalyse

– Kriterien von Personalentscheidern

Unterlagenrücksendung

– Porto beilegen?

Unzufriedenheit

– Motiv zum Stellenwechsel

V

Vermögensverhältnisse

– Top secret?

Video-Bewerbung

– Senden Sie eine Botschaft mit Format!

Visitenkarten

– Immer zur Hand

Vorstellungsgespräch

– Üben, Üben, Üben

W

Wartezeiten

– Die Spannung steigt

Weiterbildung

– Erweitern Sie Ihren Horizont

Wiedereinstieg

– Ein ganz spezielles Problem?

Work-Life-Balance

– Gar nicht so einfach

X

XING

– Das Karrierenetzwerk

Y

Young Professionals

– Durchstarten nach dem Studium

Z

ZAV

– Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Zeitarbeit

– Eine mögliche Alternative

Zertifikate

– Treffen Sie die richtige Auswahl

Zweifel

– Schon wieder eine Absage?

A

Alleinstellungsmerkmale – Argumente für Ihre Präsentation

Jeder Mensch ist einzigartig. Und genau diese Einmaligkeit des Individuums – in unserem Fall des Bewerbers – darzustellen, ist das erklärte Ziel einer professionellen Selbstpräsentation.

In den Bereichen Marketing & Verkauf bezeichnet man Alleinstellungsmerkmale auch als herausragende Leistungsmerkmale, die darauf abzielen, als Nutzenargumentation für den Kunden zu dienen.

Bei Alleinstellungsmerkmalen im Bewerbungsprozess handelt es sich um Kernkompetenzen, die verdeutlichen müssen, weshalb sich ein Personalentscheider ausgerechnet für DIESEN Bewerber entscheiden sollte.

Beispiele für die Präsentation:

Ein Bewerber arbeitet ehrenamtlich in unterschiedlichen Gremien und bewirbt sich auf eine Stelle, in der Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit gefragt sind. Unter der Überschrift „Wissenswertes“ stellt er sein Ehrenamt im Lebenslauf dar bzw. geht bereits im Anschreiben näher darauf ein:

„Durch meine langjährige Gremienmitarbeit sehe ich mich als Multiplikator mit ausgeprägtem Sprachverständnis, der gerne konzeptionell arbeitet und in der Lage ist, PR-Inhalte zielgerichtet zu vermarkten. Interkulturelles Wissen gepaart mit Empathie und Diplomatie runden mein Profil ab.“

Ein Ausbilder bewirbt sich in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Um seine pädagogischen Fähigkeiten zu beschreiben, verfasst er eine Dritte Seite mit folgenden Ausführungen:

„Meine ausgeprägte methodisch-didaktische Herangehensweise richte ich an den Bedürfnissen meiner Schützlinge aus. Diese entsprechend ihrer Fähig- und Fertigkeiten zu fördern, Defizite rechtzeitig zu erkennen und auszugleichen, aber auch zu fordern, um sie zu außergewöhnlichen Leistungen anzuspornen, sind mir wichtige Anliegen. Dabei den familiären und sozialen Background der Jugendlichen mit zu verfolgen, um zeitnah auf kritische Situationen reagieren zu können, ist das Hauptaugenmerk meiner sozial-pädagogischen Arbeit.“

Eine junge Bewerberin war bereits als Teamleiterin tätig und bewirbt sich jetzt erneut auf eine Führungsposition. Um ihre Führungskompetenzen zu erläutern, beschreibt sie ihren Führungsstil:

„EINER FÜR ALLE, ALLE FÜR EINEN – ist die Devise, mit der ich meine Mitarbeiter motiviere. Unter meiner Führung miteinander zu ringen, sich gegenseitig zu befruchten, zu entfalten und zu wachsen, so dass alle Teammitglieder davon profitieren, ist das Herzstück meiner Arbeit. In der Gemeinsamkeit liegt die Stärke des Einzelnen!

Die Wertschätzung der Leistungen meiner Mitarbeiter ist für mich ebenso ein wesentliches Führungsinstrument wie eine individuelle Personalentwicklung.“

Anrede – Mit oder ohne Titel?

Man unterscheidet in Titel, die in der schriftlichen Kommunikation unabdingbar und denen, die in der mündlichen Kommunikation üblich sind. Zum Beispiel lesen Sie in einer Stellenanzeige, dass der zuständige Bearbeiter Diplom-Ingenieur ist. Dann schreiben Sie in die Anschrift Ihrer Bewerbung:

Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co

Personalabteilung

Herrn Dipl.-Ing. Peter Krausnick

In der schriftlichen Anrede jedoch bleibt es bei:

Sehr geehrter Herr Krausnick,

Und im Gespräch sprechen Sie ihn mit:

Herr Krausnick

an. Gleiches gilt für den Titel MBA (Master of Business Administration). Anders beim Doktortitel. Dieser wird sowohl in Anschrift und Anrede hinzugefügt, aber auch in der mündlichen Ansprache vorangestellt.

Anschreiben – Wie Ihr persönlicher Werbebrief gelingt

30 % aller Bewerber fallen mit ihrem Bewerbungsanschreiben – laut einer Umfrage des Handelsblattes unter Personalverantwortlichen – bereits bei der Erstsichtung der Unterlagen durch. Sicherlich lässt sich nicht immer genau voraussagen, worauf ein Personalentscheider besonderen Wert legt. Fakt ist aber eins, bei der Flut von Bewerbungen, die auf eine Stellenausschreibung folgen, bleiben für die Erstauswahl nur wenige Minuten! Wenn Sie in dieser Zeit nicht überzeugen, dann landet Ihre Mappe im virtuellen Papierkorb oder Postausgang.

Und genau deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie die Highlights zu Ihrer Person auf jeden Fall bereits im Anschreiben eingehend darstellen. Der Leser möchte Ihr Eignungsprofil mit dem Anforderungsprofil des Unternehmens abgleichen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass man zuerst Lebenslauf und Arbeitszeugnisse unter die Lupe nimmt.

Eine ungewöhnliche Betreffzeile ist ebenso wünschenswert, wie die persönliche Anrede und ein Bezug zum Unternehmen, wobei dieser nicht immer in jedem Fall möglich ist.

Entscheidend sind aber auch Ihr Bewerbungsmotiv sowie die Darlegung Ihrer persönlichen Eignung und Vorzüge. Schildern Sie Ihre Kompetenzen anhand von Beispielen, vor allem wenn es sich um die Ausführung persönlicher Stärken handelt, die einen Bezug

zum Berufsleben aufzeigen. Beim Beschreiben von Fachkompetenzen kann eine Aufzählung mit Spiegelstrichen (wie im folgenden Beispiel) von Vorteil sein.

Ein aktuelles Datum – welches mit dem Datum Ihres Lebenslaufes übereinstimmt – sollte genauso vorhanden sein, wie Ihre Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift, Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse).

Innerhalb der Empfängeranschrift wird zuerst der Name des Unternehmens aufgeführt, in der nächsten Zeile die Abteilung oder der zuständige Bereich, in der folgenden Zeile der Ansprechpartner mit Vor- und Zunamen, in der vorletzten Zeile Straße & Hausnummer und zuletzt Postleitzahl & Ort.

Das Anschreiben sollte maximal eine DIN A4-Seite umfassen. Orientieren Sie sich beim Schreiben an der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung), achten Sie auf gute Leserlichkeit durch Absätze und Hervorhebungen.

Da es sich bei einer Bewerbung nicht um einen klassischen Geschäftsbrief handelt, sind Abweichungen bei der Gestaltung durchaus zulässig. Lassen Sie sicherheitshalber einen Außenstehenden Korrektur lesen.

Unterschreiben Sie Ihr Anschreiben, am besten mit einem Füllfederhalter. Bei Online-Bewerbungen können Sie Ihre Unterschrift einscannen und in das Dokument einfügen, dann hat es einen persönlicheren Charakter.

Anschreiben einer Konditorin

Arbeitsbescheinigung – Dokument von Gewicht

Die Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der maßgebende Tatsachen zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nachgewiesen werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auf Verlangen der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).

Die Arbeitnehmerin / Der Arbeitnehmer darf auf der Bescheinigung keine Eintragungen vornehmen. Um unnötige Rückfragen und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass der Ausdruck der Arbeitsbescheinigung vollständig ist, alle Fragen umfassend beantwortet sind und die Arbeitsbescheinigung mit Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist.

Im Hinblick auf den Urkundencharakter der Arbeitsbescheinigung sind die einzelnen Seiten zusammenzuheften und zusätzlich auch die Seiten 1 - 3 der Bescheinigung mit dem Firmenstempel zu versehen. Auf der Arbeitsbescheinigung sind nur die für den Regelfall erforderlichen Angaben vorgesehen, um den Umfang der Bescheinigung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Notwendige weitere Angaben werden im Einzelfall bei den Vertragsparteien gesondert erfragt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Weitere Hinweise zum Vordruck Arbeitsbescheinigung finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de

Arbeitsproben – Stellen Sie Ihr Können dar

Wenn Sie in einem Beruf tätig sind, der „sichtbare“ Resultatehinterlässt, dann ist es eine Überlegung wert, ob Sie Ihre Bewerbungsmappe mit Arbeitsproben in Form von Zeichnungen, Skizzen oder Fotos bereichern.

Die Modedesignerin und der Architekt legen Entwürfe bei, der technische Zeichner den Ausschnitt eines Lageplanes, die Konditorin Fotos ihrer Kreationen, die Kindergärtnerin Bilder von den Bastelarbeiten ihrer Schützlinge, der Dreher eine Skizze mit einer Beschreibung über die Herstellung eines konventionell gedrehten Werkstückes. Alle diese Arbeitsproben erlauben einem potenziellen Arbeitgeber aufschlussreiche Einblicke in die Fähig- und Fertigkeiten der Bewerber.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Betriebsgeheimnisse eines ehemaligen Arbeitgebers oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

Arbeitsproben lassen sich ebenfalls hervorragend auf einer eigenen Bewerber-Homepage darstellen. In kreativen Berufen ist es üblich, eine Arbeitsmappe im Vorstellungsgespräch vorzulegen oder die Arbeitsproben auf dem Laptop bzw. Tablet zu präsentieren.

Manchmal überraschen auch Arbeitgeber Bewerber mit spontanen Arbeitsproben. Eine Bekannte bekam im Vorstellungsgespräch bei einem Immobilienmakler einen Brief diktiert und sollte unter Zeitvorgabe eine Excel-Tabelle erstellen.

Arbeitszeugnisse – Ihre Referenzen schwarz auf weiß

Die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen spielt im Personalauswahlverfahren eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ein Zeugnis begleitet Sie das ganze Leben, deshalb ist es besonders wichtig, dass keine versteckten Formulierungen enthalten sind, die Ihnen die Türen zu neuen Arbeitsverhältnissen verschließen.

Zeugnisse sollten wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert werden. Arbeitgeber umgehen diese Grundsätze, indem sie sogenannte Geheimcodes (ein gängiges Notensystem) – auch Formulierungsskala genannt – verwenden oder mit Häkchen, Punkten, Unterstreichungen bzw. Leerstellen arbeiten, die für den geübten Leser bestimmte Inhalte transportieren. In solchen Fällen ist es ratsam, juristisch dagegen vorzugehen.

Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis ist lediglich eine Arbeitsbescheinigung ohne Aussagekraft über Ihre Person, die für Ihr weiteres Berufsleben nicht förderlich ist.

Deshalb sollten Sie stets ein qualifiziertes Zeugnis einfordern. Der § 630 BGB regelt die Pflicht zur Zeugniserteilung, allerdings auf Verlangen des Arbeitnehmers.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst neben Ihren persönlichen Daten, eine kurze Unternehmensdarstellung, Angaben zur Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihre Stellenbezeichnung / Einordnung in die Unternehmenshierarchie.

Die detaillierte Darstellung Ihres Aufgaben- bzw. Verantwortungsbereiches, eine genaue Verhaltensbeschreibung gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden sowie eine ausführliche Leistungseinschätzung, Angaben zu Qualifizierungs- und Lernbereitschaft, Arbeitsstil, persönlichen Stärken und die Auflistung von beruflichen Entwicklungserfolgen gehören ebenso dazu, wie die Benennung von herausragenden Projekten oder Vorhaben. Auch ist der Grund Ihres Ausscheidens – verpackt in einer entsprechenden Abschlussformulierung – von großer Bedeutung.

Nachfolgearbeitgeber erhalten dadurch weitreichende Aufschlüsse über Ihre Person, welche im Bewerbungsprozess manchmal das Zünglein an der Waage sind.

Von Referenzen spricht man eher dann, wenn Privatpersonen – z.B. ein Ehepaar – ein Schreiben für ihre Haushaltshilfe aufsetzen. Diese Referenzen obliegen keinerlei Formulierungsstandards.

Im Fall, dass Sie in ganz kleinen Firmen tätig waren und die Unternehmer sich mit dem Formulieren von Arbeitszeugnissen nicht auskennen, können Sie sich den Vermerk „Dieses Arbeitszeugnis wurde nicht nach der Formulierungsskala der

Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer erstellt.“ unterdas Zeugnis schreiben lassen. Dann gibt es keine Zweideutigkeiten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis zu Ihren Gunsten ausfällt, lassen Sie es von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen oder gehen Sie zur kostenfreien Rechtsberatung des Arbeitslosenverbandes.

Assessment-Center – Brillieren Sie mit sicherem Auftreten

Das AC wird zumeist von der Personalabteilung firmenintern organisiert, erfolgt aber manchmal auch durch externe Personalberater, Trainer oder Coaches. Es findet vor bzw. nach dem Vorstellungsgespräch statt. Beschränkten sich Assessment-Center früher eher auf die Auswahl von Führungskräften so zieht sich heute der Einsatz dieses Auswahlverfahrens quer durch alle Hierarchieebenen und Branchen – Tendenz steigend.

Wesentliche Methoden von Assessment-Centern sind: