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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Corporate Social Responsibility wurde in den letzten Jahren zu einem eigenen Wirtschaftszweig, der sich sowohl in der Forschung als auch in der freien Wirtschaft etabliert hat. Obwohl auch in Deutschland das Feld der Corporate Social Responsibility in den letzten Jahren stetig wächst und sich auch im Mittelstand einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreut, scheuen manche Unternehmen immer noch den Einsatz eines eigenen Code of Conduct. Hierbei ist es nicht zuletzt die Frage der korrekten Implementierung eines Verhaltenskodex in das eigene Unternehmen, welche die Arbeitgeber vor dem Aufstellen unternehmenseigener Regelungen zurückschrecken lässt.
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Veröffentlichungsjahr: 2014
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Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Zeitschriftenverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Gesetzestexte
Internetquellenverzeichnis
I. Allgemeiner Teil
A. Einleitung
1. Historische Entwicklung der Corporate Social Responsibility
2. Zielsetzungen und Probleme von Verhaltenskodizes
B. Code of Conduct in Deutschland
1. Status des Code of Conduct in Deutschland
2. Deutscher Corporate Governance Kodex und seine aktuelle Bedeutung
C. Implementierung eines Code of Conduct in deutschen Unternehmen
1. Implementierung eines Code of Conduct unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Betriebsrats
2. Verstöße gegen den Code of Conduct
3. Whistleblower-Klauseln im Code of Conduct
II. Vergleich von Verhaltenskodizes zweier Unternehmen im Bezug auf eine Whistleblower-Klausel
A. RWE
B. Deutsche Bank
III. Fazit und Ausblick
Banerjee, Subhabrata, Bobby
Corporate Social Responsibility: The Good, the Bad and the Ugly
Northampton, 2007
Bundesregierung
Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen
Berlin, 2010
Kommission der Europäischen Gemeinschaft
Grünbuch
Brüssel, 2001
Kotler Philip, Nancy, Lee
Corporate Social Responsibility
Hoboken, 2005
Köpke Ronald, Röhr, Wolfgang
Codes of Conduct
Köln, 2003
Schmitt Katharina
Corporate Social Responsibility in der strategischen Unternehmensführung
Berlin, 2005
Schreck, Philipp
The Business Case for Corporate Social Responsibility
Heidelberg, 2009
Arbeitsrecht Aktuell
Studt, Norma,
Ethikrichtlinien: Verhaltenskodex oder Code of Conduct - die neue Herausforderung für deutsche Unternehmen
ARA 14/08
Betriebs Berater
Bissels, Alexander,
Code of Conduct nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig,
BB 2008, 2290
Der öffentliche Dienst
Sauer, Olaf,
„Whistleblowing“ - notwendiger Bestandteil moderner Personalpolitik?,
DöD 06/2005, 121-124
Wirtschaftspsychologie Aktuell
Barmeyer, Christoph, Davoine, Eric
Code of Conduct,
WA 01/2008
Bundesgerichtshof,
Urteil v. 21.09.2009 – II ZR 174/08
Bundesarbeitsgericht,
Urteil v. 22.07.2008 – 1 ABR 40/07
Oberlandesgericht München,
Urteil v. 06.08.2008 – 7 U 5628/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorfer,
Urteil v. 12.12.2005 – 10 T BV 46/05
Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main
Urteil v. 18.01.2007 – 5 TaBV 31/06
Aktiengesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Betriebsverfassungsgesetz
Kündigungsschutzgesetz
Deutscher Corporate Governance Kodex,
http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/kodex_2010/D_CorGov_Endfassung_Mai_2010.pdfabgerufen am 20.12.2011
Entsprechenserklärung RWE,
http://www.rwe.com/web/cms/de/11102/rwe/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/
Die vorliegende Seminararbeit zum Thema „ Verhaltenskodizes in Unternehmen“ soll die Besonderheiten bei der Implementierung eines „Code of Conduct“ in ein Unternehmen behandeln.
Corporate Social Responsibility wurde in den letzten Jahren zu einem eigenen Wirtschaftszweig, der sich sowohl in der Forschung als auch in der freien Wirtschaft etabliert hat.[1]
Obwohl auch in Deutschland das Feld der Corporate Social Responsibility in den letzten Jahren stetig wächst und sich auch im Mittelstand einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreut, scheuen manche Unternehmen immer noch den Einsatz eines eigenen Code of Conduct. Hierbei ist es nicht zuletzt die Frage der korrekten Implementierung eines Verhaltenskodex in das eigene Unternehmen, welche die Arbeitgeber vor dem Aufstellen unternehmenseigener Regelungen zurückschrecken lässt.
Besonders der in Deutschland stark ausgebildete Mittelstand scheut oftmals die Festlegung und Einführung eigener, auf den Betrieb zugeschnittener, Verhaltenskodizes.
Die Seminararbeit soll hierbei auf die zu beachtenden Besonderheiten, insbesondere Beachtung des § 87 BetrVG, eingehen. Anschließend werden die Verhaltenskodizes zweier im Dax geführter Unternehmen vorgestellt und untersucht.
Die Bestrebungen, die Corporate Social Responsibility als festen Bestandteil in die Politik von Unternehmen zu integrieren, haben ihren Ursprung in den USA der 1950er Jahren des 20. Jahrhunderts. Aufgrund von sehr niedrigen staatlichen Regelungen wurde hier versucht, durch eine selbstbestimmte und freiwillige Auseinandersetzung seitens der Unternehmen mit ihrer sozialen Verantwortung, ein Mindestmaß an Sozialstandards zu etablieren.
In den 1960er und 1970er Jahren erweiterte sich das Feld der Corporate Social Responsibility zudem auf die Bereiche Umwelt und Nachhaltigkeit. Die Unternehmen übernahmen fortan nicht nur eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter, sondern sahen sich nun erstmals in der Pflicht, auch die Umwelt und die damit nicht direkt mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Felder, in ihre Überlegungen einer sozialverträglichen Unternehmensführung einzubeziehen.[2] Diese Form der Corporate Social Responsibility wurde alsbald auch im alten Europa populär.
Anfang der 2000er Jahre bemühte sich die Europäische Union mit dem „Grünbuch“ unter dem Titel„Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“geeignete Rahmenbedingungen zur Entwicklung der Corporate Social Responsibility in Europa zu etablieren.[3]
Das Grünbuch der EU kann hierbei als Leitfaden gesehen werden, der dazu entwickelt wurde, dass nicht nur große internationale Unternehmen ihre soziale Verantwortung wahrnehmen, sondern dass auch im breiten Mittelstand eine Verbreitung unternehmenseigener Verhaltenskodizes unterstützt wird.