Das konstruktivistische ›Interesse am Körper‹ - Gerhard Schweppenhäuser - E-Book

Das konstruktivistische ›Interesse am Körper‹ E-Book

Gerhard Schweppenhäuser

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Beschreibung

Derzeit findet ein kultureller Befreiungskampf statt: Junge Menschen wehren sich dagegen, dass ihr sexuelles Selbstverständnis verächtlich behandelt und unterdrückt wird. Denn autoritäre Politik diffamiert Selbstbilder und Identitätsverständnisse, die von überlieferten Normen abweichen, als widernatürlich. Dem wird eine kulturalistische Position entgegengesetzt, die die theoretische Legitimation dafür liefert, das Konzept ›Natur‹ aufzulösen. An der Transgender-Debatte wird spürbar, dass es sich um weit mehr als einen akademischen Konflikt handelt. Was wird aus dem »Eingedenken der Natur im Subjekt«, in dem laut Horkheimer und Adorno »die verkannte Wahrheit aller Kultur« liegt, wenn sich der kulturalistische Ansatz durchsetzt? Schweppenhäusers Essay wendet sich nach einem Blick auf aktuelle Kontroversen (etwa um die feministische Philosophin Kathleen Stock) der Physei-Nomo-Problematik in der antiken Philosophie zu; dann folgt er den verschlungenen Pfaden der Genderforschung unter den Aspekten der Deutungs- und der Gestaltungshoheit. Der Autor kommt zu dem Schluss: Die Annahme, dass Geschlechtlichkeit nominalistisch als Genderidentität zu definieren sei, sei ein philosophischer Irrweg. Die Entleerung des Naturbegriffs bereite den Boden dafür, dass sich der Wunsch nach gesellschaftlicher Selbstbestimmung in den Wunsch nach radikaler Verfügung über den je eigenen Körper verwandelt.

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Seitenzahl: 309

Veröffentlichungsjahr: 2026

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Gerhard Schweppenhäuser

Das konstruktivistische ›Interesse am Körper‹

Meiner

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über ‹http://portal.dnb.de› abrufbar.

ISBN 978-3-7873-4995-1

ISBN eBook 978-3-7873-4994-4

© Felix Meiner Verlag Hamburg 2025. Alle Rechte vorbehalten. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übertragungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, soweit es nicht §§ 53, 54 UrhG ausdrücklich gestatten.

Konvertierung: satz&sonders, Dülmen.

Vorwort

Der Kulturalismus will den Natur-Kultur-Dualismus hinter sich lassen; er liefert die theoretische Legitimation dafür, das Konzept Natur aufzulösen. Das ist inzwischen keine rein akademische Frage mehr, wie die Transgender-Debatte zeigt. Was wird aus dem „Eingedenken der Natur im Subjekt“, in dem laut Horkheimer und Adorno „die verkannte Wahrheit aller Kultur“1 liegt, wenn sich der kulturalistische Ansatz durchsetzt? Auf den folgenden Seiten werde ich, nach einem kurzen Blick auf gegenwärtige Kontroversen, zunächst einen Blick auf die Physei-Nomo-Problematik in der antiken Philosophie werfen und danach versuchen, den verschlungenen Pfaden der Genderforschung unter den Aspekten Deutungshoheit und Gestaltungshoheit zu folgen. Genauer gesagt, bestimmten Abschnitten und Stationen des Gender-Diskurses. Zu Wort kommen werden u. a. Judith Butler und ihre Kritikerinnen und Kritiker – Andrea Maihofer, Alex Gruber, Kathleen Stock und Karin Stögner – sowie Ilka Quindeau und ihre Kritikerin Chantalle El Helou. Ich werde Stationen des Diskurses, die mir besonders relevant erscheinen, (ideologie-) kritisch im Hinblick auf die Frage betrachten, was auf dem Spiel steht, wenn der Begriff der Natur (der Menschen) diskursiv dekonstruiert und nicht mehr dialektisch rekonstruiert wird. Dabei interessiert mich vor allem die Beziehung dieses Diskurses zur kritischen Theorie der Gesellschaft und ihren philosophischen Grundlagen. Bei der Darstellung und Weiterführung der dialektischen Rekonstruktion des Begriffs der Natur werde ich mich, von Immanuel Kant ausgehend, auf Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Karl Marx, Max Horkheimer, Theodor W. Adorno, Herbert Marcuse, Alfred Schmidt, Karl Heinz Haag, Günther Mensching, Christoph Türcke, Philip Hogh, Alexandra Colligs und Karin Stögner beziehen, um deutlich zu machen, welche Konsequenzen die konstruktivistische Liquidation des Konzepts der Natur hat.

Für Kritik, Anregungen und Verbesserungen danke ich Larissa Kunert, Thomas Friedrich, Daniel Martin Feige und Philip Hogh.

1. Der naturalistische Kulturkampf

Derzeit findet in vielen Teilen der Welt ein imponierender kultureller Befreiungskampf statt. Viele Menschen, vor allem junge, nehmen es nicht mehr hin, dass ihre physischen und seelischen Bedürfnisse in jenem Bereich, den man früher mit den Namen Eros und Sexus bezeichnete, unterdrückt oder verächtlich behandelt werden. Sie wollen ihre Lebensform so einrichten, dass sie ihren Bedürfnissen und diesem Begehren in ihrem Bereich entspricht. In ihrem Kampf argumentieren sie freilich kaum mit Begriffen wie „physisch“ oder „Bedürfnis“,2 sondern in der Regel mit dem Konzept der „Identität“, speziell der „sexuellen Identität“. Man kann es vielleicht kaum schöner ausdrücken als die Soziologin Ilse Lenz, die im Jahre 2017 schrieb: „Feststehende Faktizitäten wie die ‚natürlichen Geschlechterrollen‘ verdampfen und die geschlechtliche Vielfalt tanzt Tango mit radikalisierten Subjektentwürfen, während sie vom flexibilisierten Kapitalismus umworben wird.“3

Inzwischen scheint es aber, als hätte sich der Wind in vielen Teilen der Welt gedreht. Der (ohnehin schon harte) Tango wird mancherorts von der zackigen Marschmusik der Gegenseite übertönt. In autoritären Staaten und in Demokratien, deren Regierungen sie in autoritäre Staaten verwandeln möchten – weil das ihrer Ansicht nach die besseren ideellen Gesamtkapitalisten sind, auch in Zeiten der Flexibilisierung –, werden sexuelle Ausrichtungen und Lebensformen, die von überlieferten Normen abweichen, als widernatürlich diffamiert. Schon vor Jahren hat der Philosoph Christoph Türcke im rechten Populismus ein „Programm zwanghafter Renaturalisierung“4 am Werk gesehen. Dessen Grundlage sei der „trübe, zumeist unausgesprochene oder nur angedeutete metaphysische Naturalismus“5 der rechten identitären Bewegungen, „der zu wissen vorgibt, was die Natur von sich aus will“6.

Im Jahre 2025 haben Rechte und Neofaschisten weltweit ihren schon jahrelang geführten Kulturkampf gegen das, was sie für so etwas wie die Quintessenz der sogenannten „Wokeness“ halten, auf ein neues Level gebracht. In den USA verspottete der neugewählte Präsident 2025 die ‚LGBTQIA+‘-Bewegung. (Für Uneingeweihte: Das ist der Szene-Code für die erotischen Ausrichtungen lesbisch, gay/schwul, bisexuell, transgender bzw. transsexuell, queer, intersexuell, asexuell und sonstige Orientierungen.) Der Präsident revozierte politische Zugeständnisse an betroffene Personen und Gruppen, die von der Vorgänger-Administration gemacht worden waren. Seine „am ersten Regierungstag gezeichnete Verordnung Nummer 14168 nennt die […] Gendertheorie eine zerstörerische Kraft, weil sie die biologische Unterscheidung zwischen Männern und Frauen aufhebe und biologisch männlichen Transpersonen Zugang zu weiblichen Schutzräumen verschaffe“7. Angesichts des Ausmaßes, das die Verfolgung von Transpersonen in den USA derzeit annimmt, wirkt es plausibel, wenn der Kulturtheoretiker Georg Seeßlen die Kampagne als autoritäres Heilsversprechen interpretiert, dass „alle Probleme und alle Konflikte verschwinden“ würden, „wenn diese Minderheit ‚eliminiert‘ wird. Transpersonen sollen aus der Öffentlichkeit, dem Sport, dem Militär, der Kultur und der Bildung verschwinden sowie als Bilder und Subjekte aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt werden, indem man Bibliotheken, Museen und Schulen säubert.“8

Im autoritären Russland werden Zerrbilder von Transpersonen für antiwestliche Propaganda missbraucht; in klerikal- oder islamfaschistischen Herrschaftsbereichen sind sie deutlich stärker gefährdet als im einstmals so genannten ‚freien Westen‘. Aber die politische und soziokulturelle Tonlage hat sich hier infolge der Überakkumulationskrise und der damit zusammenhängenden geopolitischen Konflikte verschärft. Die Zuversicht, dass autoritäre ideelle Gesamtkapitalisten effektiver agieren können als liberal-demokratische, wirkt sich spürbar auf das soziokulturelle Klima aus. Und zum Autoritarismus gehört nun einmal die Rechtfertigung von Herrschaft durch das Pochen auf eine angeblich natürliche Ordnung der Dinge. Verglichen mit dem rollback in den USA geht es in der Bundesrepublik Deutschland derzeit noch verhältnismäßig ruhig zu. Hier gilt der Symbolpolitik und gewissen umkämpften Sprachregelungen große Aufmerksamkeit. 2025 erließ der amtierende Kulturstaatsminister ein Dekret, das die Verwendung der sogenannten gendersensiblen Sprache in seiner Behörde verbietet. Wie bereits zuvor Staatsbediensteten in einigen konservativ regierten Bundesländern, ist es nun auch einem Teil der Beamten auf Bundesebene nicht mehr gestattet, im offiziellen Schriftverkehr mit einem ‚Gendersternchen‘, einem ‚Binnen-I‘, einem ‚Gender-Gap‘ oder mit Doppelpunkten im Wort ihrer Bereitschaft Ausdruck zu geben, ‚gendergerecht‘ zu schreiben. Der Minister hatte zuvor verkündet: „Wir stecken derzeit mitten in einem […] Kulturkampf.“9 Zu Felde sei zu ziehen gegen die „freiheitsfeindliche Übergriffigkeit der Linken“, gegen „Cancel-Culture“ und gegen die Ausdrucksformen „radikal-feministischer, postkolonialer, öko-sozialistischer Empörungskultur“10.

Doch damit soll es nicht sein Bewenden haben. In der dominanten Partei der bundesdeutschen Regierungskoalition hat man eine dezidiert andere Auffassung davon, was von einer „Pluralisierung und Entbiologisierung von Geschlecht“11 zu halten sei, als die gesellschaftlichen Gruppen und Aktivistinnen und Aktivisten, denen der linksliberale Flügel der Vorgängerregierung entgegenkommen wollte. So wurde 2025 in den konservativen und reaktionären Parteien lautstark darüber nachgedacht, das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ zurückzunehmen, das erst kurz zuvor, im November 2024, in Kraft getreten war.12 Derzeit sieht es danach aus, als würde es, sofern man es im Zuge des backlash nicht ganz zurückruft, doch so abgeschwächt werden, dass die Absichten auf der Strecke bleiben, die die Vorgängerregierung damit verbunden hat.

Der Kerngedanke des umstrittenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG): Jeder Mensch, auch im jugendlichen Alter, soll seine geschlechtliche Identität selbst bestimmen können. Im ersten Paragraphen heißt es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken“13. Unter Selbstbestimmung wird die Möglichkeit verstanden, aus einem Katalog von drei Identitätsangeboten auszuwählen: ‚männlich‘, ‚weiblich‘ oder ‚divers‘. Letzteres ist im Pass mit ‚X‘ anzugeben.14 Die Absicht, die sich in dem Gesetz manifestiert, wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2025 wie folgt erläutert: „Das SBGG vereinfacht es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen“; es „trifft keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“15. Um sicherzustellen, dass es bei all dem immer noch mit rechten Dingen zugeht, wurde in den 7. Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche folgender Abschnitt eingefügt: „Artikel 7a Geschlechtszugehörigkeit (1) Die Geschlechtszugehörigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“16

Auf den ersten Blick scheint klar zu sein, was gemeint ist. „Neben den Geschlechtsidentitäten ‚Mann‘ und ‚Frau‘ verstehen sich Menschen unter anderem als trans, inter, queer oder nichtbinär“17, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung. „Lange Zeit wurde geschlechtliche Vielfalt ignoriert, als krankhaft angesehen und unterdrückt“; nun soll das Gesetz „trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihr amtlich eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen zu ändern.“ „Für Menschen, die noch nicht volljährig sind, gelten Einschränkungen. Bei Kindern müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung abgeben. Minderjährige über 14 Jahren benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten – diese kann auch durch das Familiengericht erfolgen.“18

Auf den zweiten und dritten Blick tun sich jedoch Untiefen auf – nicht nur juristische. Was heißt es, dass die Geschlechtszugehörigkeit dem Recht des Staates unterliegt? Wird sie als ein körperlich-natürlicher Sachverhalt verstanden, der als solcher den Regelungen untersteht, die das geltende Recht vorgibt? Ist gemeint, dass es dem nationalen Rechtswesen obliegt, über die Geschlechtszugehörigkeit zu entscheiden? Oder dass das Rechtssystem Menschen legal dazu ermächtigt, ihr Geschlecht nach Gutdünken selbst zu bestimmen? Was bedeutet transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, nichtbinär? Hat das arg in Misskredit geratene Konzept „Natur“ in diesem Zusammenhang überhaupt noch etwas zu suchen?

Wie gesagt: In der Mitte und am rechten politischen Rand glauben viele, den ureigensten Willen der Natur intim zu kennen. Ihre politischen Gegnerinnen und Gegner sehen hingegen überall dort, wo einst Naturgegebenheiten vorzuliegen schienen, nichts als soziokulturelle Machtverhältnisse und Diskursformationen am Werk. Was den menschlichen Körper betrifft, so geht es ihnen um Deutungshoheit. Es soll nicht bloß zwei Geschlechter geben, sondern mehrere, tendenziell unendlich viele. Der Dimorphismus wird nicht mehr als natürliches Gestaltmerkmal von Lebewesen aufgefasst, sondern als hegemoniales Beschreibungs- bzw. Unterwerfungskonstrukt. Dagegen wird das neue Konstrukt der Mehr- und Vielzahl oder der kontinuierlich fließenden Übergänge zwischen Geschlechtern gesetzt. Sind diese dann vielleicht irgendwie doch naturhaft? Sonst hätte es ja wenig Sinn, vom Übergang in ein anderes Geschlecht zu sprechen oder davon, ‚in einem falschen Körper‘ geboren zu sein. Sind sie naturgegeben – bloß eben nicht binär strukturiert? Bei der Deutungshoheit bleibt es allerdings nicht. Es geht um Gestaltungshoheit: um das Recht auf medizinisch-pharmazeutische Umgestaltung des eigenen Körpers gemäß dem jeweiligen sexuellen Identitätserleben.19

2. Das Gesetz

Bekanntlich hat die Debatte über Physis und Nomos bzw. Thesis – über Naturbeschaffenheit(en) auf der einen Seite und die konventionelle Geltung von faktischen Zurichtungen und sittlichen bzw. normativ-gesetzlichen Maßstäben auf der anderen Seite – bereits in der Antike begonnen. Die Frage der Philosophie der Sophistik war: Zielen sachhaltige Wesensbestimmungen von Gegenständen der Erkenntnis auf deren natürliche Eigenschaften und müssen daher von diesen ausgehen? Oder kann es gar keine naturgemäßen Wesensbestimmungen geben, weil doch sämtliche Bestimmungen stets Setzungen, Konstruktionen und Konventionen sind? Unter Physis wurde die daseiende Natur in ihrer Ganzheit und ihren je einzelnen Erscheinungen verstanden. Nomos bedeutete mehr als nur all das, was die Aufgabe politischer und juridischer Institutionen ist: nicht nur kodifizierte Gesetze, sondern ganz allgemein auch Sitten, Brauchtum und Konventionen.20 Die antike Debatte oszillierte gewissermaßen zwischen zwei Aspekten. Auf der einen Seite wurde epistemologisch kritisiert, dass phänomenale Wahrnehmungen mit eidetischer Erkenntnis verwechselt würden – also das sinnliche Erfassen von Erscheinungen mit der Erkenntnis wesentlicher Merkmale der wahrgenommenen Gegenstände und Sachverhalte. Auf der anderen Seite wurde relativistisch darauf insistiert, dass nomologische Setzungen unumgänglich seien, damit ein Gemeinwesen ethisch geordnet ist und funktionieren kann.

Der Sophist Antiphon unterschied dementsprechend „die Gesetze des Staates“ und „die Gesetze der Natur“. Letzteren sprach er sozusagen den ontologisch höheren Rang zu. „Denn die Gesetze ‚des Staates‘ sind willkürlich gesetzt, die der Natur dagegen notwendig. Und die Bestimmungen der Staatsgesetze sind das Ergebnis von gegenseitiger Übereinkunft, nicht aber gewachsen. Die der Natur dagegen sind gewachsen, nicht etwa nur Ergebnis von gegenseitiger Übereinkunft.“21 Zur Begründung der höheren Dignität der Naturgesetze führte Antiphon folgendes Argument an: Gesetzesübertreterinnen und -übertreter kämen nur dann zu Schaden, wenn sie von den Gesetzeshütern entdeckt werden; Menschen, die naturwidrig handeln, kämen in jedem Fall zu Schaden, ganz gleich, ob sie entdeckt werden oder nicht. „Wenn […] jemand die menschlichen Satzungen verletzt und dabei den Urhebern jener Übereinkunft verborgen bleibt, bleibt er frei von Schande und Strafe; dagegen nicht, wenn er nicht verborgen bleibt. Wenn aber jemand eins der mit der Natur gewachsenen Gesetze […] übertritt, dann ist der Schaden ‚für ihn‘, auch wenn er allen Menschen verborgen bleibt, nicht geringer und, wenn ihn alle dabei sehen, nicht größer. Denn er hat dann Schaden nicht aufgrund menschlichen Vorurteils, sondern in Wahrheit.“22

Antiphon teilte mit Platon ein Wahrheitspathos, welches das landläufige Vorurteil bei Sophisten nicht unbedingt erwartet. Die Lehrmeinung der Sophisten, wie Platon sie – nicht mit Blick auf Antiphon – in seiner Schrift über die Gesetze wiedergibt, besagt: Die zivilisatorischen, das heißt die technisch-wissenschaftlich-künstlerischen Tätigkeiten der Menschen und insbesondere auch Politik und Recht sind keine Naturgegebenheiten. „So sei denn insbesondere die ganze Gesetzgebung nicht Sache der Natur, sondern der Kunst; daher entbehrten denn ihre Satzungen der eigentlichen Wahrheit.“23 Gesetzgebung und Sittlichkeit sind für die Sophisten, laut Platon, konventionell. „Und was vollends das Recht anlange, so gebe es von Natur gar keines, sondern ewig lägen die Menschen darüber miteinander im Streite und bestimmten es bald so, bald wieder anders, und die jeweilig letzte Bestimmung bleibe dann bis auf Weiteres in Geltung als eine Schöpfung der Kunst und der Gesetze, nicht aber irgendwie als eine Wirkung der Natur.“24

In seinem Dialog Protagoras lässt Platon den Sophisten Hippias zwei epistemische Positionen einander gegenüberstellen. Die Frage nach „dem Wesen der Dinge“ könne entweder durch den Hinweis auf Bestimmungen erfolgen, die einem Ding „von Natur (φύσει)“ zukommen, oder aber durch den Hinweis auf Bestimmungen, die ihm „durch Gesetz (νόμῳ)“ zugesprochen werden.25 Kritisch hebt Hippias bei Platon hervor: „das Gesetz […], dieser Tyrann der Menschen, erzwingt vieles auch wider die Natur“26. Was Brauch ist und was konventionell gilt, was viele (oder auch alle) für die Wahrheit halten, das muss nicht der Wahrheit entsprechen. Wahrheit ist in einem methodisch abgesicherten Prozess zu suchen; sei es durch vernünftige, widerspruchsfreie Argumentation, sei es durch spekulative Durchdringung der sinnlich wahrgenommenen Erscheinungen in der Welt. „Platon“, hat der Philosoph Martin Suhr resümiert, „versucht diesen […] Gegensatz zwischen N[omos] und physis in seiner Philosophie zu lösen, indem er den N[omos] auf die wahre, nämlich geistige physis des Menschen gründet“27.

Zu beachten ist also nicht allein die Mehrdeutigkeit der Rede vom Nomos in dieser Debattengeschichte, sondern auch die Äquivokation des Naturbegriffs. In aristotelischer Terminologie war mit Natur zum einen dasjenige gemeint, was auch als Wesen bezeichnet werden kann (νοῦς, forma substantialis), und zum andern dasjenige, was als ein Lebenszusammenhang verstanden werden kann, der nicht vom Menschen produziert worden ist und eigenen, immanenten Bestimmungen unterliegt. Diese würden gleichwohl durch menschliches Können und Wissen (τέχνη, cultura) von Menschen überformt, verformt und geformt. Jener Zusammenhang wurde hingegen als eine strukturierte Vielfalt von Lebewesen gedacht, die erkenntnismäßig nach Gattungen und Arten geordnet werden kann. Leben, das sich entfaltet, besteht demzufolge darin, dass Einzelwesen in ihrer Entwicklung sich wiederholende und wiedererkennbare Formen aufweisen. „Und keine Zeit und keine Macht zerstückelt / Geprägte Form, die lebend sich entwickelt“28, lautet die berühmte Formel des späten Goethe dafür.

Weil dem so sei, konnte (und musste) die Vorstellung plausibel werden, dass das Naturgeschehen einen Maßstab setzt, der erfüllt oder von dem abgewichen werden kann. Diese Vorstellung wurde von antiken Medizinern wie Hippokrates artikuliert. Er unterschied dementsprechend Mangelzustände des menschlichen Körpers von Zuständen ungestörter körperlicher Organe und Vorgänge. Insofern wurde die Natur zum normativen Maßstab der Heilkunst. In der Erkenntnistheorie und ihrer praktischen Anwendung wurde die Untersuchung dessen, was – mit Aristoteles gesprochen – etwas Seiendes „seinem Wesen nach ist und wie beschaffen es sein muß“29, so verstanden: Es gelte herauszufinden, ob eine begriffliche Bestimmung, mit all ihren Konsequenzen, der Natur der Sache gemäß ist oder nicht.

Das Motiv der Naturgemäßheit fand und findet sich selbstverständlich nicht nur in der Medizin. So entstand bereits in der Antike der Gedanke, dass es naturgemäße Rechtsverhältnisse geben könne und solle, die sich vernünftig erkennen und rechtfertigen lassen. Aristoteles hat vor diesem Hintergrund in seinen Schriften zur Politik versucht, Kritik an der Sklaverei, auf der die griechische Gesellschaft seiner Zeit fußte, mit dem Scheinbeweis abzuwehren, dass es Menschen gäbe, die von Natur aus unfrei und daher der Herrschaft zu unterwerfen sind. Aristoteles referierte das kritische Argument der Sophistik so: „die Ausübung der Gewalt des Herrn über den Sklaven […] widerstreite dem Naturrecht. Nur Kraft positiver Gesetze wäre […] der eine ein Sklave und der andere ein Freier, dagegen von Natur unterschieden sie sich durchaus nicht, und darum sei die Gewalt des Herrn über den Sklaven auch nicht rechtmäßig, sondern sie beruhe lediglich auf Zwang.“30 Diese von Aristoteles mit Nachdruck zurückgewiesene Argumentation macht die naturgemäße (d. h. wesensgemäße) Bestimmung eines Menschen zum Maßstab für seine gesellschaftliche und politische Lebensweise, aus der eine Kritik an der Sklavenhaltergesellschaft und ihrer politischen Legitimation und Jurisdiktion folgt. Dagegen brachte Aristoteles vor, es sei doch die wahre Wesensbestimmung eines Sklaven, ein „beseeltes Besitzstück“ zu sein. Er sprach Sklaven grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung ab, weil sie sich nicht selbst gehören, sondern das Eigentum anderer sind: „Welches die Natur und die Fähigkeit des Sklaven ist, wird hieraus klar. Der Mensch, der seiner Natur nach nicht sich selbst, sondern einem anderen gehört, ist von Natur ein Sklave“31.

Aus der Perspektive der Aufklärung kann diese Argumentation des Anti-Sophisten Aristoteles nicht anders denn als, nun ja, sophistisch bezeichnet werden. Mehr noch: als Rabulistik, also Rechtsverdreherei, in diesem Fall Naturrechts-Verdreherei. Einer Gruppe von Menschen wird das Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen, weil sie aufgrund von Gewalt in den Besitz anderer Menschen geraten sind und gezwungen werden, dort zu verbleiben. Das wird als ihre angemessene, wahre Wesensbestimmung ausgegeben, um jene Rechtsetzung zu legitimieren. Von daher ist es nicht mehr weit zu jener zynisch klingenden, aber nicht unangemessenen oder anachronistischen Beschreibung, mit der Lion Feuchtwanger einen Rechtsgelehrten und -praktiker „‚das Wesen des Rechts‘“ im antiken Rom erläutern lässt: „‚Gesetzgebung und Rechtsprechung sind Versuche, die jeweils entstandenen politischen und ökonomischen Verhältnisse nachträglich ideell zu rechtfertigen und zu ordnen. Da nun diese Verhältnisse beweglich und immer im Fluß sind, Recht und Gesetz aber starr und sehr langsam, kann eine absolute Kongruenz des Rechtes mit der Wirklichkeit und ihren Forderungen nie erreicht werden. Der kluge Richter, beziehungsweise der kluge Anwalt, ist also dazu da, den Mann, der es verdient, gegen das Recht zu schützen.‘“32

Doch gemach. Aristoteles wollte ja zunächst einmal herausfinden, ob wirklich „jemand von Natur ein Sklave ist oder nicht, und ob es gerecht und für den Betreffenden selbst besser ist, jemandes Sklave zu sein, oder vielmehr alle Sklaverei dem Naturrecht widerstreitet“33. Denn es reichte ihm nicht aus, sich auf die archaischen Dichter zu berufen, wenn sie verkünden: „‚Daß Griechen über Barbaren herrschen, ist gerecht‘, da nämlich von Natur der Barbar und der Sklave dasselbe sei.“34 Um also herauszufinden, ob die Sklaverei naturgemäß und damit vernunftgemäß ist, verwies Aristoteles darauf, dass sich „der Gegensatz von Herrschendem und Dienendem“, das „Verhältnis von Über- und Unterordnung […] bei den beseelten Wesen aufgrund ihrer ganzen Natur“35 finde – und zwar in ihrem psychischen Apparat, der den Körper beherrscht. Die „Seele regiert über den Körper in der Weise eines Herrn und der Geist über das Streben in der Weise eines […] Fürsten“36.

Wenn es um den Menschen geht, stand für Aristoteles fest: „Was dabei naturgemäß sei, muß man eher an dem ablesen, was sich normal verhält, als an dem, was verdorben ist“37. Dies gelte auch für das Verhältnis der Geschlechter, denn „Männliches und Weibliches“ verhalte sich „von Natur so zueinander, daß das eine das Bessere, das andere das Schlechtere und das eine das Herrschende und das andere das Dienende ist“38. Quod erat demonstrandum: „So erhellt denn, daß einige Menschen von Natur Freie oder Sklaven sind, für welche letzteren es auch nützlich und gerecht ist, Sklaven zu sein.“39 An diesem Punkt scheinen die Hörerinnen und Hörer des Aristoteles keine Fragen mehr gehabt zu haben. Aus aufgeklärter Sicht ist es so aber nur noch schlimmer gekommen, als es zunächst den Anschein hatte. Bei Aristoteles erstreckt sich der Scheinbeweis von der naturhaften Unfähigkeit zur Selbstbestimmung in Freiheit nicht nur auf die gewaltsam unterworfenen Nichtgriechen und -griechinnen, sondern auch ganz allgemein – und damit, jenseits der Demarkationslinie zu den Barbaren, auch intern – auf das später so genannte andere Geschlecht. Die Argumentation verläuft auf der Bahn einer Normalisierung von auf Gewalt und Herrschaft fußenden Konventionen, die als Naturverhältnisse deklariert werden. Naturgemäß ist, wer oder was sich „normal“ verhält; Devianz ist „verdorben“.

Man könnte sich genauer anschauen, wie Aristoteles den Geschlechtsunterschied der Lebewesen im Allgemeinen und bei den Menschen im Besonderen bestimmt hat. Das würde sich aber lediglich dann lohnen, wenn es um rein philosophiegeschichtlich-philologische Interessen geht. Die aristotelischen Mutmaßungen über ein formbestimmendes Einsenken des menschlichen Erbguts im männlichen Samen, welcher „Träger der Seele“40 sein soll, in eine ausschließlich passive Körpermaterie weiblicher Lebewesen haben späteren Erkenntnissen nicht standgehalten, wenngleich sie sich bis in die frühe Neuzeit als Paradigma behaupten konnten. „Das männliche Geschlecht ist Träger des Bewegungs- und Zeugungsprinzips; das weibliche Geschlecht verkörpert das Stoffprinzip […]. Damit ist […] eine Wertung im Sinne der Form (εἶδος, eidos) – Stoff (ὕλη, hyle)-Relation verbunden: Das Männliche gilt als das Bessere. Aristoteles knüpft an uralte mythische Vorstellungen an, wonach Himmel und Sonne ‚Zeugende‘ und ‚Väter‘ genannt werden, die Erde als Aufnehmende dagegen ‚Mutter‘.“41 So, wie bei Hesiod „die breitbrüstige Gaia“42, die Urmutter, das griechische Wort für die Erde im Namen trägt.

Die vermeintlich seit Urzeiten geglaubte Überlegenheit des männlichen Prinzips über das weibliche in jener griechischen Mythologie, die im Werk Hesiods ihren authentischen Ausdruck findet, ist allerdings, wie Christoph Türcke dargelegt hat, in Wahrheit eine spätere, mithin sekundäre Stufe in der mythischen Naturerklärung: Gaias „Weiblichkeit […] ist die Bedingung der Männlichkeit von Himmel und Meer, die Heiligung der Lebenskraft in der Geburt die Bedingung dafür, zur Verehrung der Lebenskraft in der Zeugung fortschreiten zu können. Die Bedingung liegt hier dem Bedingten nicht nur logisch, sondern auch zeitlich voraus. Der Gedanke der Zeugung ist später als der der Geburt, war für den Mutterkult nicht konstitutiv, ist erst in ihn eingetreten und hat ihn spezifiziert. Historisch deutet dieser Vorgang auf eine Aufwertung der Männer. Ihre Bedeutung für den menschlichen Lebenserhalt wächst.“43 Doch auf dieser Kulturstufe sei der „Rahmen des matriarchalen Denkens noch nicht gesprengt“44 gewesen, weil das Befruchten demnach lediglich einen Vorgang im Körper der Frau provoziere. „Die gebärende Kraft ist die eigentliche, sich selbst genügende, in sich subsistierende Lebenskraft, der männliche Samen nur das Hinzukommende […]: sie die Substanz, er das Akzidens. Und erst wo dieses Verhältnis sich auflöst, findet der Übergang zum Patriarchat statt.“45

Wie so häufig in der Kulturgeschichte wurde es einer für überwunden gehaltenen Entwicklungsstufe schlecht vergolten, dass sie lange Zeit dominant bestimmt hatte, was als naturgemäße Ordnung der Dinge zu gelten habe. Die Verehrung des Gebärenkönnens, zu dem sich das Zeugenkönnen subaltern verhalte, schlug um in die Unterwerfung der Gebärfähigen, die, gewissermaßen zur Entschädigung, symbolisch als der Natur näher Stehende geehrt wurden. Das war freilich ihrer Unterordnung unter diejenigen förderlich, die sich vermeintlich von den zu beherrschenden Naturverhältnissen weiter entfernt hatten und sich als eigentliche Subjekte von Kultur (und Zivilisation) definierten.

Aristoteles' Beschreibungen sind in Wahrheit normativ-ideologische „Wertungen“; sie entsprechen „der Rolle“, die er „den beiden Geschlechtern im ethisch-politischen Bereich zuweist“46. Und doch hat Aristoteles etwas erkannt, hinter das wir heute nicht zurückfallen sollten. „Ein über alle Einzelfragen zur Zeugung und Entstehung von Lebewesen hinaus durchgehendes Thema ist das der Geschlechterdifferenzierung, das auch heute besonderes Interesse in Anspruch nehmen kann“, bemerkt der Altphilologe Helmut Flashar: „Denn ohne die Differenzierung und das Zusammenwirken der Geschlechter gibt es kein Leben. Entsprechend weist Aristoteles sowohl dem männlichen wie dem weiblichen Geschlecht den Charakter eines Prinzips (ἀρχή, arché) zu. […] [D]as Entscheidende ist die biologische Fundierung der Geschlechterdifferenz, und zwar nicht nur des Menschen, sondern aller Lebewesen. Das eigentliche Ziel ist die Fortpflanzung“47.

Das aristotelische Konzept der Teleologie, also der „Zweckgerichtetheit der Natur“48, ist, wenn man so will, in einem doppelten Sinne essentialistisch angelegt. Zum einen wird ein einzelnes Merkmal als ausreichende Wesensbestimmung angesehen, aufgrund derer ein Individuum einer Gruppe zugeordnet werden kann.49 Und zum anderen werden die Wesensbestimmungen der lebendigen und unbelebten natürlichen Entitäten als unveränderlich aufgefasst; es wird angenommen, dass ihre Formbestimmtheiten gewissermaßen substantiell in der Ordnung der Natur angelegt sind.

Kritik an den hierarchischen Vorstellungen des Patriarchats, die sich in Sitten, Normen und Gesetzen manifestieren, sucht man im Gang der europäischen Aufklärung und der Naturwissenschaften sowie in der politischen Theorie der Neuzeit über eine lange Zeitspanne vergeblich. Das gilt auch für den Emanzipationsgedanken, verstanden als Selbstbestimmung von Frauen wie von Männern. Erst im 19. und 20. Jahrhundert bekam der Gegensatz physei – nómo erneut eine Dimension, die er bereits zur Zeit der griechischen, von den Idealisten Platon und Aristoteles bekämpften Aufklärung hatte. Nun stand die Emanzipation der Sklaven und Sklavinnen, die Emanzipation der Frauen auf der Tagesordnung und mittlerweile, im 21. Jahrhundert, die Emanzipation von Menschen, die in das jeweils komplementäre Geschlecht wechseln wollen oder für sich beanspruchen, eine nonbinäre Geschlechtsidentität zu haben. Sofern sie überhaupt das Konzept Geschlecht noch akzeptieren.

3. Das Geschlecht

So viel zu den Grundlagen der rechtlichen und politischen Ausgangslage, die aus der philosophischen Tradition stammen. Im Folgenden soll es um philosophische Grundlagen gehen, die im politischen Streit um sexuelle Identität und Selbstbestimmung zwar kaum (manchmal überhaupt nicht) thematisiert werden, doch gleichwohl so etwas wie seinen kulturgeschichtlichen Resonanzboden bilden. Ich möchte diese Resonanz(en) wieder spürbarer machen. Dafür werde ich einschlägige und weniger bekannte Diskurse analysieren und versuchen, den Gehalt des Naturbegriffs der kritischen Theorie von Marx bis heute zu vergegenwärtigen. Vieles spricht nämlich für die Annahme, dass es sich bei dem besagten Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung und den politischen und rechtlichen Erschütterungen, die er ausgelöst hat, um eine der bisher neuesten und heftigsten Erscheinungsformen der Widersprüchlichkeit von Aufklärung handelt. Es geht um nichts Geringeres als um die Transformation des Kampfs um gesellschaftliche Selbstbestimmung in den Wunsch nach radikaler Verfügung über den eigenen Körper. Dieser Wunsch steht im Zeichen einer konstruktivistischen Entleerung des Naturbegriffs.

Es ist eine zugrundeliegende Annahme für das deutsche Selbstbestimmungsgesetz von 2024 und eine praktische Konsequenz daraus, dass sich die Physis durch den Nomos konstituieren lassen soll. Dies könne allein in der Sphäre ideeller Bestimmungen der je eigenen ‚Geschlechtsidentität‘ geschehen: entweder als selbstgewählte Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter oder als Deklaration, aus der Alternative ‚männlich oder weiblich‘ auszusteigen, wie bei „Menschen, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau, sondern als nicht-binär definieren“50. Es kann aber auch durch robuste medizinische Eingriffe in die physische Basis der ‚Geschlechtsidentität‘ erfolgen: bei Menschen, die womöglich ganz allgemein die binäre Geschlechtszuordnung ablehnen, für sich persönlich aber vom einem der beiden konventionellen Geschlechter ins andere übertreten wollen, weil sie das Empfinden haben, ‚im falschen Körper‘ geboren zu sein. So oder so: Es soll möglich werden, hier per definitionem Abhilfe zu schaffen. Solch ein Anliegen steht durchaus im Einklang mit dem Sinn von „definieren“, denn unter einer Definition ist ja eine „Bestimmung“, ein „Beschluss“ und eine „Anordnung“ zu verstehen: „lat. dēfīnītio“ bedeutet „‚Abgrenzung, Erläuterung, Begriffsbestimmung‘ bzw. spätlat. ‚abschließendes Urteil, Anordnung, Beschluß‘“ und ist eine „Abstraktbildung zu lat. Dēfīnīre ‚abgrenzen, bestimmen, erörtern, festsetzen‘“51.

In der medizinischen Terminologie wurde das Empfinden, ‚im falschen Körper‘ zu stecken, früher als Störung der Geschlechtsidentität bezeichnet. Heute wird die als diskriminierend empfundene Rede von einer Störung vermieden und von „geschlechtsinkongruentem Selbsterleben“52 gesprochen, schreibt der Mediziner und Kulturwissenschaftler Alexander Korte. Er hält die „Entpathologisierungsdebatte“ aus medizinischer Sicht für ‚kritikwürdig‘53. Und er ist der Ansicht, dass der „sich zunehmend in vielen Bereichen der Medizin durchsetzende Machbarkeitsgedanke“54 eine heikle, strittige Angelegenheit ist. „[D]ie Annahme, dass eine ‚Geschlechtsumwandlung‘ problemlos mittels heutiger medizinischer Möglichkeiten durchgeführt werden kann, verbunden mit der […] weit verbreiteten Überzeugung, dass die ‚freie Wahl des Geschlechts‘ als Grundrecht anzusehen ist“55 – diese Annahme ist für Korte unter bestimmten Umständen ein nicht ungefährliches Einfallstor dafür, im Teenager-Alter verfrühte Entscheidungen für Geschlechtsumwandlungen zu treffen, deren Folgen erheblich und irreversibel sind. Er erläutert seine medizinisch-psychoanalytische Position mit Blick auf den Unterschied zwischen Adoleszenz und Erwachsenenalter, den er für ausschlaggebend hält, wenn es um derartige Lebensentscheidungen geht. Dementsprechend plädiert Korte nicht „dafür, einsichts- und einwilligungsfähigen volljährigen Personen mit irreversibler transsexueller Entwicklung (i. e. Geschlechtsdysphorie vom transsexuellen Typus) den Weg einer körpermodifizierenden Behandlung und einer juristischen Transition (Vornamens-/Personenstandsänderung) zu verstellen und zu verwehren“; doch er ist überzeugt, „dass nicht alles, was bei Erwachsenen mit abgeschlossener psychosexueller Entwicklung und anhaltendem genderdysphorischen Empfinden medizinisch, ethisch und rechtlich vertretbar erscheint, umstandslos auf Kinder und Jugendliche übertragen werden kann“56.

Kritik im Handgemenge

2021 geriet die feministische Philosophin Kathleen Stock ins Fadenkreuz kulturalistischer Kritik. Nachdem auf dem Campus und in den Social Media eine aggressive Kampagne gegen sie stattgefunden hatte, legte sie ihre Professur an der Universität Sussex nieder. Der Feldzug war offenbar der vorläufige Höhe- bzw. Tiefpunkt „nach jahrelanger Drangsalierung“57. Anlass war ein identitätspolitischer Streit gewesen. Er drehte sich vordergründig um den Zugang zu Toiletten und anderen Orten im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Stock war für „das Bewahren geschlechtergetrennter Räume und geschlechtsspezifischer Gesetze“ eingetreten, „deren Abbau die Sicherheit weiblicher Individuen konkret gefährden würde“58. Mit Blick auf seriöse Statistiken verweist Stock in ihrem Buch Material Girls59 von 2021 darauf, dass Frauen an bestimmten Orten besonders schutzbedürftig vor sexuell motivierten Attacken von Männern sind; Attacken nicht nur körperlich gewalttätiger Art, sondern auch seelischer, wie Exhibitionismus und Voyeurismus. Diese Orte seien insbesondere „Umkleiden, Toiletten, Schlafsäle, Gefängnisse, Wohnheime usw.“60 und selbstverständlich auch Frauenhäuser. Laut Stock ist es das Ziel der Arbeit von transaktivistischen Organisationen der letzten zehn Jahre, dass der Zugang zu Räumen, der bisher Menschen vorbehalten ist, die aufgrund ihrer physischen Beschaffenheiten als Frauen bezeichnet werden, nun auch Menschen erlaubt sein müsse, die sich selbst, aufgrund ihrer erlebten Geschlechtsidentität, als Frauen bezeichnen. Demzufolge solle „Geschlechtsidentität das einzige Kriterium für den rechtmäßigen Zutritt“61 sein.

Einrichtungen für Frauen, die Vergewaltigungen und häusliche Gewalt erlitten, unterschieden inzwischen mehrheitlich nicht mehr „zwischen Transfrauen und Frauen“, sowohl bei Menschen, die dort Hilfe suchen, als auch bei „Mitarbeiterinnen“62. In Schottland würden „männliche Gefangene, die sich zu ihrer weiblichen Geschlechtsidentität bekennen, in Frauengefängnissen“63 eingesperrt. „An den meisten britischen Universitäten existieren inzwischen Richtlinien, dass geschlechtergetrennte Einrichtungen – Toiletten, Umkleideräume, Duschen und Wohnheime – gemäß ‚Selbstidentifikation‘ genutzt werden können.“64 Stock macht sich um die körperliche und seelische Unversehrtheit von Frauen Sorgen, weil ihnen die relative Sicherheit genommen werde, die sie in den herkömmlichen Safe Spaces grundsätzlich erwarten konnten. „Da die Geschlechtsidentität für niemanden direkt erkennbar ist und angeblich potenziell von Verhalten, Kleidung und Physiognomie losgelöst sei, bedeutet dies praktisch, dass jeder männliche Mensch einen Raum betreten und auf herausfordernde Nachfrage behaupten kann, dass dieser mit seiner Geschlechtsidentität übereinstimmt.“65 Dadurch würden Frauen „einem zusätzlichen Risiko“ ausgesetzt, „Opfer von Übergriffen zu werden“66.

Es ist verständlich, wenn Menschen, die sich wünschen, Frauen zu sein und sich fühlen, als wären sie's, gekränkt sind, wenn ihnen signalisiert wird: „Ihr seid keine Frauen!“ – verstanden in dem Sinne, dass sie nicht deren physische Beschaffenheit hätten, also eine Beschaffenheit, die in der Kultur, in der wir leben, durch historisch gewachsene, patriarchale Herrschafts- und (Lohn-) Arbeitsverhältnisse auf eine Art und Weise markiert ist, für die Worte wie weiblich, female, Frau und woman verwendet werden. Heute wird der „Kampf um Anerkennung“ (Axel Honneth), den einst Unterdrückte, Kolonisierte, Versklavte, rassistisch Markierte, Lohnarbeitende und Menschen führten, die aufgrund ihres biologischen Geschlechts benachteiligt wurden (also Frauen), immer häufiger und intensiver von Menschen aufgenommen, die von anderen fordern, dass sie ihre subjektive Geschlechtsidentität, welche sie als nicht mit der ihrem biologischen Geschlecht zugeschriebenen Rolle übereinstimmend empfinden, respektieren und achten. Es ist nicht Stocks Absicht, dass ihr Argument als Affront aufgefasst wird. Doch sie nimmt es in Kauf, denn es geht ihr darum, gesellschaftliche und politische Errungenschaften des – wenn man so will – ‚klassischen‘ Geschlechterkampfs zu verteidigen. Sie geht davon aus, dass der auf Unterschieden der Körper basierende Geschlechterkampf nicht aufgehört hat und auch nicht deshalb aufhören wird, weil der Begriff „Geschlecht“ neu ausgelegt, die Semantik des Wortes umkodiert wird. – An anderem Ort ist aus der Sicht der analytischen Philosophie darauf hingewiesen worden, dass es zunächst einmal lediglich ein Zirkelschluss ist, wenn eine Person argumentiert, dass sie oder er eine Frau ist, weil sie oder er sich als Frau fühlt, dann aber keinen „weiterführenden, ontologisch plausiblen Begründungszusammenhang“67 dafür angibt.

Die soziopolitische Konsequenz des aktuellen Geschlechterkampfes in ihrem Land hält Stock für eine politische Rückwärtsbewegung: „In der Vergangenheit haben die politischen Entscheidungsträger in Großbritannien versucht, bestimmte soziale Auswirkungen der Biologie abzuschwächen, wenn diese ein bestimmtes Geschlecht zu benachteiligen schienen. Gesetzlicher Mutterschaftsurlaub soll die wirtschaftlichen Auswirkungen später Schwangerschaft und früher Mutterschaft etwas mildern. […] In der Vergangenheit wurde zudem anerkannt, dass Frauen in der Regel größere Schwierigkeiten haben, beruflich voranzukommen und befördert zu werden, und dass ihnen durch spezielle Ressourcen, Unterstützung und Anreize geholfen werden kann […]. In jüngster Zeit hat der Transaktivismus diese Maßnahmen jedoch mit großem Erfolg in Frage gestellt. Ressourcen und Unterstützung am Arbeitsplatz, die früher lediglich für weibliche Menschen bestimmt waren, stehen heute in der Regel allen Personen mit weiblicher Geschlechtsidentität zur Verfügung.“68 Darin sieht Stock nicht deshalb einen Rückschritt, weil Menschen, die ihre Geschlechtsidentität als weiblich definieren, Vorteile bekämen. Sie hält es deshalb für reaktionär, weil es bedeute, dass nun nicht mehr versucht werde, spezifisch und zielgerichtet jene Nachteile auszugleichen, die Menschen mit biologisch weiblichem Geschlecht in der bestehenden Konkurrenzgesellschaft haben. Daran wird meines Erachtens bereits deutlich, dass der Vorwurf nicht zutrifft, Stock sei ‚transfeindlich‘. Sie kritisiert eine bestimmte sozialpolitische Agenda, und sie hat eine eigene; genauer gesagt, sie sympathisiert mit der klassisch-feministischen Agenda. Stock vertritt die Auffassung, dass „männliche Menschen mit weiblicher Geschlechtsidentität nicht vor den gleichen beruflichen oder sozioökonomischen Herausforderungen wie weibliche Menschen“ stünden, „bloß weil sie eine abweichende Geschlechtsidentität aufweisen, da sie nicht über dieselben reproduktiven Fähigkeiten verfügen, die diese Herausforderungen mit hervorgebracht hat […]. Der transaktivistische Erfolg in dieser Sache hat unser kollektives Vermögen, das ursprüngliche Problem anzugehen, erheblich eingeschränkt – und es ist nach wie vor noch nicht verschwunden“69.

Ob die Gefährdung durch den Transaktivismus in Großbritannien so virulent ist, wie Stock sie darstellt, kann ich nicht beurteilen. Dafür fehlt mir die Fachkompetenz und das statistische Wissen. Als Laie auf diesem Spezialgebiet würde ich es respektieren, wenn transitionierte Menschen den Wunsch haben, Räume zu betreten, die denjenigen vorbehalten sind, die dem Geschlecht angehören, in das jene Menschen transitioniert sind. Wenn aber nicht-transitionierte Menschen nicht wünschen, dass dies geschieht, weil es bei ihnen Unsicherheit und Angst auslöst, müsste dies meiner Ansicht nach ebenso respektiert werden und Vorrang haben. Das ist, wie gesagt, die Intuition eines Laien; sie wird allerdings von Feministinnen mit Expertise auf diesem Gebiet offenbar geteilt. So macht die Journalistin Chantal Louis geltend: „Es wäre […] angemessen, wenn die Solidarität, die Transmenschen von Feministinnen einfordern, keine Einbahnstraße wäre […,] sondern es […] auch Verständnis für das Unbehagen und die Ängste von Frauen gäbe.“70

Wie dem auch sei – genau wie Stock geht es mir nicht darum, Menschen das Recht darauf streitig zu machen, nach ihrem individuellen Identitätsentwurf zu leben. Es ist völlig legitim, geschlechtlich anders zu empfinden und anders leben zu wollen, als es von konventionellen sozialen und kulturellen Normvorstellungen vorgesehen ist. „Alles Ständische und Stehende verdampft“ in der bürgerlichen Gesellschaft, „alles Heilige wird entweiht“71, und so müssen in ihrer Spätphase denn auch alle „‚natürlichen Geschlechterrollen‘ verdampfen“72