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Mit Witz und Tempo und erzählerischer Raffinesse lässt Peter Nansen in diesem kurzen, von Ulrich Sonnenberg neuübersetzten Roman niemanden ungeschoren davonkommen: Die beiden Anwaltsbrüder Carl Emil und Ludvig Menthe stehen erfolgreich im Berufsleben. Carl Emil, Richter am Landgericht, war schon immer der charmantere der beiden, ein Lebemann, der die Herzen der Menschen im Sturm eroberte. Als er eines Tages wegen Geldbetrugs verhaftet wird, können sich nur wenige vorstellen, dass an den Anschuldigungen etwas Wahres dran ist. Stattdessen machen Gerüchte die Runde, dass der angestrengte, immer etwas langweilige Ludvig, der am Obersten Gerichtshof Karriere gemacht und sich in seinem bürgerlichen Familienleben eingerichtet hat, der wahre Schuldige ist. Doch Carl Emil wird überführt und ins Gefängnis gesteckt. Alles scheint aufgeklärt zu sein, Ludvig leistet Buße für die Verfehlungen seines Bruders und arbeitet sich aus der beschmutzten Familienehre heraus, indem er sich selbstlos in den Dienst der Gesellschaft stellt und zum großen Wohltäter wird. Doch der Schein ist zu unbefleckt und die Karriere zu steil, und so keimt selbst bei seinen eigenen Kindern der Verdacht, dass nicht alles mit rechten Dingen zugehen kann … Jede Erfolgsgeschichte lässt sich auch als Rücksichtslosigkeit erzählen, jeder glänzende Schein hat auch seine Schattenflecken und jede moralische Überlegenheit birgt den Betrug in sich. Ist derjenige gut, der Gutes will? Oder ist der andere besser, der auch Verwerfliches zu tun bereit, um das Gute auch umzusetzen? Erstmals bei S. FISCHER erschienen im Jahr 1917 – jetzt in neuer Übersetzung von Ulrich Sonnenberg
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Seitenzahl: 159
Veröffentlichungsjahr: 2025
Peter Nansen
Roman
Die beiden Kopenhagener Brüder Carl Emil und Ludvig Menthe stehen erfolgreich im Berufsleben. Der charmante Carl Emil, Richter am Landgericht, eroberte schon immer die Herzen der Menschen im Sturm. Als er eines Tages wegen Geldbetrugs verhaftet wird, können sich nur wenige vorstellen, dass an den Anschuldigungen etwas Wahres dran ist. Stattdessen machen Gerüchte die Runde, dass der immer etwas langweilige Ludvig, der am Obersten Gerichtshof Karriere gemacht hat, der wahre Schuldige ist. Doch Carl Emil wird überführt und ins Gefängnis gesteckt. Ludvig leistet Buße für die Verfehlungen seines Bruders und arbeitet sich aus der beschmutzten Familienehre heraus, indem er sich in den Dienst der Gesellschaft stellt und zum Wohltäter wird. Doch der Schein ist zu unbefleckt und die Karriere zu steil, und so keimt selbst bei seinen eigenen Kindern der Verdacht, dass nicht alles mit rechten Dingen zugehen kann …
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Peter Nansen (1861–1918) war ein dänischer Journalist, Schriftsteller, Dramatiker und Verleger. Er lebte in Kopenhagen und arbeitete für alle großen dänischen Tageszeitungen, verfasste eine Vielzahl an Artikeln und schrieb außerdem zahlreiche Romane und Theaterstücke. Nansens Tätigkeit als Verlagsleiter von Gyldendal war zu seiner Zeit nicht unumstritten, da er für die moderne naturalistische Literatur einstand – was auch zu seiner lebenslangen Freundschaft mit Samuel Fischer beitrug.
Neuübersetzung
Erschienen bei FISCHER E-Books
Die dänische Erstausgabe erschien 1915 unter dem Titel »Brødrene Menthe« bei Fr. Bagges Kgl. Hofbogtrykkeri, Kopenhagen, im Privatdruck; die erste Ausgabe im Handel erschien 1916 bei Gyldendal, Kopenhagen
Die deutschsprachige Ausgabe erschien erstmals 1917 unter dem Titel »Die Brüder Menthe« im S. Fischer Verlag, Berlin, in der Übersetzung von Mathilde Mann.
Für diese deutschsprachige Ausgabe:
© 2025 S. Fischer Verlag GmbH,
Hedderichstr. 114, 60596 Frankfurt am Main
Covergestaltung und -abbildung: Fratelli Walter/Stefan Walter
ISBN 978-3-10-492098-6
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[Widmung]
I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
X
XI
XII
XIII
XIV
XV
XVI
XVII
XVIII
XIX
XX
XXI
XXII
XXIII
XXIV
Anhang
Biographie und zusätzliche Texte
Für
GEORG BRANDES
den unverwüstlichen jungen
in Bewunderung, Hingabe
und Freundschaft.
PETER NANSEN.
1. November 1915
Kurz bevor er sich in sein Büro begeben wollte, erhielt der Anwalt am Obersten Gerichtshof Ludvig Menthe eines Morgens Besuch von einem Kriminalbeamten in Zivil, der ihm mitteilte, sein Bruder, der Rechtsanwalt am Landgericht Carl Emil Menthe, sei spät in der Nacht in einem Restaurant verhaftet worden.
Der Anlass war ein verhältnismäßig unbedeutender Wechsel[1], bei dem die Bank, die ihn diskontierte[2], durch einen reinen Zufall sofort Verdacht geschöpft hatte. Der bekannte Geschäftsmann, dessen Name auf dem Wechsel stand, hatte eine halbe Stunde vorher, kurz vor Geschäftsschluss, in der Bank etwas zu erledigen, und als der Wechsel dem Direktor vorgelegt wurde, hatte der ihn umgehend für falsch erklärt – zumal seine Unterschrift nicht sonderlich geschickt nachgeahmt worden war.
Da es auf der Hand lag, dass eine so große und angesehene Anwaltskanzlei und Firma wie die von C.E. Menthe nicht zu so verzweifelten Mitteln greifen würde, um einen Betrag von wenigen tausend Kronen zu beschaffen, wenn sie nicht schon längst tief in Schwindel und Betrügereien verstrickt war, wurde die Angelegenheit sofort bei der Polizei angezeigt.
Man suchte den Landgerichtsanwalt in seinem Büro und in seiner Privatwohnung: Das Büro war verschlossen, und in der Wohnung traf die Polizei nur seine alte Haushälterin an – C.E. Menthe war unverheiratet –, die erklärte, der Anwalt habe um ein Uhr zu Mittag gegessen und um zwei das Haus verlassen. Er würde wohl kaum vor dem späten Abend nach Hause kommen.
Sicherheitshalber hatte man Kriminalbeamte zu allen Nachmittags- und Abendzügen sowie sämtlichen auslaufenden Fähren und Schiffen ausgesandt. Dass der Landgerichtsanwalt an Flucht dachte, war indes unwahrscheinlich. Dann wäre der falsche Wechsel sicherlich größer gewesen. Zudem wurde sehr schnell festgestellt, dass er in den letzten Tagen keine bedeutenden Beträge bei anderen Banken abgehoben hatte.
Folglich verlief die Verhaftung auch vollkommen unproblematisch. Zum Abendessen hielt sich Menthe in keinem der Restaurants auf, in denen er sonst verkehrte – später stellte sich heraus, dass er bei einer Freundin in einer der Seitenstraßen von Østerbro[3] gegessen hatte. Gegen dreiundzwanzig Uhr waren beide in das Nachtlokal gefahren, in dem ein Kriminalbeamter Menthe bis zur Schließung des Etablissements um drei Uhr morgens diskret im Auge behielt. Ohne dass es jemandem sonderbar vorgekommen wäre, hatte der Beamte sich, als die junge Dame für ein paar Minuten auf der Toilette verschwand, zu dem Landgerichtsanwalt gesetzt, ihm seine Polizeimarke gezeigt und mit ihm vereinbart, der Kriminalbeamte sollte als ein alter Freund aus der Provinz ausgegeben werden, der etwas sehr Wichtiges mit dem Anwalt zu besprechen hätte. Da es spät und die junge Dame müde und schläfrig war, hatte sie, ohne beleidigt zu sein, akzeptiert, allein nach Hause geschickt zu werden, während die beiden angeblichen Freunde ein anderes Automobil bestiegen.
Der Anwalt am Landgericht hatte nach einem ersten Moment der Bestürzung seine Rolle kaltblütig und mit guter Laune gespielt. Ungezwungen scherzte er mit dem Kriminalbeamten, während die Rechnung bezahlt wurde – er und der Beamte genehmigten sich im letzten Moment noch einen Whisky –, resolut und freigiebig bezahlte er das Taxi der Dame im Voraus und schmiedete witzig und galant Pläne, wie er, sie und der Freund aus der Provinz den nächsten Tag gemeinsam gemütlich verbringen könnten. Dann waren die Dame in ihre Seitenstraße nach Østerbro und die beiden Herren zum Rathaus- und Gerichtsgebäude[4] gefahren; dort hatte ein Ermittlungsrichter, der junge Thorvald Thomsen, in Anbetracht der herausragenden Bedeutung des Falles, beharrlich gesessen und auf den angesehenen Gast gewartet.
Sie hatten sich wie Gentlemen miteinander unterhalten. Der Anwalt am Landgericht besaß freilich den Vorteil der Überlegenheit, die das Alter stets verleiht, außerdem wurde er in juristischen Kreisen wegen seines klaren Verstandes bewundert – ganz abgesehen davon, dass er in der Gesellschaft als Charmeur bekannt war.
Der fünfzehn Jahre jüngere Ermittlungsrichter, der dem renommierten Rechtsanwalt gelegentlich bei Einladungen begegnet war, ließ sich wie gewohnt verführen. Ohne auch nur im Geringsten zu klagen, ohne entschuldigenden Schnickschnack oder juristische Spiegelfechtereien hatte ihm C.E. Menthe elegant, beinahe scherzend, seine Situation erläutert. Der Ermittlungsrichter, der täglich einen rechtschaffenen Kampf führte, um sein Leben innerhalb der sechs- bis siebentausend Kronen zu regeln, mit denen er in Form seines Gehalts und der Zinsen der Mitgift seiner Frau als Jahreseinkommen rechnen konnte, war wie geblendet und entsetzt über die Welt, die sein bekannter Arrestant ihm in großen, hastigen Zügen skizzierte. Eine Welt, in der man sich mit Millionen befasste. In der der Einsatz aus rücksichtsloser Spekulation bestand und der Gewinn ein Leben ohne kleinliche Abrechnungen war. Ein Leben in ständiger Gefahr, aber auch voller Farben und Feste. Ein Leben mit einem Universalschlüssel zu aller heiteren Wollust dieses Erdenrunds.
Erst gegen fünf Uhr morgens gingen der Ermittlungsrichter und der Anwalt am Landgericht auseinander. Und es war der Anwalt, der das Gespräch taktvoll zum Abschluss bringen musste.
C.E. Menthe hatte seine Uhr herausgezogen und gesagt: »Es ist fünf Uhr, viel weiter werden wir heute Nacht wohl kaum kommen, und Sie und ich brauchen unseren Schlaf. Sie können mich mit ruhigem Gewissen einsperren lassen, dann unterhalten wir uns morgen, oder wann immer es Ihnen passt, weiter.« Schmunzelnd hatte er hinzugefügt: »Eine Gefahr, dass ich verhindert sein sollte, besteht ja wohl kaum.«
Der Ermittlungsrichter ließ dem Protokoll hinzufügen, dass nach dem vorbehaltlosen Geständnis des Festgenommenen der Haftbefehl angeordnet wurde. Worauf die beiden Herren sich eine gute Nacht wünschten und ein Gerichtsdiener den Landgerichtsanwalt höflich in die beste unbelegte Zelle führte.
C.E. Menthes Verhaftung erregte Erstaunen und Bedauern. Alle hatten ihn für einen sehr wohlhabenden Mann gehalten, seine Kanzlei genoss höchstes Ansehen.
Dass er viel Geld ausgab, war durchaus bekannt, seine Lebensführung schien im Verhältnis zu seinen mutmaßlichen Einnahmen jedoch in keiner Weise übertrieben verschwenderisch gewesen zu sein.
Zumal der Landgerichtsanwalt Menthe im Gegensatz zu seinem Bruder allgemein beliebt war.
Beide galten als ausgesprochen tüchtig. Aber nur sehr wenige Menschen schätzten Ludvig Menthe, den Anwalt am Obersten Gerichtshof. Er war von verschlossenem Wesen, übertrieben höflich und gleichzeitig distanziert und kühl.
Ursprünglich waren die beiden beinahe gleichaltrigen Brüder – Carl Emil war zwei Jahre älter als Ludvig – Partner gewesen, doch diese Partnerschaft war schon bald aufgehoben worden, seit über zwanzig Jahren hatten sie keinerlei geschäftliche Verbindungen mehr. Selbst gesellschaftlichen Kontakt pflegten sie so wenig wie möglich.
Dass Carl Emil niemals den Versuch unternommen hatte, am Obersten Gerichtshof zugelassen zu werden, für den er durch seine Eloquenz, seinen klaren Bonsens[1] und seine witzige Schlagfertigkeit wie geschaffen schien, verwunderte über einige Jahre die juristischen Kreise. Es schien ihm an Ehrgeiz zu fehlen. Er war zufrieden, seine Kanzlei wachsen zu sehen. Vor allem versammelte er eine gewaltige Klientel von wohlhabenden, alleinstehenden Damen, deren Vermögen er verwaltete und für die er gleichzeitig ein unermüdlicher und stets ansprechbarer Ratgeber und Tröster war. Außerdem hatte er viele stattliche Nachlässe abzuwickeln, vor allem in adligen Gutsbesitzerfamilien. Er war überaus amüsant, es war einfach angenehm, mit ihm zu verkehren. Und er passte ins Milieu. C.E. Menthe war ein tüchtiger Reiter und Jäger und in seinen jüngeren Tagen ein glänzender Tänzer gewesen. Er liebte das Essen und die Frauen und verstand sich auf all die materiellen Dinge, die das Leben schön und festlich werden ließen, er hatte Format, Stil und Takt. Außerdem interessierte er sich für Kunst und Literatur. Und ohne ein tieferes Kunstverständnis zu haben, hatte er einen sicheren Instinkt für das Richtige. Die Gemälde, die an seinen Wänden hingen, waren gelungene Kunst, die er mit persönlichem Geschmack ausgewählt hatte. Über Musik und Theater urteilte er ohne Arroganz und Vorurteile, allerdings ging er umsichtig allem, was mit Fortschritt und der Zukunft zu tun haben könnte, aus dem Weg und ließ sich nie von oberflächlichen Banalitäten täuschen.
Er war eine durch und durch sympathische und ehrenwerte Persönlichkeit.
Doch nun hatte man ihn also als böswilligen Schwindler entlarvt. Seine Spekulationen hatten ihn unter anderem den größten Teil der ihm anvertrauten Vermögen gekostet.
Anfangs tendierte die allgemeine Stimmung dahin, dem Bruder die Schuld zu geben. Ja, zunächst glaubten sogar viele, es müsse ein Missverständnis vorliegen: Hätte man Ludvig Menthe als Dieb entlarvt, wäre niemand sonderlich überrascht gewesen. Doch als man schließlich bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen musste, dass der Anwalt am Obersten Gerichtshof überhaupt nichts mit dem Skandal zu tun hatte, meldete sich Volkes Stimme zu Wort – sogar in einigen Zeitungen – und behauptete, Ludvig Menthe trage zumindest indirekt Schuld am Unglück seines Bruders und dessen Klienten, da er ihm hartherzig seine Unterstützung verweigert habe. Carl Emil sei in seine wilden Spekulationen erst dann ernsthaft getrieben worden, als der Bruder ihn erbarmungslos abgewiesen hatte.
Die Anschuldigungen hörten nicht auf, bis Thorvald Thomsen, der Ermittlungsrichter am Kriminalgericht, eine kategorische Erklärung veröffentlichte: Diesen Gerüchten fehle jegliche Grundlage, und der Inhaftierte erkläre entschieden, sich niemals an seinen Bruder, den Anwalt am Obersten Gerichtshof, um Rat oder Hilfe gewandt zu haben. Bis dahin hatten die Angriffe jedoch bereits zu einer Reihe von Prozessen geführt, bei denen Dutzende von Zeugen vorgeladen wurden. Ludvig Menthe ging rasch und resolut vor. Und das Resultat war ein Haufen größerer und kleinerer Geldbußen. Wenn dem Anwalt am Obersten Gerichtshof kein Schadenersatz zugesprochen werde – so hieß es in einem der Urteile –, dann nur, weil sein Ruf als korrekter Geschäftsmann so profund sei, dass seine wirtschaftliche Situation von böswilligen Zeitungsartikeln und leichtfertigem privaten Gerede nicht angefochten werden könne.
Während die breite Öffentlichkeit eingeschüchtert wurde, vorsichtig zu sein, entwickelte sich gleichzeitig in den näher eingeweihten Kreisen eine gewisse widerstrebende Sympathie für Ludvig Menthe.
Dieser scheinbar so kalte und harte Mann zeigte bei der Verteidigung seines Namens und seiner Ehre eine fanatische Empfindlichkeit, die Respekt abnötigte, auch wenn sie hin und wieder überzogen erschien.
Eine Stunde, nachdem der Kriminalbeamte ihn über die Verhaftung seines Bruders informiert und noch bevor irgendeine Zeitung die Nachricht veröffentlicht hatte, suchte er den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs in seiner Privatwohnung auf, einer Villa in Frederiksberg[1].
Der vornehme alte Jurist, der wie alle anderen Kollegen Menthes Fähigkeiten bewunderte, sich aber stets von seinem kantigen und kühlen Wesen abgestoßen gefühlt hatte, witterte sofort Unannehmlichkeiten, als der Anwalt am Obersten Gerichtshof gemeldet wurde und einen Augenblick später eintrat. Dieses starre und bleiche Gesicht mit dem nervös flackernden Blick hinter der goldenen Brille hatte etwas so Unheimliches, dass der Gerichtspräsident sich unwillkürlich auf ein Geständnis vorbereitete und die bereits ausgestreckte Hand wieder zurückzog.
»Was verschafft mir die Ehre …?«, fragte er und bot dem Anwalt mit einer Handbewegung einen Stuhl an.
»Danke, ich bleibe lieber stehen«, erwiderte Menthe, sackte aber im selben Moment zusammen und sank auf den Stuhl.
Einen Augenblick später stand er jedoch wieder auf den Beinen, aufrecht und verbissen. »Ich komme«, erklärte er, »um Euer Exzellenz mitzuteilen, dass mein Bruder heute Nacht festgenommen wurde.«
»Ihr Bruder, der Landgerichtsanwalt!« – es hörte sich beinahe erleichtert an, da diese Angelegenheit nicht unmittelbar das Oberste Gericht betraf; gleichzeitig schwang aufrichtige Sympathie in dem Ausruf mit, denn auch der Gerichtspräsident hatte Carl Emil Menthe immer sehr geschätzt.
»Es geht um Wechselfälschung. Und vermutlich um noch sehr viel mehr.«
»Ich bin wirklich vollkommen überrascht.«
»Mich verblüfft es nicht, ich bin seit langem darauf vorbereitet …«
»Aber Ihr Bruder hatte doch eine ausgezeichnete Kanzlei.«
»Ich, Euer Exzellenz, hege immer einen Verdacht gegen Geschäftsmänner, die ihre Abende an öffentlichen Orten verbringen. Aber lassen Sie uns nicht darüber sprechen. Ich komme zu Euer Exzellenz, um Sie zu bitten, mich bis auf weiteres von den Prozessen am Obersten Gerichtshof zu entbinden, die mir von Amts wegen zugewiesen sind.«
»Ich verstehe wirklich nicht …«
»Dem Obersten Gerichtshof kann nicht damit gedient sein, mich, den Bruder und ehemaligen Kompagnon eines Wechselfälschers, als Anwalt zu bestellen.«
»Ja, aber bester Herr Anwalt, das ist doch Wahnsinn. Sie können doch für die Verfehlungen Ihres Bruders nicht verantwortlich gemacht werden.«
»Ganz recht, das kann ich nicht. Aber, Exzellenz, nun war mein Bruder so, wie er war. Und ich bin so, wie ich bin. Er wurde geliebt und geachtet, genoss das Vertrauen aller. Ich … nun ja. Euer Exzellenz brauchen nicht zu antworten – ich stelle lediglich eine rhetorische Frage: Wenn einer der beiden Gebrüder Menthe ins Zuchthaus sollte, von wem hätte man es wohl am ehesten vermutet? … Ja also, ich bitte Sie, nicht zu antworten. Aber – nicht wahr? Nun ist es eine Tatsache, dass mein Bruder das Zuchthaus nicht umgehen kann. Und daher bin ich der Meinung, der Oberste Gerichtshof sollte von meiner Tätigkeit verschont bleiben, bis selbst mein ärgster Feind nicht mehr davon überzeugt ist, dass ich meinem Bruder Gesellschaft leisten müsste.«
Der Gerichtspräsident musste Menthe im Stillen recht geben; es wäre nicht sonderlich angenehm, wenn er ausgerechnet in diesen Tagen als öffentlicher Ankläger oder Verteidiger in einem Zuchthausfall auftreten würde. Aber es konnte doch auch nicht angehen, dass der Oberste Gerichtshof einen Rechtsanwalt disqualifizierte, nur weil er zufällig mit einem Gesetzesbrecher verwandt war.
Er erwiderte daher:
»Ich danke Ihnen, Herr Rechtsanwalt, für Ihre taktvolle Fürsorge, die Würde des Obersten Gerichtshofs zu wahren. Aber als Präsident kann ich Ihr Opfer nicht annehmen. Und unser alter, ehrwürdiger Gerichtshof bedarf dessen ebenfalls nicht. Solange Sie persönlich unangreifbar sind, ist es Ihr Platz in den Schranken des Obersten Gerichtshofs ebenfalls.«
Über Ludvig Menthes scharf geschnittenes Vogelgesicht glitt ein blasses Lächeln.
»Diese Antwort«, sagte er, »habe ich erwartet. Es kam mir nicht einen Augenblick der Gedanke, der Oberste Gerichtshof würde einen alten, treuen Diener fallenlassen. Ein Mensch kann indes niemals so überirdisch werden wie eine Institution. Und ich kann vorläufig im Obersten Gerichtshof keine Prozesse führen. Euer Exzellenz werden mir sicherlich zustimmen. In einem der ersten größeren Fälle, die anstehen, bin ich der Vertreter der Anklage. Ich soll gegen einen Amtsbevollmächtigten vorgehen, der unter anderem Wechsel gefälscht hat. Vieles spricht für seine Verteidigung. Selbstverständlich. Immer spricht vieles für die Verteidigung von Verbrechen, die begangen werden. Sonst wäre es ja eine unmögliche Aufgabe, Verteidiger zu sein. Aber ich als Anklagevertreter muss zusehen, ihm zu möglichst vielen Jahren in einer Besserungsanstalt[2] zu verhelfen. Und Exzellenz werden verstehen, dass ich das nicht kann. Ich kann es nicht. Ich will es nicht. Und lassen Sie mich gleich noch hinzufügen: Es wäre für mich ebenso unmöglich, als Verteidiger aufzutreten. Denn käme ich meinem Amt so gewissenhaft nach, wie es meine Pflicht ist, müsste ich versuchen, das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten. Aber jeder würde dann glauben, dass ich den Fall meines armen Bruders verteidige.
Da der Oberste Gerichtshof mich also nicht suspendieren will, und da ich bis auf weiteres mein Amt nicht ausüben kann – bleibt nur eine von zwei Möglichkeiten: Entweder bewilligt der Oberste Gerichtshof mir einen Urlaub, oder ich muss meine Berufung niederlegen.«
Wäre Menthe dem Obersten Gerichtshof durch Tod oder Krankheit verloren gegangen, hätte der Präsident nicht getrauert. Aber unter diesen Umständen konnte er nur den gewünschten Urlaub bewilligen. Als redlicher Mann musste er darüber hinaus Menthes Feingefühl anerkennen. Nach diesem Gespräch zu urteilen, war Menthe ein ganz anderer, als er bisher vermutet hatte. In seiner Erklärung gab es nicht ein Wort, das nicht genau so war, wie es sein sollte.
Selbstverständlich hinterließ es in juristischen Kreisen einen gewissen Eindruck, dass der Gerichtspräsident nach diesem Gespräch über Ludvig Menthe nicht nur mit Respekt, sondern auch mit ausdrücklicher Sympathie sprach.
Noch am selben Tag suchte Ludvig Menthe außerdem den Direktor der Bank auf, mit dem er seit seinen frühesten Tagen als Anwalt gearbeitet hatte.
»Ich möchte Sie, Herr Etatsrat[1]«, sagte Menthe, »um eine exakte Übersicht meiner finanziellen Transaktionen mit der Bank bitten, damit ich sie veröffentlichen kann. Nun, da mein Bruder als Schwindler entlarvt ist, liegt es nahe, auch mich zu verdächtigen!«
Der Direktor antwortete:
»Wir stehen jetzt seit – ja, im Dezember werden es fünfundzwanzig Jahre – in geschäftlichen Verbindungen. Und Sie sind Ihren Verpflichtungen immer auf den Tag genau nachgekommen. Es gab Zeiten, wo Sie bei uns ein Guthaben von Hunderttausenden hatten – abgesehen von den Werten, die in Ihrem Depot liegen. Soweit ich weiß, ist dies noch immer der Fall. Ist es denn wirklich notwendig, etwas so Ungewöhnliches in die Wege zu leiten?«
Der Anwalt am Obersten Gerichtshof überlegte ein paar Sekunden. Dann erwiderte er:
»Herr Etatsrat werden begreifen, dass es mir persönlich egal
