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Beschreibung

Prokurist:innen sind heute moderne Manager:innen. Aufgrund ihrer Präsenz im Unternehmen und ihrer tiefen Detailkenntnis sind sie die Ansprechpartner:innen für wichtige Entscheidungen. Diese große Verantwortung birgt jedoch zunehmend Gefahren. Mit diesem Buch können sie sich jetzt bei allen Entscheidungen absichern. Es erklärt, was Prokura wirklich bedeutet, wie man nicht nur richtig Die Prokura erteilt, sondern sie auch ausfüllt.   Inhalte: - Alles über das Arbeitsfeld des modernen Prokuristen - Erteilung, Ausübung und Erlöschen einer Prokura - Haftung, Haftungsbeschränkungen und Versicherungen - Arbeitsverhältnis, Vertragsgestaltung und Stellenbeschreibung - Compliance für Prokuristen - Neu in der 5. Auflage: rechtliche Aktualisierung, u.a. "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG)Mit-Autor:innen: - Dr. Robert Güther, Dr. Bert Howald, Astrid ReichDigitale Extras: - Vertragsmuster - Anmeldeformulare für das Handelsresgister 

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Seitenzahl: 238

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[7]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwort1 Das Wichtigste zur Prokura in 10 Punkten2 Rechtliche Grundlagen: Die Prokura im Handelsverkehr2.1 Bedeutung und Zweck der Prokura2.1.1 Was heißt Prokura?2.1.2 Welchen Zweck hat die Prokura?2.1.3 Wo ist die Prokura gesetzlich geregelt?2.2 Erteilung der Prokura2.2.1 Wer ist Inhaber des Handelsgeschäftes?2.2.2 Wem kann Prokura erteilt werden?2.2.3 Muss der Syndikusanwalt Prokurist sein?2.2.4 Wem gegenüber ist die Prokura zu erteilen?2.2.5 In welcher Form ist die Prokura zu erteilen?2.2.6 Wann wird die Prokura wirksam?2.3 Anmeldung und Eintragung der Prokura ins Handelsregister2.3.1 Gibt es eine Pflicht zur Anmeldung?2.3.2 Wer ist zur Anmeldung befugt?2.3.3 Wie ist die Prokura anzumelden?2.3.4 Welche Bedeutung hat die Eintragung?2.3.5 Kann das Handelsregister die Eintragung ablehnen?2.3.6 Was kosten Anmeldung und Eintragung der Prokura?2.4 Umfang der Prokura2.4.1 Was darf der Prokurist in der Regel?2.4.2 Wie kann die Prokura beschränkt werden?2.4.3 Wie kann die Prokura erweitert werden?2.4.4 Was darf der Prokurist im Einzelfall?2.5 Ausübung der Prokura im Geschäftsverkehr2.5.1 Was ist bei der aktiven Vertretung durch den Prokuristen zu beachten?2.5.2 Was ist bei der passiven Vertretung durch den Prokuristen zu beachten?2.6 Die Prokura im ausländischen Geschäftsverkehr2.7 Erlöschen der Prokura2.7.1 Wann erlischt die Prokura kraft Rechtsgeschäftes?2.7.2 Wann erlischt die Prokura kraft Gesetzes?2.7.3 Ist das Erlöschen der Prokura anzumelden?3 Die Haftung des Prokuristen3.1 Woraus ergeben sich Haftungsrisiken?3.2 Haftung des Prokuristen gegenüber dem Unternehmen3.2.2 Wann liegt ein Missbrauch der Prokura vor?3.3 Haftung des Prokuristen gegenüber Dritten3.3.1 Wann haftet der Prokurist wegen faktischer Geschäftsführung?3.3.2 Wann besteht eine vorvertragliche Haftung?3.3.3 Haftet der Prokurist aus Delikt?3.3.4 Wann haftet der Prokurist für Steuern?3.3.5 Wann haftet der Prokurist für Sozialabgaben?3.3.6 Wann haftet der Prokurist als Ausgeber von Aktien?3.3.7 Gibt es sonstige Haftungsgründe aus dem Öffentlichen Recht?3.3.8 Welche Handlungen werden als Untreue sanktioniert?3.3.9 Welche Handlungen werden als Betrug sanktioniert?3.3.10 Kann sich ein Prokurist wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen?3.4 Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für den Prokuristen3.4.1 Ist die Innenhaftung des Prokuristen beschränkbar?3.4.2 Ist die Außenhaftung des Prokuristen beschränkbar?3.5 So versichern Sie sich gegen Haftungsrisiken3.5.1 Reicht eine Rechtsschutzversicherung aus?3.5.2 Erstreckt sich eine D&O-Versicherung auf Haftungsansprüche gegen den Prokuristen?3.5.3 Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?4 Exkurs 1: Compliance im Unternehmen als Aufgabe für den Prokuristen?5 Exkurs 2: Der Prokurist als Geldwäschebeauftragter6 Das Arbeitsverhältnis des Prokuristen 6.1 Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen6.1.1 Arbeitnehmer oder freies Dienstverhältnis?6.1.2 Wann ist der Prokurist leitender Angestellter?6.1.3 Was sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten beim Prokuristen in leitender Anstellung?6.1.4 Ändert sich bei der Beförderung zum Prokuristen der Inhalt des Arbeitsvertrages?6.1.5 Ändert sich das Arbeitsverhältnis des Prokuristen beim Wechsel in eine organschaftliche Stellung des Unternehmens?6.2 Der Anstellungsvertrag des Prokuristen6.2.1 Wie ist mit allgemeinen Vertragsbedingungen umzugehen?6.2.2 Wie können die Leistungspflichten des Prokuristen im Vertrag beschrieben werden?6.2.3 Kann der Vertrag befristet werden?6.2.4 »Teilzeitmanager« – Kann der Prokurist auch in Teilzeit beschäftigt werden?6.2.5 Wie kann die Prokuraerteilung im Vertrag geregelt werden?6.2.6 Wie kann die Stellung des Prokuristen im Unternehmen geregelt werden?6.3 Die Vergütung des Prokuristen als Arbeitnehmer6.3.1 Erhält der Prokurist ein Grundgehalt?6.3.2 Erhält der Prokurist eine Vergütung für Überarbeit oder Mehrarbeit?6.4 Erhält der Prokurist Sondervergütungen?6.4.1 Wie gestalten sich Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für die Vergütung des Prokuristen?6.4.2 Erhält der Prokurist Vergütung aus organschaftlicher Tätigkeit?6.4.3 Was ist bei der Nutzung eines Dienstwagens zu beachten?6.4.4 Welche weiteren Vergünstigungen können vereinbart werden?6.5 Was muss der Prokurist bei Dienstreisen beachten?6.5.1 Welche Regelungen sind einschlägig?6.5.2 Sind Aufwendungen für Dienstreisen steuerlich abzugsfähig?6.5.3 Wie werden die Reisekosten steuerlich behandelt?6.6 Wettbewerbsverbot während und nach der Tätigkeit im Unternehmen6.6.1 Was gilt während der Tätigkeit im Unternehmen?6.6.2 Wann bestehen Wettbewerbsverbote nach Beendigung der Tätigkeit?6.6.3 Was ist eine Kundenschutzklausel?6.6.4 Wird der Prokurist bei einem nachträglichen Wettbewerbsverbot entschädigt?6.7 Darf der Prokurist Nebentätigkeiten ausüben?6.8 Darf der Prokurist Geschenke annehmen?6.9 Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag6.10 Widerruf und Nichterteilung der Prokura6.10.1 Wie kann die Prokura widerrufen werden?6.10.2 Ist die Nichterteilung der Prokura ein Kündigungsgrund?6.11 Kündigung des Prokuristen durch den Arbeitgeber6.11.1 Gilt das Kündigungsschutzgesetz für das Arbeitsverhältnis des Prokuristen?6.11.2 Aus welchen Gründen kann der Arbeitgeber kündigen?6.11.3 Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für den Prokuristen?6.11.4 Was sollte der Prokurist beim Arbeitsgerichtsprozess beachten?6.11.5 Welche Folgen hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses?6.12 Altersvorsorge bei Prokuristen6.12.1 Welche gesetzlichen Rentenansprüche hat der Prokurist?6.12.2 Welche betriebliche Altersvorsorge ist möglich?6.12.3 Wie kann der Prokurist privat vorsorgen?6.13 Die Sozialversicherung des Prokuristen6.13.1 Wann erhält der Prokurist Arbeitslosengeld?6.13.2 Was ist bei der Pflegeversicherung zu beachten?6.13.3 Was ist bei der Unfallversicherung zu beachten?6.13.4 Gesetzliche oder private Krankenversicherung?7 Musterverträge, Formulare und Übersichten7.1 Anstellungsvertrag Prokurist7.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung7.3 Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot7.4 Vereinbarung über die Erteilung von Prokura7.5 Anmeldung einer Prokuraerteilung7.6 Prokura für eine Zweigniederlassung7.7 Anmeldung des Erlöschens einer ProkuraStichwortverzeichnisHerausgeber und AutorenDigital Extras
[1]

Hinweis zum Urheberrecht:

Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.

Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.

Dafür vielen Dank!

Haufe Lexware GmbH & Co KG

[6]Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.dnb.de/ abrufbar.

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ISBN 978-3-648-15978-1

Bestell-Nr. 06164-0152

Prof. Dr. Peter Fissenewert (Hrsg.)

Die Prokura

5. Auflage, Juni 2022

© 2022 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

www.haufe.de

[email protected]

Produktmanagement: Anne Rathgeber

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/ Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Sofern diese Publikation ein ergänzendes Online-Angebot beinhaltet, stehen die Inhalte für 12 Monate nach Einstellen bzw. Abverkauf des Buches, mindestens aber für zwei Jahre nach Erscheinen des Buches, online zur Verfügung. Ein Anspruch auf Nutzung darüber hinaus besteht nicht.

Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

[13]Vorwort

Vor Erscheinen der ersten Auflage dieses Buches gab es nur relativ wenig Literatur oder Fachbeiträge zu diesem Thema. Dies hat sich grundlegend geändert. Auch die Zahl der Angebote von Seminaren zu eben diesem Thema ist beachtenswert und zeigt das Interesse, wie wichtig die umfassende Beschäftigung mit der verantwortungsvollen Vollmacht der Prokura ist. Das »Berufsbild« des Prokuristen ist wunderbar vielseitig. Der Prokurist hat umfangreiche Vollmachten, sein Haftungsrisiko liegt grundsätzlich deutlich unterhalb dessen eines Geschäftsführers oder Vorstands. Eben wegen dieser Einmaligkeit ist eine Einordnung auch manchmal nicht ganz einfach. Ist der Prokurist noch »normaler« Angestellter oder »leitender« Angestellter? Ist er gar vergleichbar mit einem Geschäftsführer und haftet er dann auch wie ein solcher?

Mit diesen Fragen und den vielfältigen Möglichkeiten des Prokuristen setzt sich dieses Buch auseinander und will ein Ratgeber sein. Die ersten vier Auflagen des Handbuches sind in der Praxis sehr gut angekommen. Die ständige Weiterentwicklung des Rechts auch in diesem Bereich hat eine Neuauflage notwendig gemacht.

Auch die fünfte Auflage soll der Prokuristin und dem Prokuristen ein komplexes Handbuch sein, das bei der täglichen Arbeit hilfreich zur Seite steht.

Ich freue mich, dass nun endlich auch mehr und mehr Frauen Prokura erteilt wird. Das war längst überfällig. In diesem Sinne ist »Der Prokurist« auch erwachsen geworden: Das Handbuch heißt nun »Die Prokura«. Das Gesetz verwendet nach wie vor die Formulierung »Der Prokurist«. Wir haben diese Begrifflichkeit beibehalten, sprechen aber selbstverständlich auch immer die Prokuristinnen an – der Begriff »Prokurist« ist hierbei also das generische Maskulinum, welches auch die Prokuristinnen umfassen soll.

Der Prokurist bewegt sich im Spannungsfeld von anderen Führungspersonen und Organen. Eine Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach. Daher wurde auch der Bereich der Haftung des Prokuristen aktualisiert. Hier ist nach wie vor ein zunehmender Trend der Verschärfung zu erkennen. Dies hängt einerseits mit einem Missbrauch der Prokuristenstellung zusammen, andererseits aber auch mit einer Verschärfung [14]der Rechtslage, einhergehend mit einem immer noch häufig allzu naiven Umgang mit der Position. Aus diesem Grund nimmt das Thema »Haftung« nach wie vor einen großen Raum ein.

Das Thema »Prokurist als faktischer Geschäftsführer« ist eines der zentralen Bereiche dieses Buches und zeigt anhand von Beispielen und Rechtsprechung die Risiken auf.

Handelt der Prokurist aber als sogenannter faktischer Geschäftsführer – was häufig der Fall ist – dann kommt auch hier immer häufiger eine Verurteilung für ihn in Betracht. Und dies mit erheblichen Folgen: So haftet er persönlich unter Umständen mit seinem gesamten Vermögen. Zudem ist er für den Fall einer Verurteilung für die Zukunft gehindert, Geschäftsführer zu sein. Dies kann ganze Lebensplanungen durchkreuzen. Der Trend zu einer schärferen Haftungsinanspruchnahme setzt sich fort.

Dieses Buch soll aber nicht Angst machen, sondern aufklären und Hinweise geben, was Prokura wirklich bedeutet, wie man nicht nur richtig die Prokura erteilt, sondern sie auch ausfüllt.

Dr. Robert Güther hat hierzu den Bereich der rechtlichen Grundlagen der Prokura im Handelsverkehr grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Astrid Reich und Dr. Bert Howald haben ihre arbeitsrechtlichen Ausführungen ebenfalls überarbeitet und mit der aktuellen Rechtsprechung versehen.

Es sind eben die Besonderheiten der rechtlichen Grundlagen der Prokura und der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung, die diese besondere Vertretungsmacht ausmacht.

Wieder sind einige Themen neu hinzugekommen, wie etwa der Prokurist als Geldwäschebeauftragter oder als Syndikusanwalt.

Bedanken möchte ich mich bei allen Lesern der Vorauflagen für die freundlichen Hinweise und Anregungen. Ihre Rückmeldungen sind wo immer möglich bei der Neuauflage berücksichtigt worden.

Bedanken möchte ich mich bei meiner Mitautorin Astrid Reich sowie den Mitautoren Dr. Robert Güther und Dr. Bert Howald für die Mitarbeit an diesem Buch. Allen Lesern [15]wünsche ich eine nutzbringende Lektüre. Anregungen, Lob und Kritik können Sie an die E-Mail-Adresse [email protected] senden.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Prof. Dr. Peter Fissenewert

[17]1Das Wichtigste zur Prokura in 10 Punkten

Punkt 1: Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die in den §§ 48 ff. HGB geregelt ist. Sie wird rechtsgeschäftlich erteilt, ihr Mindestumfang ist aber gesetzlich vorgegeben.

Punkt 2: Die Prokura berechtigt zur Vornahme aller Geschäfte, die der Betrieb (irgend-)eines Handelsgeschäftes mit sich bringt. Hiervon ausgenommen ist die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken; diese Befugnis ist gesondert zu erteilen.

Punkt 3: Eine sachliche Beschränkung der Prokura ist gegenüber Dritten unwirksam. Der Inhaber des Handelsgeschäfts kann die Prokura aber dahin beschränken, dass der Prokurist diese nur gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen (echte Gesamtprokura) oder einem weiteren Organmitglied (unechte Gesamtprokura) ausüben oder nur eine Niederlassung vertreten darf (Niederlassungsprokura).

Punkt 4: Die Erteilung, die Beschränkung, die Erweiterung und das Erlöschen der Prokura müssen zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden.

Punkt 5: Die Eintragung in das Handelsregister bewirkt einen Gutglaubensschutz zugunsten Dritter. Gutgläubige Geschäftspartner können auf das Fortbestehen der im Handelsregister eingetragenen Tatsachen vertrauen, es sei denn, der Geschäftspartner hat die Unrichtigkeit der Eintragung gekannt.

Punkt 6: Die Prokura ist im Ausland überwiegend unbekannt. Die Frage, ob das ausländische Recht diese besondere Vertretungsbefugnis anerkennt und der vom Prokuristen abgeschlossene Vertrag wirksam ist, verdient daher besonderer Aufmerksamkeit und ggf. einer Regelung im Vertrag.

Punkt 7: Der Prokurist ist leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, wenn die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist. Sie ist nicht unbedeutend, wenn der Prokurist die in § 5 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BetrVG beschriebenen Leitungsfunktionen wahrnimmt.

[18]Punkt 8: Um die Haftungsrisiken als »faktischer« Geschäftsführer zu minimieren, sollten Sie sich als Prokurist vor allem in Krisenzeiten nicht in die Rolle eines faktischen Geschäftsführers drängen lassen. Wichtig ist dabei allein, ob der Prokurist nach außen wie ein Geschäftsführer auftritt.

Punkt 9: Der Prokurist kann seine Haftungsrisiken auch minimieren, indem er sich vor wichtigen Geschäften der Zustimmung der Vorstände vergewissert (Billigung) oder nachträglich von der Gesellschafterversammlung entlastet wird (Entlastung).

Punkt 10: Der Prokurist sollte unbedingt prüfen, ob der Abschluss einer D&O-Versicherung zweckmäßig ist.