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Eine der Aufgaben der Europäischen Union (EU) ist gemäß Art. 3 Abs. 3 EUV die Errichtung eines Binnenmarktes. Dieser stellt die Verflechtung der nationalen Märkte zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum dar und kann als ein Kernstück der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums angesehen werden. Eine Legaldefinition des Begriffes "Binnenmarkt" enthält Art 26 Abs. 2 AEUV. Demnach ist der Binnenmarkt ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist. Die Bundesrepublik Deutschland plante seinerzeit die Einführung einer sogenannten Pkw-Maut als Infrastrukturabgabe. Bei allen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen sollte diese Abgabe in Form einer verbindlichen Jahresvignette vom jeweiligen Fahrzeughalter erhoben werden. Bei im Ausland zugelassenen Pkw wäre die Abgabe dagegen nur bei tatsächlicher Benutzung deutscher Bundesstraßen fällig geworden, wobei sich der Fahrer oder Halter zwischen einer Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette hätte entscheiden können. Zugleich soll die deutsche Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene Pkw mindestens um den Betrag der neuen Pkw-Maut reduziert werden. Die Bundesregierung wollte mit diesem Maßnahmenpaket eine Umstellung von einer steuerbasierten auf eine benutzerbasierte Finanzierung der Bundesstraßen und außerdem eine Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs auf deutschen Verkehrswegen zum Schutze der Umwelt erreichen. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen hätte. Anhand eines Fallbeispiels mit einem dänischen Maler, der regelmäßig im deutsch-dänischen Grenzgebiet Aufträge ausführt, werden diese Fragestellung sowie mögliche Rechtschutzmöglichkeiten in dieser Ausarbeitung erörtert.
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Seitenzahl: 21
Veröffentlichungsjahr: 2025
Simon Winzer
Rückertstr. 69
48165 Münster
Vorbemerkung und Sachverhalt
Teil 1
Einführung in die europäischen Grundfreiheiten
Prüfung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes
Prüfung der Mitgliedsstaaten-Eigenschaft
Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes
Die Warenverkehrsfreiheit
Anwendungsbereich
Die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Die Kapitalverkehrsfreiheit
Anwendungsbereich
Die Zahlungsverkehrsfreiheit
Anwendungsbereich
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
Anwendungsbereich
Die Niederlassungsfreiheit
Anwendungsbereich
Die Dienstleistungsfreiheit
Anwendungsbereich
Fehlende Einschlägigkeit anderer Grundfreiheiten
Wohnsitz in der EU
Vorliegen einer (nichtkörperlichen) Dienstleistung
Entgeltlichkeit
Selbständigkeit
Vorübergehender Charakter
Grenzüberschreitender Sachverhalt
Beschränkung
Rechtfertigung
Teil 2
Klagemöglichkeiten vor dem EuGH
Vertragsverletzungsverfahren
Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage
Vorabentscheidungsverfahren
Literaturverzeichnis
Anmerkungen
Vorbemerkung
In dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung wird die Vereinbarkeit einer deutschen Pkw-Maut im Hinblick auf die europäischen Grundfreiheiten am Beispiel eines fiktiven Sachverhaltes behandelt.
Sachverhalt
Die Bundesrepublik Deutschland möchte mit der sogenannten Pkw-Maut eine Nutzungsgebühr für alle Bundesstraßen einführen. Bei allen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen soll diese Abgabe in Form einer verbindlichen Jahresvignette vom jeweiligen Fahrzeughalter erhoben werden. Bei im Ausland zugelassenen Pkw wird die Abgabe dagegen nur bei tatsächlicher Benutzung deutscher Bundesstraßen fällig, wobei sich der Fahrer oder Halter zwischen einer Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette entscheiden kann. Zugleich soll die deutsche Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene Pkw mindestens um den Betrag der neuen Pkw-Maut reduziert werden. Die Bundesregierung möchte mit diesem Maßnahmenpaket eine Umstellung von einer steuerbasierten auf eine benutzerbasierte Finanzierung der Bundesstraßen und außerdem eine Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs auf deutschen Verkehrswegen zum Schutze der Umwelt erreichen. Der selbständige dänische Maler Madsen (M), der mit seinem in Dänemark zugelassenen Pkw regelmäßig Maleraufträge in Deutschland durchführt, fühlt sich durch die steigenden Fahrtkosten aufgrund der geplanten Vignette benachteiligt, da entsprechende Kostensteigerungen bei seinen deutschen Wettbewerbern wegen der gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer nicht anfallen würden.
Teil 1: M bittet daher um Prüfung, ob ihn das deutsche Gesetzespaket in seinen europarechtlichen Grundfreiheiten verletzt.
Teil 2: M möchte außerdem wissen, ob er im Falle einer Verletzung unmittelbar vor dem EuGH Klage erheben kann oder wie er sonst dagegen vorgehen müsste.
Es ist fraglich, ob das deutsche Gesetzespaket mit der sogenannten Pkw-Maut den dänischen Maler M in seinen europäischen Grundfreiheiten verletzt.
Eine der Aufgaben der Europäischen Union (EU) ist gemäß Art. 3 Abs. 3 EUV