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Bernhard Schlink

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Beschreibung

Alle wollen Gerechtigkeit – immer für sich, manchmal auch für andere, selten für alle. Aber was ist Gerechtigkeit, und wie ist sie zu haben? Bernhard Schlink bietet weder ein ideales Konzept noch eine einfache Formel. Sein Anliegen ist bescheidener. Er zeigt auf, wie wir immer wieder neu nach gerechten Lösungen suchen müssen und sie finden können. Das ist Arbeit, der Text ist eine Anleitung zur Gerechtigkeitsarbeit.

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Seitenzahl: 146

Veröffentlichungsjahr: 2026

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Bernhard Schlink

Gerechtigkeit

Ein Essay

Diogenes

Vorwort

In der Philosophie und im Leben begegnen wir beidem: dem Glauben an Gerechtigkeit, dass es sie gibt, vielleicht sogar, dass sie in der Welt siegt, und einem Unglauben, der nur subjektive Vorstellungen von Gerechtigkeit kennt, die verschiedenen Interessen dienen und sich ebenso widersprechen, wie die Interessen sich widersprechen. Aber auch wem der Glaube fehlt, resigniert vor Konflikten zwischen widerstrebenden Erwartungen, etwas zu dürfen, zu haben, zu bekommen, nicht. Auch er versucht, für seine streitenden Kinder, Freunde oder Mitarbeiter gerechte Lösungen zu finden, und immer wieder gelingt es ihm und fühlen sich alle gerecht behandelt. Das heißt nicht, dass Gerechtigkeit in der Welt siegt, und auch nicht, dass es sie so gibt, wie wir sie gerne hätten: als Formel, die wir einfach handhaben können. Aber Gerechtigkeit ist gewiss auch keine Leerstelle, an der sich nur subjektive Vorstellungen und verschiedene Interessen geltend machen. Denn über sie hinweg werden die gerechten Lösungen gefunden.

Der folgende Text handelt davon, wie wir nach Gerechtigkeit fragen und die Antwort auf die Frage suchen – und immer wieder finden. Er handelt von einer Struktur und einem Prozess, von der Arbeit, die bei der Suche nach gerechten Lösungen geleistet werden muss: Gerechtigkeitsarbeit.

Wie es subjektive Vorstellungen von Gerechtigkeit gibt, gibt es auch persönliche Verhältnisse zu ihr. Ob wir an Gerechtigkeit glauben oder sie verachten, uns über Ungerechtigkeit empören, auf Gerechtigkeit hoffen oder an ihr verzweifeln, uns für sie einsetzen, nicht aufgeben oder resignieren – nur wenige haben ein gleichgültiges Verhältnis zu ihr.

Ich hätte ohne den Glauben an Gerechtigkeit nicht Jurist sein können. Er hat mich begleitet, motiviert und inspiriert und ist in meine Arbeit eingegangen. Vielleicht ist mein Glaube an Gerechtigkeit deshalb ein Glaube an die Möglichkeit und Notwendigkeit von Gerechtigkeitsarbeit. Jedenfalls verdanke ich mein Verständnis von Gerechtigkeit als Arbeit nicht zuletzt meiner Arbeit als Jurist.

Als Rechtswissenschaftler war ich auch Rechtsphilosoph. Anders als andere Philosophen denken und schreiben wir Rechtsphilosophen sowohl für philosophisch Gebildete als auch für philosophisch lediglich Interessierte. Wenn der folgende Text zunächst denen, die keine Philosophen sind, zu philosophisch und den Philosophen nicht philosophisch genug ist, bitte ich beide um Geduld.

 

Berlin, September 2025

1Einführung

1.1Gerechtigkeitsarbeit

Jeder hat ein Empfinden für Gerechtigkeit. Nicht zu bekommen, was die anderen bekommen, bestraft zu werden, wenn die anderen nicht bestraft werden, empört. Es empört anders als andere schlechte Behandlungen. Ohne guten Grund anders behandelt zu werden als die anderen ist nicht einfach unerfreulich, vielleicht unheimlich, vielleicht unerträglich. Es ist ungerecht.

In der Empörung über eine ungerechte Behandlung steckt die Erwartung, gerecht behandelt zu werden. Die Erwartung hat mehrere Bezüge. Sie gilt dem, der die Behandlung verantwortet, sie richtet sich auf das, gut oder schlecht, was mit der Behandlung widerfährt, sie sieht, wie die anderen behandelt werden, sie fragt, warum sie anders behandelt werden, und sie beurteilt anhand eines Maßstabs, ob die ungleiche Behandlung einen guten Grund hat. Wenn die Beantwortung der Frage, was Gerechtigkeit ist, an diese Erwartung, gerecht behandelt zu werden, anknüpft, hat sie klare thematische Vorgaben.

An ihnen orientieren sich die folgenden Überlegungen. Sie gehen davon aus, dass zum einen Menschen gleich- und nur mit gutem Grund ungleichbehandelt werden wollen und dass zum anderen Ungleichbehandlungen unvermeidlich sind. Die Bürger eines Landes werden anders behandelt als alle anderen Menschen, die Steuerzahler anders als die anderen Bürger, die Ehepaare anders als die anderen Steuerzahler, die Ehepaare mit Kindern anders als die anderen Ehepaare. Bei jeder Ungleichbehandlung stellt sich die Frage nach einem guten Grund; mit jeder Ungleichbehandlung wird eine weitere Ebene der Gleichbehandlung etabliert. Ein Gemeinwesen braucht und hat eine Architektonik von Gleich- und Ungleichbehandlungen; seine Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Gleich- und Ungleichbehandlungen, die sich zur Architektonik fügen.

Eine Gleich- oder Ungleichbehandlung auf ihre Gerechtigkeit zu prüfen verlangt die Feststellung, wen die Behandlung trifft und wen nicht und wie sie trifft, einen Maßstab für gute Gründe und die Prüfung, ob die Gleich- oder Ungleichbehandlung durch einen guten Grund gerechtfertigt oder vielleicht sogar geboten ist, wer ein Recht auf sie hat und wer sie schuldet. Es verlangt Gerechtigkeitsarbeit.

Gerechtigkeitsarbeit ist bescheidener als die Entfaltung von Konzepten der Gerechtigkeit. Diese versprechen Gerechtigkeit aus einem Guss, nach einem Prinzip, auf ein Ziel hin. Ideale Konzepte setzen für Gerechtigkeit darauf, dass entweder alle gleich oder alle nach Verdienst oder alle nach Bedürfnis behandelt werden; das egalitäre Konzept sieht Gerechtigkeit verwirklicht, wenn es allen Menschen gleich gut geht; das verantwortungssensible Konzept nimmt die Menschen in die Verantwortung und erlaubt oder fordert, dass es ihnen aufgrund der Entscheidungen, die sie treffen, besser oder schlechter geht; das konservative Konzept findet den Maßstab für Gerechtigkeit in den bestehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen; das diskursive Konzept findet ihn in der Anerkennung durch alle Betroffenen; nach komparativen Konzepten beurteilt sich die Gerechtigkeit der Behandlung eines Menschen im vergleichenden Blick auf die Behandlung anderer Menschen; nach nicht komparativen Konzepten beurteilt sie sich ohne den vergleichenden Blick; nach dem prozeduralen Konzept misst sich Gerechtigkeit von Ergebnissen nicht nach deren Inhalt, sondern nach den Verfahren, in denen sie gewonnen werden.

Aber nicht nur wollen nicht alle Menschen gleich oder nach Verdienst oder nach Bedürfnis oder sonst nach nur einem Prinzip oder auf nur ein Ziel hin behandelt werden. Die Situationen, in denen es gerecht zugehen soll, und die Probleme, die dabei gelöst werden müssen, sind dafür auch zu vielgestaltig. Gerechtigkeitsarbeit erkennt das an, operiert kleinteilig und findet gute Gründe für Ungleichbehandlungen mal hierin und mal darin, von Verdienst und Bedürfnis bis zu bestehenden Verhältnissen und zu Verfahren. Sie folgt einem distributiven Paradigma, nicht als einem Konzept, was Gerechtigkeit ist, sondern als einem Programm, wie nach ihr zu suchen ist, von Situation zu Situation, von Problem zu Problem.

Gerechtigkeitsarbeit wahrt auch Distanz zu Staats- und Gesellschaftstheorien. Denn sie muss geleistet werden, wie immer der Staat verfasst und die Gesellschaft gestaltet ist. Erst recht kann und will Gerechtigkeitsarbeit keine Demokratietheorie liefern. Gerechtigkeitstheorien haben ebendies in den letzten Jahrzehnten getan und ideale Modelle freiheitlicher, rechts- und sozialstaatlicher Demokratien entwickelt. Der Westen war während des Kalten Kriegs in seiner demokratischen, freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Lebensweise so einig und nach dem Ende des Kalten Kriegs der weltweiten Attraktivität seiner Lebensweise so gewiss, dass sich die praktische Philosophie eingeladen fühlen konnte, Demokratie immer idealer zu denken. Alle sollten die gleichen Rechte und Chancen haben, niemand sollte unter Defiziten seiner Begabung und Herkunft leiden, jeder sollte am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen und vom wirtschaftlichen Wachstum profitieren, jeder sollte sich entfalten können, gesehen, gehört, anerkannt werden. Das Problem, das sich bei der Einlösung dieses Versprechens stellte, wurde mit und seit John Rawls’ A Theory of Justice (1971) in einem Pluralismus religiöser und areligiöser, liberaler und illiberaler Ideologien und Doktrinen gesehen, deren Anhänger verschiedene oder sogar konfligierende Erwartungen haben und Forderungen stellen. Die gerechtigkeitstheoretische Herausforderung bestand darin, Konsense und Institutionen zu entwerfen, die das Versprechen einlösen und den Pluralismus tragen und überwölben würden.

Für die Lösung der konkreten Aufgaben, vor denen die freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratien des Westens in den letzten Jahrzehnten standen und gegenwärtig stehen, war damit nicht viel gewonnen. Rechte können als Rechte garantiert werden, Chancen nur über die Eröffnung von Bildungs-, Ausbildungs-, Berufs- und Karrierewegen, was schon in staatlichen Institutionen schwer, in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen noch schwerer verlässlich und erfolgreich zu realisieren ist. Die Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben und das Profitieren vom wirtschaftlichen Wachstum können nicht dekretiert, sondern lediglich durch vielfältige staatliche Regelungen und Programme gefördert werden und sind dabei auf die Kooperation gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Organisationen angewiesen. Wie schwer es ist, die Bürger dazu zu bringen, einander zu hören, zu sehen und anzuerkennen, ohne dass sie sich geschulmeistert fühlen und bockig reagieren, lehren die Bemühungen um eine neue Kultur des gleichberechtigten Umgangs der Geschlechter miteinander. Für die Verwirklichung ihrer Entwürfe weisen die Gerechtigkeitstheorien keine Wege, und sie weisen sie auch nicht für den Umgang mit Migration, Epidemien, wirtschaftlichen Krisen und militärischer Bedrohung. Bei den konkreten Aufgaben stellen sich ständig und kleinteilig Fragen der Gleich- und Ungleichbehandlung und ist Gerechtigkeitsarbeit gefordert.

Überdies stehen die Demokratien des Westens nicht mehr vor den Herausforderungen, vor denen die Gerechtigkeitstheorien der 1970er- bis 2000er-Jahre sie sahen. Ihr Problem besteht nicht mehr darin, einer Vielfalt von religiösen und areligiösen, liberalen und illiberalen Doktrinen und Ideologien und ihren Anhängern gerecht zu werden, sondern dem neuen populistischen Autoritarismus standzuhalten. Er lebt nicht von Doktrinen und Ideologien, sondern vom Ressentiment und vom Verheißen und Gewähren von Wohltaten, er setzt für die Lösung von Problemen auf Erpressung und Gewalt, er lehnt Pluralismus ab und will Demokratie auf plebiszitäre Zustimmung reduzieren; Chancengleichheit, die Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen und politischen Leben und ihr Verhältnis zueinander sind ihm völlig gleichgültig. Nicht dass Gerechtigkeitsarbeit den populistischen Autoritarismus aufzuhalten vermöchte. Aber sie sorgt dafür, dass Gerechtigkeit mit der Prominenz ihrer großen Theorien nicht auch die Aktualität ihrer kleinen Einsätze verliert.

Auf eine Weise bleiben die großen Theorien immer aktuell. Dass alle ungeachtet ihrer Unterschiede die gleichen Rechte und Chancen haben, am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen, vom wirtschaftlichen Wachstum profitieren, sich entfalten können, gesehen, gehört und anerkannt werden, ist Gegenstand und Ausdruck einer Sehnsucht, die zu tief ist, als dass sie sich erledigen würde, weil sie sich nicht erfüllt. Wie Friede, Heimat und Brüderlichkeit, Freiheit und Menschenwürde ist Gerechtigkeit ein Sehnsuchtsbegriff; obwohl wir wissen, dass wir sie nicht so haben können, wie wir sie ersehnen, wollen wir sie, als ob wir sie so haben könnten. Meinen wir allerdings, das, wofür ein Sehnsuchtsbegriff steht, dingfest machen und in Besitz nehmen zu können, womöglich gar in unseren ausschließlichen, haben wir es verfehlt und sind im Reich der Ideologien angekommen.

1.2Überblick

Gerechtigkeit fängt mit Gleichheit an. Wird Menschen etwas gegeben oder genommen, erwarten sie, dass sie gleichbehandelt werden, wenn es nicht einen guten Grund für eine ungleiche Behandlung gibt. Bei ungleicher Behandlung ohne guten Grund fühlen sie sich ungerecht behandelt, nicht nur wenn sie unter einer Benachteiligung leiden, sondern sogar wenn sie sich über eine Bevorzugung freuen. Wenn sie gleich- oder mit gutem Grund ungleichbehandelt werden, bekommt jeder das, was ihm zusteht, bekommt jeder das Seine – die klassische Formel der Gerechtigkeit. (2.1)

Seit Aristoteles werden zwei Arten der Gerechtigkeit unterschieden, die austeilende Gerechtigkeit, iustitia distributiva, und die ausgleichende Gerechtigkeit, iustitia commutativa. Austeilen bedeutet zuteilen und, wenn mehreren etwas zugeteilt wird, verteilen; die austeilende Gerechtigkeit wird oft Verteilungsgerechtigkeit genannt. Die ausgleichende Gerechtigkeit ist eine Spielart der austeilenden Gerechtigkeit, bei der die Zuteilung den guten Grund darin hat, dass sie auf einen Ausgleich zielt. Da der Ausgleich oft in einem Austausch besteht, wird die ausgleichende Gerechtigkeit oft Austauschgerechtigkeit genannt. – Damit etwas zugeteilt werden kann, muss es nicht eine Sache sein. Bei allem, was Menschen haben können, gibt es ein Ja und ein Nein, bekommen sie es oder bekommen sie es nicht, und soweit sie nicht allein darüber verfügen, wird es ihnen zugeteilt. Alle Ungleichbehandlungen teilen ungleich zu, sie geben oder nehmen, sprechen zu oder erkennen ab, schaden oder nützen, erlauben oder verbieten ungleich. (2.2)

Das Schwierigste bei der Beurteilung einer Ungleichbehandlung als gerecht oder ungerecht ist die Frage des guten Grundes. Nach welchem Maßstab entscheidet sich, ob ein Grund gut ist? Wann ist ein Ziel, das mit einer Ungleichbehandlung verfolgt wird, ein guter Grund? In welchem Verhältnis müssen die Ungleichbehandlung und das Ziel zueinander stehen? Bedürfen inhaltliche und prozedurale Ungleichbehandlungen verschiedener Arten von guten Gründen? Welcher Gründe bedarf es, um Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen, und welcher, um sie zu gebieten? An der Beantwortung der Frage, was der Maßstab ist, und der weiteren Frage, ob der Grund dem Maßstab genügt, entscheidet sich meistens die Gerechtigkeit von Ungleichbehandlungen. (2.3)

Fragen der Gerechtigkeit stellen sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Politische Gerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit und Strafgerechtigkeit bezeichnen nicht verschiedene Gerechtigkeiten, sondern thematisieren unter den verschiedenen Begriffen dieselbe Gerechtigkeit für verschiedene Bereiche. Im Bereich der Politik geht es besonders um die Verfassung, um Gleichheits-, Freiheits- und Wahlrechte der Bürger, um Demokratie und Rechtsstaat; im Bereich des Sozialen darum, dass auch die Benachteiligten einen sicheren Ort in der Gesellschaft haben und einen besseren finden können, und um künftige Generationen; im Bereich des Strafens um die Führung des Kampfs gegen das Verbrechen nicht unter der Logik des Kriegs, sondern der des Rechts. (3)

Gerechtigkeit steht im Kontext anderer Tugenden und moralischer Normen, Gerechtigkeitsarbeit im Kontext anderer gesellschaftlicher Arbeiten. Gemeinwesen brauchen nicht nur Gerechtigkeit, sie brauchen auch Sicherheit, Wirtschaft, Kultur, Barmherzigkeit, Zusammenhalt und vieles mehr. Die Sicherung und Mehrung der Gerechtigkeit und die Verwirklichung anderer Güter können miteinander gelingen, aber auch gegeneinanderstehen. – Wer handelt, steht in diesen Kontexten. Er ist gerecht, wenn er jeden regelmäßig und verlässlich gerecht behandelt, ob er dazu verpflichtet ist oder nicht. Ist er dazu verpflichtet, dann ist das Unterlassen der gerechten Behandlung ungerecht, ist er dazu nicht verpflichtet, dann ist es nur eine ungenutzte Möglichkeit, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Die Pflicht zur Gerechtigkeit gilt besonders für staatliche Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und die in ihnen Beschäftigten, und sie gilt mehr als für alle anderen für den Richter. Sich selbst kann man nicht gerecht und ungerecht behandeln. (4)

Das Leben ist gerechter geworden; mit der Verrechtlichung von immer mehr Lebensbereichen geht ihre Vergerechtlichung einher. Der Sinn für Gerechtigkeit ist stärker, das Verlangen nach Gerechtigkeit ist lauter geworden. Damit hat sich auch die Wahrnehmung der Welt gewandelt; sie und mit ihr die Erwartungen, mit denen der Welt begegnet wird, sind normativer geworden. Darin liegt eine Gefahr – der Preis der Gerechtigkeit. (5)

1.3Vorgehen

Gerechtigkeit fängt mit Gleichheit an und handelt von Gleichheit und Ungleichheit, Gleich- und Ungleichbehandlung. Ohne diese Kategorien können Fragen der Gerechtigkeit nicht gestellt und nicht beantwortet werden; sie sind das Apriori der Gerechtigkeit.

Da Gerechtigkeit nicht anders geschieht, als wenn gleich- oder mit gutem Grund ungleichbehandelt und das heißt gleich oder mit gutem Grund ungleich zugeteilt und verteilt wird, und da die Austauschgerechtigkeit eine Spielart der Verteilungsgerechtigkeit ist, können alle Gerechtigkeitsprobleme als Probleme der Verteilungsgerechtigkeit gefasst werden. Das Paradigma der Gerechtigkeit ist das distributive Paradigma. Es wird häufig dahin missverstanden, sein Sinn sei die Verteilung von Gütern. Zwar handelt es auch von der Verteilung von Gütern. Aber indem die Verteilung Gleichheit voraussetzt und für eine ungleiche Zuteilung einen guten Grund verlangt, ist der Sinn des distributiven Paradigmas ein anderer: die Verteilung von Begründungs- und Rechtfertigungslast. Die Voraussetzung der Gleichheit lässt vermuten, eine ungleiche Zuteilung sei ungerecht. Die Vermutung wird dadurch ausgeräumt, dass die ungleiche Zuteilung gut begründet und dadurch gerechtfertigt wird. Wer die Vermutung ausräumen will, muss also die ungleiche Zuteilung begründen und rechtfertigen, ihn trifft die Begründungs- und Rechtfertigungslast. Das gilt, gleichgültig ob Güter, Rechte, Chancen oder was sonst verteilt wird.

Kann man der Begründungs- und Rechtfertigungslast entgehen, indem man die Voraussetzung der Gleichheit ablehnt, statt ihrer die Voraussetzung der Ungleichheit behauptet und dafür die Verschiedenheit der Menschen anführt? Es scheitert aus mehreren Gründen. Erstens erwarten Menschen, trotz ihrer Verschiedenheit gleich- und nur mit gutem Grund ungleichbehandelt zu werden; wegen ihrer Verschiedenheit ungleichbehandelt zu werden, erwarten sie nur, wenn sie ihre Verschiedenheit als eine Besonderheit und einen guten Grund für eine ungleiche Behandlung sehen. Zweitens wird eine Vielzahl von Menschen immer auf den ersten Blick als Vielzahl gleicher Menschen wahrgenommen und im ersten Zugriff auch gleichbehandelt; die Verschiedenheit, die an eine ungleiche Behandlung auch nur denken lässt, erschließt sich erst auf den zweiten Blick und im zweiten Zugriff. Drittens funktionieren normative Ordnungen nur, indem sie Regeln setzen, die gleichbehandeln, auch wenn sie Gründe für Ausnahmen finden, die ungleichbehandeln; normative Ordnungen setzen mit Gleichheit an und kennen Ungleichheit als begründungsbedürf‌tige Ausnahme.

Vor allem aber gilt, dass eine Umkehr der Begründungs- und Rechtfertigungslast für die Inhalte der Begründung und Rechtfertigung ohne Bedeutung wäre. Bei einer Umkehr würde die Begründungs- und Rechtfertigungslast den treffen, der gegen die Voraussetzung der Ungleichheit Gleichheit geltend macht und daher gegen eine ungleiche Zuteilung eine gleiche fordert. Er könnte der Last nur genügen, indem er die Voraussetzung der Ungleichheit auf ihre Gründe befragt und prüft, ob sie gut oder schlecht sind und die Voraussetzung rechtfertigen oder nicht. An dem, was zu begründen und zu rechtfertigen ist, würde sich bei einer Umkehr der Begründungs- und Rechtfertigungslast also nichts ändern. Der Voraussetzung der Gleichheit ist nicht zu entgehen.

Eine Formel für Gerechtigkeit gibt es nicht. Es gibt eine Struktur dafür, wie nach Gerechtigkeit zu fragen und wie die Antwort zu suchen und zu finden ist. Die Struktur bricht die große Frage nach Gerechtigkeit auf kleinere Fragen herunter: Wer sind die Gleichen, die behandelt werden? Wer von ihnen wird ungleichbehandelt? Wie wird er ungleichbehandelt? Was ist der Grund für die Ungleichbehandlung? Ist der Grund gut genug? In der letzten Frage stecken die Fragen nach dem Maßstab, nach den Anforderungen, die der Maßstab für gerade diese Ungleichbehandlung aufstellt, und danach, ob sie den Anforderungen genügt.

Das Fragen nach Gerechtigkeit und das Suchen nach der Antwort ist Arbeit – Gerechtigkeitsarbeit.

2Gerechtigkeit allgemein

2.1Gleichheit

Gleichheit als Anfang

G