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In den "Gesammelten philosophischen Werken" von John Stuart Mill entfaltet der Autor eine umfassende Analyse grundlegender Fragen der Ethik, Politik und des individuellen Wohlstands. Mill, ein Vordenker des Utilitarismus, verbindet in seinem klaren, präzisen Stil philosophische Argumentation mit praktischen Überlegungen zur Gesellschaft, wobei er die Themen Freiheit, individuelle Rechte und soziale Gerechtigkeit in den Kontext der damaligen politischen Strömungen einbettet. Sein Werk reflektiert den intellektuellen Diskurs des 19. Jahrhunderts und fordert die Leser auf, über die Prinzipien nachzudenken, die das menschliche Zusammenleben gestalten. John Stuart Mill, ein Schlüsselfigur der liberalen Tradition, war nicht nur ein Philosoph, sondern auch ein Sozialreformer und Politiker. Aufgewachsen in einer strikt utilitaristischen Familie, beeinflussten ihn die Ideen seines Vaters sowie sein eigenes Engagement für die Befreiung der Frauen und soziale Gleichheit. Diese Erfahrungen prägten seine Ansichten und motivierten ihn, eine Synthese aus rationaler Analyse und humanistischer Ethik zu entwickeln, die sich in seinen Schriften widerspiegelt. Wer auf der Suche nach fundierten philosophischen Einsichten ist, erhält mit Mills gesammelten Werken ein unverzichtbares Werkzeug. Es ist ein Aufruf zur kritischen Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Normen und zur Reflexion über die eigenen Werte, der sowohl für Philosophen als auch für interessierte Laien von Bedeutung ist. In dieser bereicherten Ausgabe haben wir mit großer Sorgfalt zusätzlichen Mehrwert für Ihr Leseerlebnis geschaffen: - Eine umfassende Einführung skizziert die verbindenden Merkmale, Themen oder stilistischen Entwicklungen dieser ausgewählten Werke. - Die Autorenbiografie hebt persönliche Meilensteine und literarische Einflüsse hervor, die das gesamte Schaffen prägen. - Ein Abschnitt zum historischen Kontext verortet die Werke in ihrer Epoche – soziale Strömungen, kulturelle Trends und Schlüsselerlebnisse, die ihrer Entstehung zugrunde liegen. - Eine knappe Synopsis (Auswahl) gibt einen zugänglichen Überblick über die enthaltenen Texte und hilft dabei, Handlungsverläufe und Hauptideen zu erfassen, ohne wichtige Wendepunkte zu verraten. - Eine vereinheitlichende Analyse untersucht wiederkehrende Motive und charakteristische Stilmittel in der Sammlung, verbindet die Erzählungen miteinander und beleuchtet zugleich die individuellen Stärken der einzelnen Werke. - Reflexionsfragen regen zu einer tieferen Auseinandersetzung mit der übergreifenden Botschaft des Autors an und laden dazu ein, Bezüge zwischen den verschiedenen Texten herzustellen sowie sie in einen modernen Kontext zu setzen. - Abschließend fassen unsere handverlesenen unvergesslichen Zitate zentrale Aussagen und Wendepunkte zusammen und verdeutlichen so die Kernthemen der gesamten Sammlung.
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Veröffentlichungsjahr: 2023
Diese Ausgabe der Gesammelten philosophischen Werke versammelt zwei zentrale Schriften John Stuart Mills: Die Hörigkeit der Frau und das System der deduktiven und induktiven Logik. Ziel der Zusammenstellung ist es, den Leserinnen und Lesern einen prägnanten Zugang zu Mills Denken zu eröffnen, indem sozialphilosophische Analyse und methodologische Grundlegung nebeneinander erfahrbar werden. Die beiden Texte markieren unterschiedliche, doch einander stützende Felder seines Werks: die normative Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Ordnung und die theoretische Klärung der Werkzeuge des Denkens. Zusammen gelesen zeigen sie die Spannweite eines Autors, der Argumentation als Praxis öffentlicher Vernunft versteht und intellektuelle Redlichkeit mit praktischer Reformbereitschaft verbindet.
Der Umfang dieser Werksammlung ist bewusst fokussiert. Sie beansprucht keine Vollständigkeit des Gesamtwerks, sondern bündelt zwei Schriften, die in ihrer Verbindung exemplarisch für Mills philosophische Ambition stehen. Der Band lädt dazu ein, nicht nur einzelne Positionen zu prüfen, sondern auch zu beobachten, wie methodische Überzeugungen und gesellschaftliche Anliegen einander strukturieren. Indem eine sozialpolitische Schrift neben einer logischen Grundlegung steht, wird die innere Kohärenz eines Denkstils sichtbar, der Begründung, Kritik und Revision miteinander verschränkt. So entsteht ein Einstieg, der sowohl Studierenden als auch erfahrenen Leserinnen und Lesern systematische Orientierung und inhaltliche Verdichtung bietet.
Die hier vertretenen Textsorten reichen von der programmatisch zugespitzten sozialphilosophischen Abhandlung bis zur umfassenden Theorie des Schließens. Die Hörigkeit der Frau lässt sich als essayistische Streitschrift mit systematischem Anspruch lesen: klar gegliedert, argumentativ zugespitzt, auf öffentliche Überzeugungsarbeit hin formuliert. Das System der deduktiven und induktiven Logik ist demgegenüber eine groß angelegte wissenschaftstheoretische Abhandlung, die Begriffe klärt, Verfahren prüft und die Bedingungen belastbarer Erkenntnis diskutiert. Damit präsentiert die Sammlung keine literarischen Genres wie Roman oder Drama, sondern unterschiedliche Formen philosophischen Schreibens, die je eigene Maßstäbe der Evidenz und der Darstellung in Anspruch nehmen.
Verbindend ist der Anspruch, Urteile an Gründe zu binden und Gründe an Erfahrung zurückzukoppeln. Mill verfolgt Fragen der Freiheit und Gleichheit als Probleme öffentlicher Rechtfertigung, nicht als private Glaubenssätze. Zugleich versteht er Erkenntnis als etwas, das in Verfahren, Regeln und Lernprozessen Gestalt gewinnt. Aus dieser Doppelperspektive erklärt sich die konsequente Suche nach begrifflicher Klarheit, nach fairer Darstellung gegnerischer Positionen und nach Maßstäben, die über bloße Intuition hinausweisen. Die Sammlung macht sichtbar, wie normative Orientierung und methodische Selbstprüfung ein gemeinsames Projekt bilden, dessen Ziel verantwortbares Urteilen ist.
Stilistisch zeichnet sich Mill durch Nüchternheit, argumentative Transparenz und didaktische Sorgfalt aus. Seine Texte führen zentrale Begriffe ein, sondieren mögliche Missverständnisse und schreiten in deutlich markierten Schritten voran. Beispiele dienen der Erhellung, nicht der Ausschmückung; Einwände werden nicht nur registriert, sondern ernsthaft durchgespielt. Der Ton bleibt auch in der Zuspitzung sachlich und um Verständigung bemüht. Diese Schreibweise ist kein bloßes Ornament, sondern Teil des Programms: Wer um öffentliche Gründe wirbt, muss sich an der Öffentlichkeit seiner Gründe messen lassen. So verbindet sich stilistische Klarheit mit einem Ethos der Prüfbarkeit.
Die Hörigkeit der Frau wurde 1869 veröffentlicht und interveniert in Debatten über die rechtliche und soziale Stellung von Frauen im 19. Jahrhundert. Der Text entfaltet eine Kritik an bestehenden Institutionen und fragt nach den Bedingungen freier Entfaltung in Familie, Bildung und Gesellschaft. Er formuliert seine Anliegen in allgemein zugänglicher Sprache, richtet sich an eine breite Öffentlichkeit und will Überzeugungen nicht verordnen, sondern begründen. Ohne in biografische Details auszuweichen, hält sich die Argumentation an öffentlich überprüfbare Maßstäbe und lädt zur Prüfung der eigenen Voraussetzungen ein. Damit steht die Schrift paradigmatisch für Mills Verständigungsideal.
Das System der deduktiven und induktiven Logik erschien erstmals 1843 und bietet eine weit ausgreifende Untersuchung der Formen des Schließens. Im Zentrum stehen die Bedingungen, unter denen Schlüsse gültig sind, und die Frage, wie allgemeine Erkenntnisse aus Erfahrung gewonnen und geprüft werden können. Mill analysiert dabei die Beziehungen zwischen Begriff, Aussage und Beweisgang und diskutiert den Status wissenschaftlicher Gesetze. Die Abhandlung verbindet terminologische Präzision mit einer auf das Erkennen gerichteten Praxisorientierung: Logik erscheint nicht als formale Spielerei, sondern als Disziplin, die die Arbeit des Wissens verständlich, kontrollierbar und verbesserbar machen soll.
Im Nebeneinander beider Schriften wird ein Grundzug des Denkens sichtbar: Methodische Selbstdisziplin und normative Orientierung bedingen einander. Wer über Gerechtigkeit sprechen will, muss klären, was als Grund zählt; wer über Gründe spricht, berührt Fragen der Verantwortung. Die logischen Überlegungen geben Maßstäbe an die Hand, um Belege zu ordnen, Einwände zu prüfen und argumentative Lasten zu verteilen. Die sozialphilosophische Abhandlung zeigt, wie solche Maßstäbe in konkreten öffentlichen Kontroversen fruchtbar werden. Auf diese Weise demonstriert die Sammlung, dass philosophische Methoden nicht im Abstrakten verharren, sondern Orientierung in strittigen Fragen ermöglichen.
Die anhaltende Bedeutung dieser Texte liegt in ihrer Verbindung von intellektueller Strenge und praktischer Relevanz. Sie bieten Werkzeuge, um Annahmen zu explizieren, Gründe zu wägen und Urteile zu revidieren, und sie erproben diese Werkzeuge an Fragen, die grundlegende Rechte und gesellschaftliche Ordnung betreffen. Leserinnen und Leser finden hier weder bloße Polemik noch reinen Formalismus, sondern eine Praxis der Begründung, die auf Verständigung zielt. Gerade deshalb behalten die Schriften ihre Aktualität: Sie liefern keine fertigen Antworten für jede Gegenwart, aber Maßstäbe, um Antworten verantwortbar zu suchen und zu verteidigen.
Die Lektüre kann verschiedenen Pfaden folgen. Wer mit den methodischen Grundlagen beginnen möchte, wird im System der deduktiven und induktiven Logik eine Orientierung finden, die spätere Argumente strukturiert. Wer zunächst die gesellschaftliche Dringlichkeit spüren will, greift zur Hörigkeit der Frau und gewinnt einen Eindruck davon, wie Prinzipien im öffentlichen Streit Gestalt annehmen. In jeder Reihenfolge empfiehlt sich die wechselseitige Bezugnahme: Begriffe klären, bevor man urteilt; prüfen, was ein Argument zu leisten verspricht, bevor man es annimmt oder verwirft. So wird die Sammlung zu einem Werkstattbuch des Urteilens.
Die hier verwendeten deutschen Titel verweisen auf Übersetzungen eines ursprünglich englisch verfassten Werks. Bei zentralen Termini ist zu beachten, dass Nuancen der Übersetzung das Verständnis mitprägen können. Wo möglich, werden Begriffe im Text erläutert und durch ihren systematischen Gebrauch gestützt. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten die Begriffsverwendung innerhalb der jeweiligen Schrift sorgfältig nachzuverfolgen. Dieser Hinweis ist kein Vorbehalt, sondern eine Einladung zur Genauigkeit: Wer auf Worte achtet, achtet auf Gründe. Auch darin folgt die Ausgabe dem Geist der Texte, die sie zusammenführt.
Diese Gesammelten philosophischen Werke führen eine Stimme vor, die Freiheit als Aufgabe der Begründung und Erkenntnis als Aufgabe der Methode versteht. Indem eine sozialphilosophische Intervention und eine logische Grundlegung zusammengeführt werden, entsteht ein Panorama des philosophischen Arbeitens: aufmerksam für Einwände, offen für Revision, beharrlich in der Forderung nach Gründen. Die Sammlung möchte dazu ermuntern, die Stärke von Argumenten nicht an Lautstärke, sondern an Klarheit und Tragfähigkeit zu messen. Sie lädt zu einer Lektüre ein, die Urteile nicht vorschnell fällt, sondern in bewussten Schritten gewinnt und dadurch öffentlich verantwortbar macht.
John Stuart Mill (1806–1873) war ein britischer Philosoph, Ökonom und Essayist der viktorianischen Ära. Als zentrale Figur des Liberalismus und des modernen Utilitarismus verband er analytische Schärfe mit gesellschaftlicher Reformidee. Sein Werk überspannt Logik, Erkenntnistheorie, Sozialphilosophie und politische Theorie. In dieser Sammlung stehen das System der deduktiven und induktiven Logik sowie Die Hörigkeit der Frau, zwei Schriften, die seine Reichweite zeigen: methodische Klarheit einerseits, normativer Reformanspruch andererseits. Mills Denken beeinflusste Debatten über Freiheit, Gleichheit und Vernunftgebrauch im 19. Jahrhundert nachhaltig; seine Argumente wirken in Philosophie und öffentlicher Kultur bis in die Gegenwart fort.
Mill erhielt eine außergewöhnlich frühe, streng geleitete Ausbildung in Klassikern, Logik, Mathematik und politischer Ökonomie. Früh prägten ihn der utilitaristische Kreis um Jeremy Bentham und der britische Empirismus, deren Betonung von Erfahrung, Analyse und zweckrationaler Reform er aufnahm. Ebenso suchte er den Austausch mit zeitgenössischen Ökonomen und Philosophen und reflektierte kontinentale Strömungen, darunter positivistische Tendenzen. Aus dieser Mischung erwuchs sein Bemühen, intellektuelle Disziplin mit historischer Sensibilität und psychologischer Beobachtung zu verbinden. So entstand ein Denker, der systematische Argumentation mit praktischer Orientierung verschränkte und kontroverse Fragen nicht durch Autorität, sondern durch frei zugängliche Gründe und methodische Sorgfalt zu klären versuchte.
Seine berufliche Entwicklung verlief über Essays und Rezensionen hin zu großen Abhandlungen, in denen er Theorie und öffentliche Vernunft verbinden wollte. Ein früher Höhepunkt war das System der deduktiven und induktiven Logik (1843), ein Werk, das breite Aufmerksamkeit fand. Mill suchte darin, die Rollen von Deduktion und Erfahrung zu ordnen, den Übergang von Beobachtung zu allgemeiner Regel zu klären und wissenschaftliche Erklärung auf nachvollziehbare Schritte zurückzuführen. Gleichzeitig zielte er darauf, die Methodenlehre für natur- und sozialwissenschaftliche Untersuchungen fruchtbar zu machen, sodass Regeln des Schließens, der Evidenzprüfung und der terminologischen Präzision konsequent zusammenwirken.
Das System der deduktiven und induktiven Logik entfaltet eine umfassende Methodik der Induktion, darunter bekannte Verfahren zur Ermittlung von Kausalität durch Vergleich, Variation und Begleitumstände. Mill betont, dass sichere Erkenntnis graduell entsteht: Aus Beobachtungen werden Hypothesen, die durch weitere Fälle geprüft und in Netze von Hilfssätzen eingebunden werden. Zugleich beharrt er auf der Legitimität, auch moralische und soziale Phänomene empirisch zu untersuchen, sofern Begriffe klar definiert und Aussagen prüfbar gemacht werden. So wurde das Werk zu einem Bezugspunkt für wissenschaftstheoretische Debatten und prägte Lehr- und Forschungspraxis in vielen Disziplinen über Generationen hinweg.
Die Hörigkeit der Frau (1869) ist Mills entschiedenes Plädoyer für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter. Er kritisiert die traditionelle Unterordnung als historisches Erbe ohne rationalen Nachweis und fordert gleiche Bildung, offene Berufsmöglichkeiten und volle politische Partizipation. Seine Argumentation verbindet utilitaristische Erwägungen über das allgemeine Wohl mit Prinzipien der Gerechtigkeit und der Achtung vor individueller Selbstbestimmung. Die Entstehung des Textes steht im Kontext einer gut dokumentierten intellektuellen Zusammenarbeit mit Harriet Taylor, die seine Überzeugungen schärfte. Das Werk polarisierte, gewann jedoch breiten Einfluss und wurde zu einem Bezugspunkt liberal-feministischer Theorie.
Über beide Bücher hinweg tritt ein Profil hervor: Mill verband liberale Freiheitsrechte mit einem Nutzenkalkül, das qualitative Unterschiede der Lebensformen berücksichtigt. Für ihn entstehen bessere Institutionen durch offene Debatte, Bildung und die Prüfung von Gründen, nicht durch Tradition allein. Methodisch setzte er auf sorgfältige Begriffsbildung, empirische Kontrolle und die Bereitschaft, Hypothesen zu revidieren; normativ verteidigte er gleiche Achtung und die Erweiterung von Teilhaberechten. So verschränkte er wissenschaftliche Methode und sozialreformerischen Impuls, ohne eine Seite der anderen zu opfern, und prägte ein Bild des aufgeklärten Bürgers als kritisch denkenden, verantwortlichen Teilnehmer am öffentlichen Leben.
In seinen späteren Jahren blieb Mill als Autor, Redner und öffentlicher Intellektueller präsent und verfolgte Reformen, die Bildung, Recht und Repräsentation betrafen. Er starb 1873, doch sein Einfluss hielt an. Das System der deduktiven und induktiven Logik dient weiterhin als historische Referenz für Fragen der Begründung wissenschaftlicher Erkenntnis, insbesondere im Verhältnis von Beobachtung, Gesetz und Erklärung. Die Hörigkeit der Frau bleibt ein Eckstein der Debatten um Gleichberechtigung und Bürgerrechte. Gemeinsam sichern beide Werke ihm ein Vermächtnis, das in Philosophie, Sozialwissenschaft und politischer Kultur weltweit weiterhin diskutiert und neu interpretiert wird.
John Stuart Mill lebte von 1806 bis 1873 und schrieb in einer Phase tiefgreifender Umbrüche vom späten georgianischen über das viktorianische Zeitalter. Seine in der Sammlung vertretenen Epochen reichen vom Vormärz und der Hochphase der Industrialisierung bis zu den Reformjahren der 1860er. Die ausgewählten Werke entstanden 1843 beziehungsweise 1869, also zwischen früher und später Viktorianik. In dieser Zeit verschoben sich politische Institutionen, Wissensordnungen und soziale Hierarchien nachhaltig. Mills Texte reagieren auf diese Verschiebungen, indem sie die Grundlagen vernünftiger Erkenntnis und die Legitimität sozialer Herrschaft überprüfen und neu begründen, ohne sich auf spekulative Metaphysik zu stützen.
Prägend für Mills intellektuelle Sozialisation waren der Utilitarismus Jeremy Benthams und die Strenge seines Vaters James Mill. In den 1820er und 1830er Jahren formierte sich in London der Kreis der „philosophical radicals“, der gesetzgeberische Reformen und rationale Verwaltung forderte. Aufgeklärt-empiristische Traditionen der britischen Philosophie verbanden sich dabei mit dem Anspruch, öffentliche Politik an Nutzen, Freiheit und Bildung auszurichten. In diesem Klima entstand das Bedürfnis, moralische und politische Urteile methodisch zu begründen. Mills spätere Arbeiten nehmen diese frühen Debatten auf, prüfen sie kritisch und öffnen sie für wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen seiner Zeit.
Ein entscheidender institutioneller Kontext war das britische Empire. Mill arbeitete von den 1820er Jahren bis 1858 für die East India Company und stieg in den 1850er Jahren in eine leitende Position auf. Die indische Erhebung von 1857 und die Übertragung der Herrschaft an die Krone 1858 markierten eine Wende in der imperialen Verwaltung. Fragen nach verantwortlicher Regierung, Repräsentation und Verwaltungspraxis wurden im britischen Diskurs breit verhandelt. Mills Erfahrungen in dieser bürokratischen Welt schärften sein Interesse an Regelbildung, Evidenz und Rechenschaft – Voraussetzungen, die sein Verständnis von Logik, Politik und moralischer Begründung nachhaltig prägten.
Parallel veränderte sich die britische Innenpolitik. Der Reform Act von 1832 erweiterte die Wählerschaft des Unterhauses und brach alte Patronagestrukturen auf. Weitere Reformwellen, kulminierend im Reformgesetz von 1867, verstärkten die Forderung nach Teilhabe und Rechenschaft. Die Expansion der Presse und der Vereinswesen schufen eine breitere öffentliche Sphäre. In Zeitungen und Zeitschriften wurden Fragen von Rechtsreform, Armenpolitik und Wahlrecht heftig diskutiert. Mills Engagement als Parlamentsabgeordneter für Westminster in den Jahren 1865 bis 1868 erfolgte vor diesem Hintergrund zunehmender Öffentlichkeit und politischer Mobilisierung.
Die soziale Frage verschärfte sich durch die Industrialisierung. Urbanisierung, Fabrikarbeit und neue Klassenkonflikte befeuerten Chartismus und Reformbewegungen zwischen den späten 1830er und späten 1840er Jahren. Die Aufstände und Petitionen der Chartisten, die Fabrikgesetze und die Armenrechtsreform von 1834 illustrieren die Suche nach gerechten und effizienten Ordnungen. Die Weltausstellung von 1851 feierte technisches Können und weckte zugleich Skepsis gegenüber den sozialen Kosten der Modernisierung. Mills politische Ökonomie und sein Liberalismus reagieren auf diese Spannungen, indem sie individuelle Freiheit mit institutionellen Vorkehrungen zur Begrenzung von Macht und Missbrauch vermitteln wollen.
Im wissenschaftlichen Feld konsolidierten sich neue Autoritäten. Die British Association for the Advancement of Science (ab 1831) vernetzte Forscher, standardisierte Vokabulare und stärkte die Reputationsökonomie der Wissenschaft. Debatten über Induktion, Kausalität und wissenschaftliche Erklärung – unter Beteiligung von William Whewell und John Herschel – gewannen an Gewicht. Der Positivismus Auguste Comtes bot zugleich ein Programm gesellschaftlicher Wissenschaft. In diesen Auseinandersetzungen etablierte sich das Bedürfnis nach einem System der Logik, das natur- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisweisen gleichermaßen prüft, ohne philosophische Selbstreflexion zugunsten bloßer Technik preiszugeben.
Vor diesem Hintergrund erschien 1843 ein systematischer Versuch, die Regeln des Schließens und der empirischen Begründung zu ordnen. Die dort dargelegten Induktionsprinzipien und die berühmten Verfahren zur Prüfung kausaler Hypothesen zielen auf überprüfbare Inferenz statt autoritativer Setzungen. Das Werk wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrfach überarbeitet und erreichte eine breite Leserschaft in Großbritannien und darüber hinaus. Es bot Gelehrten in Natur-, Moral- und Sozialwissenschaften einen gemeinsamen Referenzrahmen und stärkte die Idee, dass methodische Klarheit politische und rechtliche Reformen rational flankieren könne.
Auch Bildungsinstitutionen wandelten sich. Universitätsreformen der 1850er Jahre und die Gründung beziehungsweise Neuordnung moderner Prüfungsregime, einschließlich der schrittweisen Einführung leistungsbasierter Auswahl im Staatsdienst nach dem Northcote–Trevelyan-Report von 1854, förderten die Nachfrage nach Logik- und Methodiklehre. Die University of London bot seit den 1830er Jahren säkular orientierte Abschlüsse. In dieser akademischen Landschaft wurden Methodenfragen intensiv diskutiert, nicht zuletzt in Auseinandersetzung mit William Whewell. Mills Beiträge fanden ihren Platz als Lehr- und Referenztext in einem sich professionalisierenden Wissenschafts- und Verwaltungssystem.
Gleichzeitig prägten ökonomische Umbrüche den politischen Diskurs. Die Aufhebung der Corn Laws 1846 triumphierte als Sieg freihändlerischer Argumente des Manchester School. Der Freihandel verband sich mit Forderungen nach Reduktion von Monopolen, Transparenz und Chancenerweiterung. Der Ausbau der Infrastruktur und die Integration nationaler Märkte stärkten das Vertrauen in Wettbewerb, aber auch die Sensibilität für soziale Risiken. In dieser Konstellation artikulierten liberale Denker eine Verbindung von individueller Selbstentfaltung mit rechtlichen Schranken gegen Zwang und Diskriminierung – ein Zusammenhang, der die in der Sammlung vertretenen Texte durchzieht, ohne auf ökonomische Fragen beschränkt zu bleiben.
Die Rechtsstellung von Frauen in Großbritannien spiegelte bis in die 1860er Jahre tief verwurzelte Ungleichheiten. Das Prinzip der ehelichen „coverture“ beschränkte die Verfügungsgewalt verheirateter Frauen über Eigentum und Verträge. In London formierten sich seit den 1850er Jahren Netzwerke wie der Langham-Place-Kreis; Organisationen zur Förderung weiblicher Bildung und Beschäftigung entstanden. Harriet Taylor Mill veröffentlichte 1851 den Essay The Enfranchisement of Women und beeinflusste Debatten über bürgerliche Gleichberechtigung. Diese Bewegungen forderten Reformen des Ehe-, Eigentums- und Wahlrechts und bereiteten den Boden für Schriften, die die rechtliche und gesellschaftliche Unterordnung von Frauen grundsätzlich hinterfragen.
Parlamentarische Initiativen spitzten die Kontroversen in den 1860er Jahren zu. Mill, von 1865 bis 1868 Mitglied des Unterhauses, brachte 1867 im Zuge der Reformgesetzgebung einen Änderungsantrag ein, der Frauen das Wahlrecht eröffnen sollte; der Vorschlag scheiterte. Kurz darauf wurden auf kommunaler Ebene erste Schritte vollzogen: Der Municipal Franchise Act von 1869 gewährte bestimmten alleinstehenden weiblichen Steuerzahlern Stimmrecht in Kommunalwahlen. In dieser Atmosphäre erschien 1869 eine Streitschrift, die die rechtliche und soziale Unterordnung als anachronisch kritisierte. Die Reaktionen reichten von scharfer Ablehnung bis zu Zustimmung in Reformkreisen und trugen zur internationalen Debatte bei.
Transnationale Bezüge verstärkten die Wirkmacht der Argumente. In den Vereinigten Staaten hatte 1848 die Versammlung von Seneca Falls eine Erklärung der Rechte von Frauen formuliert. Britische Reformkreise standen in Austausch mit abolitionistischen und liberalen Netzwerken dies- und jenseits des Atlantiks. Übersetzungen, Vorträge und Vereinsarbeit verbreiteten die Thesen in europäischen Metropolen. Debatten über Bildung, Eigentum, Ehe und politische Partizipation wurden in Zeitschriften geführt, deren Auflagen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch technische Innovationen anstiegen. So verknüpften sich liberale und feministische Anliegen in einem internationalen Kommunikationsraum.
Die religiös-moralische Landschaft befand sich ebenfalls im Wandel. Das Establishment der anglikanischen Kirche sah sich im 19. Jahrhundert mit dissentierenden Traditionen, dem Oxford Movement und säkularen Reformideen konfrontiert. Liberale Denker suchten Begründungen für Moral und Recht jenseits dogmatischer Autorität, ohne Religion notwendig zu verwerfen. Diskurse über Toleranz, Meinungsfreiheit und Gewissensschutz verbanden sich mit Projekten bürgerlicher Emanzipation. Die Suche nach säkularen, argumentative Standards in Ethik und Politik bildete einen Resonanzraum, in dem methodische Überlegungen zur Logik und normative Ansprüche auf Gleichheit und Nichtbeherrschung plausibel miteinander verknüpft werden konnten.
Technische Medienrevolutionen verstärkten die Öffentlichkeit von Ideen. Das Eisenbahnnetz expandierte seit den 1830er Jahren, der elektrische Telegraph beschleunigte seit den 1840ern Nachrichtenflüsse, und die Senkung von Presseabgaben in den 1850er und 1860er Jahren begünstigte Massenperiodika. Lesegesellschaften, Vortragsvereine und die populäre Wissenschaftsvermittlung erweiterten die Reichweite theoretischer Debatten. Mill war publizistisch präsent und redigierte 1836 bis 1840 die London and Westminster Review. In dieser dynamischen Medienumwelt fanden seine methodischen und politischen Schriften ein Publikum, das zunehmend gewohnt war, Reformvorschläge an Argumenten und Evidenz zu messen.
Im wissenschaftstheoretischen Feld brachen gegen Ende des 19. Jahrhunderts neue Strömungen auf. George Boole entwickelte 1854 eine algebraische Logik, und Gottlob Frege legte 1879 eine formale Begriffsschrift vor; Charles S. Peirce vertiefte logische und semiotische Analysen. Diese Entwicklungen verschoben den Fokus von der empiristischen Inferenzlehre auf symbolische Systeme. Dennoch blieben Fragen der Induktion und Kausalität bedeutsam, insbesondere in den entstehenden Sozialwissenschaften. Im 20. Jahrhundert stellten Kritiken des Induktivismus, etwa bei Karl Popper, zentrale Thesen infrage, ohne die historische Bedeutung der klassischen methodischen Programme für Bildung und Verwaltung zu tilgen.
Die rechtliche und politische Gleichstellung von Frauen machte nach 1869 schrittweise Fortschritte, oft unter intensiven Kontroversen. Das Married Women’s Property Act von 1870 und die umfassendere Reform von 1882 erweiterten Eigentumsrechte verheirateter Frauen. Das Parlamentswahlrecht wurde im Vereinigten Königreich erst 1918 für viele Frauen und 1928 auf gleiche Bedingungen wie für Männer ausgedehnt. Im 20. Jahrhundert griff die zweite Frauenbewegung seit den 1960er Jahren liberale Argumente erneut auf, kontextualisierte sie und diskutierte ihre Reichweite in Bildung, Arbeitsrecht und Familienrecht. Dadurch gewannen frühere liberale Texte neue Relevanz und Lesarten.
Die naturwissenschaftlichen Debatten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – etwa zur Evolutionstheorie seit 1859 – verstärkten das Interesse an Regeln wissenschaftlicher Erklärung und an der Übertragbarkeit methodischer Standards auf historische und soziale Phänomene. Statistische Gesellschaften, gegründet seit den 1830er Jahren, professionalisierten Datenerhebung und Evidenzbewertung. In diesem Umfeld wurden methodische Texte als Bausteine eines rationalen öffentlichen Diskurses gelesen, der naturwissenschaftliche Autorität, historische Analyse und politische Verantwortung miteinander verknüpft. Sie boten Maßstäbe, mit denen Anspruch und Grenze wissenschaftlicher Aussagen in gesellschaftlich kontroversen Feldern ausgelotet werden konnten, ohne die Pluralität von Disziplinen zu negieren.
Das Werk untersucht die rechtliche und soziale Unterordnung von Frauen und kritisiert sie als überlieferte, sachlich unbegründete Machtordnung, die dem Prinzip gleicher Freiheit widerspricht. Es fordert Reformen in Ehe-, Bildungs- und Bürgerrechten und begründet diese mit utilitaristischen sowie erfahrungsbezogenen Erwägungen: Gesellschaften gewinnen, wenn Talente unabhängig vom Geschlecht wirken können. Der Ton ist aufklärerisch und streitbar, gestützt auf nüchterne Beispiele und rationale Prüfung statt Berufung auf Tradition.
Die Abhandlung bietet eine systematische Darstellung, wie gültige Schlüsse und wissenschaftliche Erkenntnis aus dem Zusammenspiel von Deduktion und Induktion entstehen. Sie analysiert Begriffe, Urteile und Beweise und entwickelt Verfahren zur Ermittlung von Kausalzusammenhängen, die sowohl in Natur- als auch in Sozialwissenschaften leitend sein sollen. Der Stil ist präzise und methodisch, mit empiristischem Grundton und praxisnahen Leitlinien für Forschung und Begründung.
Beide Werke verbinden Vertrauen in Erfahrung und Argumentation mit einem reformorientierten Ethos, das individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Nutzen ins Zentrum stellt. Wiederkehrend sind Klarheit der Begriffsarbeit, das sorgfältige Abwägen von Einwänden und die Überzeugung, dass rationale Prüfung tradierte Hierarchien korrigieren kann. Stilistisch dominieren nüchterne Analyse und didaktische Gliederung, die komplexe Fragen zugänglich und handlungsrelevant machen.
Die vorliegende Arbeit hat den Zweck, so klar, wie es mir irgend möglich ist, die Gründe darzulegen, welche mich von der frühesten Zeit an, wo ich mir überhaupt eine Meinung über soziale und politische Verhältnisse zu bilden vermochte, zu einer Ansicht bestimmten, die ich seitdem unverrückt festgehalten habe und die, weit entfernt, schwächer oder schwankender zu werden, sich durch die Erfahrungen und das Nachdenken des reiferen Lebens bei mir nur immer stärker befestigt hat. Diese Ansicht, welche ich begründen will, ist die, daß das Prinzip, nach welchem die jetzt existierenden sozialen Beziehungen zwischen den beiden Geschlechtern geregelt werden – die gesetzliche Unterordnung des einen Geschlechtes unter das andere –, an und für sich ein Unrecht und gegenwärtig eines der wesentlichsten Hindernisse für eine höhere Vervollkommnung der Menschheit sei und daß es deshalb geboten erscheine, an die Stelle dieses Prinzips das der vollkommenen Gleichheit zu setzen, welches von der einen Seite keine Macht und kein Vorrecht zuläßt und von der andern keine Unfähigkeit voraussetzt.
Die Worte, welche ich der von mir unternommenen Arbeit vorauszuschicken für notwendig hielt, beweisen, wie schwierig sie ist. Man wäre jedoch in einem großen Irrtum, wenn man wähnte, die Schwierigkeit des Unternehmens läge in dem Mangel oder der Unklarheit der Vernunftgründe, auf welchen meine Überzeugung beruht. Ich habe mit andern Schwierigkeiten zu kämpfen, und zwar mit solchen, welche immer da entstehen, wo man es mit einer ganzen Masse sich streitend erhebender Gefühle zu tun hat. Solange eine Meinung sehr fest im Gefühl wurzelt, wird sie sich durch ein gegen sie geltend gemachtes Übergewicht von Argumenten nicht erschüttern lassen, sondern weit eher an Stabilität gewinnen. Wäre die Meinung als Resultat eines Argumentes gebildet worden, so dürfte man hoffen, die Widerlegung desselben werde auch die Festigkeit der Überzeugung erschüttern; beruht sie jedoch lediglich auf Gefühlen, so wird man sich, je schlechter man vor dem Angriff der Argumente bestehen kann, um so eifriger daran klammern und sich überreden, die Gefühle müßten einen tieferen Grund haben, einen Grund, den die Argumente gar nicht zu erreichen vermögen. Solange das Gefühl besteht, wird es nicht aufhören, neue Verschanzungen aufzuführen und die in die alten gelegte Bresche wieder auszufüllen. Und es gibt so viele Ursachen, welche dazu dienen, gerade in bezug auf diese Angelegenheit die Gefühle aller, welche an alten Einrichtungen und Gebräuchen hängen und sie beschützen, recht eingewurzelt und intensiv zu machen, daß es uns nicht wundernehmen darf, wenn wir gerade sie von dem Fortschritt der großen modernen geistigen und sozialen Übergangs-Periode noch so wenig gelockert und unterwühlt finden. Ebensowenig darf man annehmen, die Barbarei, welche Menschen am längsten festhalten, sei ein geringerer Grad von Barbarei als jene, welche sie früher abgeschüttelt haben.
Die Aufgabe derer, welche eine beinahe allgemein verbreitete Ansicht angreifen, wird unter allen Umständen eine sehr schwere sein. Sie müssen ungewöhnlich befähigt und überdies noch sehr glücklich sein, wenn es ihnen gelingt, sich überhaupt nur Gehör zu verschaffen. Andere Leute haben lange nicht so viele Schwierigkeiten, einen endgültigen Urteilsspruch zu erlangen, wie es jenen macht, daß ihre Sache nur einer Untersuchung unterzogen werde, und haben sie sich wirklich Gehör verschafft, so unterwirft man sie einer Reihe logischer Formalitäten, die sonst von keinem anderen Menschen gefordert werden. In allen anderen Fällen geht man von der Ansicht aus, derjenige, welcher eine Sache behauptet, habe sie zu beweisen. Wird jemand des Mordes angeklagt, so liegt es seinen Anklägern ob, den Beweis seiner Schuld zu führen, nicht ihm, seine Unschuld darzutun. Walten in betreff geschichtlicher Tatsachen, bei denen im allgemeinen die Gefühle der Menschen nicht sehr in Frage kommen, Meinungsverschiedenheiten ob, wie z.B. über die Belagerung von Troja, so erwartet man, daß diejenigen, welche behaupten, das Ereignis habe wirklich stattgefunden, ihre Beweisgründe dafür beibringen, und erst wenn dies geschehen, verlangt man, daß die, welche die geschichtliche Wahrheit des Ereignisses anzweifeln, etwas darüber sagen, und fordert von ihnen niemals mehr, als daß sie die von der Gegenpartei vorgebrachten Beweisgründe als nicht stichhaltig entkräften. Handelt es sich um praktischere politische oder soziale Dinge, so wird die Beweisführung von denen erwartet, welche sich als Gegner der Freiheit hinstellen und irgendeiner Einschränkung oder einem Verbot das Wort reden, mag es sich dabei um eine Beschränkung der Freiheit für die Menschheit im allgemeinen handeln, oder mag von einer Ungleichheit oder einem Vorrecht einer Person oder einer Klasse von Personen im Vergleich zu andern die Rede sein. Es ist a priori die Annahme immer zugunsten der Freiheit und Unparteilichkeit[1q]. Man geht von der Ansicht aus, die Rücksicht auf das allgemeine Wohl erfordere keine Beschränkung, das Gesetz sei ohne Ansehen der Person für alle gleich, ausgenommen da, wo eine ungleiche Behandlung durch ganz bestimmte Gründe der Justiz oder der Staatsklugheit geboten erscheine. Denjenigen, welche sich zu der von mir vertretenen Meinung bekennen, gestattet man jedoch nicht, von einem dieser Gesetze der Beweisführung Vorteil zu ziehen. Es nützt mir nichts, wenn ich sage, daß diejenigen, welche den Satz verfechten: der Mann habe das Recht zu befehlen und die Frau die Pflicht zu gehorchen, oder der Mann sei geeignet, die Frau ungeeignet zur Herrschaft, die Partei sind, welche die Behauptung aufstellen, und daß es deshalb ihre Aufgabe sei, entweder positive Beweise dafür beizubringen oder sich die Verwerfung ihrer Behauptung gefallen zu lassen. Ebensowenig Vorteil wird es mir bringen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß diejenigen, welche den Frauen Freiheiten und Privilegien vorenthalten wollen, die den Männern rechtlich gewährleistet sind, sich dem zwiefachen Verdacht aussetzen, die Freiheit beeinträchtigen und die Parteilichkeit empfehlen zu wollen, daß von ihnen deshalb die strikteste Beweisführung in ihrer Sache zu fordern sei, und wenn dieselbe nicht so geführt werde, daß sie absolut jeden Zweifel ausschließe, der Urteilsspruch gegen sie ausfallen müsse. In gewöhnlichen Fällen würde man diese Einreden als völlig begründet anerkennen, in dieser Angelegenheit ist man weit entfernt davon. Man verlangt nicht nur von mir, daß ich eine Antwort auf alles habe, was je von denen gesagt ist, die in der Frage auf der andern Seite stehen, sondern ich soll mir auch alles vergegenwärtigen, was möglicherweise noch von ihnen gesagt werden könnte – ich soll ihre Gründe auffinden und dafür sogleich die Entgegnung bei der Hand haben; ich soll gleichzeitig alle Argumente für die Bejahung widerlegen und unüberwindliche positive Argumente für die Verneinung beibringen. Vermöchte ich aber selbst allen diesen Anforderungen zu genügen, ließe ich die Gegenpartei auf dem Kampfplatze zurück mit einer ganzen Anzahl von Argumenten, worauf sie mir die Antwort schuldig geblieben, während ich die ihrigen ohne Ausnahme siegreich widerlegt hätte, so würde man doch immer meinen, ich habe nur erst sehr wenig getan. Eine Sache, die unterstützt ist auf der einen Seite vom allgemeinen Herkommen, auf der andern vom populären Gefühl, hat ein zu großes Vorurteil für sich, und dieses wird sich stärker erweisen als jede Überzeugung, welche ein Appell an die gesunde Vernunft in den meisten Köpfen, mit Ausnahme besonders bevorzugter, hervorbringen kann.
Ich erwähne diese Schwierigkeiten nicht, um mich über sie zu beklagen, und zwar vor allen Dingen um dessentwillen nicht, weil mir das doch nichts helfen würde. Sie sind untrennbar von jedem Streit, der unternommen wird zwischen dem Verständnis der Leute auf der einen und deren Gefühlen und langgehegten Gewohnheiten auf der anderen Seite, und wahrlich, das Fassungsvermögen der großen Menge müßte anders geschult und entwickelt sein, als dies bisher der Fall gewesen ist, ehe man von ihr fordern könnte, sie solle in ihre eigene Fähigkeit, Beweisgründe zu würdigen, ein solches Vertrauen setzen, um bei dem ersten durch Argumente unterstützten Angriff, dem sie logisch keinen Widerstand entgegenzusetzen vermag, praktisch geübte Prinzipien aufzugeben, in welchen sie geboren und erzogen ist und welche die Grundlage der meisten gegenwärtig in der Welt zu Recht bestehenden Einrichtungen bilden. Ich mache den Leuten deshalb auch keineswegs einen Vorwurf daraus, daß sie zu wenig Glauben an Beweisgründe haben, sondern daraus, daß sie dem Herkommen und dem allgemeinen Gefühl ein zu großes Vertrauen schenken.
Das reaktionäre neunzehnte Jahrhundert tritt namentlich durch ein Vorurteil in einen sehr charakteristischen Gegensatz zum achtzehnten, es mißt nämlich den außerhalb des Denkvermögens liegenden Elementen der menschlichen Natur dieselbe Unfehlbarkeit bei, welche das achtzehnte Jahrhundert den denkenden und schließenden Elementen eingeräumt haben soll. An die Stelle der Apotheose der Vernunft haben wir die des Instinktes gesetzt, und Instinkt nennen wir alle Regungen in uns, wofür wir keine vernünftigen Beweggründe aufzufinden vermögen. Dieser Götzendienst, der noch weit erniedrigender als der frühere und überdies der verderblichste von allen falschen Kulten der Gegenwart ist, wird sich wahrscheinlich so lange behaupten, bis eine gesunde Psychologie die wahre Wurzel vieler Dinge bloßlegt, welche jetzt für Zwecke der Natur und göttliche Anordnungen ausgegeben werden. Was nun die von mir zu behandelnde Frage anbetrifft, so bin ich bereit, alle die mir durch das Vorurteil gestellten ungünstigen Bedingungen anzunehmen. Ich willige ein, daß die hergebrachte Sitte und das allgemeine Gefühl so lange als gegen mich entscheidend betrachtet werden sollen, bis nachgewiesen ist, daß Sitte und Gefühl von Jahrhundert zu Jahrhundert ganz anderen Ursachen ihre Existenz verdankten als ihrer Gesundheit und daß ihre Macht viel mehr den bösen als den guten Seiten der menschlichen Natur entstammt. Ich lasse mir gefallen, daß das Urteil gegen mich lautet, bis ich nachgewiesen habe, daß der Richter selbst bestochen sei. Die Konzession ist nicht so groß, wie sie scheinen mag, denn diese Beweisführung ist bei weitem der leichteste Teil meiner Aufgabe.
Man geht bei bestehenden Einrichtungen im allgemeinen von der Voraussetzung aus, dieselben seien geeignet, löbliche Zwecke zu erreichen oder hätten sich doch auf alle Fälle früher einmal dazu geeignet erwiesen, und dies verhält sich in der Tat so, wenn eine Einrichtung eingeführt oder aufrechterhalten wird aufgrund der Erfahrung, daß der beabsichtigte Zweck wirklich in dieser Weise am besten und erfolgreichsten erreicht werden könne. Anders würde es sein, wäre nun die Autorität der Männer über die Frauen bei ihrer ersten Einführung das Resultat einer gewissenhaften Vergleichung zwischen verschiedenen Formen der Herrschaft in der Gesellschaft gewesen. Wäre man, nachdem man mehrere andere Formen der gesellschaftlichen Organisation versucht hätte – wie z.B. die Herrschaft der Frauen über die Männer oder Gleichheit zwischen beiden Geschlechtern oder irgendein anderer Modus der zwischen ihnen geteilten Gewalt –, alsdann nach dem Zeugnis der Erfahrung zu der Entscheidung gekommen, die beste Einrichtung und die sicherste für das Glück und Wohlbefinden beider Geschlechter sei die, nach welcher die Frauen gänzlich unter der Herrschaft der Männer stehen, keinen Teil an irgendeiner öffentlichen Angelegenheit haben und jede für sich noch gesetzlich zum Gehorsam gegen den Mann verpflichtet ist, mit dem sie ihr Geschick vereint hat, so könnte man die allgemeine Annahme dieser Einrichtung für den Beweis ansehen, daß sie zu der Zeit, wo man sie einführte, wirklich die beste gewesen sei. Aber selbst dann könnten die Erwägungen, welche damals zu ihren Gunsten sprachen, im Laufe der Zeit gänzlich aufgehört haben, wie dies ja bei andern gesellschaftlichen Einrichtungen aus frühern Jahrhunderten, denen die größte Wichtigkeit beigelegt ward, vielfach der Fall gewesen ist. Die Sachlage ist jedoch in allen Punkten genau das Gegenteil von allen diesen Voraussetzungen. Zuvörderst beruht die günstige Meinung für das gegenwärtige System, welches das schwächere Geschlecht dem stärkern gänzlich unterordnet, nur auf Theorie, denn man hat niemals mit einem andern nur einen Versuch gemacht, so daß also die Erfahrung in diesem Falle durchaus kein Urteil abzugeben vermag. Zweitens war die Einführung dieses Systems der Ungleichheit niemals das Resultat der Überlegung oder des Vordenkens oder irgendwelcher sozialen Ideen oder sonst einer Erwägung dessen, was zum Besten der Menschheit und zu einer guten gesellschaftlichen Ordnung am ersprießlichsten sei. Es verdankt seine Entstehung einfach dem Umstande, daß vom frühesten Kindesalter der Menschheit an jede Frau sich in einem Zustande der Knechtschaft bei irgendeinem Manne befunden hat. Gesetze und politische Systeme beginnen mit Anerkennung derjenigen Beziehungen, welche sie bereits bei den einzelnen Individuen als bestehend vorfinden. Sie verwandeln das, was eine bloße physische Tatsache war, in ein legales Recht, geben ihm die Sanktion der Gesellschaft und sind grundsätzlich bestrebt, diese Rechte durch öffentliche und organisierte Einrichtungen zu sichern und zu schützen und dadurch die unregelmäßigen und ungesetzlichen Konflikte der physischen Kraft unmöglich zu machen. Diejenigen, welche bereits zum Gehorsam gezwungen worden waren, sahen sich auf diese Weise nun auch gesetzlich dazu verurteilt. Die Sklaverei, welche eine bloße Frage der physischen Kraft zwischen dem Herrn und dem Sklaven gewesen war, wurde geregelt und ward ein Punkt des Übereinkommens zwischen den Herren, welche sich miteinander zum gegenseitigen Schutz verbanden und sich durch ihre vereinigte Kraft ihre gesamten Besitztümer und einschließlich auch ihre Sklaven garantierten. In früheren Zeiten war die Mehrzahl des männlichen Geschlechtes ebensogut Sklaven wie das gesamte weibliche Geschlecht. Und es verflossen viele Jahrhunderte, und unter diesen manches Jahrhundert hoher Kultur, ehe ein Denker kühn genug war, das Recht und die absolute Notwendigkeit der einen oder der andern Sklaverei in Frage zu ziehen. Allmählich standen solche Denker auf, welche den allgemeinen Fortschritt der Gesellschaft unterstützten, und so ist denn in allen Landern des christlichen Europas (in einem derselben allerdings erst in den letzten Jahren) die Sklaverei des männlichen Geschlechts gänzlich aufgehoben, die des weiblichen Geschlechts nach und nach in eine mildere Form der Abhängigkeit umgewandelt worden. Diese Abhängigkeit, wie sie gegenwärtig existiert, ist jedoch keine ursprüngliche Institution, welche durch Erwägungen der Gerechtigkeit und der sozialen Wohlanständigkeit einen frischen Impuls erhalten hätte – sie ist der immer noch andauernde primitive Zustand der Sklaverei, nur gelindert und gemäßigt durch dieselben Ursachen, welche im allgemeinen die Sitten gemildert und alle Beziehungen zwischen den Menschen einem größern Einflusse der Gerechtigkeit und Humanität unterworfen haben. Den Flecken ihrer brutalen Abstammung hat die Abhängigkeit der Frauen dadurch aber noch lange nicht verloren, und es kann deshalb aus dem Umstände, daß sie vorhanden ist, durchaus keine günstige Meinung für ihr Dasein hergeleitet werden. Das einzige, was man vielleicht zu ihren Gunsten anführen könnte, müßte darauf begründet werden, daß sie sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat, während andere Mißbräuche, deren Ursprung auf dieselbe abscheuliche Quelle zurückzuführen ist, längst abgeschafft sind, und in der Tat ist es dieser Umstand, welcher dazu dient, oberflächlicheren Zuhörern die Versicherung so unglaublich klingen zu lassen, daß die Ungleichheit der Rechte zwischen Mann und Frau keine andere Quelle habe als das Faustrecht – das Recht des Stärksten.
Es gibt dem Fortschritt der Zivilisation und der Veredlung des moralischen Gefühls der Menschheit in gewisser Hinsicht ein günstiges Zeugnis, daß die aufgestellte Behauptung den Eindruck des Paradoxen macht. Wir leben jetzt – d.h. eine oder einige der am weitesten vorgeschrittenen Nationen leben jetzt in einem Zustande, in welchem das Gesetz des Stärksten als leitender Grundsatz in den weltlichen Angelegenheiten gänzlich verworfen zu sein scheint; niemand bekennt sich mehr offen dazu, und in den meisten Beziehungen zwischen den Menschen ist auch niemandem mehr dessen Anwendung gestattet. Gelingt es jemandem dennoch, das Recht des Stärkeren zur Ausführung zu bringen, so geschieht dies nur unter irgendeinem Verwande, welcher seiner Handlung den Anschein gibt, als werde durch dieselbe ein allgemeines soziales Interesse gewahrt. Weil dies die augenfällige Lage der Verhältnisse ist, schmeichelt sich das Publikum aber, das Gesetz des Stärkern habe wirklich aufgehört und könne unmöglich den Grund für die Existenz einer Einrichtung bilden, welche bis auf den heutigen Tag in vollster Kraft besteht. Man denkt, eine unserer gegenwärtigen Institutionen, möge sie begonnen haben, wie sie wolle, könnte sich unmöglich bis zu unserer jetzigen Periode vorgeschrittener Zivilisation erhalten haben, wenn sie nicht gestützt würde durch ein wohlbegründetes Gefühl ihrer Paßlichkeit für die menschliche Natur und ihrer Ersprießlichkeit für das allgemeine Beste. Die Leute übersehen dabei nur die große Lebensfähigkeit und Dauerhaftigkeit solcher Institutionen, welche der Macht das Recht an die Seite setzen; sie überlegen nicht, wie fest und zähe man an diesen hängt, wie sehr die guten wie die bösen Neigungen derer, welche die Macht in Händen haben, sich vereinigen, um sie festzuhalten; wie langsam schlechte Institutionen zu Fall gebracht werden können, wie sie nur sehr vereinzelt schwinden und zuerst immer die, welche am wenigsten mit den Gewohnheiten des täglichen Lebens verwachsen sind. Man bedenkt nicht, daß diejenigen, welche gesetzliche Macht erlangten, weil sie zuerst physische besaßen, jener sich selten eher entäußert haben, als bis diese physische Macht auf die bis dahin Unterdrückten übergegangen war. Da nun ein solcher Wechsel der physischen Kraft in der Sache der Frauen niemals zu erwarten steht und da sich zu diesem Umstande noch einige andere gesellen, welche den Fall ganz besonders eigentümlich und charakteristisch machen, so ist es wohl als gewiß anzunehmen, daß dieser Zweig des Systems des auf Macht begründeten Rechtes, obwohl er gegen früher in seinen rohesten Zügen sehr und in einem höheren Grade als verschiedene andere gemildert worden ist, doch derjenige sein wird, den wir am allerletzten verschwinden sehen werden.
Es war unvermeidlich, daß von allen auf Macht begründeten gesellschaftlichen Beziehungen gerade diese eine Einrichtung alle andern überdauern und durch Generationen, in welchen man Institutionen besitzt, die auf dem Prinzip gleicher Gerechtigkeit begründet sind, eine beinahe einzige Ausnahme von dem allgemeinen Charakter der Zeit, ihren Gesetzen und Sitten bilden mußte. Solange diese Einrichtung nicht selbst ihren Ursprung verkündete und solange ihr wahrer Charakter nicht durch Diskussionen an die Öffentlichkeit gebracht ward, ließ man sich nicht einfallen, in einem wie schneidenden Gegensatze sie zur modernen Zivilisation stehe – in einem ebenso großen Gegensatz, wie die häusliche Sklaverei bei den Griechen zu der Ansicht stand, welche sie von sich als von einem freien Volke hatten.
Die jetzt lebende Generation und die zwei oder drei ihr zuletzt vorangegangenen haben in Wahrheit jedes praktische Verständnis für die primitiven Bestimmungen der Menschheit verloren, und nur diejenigen, welche die Geschichte zu einem besonderen Studium gemacht, und diejenigen, welche die noch jetzt von den lebenden Repräsentanten längst vergangener Zeiten bewohnten Teile der Erde öfter besucht haben, können sich ein Bild von dem früheren Zustande der Gesellschaft machen. Die Leute begreifen es gar nicht, wie absolut in früheren Jahrhunderten das Gesetz der überlegenen Kraft zugleich Gesetz des Lebens war und wie offen und unumwunden man sich dazu bekannte; ich sage offen und unumwunden, hüte mich aber wohl, Ausdrücke wie zynisch oder schamlos zu gebrauchen, denn dadurch würde angedeutet werden, daß man sich doch des Beschämenden dieser Einrichtung bewußt gewesen wäre, und damit verleitete man zu einem Irrtum. Ein solches Bewußtsein konnte in jenen Jahrhunderten in keinem Kopfe auftauchen, es müßte denn der eines Philosophen oder Heiligen gewesen sein. Die Geschichte gibt uns einen recht traurigen Einblick in die menschliche Natur, indem sie uns schildert, wie genau die Rücksicht, welche man dem Leben, dem Eigentum, der ganzen irdischen Glückseligkeit einer Klasse von Personen schuldig zu sein glaubte, abgemessen ward nach ihrer Macht, etwas zu verteidigen oder zu erobern; wie alle, welche sich der bewaffneten Autorität widersetzten, mochte die Veranlassung dazu auch eine noch so furchtbare gewesen sein, nicht allein das Gesetz des Stärkeren, sondern alle anderen Gesetze und alle Ansichten über ihre Verpflichtungen gegen die Gesellschaft gegen sich hatten und in den Augen derer, denen sie Widerstand geleistet, nicht nur für Verbrecher galten, sondern für Verbrecher der allerschlimmsten Art, gegen die man die grausamsten Strafen, die ein Mensch nur für den andern ersinnen konnte, zur Ausführung bringen mußte. Der erste schwache Schimmer eines Gefühls der Verpflichtung eines Höhergestellten, die Rechte Untergebener anzuerkennen, begann erst dann, wenn er durch irgendwelche Umstände genötigt worden war, ihnen irgendein Versprechen zu leisten; und obschon auch diese Versprechen, selbst wenn sie durch die feierlichsten Eide bekräftigt waren, jahrhundertelang bei den nichtigsten Anlässen gebrochen oder verletzt wurden, so liegt doch die Wahrscheinlichkeit vor, daß dies, ausgenommen Personen, welche tiefer als auf der damaligen Durchschnittsstufe der Moralität standen, immer nicht ohne einige Gewissensskrupel geschah. Die alten Republiken, von Anfang an meistens auf einer Art von gegenseitigem Vertrag gegründet oder wenigstens durch die Vereinigung von Personen von nicht sehr ungleicher Stärke gebildet, lieferten demzufolge das erste Beispiel einer gesellschaftlichen Verbindung, welche durch ein anderes Gesetz als das des Stärkern zusammengefügt und beherrscht ward. Bleibt auch das ursprüngliche Gesetz der Stärke in voller Kraft zwischen den Republikanern und ihren Sklaven und ebenso (wo es nicht durch ausdrücklichen Vertrag beschränkt war) zwischen einer Republik und ihren Untertanen oder andern unabhängigen Republiken, so datiert doch von der Aufhebung desselben für einen, wenn auch nur sehr engen Kreis die Regeneration der menschlichen Natur, denn es entstanden dadurch neue Anschauungen, welche man bald durch die Erfahrung als außerordentlich wertvoll für das materielle Interesse erkannte und die von da an nur erweitert, nicht mehr hervorgerufen zu werden brauchten. Obgleich die Sklaven nicht als ein Teil der Republik betrachtet wurden, erkannte man doch in den Freistaaten zuerst an, daß sie als menschliche Wesen Rechte besäßen.
Die Stoiker waren, glaube ich, die ersten (abgesehen von der durch das jüdische Gesetz gebotenen Ausnahme), welche als einen Teil ihres Sittengesetzes den Satz aufstellten: der Mensch habe gegen seine Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen. Seit dem Auftreten des Christentums konnte niemand dieser Lehre in der Theorie mehr fremd bleiben, und solange die katholische Kirche besteht, haben sich zu allen Zeiten eifrige Verteidiger derselben gefunden. Dennoch war ihre Durchführung eine der schwersten Aufgaben, welche das Christentum zu erfüllen hatte. Länger als tausend Jahre führte die Kirche den Kampf ohne einen irgend nennenswerten Erfolg. Das Mißlingen hatte seinen Grund nicht in ihrem Mangel an Macht über die Gemüter der Menschen. Die Macht der Kirche war unbegrenzt. Sie konnte Könige und Fürsten vermögen, sich ihrer kostbaren Schätze zum Besten der Kirche zu entäußern. Sie konnte Tausende bestimmen, in der Blüte des Lebens, im Besitz aller Erdengüter und Ehren, auf alles zu verzichten und sich in Klöstern einzuschließen, um durch Armut, Beten und Kasteien den Himmel zu erwerben. Sie konnte Hunderttausende über Land und Meer, durch Europa und Asien senden, um für die Befreiung des Heiligen Grabes ihr Leben zu opfern. Sie konnte Könige dazu bringen, sich von Frauen, die sie mit der leidenschaftlichsten Zärtlichkeit liebten, zu scheiden, weil die Kirche erklärte, daß sie im siebenten (nach unserer Berechnung im vierzehnten) Grade mit ihnen verwandt waren. Alles dieses konnte die Kirche; was sie aber nicht konnte, war, die Menschen dahin zu bringen, daß sie einander weniger bekämpften oder ihre Leibeigenen und, wenn sie es imstande waren, auch ihre Bürger weniger grausam tyrannisierten. Sie konnte sie nicht dazu bringen, auf die Anwendung der Gewalt zu verzichten, mochte sich diese nun fechtend oder triumphierend äußern. Dazu vermochten die Machthaber nur eins zu bestimmen, eine andere, der ihrigen überlegene Gewalt. Nur die wachsende Macht der Könige setzte den bis dahin zwischen den einzelnen Rittern und Herren geführten Kämpfen ein Ziel und beschränkte den Krieg auf Könige oder Kronprätendenten gegeneinander; nur durch das Erstarken eines reichen und waffentüchtigen Bürgerstandes in den befestigten Städten und durch städtisches Fußvolk, das sich im Felde mächtiger erwies als die undisziplinierte Reiterei, gelang es, die unverschämte Tyrannei der Adeligen gegen den Bürger- und Bauernstand in gewisse Grenzen zu bannen. Der Hang und die Versuche zur Unterdrückung der andern Stände seitens des Adels blieb nicht nur bis, sondern lange nachdem die Unterdrückten zu einer Macht gelangt waren, welche sie in den Stand setzte, eine sehr empfindliche Rache zu üben, und dieser Zustand herrschte auf dem Kontinent noch vielfach zur Zeit der Französischen Revolution, während ihm in England die frühere und bessere Organisation der demokratischen Klassen durch Einführung gleicher Gesetze für alle und freie nationale Institutionen ein schnelleres Ende gemacht hatte.
Befindet man sich somit darüber in Unwissenheit, daß während der bei weitem größten Zeit der Existenz des Menschengeschlechtes das Recht des Stärkeren das anerkannte Gesetz für das allgemeine Verhalten war, während jedes andere nur als besondere und ausnahmsweise Folge speziell getroffener Übereinkommen betrachtet werden durfte, und daß die Ansprüche, daß die sozialen Angelegenheiten im großen und ganzen nach den Bestimmungen des Sittengesetzes geregelt werden sollen, erst von einer nicht sehr fern liegenden Epoche an datieren, so gibt man sich ebensowenig Mühe, sich zu erinnern oder darüber nachzudenken, daß Einrichtungen und Gebräuche, welche nie einen andern Grund und Ursprung hatten als das Recht der Gewalt, jetzt noch inmitten eines Jahrhunderts fortbestehen, dessen Ansichten und Denkweise ihre Einführung nimmermehr gestattet hätten. Es sind noch nicht vierzig Jahre her, daß es Englandern gesetzlich erlaubt war, menschliche Geschöpfe in Knechtschaft zu halten und als ihr verkaufbares Eigentum zu betrachten; noch in unserm Jahrhundert war es gestattet, Neger mit List oder Gewalt fortzuschleppen, zu verschachern, sie buchstäblich zu Tode zu hetzen. Dieses äußerste Extrem des Gesetzes der Gewalt, das selbst von denen verdammt wird, welche sonst jede andere Form der Gewaltherrschaft gutzuheißen vermögen, diese das Gefühl aller, welche sich auf einen unparteiischen Standpunkt stellen können, empörende Abscheulichkeit war noch so lange Gesetz im zivilisierten, christlichen England, daß viele der unter uns Lebenden sich dessen erinnern können, und in der einen Hälfte des anglosächsischen Amerika existierte vor drei oder vier Jahren nicht nur die Sklaverei, sondern der Sklavenhandel und die »Züchtung« von Sklaven zum Zwecke des Verkaufes gehörte zu den lebhaftesten kommerziellen Beziehungen, welche die Sklavenstaaten miteinander unterhielten. Ein solcher Zustand konnte so lange bestehen, obgleich nicht nur ein sehr starkes Gefühl dagegen vorherrschend war, sondern auch, wenigstens in England, sich eine weit geringere Summe der Vorliebe und des Interesses dafür erhob, als dies sonst bei andern gewohnheitsmäßigen Mißbräuchen der Gewalt der Fall zu sein pflegt, denn hier trat das Motiv – die krasse Habsucht – gar zu nackt und unverhüllt zutage, und diejenigen, welche von dem Mißbrauch Vorteil zogen, waren doch immer numerisch ein nur sehr kleiner Teil des Landes, während das natürliche Gefühl aller, die nicht persönlich dabei interessiert waren, nur der ungeteilteste Abscheu sein konnte. Das Anführen eines so extremen Beispiels macht es eigentlich überflüssig, noch andere herbeizuziehen; betrachten wir aber dennoch auch die lange Dauer der absoluten Monarchie. In England herrscht gegenwärtig fast durchgängig die Überzeugung, daß der Militär-Despotismus nichts als eine Form des Gesetzes der Gewalt sei und keinen andern Ursprung, keine andere Rechtfertigung als dieses habe, wogegen er in anderen europäischen Staaten noch existiert oder soeben erst zu existieren aufgehört hat und es noch in allen Schichten des Volkes und namentlich unter den Personen von Rang und Einfluß eine starke ihm günstig gesinnte Partei gibt. So groß ist die Macht eines bestehenden Systems selbst noch dann, wenn es durchaus nicht mehr universell ist, und obgleich es nicht allein in jeder Periode der Geschichte große und wohlbekannte Beispiele eines gegenteiligen Systems gegeben hat, sondern diejenigen Staaten, welche ein solches bei sich einführten, dadurch unveränderlich zu einem bedeutenden und berühmten Gemeinwesen gelangten. Ferner ist auch in diesem Falle der Inhaber der unbegrenzten Macht – derjenige, welcher direkt an dem System interessiert ist – nur eine Person, während alle übrigen als Untertanen eigentlich darunter zu leiden haben. Das ihnen aufgelegte Joch mußte naturgemäß und notwendigerweise für alle drückend und demütigend sein, mit Ausnahme dessen, der den Thron einnimmt, und dessen, welcher sein Nachfolger zu sein erwartet; und dennoch sahen und sehen wir, daß man dieses System nicht nur ganz natürlich findet, sondern ihm auch den Vorzug vor andern eingeräumt hat und vielleicht noch einräumt.
Wie verschieden sind indes die angeführten Beispiele von der Macht der Männer über die Frauen! Ich will die Frage jetzt noch gar nicht vom rechtlichen Standpunkt aus angreifen. Ich will nur zeigen, wie diese Herrschaft, selbst wenn sie sich durch gar nichts rechtfertigen ließe, doch der Natur der Sache nach eine viel permanentere werden mußte als die andern, welche dessenungeachtet bis zu unsern Zeiten herab gewährt haben. Die Genugtuung, welche die Ausübung der Macht dem Stolze gewährt, das persönliche Interesse, welches damit verbunden ist, beschränkt sich hier nicht auf einen einzelnen oder auf eine begrenzte Anzahl, sondern ist dem gesamten männlichen Geschlecht gemeinsam. Es handelt sich hier nicht um abstrakte Wünsche, nicht, wie bei politischen Bewegungen, um Errungenschaften, welche nur für die Führer eine bedeutendere persönliche Wichtigkeit haben, sondern es betrifft die Person und den häuslichen Herd jedes männlichen Familienhauptes wie jedes, der einmal ein solches zu werden gedenkt. Der niedrigste Tagelöhner übt sein Teil daran ebensogut oder gedenkt es auszuüben wie der Abkömmling des höchsten Adelsgeschlechtes. Der Wunsch nach Macht ist in diesem Falle um so stärker, als jeder, der nach Macht strebt, sie vor allen Dingen über die zu besitzen wünscht, welche ihm am nächsten stehen, mit denen er die meisten gemeinsamen Beziehungen hat, mit denen er sein Leben verbringt und bei denen jede Unabhängigkeit von seiner Autorität seinen Neigungen und Gewohnheiten störend in den Weg treten kann.
Sind schon die andern angeführten Beispiele einer auf Gewalt gegründeten Macht, deren Erhaltung soviel weniger im allgemeinen Interesse lag, nur langsam und mit den größten Schwierigkeiten zu beseitigen gewesen, um wieviel schwieriger muß es in diesem Falle sein, selbst wenn keine bessere Grundlage als für die andern vorhanden ist. Wir müssen dabei noch bedenken, daß die Machthaber in diesem Falle noch ganz andere Handhaben zur Niederhaltung jeder Auflehnung gegen sich besitzen, als in jedem anderen Verhältnis zu Gebote stehen. Die Unterdrückten leben jede unter den Augen und man könnte beinahe sagen in den Händen ihres Herrn, in engerer Gemeinschaft mit ihm als mit irgendeinem ihrer Mitgeschöpfe, ohne jegliches Mittel, sich gegen ihn zu verbünden, ohne die Macht, ihn selbst örtlich zu überwältigen, wohl aber mit den stärksten Motiven, seine Gunst zu gewinnen und alles zu vermeiden, was ihn aufbringen könnte. Es ist genugsam bekannt, wie oft in Kämpfen für politische Emanzipation die Führer durch Bestechung der Sache, welcher sie dienten, abwendig gemacht oder durch Drohungen eingeschüchtert worden sind. In der Frauensache ist jedes Individuum der unterdrückten Partei in einem chronischen Zustande der gleichzeitigen Bestechung und Einschüchterung. Eine große Anzahl der Anführerinnen und eine noch bei weitem größere Zahl derer, welche sich ihnen anschließen, mußten, indem sie die Fahne des Widerstandes entrollten, alle Freuden, alle Annehmlichkeiten, welche ihr individuelles Los ihnen bis dahin gewährt hat, beinahe vollständig zum Opfer bringen. Hat jemals ein System des Privilegiums und der gewaltsamen Niederhaltung sein Joch eng um die Nacken derer, auf welchen es lastet, geschlungen, so ist es dieses. Ich habe noch gar nicht bewiesen, daß es ein ungerechtes System ist; aber jeder, der imstande ist, über den Gegenstand nachzudenken, muß einsehen, daß, selbst wenn es ein solches war, es doch alle andern Formen ungerechter Autorität überdauern mußte. Und da, wie wir gesehen haben, einige der gröbsten Formen dieser ungerechten Autorität noch in mehreren zivilisierten Landern existieren und in andern soeben erst abgeschüttelt worden sind, so müßte es wunderbar zugehen, wenn diese bei weitem am tiefsten eingewurzelte Form irgendwo schon in einer bemerkenswerten Weise erschüttert sein sollte. Ein viel größeres Wunder scheint es im Gegenteil, daß sich dagegen schon so zahlreiche Proteste und Zeugnisse erhoben haben, wie dies in der Tat der Fall ist.
Man könnte den Einwand erheben, daß sich ein Vergleich zwischen der Herrschaft des männlichen Geschlechtes und den von mir angeführten Formen einer ungerechten Macht nicht wohl ziehen lasse, weil diese willkürlich und die Folge bloßer Usurpation waren, jene im Gegenteil natürlich sei. Aber gab es denn jemals eine Herrschaft, welche denen, die im Besitz derselben waren, nicht natürlich erschien? Es gab eine Zeit, wo die Teilung des Menschengeschlechtes in zwei Klassen, eine kleine der Herren und eine zahlreiche der Sklaven, selbst den gebildetsten Geistern ganz natürlich, ja als die einzige natürliche Bedingung für das Menschengeschlecht erschien. Kein Geringerer als der so enorm viel zum Fortschritt der Menschheit beitragende Aristoteles vertrat ohne Zweifel, ohne das geringste Schwanken diese Ansicht und basierte sie auf denselben Voraussetzungen, auf welchen die Behauptung der Notwendigkeit der Herrschaft der Männer über die Frauen gewöhnlich basiert wird, nämlich innerhalb des menschlichen Geschlechtes gäbe es verschiedene Naturen – freie Naturen und Sklaven-Naturen. Die Griechen hätten eine freie Natur, die barbarischen Rassen der Thrakier und Asiaten aber eine Sklaven-Natur. Doch weshalb brauche ich denn bis Aristoteles zurückzugehen? Stellten nicht die Sklavenhalter in den Südstaaten von Amerika ganz dieselbe Behauptung mit dem ganzen Fanatismus auf, mit welchem Menschen Theorien festhalten, die ihre Leidenschaften rechtfertigen und ihrem persönlichen Interesse Legitimität geben? Nahmen sie nicht Himmel und Erde dafür zu Zeugen, daß die Herrschaft des Weißen über den Schwarzen eine Einrichtung der Natur sei, daß die schwarze Rasse von Natur ganz unfähig für die Freiheit sei und das Zeichen der Knechtschaft in sich trage? Einige gingen in ihrem Eifer sogar so weit, zu behaupten, die Freiheit der Handarbeiter sei überhaupt eine naturwidrige Ordnung der Dinge.
Von der andern Seite erklärten auch die Anhänger der absoluten Monarchie dieselbe für die einzige natürliche Staatsform, hervorgegangen aus dem patriarchalen Verhältnis, welches die erste sich ganz freiwillig entwickelnde gesellschaftliche Form gewesen sei, denn sie sei auf der Familie basiert. Da aber die Familie die Grundlage für die Gesellschaft bilde, sei eine Staatsform, die sich auf sie zurückführen lasse, die allein naturgemäße. Ja selbst das Gesetz des Stärkeren hat für diejenigen, welche sich auf kein anderes berufen konnten oder wollten, immer als der natürlichste Grund für die Ausübung der Gewalt gegolten. Erobernde Völkerstämme fanden es stets ganz natürlich, daß die Unterworfenen den Siegern Gehorsam leisten mußten oder, wie sie es wohllautender umschrieben, daß der schwächere, unkriegerische Stamm dem tapferen, männlichen untergeben sei. Die oberflächlichste Bekanntschaft mit den Lebensverhältnissen des Mittelalters lehrt uns, wie außerordentlich natürlich dem feudalen Adel die von ihm über die niederen Stände ausgeübte Herrschaft erschien und wie unnatürlich und unerhört ihm der Gedanke war, eine Person aus diesen unteren Schichten könne Gleichstellung mit ihm beanspruchen oder gar über ihn zur Herrschaft gelangen. Und nicht bloß die herrschenden Klassen huldigten dieser Ansicht, sie war bei den unterdrückten nicht weniger verbreitet. Die sich emanzipierenden Leibeigenen und Bürger erhoben selbst in ihren heftigsten Kämpfen keinen Anspruch darauf, an der Herrschaft teilzunehmen, sondern verlangten nur eine größere oder geringere Einschränkung der sie tyrannisierenden Macht. Aus diesen Beispielen geht hervor, daß man unnatürlich gewöhnlich das nennt, was ungewöhnlich ist, und daß alles, was hergebrachte Gewohnheit ist, auch natürlich erscheint. Die Unterjochung der Frauen durch die Männer ist eine universelle Gewohnheit, jedes Abweichen davon erscheint konsequent unnatürlich. Einer reicheren Erfahrung bleibt es jedoch nicht verborgen, wie selbst in diesem Falle das Gefühl gänzlich abhängig von der Gewohnheit ist. Die Völker, welche in entfernten Teilen der Erde leben, setzt, wenn sie von den Einrichtungen Englands hören, nichts so sehr in Erstaunen, als daß es unter dem Zepter einer Königin steht; die Sache scheint ihnen so unnatürlich, daß sie unglaublich klingt; dem Engländer dagegen erscheint dies nicht im geringsten unnatürlich, weil er daran gewöhnt ist, wohl aber findet er es unnatürlich, daß Frauen Soldaten oder Parlamentsmitglieder sein sollen. In den feudalen Jahrhunderten hielt man im Gegenteil wieder Krieg und Politik gar nicht für so unnatürlich für Frauen, weil es eben nicht ungewöhnlich war, daß sie sich damit beschäftigten. Es schien natürlich, daß die Frauen der bevorzugten Klassen von männlichem Charakter waren und ihren Gatten und Vätern in nichts als in der körperlichen Kraft nachstanden. Den Griechen scheint die Unabhängigkeit der Frauen weniger unnatürlich vorgekommen zu sein als allen andern Völkern; dafür spricht wenigstens die Mythe von den Amazonen, welche sie für historisch hielten, und das Beispiel der Spartanerinnen, welche, obschon sie von dem Gesetz ebensosehr eingeengt waren wie die Frauen der andern griechischen Staaten, doch tatsächlich viel mehr Freiheit besaßen, und die, da sie unter denselben körperlichen Übungen wie die Männer aufwuchsen, den stärksten Beweis lieferten, daß sie von Natur durchaus nicht ungeeignet dafür waren. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß die an Sparta gemachten Erfahrungen Platon bestimmten, unter vielen andern Lehrsätzen auch den von der politischen und sozialen Gleichheit der beiden Geschlechter aufzustellen.
Es wird mir der Einwand gemacht werden, die Herrschaft der Männer über die Frauen unterscheide sich ja von jeder andern eben dadurch, daß sie keine Herrschaft der Gewalt sei, sondern freiwillig angenommen werde; die Frauen beklagen sich nicht darüber, sondern geben vielmehr jede einzeln ihre Zustimmung dazu. Zuvörderst gibt es eine große Anzahl von Frauen, die sie nicht annehmen. Von dem Augenblicke an, wo Frauen sich fähig fühlten, ihre Gefühle und Gedanken durch ihre Schriften zu verkünden (der einzige Weg der Öffentlichkeit, der ihnen von der Gesellschaft gestattet ist), hat eine sich immer vergrößernde Zahl derselben gegen ihre jetzige soziale Stellung Protest erhoben, und ganz kürzlich erst haben viele Tausende von Frauen, und an ihrer Spitze die bedeutendsten, welche die Öffentlichkeit kennt, eine Petition um Gewährung des Stimmrechtes an das Parlament gerichtet. Der Anspruch auf eine ebenso gründliche Ausbildung und in denselben Zweigen des Wissens, wie sie dem Manne zugänglich ist, wird von den Frauen immer nachdrücklicher und mit immer größerer Aussicht auf Erfolg betont, und ebenso wird die Forderung ihrer Zulassung zu ihnen bisher verschlossenen Gewerben und Beschäftigungen von Jahr zu Jahr lauter und dringender. Haben wir in England auch noch nicht wie in den Vereinigten Staaten von Amerika periodische Zusammenkünfte und eine organisierte Partei zum Zwecke der Agitation für die Rechte der Frauen, so gibt es doch einen zahlreichen und rührigen Verein, der von Frauen gebildet und von ihnen geleitet ist, in der eingeschränkteren Absicht, die politische Freiheit zu erlangen. Und nicht bloß in England und Amerika beginnen Frauen mehr und mehr gemeinschaftlich gegen die Übelstände, unter denen sie leiden, zu protestieren. In Frankreich, Italien, Deutschland, der Schweiz, Rußland zeigen sich ganz dieselben Erscheinungen. Wie viele Frauen außerdem dieselben Wünsche hegen, sie aber nicht aussprechen, läßt sich nicht annähernd schätzen; aber es sind Anzeichen genug vorhanden, daß ihre Zahl eine sehr große ist und daß sie sich ins Unendliche vermehren würde, lehrte man die Frauen nicht von Kindheit an, sie als ungeziemend für ihr Geschlecht zu unterdrücken.
Bedenken wir, daß geknechtete Klassen nie mit einem Male vollkommene Freiheit forderten. Als Simon von Montfort die Deputierten der Nichtadligen zum ersten Male berief, damit sie ihre Sitze im Parlament einnähmen, ließ einer von ihnen sich da im Traum einfallen, zu verlangen, daß eine von ihren Vollmachtgebern gewählte Versammlung Ministerien schaffen und zerstören und Königen in Staatsangelegenheiten Vorschriften machen solle? Nicht dem Ehrgeizigsten kam ein solcher Gedanke. Der Adel hatte bereits diese Prätention, die Nichtadeligen beanspruchten nichts, als vor willkürlicher Besteuerung und vor groben persönlichen Bedrückungen seitens der königlichen Beamten gesichert zu sein. Es ist ein politisches Naturgesetz, daß diejenigen, welche sich seit langer Zeit unter irgendeiner Gewalt oder Herrschaft befinden, niemals damit beginnen, daß sie sich über die Herrschaft selbst beklagen, sondern nur über die drückende Ausübung derselben; und es fehlt wahrlich nicht an Frauen, die sich über schlechte Behandlung seitens ihrer Männer beschweren. Es würde dies sicher von einer noch viel größeren Menge geschehen, wenn Beschwerden nicht die größte Provokation zur Wiederholung und Steigerung der schlechten Behandlung wären. Dieser Umstand ist es, an dem alle Versuche scheitern, die Macht zu behalten, aber die Frauen gegen den Mißbrauch derselben zu schützen. In keinem andern Verhältnisse – außer noch dem des Kindes zum Vater – wird die Person, welche erwiesenermaßen ein Unrecht erlitten hat, wieder in die Gewalt dessen gegeben, der ihr dasselbe zugefügt. Es ist daher ganz selbstverständlich, daß Frauen oft lieber die schwersten Mißhandlungen dulden als die Gesetze zu ihrem Schutze anrufen, und daß sie, wenn sie dies in einem Moment der unüberwindlichen Empörung oder auf Zureden der dazwischen getretenen Nachbarn wirklich getan, sich später ängstlich bemühen, soviel wie irgend möglich zu vertuschen und ihre Tyrannen von der verdienten Strafe loszubitten.
