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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Institut für Versicherungsbetriebslehre), Veranstaltung: Seminar "Versicherungssparten und Versicherungsplanspiel", Sprache: Deutsch, Abstract: Gesundheit wird gemeinhin als das „höchste Gut des Menschen“ angesehen. Sie stellt eines der physiologischen Grundbedürfnisse neben Atmen, Nahrungsaufnahme und Schlafen dar.1 Ohne sie verlieren alle anderen Bedürfnisse des Menschen an Bedeutung und Wertigkeit, weil deren Befriedigung gar nicht erst zu erreichen ist. Auch aus den Art. 2 und 3 des Grundgesetzes der BRD lässt sich die herausragende Relevanz von Gesundheit ableiten. In einer sog. „Wohlstandsgesellschaft“ wie der unseren, wo die Erfüllung der Grundbedürfnisse selbstverständlich geworden ist, wird Gesundheit als entscheidender Indikator für Lebenszufriedenheit angesehen.2 Gesundheit ist somit unendlich wertvoll, zugleich aber auch sehr teuer.3 Jedoch schließt dieser Umstand sozialschwache Individuen der Gesellschaft vom Zugang zur „Gesundheit“ aus. Dieses entspräche nicht dem Solidaritätsprinzip, welches in der deutschen sozialen Marktwirtschaft eine entscheidende Rolle spielt. Darum hat es sich der deutsche Staat in Form eines Sozialversicherungssystems, in dem das Krankenversicherungssystem implementiert ist, zur Aufgabe gemacht, allen Bürgern den gleichen Zugang zum Gut „Gesundheit“ zu gewährleisten, unabhängig von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Besonderheit in Deutschland besteht im Nebeneinander subsidiärer staatlicher sowie privater Träger in einem staatlich regulierten, gegliederten Gesundheitssystem, welches zugleich die größte Wirtschaftsbranche in der BRD darstellt. Aus diesem Grunde beschäftigt sich die vorliegende Arbeit zunächst mit den grundlegenden Strukturprinzipien des deutschen Krankenversicherungssystems und dessen Besonderheiten sowie der Bedeutung für die Volkswirtschaft und der geschichtlichen Entwicklung. Daran schließt ein Vergleich der Krankenkassenarten anhand ausgewählter Kriterien an, die die Interdependenzen und Wechselwirkungen zwischen dem privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsbereich herausstellt. 4 Hier werden besonders die Wettbewerbsbedingungen, Leistungsumfänge und die Finanzierung beider in Deutschland nebeneinander existierender Bereiche hervorgehoben. Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Problemen im Gesundheitswesen, insb. mit dem Problem der effizienten Verteilung und Bereitstellung der knappen Ressourcen, bevor die Arbeit mit einem Fazit abschließt. [...]
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung und Motivation der Arbeit
2. Historie und Bedeutung der Krankenversicherung in der BRD
2.1 Geschichtliche Entwicklung der Krankenversicherung in Deutschland
2.2 Bedeutung des Gesundheitswesens für die Volkswirtschaft
2.3 Stellung von GKV und PKV im Sozialversicherungssystem
3. Vergleich von GKV und PKV anhand ausgewählter Kriterien
3.1 Träger von GKV und PKV
3.2 Wettbewerbsbedingungen der GKV und PKV
3.3 Organisation von GKV und PKV
3.4 Finanzierung von GKV und PKV
3.5 Kreis der Versicherungspflichtigen und –berechtigten
3.6 Versicherungs- und Leistungsumfang von GKV und PKV
3.7 Weitere ausgewählte Vergleichskriterien
4. Aktuelle Probleme und Herausforderungen für GKV und PKV
5. Fazit
Anhang:
Literaturverzeichnis
Gesundheit wird gemeinhin als das „höchste Gut des Menschen“ angesehen. Sie stellt eines der physiologischen Grundbedürfnisse neben Atmen, Nahrungsaufnahme und Schlafen dar.[1] Ohne sie verlieren alle anderen Bedürfnisse des Menschen an Bedeutung und Wertigkeit, weil deren Befriedigung gar nicht erst zu erreichen ist. Auch aus den Art. 2 und 3 des Grundgesetzes der BRD lässt sich die herausragende Relevanz von Gesundheit ableiten. In einer sog. „Wohlstandsgesellschaft“ wie der unseren, wo die Erfüllung der Grundbedürfnisse selbstverständlich geworden ist, wird Gesundheit als entscheidender Indikator für Lebenszufriedenheit angesehen.[2] Gesundheit ist somit unendlich wertvoll, zugleich aber auch sehr teuer.[3] Jedoch schließt dieser Umstand sozialschwache Individuen der Gesellschaft vom Zugang zur „Gesundheit“ aus. Dieses entspräche nicht dem Solidaritätsprinzip, welches in der deutschen sozialen Marktwirtschaft eine entscheidende Rolle spielt. Darum hat es sich der deutsche Staat in Form eines Sozialversicherungssystems, in dem das Krankenversicherungssystem implementiert ist, zur Aufgabe gemacht, allen Bürgern den gleichen Zugang zum Gut „Gesundheit“ zu gewährleisten, unabhängig von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Besonderheit in Deutschland besteht im Nebeneinander subsidiärer staatlicher sowie privater Träger in einem staatlich regulierten, gegliederten Gesundheitssystem, welches zugleich die größte Wirtschaftsbranche in der BRD darstellt. Aus diesem Grunde beschäftigt sich die vorliegende Arbeit zunächst mit den grundlegenden Strukturprinzipien des deutschen Krankenversicherungssystems und dessen Besonderheiten sowie der Bedeutung für die Volkswirtschaft und der geschichtlichen Entwicklung. Daran schließt ein Vergleich der Krankenkassenarten anhand ausgewählter Kriterien an, die die Interdependenzen und Wechselwirkungen zwischen dem privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsbereich heraus- stellt.[4] Hier werden besonders die Wettbewerbsbedingungen, Leistungsumfänge und die Finanzierung beider in Deutschland nebeneinander existierender Bereiche hervorgehoben. Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Problemen im Gesundheitswesen, insb. mit dem Problem der effizienten Verteilung und Bereitstellung der knappen Ressourcen, bevor die Arbeit mit einem Fazit abschließt.
Der allgemeine Versicherungszwang geht auf den ehemaligen Reichskanzler Otto von Bismarck zurück und trat am 15. Juni 1883 mit der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft, [5] die heute den ältesten Zweig der Sozialversicherung darstellt.[6] Ihr Zweck bestand in der Sicherung des Existenzminimums der Arbeiter bei Krankheit. Dieses geschah größtenteils zur Eindämmung von revolutionären sozialdemokratischen Tendenzen, die sich aufgrund schlechter sozialer Versorgung in der Arbeiterklasse auszubreiten begannen[7] aber auch, um die Arbeiter enger an den Staat zu binden.[8] Die Absicherung beschränkte sich jedoch vornehmlich auf Fabrikarbeiter[9] und wurde aus finanziellen Gründen auf bereits vorhandene Hilfskassen aufgebaut.[10] In dieses Jahr fällt ebenfalls die Gründung der ersten privaten Krankenversicherung (PKV), die sich an diejenigen Bevölkerungsgruppen wandte, die nicht unter den Schutz der GKV fielen.[11] Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 sicherte den Versicherten einen Rechtsanspruch auf Geldleistungen wie Krankengeld und Sterbegeld, sowie Sachleistungen in Form von ärztlicher Behandlung und Arzneimitteln.[12] Damals wie heute wird der Anspruch auf Versicherungsleistungen durch vorher gezahlte Beiträge begründet, die sich auf das Arbeitseinkommen beziehen. Im Jahre 1911 wurden land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer einbezogen, ab den 30er Jahren trat die Mitversicherung von Familienangehörigen in Kraft, ab 1941 folgten Rentner sowie seit den 70er und 80er Jahren Landwirte, Künstler, Studierende und Behinderte. Seit Ende der 90er Jahre gehören auch Personen, die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten zum Versichertenkreis.[13] Im Jahr 1911 wurden in der Reichsversicherungsordnung (RVO) Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung zu einem Gesetzeswerk zusammengefasst und bildeten so die Grundlage für das heutige Sozialversicherungssystem.[14] Erst 1931 folgte per Gesetz die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigung, die mit der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung betraut wurde. Im Laufe der Nachkriegszeit bis heute, wurde die GKV sowie das Gesundheitssystem zu einem umfangreichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut, wobei sich durch Konzentrationstendenzen die Zahl der Krankenkassen von der Jahrhundertwende bis heute von ca. 23.000 auf 356 verringert hat.[15] Dieses System befindet sich in ständigem Wandel bezüglich Leistungen, Finanzierung und den Kreis der Versicherten, um Herausforderungen der Zeit und nicht zuletzt konjunkturellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.[16]