Handbuch Brandschutzbegehungen - Forum Verlag Herkert GmbH - E-Book

Handbuch Brandschutzbegehungen E-Book

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Beschreibung

Rechtlich vorgeschriebene Brandschutzbegehungen sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, da bei Nichteinhalten der Vorgaben Bußgelder und ein Versicherungsverlust drohen. Alle Regelungen, Grenz- und Richtwerte vor Ort im Kopf zu haben ist fast unmöglich. Dabei hilft das Handbuch Brandschutzbegehungen. Handlich und robust ist es im Taschenbuchformat oder als E-Book immer vor Ort dabei! Das E-Book besteht aus einer digitalen Ausgabe des kompletten Handbuchs im EPUB-Format. Dieses bietet folgende Vorteile: - Das E-Book zeigt bestehende Vorgaben auf und liefert schnelle Antworten, sowie Lösungsansätze vor Ort. - Mithilfe von Tabellen und Checklisten findet man schnell und einfach die aktuellen Grenz- und Richtwerte und setzt diese sicher um. - E-Book im EPUB-Format für leichteres Suchen und Arbeiten Dieses Buch ist genau das Richtige für: Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Geschäftsführer und Unternehmer aller Branchen. Inhaltskurzübersicht: Tabellen, Grenz- und Richtwerte - Fluchtwegbreiten - Art und Anzahl der Feuerlöscher - Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe - Richtwerte/Empfehlungen für Prüffristen, -arten,-umfänge Einführung und Grundlagen - Allgemeine Hinweise - Organisation der Brandschutzbegehung - Koordination der Begehungstermine/ Häufigkeit der Begehung - Tipps für die Brandschutzbegehung - Gefährdungsbeurteilung und mögliche Brandgefahren - Zusammenarbeit mit der SiFA, Vorgesetzten/ Bereichsleitern - Mitzuführende Gegenstände für die Begehung - Blickwinkel BG, Versicherung und Feuerwehr Schutzmaßnahmen kompakt - Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes - Aufdeckung von Schwachstellen und Mängelbeseitigung Die Brandschutzbegehung von A bis Z - Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken - Bauteile - Besonderheiten der Bereiche/ Räume (Lager, Küche, Technikräume, Produktionsbereiche,…) - Blitzschutz - Brandschutzabschlüsse (Lüftung, Kabel, Rohre,…) - Brandstiftung - Elektrische Anlagen und Geräte - Feuerschutzeinrichtungen - Flucht- und Rettungswege, Notausgänge - Feuerwehr - Gefahrstoffe - Heißarbeiten - Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitssysteme - Rauch/ Wärmeabzug - Überprüfung: BSO, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und Fluchtpläne Rechtliche Grundlagen kompakt - Brandschau und Betriebsbegehungen nach Gesetzen, Vorschriften und Merkblättern - Unfallverhütungsvorschriften - Unterweisung der Beschäftigten/Vorgesetzten - Brandschutzhelfer Begehungsdokumentation - Anforderungen an die Begehungsdokumentation - Muster für Checklisten für den organisatorischen Brandschutz - Erstellen von Checklisten für die eigene Brandschutzbegehung

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Georg Tschacher, M.Eng.

Handbuch Brandschutzbegehungen

4. aktualisierte und erweiterte Auflage

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

© 2020 by FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Vorwort

Eine der wichtigsten Säulen im Brandschutz ist der betriebliche Brandschutz. Durch die Brandschutzbeauftragten werden Inhalte an die Belegschaft weitergegeben, es wird Interesse erzeugt und der Sinn, die Vorschriften einzuhalten, deutlich gemacht.

Als wesentliches Element des betrieblichen Brandschutzes zählen die Brandschutzbegehungen. Hierbei sind sowohl Vorgaben des baulichen Brandschutzes, der sicherheitstechnischen Anlagen als auch der organisatorischen Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen zu prüfen.

Experten, die seit vielen Jahren im Brandschutz tätig sind, haben sich dieses Themenfeldes angenommen und all ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem Handbuch zusammengefasst.

Freuen Sie sich darüber, ein aktuelles und leicht verständliches Werk für den betrieblichen Brandschutzpraktiker in den Händen zu halten. Wir wiederum freuen uns darüber, wenn Ihnen dadurch die Arbeit erleichtert wird.

Herzliche Grüße und viel Erfolg wünscht Ihnen

Georg Tschacher, M.Eng, im Namen aller Co-Autoren und des Verlags

Herausgeber-/Autorenverzeichnis

Herausgeber

Georg Tschacher, M.Eng.

Herr Georg Tschacher, M.Eng., ist studierter Sicherheits- und Brandschutzingenieur mit den Schwerpunkten Brandschutz, Arbeitsschutz und Veranstaltungssicherheit. Neben der Qualifikation zum Fachplaner Brandschutz hat Herr Tschacher u. a. die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der berufliche Werdegang umfasst die Tätigkeit innerhalb eines Ingenieurbüros sowie anschließend bei einem international tätigen Prüf- und Zertifizierungsunternehmen als Projektleiter. Innerhalb der BAV-Ingenieure GmbH ist Herr Tschacher Geschäftsführer und als Sachverständiger für Brandschutz tätig. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule in Furtwangen. Privat ist Herr Tschacher Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr.

Autoren

Michael Becker

Seit 1986 ist er als Leiter von Trainings- und Ausbildungsabteilungen im Brandschutz tätig; seit 2009 leitet er die Abteilung Ausbildung und Training der Fa. TOTAL Feuerschutz in Ladenburg. Zu seinen Aufgaben gehört auch der Betrieb des neuen Lösch- und Versuchszentrums in Ladenburg, auf dem echte Löschübungen durchgeführt werden können. Herr Becker ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des DIN und als Sachverständiger im Sachgebiet Brandschutz des DGUV benannt. Weiterhin arbeitet er im BVFA-Bundesverband technischer Brandschutz sowie als Vorstandsvorsitzender in der GRIF, Gütesicherung Instandhaltung Feuerlöschgeräte. Er ist als Autor in verschiedenen Fachmedien und als Referent bei diversen Fachveranstaltungen tätig.

Dipl.-Ing Lutz Erbe

Herr Erbe, geboren 1966, schloss 1990 das Studium an der Fachhochschule Hannover mit seiner Diplomarbeit zum Thema „Entwicklung eines DC/DC-Wandlers zum Einsatz in einem PV-Wechselrichter“ ab. Danach leitete er für elf Jahre die Instandhaltungswerkstatt eines Kunststoff verarbeitenden Betriebs in Hannover. Im Jahr 2002 begann er seine Tätigkeit bei der VGH Versicherung Hannover in der Abteilung Schadenverhütung und Technik. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Beratung, Schadenermittlung in Sach- und Haftpflichtschadenfällen, die Referententätigkeit bei Informationsveranstaltungen, Verbandstätigkeiten und in den letzten zwei Jahren verstärkt die Prüfung von PV-Anlagen in Hinblick auf deren Versicherbarkeit sowie nach Schäden. 2010/2011 leitete Herr Erbe eine GDV-Arbeitsgruppe zur Erstellung des Technischen Leitfadens VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“, welcher Hinweise entsprechend den Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und zum Betrieb von netzgekoppelten PV-Anlagen gibt und auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschäden abzielt. Seit 2009 ist er VdS-anerkannter Sachverständiger für Elektrothermografie und seit 2010 von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schaltanlagen/Verteilungen und Überspannungsschutzeinrichtungen und Elektrothermografie. Herr Erbe ist Mitarbeiter in den Normungsgremien des DKE.

Dr. Till Fischer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt sowie der Denkmalakademie der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz, Lehrbeauftragter für Baurecht und Brandschutzrecht an Dresden International University sowie am Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS). Er studierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. War von 1999 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und internationales, öffentliches und privates Baurecht an der Technischen Universität Darmstadt und promovierte 2004 im Baurecht. 2005 war er in der Kanzlei Karch, Dr. Fischer & Schnurr in Heidelberg tätig. Seit November 2011 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Henkel Rechtsanwälte beschäftigt. Paralell arbeitet er als Dozent für Bau- und Brandschutzrecht u. a. am Europäischen Institut für postgraduale Bildung EIPOS (TU Dresden), der Hessischen Ingenieurakademie, der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Landesfeuerwehrschule Hessen, VDI, TÜV Nord, Denkmalakademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Er führte Lehraufträge im Bereich Baurecht am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der TU Darmstadt sowie am Fachbereich Bauingenieurwesen der Hochschule Darmstadt durch. Außerdem ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht sowie zum Brandschutzrecht und Denkmalschutzrecht, u. a. „Rechtspraxis für Brandschutzplaner“ und Mit-Kommentator des Beck‘schen VOB-Kommentars Teil C.

Dr. Ing. Wolfgang J. Friedl

Herr Dr. Friedl studierte in der Fachrichtung Brandschutz und Arbeitssicherheit in Nordrhein-Westfalen, mit anschließender Promotion in Sachsen-Anhalt. Seit 1985 ist er im In- und Ausland als Sicherheits- und Schadensingenieur, als Brandschutz-Konzeptersteller für Gebäude, Gutachter und neutraler Unternehmensberater für alle Zweige der Industrie sowie Wirtschaftsunternehmen und Versicherungskonzerne tätig. Er ist Autor von bisher 18 Fachbüchern und zahlreichen Fachartikeln in den großen nationalen und internationalen Sicherheitspublikationen. Er ist Co-Autor vieler Loseblattsammlungen und akkreditierter Fachjournalist. Zusätzlich ist Dr. Friedl Referent und Schulungsleiter bei Seminaren und Sicherheitskongressen der Industrie sowie den bekannten Ausbildungs-Akademien.

Dipl.-Ing. Dirk Grüttjen

Herr Grüttjen studierte Sicherheitstechnik in Wuppertal und war als Brandschutzsachverständiger im Bereich der industriellen Feuerversicherung für einen weltweit agierenden Sachversicherer tätig. Unter anderem umfasste die Tätigkeit die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Neben der Qualifikation zum Fachplaner für technische Brandschutzanlagen und der Qualifikation zum Fachplaner für baulichen Brandschutz ist Herr Grüttjen anerkannter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (IHK/EIPOS). Er ist zudem von der IHK Region Stuttgart als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz öffentlich bestellt und vereidigt und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule in Furtwangen sowie Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal. Herr Grüttjen ist aktuell als Geschäftsführer der BAV-Ingenieure GmbH tätig.

Robin Inscher, B.Sc.

Herr Inscher ist studierter Sicherheitsingenieur. Bis November 2015 war er Projektleiter in einem internationalen Prüf- und Zertifizierungsunternehmen. Aktuell ist Herr Inscher bei der BAV-Ingenieure GmbH für die Geschäftsbereiche Brandschutz, Arbeitsschutz und Veranstaltungssicherheit als Geschäftsführer tätig. Neben den Qualifikationen zum Brandschutzbeauftragten und Fachkoordinator Evakuierung ist Herr Inscher u. a. zertifizierter Fachplaner für Brandschutz sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zudem ist er aktives Mitglied in den freiwilligen Feuerwehren Tuningen und Neuhausen auf den Fildern.

Dipl.-Biologe Stefan Johannsen

Herr Johannsen ist studierter Dipl.-Biologe mit Abschluss an der Universität Hannover. Er war von 2004 bis 2007 Projektleiter: „Biowaffenforschung in Deutschland nach 1945“. Seit 2008 ist er hauptberuflich im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie als Autor diverser Fachartikel aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig.

Dipl.-Ing. Thomas Kolb

Geschäftsführer der Brandschutzconsult GmbH & Co. KG. Er ist Beratender Ingenieur und Mitglied der Fachlisten 38 und 39 der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, sowie Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Außerdem Lehrbeauftragter für baulichen Brandschutz am Lehrstuhl für Bauphysik an der Universität Stuttgart und Dozent bei EIPOS im Masterstudiengang vorbeugender Brandschutz in Dresden und in den Lehrgängen Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Er arbeitet im VIB (Verein zur Förderung von Ingenieurmethoden im Brandschutz) und in der FDS-Usergroup mit. Außerdem ist er im Normungsausschuss DIN 18230-4 – Baulicher Brandschutz im Industriebau: Brandsimulation.

Dipl.-Ing. Mario Kräft

Mario Kräft, geboren 1960, war nach dem Abschluss der Realschule in Berlin zunächst Beamter der Bundeszollverwaltung in Berlin (1977-1987). Währenddessen besuchte er das Berliner Abendgymnasium für Berufstätige (1984-1988) und studierte anschließend Maschinenbau-Sicherheitstechnik (Sicherheitsingenieur), Mathematik und Wirtschaftsingenieurwissenschaften in Berlin. Nebenher war er von 1973 bis 2000 nach umfangreicher Ausbildung ehrenamtlich im Wasserrettungsdienst (DLRG und ASB) und bei der Berliner Feuerwehr (FF Wedding) tätig. Von 1995 bis 2002 (Staatsexamen 1997) war er dann als staatlich examinierter Technischer Gewerbeaufsichtsbeamter (TGAB) in der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Berlin beschäftigt. Seit 2002 ist Mario Kräft Gründer und selbstständiger Inhaber sowie Vorstand der Ex.CE.L Arbeitsschutz Gruppe in Berlin. Er arbeitet hier bundesweit als Sachverständiger für den Explosionsschutz mit besonderer Prüfbefähigung, Dozent, Unternehmensberater und Autor. Seit 2005 ist er auch Mitglied der Baukammer Berlin und Beratender Ingenieur mit Bauvorlagenberechtigung. Er besitzt seit 2006 die Qualifikation als „Dozent im Arbeitsschutz" (DGUV - Ausbildungsbefähigung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Seither ist er auch Kooperationspartner der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Im Jahr 2014 wurde er als Fachgebietsverantwortlicher und Lehrbeauftragter für Maschinen- und Anlagensicherheit im Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften (INW) an die Technischen Hochschule Wildau berufen. Mario Kräft ist Autor des Buches „Explosionsschutz mit Flammensperren“. Für unseren Verlag veröffentlicht er regelmäßig auch als fachlicher Co-Autor u. a. in den Werken „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ und der „Gefahrstoffverordnung“.

Hans-Jürgen Straub

Jahrgang 1959. Nach einer Ausbildung und Tätigkeit als Chemiefacharbeiter war Herr Straub ab 1980 Feuerwehrbeamter. Nach langjähriger Tätigkeit in der Führung einer Wachabteilung leitete er bis 2019 den Dienstbetrieb einer Feuerwehrleitstelle. Eine Ausbildung zum Umweltschutzfachwirt sowie im Projekt- und Qualitätsmanagement runden seine Ausbildung ab. Bereits seit 2005 ist Herr Straub freiberuflich als freier Sachverständiger (BVFS e. V) für betrieblichen Brandschutz, Brandschutzorganisation und -ausbildung tätig. Darüber hinaus ist er Fachbuchautor, Dozent zur Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter sowie als externer Brandschutzbeauftragter tätig.

Marc Weichhan

Geboren 1982, ist seit weit über zehn Jahren im vorbeugenden Brandschutz tätig und hat sich mit seinem Planungsbüro in Ostfildern als Brandschutzbeauftragter und Fachplaner Brandschutz auf die Erstellung von Brandschutz- und Sicherheitskonzepten sowie Evakuierungskonzepte für mittelständische Unternehmen spezialisiert. Seit 2014 ist er zudem als Fachreferent und als Fachautor tätig.

Gesamtinhaltsverzeichnis

Deckblatt

Impressum

Bedienung des E-Books

Vorwort

Herausgeber-/Autorenverzeichnis

Herausgeber

Autoren

Gesamtinhaltsverzeichnis

1 Tabellen, Grenz- und Richtwerte

1.1 Fluchtwegbreiten

1.2 Art und Anzahl der Feuerlöscher

1.3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

1.4 Richtwerte/Empfehlungen für Prüffristen

2 Einführung und Grundlagen

2.1 Allgemeines zum Bestandsschutz

2.2 Organisation Brandschutzbegehung

2.3 Koordination Begehungstermine

2.4 Tipps zur Brandschutzbegehung

2.5 Gefährdungsbeurteilung und mögliche Brandgefahren

2.6 Zusammenarbeit mit Sifa und Vorgesetzten

2.7 Mitzuführende Geräte

2.8 Blickwinkel: BG, Versicherung und Feuerwehr

3 Schutzmaßnahmen kompakt

3.1 Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

3.1.1 Baulicher Brandschutz

3.1.2 Anlagentechnischer Brandschutz

3.1.3 Organisatorischer Brandschutz

3.2 Aufdeckung von Schwachstellen und Mängelbeseitigung

4 Die Brandschutzbegehung von A bis Z

4.1 Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

4.1.1 Brandmeldeanlagen

4.1.2 Alarmierungs- und Sprachalarmanlagen

4.1.3 CO2-Warnanlagen/-Alarmierungseinrichtungen

4.1.4 Notfallabschaltungen (Not-Halt-Einrichtungen)

4.2 Bauteile

4.2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

4.2.2 Brandwände und Trennwände

4.2.3 Notwendige Treppen, Treppenräume und Flure

4.2.4 Fenster, Türen und sonstige Öffnungen

4.2.5 Außenwände

4.2.6 Decken

4.2.7 Dächer

4.3 Besonderheiten der Bereiche/Räume

4.3.1 Lager

4.3.2 Küchen

4.3.3 Technikräume

4.3.4 Produktionsbereiche

4.3.5 Putzmittelräume

4.3.6 IT-Räume

4.3.7 Gefahrstoffräume

4.3.8 Labore

4.4 Blitzschutz

4.4.1 Allgemeines

4.4.2 Begriffe

4.4.3 Vorschriften

4.4.4 Prüfung von Blitzschutzsystemen

4.5 Brandschutzabschlüsse

4.5.1 Rohrleitungen/elektrische Leitungen

4.5.2 Abschlüsse von Lüftungsleitungen

4.5.3 Türen/Tore

4.6 Brandstiftungen

4.6.1 Bewachung, Zugangskontrollen

4.6.2 Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch

4.6.3 Ordnung und Sauberkeit

4.6.4 Brennbare Stoffe

4.6.5 Brandschutzvorkehrungen

4.7 Brandgefahren durch elektrische Anlagen und Geräte

4.8 Feuerlöscheinrichtungen

4.8.1 Tragbare und fahrbare Feuerlöscher

4.8.2 Wandhydranten

4.8.3 Weitere, zusätzliche Einrichtungen zur Brandbekämpfung

4.8.4 Stationäre Löschanlagen

4.8.5 Löschspraydosen

4.9 Flucht- und Rettungswege, Notausgänge

4.9.1 Definitionen

4.9.2 Rettungsweglängen

4.9.3 Rettungswegbreiten und -höhen

4.9.4 Aufschlagrichtung und Sondertüren

4.9.5 Notwendige Treppenräume

4.9.6 Notwendige Flure

4.9.7 Offene Gänge (Laubengänge)

4.9.8 Berücksichtigung von Personenkreisen mit eingeschränkter Mobilität

4.10 Feuerwehr

4.10.1 Zu- und Durchgänge

4.10.2 Feuerwehrzu- und -durchfahrten

4.10.3 Wendeplätze

4.10.4 Aufstellflächen

4.10.5 Bewegungsflächen

4.10.6 Feuerwehrumfahrt

4.10.7 Beschilderungen von Feuerwehrflächen

4.11 Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

4.12 Feuergefährliche Arbeiten, Heißarbeiten

4.13 Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitssysteme

4.13.1 Sicherheitskennzeichnung/Sicherheitskennzeichen

4.13.2 Sicherheitsbeleuchtung

4.13.3 Sicherheitsleitsysteme

4.14 Rauch- und Wärmeabzug

4.14.1 Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)

4.14.2 Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA)

4.14.3 Wärmeabzüge (WA)

4.14.4 Rauchschürzen

4.14.5 Zuluftöffnungen

4.15 Überprüfung: Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungspläne

4.15.1 Brandschutzordnung

4.15.2 Feuerwehrpläne

4.15.3 Feuerwehr-Laufkarten

4.15.4 Flucht- und Rettungspläne

5 Rechtliche Grundlagen kompakt

5.1 Rechtsgrundlagen von Brandverhütungsschauen, Betriebsbegehungen und wiederkehrenden Prüfungen

5.1.1 Brandverhütungsschauen nach den landesrechtlichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften

5.1.2 Wiederkehrende Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung

5.1.3 Überprüfungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz

5.1.4 Wiederkehrende Kontrollen gemäß Arbeitsschutzgesetz

5.1.5 Wiederkehrende Prüfungen gemäß Arbeitsschutzgesetz

5.1.6 Wiederkehrende Prüfungen gemäß der (Muster-)Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen

5.2 Regelmäßige Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

5.3 Wiederkehrende Prüfungen nach anderen rechtlichen Vorgaben

5.4 Unterweisung betriebsintern

5.5 Brandschutzhelfer

6 Begehungsdokumentation

6.1 Anforderung an die Begehungsdokumentation

6.2 Muster Checkliste: Organisatorischer Brandschutz

6.3 Erstellen von Checklisten für die eigene Begehung

Stichwortverzeichnis

1 Tabellen, Grenz- und Richtwerte

1.1 Fluchtwegbreiten

Nachvollziehbare und juristisch tragfähige Maximalwerte für die Personendichte je Flächeneinheit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Nutzung

Personendichte[Pers./m2]

Stadion, Tribüne, Theater etc.:

-

Stehplätze

3,3

-

freie Bestuhlung

1,5

-

feste Bestuhlung

unverrückbare Stühle, Sitzplatzbreite mind. 50 cm, zwischen den Sitzplatzreihen ein Gang mit mind. 40 cm Breite, zwischen zwei Seitengängen max. 50 Stühle

-

Lobby/Foyer

1,0

Passagen, Umgänge (beiNutzung als Versammlungsstätte)

1,4

Kunstgalerie, Museum

0,25

Bibliothek:

-

Lesesaal

0,2

-

Magazin

0,1

Ausstellung, Messe

0,7

Spielcasino

1,0

Trainingsraum, Fitnesscenter:

-

mit Geräten

0,2

-

ohne Geräte

0,7

Restaurant

0,9

Bar, Club:

-

Sitzbereich

1,0

-

Stehbereich

2,0

-

Tanzfläche

1,7

Schule:

-

Klassenzimmer

0,5

-

Labor/Übungsraum

0,2

Tagesstätten

0,3

Ladenpassage, Geschäft (für Einkaufszwecke)

0,3

Einkaufsmarkt (für Großgeräte, Möbel etc.)

0,1

Ausstellungsraum

0,2

Büro

0,2

Schwimmbad:

-

Wasserbecken

0,2

-

Ruhe- und Spielbereich

0,35

Tab. 1: Diese Angaben basieren unter anderem auf dem NFPA 101 Life Safety Code, den Britischen Building Regulations und dem Neuseeländischen Fire Engineering Design Guide. Bezugsgröße ist die nutzbare Nettofläche (Fläche innerhalb des inneren Umfangs der Außenwände, abzüglich Treppenhäuser, Liftanlagen, Sanitäranlagen, Innenwände etc.).

Mindestbreiten von Fluchtwegen nach Punkt 5 (3)

ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“:

Die Fluchtwegbreiten müssen ausreichend bemessen sein, damit in Notsituationen die Flucht realistisch möglich ist. Als „ausreichend“ gilt:

Art des Raumes

Mindestbreite der Fluchtwege

bis 5

Personen

min. 0,875 m

(lichte Breite)

6 bis 20

Personen

min. 1,0 m

(lichte Breite)

21 bis 200

Personen

min. 1,2 m

(lichte Breite)

201 bis 300

Personen

min. 1,8 m

(lichte Breite)

301 bis 400

Personen

min. 2,4 m

(lichte Breite)

Tab. 2: Eine Einschränkung der Mindestbreite von Türen im Zuge von Fluren von maximal 0,15 m (z. B. durch die Zarge) kann vernachlässigt werden.

Zulässige Rettungsweglängen und -breiten in baulichen Anlagen:

Gebäudetyp

ZulässigeRettungsweglänge

Erforderliche Breite

Beurteilungs-grundlage

Standardgebäude

Lauflänge 35 m

je nach Personenzahl, min. 0,9 m bei rollstuhlgerechten Wohnungstüren

§§ 35 und 37 MBO

Hochhäuser

Lauflänge 35 m, Stichflure max. 15 m

min. 1,2 m, Türen aus Nutzungseinheiten min. 0,9 m

Abschnitte 4.1 und 4.3 MHHR

Industriebauten

Luftlinie 35 m–70 m (nach lichter Höhe und Sicherheitstechnik), Wartungsgänge 100 m

Hauptgänge min. 2,0 m

Abschnitt 5.6 MIndBauRL

Versammlungsstätten

Lauflänge 30 m–60 m (nach lichter Höhe)

je nach Personenzahl, min. 1,2 m, Arbeitsgalerien mind. 0,8 m

§ 7 MVStättVO

Verkaufsstätten

Lauflänge 25 m–70 m (nach Art des Raumes)

Ladenstraßen min. 5,0 m, Flure min. 1,5 m–2,0 m, Ausgänge min. 1,0 m–2,0 m (nach Größe des Raums)

§§ 10, 13 und 14 MVkVO

Krankenhäuser und Pflegeheime

Lauflänge 30 m, Stichflure max. 10 m

Flure min. 1,5 m–2,25 m (je nach Art) Treppen min. 1,5 m Türen min. 1,25 m

§§ 12, 13, 14 und 16 MKhBauVO

Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung

Luftlinie 35 m

je nach Personenzahl

ASR A2.3

Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen

Luftlinie 35 m

je nach Personenzahl

ASR A2.3

Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen

Luftlinie 25 m

je nach Personenzahl

ASR A2.3

giftstoff- oder explosionsgefährdete Räume

Luftlinie 20 m

je nach Personenzahl

ASR A2.3

explosivstoffgefährdete Räume

Luftlinie 10 m

je nach Personenzahl

ASR A2.3

Tab. 3: Bei den in Luftlinie angegebenen Werten darf die tatsächliche Laufweglänge nicht mehr als das 1,5-Fache der angegebenen Länge betragen.

   Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten Regelwerken um Muster-Vorschriften der Bauministerkonferenz handelt (ausgenommen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR). Die in den einzelnen Bundesländern eingeführten Regelwerke können abweichende Anforderungen haben.

1.2 Art und Anzahl der Feuerlöscher

Die Art und die Anzahl von Feuerlöscheinrichtungen richten sich nach den Eigenschaften und der Menge der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte. Hierfür kann die Arbeitsstätte in Abschnitte geteilt werden. Diese einzelnen Bereiche können in unterschiedliche Brandgefährdungen eingestuft sein.

Für die Grundausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen sind gem. Pkt. 5.2 ASR A2.2 grundsätzlich Feuerlöscher nach DIN EN 3 bereitzustellen.

Wandhydranten und Kohlenstoffdioxid-Feuerlöscher gehören im Allgemeinen nicht zur Grundausstattung. Jedoch können diese bei besonderen Brandgefahren durchaus für die Arbeitsstätte bzw. für einzelne Arbeitsplätze geeignet sein und bereitgestellt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber mit den ausgewählten abweichenden Feuerlöscheinrichtungen zur Grundausstattung nach ASR A2.2 mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Nachweis hierzu sollte dokumentiert werden.

Zur Auswahl des geeigneten Feuerlöschers gibt der Anhang 1 der ASR A2.2 eine Orientierung vor:

1.

Ermitteln der vorhandenen Brandklassen (Abb. 1)

2.

Ermitteln und Beurteilen der Brandgefährdung

3.

Ermitteln der Löschmitteleinheit in Abhängigkeit von der Grundfläche (Tab. 1)

4.

Festlegen der notwendigen Anzahl nach den Löschmitteleinheiten (Tab. 2)

5.

Festlegen von ggf. zusätzlichen Maßnahmen

Die Grundausstattung an erforderlichen Löschmitteleinheiten richtet sich nach der Summe der Grundflächen aller Ebenen. Beim Ermitteln dieser Grundfläche bleiben Flächen im Freien, wie z. B. Verkehrswege, Parkplätze, Grünanlagen, unberücksichtigt. Die notwendigen Löschmitteleinheiten enthält Tabelle 3.

Aus der Tabelle 2 ist die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihrem Löschvermögen zu entnehmen. Die Summe der Löschmitteleinheiten muss mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen LE je Brandklasse entsprechen.

Löschmitteleinheitenberechnung gemäß ASR A2.2 in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte

Grundfläche bis ... m2

Löschmitteleinheiten (LE)

50

6

100

9

200

12

300

15

400

18

500

21

600

24

700

27

800

30

900

33

1000

36

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Tab. 4: Für die Grundausstattung an Feuerlöschern dürfen gemäß ASR A2.2 nur Feuerlöscher angerechnet werden, welche jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

Grundsätzlich dürfen für die Grundausstattung nur genormte Feuerlöscher verwendet werden, welche mindestens über sechs Löschmitteleinheiten (6 LE) verfügen, um damit zu gewährleisten, dass Entstehungsbrände jede Person im Betrieb löschen kann und noch genug Löschmittel für eine ggf. auftretende Rückzündung verfügbar ist.

Der Arbeitgeber muss mindestens 6 LE in jedem Geschoss einer mehrgeschossigen Arbeitsstätte bereitstellen. Diese Grundanforderung ist unabhängig von der Fläche.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei normaler Brandgefährdung auch Feuerlöscher mit weniger Löschmitteleinheiten, jedoch mind. 2 LE (gemäß Pkt. 5.2 ASR A2.2) angerechnet werden. Als Bedingung zum Einsetzen dieser geringen Löschmitteleinheiten müssen eine leichte Bedienbarkeit, eine schnelle Erreichbarkeit und eine doppelte Anzahl an Brandschutzhelfern vorliegen. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist ein Einrichten mit 2 LE Feuerlöschern nicht möglich.

Bei der Auswahl der Feuerlöscher sollte bei gleicher Eignung das Löschmittel gewählt werden, womit mögliche Folgeschäden gering gehalten oder vermieden werden. Beispielsweise ist es sinnvoll, in Elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDV-Anlagen) keine Pulver-Feuerlöscher zu benutzen, geeigneter wären Kohlenstoffdioxid-Feuerlöscher.

Bei einem Gebäude mit mehreren Arbeitsstätten und verschiedenen Arbeitgebern können die Feuerlöscher gemeinsam entsprechend ASR A2.2 angerechnet bzw. im Schadensfall genutzt werden. Dementsprechend muss ein Zugriff der Beschäftigten auf die Feuerlöscher jederzeit gewährleistet sein. Auf die gemeinsame Nutzung sollten die benannten Brandschutzhelfer durch ihre Arbeitgeber hingewiesen werden. Ferner müssen die Arbeitgeber eine Regelung erzielen, wie die Instandhaltung und Prüfung der Feuerlöscher erfolgen soll.

Jede Arbeitsstätte ist mit einer Grundausstattung von Feuerlöscheinrichtungen auszustatten und zu betreiben. Im Regelfall kommen Feuerlöscher nach DIN EN 3 als Grundausstattung zum Einsatz. Dabei hängt die Anzahl von der Art und dem Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte ab. Grundsätzlich müssen die Feuerlöscher mit dem enthaltenen Löschmittel geeignet sein, Brände der bekannten Brandklassen zu löschen.

Das Einteilen in Brandklassen dient der Zuordnung von brennbaren Stoffen zu geeigneten Löschmitteln; es gilt die DIN EN 2:

Piktogramm

Brandklasse

Löschmittel der Feuerlöscher

Brandklasse A:

Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur,

verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Wasser,

Wasser mit Zusätzen,

ABC-Löschpulver,

BC-Löschpulver,

Löschschaum,

Fettbrand-Löschmittel

Brandklasse B:

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

verbrennen mit Flamme

Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Alkohole,

Löschschaum,

ABC-Löschpulver,

BC-Löschpulver,

Fettbrand-Löschmittel,

Kohlenstoffdioxid (CO2)

Brandklasse C:

Brände von Gasen

verbrennen mit Flamme

Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, Acetylen, Butan

ABC-Löschpulver,

BC-Löschpulver,

Kohlenstoffdioxid (CO2)

Brandklasse D:

Brände von Metallen

verbrennen mit Glut

Beispiele: Aluminium, Magnesium, Kalium, Natrium, Lithium

D-Löschpulver

Brandklasse F: