Haustierpflege - Mandy Köhler - E-Book

Haustierpflege E-Book

Mandy Köhler

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Beschreibung

Allgemein wissen über Haustiere. Lehrbuch für Tierpfleger- und Tierarzthelfer, Ratgeber für Haustierhalter

Das E-Book Haustierpflege wird angeboten von Tierpflegersache und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:

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Seitenzahl: 134

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Haustierpflege

Allgemein wissen für jedenHaustierhalter!

Autorin: Mandy Köhler

Vorwort

In unserer heutigen Zeit ist die Pflege unserer Haustiere von sehr hoher Bedeutung geworden. Also, will man, über seinen vierbeinigen Partner auch

Informiert sein.

Es gibt unzählige Ratgeber auf dem Markt, da will ich nicht auch noch einen rausgeben. Mit diesem E-Book möchte ich eher auf die allgemeinen Dinge in der Tierhaltung und Versorgung eingehen. Die Idee zu diesem Buch habe ich meinen unzähligen Azubis, aber auch von vielen anderen Menschen die mir in meiner Karriere als Tierpfleger mit der Fachrichtung Klinik und Forschung, begegnet sind, zu verdanken. Es gibt Vieles, was ich in meinem Leben mit den Tieren gelernt habe. Von daher will ich mit diesem E-Book auch nicht behaupten, dass alles, was vorher geschrieben wurde falsch ist, sondernd Neues hinzufügen und Irrtümer aus dem weg räumen.

Worum geht es denn nun? Ganz einfach. Tiere, die in menschlicher Obhut gehalten werden, sind auf die Gnade ihrer Halter bzw. ihrer Besitzer angewiesen. Wenn man aus welchen Gründen auch immer heute keinen Bock hat, das Wasser zu erneuern, oder die Katzentoilette nicht machen möchte, den Stall nicht ausmisten will, wie auch immer, sollte man dabei immer bedenken, dass das Tier tgl. Bedürfnisse hat und sich in Gefangenschaft nicht selber versorgen kann, genauso kann das Tier seinen aktiven Lebensbereich nicht frei wählen. Umso ausgeprägter, vielseitiger und auch vielgestaltiger sollte die Betreuung und Pflege sein. Darum ist es umso Wichtiger sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. Das heißt, dass man anfängt sich mit sich selber zu beschäftigen, um seine eigenen Fehler zu beheben. Denn nichts ist schlimmer, wenn Welten aufeinander prallen. Die meisten Tiere die in menschlicher Obhut gehalten werden, sind Tiere die in Gruppen leben z.B. Hunde (Rudel oder Meutetiere), Pferde (Herdentiere), Kaninchen/Meerschweinchen (Gruppentiere) und so weiter. Auch Katzen gehören zu den Tieren die Gesellschaft mögen, nur ist hier der Unterschied, dass das immer vom einzelnen Individuum abhängig ist und ob sich die Katzen sympathisch sind oder auch nicht. Also schließen wir daraus, dass, wenn man sich ein Haustier anschafft, es man so lange der neue Zeitgenosse lebt auch eine große Verantwortung für diese Zeit hat. Das können unter Umständen Jahrzehnte sein, jeden Tag, 365 Tage im Jahr. Recht viel um mal ehrlich zu sein, gehört aber mit dazu und eigentlich ist es ja auch was ganz tolles um nicht zu sagen das Schönste was es mit auf dieser Welt gibt.

Also dann viel Spaß beim lesen und viel Erfolg bei der Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis
Tierschutzgesetz
§ 1 TschG
§ 2 TschG
§ 3 TschG
§ 4 TschG
Anatomie und Physiologie
Anatomie oder Aufbau des Körpers
Körperteile:
Körperhöhlen und Organe:
Brustkorb oder Brusthöhle:
Bauchhöhle mit Beckenhöhle:
Physiologie oder auch Funktion des Körpers
Atmung:
Chemische Verdauung:
Mikrobiologische Verdauung:
Kreislauf:
Harnsystem:
Muskulatur:
Sinnesorgane:
Hygiene und Krankheiten
Hygiene:
Krankheiten:
Allgemeines zu Krankheiten
Impfung oder Vakzination:
Haltungsbedingte Krankheiten
Haltungsmöglichkeiten
Konventionelle Tierhaltung:
Haltungsanforderungen:
Verhaltenskunde
Hier noch ein Paar Fachwörter:
Einige Grundlagen der Verhaltenskunde
Beziehung zwischen Mensch und Tier
Ernährung
Nährstoffe:
Schadstoffe:
Energiewertung:
Energiebedarf:
Futtermittel:
Fütterungstechniken:
Die Fütterung einzelner Haustierarten
Haltung von Futtermitteln:
Giftpflanzen:
Pflege
Der Fellwechsel:
Fußpflege:
Zahnpflege:
Ohrenpflege:
Pflege der Geschlechtsorgane:
Pflege des Afters:
Erziehung
Wenn der beste Freund von uns geht
Biologische Daten

Tierschutzgesetz

Das deutsche Tierschutzgesetzt (TschG) sieht vor, dass Tiere die in menschlicher Obhut gehalten werden vom Gesetzgeber her geschützt sind. Das heißt für uns normale Menschen genau soviel: Das man eben nicht mit seinem Haustier machen kann was man will, sondern, dass man sich der Verantwortung stellen muss. Im Fall der Fälle kann das auch mal bedeuten, dass es finanziell teuer und auch, dass die wertvolle Lebenszeit die man ja hat, um einiges weniger wird.

§ 1 TschG

Zitat:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

Das heißt:

Der Mensch wird in die Verantwortung genommen, für das Leben und Wohlbefinden seines Haustieres zu sorgen. Aber auch andere werden nicht verschont wie z. B. die Lebensmittelindustrie, Pelzindustrie, Pharmaindustrie… ect.

Jetzt kommt natürlich die Frage, „was ist ein vernünftiger Grund einem Tier Leid, Schmerzen oder Schäden zuzufügen“. Tatsächlich gibt es diese. z.B., wenn mich ein aggressives Tier anfällt und mir selber erheblichen Schaden zufügen möchte, dann darf ich mich dagegen wehren, auch wenn das heißt, dass ich einem Tier Schaden zufüge. In der Beseitigung von Schädlingen, aber auch in der Medikamentenentwicklung. Das soll nicht heißen, dass der Gesetzgeber in diesen Bereichen einen Sonderbonus gewährt. Ganz im Gegenteil, wer in so einer Branche arbeitet, hat unheimlich viele Auflagen zu erfüllen bis er seiner Arbeit nachgehen kann.

§ 2 TschG

Zitat:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat:

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.Darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das heißt:

Dieser § wird noch mal unterteilt worauf ich aber nicht eingehen möchte. Wenn ich mir ein solches Haustier zulegen möchte, muss ich mir die dafür benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, so dass ich mein Tier seiner Art entsprechend unterbringen und versorgen kann.

§ 3 TschG

Zitat:

Es ist verboten:

einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich seine Kräfte übersteigeneinem Tier an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen Leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seiner körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist.an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden.ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes, oder altes, im Haus, im Betrieb, oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu erwerben. Dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung § 8 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist.ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurück zulassen, um sich seiner zu endledigen oder ich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechtes und des Naturschutzrechts bleiben unberührt.Ein Tier auszubilden und zu trainieren, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.Ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnliche Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.Ein Tier an einem anderen lebende Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.Ein Tier auf ein anderes zu hetzen, soweit es nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern.ein Tier zu einem derartigen aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten, bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontakts mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden führt oder seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden führen.Einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,Einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet.Ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Das heißt:

In diesem § ist aufgelistet was ihr alles nicht mit eurem Haustier machen dürft.

§ 4 TschG

Zitat:

Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird in Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt 4 a

Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

Das heißt:

Ein Tier darf in erster Linie niemals ohne vernünftigen Grund getötet werden. Wenn es denn doch getötet werden soll, so muss es vorher betäubt werden bzw. der Tot muss so schnell eintreten, dass das Tier keine Schmerzen erleidet. Nur Personen die die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, dürfen ein Tier töten.

Natürlich gibt es noch einiges mehr zum Tierschutzgesetz zu sagen und auch um einiges mehr an §§, allerdings könnte man darüber auch wieder ein ganzes Buch schreiben. Dazu kommt natürlich auch die Frage, wenn unsere Tiere in Deutschland so geschützt sind wie es dort steht, wieso gibt es dann immer noch Massentierhaltung oder Versuchstiere? Ganz einfach, weil zum einen, tierische Produkte in Massen verbraucht werden und zum anderen soll das dann auch noch billig sein. Und Tierversuche gibt es in unserer heutigen Zeit gar nicht mehr so viel wie früher, da man viele Alternativen gefunden hat! Aber dennoch gibt es Sie, da immer Krankheiten und andere Probleme auf dieser Welt existieren, gegen die man vorgehen möchte.

Anatomie und Physiologie

Anatomie:

Lehre vom Aufbau des Körpers

Physiologie:

Lehre der Funktion des Körpers

Die Anatomie und Physiologie der unterschiedlichen Haustiere ist ziemlich komplex. Das heißt, von jeder Tierart könnte man ein Buch mit 200 Seiten schreiben und noch mehr. In diesem Kapitel möchte ich lediglich eine kleine aber verständliche Einführung, in die Welt der Anatomie und Physiologie geben.

Anatomie oder Aufbau des Körpers

Haut:

Die Haut ist das größte Organ das ein Lebewesen besitzt. Sie besteht aus drei Schichten, der Oberhaut, der Lederhaut und der Unterhaut. So wie z.B. Haare, Hörner, Krallen, Federn und Drüsen. Diese kommen aus der Oberhaut und heißen Hautanhangsgebilde. Die Funktionen sind:

Schutz gegen mechanische Beanspruchung, chemische Reize, Bestrahlung, Temperatur oder das Eindringen von Infektionserregern
Beteiligung der Regulierung des Wasserhaushaltes
Temperaturregulierung des Körpers
Schutz vor Austrocknung mit gleichzeitiger Wasserverdunstung

Körperteile:

Zuerst einmal etwas vorweg: Man stellt sich das Tier immer von Hinten vor um ein korrektes Links und Rechts angeben zu können. Wenn man sich ein Tier anschauen möchte, um es z.B. zu untersuchen, wird in der Praxis immer am Kopf angefangen.

Kopf
Schnauze bei Fleischfressern und Nagern, Maul bei Pflanzenfresser bzw. Schnabel bei Vögeln
Nase
Augen
evtl. Hörner oder Geweihe
Ohren

2) Hals

3) Schultern mit Vordergliedmaße oder Vorderbein ( Vorderhand)

- Schulterblatt

- Schultergelenk oder auch Buggelenk

- Oberarm

- Ellenbogengelenk

- Elle und Speiche

- Vorderfußwurzelgelenk

- Vordermittelfußknochen

- Fesselgelenk

- Fesselbein

- Krongelenk

- Kronbein

- je nach Tierart ob Kralle, Huf oder Klaue, das Krallen, Huf oder Klauengelenk

- Krallen, Huf oder Klauenbein

4) Rumpf ( Mittelhand)

- Brustkorb mit Rippen und Brustbein

- Wirbelsäule also der Rücken: - Halswirbelsäule

- Brustwirbelsäule

- Lendenwirbelsäule

- Kreuzbein mit Becken

- Schwanzwirbelsäule

- Bauch

5) Becken mit Hintergliedmaße oder Hinterbein ( Hinterhand)

- Becken wird unterteilt in Schambein; Sitzbein und Darmbein

- Hüftgelenk

- Oberschenkelknochen

- Knie mit Kniescheibe

- Schienen und Wadenbein

- Hinterfußwurzelgelenk oder Sprunggelenk

- Hintermittelfußknochen

- Fesselgelenk

- Fesselbein

- Krongelenk

- Kronbein

- je nach Tierart ob Kralle, Huf oder Klaue, das Krallen, Huf oder Klauengelenk

- Krallen, Huf oder Klauenbein

6) Schwanz

Körperhöhlen und Organe:

Kopf:

Nasenhöhle
Augenhöhle
Mundhöhle mit Zunge, Zähne und Gaumen
Schädelhöhle mit Gehirn
Unterkieferspeicheldrüse
Unterzungenspeicheldrüse
Ohrspeicheldrüse

Hals:

Luftröhre
Kehlkopf
Speiseröhre

Vermerk:

Eigentlich müsste die Speiseröhre, Speiseschlauch heißen, weil diese nicht aus Knorpelringe besteht wie die Luftröhre.

Brustkorb oder Brusthöhle:

Herz
Lunge
Luftröhre und Speiseröhre
Zwerchfell ( trennt die Brusthöhle von der Bauchhöhle)

Bauchhöhle mit Beckenhöhle:

Leber mit Gallenblase oder auch nicht ( manche Tier brauchen keine)
Magen
Dünndarm unterteilt in Zwölffingerdarm, Leerdarm und Hüftdarm
Dickdarm unterteilt in Blinddarm, Grimmdarm und Mastdarm
Bauchspeicheldrüse
Milz
Nieren und Nebennieren
Blase
Geschlechtsorgane
Harnleiter und Harnröhre

Physiologie oder auch Funktion des Körpers

Bei der Lehre der Physiologie sei vorweggesagt, dass die ganzen Systeme im Körper zusammenhängen. In diesem Kapitel erkläre ich lediglich, wie die Systeme funktionieren, aber nicht wie sie zusammen funktionieren (dafür kommt ein extra großes Fachbuch von mir raus).

Atmung:

Die dazu gehörigen Organe sind, Nase oder Nasenhöhle, Kehlkopf, Luftröhre, Lunge mit Bronchien und dazu gehörigen Alveolen (Lungenbläschen). Die Luft wird über die Nasen rein gezogen und wandert durch den Kehlkopf, dieser ist der Eingang zur Luftröhre. (Der Kehlkopf schließt sich beim schlucken). Die Luft geht weiter in den so genannten Bronchalbaum (Bronchien), der zur Lunge gehört, wo sie weiter, durch die Bronchien in die Alveaolen (Lungenbläschen) geleitet wird. In den Alveolen findet dann mit Hilfe des osmotischen Drucks (der Druck im Körper) der so genannte Gasaustausch statt. Sauerstoff (O2) wird reingedrückt und dagegen das Kohlendioxid (CO2) wieder rausgedrückt. So gelangt der Sauerstoff ins Blut und wird dann durch den Blutkreislauf verteilt. Mit dem Kohlendioxid ist es umgekehrt.

Verdauung:

Verdauung heißt eigentlich nur Aufschluss und Freisetzung der Nährstoffe, sowie dessen Aufnahme. Es gibt drei verschiedene Arten der Verdauung. Das ist die mechanische, chemische und mikrobiologische Verdauung. Die mikrobiologische Verdauung findet nicht bei allen Lebewesen auf diesem Planeten statt sondern hauptsachlich bei Pflanzenfressern.

Mechanische Verdauung:

Diese Art der Verdauung findet hauptsächlich in der Mundhöhle statt. Pflanzenfresser müssen in der Regel ihre Nahrung besser durchkauen als Fleischfresser. Die Zähne zerkleinern die Nahrung, die Zunge vermischt den Speisebrei mit Speichel um diesen rutschig und geschmeidig zu machen, damit dieser mit Hilfe der Zunge durch die Speiseröhre gedrückt werden kann, ohne das dieser die Speiseröhre verletzt oder stecken bleibt. Im Magen angekommen wird der so genannte Speisebrei noch mal durchgemengt. Im Magen angekommen, geht es dann auch schon mit der chemischen Verdauung weiter.

Chemische Verdauung:

Bei der chemischen Verdauung, werden dem Nahrungsbrei sogenannte Fermente und Enzyme zugefügt. Bei Schweinen und Ratten geschieht dies auch schon in der Mundhöhle. In dem Speichel befindet sich das Ferment Amylase welches für die Zuckeraufspaltung zuständig ist. Im Magen, wird die Magensäure und das Pepsin mit hinzugefügt. Das Pepsin beginnt bereits im Magen mit der Eiweißaufspaltung, welche im Zwölffingerdarm mit Hilfe von Peptidasen in Aminosäuren zerlegt wird. Die ausgeprägte Magen- und Darmschleimhaut schützt Magen und Darm mit Hilfe von Trypsinogen (Fermentvorstufe) vor der Selbstverdauung. Im Zwölffingerdarm wird dem Nahrungsbrei der Bauchspeicheldrüsensaft oder auch Verdauungs- oder Pankreassaft zugefügt, in diesem befinden sich die Fermente Lipase für die Fettverdauung, Trypsin für Eiweiß und noch mal Amylase für die Verdauung von Zucker. Zusätzlich kommt noch der Gallensaft mit hinzu, um das Fett zu emulgieren. Emulgieren heißt „ das aufschließen einer großen Fettblase, in viele kleine Tröpfchen. Die freigelegten Nährstoffe werden über die Darmwand und dem Pfortadersystem in den Körper geleitet.

Mikrobiologische Verdauung:

Darunter versteht man, dass mit Hilfe von Bakterien, Pilzen und Protozonen (Einzeller) die schwer verdaulichen Nahrungsbestandteile wie Zellulose oder Rohfaser, welche von Wirbeltieren nicht angegriffen werden können, bei der Verdauung unterstützen bzw. dies dann erst ermöglichen. Die Bakterien, Pilze und Protozonen können die Zellulose verwerten und dies in Zucker und kurzkettigen Fettsäuren abbauen (kurzkettige Fettsäuren sind sehr energiereich). Diese Fettsäuren werden über die Magenwand in den Körper geleitet. Diese Art der Verdauung findet man hauptsächlich bei Pflanzenfressern. Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, sowie bei Pferden, Eseln, Kaninchen, anderen pferdeartigen und anderen hasenartigen. Die Wiederkäuer haben dafür einen Pansen. Pferdeartige und Hasenartige haben einen sehr großen Blinddarm dafür. Der Pansen wie auch der Blinddarm können mit großen Gärkammern verglichen werden wo eine richtige Mikrobenflora herrscht. Wenn diese sogenannte Gärkammer nicht kontinuierlich arbeitet, sterben die Mikroorganismen ab und das Tier stirbt.

Kreislauf: