Heimkindheiten - Michaela Ralser - E-Book

Heimkindheiten E-Book

Michaela Ralser

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Beschreibung

Die Studie behandelt das System und die Realität der Fürsorge und Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg anhand von vier untersuchten Landeserziehungsheimen und Berichten von ZeitzeugInnen. Mehr als zehntausend Kinder und Jugendliche waren bis in die 1990er Jahre einer machtvollen Fürsorgeerziehung in Tirol und Vorarlberg ausgeliefert. In Erziehungsheimen der Länder und katholischer Orden erlitten viele von ihnen psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt. Betroffen waren vor allem Mädchen und Buben sozial benachteiligter Familien. Dem Anspruch nach hätten diese Kinder vor unzulänglicher Versorgung und unzureichender Erziehung zu Hause bewahrt werden sollen, doch die öffentliche Ersatzerziehung erwies sich für die allermeisten als schwerwiegender. Betroffene leiden unter lange nachwirkenden Folgen. Ein engagiertes AutorInnenteam der Universität Innsbruck beschreibt diese Anstaltserziehung und das umfassende Fürsorgeregime - mit seinen Wurzeln um 1900 und in der Zeit des Nationalsozialismus - als ein Zusammenwirken mehrerer Kräfte: der Jugendfürsorgepolitik und des Fürsorgeapparats, der frühen Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik. Zahlreiche erstmals benützte Quellen und bisher unveröffentlichte Fotos und Materialien zeugen vom Ausmaß des Gewaltsystems in den vier Landesheimen der Region: am Jagdberg, in Kramsach-Mariatal, Kleinvolderberg und St. Martin. Sie zeigen aber auch den öffentlichen Protest von Betroffenen und sozialen Akteuren seit den 1970er Jahren. Als ZeitzeugInnen dokumentieren ehemalige HeimbewohnerInnen aus drei Generationen vielstimmig ihre Erfahrungen.

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Seitenzahl: 1429

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Michaela Ralser / Nora Bischoff / Flavia Guerrini Christine Jost / Ulrich Leitner / Martina Reiterer

Heimkindheiten

Michaela Ralser / Nora Bischoff / Flavia Guerrini Christine Jost / Ulrich Leitner / Martina Reiterer

Heimkindheiten

Geschichte der Jugendfürsorge und Heimerziehung in Tirol und Vorarlberg

StudienVerlag

InnsbruckWienBozen

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

EINLEITUNG

Regime der Fürsorgeerziehung

Karten: Die Gründungswelle: Die Heime der Fürsorgeerziehung in der 2. Hälfte des 19. und Anfang des 20. Jhdts.

Die Erziehungsheime der Region im Nationalsozialismus

Die Fürsorgeerziehungslandschaft in der Zweiten Republik

Die schriftlichen und mündlichen Quellen der Heim erziehung

Die personen- und sachbezogenen Akten des Fürsorgeerziehungssystems

Die Mündel akte

Die Zöglingsakte

Die Personalakte

Die Kinderkrankenakte

Die Sachakten

Das Schriftgut zeitgenössischer Öffentlichkeiten

Die historischen Bildquellen als Erkenntnismittel

Die Quellenlage zur Geschichte der Landeserziehungsheime

Jagdberg/Schlins

St. Martin/Schwaz

Kleinvolderberg

Kramsach

Das ZeitzeugInnen-Interview als Quelle und Gedächtnis

Vetorecht der ZeitzeugInnen

Das biografisch-narrative Interview

Planung und Durchführung der Interviews

Bearbeitung der Interviewdaten

Darstellung als Erinnerungsgeschichten

EIN JAHRHUNDERT JUGENDWOHLFAHRT

Die Jugendfürsorge bis 1938

Jugendfürsorge als Armenversorgung

Kinder- und Jugendfürsorge im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle

Die Tiroler Landesbesserungsanstalten in der Zeit der Monarchie

Die Beratungen über die Landesbesserungsanstalten im Tiroler Landtag

Der Stadlhof in Pfatten/Vadena

Die Erziehungsanstalt in Sant’Ilario bei Rovereto

Der Verlust der Landesbesserungsanstalten 1919/20

Zunahme des Organisationsgrades in der Jugendfürsorge ab 1900

Der Erste Weltkrieg als Katalysator für die öffentliche Jugendfürsorge

Teilerfolge der Jugendfürsorgeverbände in der Ersten Republik

Der Abbau der öffentlichen Jugendwohlfahrt im „christlichen Ständestaat“

Jugendfürsorge unter neuen Vorzeichen nach dem „Anschluss“

Die Jugendfürsorge in der NS-Zeit 131

Die Modernisierung der Jugendwohlfahrt im frühen 20. Jahrhundert

Rassehygienische und erbbiologische Diskurse in der Jugendfürsorge

Rechtsentwicklung und Umgestaltung der Jugendfürsorge in der Weimarer Republik

Kindheit und Jugend in der NS-Zeit

Die Ausgestaltung der nationalsozialistischen Jugendfürsorge ab 1933

Die Jugendfürsorge in Tirol und Vorarlberg nach dem „Anschluss“ 1938

Die Verordnung über Jugendwohlfahrt in der Ostmark von 1940

Arbeitsteilige Jugendfürsorge: Kompetenzstreitigkeiten zwischen Jugendämtern und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt

Die Erziehungsheime Tirols und Vorarlbergs im Nationalsozialismus

Einfluss der rassenbiologisch orientierten Psychiatrie: die gutachterliche Tätigkeit des Rassehygienikers Friedrich Stumpfl

Die Erziehung zu „brauchbaren Mitgliedern der Volksgemeinschaft“ in den Gauerziehungsheimen

Jugend in den Institutionen des nationalsozialistischen „Erziehungsstaats“ – die Fallgeschichte des Alfred K.

„... bockbeinig und gleichgültig gegen Strafen“ – Einweisung ins Erziehungsheim

„Die Arbeitsstelle heimlich verlassen“ – Verstöße gegen den Arbeitseinsatz

„Da die Einrichtungen der Fürsorgeerziehung nicht zum Ziele führen“ – Abschiebung oder Einweisung in das Jugendkonzentrationslager

„Auf dass er unter der Einwirkung der straffen Lagerzucht im begrenzten Umfange wieder gemeinschaftsfähig wird.“ – KZ-Haft in Moringen

Die Jugendfürsorge von 1945 bis 1990

Die ersten Nachkriegsjahre

Die Fürsorgeerziehung bei Kriegsende

Der lange Arm der Fürsorge

Die Wohlfahrt der Jugend als Sache der Allgemeinheit

Die Einheitsfürsorge in Tirol

Der fürsorgerische „Außendienst“

Die Rolle der Fürsorgerinnen

Der Weg zum Jugendwohlfahrtsgesetz 1954

Die Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege

Die Stellung des Jugendamtes als Streitfall

Hindernisse auf dem Weg zum Jugendfürsorgegesetz

Das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1954

Die Pathologisierung der Nachkriegsjugend

Die Sorge um die Jugend in den 1950er Jahren

Im heilpädagogischen Kampf gegen die Jugendverwahrlosung

„Halb Spital, halb Heim“: Die Kinderbeobachtungsstation

Die Frage der Unerziehbarkeit

Eine Spezialanstalt für Schwererziehbare

Das Jugendgerichtsgesetz von 1961

Das System der Fürsorgeerziehung in den 1960er Jahren

Die Tätigkeitsbereiche der Jugendwohlfahrt

Die Organe der Fürsorge

Bürokratie zu Lasten der Zöglinge: Ein Fallbeispiel aus Kleinvolderberg

Die Verwaltung der Kinder

Das psychologische Gutachten

Strafpädagogik in den 1960er Jahren

Das pädagogische Personal: Schwachstellen im System

Professionalisierung ohne gewandelte Pädagogik

Erste Ausbildungsmöglichkeiten für ErzieherInnen

Die Bundesinstitute für Heimerziehung

Provisorische Lösung durch das Schulorganisationsgesetz

Ausbildungsnotstand: Das Fallbeispiel Jagdberg

Talent versus Fachkenntnisse

Widerstand „von innen“: Proteste junger ErzieherInnen

Modernisierung ohne Reform in den 1970er Jahren

Erste zivilgesellschaftliche Proteste und Reformversuche

Sozialräumliche Konzepte für Vorarlberg

Reformversuche in Tirol

BILDSTRECKE Zivilgesellschaftliche und öffentliche Kritik der Fürsorgeerziehung und der Erziehungsheime

Vom Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 bis Heim 2000

Heim-Enquete und neue Lehrpläne

Heim 2000 und aktuelle Herausforderungen

Die konfessionellen Träger der Jugendfürsorge und ihre Heime

Der Katholische Verein der Kinderfreunde

Das Josefinum in Volders (gegr. 1886)

Die katholische Herz-Jesu-Lehrlingsanstalt in Martinsbühel/Zirl (gegr. 1888)

Die Mädchenerziehungsanstalt in Scharnitz (gegr. 1897)

Die Kaiser-Jubiläumsanstalt in Innsbruck (gegr. 1898)

Der Vorarlberger Kinderrettungsverein

Das Marienheim in Bludenz (gegr. 1908)

Der Bucherhof in Viktorsberg (gegr. 1923)

Das Mädchenerziehungsheim Schloss Hofen bei Lochau (gegr. 1928)

Das Seraphische Liebeswerk

Chronologie: 100 Jahre Jugendfürsorge in Österreich

ENTSTEHUNG UND WIRKUNG DER LANDESERZIEHUNGSHEIME

Die Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben – der Jagdberg

Der Beginn des Kinderrettungsgedankens in Vorarlberg

Das Asyl zur Rettung (sittlich) verwahrloster Kinder und Jugendlicher – der Jagdberg 1886 bis 1939

Neue Besitzverhältnisse: Der Ankauf der Rettungsanstalt durch den Kinderrettungsverein

Die Hausordnung als machtvolles Regulativ im Kampf gegen Verwahrlosung

Der Erste Weltkrieg und seine Folgen: Rückläufige Einnahmen – steigende Unterbringungszahlen

Institutionelle Massenerziehung: Der Ausbau der Anstalt zum Großheim

Trägerwechsel: Das Land Vorarlberg übernimmt die Erziehungsanstalt

„...“Wir hatten Angst! Wir sind ja alle Kinder gewesen.

Gauerziehungsheim für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1940 bis 1945

Parteitreue Leitung, fehlendes Personal und bauliche Mängel

Ordnung und Disziplin: Straffe Anstaltsführung

Reduktion der Heime: Überlegungen zur Räumung der Anstalt auf dem Jagdberg

Die unmittelbare Nachkriegszeit: Materielle Not und Erziehungsnotstand

„...“ Halt so ist es dort zugegangen, wie in einem Gefängnis.

„...“ Du hast einfach gehorchen müssen.

Landeserziehungsanstalt für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1945 bis 1976

Die untergebrachten Kinder: Zahlen und Her kunft

Überwachung der Buben: Personalmangel und repressiver Erziehungsstil

Die drei maßgeblichen Erziehungsmittel: Religion, Arbeit und Unterricht

Die Anstaltsarchitektur als Erziehungsfaktor

Festhalten an traditionellen Heimstrukturen

Gutachterin und Beraterin: Maria Nowak-Vogl und der Jagdberg

Die Öffnung der Jugendwohlfahrt in Vorarlberg

„...“Sie dürfen nicht an meinen Schrank, nur ich habe das Recht dazu.

Landesjugendheim für schulpflichtige Buben – der Jagdberg 1976 bis 1999

Späte Reformen: Der Versuch, die geschlossene Heimerziehung in eine neue Zeit zu führen

Raumgreifend und strukturerhaltend: Die bauliche Erweiterung des Jagdbergareals

Finanziell unrentabel: Die Debatte um den Erhalt der Anstalt

Reprivatisierung und pädagogische Neukonzeption

Vom Sozialpädagogischen Internat zur Paedakoop – der Jagdberg ab 1999

BILDSTRECKE Vom Rettungshaus zum Großheim – die Erziehungsanstalt Jagdberg

Die Erziehungsanstalt für schulpflichtige Mädchen in Kramsach-Mariatal

Die Erinnerungs- und Überlieferungslage

Quellenbasis

Historische Brüche und ihre AkteurInnen

Die Vorgeschichte bis 1941

Das Kloster Mariatal

Mariatal wird zur „Idiotenanstalt“ 1938–1941

NS-Zeit: Deportation und Einrichtung eines Gauerziehungsheims

Die „Aktion T4“

Der Widerstand der Anna Bertha Königsegg

Abtransport der Pfleglinge und Vertreibung der Schwestern

Mariatal als Gauerziehungsheim

Die Nachkriegsjahre bis 1960

Die Barmherzigen Schwestern verkaufen das Anwesen

Erste Vorwürfe gegen die Pädagogik im Heim

Neubesetzung des pädagogischen Personals

Im Zeichen des Umbaus – Die 1950er Jahre

Die Anstaltsvolksschule wird zur Sonderschule

„...“ Ich habe Schläge bekommen, weil ich ihr keine Watsche gegeben habe.

Von der Pressekampagne 1964 bis zur Eröffnung der Sonderschule

Strafpädagogik im Heim – Reformversuche in der Schule

„Kramsacher Affären“ – Die Pressekampagne 1964

Die Schließung des Heimes

Die Sonderschule mit Heimerziehung

Das Heim in der regionalen Erinnerungskultur

Das „vergessene Kramsach“

Die verschwiegene NS-Geschichte

BILDSTRECKE Fast vergessen – Das Mädchenheim in Kramsach

Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Buben in Kleinvolderberg

Das Josefinum der Kinderfreund-Benediktiner (1886–1938)

Die Gründung der Knabenbesserungsanstalt Josefinum im Servitenkloster Volders

Die Übersiedelung des Josefinums in die Stachelburg

Arbeit und Bescheidenheit: Das Erziehungsprogramm der Kinderfreund-Benediktiner

Das Josefinum als Schul-, Ausbildungs- und Erziehungsstandort

Die Auswirkungen des Erstens Weltkriegs

Die Übernahme durch das Salzburger Benediktiner-Erzstift St. Peter

Das Gauerziehungsheim für schulpflichtige Mädchen in Kleinvolderberg (1939–1944)

Enteignung und Übernahme durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

Die Eingliederung des Heims in die Gauselbstverwaltung

Pädagogische Ideologien im Widerstreit

Rationalisierungsmaßnahmen ab 1943 und Schließung 1944

Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Burschen in der Nachkriegsära (1945–1970)

Umkämpfte Besitzansprüche

Kritik an der Ausgestaltung des Heims in der frühen Nachkriegszeit

Die vergebliche Suche nach einem alternativen Standort

Die Unterbringungsbedingungen während der 1950er und 1960er Jahre

„Arbeitserziehung“ im Zeichen von Kostendeckung und geschlechterspezifischen Erziehungsvorstellungen

Muster der Problematisierung und Bestrafung von Fluchten

„...“ Da hast du so viele Stunden gearbeitet und dann ist kein Groschen da.

Das Landesjugendheim Kleinvolderberg 1970–1991

Reformansätze in der Heimerziehung unter den Vorzeichen öffentlicher Kritik und wissenschaftlicher Untersuchungen (1970– 1980)

Der Umgang mit Fluchten nach der Reform: Therapie statt Strafe?

Schwindende Akzeptanz der Heimerziehung und Schließung des Heims (1980–1991)

Wieder ein Heim: Die Unterbringung von Asylsuchenden in Kleinvolderberg (1991–2016)

BILDSTRECKE Burg Hauzenheim – Rettungshaus Josefinum – Landeserziehungsheim Kleinvolderberg

Das Landeserziehungsheim für schulentlassene Mädchen St. Martin

Vor- und Frühgeschichte 1826–1938: vom Zwangsarbeitshaus zum Landeserziehungsheim St. Martin

Das Provinzial-Zwangsarbeitshaus in Schwaz von seiner Gründung 1826 bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts

Die Zwangsarbeitsanstalt für Weiber zu St. Martin: 1855 bis zu ihrer Schließung 1928

Eine Besserungsanstalt für Mädchen: die Gründung der Korrigendinnenabteilung im Zwangsarbeitshaus (1897)

Veränderungen in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts: der Weg zum Erziehungsheim

Das Gauerziehungsheim St. Martin

Gebäude und bauliche Adaptionen

Leitung und Personal

Belegungszahlen und Umstrukturierungen

Der Blick der NS-Behörden auf die in St. Martin untergebrachten Mädchen

St. Martin 1945 bis 1990

Die unmittelbaren Nachkriegsjahre: Bemühungen um den Erhalt des Heimstandorts St. Martin

„Die Welt ist weit weg von St. Martin.“ - Von den späten 1940er bis zu den frühen 1970er Jahren

„[E]ine sorgfältige Trennung von der Umwelt“– das Gebäude des Erziehungsheims

Zöglingszahlen, Gruppenstruktur und Personalsituation

Heimalltag und „Arbeitserziehung“

„Arbeitsbeschaffung für die Zöglinge“ – Die Einrichtung der Wäscherei

Die Landwirtschaft des Erziehungsheims St. Martin

Für den Haushalt ausgebildet: St. Martins Haushaltungsschule

„...“ Du bist von einer Gruppe in die andere befördert worden.

„...“ Das war für mich entwürdigend.

BILDSTRECKE Karzer und Strafisolierung im Erziehungsheim St. Martin

Veränderungen ab den 1970er Jahren

Forschungsaufträge des Landes zur Fürsorgeerziehung – St. Martin unter wissenschaftlicher Kritik

Strukturelle Veränderungen ab Mitte der 1970er Jahre

Arbeit als Maßstab der „Resozialisierung“

„...“ Da habe ich gewusst, ich bin hier ausgeliefert ...

„...“ Eine Beschwerde nach der anderen, aber da ist nichts passiert.

Scheiternde Erneuerung: Das Zurückbleiben hinter den gesellschaftlichen Verhältnissen und die Schließung des Erziehungsheims

Der Weg zum Sozialpädagogischen Zentrum St. Martin

BILDSTRECKE Arbeiten in der heimeigenen Wäscherei

Heimökonomien: Arbeit und Ausbildung – Ausbeutung und Deprivilegierung

„Eine für das zukünftige Fortkommen dienliche Berufsausbildung“ – Der gesetzliche Auftrag der Fürsorgeerziehung

Die Organisation des Arbeitseinsatzes der Mädchen

St. Martin als sich (teilweise) selbst erhaltende Anstalt

St. Martins heimeigene Betriebe: Landwirtschaft und Wäscherei

St. Martin als Auftragnehmer: manuelle Heimarbeiten

St. Martin als Anbieter weiblicher Arbeitskraft - Einsatz auf externen Arbeitsplätzen

Ausmaß der Arbeit

Bezahlung der Arbeitsleistung und Umgang mit den Zöglingsgeldern

Verwehrte Ausbildung und berufliche Deklassierung

Erziehung zur Arbeit durch Arbeit: Arbeit als Erziehungsmittel?

Fazit: Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse in St. Martin

„...“ Ich glaube, dass vielen Mädchen wirklich ein geordnetes Leben angebahnt wurde.

BILDSTRECKE 140 Jahre Erziehung durch Arbeit zur Arbeit in St. Martin in Schwaz

ANHANG

Abkürzungen

AutorInnenkürzel

Abkürzungsverzeichnis

Quellen und Literatur

Mündliche Quellen: Interviews und Gespräche

Archivalische Quellen

Privatarchive

Stadtarchiv Innsbruck (StAI)

Tiroler Landesarchiv

Vorarlberger Landesarchiv (VLA)

Bezirksgericht Feldkirch

Bezirksgericht Hall

Bezirksgericht Rattenberg

Gesetzestexte

Literatur und gedruckte Quellen

Internetquellen

Register

Namensregister

Ortsregister

Vorbemerkung

Das vorliegende Buch integriert die Ergebnisse zweier Forschungsprojekte. Die der Publikation vorausgehenden umfänglichen Forschungsberichte stehen hiermit in versammelter und redaktionell überarbeiteter Fassung der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Entstanden waren die Forschungen im Auftrag der Länder Tirol und Vorarlberg. Sie verdanken sich einer neuen Aufmerksamkeit und einem neuen Mut zur Aussage; angestoßen zuallererst von den Betroffenen selbst und ihrem Kampf um Anerkennung als Opfer von (Erziehungs-)Gewalt. Die beiden Landesregierungen haben im Februar 2013 im Anschluss an die Präsentation und Evaluierung einer Vorerhebung (2012), die zwischenzeitlich unter dem Titel Regime der Fürsorge. Eine Vorstudie zur Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Erziehungsheime und Fürsorgeerziehungssysteme der Zweiten Republik in Buchform (Innsbruck, 2014) vorliegt, beschlossen, der wissenschaftlichen Aufarbeitung der gewaltvollen Geschichte der Fürsorgeerziehung der Region gemeinsam weitere Forschungsmittel zu widmen. Aus den fünf Projektvorschlägen der Vorstudie wurden bislang zwei Projekte realisiert, ein drittes Projekt – zur Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation – findet sich in anderer Konstellation in Ausarbeitung. Das erste Projekt, gefördert von beiden Ländern, sollte die Geschichte der regionalen Jugendwohlfahrt im Panorama ihrer öffentlichen Erziehungsheime erarbeiten; das zweite, gefördert vom Land Tirol, sollte in einer vertieften Betrachtung die Erziehungsanstalt St. Martin/Schwaz für schulentlassene Mädchen zum Gegenstand haben.

Die Vorerhebung hatte die Aufgabe, die historische Fürsorgeerziehungslandschaft der Länder im Überblick zu rekonstruieren, die schriftliche Überlieferungssituation zu erheben, erste Einschätzungen hinsichtlich der Gewaltförmig keit des Fürsorgeerziehungssystems zu liefern und Vorschläge für eine dringend gebotene weitere wissenschaftliche Aufklärung zu erarbeiten.

Die Forschungen, die dieser vorliegenden Publikation zugrunde liegen, verfolgen das Ziel, das System der Fürsorgeerziehung der beiden Länder so umfassend wie möglich zu beschreiben und die ihm strukturell innewohnenden Gewaltbedingungen herauszuarbeiten. Das heißt, die Geschich te und Wirkung der vier regionalen Landeserziehungsanstalten in Vorarlberg und Tirol (Jagdberg, Kramsach- Mariatal, Kleinvolderberg und, mit besonderer Schwer punktsetzung, St. Martin) so gründlich, wie es die schriftlichen und mündlichen Quellen erlauben, zu rekonstruieren. Daraus Schlüsse zu ziehen: hinsichtlich der wesentlichen Akteure, Kräfte und Verantwortlichkeiten. Zudem machten es sich die AutorInnen zur Aufgabe, eine vertiefte Kenntnis über die Zusammenhänge, welche die historische Kinder- und Jugendhilfe der Re gion und darüber hinaus kennzeichnen, zu gewinnen, zu vermitteln und vor dem Hintergrund der jeweiligen Zeit sozial-, diskurs- und geschlechtertheoretisch einzuordnen.

Die wohl wichtigste Aufgabe der für dieses Buch unternommenen Forschungen ist schließlich, die Wirklichkeit von Fürsorgeerziehungsheim und -apparat in den Erin nerungen der ZeitzeugInnen zur Geltung zu bringen.

Zur Durchführung der beiden Forschungen wandten sich die Länder an die Universität Innsbruck. Mit der verantwortlichen Leitung der beiden Projekte wurde die Erziehungswissenschaftlerin Univ.-Prof.in Dr.in Michaela Ralser betraut. Über eine öffentliche Ausschreibung wurden die wissenschaftlichen ProjektmitarbeiterInnen gewonnen und für die Projektlaufzeit von 2013 bis 2015 über die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck angestellt. Es sind dies die Historikerin Mag.a Nora Bischoff (Berlin/Innsbruck), die Erziehungswissenschaftlerinnen Mag.a Flavia Guerrini (Innsbruck) und Mag.a Christine Jost (Hohenems/Innsbruck), der Politikund Erziehungswissenschaftler MMag. Dr. Ulrich Leitner (Innsbruck), schließlich die Erziehungswissenschaftlerin Mag.a Martina Reiterer (Innsbruck) und für eine kürzere Laufzeit (sechs Monate) und zu Projektbeginn auch der Erziehungswissenschaftler Mag. Matthias Rangger (Oldenburg/Innsbruck). Sie haben wesentlichen Anteil nicht nur an der Erarbeitung der Forschungsergebnisse, sondern auch an deren Präsentation im vorliegenden Band. Die Universität respektive das Institut für Erziehungswissenschaft stellte die Infrastruktur (Räume, Geräte) sowie die Arbeitsleistung der Projektleitung.

Die beiden Forschungsprojekte wären ohne die Unterstützung aus den Wissenschaftsmitteln der Länder Tirol und Vorarlberg für die Gesamtstudie und des Landes Tirol für die Detailstudie nicht zustande gekommen. Ebenso wenig aber ohne die vielfache Unterstützung des Vorarlberger und Tiroler Landesarchivs, des Stadtarchivs Innsbruck und der landeskundlichen Bibliothek des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum. Den MitarbeiterInnen der Archive und Bibliotheken sei hier unser herzlichster Dank ausgesprochen. Unsere größte Dankbarkeit und Wertschätzung aber gilt den ZeitzeugInnen. Diese haben mit ihren Lebensgeschichten wesentlich dazu beigetragen, über Dimension, Gestalt und Wirkung der Fürsorgeerziehung der Länder aufzuklären. Dass die Arbeiten nun auch als Buch vorliegen, verdankt sich nicht zuletzt der großzügigen Publikationsförderung durch das Land Tirol.

Einleitung

Regime der Fürsorgeerziehung

Die vorliegende Studie beansprucht, ein weiteres Stück zur Aufklärung jener Verhältnisse beizutragen, die Zehntausende Kinder und Jugendliche in Österreich nach 1945 in öffentliche Ersatzerziehung zwangen und sie dort einem Erziehungssystem aussetzten, das sich mehrheitlich als gewaltvoller erwies als jenes elterliche, vor dem sie hätten bewahrt werden sollen. Diese Kennzeichnung der Fürsorgeerziehung trifft umfänglich auch für Tirol und Vorarlberg zu. „Wir haben eine historische Verantwortung, nicht für die Taten unserer Vorfahren, sondern für unsere historische Identität (wer wir sind) und unsere historische Praxis (was wir tun)“.1 Und damit auch für das kollektive Erinnern und Vergessen.

Die Fürsorgeerziehung hat mit ihrem Kernbegriff der „eingetretenen oder drohenden Verwahrlosung“ seit ihren Anfängen im ausgehenden 19. Jahrhundert ein machtvolles System der Inspektion benachteiligter Familien etabliert, den derart Inspizierten systematisch Erziehungsschwäche attestiert und ihren als gefährdet und gefährlich geltenden Kindern in großer Zahl eine Ersatzerziehung zur bürgerlichen Brauchbarkeit und christlichen Sittlichkeit verordnet. Die Sorge um das als verwahrlost bezeichnete Kind war von Anfang an verbunden mit der ordnungs- und bald auch biopolitischen Ambition, in das Leben, in die Familien und in die elterliche Erziehung der unteren Klassen einzugreifen – mit dem Ziel, den obrigkeitlichen Erziehungswillen klassenübergreifend durchzusetzen.2 Kommunen und Länder, die katholische Kirche und ihre Erziehungsvereine, die Wohlfahrtsverbände und Teile der Humanwissenschaften (allen voran: die frühe Kinderpsychiatrie und Kinderneurologie, die Heilpädagogik und Entwicklungspsychologie) gingen ab 1900 immer deutlicher arbeitsteilig daran, die Familien der marginalisierten Schichten als insuffiziente Erziehungsmilieus zu identifizieren und die diesen erwachsenden, nun immer häufiger auch als sozial abweichend, als unerziehbar und als moralisch-minderwertig diagnostizierten Kinder und Jugendlichen in großem Maßstab der Fürsorgeerziehung zuzuführen. Mächtigste Materialisierung dieser wohlfahrtspolitischen Ambition um 1900 ist die außerordentlich hohe Zahl an geschlossenen Erziehungsanstalten in der untersuchten Region. Es gehört zu einer wesentlichen Aufgabe der vorliegenden Studie, die nachhaltige Wirkung dieser mächtigen Gründungswelle aufzuklären und die regionale Tragweite, welche sie als gebaute Anstaltserziehung dem 20. Jahrhundert hinterlässt, herauszuarbeiten.3

So weisen die Fürsorgeerziehung und die zu ihrer Verwirklichung eingerichteten Landesfürsorgeerziehungsheime samt ihren Vorgängerinstitutionen – den konfessionellen Rettungshäusern, öffentlichen Besserungsanstalten und staatlichen k.k. Straf- und Landesarbeitshäusern – eine über hundertjährige Geschichte auf. Deren zeitlich letzte Ausläufer, die Kinder- und Jugendheime der Länder, existierten bis in die allerjüngste Vergangenheit. Das letzte diesen Traditionslinien entstammende öffentliche Erziehungsheim der Region (Jagdberg) schloss an der Wende zum 21. Jahrhundert, zwei weitere schlossen zehn Jahre zuvor (Kleinvolderberg und St. Martin) im ausgehenden 20. Jahrhundert. Nur eines (Kramsach-Mariatal) ist nach Protesten bereits früher, 1971 gewichen. Der Reformdruck, der spätestens seit den 1970er Jahren einsetzte – als zivilgesellschaftlicher Protest, als erste mediale Öffentlichkeit, als zunächst einzelne, sich bald mehrende Projektgründungen, die eine Alternative zur Heimerziehung darstellten, und schließlich als Professionalisierung der Jugendfürsorge von innen –, wurde von den Verantwortlichen der Politik wie der Landeserziehungsheime auf eine Weise beantwortet, welche die Erziehungsanstalt nicht überwand, sondern sie in behelfsmäßiger Adaptierung erhielt: viel zu lange und viel zu häufig ohne ausreichende substantielle Veränderung.4 Der Anstalt als pädagogischem Sonderort eignet eine spezifische Erziehungsform: die sonder- bzw. heilpädagogische Großheim- bzw. Anstaltserziehung mit all ihren sie kennzeichnenden Machtquellen und strukturellen Gewaltbedingungen. Diese noch in den 1970er Jahren in eine neue Zeit führen zu wollen, muss vom heutigen Standpunkt nicht nur als gescheiterter Versuch gelesen werden, sondern auch als eine schwerwiegende, noch viele Hunderte nunmehr ehemalige Heimkinder schädigende politische Fehlentscheidung.

Allerdings ist auch für die Anstaltserziehung die Hypothese der „stillgestellten Zeit“ nicht zutreffend. Selbstverständlich wandelten sich Erziehungsmittel und -ziele auch an eben diesen Orten der institutionellen Ersatzerziehung im Laufe der Zeit, und es ist Aufgabe und Auftrag dieser Studie, den Wandel an empirisch ermittelten Sachverhalten darzustellen und einzuordnen. Das unternimmt der vorliegende Band auf zweifache Weise: durch eine quellengestützte Rekonstruktion der Entstehungs-, Entwicklungsund Wirkungsgeschichte der vier großen Landeserziehungsheime der Region5 samt einer je heimspezifisch ausgelegten Periodisierung; und durch ihre umfassende zeitgeschichtliche Kontextualisierung, bezogen auf die Entwicklung der Jugendfürsorgepolitiken der Region im 20. Jahrhundert. Fraglos spiegeln die in den Quellen dokumentierten Haltungen und Handlungen derer, denen die Kinder und Jugendlichen über Jahre überantwortet wurden – ihre drastischen Erziehungskuren, ihre auf (Zwangs-) Arbeit und bürgerlich geschlechtsgebundene Moral fußenden Erziehungsmittel, ihre auf Denormalisierung der „Fürsorgezöglinge“ und ihre Sondererziehung setzenden Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen, ihre strafende und in vielen Fällen schlagende Gehorsamkeits- und Korrekturpädagogik –, auch die Erziehungsvorstellungen der jeweiligen Zeit. Nirgendwo sonst aber kamen diese Vorstellungen derart umfassend, alternativlos und schrankenfrei zum Einsatz wie in der machtvollsten Form der Ersatzerziehung, in der geschlossenen Fürsorge-Heimerziehung. Vereinte die Anstaltserziehung doch alle Machtquellen, die eine totale Erziehungsinstitution kennzeichnen: Isolierung, Entindividualisierung, asymmetrische Abhängigkeit und nahezu schutzloses Ausgeliefertsein der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen.6

Die seltenen zeitgenössischen Kritiker und die wenigen zu Veränderungen bereiten Erziehungsverantwortlichen der Landeserziehungsheime – PraktikantInnen der 1970er und 1980er Jahre, einige jüngere ErzieherInnen und der eine oder andere Heimleiter – konnten nicht damit rechnen, breite Zustimmung zu finden, weder in ihren Reihen noch bei den behördlichen Entscheidungsträgern der Jugendämter oder in der gesellschaftlichen Dominanzkultur. Sowohl aus einer kontextrelationalen Perspektive als auch, noch deutlicher, aus einer normativ heutigen Sicht muss festgestellt werden, dass die öffentliche Ersatzerziehung der Landesheime nicht nur weit hinter den Möglichkeiten der sich entwickelnden Zweiten Republik einschließlich ihrer sozialen Errungenschaften und kulturellen Bewegungen der 1960er Jahre zurückgeblieben ist, sondern auch hinter den Möglichkeiten der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Jugendwohlfahrtsgesetztes 1954. Das System der Erziehungsheime hat die Entwicklungsbedingungen vieler der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen mehr behindert denn gefördert, es hat Erziehung zur Ordnung regelmäßig vor Bildung und Ausbildung gesetzt und damit die Emanzipationschancen der Kinder gehindert, es hat Erziehungspraktiken vielförmiger körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt erzeugt, toleriert und/oder war zu ihrer Verhinderung nicht willens oder nicht imstande. Aus heutiger Perspektive muss festgehalten werden, dass die öffentliche Erziehung in den Landesfürsorgeerziehungsheimen Tirols und Vorarlbergs bis in die 1970er und noch in die 1980er Jahre hinein trotz rhetorischer und manchmal auch baulicher Anpassung fast durchweg durch systemische Beharrung, strukturelle Ineffizienz und materielle Unterausstattung gekennzeichnet war, abgesehen von Bemühungen einiger weniger Akteurinnen und Akteure. Den dieser Ersatzerziehung Anempfohlenen hat sie damit nur in ausgesprochen seltenen, spezifischen Akteurskonstellationen geschuldeten Fällen jene kompensatorischen Bedingungen des Aufwachsens geboten, die sie als „Erziehung an Eltern statt“ im Programm führte. Viel häufiger war sie durch umfassendes Versagen charakterisiert, ausgestattet mit einem Ensemble von systemhaften Gelegenheitsstrukturen, welche die Gewaltdynamik zwischen ErzieherIn und „Zögling“, aber auch unter den „Zöglingen“ ebenso in Gang setzte wie aufrechterhielt. Sie machte zahlreiche Kinder und Jugendliche zu Opfern von Gewalt.

Allerdings standen die Erziehungsheime nicht allein und sie sind auch nur im Zusammenhang mit den sie umgebenden Kräften und Akteuren des Fürsorgeerziehungssystems zu beurteilen. Das strategische Zusammenwirken der Regeln, Apparate, Praktiken und Diskurse der Fürsorgeerziehung, die das geschlossene Erziehungsheim erst ermöglichten, lässt sich am treffendsten mit dem Begriff des Fürsorgeerziehungsregimes fassen.7 Zu den das Erziehungsheim orchestrierenden Kräften gehörten die Jugendfürsorgepolitik und der Jugendfürsorgeapparat mit all seinen Gliederungen ebenso wie die sie instruierenden Wissenschaften, allen voran die frühe Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik.8 Diese Instanzen gewinnen um 1900 jenen Organisierungsgrad, der es rechtfertigt, sie als Vorläufer der heutigen Kinder- und Jugendhilfe zu bezeichnen. Ihre regionale Entwicklung entlang der Zäsuren des 20. Jahrhunderts (der Monarchie, der Ersten Republik, des „Ständestaats“, des Nationalsozialismus und schließlich der Zweiten Republik) an bisher kaum gewürdigtem Quellenmaterial nachzuzeichnen und zu analysieren, ist ein weiterer Verdienst der vorliegenden Studie.

Auf einen Sonderweg der in der Jugendhilfe seit Beginn des 20. Jahrhunderts eng kooperierenden Länder Tirol und Vorarlberg sei schon einleitend hingewiesen. Die frühe Wohlfahrtsregion war mit Ausnahme der drei Landesbesserungsanstalten (St. Martin in Schwaz/Tirol, Pfatten in Südtirol und Sant’Ilario im Trentino) durch einen geringfügigen Ausbau der öffentlichen Fürsorge-Infrastruktur gekennzeichnet. Das wohlfahrtspolitische Engagement oblag in erster Linie den Diözesen, Klöstern und Kongregationen. Parallel und ergänzend zur Begründung einer Reihe von konfessionsgebundenen Schulstandorten zur Heranbildung des eigenen Nachwuchses ebenso wie zur christlichen Bildung der Armutsbevölkerung widmete sich bald eine erhebliche Zahl an katholischen Vereinen auch und besonders der sogenannten Verwahrlostenfürsorge. Diese machten sich die Erfassung und Betreuung der vermeintlich dem christlichen Glauben entfremdeten und sittlich verwahrlosten Kinder zur Aufgabe.

Dieser Aufgabe erwuchs seit den 1880er Jahren eine ganze Reihe von Erziehungsheimen: der Jagdberg und ein verzweigtes Netz weiterer kleinerer Heimstrukturen in Vorarlberg, die Tiroler Erziehungsanstalten am Martinsbühel, in Kleinvolderberg, Scharnitz, Mieming und Innsbruck sowie später dann, ab den 1920er Jahren, die Bubenburg in Fügen. In der Ersten Republik wurden hier, im Unterschied zu den anderen österreichischen Bundesländern und mit Ausnahme des Städtischen Jugendamtes in Innsbruck, keine öffentlichen Institutionen der Jugendwohlfahrt etabliert. Die allermeisten Agenden der Jugendfürsorge nahmen weiterhin, in enger Anbindung an die Gerichte, private Wohlfahrtsträger wahr. Sie waren in Vereinen organisiert, konfessionell gebunden und dem bürgerlichchristlichen Erziehungsideal verpflichtet. Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Geltungsanspruch des Staates im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge der Region – nun unter dem Vorzeichen der Nationalsozialistischen Volkspflege – durchgesetzt. Einige der späteren Landeserziehungsheime der Zweiten Republik haben in der NS-Zeit ihren Ursprung. Aber auch ein größerer Teil der seit den 1880er Jahren von christlichen Vereinen begründeten regionalen Anstalten unterschiedlichen Zuschnitts9 erfuhren nach ihrer zwangsweisen Einverleibung in die NS-Strukturen ab 1945 eine – von Seiten der Länder unterstützte – Neuauflage: als konfessionelle Großheime der Fürsorgeerziehung. Diese spezifische Konstellation ist einer der Gründe dafür, dass kein Bundesland – Wien ausgenommen – über ein derart dichtes Netz an Erziehungsheimen verfügte wie eben diese Region.

Dass sich die Zahl der Erziehungsheime nicht verringerte, sich ihre Aufnahmekapazitäten im Gegenteil noch jahrzehntelang erhöhten – mit Spitzen in den 1950er und 1960er Jahren –, ist der Entwicklung der Jugendwohlfahrt in den ersten Nachkriegsjahrzehnten geschuldet. Wie schon die Kriegsfolgen des Ersten Weltkrieges wirkten auch jene des Zweiten Weltkrieges als Katalysatoren der Jugendwohlfahrt, auch in Tirol und Vorarlberg. Allerdings ist diese Ausweitung nicht allein auf die materielle Not und das Wohnungselend der Nachkriegsjahre zurückzuführen, sondern auch auf eine spezifische Deutung derselben. Die veränderten Familien- und Sozialverhältnisse (die zahlreichen, ausschließlich weiblichen Betreuungsarrangements, der Anstieg außerehelicher Geburten, die zunehmenden Scheidungsraten, Jugendkriminalität und beginnende Jugendkulturen) wurden als Erziehungskrise der Familie und als Erziehungsnotstand der Jugend gedeutet und mit kulturpolitischer Repression, heilpädagogischer Intervention und verstärkter Anstrengung zur Unterbringung in Ersatzerziehung beantwortet. Erneut gerät die bürgerliche Erziehungs- und Familienvorstellung zum Gradmesser, an dem jede davon abweichende Lebensgestaltung und Lebensnotwendigkeit (etwa die Erwerbstätigkeit der Frau und Mutter) scheitert, erneut steht die ledige Mutterschaft wie das uneheliche Kind unter besonderem Verdacht und die jugendliche Beanspruchung der Straße unter besonderer Vorverurteilung. Mangelnder sozialer Ausgleich und eine restaurative Kultur-, Geschlechter- und Familienpolitik werden dem Erziehungsheim in der unmittelbaren Nachkriegszeit, aber auch noch in den 1950er und 1960er Jahren Tausende weiterer Kinder zuführen. Allein die quantitative Dimension und damit verbunden die enorme Zahl der in den Heimen der Region untergebrachten Kinder und Jugendlichen – das Forschungsteam rekonstruiert allein für die öffentlichen Heime von 1945 bis 1990 eine Zahl von 8.000 HeimbewohnerInnen10 – verpflichten zur vertieften Auseinandersetzung. Eine solche Auseinandersetzung kann nun, nachdem das Schweigen gebrochen ist, seit wenigen Jahren mit eben diesen ehemaligen Heimkindern geführt werden: mit jenen, die über ihre Erfahrungen sprechen wollen und können. Es ist ein wesentliches Ziel dieser Untersuchung, das Wissen derjenigen Personen, die eine kürzere, meist aber längere Zeit in den Landeserziehungsheimen Tirols und Vorarlbergs verbracht haben, als Erkenntnismittel zu würdigen, ihre Erzählungen als wichtige historische Dokumente anzuerkennen und ihre Erfahrungen als bedeutsame zeitgeschichtliche Narrationen dem kollektiven Gedächtnis der Region hinzuzufügen.

In sechs Großkapiteln entfaltet die Studie – ergänzt um Schaubilder, Karten und Tabellen – ihre Argumentation. Sie beginnt mit der Darlegung ihres Vorgehens: der detaillierten Beschreibung und Einordnung der konsultierten Quellen, der Darstellung der über narrativ-biografische Interviews gewonnenen ZeitzeugInnenberichte, ihrer Interpretation und Verarbeitung. Es folgt – erzählt entlang der Zäsuren des 20. Jahrhunderts – die ausführliche Analyse der Geschichte der Jugendwohlfahrt von den Anfängen um 1900 bis zu ihrer Reform um 1990. Diese wird noch ergänzt um eine Übersicht des konfessionsgebundenen Fürsorgepanoramas der Wohlfahrtsregion Tirol/Vorarlberg und eine Chronologie der wesentlichen Rahmenkonstellationen der historischen Kinder- und Jugendhilfe in Österreich. Daran anschließend präsentiert sich der umfassendste Teil der Studie: die Rekonstruktion der Entstehung, Entwicklung und Wirkung der vier großen Landeserziehungsheime; beginnend mit dem Heim am Jagdberg in Schlins, fortsetzend mit jenen in Kramsach-Mariatal und Kleinvolderberg, abschließend und gemäß der Forschungsanordnung mit einer zusätzlichen Perspektive auf die Arbeitsverhältnisse: St. Martin in Schwaz.11 Herausgehoben im Rahmen dieser Rekonstruktion sind elf aus den Erzählungen der ZeitzeugInnen geschöpfte Erinnerungsgeschichten. Sie geben als eigenständige Erkenntnismittel vertieften Einblick in das Fürsorgeerziehungssystem der Länder, von dem die in den Geschichten beschriebenen Personen mit ihren Erfahrungen ein maßgeblicher subjektiver Teil geworden sind. Einer dritten Vermittlungsebene schließlich dienen die sieben Bildstrecken. Vier davon erzählen die (Struktur-) Geschichte der Heime, zwei weitere einzelne herausgehobene Aspekte derselben (den Karzer und die Arbeit), eine siebte im ersten Teil der Arbeit illustriert den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das gewaltvolle System der Heimerziehung.

Der Band präsentiert sich übersichtlich. Er will den unterschiedlichen Lesegewohnheiten und -interessen Rechnung tragen. Wer etwa besonders an den ZeitzeugInnengeschichten interessiert ist, findet diese durch deren besondere Kennzeichnung „...“ und ihren doppelspaltigen Satz. Wer die Geschichte eines einzelnen Erziehungsheims, bezogen auf eine bestimmte Zeit, nachsucht, findet auch diese leicht: durch deren übersichtliche Gestalt und ihren chronologischen Aufbau. Wer nach einzelnen Orten oder Personen fragt, dem dient das Register am Ende des Buches als Auffindungshilfe. Die Nachweise zu den zahlreichen historischen Bild- und Textquellen finden sich in den ausführlichen Bildunterschriften, den Textanmerkungen und zusammengefasst im Anhang. Der umfängliche Einsatz von Karten, Grafiken, Tabellen und Fotografien schließlich will die Lesbarkeit der Studie erhöhen und das Bild als zusätzliche Erkenntnisquelle und Vermittlungsebene nutzen. Durch das Farbprogramm der Studie sind auch die einzelnen Bildstrecken mühelos auffindbar. Die Arbeit versteht sich als gemeinsames Projekt sämtlicher daran beteiligten Forscherinnen und Forscher und beruht auf intensiver und gemeinschaftlicher Diskussion all ihrer Teile. Dennoch gab es verschiedene herausgehobene Zuständigkeiten und Textverantwortlichkeiten. Um den monografischen Charakter der Studie zu betonen, die AutorInnen der einzelnen Teile aber dennoch kenntlich zu machen, enden die einzelnen Kapitel jeweils mit deren Kürzel. Am Schluss des Bandes findet sich das AutorInnenverzeichnis zum Nachschlagen.

Die vorgelegten Ergebnisse sollen helfen, Bedingung und Wirkung von (Erziehungs-) Gewalt im Rahmen des Fürsorgeerziehungssystems aufzuklären und den Blick für die Gegenwart zu orientieren.

Michaela Ralser

Die Gründungswelle: Die Heime der Fürsorgeerziehung in der 2. Hälfte des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts

Die Erziehungsheime der Region im Nationalsozialismus

Die Fürsorgeerziehungslandschaft in der Zweiten Republik

 

 

1      Tillmanns Jenny, Was heißt historische Verantwortung? Historisches Unrecht und seine Folgen für die Gegenwart, Bielefeld, 2012, 15

2      Vgl. Ralser Michaela u. Sieder Reinhard, Hg., Die Kinder des Staates/Children of the State, Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften (ÖZG), 25 (2014), Nr. 1+2

3      Vgl. dazu beispielhaft: Ralser Michaela, Leitner Ulrich u. Reiterer Martina, Die Anstalt als pädagogischer Sonderort. Das Vorarlberger Landeserziehungsheim am Jagdberg, in: Zeitgeschichte, 24 (2015), H. 3, 179–195

4      Weder hatten die einschneidenden Transformationen im nahen Italien, wo mit dem Gesetz vom 27. 7. 1977, Nr. 616, die geschlossenen Erziehungsanstalten und Beobachtungsheime verboten und schon 1971 und noch umfassender 1977 jede Sonderbeschulung abgeschafft wurden, grenzüberschreitend Wirkung. Noch konnte sich der zivilgesellschaftliche Protest in Österreich im Anschluss daran oder der Verdacht über die Unangemessenheit der bestehenden Erziehungsheime, wie er im Verlauf der Sozialen Bewegungen ab 1970 vereinzelt auch aus dem Inneren der offiziellen Politik geäußert wurde, durchsetzen. So hatte etwa Tirols Soziallandesrat Salcher schon Anfang der 1970er Jahre vorgeschlagen, das Landeserziehungsheim Kleinvolderberg endgültig zu schließen. Erst die Ausdünnung der Zuweisungen durch die nunmehr als SozialarbeiterInnen ausgebildeten ehemaligen FürsorgerInnen, die damit einhergehenden drastisch sinkenden Belegungszahlen und die schließlich offenkundig gewordene, auch ökonomische Unrentabilität ermöglichten gegen Ende des 20. Jahrhunderts die Schließung der Landesheime respektive ihre Überführung (wie etwa beim Jagdberg oder in St. Martin) in eine gewandelte Struktur.

5      Es sind dies die Ausführungen zum Jagdberg als Landeserziehungsheim für schulpflichtige Buben, zu Kramsach-Mariatal als Landeserziehungsheim für schulpflichtige Mädchen, zu Kleinvolderberg als Landeserziehungsheim für schulentlassene Buben und junge Männer und schließlich zu St. Martin als Landeserziehungsheim für schulentlassene Mädchen und junge Frauen. Dass die konfessionellen Großheime der Fürsorgeerziehung, die sich insbesondere in Tirol ebenso bis in die 1990er Jahre erhalten haben – eines existiert heute noch –, hier nicht ausführlich behandelt werden, ist der Anlage dieser Studie und ihrem spezifischen Auftrag geschuldet, sich der öffentlichen Fürsorgeerziehung und den Landesanstalten zu widmen. Diese Entscheidung sagt aber nichts über die Gewaltförmigkeit der konfessionellen Heime aus; die diesbezüglichen Gewaltmeldungen bei der Opferschutzkommission belegen deren Unangemessenheit eindrücklich. Sie noch eingehender zu untersuchen, als dies bisher geschehen ist, bleibt deshalb ein wichtiges Desiderat der historischen Aufklärung.

6      Dass dasselbe auch für die zum Teil bis heute existierenden Großheime der Behindertenhilfe galt und noch gilt, sei hier nur erwähnt. Die vorliegende Studie hat das Augenmerk darauf nicht gerichtet. Eine Befassung damit an anderer Stelle schiene allerdings dringend geboten.

7      Vgl. dazu ausführlicher: Ralser Michaela, Bechter Anneliese u. Guerrini Flavia, Regime der Fürsorge. Eine Vorstudie zur Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Erziehungsheime und Fürsorgeerziehungssysteme der Zweiten Republik, Innsbruck, 2014

8      Vgl. dazu im Detail: Ralser Michaela, Die Sorge um das erziehungsschwierige Kind. Zur Rationalität der Arbeitsteilung zwischen Kinderpsychiatrie, Heilpädagogik und Fürsorgeerziehung am Beispiel der Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation, in: Topp Sascha, Schepker Klaus u. Fangerau Heiner (Hg.), Kinder- und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit, Heidelberg, im Erscheinen (2017)

9      Unter der Überschrift „Die konfessionellen Träger der Jugendfürsorge und ihre Heime“ werden in der Studie auch die konfessionsgebundenen Fürsorgevereine dargestellt und die Anstalten beschrieben, die im Laufe der Zeit gegründet wurden und von denen nicht wenige bis in die späten 1980er Jahre Bestand hatten oder noch bestehen. Die konfessionellen Erziehungsheime spielten, auch wenn sie nicht Hauptgegenstand dieser Studie sind, eine wesentliche Rolle in der regionalen Fürsorgeerziehungslandschaft.

10    Ermittelt wurde die Zahl über die Zöglingsaufnahmebücher, über die Dokumentation der Heime ihre Jahresaufnahmequoten betreffend und über andere Quellen, um bestehende Überlieferungslücken auszugleichen. Nimmt man die privat-katholischen, ebenfalls von den Jugendämtern beschickten Großheime die Bubenburg, Martinsbühel und Scharnitz noch hinzu, gehen wir von vorsichtigen 12.000 bis 13.000 in der Region der Zweiten Republik anstaltsförmig untergebrachten Kindern aus. Bedenken wir die späte Schließung sind diese heute zwischen 35 und 75 Jahre alt.

11    Die Geschichte der einzelnen hier dargestellten Heime zeigen paradigmatisch das Panorama möglicher Entwicklungslinien von Erziehungsheimen, auch über den regionalen Kontext hinaus: der 120 Jahre währende Jagdberg in Vorarlberg als pars pro toto einer öffentlichen Erziehungsanstalt, die dem frühen Typus eines Rettungshauses entstammt; Kramsach-Mariatal als eine öffentliche Erziehungsanstalt, die sich der „Entleerung“ einer konfessionellen Einrichtung der Behindertenhilfe verdankt – die 61 dort untergebrachten, jungen Frauen und Männer wurden im Rahmen des NS-Euthanasieprogramms deportiert und in Hartheim ermordet. Die Anstalt beherbergt nach ihrer vergleichsweise frühen Schließung heute wieder eine Behindertenhilfeeinrichtung; Kleinvolderberg als mit 120 untergebrachten männlichen Fürsorgezöglingen zeitweise Tirols größter Erziehungsanstalt, um 1900 hervorgegangen aus einer katholischen Gründung zwischen Oblatenausbildung und konfessionsgebundener Beschulung der Armutsbevölkerung – heute eine Flüchtlingsunterkunft; schließlich St. Martin als einziger landeseigener Erziehungsanstalt Westösterreichs für schulentlassene Mädchen als pars pro toto einer aus einem Arbeits(gefangenen)haus hervorgegangenen Erziehungsanstalt.

Die schriftlichen und mündlichen Quellen der Heim erziehung: Überlieferung, Erhebung und Auswertung

Die vorliegende Studie verfolgt die Aufgabe, die Geschichte der vier regionalen Landeserziehungsanstalten zu erarbeiten, daraus Schlüsse hinsichtlich der wesentlichen Akteure, Kräfte und Verantwortlichkeiten zu ziehen und eine vertiefte Kenntnis über die Zusammenhänge, welche die historische Kinder- und Jugendhilfe der Region kennzeichnen, zu gewinnen und zu vermitteln. Sie will das Fürsorgeerziehungssystem, die Fürsorgeerziehungseinrichtungen und die Wirkungen, die sie in den Kindern und Jugendlichen hinterlassen haben, so präzise und so umfassend wie möglich darstellen und einordnen. Dazu benötigt sie zumindest drei Informationsquellen: die Erinnerungen der ehemaligen Heimkinder; die Überlieferungen in den Aktenbeständen des Fürsorgeerziehungssystems und – wo vorhanden – der Fürsorgeerziehungseinrichtungen, etwa der Erziehungsheime; schließlich alles, was an zeitgenössischer Literatur, Berichterstattung und Diskussion zu finden ist und mit dem Thema der Fürsorgeerziehung in der Wohlfahrtsregion Tirol und Vorarlberg zusammenhängt.

Die erste Quellenart, das Interview mit den Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der Heimgeschichte, gibt den unmittelbarsten Einblick in die Wirklichkeit der Heime, der Heim erziehung und der Verwaltungsabläufe, die das unter Jugendfürsorge stehende Kind betreffen. Den Erzählungen der ehemaligen Heimkinder verdanken wir die Kenntnis des gewaltvollen Systems der Fürsorge aus eigener Anschauung, Erfahrung und Verarbeitung. Ihnen gilt der besondere Dank des Forschungsteams: dafür, dass sie die Belastungen auf sich genommen haben, ihre persönlichen Geschichten zu erzählen, dafür, dass sie den Mut zur Aussage gefunden und den jahrzehntelangen Bann des Schweigens gebrochen haben. Mit 75 ehemaligen Heimkinder standen wir in regem Kontakt, mit 37 hatten wir Gelegenheit, ein ausführliches Interview zu führen. Daneben haben wir auch mit Personen gesprochen, die als Heimleiter oder ErzieherInnen in den Institutionen tätig waren oder als vergleichsweise peripher Betroffene, etwa als PraktikantInnen, Schulleiter oder zivilgesellschaftliche AkteurInnen, in unterschiedlicher Weise und Intensität mit dem Fürsorgeerziehungssystem konfrontiert waren.

Die zweite Quellenart, das überlieferte Aktenschriftgut des Fürsorgeerziehungssystems und der Fürsorgeerziehungseinrichtungen, gibt Einblick in die Vorgänge der Jugendwohlfahrtsbürokratie. Es liefert den unmittelbaren Zugang zu den verschriftlichten Grundlagen und Legitimationen, bezogen auf die Maßnahmen und Entscheidungen der Sozialbürokratien und Heimverwaltungen. Letztere hatten maßgeblichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen, die den Agenturen und Einrichtungen der Jugendwohlfahrt anvertraut und vielfach ausgeliefert waren. In den Beständen des Tiroler Landesarchivs (TLA), des Vorarlberger Landesarchivs (VLA) sowie des Stadtarchivs Innsbruck (StAI) war eine Vielzahl an Akten zugänglich, die innerhalb der mit der Jugendfürsorge befassten Verwaltungsabteilungen entstanden sind. Es handelt sich dabei etwa um die Mündelakten der Jugendfürsorgeabteilungen, um das Verwaltungsschriftgut der Landesjugendämter von Tirol und Vorarlberg, die Personalakten der HeimleiterInnen und ErzieherInnen der vier Landeserziehungsheime oder auch um die Zöglingsakten des Landeserziehungsheims Jagdberg.1

Die dritte Quellenart ist die heterogenste und umfangreichste. Sie betrifft alle überlieferten Quellen, publizierten Texturen, Dokumente und Bilder, welche Auskunft über die zeitgenössische Öffentlichkeit der Heimerziehung geben und damit Einblick in den je historischen Wissens- und Diskussionsstand ermöglichen sowie die historisch spezifische Mitwisserschaft politisch-administrativer wie zivilgesellschaftlicher AkteurInnen kenntlich machen. Dazu gehören etwa die Protokolle der Sitzungen des Tiroler und des Vorarlberger Landtages sowie die im Auftrag des Tiroler Landtages erstellten Kontrollamts-Berichte über die Landeserziehungsheime oder auch die zeitgenössische Berichterstattung in Zeitungen und Zeitschriften. Schließlich zählt zu ihnen noch eine Vielzahl weiterer schriftlicher Quellen, wie etwa Ortschroniken, zeitgenössische Druckschriften und Fachliteratur, historische Fotografien, verschiedene halbprivate Dokumente und Nachlässe, wie jener des Arbeitskreises Heimerziehung, welcher den ersten zivilgesellschaftlichen Protest gegen das lokale Fürsorgeerziehungssystem ab den späten 1970er Jahren dokumentiert.

Im Folgenden werden die verwendeten schriftlichen Quellensorten vorgestellt und im Hinblick auf ihren jeweiligen Erkenntniswert eingeordnet. Das Forschungsteam widmet dieser Darstellung insofern breiten Raum, als das Wissen um das überlieferte Schriftgut hinsichtlich dessen Gliederung, Auffindungsort und Erschließungszustand ebenso wie hinsichtlich dessen Aussagequalität und -reichweite sowie quellenkritischer Interpretation bedeutsam ist, nicht nur für die Einordnung der vorliegenden Studie, sondern auch für weitere, darauf aufbauende Forschungsunternehmungen, nicht zuletzt aber für die Betroffenen selbst, die immer noch mit der Suche nach den sie betreffenden Fürsorgeerziehungsakten und den damit verbundenen Schwierigkeiten befasst sind. Im Anschluss an die Vorstellung und Einordnung der schriftlichen Quellensorten, von den personen- und sachbezogenen Akten des Fürsorgeerziehungssystems über die schon zeitgenössisch öffentlich zugänglichen Dokumente und Bildquellen bis hin zur Überlieferungssituation der einzelnen Landeserziehungsheime, wird das ZeitzeugInnen-Interview als (historische) Quelle gewürdigt, verortet und beschrieben. Auch auf die Beschreibung dieser Quellenart wird insofern breiter Raum verwendet, als das Forschungsteam den Erzählungen der ehemaligen Heimkinder besondere Bedeutung beimisst, nicht weil ihre Erinnerungen unfehlbarer als andere wären, sondern weil sie als einzige in der Lage sind, Auskunft über die erlebte Wirklichkeit der Heimerziehung zu geben und damit Zeitzeugenschaft abzulegen vermögen über die Wirkung der Fürsorgeerziehungsregime auf die konkreten Leben als Kinder und heute Erwachsene. Darin sind ihre Erinnerungen fehlerlos, wie schon Reinhard Sieder und Andrea Smioski in Der Kindheit beraubt. Gewalt in Erziehungsheimen der Stadt Wien vertreten,2 und sie sind als Erkenntnismittel unabdingbar – oder sollten es zumindest sein für alles, was heute und in Zukunft über das Fürsorgeerziehungssystem der Zeit und seine Wirkung aussagbar ist. Der fünfte Abschnitt des vorliegenden Kapitels zu Methode und Methodologie der Studie befasst sich deshalb im Detail mit dieser Quellenart, den Wegen der Kontaktaufnahme mit den ZeitzeugInnen, der erlangten Stichprobe, der Gestalt des narrativ-biografischen Interviews, der Auswertungsmethode und schließlich mit der Darstellung der ZeitzeugInneninterviews in Form von elf verdichteten Erinnerungsgeschichten, die an jeweils geeigneter Stelle in die vorliegende Publikation eingefügt sind.

Die personen- und sachbezogenen Akten des Fürsorgeerziehungssystems

„Akten sind im Zuge laufenden schriftlichen Geschäftsganges entstandene Aufzeichnungen und Verhandlungen, die auf Rechtsgeschäfte hinführen oder sie ausführen und die jeweils aus mehreren, in sich unselbständigen Schriftstücken bestehen.“3 Folglich dienen administrative Akten im Zuge ihrer Herstellung und Verwendung als „Gedächtnis der Verwaltung“ und haben somit die Funktion der „Sicherung kontinuierlicher Handlungsmuster“. Sie sind in arbeitsteiligen Verwaltungsabläufen wichtige (wenn nicht die wichtigsten) „Medien der Kommunikation“.4 In der täglichen Arbeit werden sie von allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen zumeist als „nicht hinterfragte Informationsquelle“5 benutzt. Insofern treten die Akten mit dem Anspruch auf, „in ihrer Darstellung eine objektive Wirklichkeit zu beschreiben.“ Tatsächlich aber geben sie meist mehr Auskunft über die „Verfassung ihrer Verfasser“6 – das heißt über die in den jeweiligen Institutionen etablierten Deutungsmuster und -routinen sowie über zweckorientierte Objektivierungen von prinzipiell noch interpretations- und ergebnisoffenen Sachverhalten – als über die objektiven Wirklichkeiten selbst.

Trifft Letzteres wohl allgemein auf alle Aktensorten zu, so doch im besonderen Maße auf personenbezogene Akten. So geben Mündelakte und Zöglingsakte den Blick auf die Kinder und Jugendlichen und deren Lebensrealität aus mehreren Gründen nur bedingt frei. Durch das hierarchische Verhältnis der VerfasserInnen gegenüber den erfassten Personen ist das in den Akten enthaltene Wissen als obrigkeitliches Wissen zu betrachten. Zudem wurden nur jene Begebenheiten festgehalten, in denen die Betreffenden für die Behörden auffällig geworden waren. Durch diese Reduktion gerinnt ihre gesamte Lebenswelt „in der Sicht, die die Akten nahelegen, zu einer Serie von Notlagen, Fehlverhalten, Bedürftigkeit und Widersetzlichkeit“.7 Gegen den Strich gelesen können daraus jedoch zeittypische Normalitätsvorstellungen rekonstruiert werden. Es kann anhand der Akten analysiert werden, unter welchen Blick die ‚befürsorgten‘ Kinder und Jugendlichen geraten waren, wie sie von den mit ihnen befassten Institutionen wahrgenommen und beschrieben wurden und welche regulierenden und disziplinierenden Eingriffe in ihre Biografie vorgenommen wurden.

Mithilfe der Akten lässt sich somit nicht nur der „erzählte Zögling“8 rekonstruieren, sondern auch die Macht und Gewalt nachvollziehen, die dem Aktenstück selbst innewohnt, bemisst man die Wirkung, die es entfaltet. Denn als Grundlage und Legitimierungsinstrument administrativer und gerichtlicher Entscheidungen nehmen Akten im Kontext der Sozialbürokratie und Heimverwaltung entscheidenden Einfluss auf Lebensverläufe und Lebenschancen der ‚befürsorgten‘ Kinder und Jugendlichen. Somit entfalten die Mündel- und Zöglingsakten eine Wirkung, die über ihre Gedächtnisfunktion in administrativen Zusammenhängen deutlich hinausgeht.

Die Wirkmacht der Akte als Instrument der Institution ist auch für die Personalakten der im Heim tätigen Personen bezeichnend. Informationen häufen sich dort, wo es Brüche gängiger Vorstellungen von Verhaltensnormen und Werten durch das pädagogische oder allgemeine Heimpersonal gab. Diese Wert- und Normvorstellungen sind, ebenso wie bereits für die Mündel- und Zöglingsakten festgehalten, durch den Blick der Fürsorgeinstitutionen bestimmt. Insofern ist auch der Personalakt ein Instrument der Maßregelung. Die Akten erlauben daher Beobachtungen zu folgenden Fragestellungen: Welche Handlungen des Personals entsprechen aus der Sicht der Institution der Norm? Welche bürokratischen Wege werden bei besonderen Vorkommnissen von wem beschritten? Welche Auswirkungen haben die bürokratischen Schritte auf die entsprechenden Personen?

Über die personenbezogenen Akten, seien es Mündel-, Zöglings- oder Personalakten, lassen sich somit nicht einfach historische Wirklichkeiten rekonstruieren. Aber es können Wirklichkeitskonstruktionen und Normalitätsvorstellungen aufgespürt und analysiert werden. Diese versprechen Auskunft darüber, was in einer bestimmten Zeit und an einem konkreten Ort sagbar oder nicht sagbar war, was somit die Analyse von Diskursmustern (wie etwa über die gängigen Erziehungspraktiken) ermöglicht. Die Aktenanalyse muss sowohl die Herstellungsbedingungen als auch die Struktur der Akten berücksichtigen. Hier geht es unter anderem darum, Informationsflüsse und Informationskanäle zu identifizieren und herauszufinden, welches die bedeutsamen Akteure und Agenturen sind. Es lassen sich dabei Fragen etwa nach legitimen SprecherInnenpositionen, nach in den Akten auftauchenden Diskursen und nach den eingesetzten diskursiven Strategien zur Durchsetzung von Deutungen stellen. So kann nachvollzogen werden, welche Deutungsmuster etabliert werden und wie Deutungshoheit gewonnen wird. Die personenbezogenen Akten bedürfen insofern eines besonders sorgsamen Umgangs durch die Wissenschaft, als sie die Einhaltung des Datenschutzes im Umgang mit personenbezogenen Daten verlangen. Solche Angaben, die Hinweise auf eine bestimmte Person geben, wurden daher umsichtig anonymisiert und – wo nötig – von Kontextinformationen, die Rückschlüsse ermöglichten, bereinigt, um die Persönlichkeitsrechte der in den Akten erwähnten Personen zu wahren. Es folgen nun – der Reihe nach – Darstellung und Einordnung der fünf für die hier unternommene Forschung wichtigsten personen- und sachbezogenen Aktensorten.

Die Mündelakte

Hierbei handelt es sich um Akten, die von den zuständigen Jugendämtern (bzw. Abteilungen für Jugendwohlfahrt) zumeist in ihrer Funktion als Vormund – seltener auch in ihrer Funktion als Sachwalter oder Kurator – über Kinder und Jugendliche angelegt und geführt wurden. Von den verschiedenen im Kontext der Fürsorgeerziehung erzeugten personenbezogenen Akten umfassen die Mündel- bzw. Jugendwohlfahrtsakten die größte Vielfalt an Schriftstücken unterschiedlicher Provenienz und Funktion. Der Ensemblecharakter dieses Aktentypus erlaubt somit die Analyse des Zusammenwirkens der unterschiedlichen beteiligten AkteurInnen und Agenturen auf ausgezeichnete Weise. Zudem umfassen die Mündelakten meist einen sehr langen Zeitraum im Leben der ‚verzeichneten‘ Kinder und Jugendlichen, da viele der Akten kurz nach der Geburt eröffnet und bis zur Volljährigkeit der Person geführt wurden. Dieser Längsschnittcharakter ermöglicht eine Rekonstruktion der Arbeitsweise der Jugendwohlfahrt und deren Interventionen in die Biografien der ‚befürsorgten‘ Minderjährigen über einen längeren Zeitraum hinweg.

Durch ihre handlungsunmittelbare Stellung ist die Mündelakte der Schlüssel zur Aufarbeitung der Praxisgeschichte der Jugendfürsorge sowie deren Rolle im Fürsorgeerziehungsregime, hier insbesondere hinsichtlich der Zuarbeit, die sie lange zum System Erziehungsheim geleistet hat. Denn das Jugendamt stellt jene Behörde dar, die mit allen anderen in die Jugendwohlfahrt involvierten Institutionen (Heime, Schulen, Psychiatrische Klinik, Gerichte) und Personen (leibliche Eltern, Pflegeeltern, Fürsorgerinnen, ErzieherInnen, HeimleiterInnen, selten die Befürsorgten selbst) kommuniziert und die wesentlichsten diesbezüglichen Interventionen veranlasst und/oder koordiniert. Daher kann dieses Amt als eine Art Knotenpunkt im Fürsorgeerziehungsregime bezeichnet werden.

Die Mündelakten enthalten unter anderem folgende Schriftstücke: Formulare (z.B. Amtsvormundschaft, Aktenübersicht, Mitteilung über einen Geburtsfall, Anerkennung der Vaterschaft, Unterhaltsvereinbarungen, Erhebungsbögen), gerichtliche Beschlüsse (z.B. Unterhalts- und Vaterschaftsfragen, gerichtliche Erziehungshilfe, Fürsorgeerziehung), Schriftwechsel mit Behörden, Niederschriften von Gesprächen (mit Eltern/Pflegeeltern, Angehörigen, Nachbarn, LehrerInnen und selten den betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst), Schriftverkehr mit Fürsorgerinnen und Heimen (z.B. Berichte über Familienverhältnisse, Pflegefamilien, Erziehungsberichte, Benachrichtigungen über Fluchten aus dem Heim), psychologische und psychiatrische Gutachten sowie Schriftverkehr mit Schulen (Berichte über Kinder, Abschriften von Zeugnissen). Die einzelnen Schriftstücke wurden üblicherweise in der Reihenfolge des Einlangens abgelegt, was nicht immer der Reihenfolgen der Entstehung entspricht – etwa wenn von einer anderen Behörde Abschriften älterer Schriftstücke übersandt wurden. Die so entstandenen Informationsgeflechte, die bestehende Interdependenzen und Wege des Informationstransfers widerspiegeln, machen die Mündelakten zu einer der wichtigsten Aktensorten in Bezug auf die Rekonstruktion und Analyse der Arbeitsweise des Fürsorgeerziehungsregimes. Zudem liefern sie wichtige Rahmendaten für eine sozialgeschichtliche Einordnung der Fürsorgeerziehung, so etwa Informationen über die Herkunft und soziale Lage, Alter, Familienkonstellationen und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit der Kinder und Jugendlichen. Nicht zuletzt sind die Informationen aus den Mündelakten auch in die Strukturgeschichte der Landeserziehungsheime eingeflossen, indem sie vielfältige Hinweise auf die Heimwirklichkeiten und die Organisation des Alltags im Heim gegeben haben. Auch einige wenige in die Strukturgeschichte des Fürsorgeerziehungssystems und ihrer Einrichtungen eingearbeitete Fallbeispiele nehmen Mündelakten zur Grundlage, mit dem Ziel, typische Aspekte der Jugendfürsorge zu einer bestimmten Zeit zu veranschaulichen.

Die Bestände der Mündelakten im TLA und StAI sind gleichermaßen umfangreich wie uneinheitlich. Im TLA umfasst die Zahl der archivierten Mündelakten insgesamt 26.290 Akten aus dem Zeitraum von 1925 bis 1989. Die Überlieferungsverläufe bei den einzelnen Bezirksjugendämtern sind jedoch uneinheitlich, sodass die Überlieferung teilweise bereits am Beginn des Untersuchungszeitraums der II. Republik endet oder erst in deren Verlauf einsetzt und zudem für manche Bezirksjugendämter überhaupt die Akten fehlen (vgl. Abb. 1). Die Mündelakten sind darüber hinaus nach unterschiedlichen Ordnungsprinzipien abgelegt worden, nämlich entweder nach Jahrgängen oder nach Nachnamen. Eine erste archivarische Erfassung besteht in Bestandslisten, die durch das TLA angelegt wurden. Diese verraten jedoch nichts über den Inhalt der Akten, sodass erst die Durchsicht jeder einzelnen Akte enthüllt, aus welchem Grund die Jugendämter tätig geworden sind. Der Bestand der Jugendwohlfahrtsakten des StAI besteht ebenfalls aus mehreren Zehntausenden Akten. Dieser Bestand ist archivarisch kaum erfasst, sodass die genaue Zahl der Akten für den fast hundertjährigen Überlieferungszeitraum nur geschätzt werden kann. Erst für die Zeit ab 1971 bis 1990 wird die Recherche durch die Zöglingseingangsbücher von St. Martin und Kleinvolderberg erleichtert. Anhand dieser Zöglingslisten – zwei der wenigen erhaltenen Dokumente aus den beiden Heimen selbst – können die Mündel- und Jugendwohlfahrtsakten im Vorfeld auf die Fälle von Fürsorgeerziehung eingegrenzt werden.

 

Bezirkshauptmannschaft

Zahl der archivierten Mündel-/Jugendwohlfahrtsakten

Kitzbühel

1925–1941: 1.468

1942–1949: 1.945

1950–1958: 1.831

Kufstein

1963–1989: 8.484

Reutte

1941–1955: 1.360

1956–1970: 1.137

Schwaz

1920–1957: 6.550

1958–1970: 3.515

Stadt Innsbruck

ca. 1900–1989: mehrere 10.000

Abb. 1: Übersicht über die Mündel-/Jugendwohlfahrtsakten in Tirol mit Innsbruck Stadt (Quelle: Eigene Zusammenstellung anhand der Bestandslisten des TLA sowie Auskunft des StAI).

Dieser uneinheitlichen Ordnung der Bestände folgend, wurden die Akten sowohl jahrgangsweise (d.h. nach ausgewählten Jahrgängen) als auch anhand der Zöglingseingangsbücher von St. Martin und Kleinvolderberg gesichtet. Dies sollte auf der einen Seite einen Querschnitt durch die Arbeit der Bezirksjugendämter in den Jahrzehnten zwischen 1945 und 1990 ermöglichen. Andererseits sollten damit einzelne Fälle herausgefiltert werden, in denen Fürsorgeerziehung (FE) angeordnet wurde. Stellvertretend für alle Vorarlberger Jugendämter wurde im VLA der Bestand der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch gesichtet. Die darin enthaltenen Vormundschaftsakten sind bereits nach inhaltlichen Kriterien sortiert, sodass der Zugriff auf die unter FE stehenden Amtsmündel erheblich erleichtert wurde. Der entsprechende Teilbestand umfasst insgesamt 595 die FE betreffende Jugendwohlfahrtsakten. Es wurden auf diese Weise insgesamt 219 Akten von Kindern und Jugendlichen aus den Tiroler und Vorarlberger Mündelakten gewonnen, die die Grundlage für eine tiefer gehende Betrachtung der Fürsorgeerziehung in den Tiroler und Vorarlberger Landeserziehungsheimen bieten.

Die Zöglingsakte

Die Zöglingsakten wurden durch die jeweiligen Heime über die untergebrachten Kinder vom Zeitpunkt der Heimeinweisung bis zur -entlassung angelegt. Sie erstrecken sich somit über den gesamten Heimaufenthalt und dokumentieren den Verlauf der Erziehungsmaßnahme. Diese Quellensorte enthält jedoch nicht nur heimintern erstellte Texturen, wie beispielsweise Erziehungs- und Fürsorgeberichte, Aufnahmeprotokolle, Urlaubsbestätigungen oder Entlassungsschreiben, unterschiedliche veranlasste Gutachten (z.B. psychologische Gutachten, Gutachten des Arbeitsamtes) oder die Korrespondenz der Heimleitung mit den Eltern, sondern ebenso extern verfasste Schriftstücke, welche zum Teil dem bereits vorangegangenen Fürsorgeverfahren entstammen. Das bis dahin über eine Person zusammengestellte Behördenwissen wurde damit zum Ausgangspunkt einer Fortschreibung in der Zöglingsakte.

Die Zöglingsakte ist von allen im Rahmen des Fürsorgewesens entstandenen Aktensorten die intimste, da sie zwar aus Institutionensicht, aber eben doch über den individuellen Zögling berichtet. Sie zeichnet sich im Hinblick auf die Untersuchung der Heimgeschichte besonders durch die Orts- und Zeitnähe der Niederschrift aus. Untersuchen lässt sich, wie sich der Heimzögling aus der Perspektive der Anstalt ‚betragen‘ hat, wie er sich ‚führen ließ‘, wie sein ‚Charakter‘ und seine ‚Erziehungstauglichkeit‘ begutachtet wurde und schließlich, welche ‚Lebensprognose‘ über den Zögling gestellt wurde.

Von keinem der drei Tiroler Landeserziehungsheime sind die Zöglingsakten nach derzeitigem Kenntnisstand überliefert. Laut der Dokumentation des TLA wurden diese nach dem Schließen der Heime skartiert. Somit fehlt eine der wichtigsten Aktensorten für die Tiroler Landeserziehungsheime zur Gänze. Ebenfalls nicht erhalten oder aber nicht zugänglich sind nach aktuellem Wissensstand – mit einer großen Ausnahme, der Fügener Bubenburg (ca. 3.000 Akten) – die Zöglingsakten der zahlreichen konfessionellen Erziehungsheime Tirols. Umso mehr ist das Konvolut der vom Landeserziehungsheim Jagdberg angelegten, insgesamt über 2.300 Zöglingsakten – gerade auch im Kontext des weiteren Gesamtbestandes (Sachakten, Fotografien, Handschriften und Personalakten) – als herausragender Quellenbestand zu betrachten. Der immense Bestand der Jagdberger Zöglingsakten ist bislang durch die Forschung nicht eingehend untersucht worden. Im laufenden Projekt konnten 63 Zöglingsakten (Sample: ein Buchstabe) gesichtet werden. Zusätzlich wurden 40 Akten stichprobenartig zu ausgewählten Zeitabschnitten aus dem Gesamtbestand der Zöglingsakten und 10 Akten aus dem Bestand der Nachbetreuungsakten ausgewählt. Die gesichteten Akten wurden vor allem hinsichtlich der Verwaltungsvorgänge, denen die Zöglinge durch die Institutionen und deren AkteurInnen unterworfen waren, einer Analyse unterzogen.

Die Personalakte

Auch die Personalakte ist durch die ihr innewohnende Chronologie gekennzeichnet. Sie hält vom Zeitpunkt des Dienstantritts alles fest, was das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sei es als Vertragsbediensteter oder als Beamter – betrifft. So gibt das typischerweise in der Personalakte gesammelte Material Einblick in die Ausbildungs- und Berufsbiografien der DienstnehmerInnen. Personalakten beinhalten Angaben über Verehelichung, Übergang zu Elternschaft oder Scheidung, dort sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf, Leumundszeugnis, Bewerbungsschreiben, Ausbildungsnachweise und Dienstzeugnisse, Gesundheitsstatus (Krank- und Gesundmeldungen), die Übernahme in den Landesdienst mit den damit korrelierenden neu erworbenen dienstrechtlichen Ansprüchen, Gehaltsangelegenheiten (z.B. Anfragen um Gehaltserhöhungen, Anrechnung von Vordienstzeiten) und Abfertigungsansprüche versammelt.

Zu den üblichen Arbeitnehmerunterlagen kommen für das Erziehungspersonal noch einige spezifische hinzu. So war im Laufe des ersten Dienstjahres von der Heimleitung eine „erzieherische Kompetenzanalyse“ über jede neu eingestellte pädagogische Kraft zu erstellen. Diese Dienstbeschreibung bildete die Basis für die Übernahme in den Landesdienst. Darüber hinaus enthalten die Personalakten fallweise Vermerke über besondere Vorkommnisse und Auffälligkeiten oder Schriftstücke mit Angaben über pädagogisches Fehlverhalten, Pflichtverletzungen bzw. schwere Disziplinarvergehen. Die Personalakten geben Einblick in das Zusammenwirken der verschiedenen AkteurInnen innerhalb des Heimes, aber auch der Institutionen der Fürsorgeerziehung untereinander (vor allem zwischen dem jeweiligen Heim und dem Landesjugendamt, aber auch dem Arbeitsamt, den Ärzten und weiteren mehr). Neben der Sicht der Institution finden, wenn auch sehr vereinzelt, Ego-Dokumente in Form von Briefen oder Stellungnahmen des Personals (etwa an das Landesjugendamt) Eingang in den Personalakt. Insofern kommt den Personalakten für die Heimgeschichte eine spezifische Relevanz zu. Sie sind der einzige Zugang zu den das Erziehungsgeschehen maßgeblich bestimmenden AkteurInnen und wichtiges Erkenntniswerkzeug für die Aufdeckung von Normvorstellungen des Personals ebenso wie der Institution. Denn gerade dann, wenn es durch die Bediensteten zu Abweichungen von den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Heims kam, häufen sich die Informationen. In der Regel spiegeln die entsprechenden Aktenvermerke – durch die Linse des ‚Fürsorgeregimes‘ – gängige Verhaltensnormen, Werte und Geschlechtervorstellungen sowie deren Nichtbeachtung wider. Die Personalakte kann daher auch als Instrument der Normierung und Maßregelung der DienstnehmerInnen durch die betreffende Institution – meist durch HeimleiterIn und/oder Landesjugendamtsleiter vertreten – gelten. Die im TLA vorliegenden Bestände der Personalakten des allgemeinen und erzieherischen Personals der Tiroler Landeserziehungsheime wurden in der ersten Projektphase vollständig gesichtet. In der zweiten Projektphase folgte die Sichtung der Personalakten des pädagogischen Personals des Landeserziehungsheims Jagdberg im VLA.

Insgesamt können drei Bestände unterschieden werden: Erstens wurde der Bestand der Akten des allgemeinen Heimpersonals der Tiroler Erziehungsheime untersucht. Im TLA sind 284 Personalakten von 279 Personen für die Jahre 1939 bis 1962 aufbewahrt. Der zweite Bestand der gesichteten Personalakten betrifft die Akten des erzieherischen Personals der Tiroler Erziehungsheime ab 1945, der im TLA im Bestand aller Landesbediensteten enthalten ist. Aufgenommen wurden 159 Personen, die als erzieherisches Personal in den Tiroler Heimen im genannten Zeitraum tätig waren. Der dritte Bestand der Personalakten bezieht sich auf das allgemeine und erzieherische Personal des Landeserziehungsheimes Jagdberg im VLA. Dieser Bestand umfasst 346 Personalakten von den im Zeitraum 1939 bis 1998 im Heim eingestellten Personen. Daneben sind in diesem Bestand Unterlagen zu Praktikanten im Zeitraum 1989 bis 2000, zum Dienstpostenplan (1970–1999), zu Stellenbewerbungen (1980–2000) sowie Unterlagen zu Arbeitsamt und Arbeiterkammer von 1946 bis 1953 und weitere Dokumente, die das Heimpersonal betreffen, gebündelt. Die Akten wurden heimintern angelegt. Von den 346 Personalakten wurden 160 Akten gesichtet. Der Personalaktenbestand wurde zunächst auf die Personen mit erzieherischen Funktionen hin durchsucht, die zur Analyse herangezogen wurden. Es sind dies folgende: Heimleiter, Erzieherinnen und Erzieher (in späterer Zeit Sozialpädagoginnen und -pädagogen), Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrer und Lehrerinnen. Daneben wurden die Akten einzelner Personen vom allgemeinen Hausund Verwaltungspersonal sowie jene der Seelsorger genauer betrachtet.

Die Ergebnisse der Analyse der Personalakten des Landeserziehungsheims Jagdberg floss vor allem in den Abschnitt zur ErzieherInnenausbildung im ersten Teil der vorliegenden Studie ein.9 Die besondere Aufbewahrungssituation der Akten zum pädagogischen Personal im TLA im Aktenbestand aller Landesbediensteten machte die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Aktenbestandes besonders schwierig, zumal die Akten ausschließlich über den Namen der Bediensteten auffindbar und damit auch belegbar sind. Gerade die Personalakten der ErzieherInnen und HeimleiterInnen, wie die personenbezogenen Akten allgemein, unterliegen aber einem strengen Datenschutz und Anonymisierungsgebot. Die Personalakten sind jedoch von ihrem Wesen her auf eine spezielle Person fokussiert, was sie auch als personenbezogene Akte auszeichnet. Besondere Vorkommnisse, die in den Akten vermerkt und dokumentiert sind, stehen mit Handlungen einer konkreten Person an einem konkreten Ort und in einer konkreten Zeit in Zusammenhang. Die Datenschutzbestimmungen machten es an vielen Stellen unmöglich, Informationen ohne Hintergrundinformationen zu konkreten Personen zu nennen oder Ereignisse zu beschreiben. Insofern fanden die Ergebnisse der Analyse der Personalakten vor allem hinsichtlich ihrer darüber gewonnenen Strukturaussagen Eingang in die Studie. Exzeptionelle Ereignisse aber, die paradigmatisch für die Geschichte der Tiroler und Vorarlberger Heimlandschaft stehen können, wurden vereinzelt sorgfältig ausgewählt und als Beispielfälle beschrieben. Personen wurden hier in ihrer Funktion (als Erzieher, Erziehungsleiter, Fürsorgerin usw.) genannt, während die leitenden Funktionsträger namentlich genannt wurden.

Die Kinderkrankenakte

Mit 3.655 Kinderkrankenakten aus dem Zeitraum 1949 bis 1993 ist der Bestand der Kinderstation des Allgemeinen Öffentlichen Landeskrankenhauses Innsbruck nahezu vollständig im TLA archiviert. Die penible Aktenführung durch die Abteilung und der ausgezeichnete Erschließungszustand der Akten ermöglichen eine detaillierte Rekonstruktion nicht nur des Zusammenhangs von Psychiatrie, Heilpädagogik und Fürsorgeerziehungswesen, sondern auch der Systemwelt Kinderpsychiatrie in ihrer spezifischen historischen und lokalen Ausprägung während der entscheidenden Jahre als Kinderbeobachtungsstation (1954–1987) unter der Leitung der Psychiaterin und Heilpädagogin Maria Nowak-Vogl. Wie für psychiatrische Krankenakten üblich, bestehen die Kinderakten aus einem Ensemble spezifischer Aktenstücke (z.B. Anamnese, ‚Krankheits‘- und ‚Behandlungs‘-Verlauf, diverse Testergebnisse, Beobachtungsprotokolle, Schulleistungsnachweise, Befunde anderer Abteilungen und Gutachten). Diese werden dann, wenn die eingewiesenen Kinder unter Aufsicht der Jugendämter stehen, was bei sehr vielen, längst aber nicht bei allen Kindern der Fall war, regelmäßig durch eine Vielzahl administrativer Texturen der Kinder- und Jugendfürsorge (z.B. Einweisungs- und Zuweisungsprozedere, Kostenübernahme, Kommunikation mit Jugendbezirksgerichten, Jugendämtern und Heimleitungen) ergänzt.

Als prozessgeneriertes Dokumentations- und Arbeitsmittel der Klinik ermöglichen die Kinderkrankenakten deutlicher als andere Dokumente vertieften Einblick in den Alltag der Kinderstation, in Aufnahme- und Entlassungsrituale, Anamnesegewohnheiten, Diagnosebildung, Behandlungspraxis und Einsatz spezieller Erziehungsmittel, aber auch in die vorherrschende Sprachregelung hinsichtlich der Interaktion zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn respektive ÜberbringerIn (Elternteil oder ErzieherIn). Die Krankenakte ist daher ein ausgezeichneter Zugang zur Sprache der historischen – in diesem Fall eng mit der Fürsorgeerziehung verbundenen – heilpädagogisch informierten Kinderpsychiatrie. Als solche stand sie ihm Rahmen des Forschungsprojektes zur Geschichte des Fürsorgeerziehungssystems jedoch nicht im Zentrum der Untersuchung und wurde deshalb auch nur fallweise herangezogen, etwa im Kapitel zur Pathologisierung der Nachkriegsjugend oder, was die Vorgeschichte der Station anlangt, bezogen auf die jugendfürsorgerische Gutachtenstätigkeit des Kriminalpsychiaters Friedrich Stumpfl im Abschnitt zur Jugendfürsorge im Nationalsozialismus. Die nur unwesentliche Berücksichtigung dieses wichtigen Aktenbestandes ist vor allem darin begründet, dass an der Universität Innsbruck zur Zeit ein eigenes Forschungsprojekt zur Kinderbeobachtungsstation der Maria Nowak-Vogl durchgeführt wird, dessen Ergebnisse 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.10 Neben diesem besteht ein weiteres kleineres Projekt, welches von der Robert Bosch Stiftung bearbeitet wird, einen „lege-artis-Vergleich“ der Behandlungs- und Begutachtungsmethoden der Kinderbeobachtungsstation zur Aufgabe hat und ebenfalls vorrangig vom Land Tirol gefördert wird.11

Die Sachakten

Sowohl im TLA als auch im VLA wurde das Verwaltungsschriftgut verschiedener Abteilungen der Landesverwaltung zur Analyse herangezogen. Dabei handelt es sich um vier unterscheidbare größere Bestände, die mit unterschiedlicher Intensität Eingang in die vorliegende Studie gefunden haben:

Erstens wurden die jeweiligen Bestände zum Vorarlberger und Tiroler Landesjugendamt gesichtet. Das Verwaltungsschriftgut des Tiroler Landesjugendamtes (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Vb) hat sich als überaus bedeutsamer und zugleich disparater Bestand erwiesen. Scheinbar ohne erkennbare Prinzipien der Gewichtung wurde über die Ablieferung oder Skartierung der einzelnen Teilbestände entschieden. Deshalb haben sich viele Unterlagen von Interesse, wie etwa die Tätigkeitsberichte der Tiroler Landeserziehungsheime, nur bruchstückhaft erhalten. Ebenso fragmentarisch sind die allgemeinen Unterlagen, die etwa Durchführungsanweisungen und Verordnungen zur Fürsorgeerziehung enthalten. Gerade diese wären für eine Bestimmung der Heimwirklichkeiten von besonderem Interesse, zumal sie den maßgeblichen Rahmen für die konkrete Ausgestaltung der Heimwirklichkeiten bildeten. Daneben enthält der Bestand des Tiroler Landesjugendamtes insbesondere vielfältige Informationen über die baulichen Investitionen in den einzelnen Landeserziehungsheimen. Diese ermöglichen Rückschlüsse auf die zeitgenössischen Anforderungen an die Heimerziehung und lassen Versuche zur Umsetzung von Reformen ab dem Beginn der 1970er Jahre erkennen. Hier sind insbesondere die in dieser Zeit vom Land Tirol vergebenen Forschungsaufträge hervorzuheben, die der Landesbehörde erstmals – wenn auch nur eingeschränkt wirkungsvolle – wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die Heimerziehung an die Hand gaben. Schließlich gibt dieser Bestand auch Aufschluss über die Arbeit der einzelnen Tiroler Bezirksjugendämter, welche ebenfalls jährliche Tätigkeitsberichte abliefern mussten. Diese sind relativ vollständig über den gesamten Untersuchungszeitraum erhalten.

Das Verwaltungsschriftgut des Vorarlberger Landesjugendamtes (Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVa) ist bisher noch nicht archivalisch erschlossen. Der Bestand umfasst 130 Schachteln und befindet sich im VLA. Dankenswerterweise wurden dem Forschungsprojekt über sechzig Akten aus insgesamt vierzig Schachteln, welche nach einer Sichtung durch den leitenden Archivar Ulrich Nachbaur als besonders relevant erachtet wurden, zur Verfügung gestellt. Sie enthalten beispielsweise die Berichte zu den jährlich durchgeführten Inspektionsreisen eines Vorarlberger Landesjugendamtsmitarbeiters in die Tiroler Landeserziehungsheime, Informationen zu Tagungen und Enqueten in Tirol und Vorarlberg, Korrespondenzen zwischen dem Tiroler und Vorarlberger Landesjugendamt oder Briefwechsel zwischen dem jeweiligen Landesjugendamt und den Bezirksjugendämtern. Die Ergebnisse der Analyse dieses Aktenbestandes gingen vornehmlich in die Ausarbeitung der Geschichte der Jugendfürsorge in der Zweiten Republik im ersten Teil der vorliegenden Studie ein. Eine systematische archivarische Erfassung und wissenschaftliche Auswertung dieses Bestandes wird weiterhin als Desiderat erachtet und wäre notwendig, um die spezifischen Verbindungslinien zwischen dem Landesjugendamt, den Abteilungen für Jugendfürsorge bei den Bezirkshauptmannschaften, den Vorarlberger und Tiroler Landeserziehungsheimen sowie anderen Einrichtungen der stationären Jugendhilfe detaillierter nachzeichnen zu können. In Kombination mit dem Jagdbergbestand – dessen Einzigartigkeit bereits im Abschnitt über die Zöglingsakten erwähnt wurde – verspricht dieser ebenfalls sehr umfangreiche und bisher noch weitgehend unerschlossene Bestand weitreichende und fundierte Erkenntnisse zur Jugendfürsorge in Tirol und Vorarlberg und verlangt geradezu nach einer Weiterführung der Forschungen im VLA.

Zweitens gibt es ergänzende Informationen zur Ausgestaltung der Tiroler Heime zwischen 1945 und 1960 im Bestand des Präsidiums der Tiroler Landesregierung betreffend zum Beispiel Personalangelegenheiten, Pachtverträge oder besondere Vorfälle im Zusammenhang mit den Heimen. Durch den Verlust einer Hälfte der Findkartei konnten diese Unterlagen nur für die Heime Kramsach und Kleinvolderberg bearbeitet werden, auf die entsprechenden Unterlagen zu St. Martin musste verzichtet werden. Dieser Bestand ist vor allem für die Nachkriegszeit bis Mitte der 1950er Jahre von besonderem Informationswert.

Drittens liegen einige wenige Akten aus dem Bestand der Sicherheitsdirektion beim Amt der Tiroler Landesregierung vor, die verschiedene Personalangelegenheiten am Ende der 1940er Jahre betreffen.