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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg (Geographie), Veranstaltung: Raumordnung und Raumplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Darstellung der Funktionen der Landesplanung, welche an dem Beispiel von Schleswig-Holstein erläutert werden. Die Raumordnung ist die Grundlage für die Landesplanung und verwirklicht Ziele und Grundsätze der Raumordnung auf Landesebene. Eine institutionalisierte Landesplanung ist in jedem Bundesland vorhanden und einem Ministerium zugeordnet, wovon Stadtstaaten ausgenommen sind. Das zugehörige Ministerium kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Unter Landesplanung versteht man die „raumbezogene, fachübergreifende, überörtliche Koordinierungkompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume“. Die Raumentwicklung soll nachhaltig erfolgen, wobei ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in Einklang gebracht werden sollen. Die Koordinierung unterschiedlicher Anforderungen an den Raum ist eine Querschnittsaufgabe: Die Landesplanung muss in der Planung alle Fachbereiche, die raumrelevant sind, zusammen erfassen, koordinieren und abwägen. Die Landesplanung muss sich durch ihre übergeordnete Funktion mit verschiedenen Themenbereichen der Planung auseinandersetzen. Dazu wird Wissen der Fachplanungen benötigt, welche sich mit einzelnen Themen auseinandersetzen. Diese raumrelevanten Fachbereiche müssen in die Landesplanung mit einbezogen werden. Inhalt und Ziele drücken sich letztendlich im Landesentwicklungsplan aus. Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument für die Landesplanung. Bei einigen Inhalten und Zielen kann dies über Landesgrenzen hinausgehen. Die öffentliche Verwaltung des Landes, Regionen und Kommunen (Regionalplanung und Planung der Kommunen), sowie die Finanz- und Fachplanungen, müssen die Vorgaben der Landesplanung beachten (Beachtenspflicht), solange die Ziele der Landesplanung vom Aufgabenbereich im Raumordnungsgesetz nicht abweichen.
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Veröffentlichungsjahr: 2014
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Instrumentarium der Landesplanung
3. Inhalt der Landesplanung
4. Ziele der Landesplanung
5. Beispiel: Landesplanung Schleswig- Holstein
5.1 Übergeordnete Raumstruktur des Landes
5.2 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung
5.3 Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur
5.4 Entwicklung der Daseinsvorsorge
5.5 Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung
6. Fazit
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Die Raumordnung ist die Grundlage für die Landesplanung und verwirklicht Ziele und Grundsätze der Raumordnung auf Landesebene (vgl. Spitzer 1995 S. 37). Eine institutionalisierte Landesplanung ist in jedem Bundesland vorhanden und einem Ministerium zugeordnet, wovon Stadtstaaten ausgenommen sind. Das zugehörige Ministerium kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden (vgl. Langhagen-Rohrbach 2010, S. 43).
Unter Landesplanung versteht man die „(…)raumbezogene, fachübergreifende, überörtliche Koordinierungkompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume“ (vgl. Ritter et al. 2005, S. 561). Die Raumentwicklung soll nachhaltig erfolgen, wobei ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in Einklang gebracht werden sollen (vgl. Koch & Hendler 2009, S. 38; §2 II ROG).
Die Koordinierung unterschiedlicher Anforderungen an den Raum ist eine Querschnittsaufgabe: Die Landesplanung muss in der Planung alle Fachbereiche, die raumrelevant sind, zusammen erfassen, koordinieren und abwägen (vgl. Ritter & Benz 1998, S. 207f.). Die Landesplanung muss sich durch ihre übergeordnete Funktion mit verschiedenen Themenbereichen der Planung auseinandersetzen. Dazu wird Wissen der Fachplanungen benötigt, welche sich mit einzelnen Themen auseinandersetzen. Diese raumrelevanten Fachbereiche müssen in die Landesplanung mit einbezogen werden (vgl. Muckel 2010, S. 6).
Zur Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung sind Instrumente notwendig. Dafür stehen harte (formelle) und weiche (informelle) Instrumente zur Verfügung. Harte Instrumente sind die klassischen Instrumente der Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung (vgl. Ritter et al. 2005, S. 483 f.). Dazu gehören unter anderem das Raumordnungskataster und das Raumordnungsverfahren.
Raumordnungskataster dienen zur Übersicht und detaillierten Darstellung von raumbedeutsamen Planungen, die bereits vorhanden oder geplant sind. Die Karten sind üblicherweise in einem Maßstab von 1:25.000 (vgl. Ritter et al. 2005, S. 488).