Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Stets sei die Religionsgeschichte eine Konfliktgeschichte gewesen, so der Politikwissenschaftler Karsten Fischer, Konflikt nicht nur im Sinne der Konkurrenz verschiedener Religionen, sondern seit es ihn gibt auch als Konfrontation mit dem liberaldemokratischen Verfassungsstaat. Aus dessen Verpflichtung auf weltanschauliche Neutralität ergäben sich für die Religionen zwar erhebliche Freiheiten, implizit aber auch die Forderung nach freiwilliger Bereitschaft, die Demokratie vor der Theologie anzuerkennen, was ihnen fortwährend Ambivalenzen und Provokationen beschere. Beim Ausloten der Untiefen des Verhältnisses von Religion und Kirche zum liberalen Verfassungsstaat denkt Karsten Fischer über die Versöhnung von religiösen Ansprüchen und Demokratie nach.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 21
Veröffentlichungsjahr: 2018
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Inhalt
Karsten FischerMullahs, Monster und MinisterräteDer neutrale Staat im religionspolitischen Handgemenge
Der Autor
Impressum
Karsten FischerMullahs, Monster und MinisterräteDer neutrale Staat im religionspolitischen Handgemenge
Psychologisch gesehen sind Religionsübungen Zwangshandlungen, und zwar in kollektiver, kultureller Hinsicht: »Ein fortschreitender Verzicht auf konstitutionelle Triebe, deren Betätigung dem Ich primäre Lust gewähren könnte, scheint eine der Grundlagen der menschlichen Kulturentwicklung zu sein. Ein Stück dieser Triebverdrängung wird von den Religionen geleistet, indem sie den einzelnen seine Trieblust der Gottheit zum Opfer bringen lassen.« 1
Angesichts dessen ist es wenig erstaunlich, dass die Religionsgeschichte stets eine Konfliktgeschichte gewesen ist, und das nicht nur in der eifersüchtigen Konkurrenz verschiedener Religionen, sondern seit seiner Entstehung und noch bis heute auch in der Konfrontation mit dem liberaldemokratischen Verfassungsstaat, dessen Verpflichtung auf weltanschauliche Neutralität den Religionen einzigartige Freiheiten garantiert, aber auch deren Liberalität im Sinne der freiwilligen Bereitschaft zur Anerkennung des Vorrangs der Demokratie vor der Theologie einfordert und ihnen damit fortwährend Zielkonflikte, Ambivalenzen und Provokationen beschert.2
Dies ist ein Resultat der funktionalen Differenzierung der modernen Gesellschaft, denn deren wesentliches Element ist Unterscheidbarkeit. Anders als in der vormodernen Welt, in der Religion auf das Engste verbunden und sogar partiell identisch mit Politik, Recht und Wissenschaft war, gibt es nun keine soziale Totalinklusion mehr durch die Konstruktion einer bevölkerungsweiten Gemeinschaft aller Gläubigen – abgesehen von den Prätentionen fundamentalistischer Bewegungen. Einer schönen Formulierung Luhmanns zufolge sichert die Religion heute »weder gegen Inflation noch gegen einen unliebsamen Regierungswechsel, weder gegen das Fadwerden einer Liebschaft noch gegen wissenschaftliche Widerlegung der eigenen Theorien«.3
Keine Religion vermag Fallibilismus als Wahrheitsprinzip zu akzeptierten, aber als Funktionssystem der modernen Gesellschaft ist Religion mit Wissenschaft strukturell gekoppelt über die Theologie als ihrer Selbstbeschreibung. Diese Reflexionstheorie ermöglicht der Religion, ihren vormodernen Bezug auf sozialen Sinn, metaphysische Mission, wissenschaftliche Wahrheit und politische Prozesse zu relativieren. Im Rahmen dessen bietet die Kontingenzformel Gott die »Möglichkeit, die Welt von Gott zu unterscheiden und sie durch diesen Unterschied zu bestimmen«.4 Die theologische Reflexion auf Gott als Beobachter ermöglicht dann jene Konzentration auf Transzendenz, die es der Religion ermöglicht, über die Theologie eine strukturelle Kopplung an das Funktionssystem Wissenschaft auszubilden und den Agnostizismus einer zunehmend prozeduralistisch verfahrenden, liberaldemokratischen Politik zu akzeptieren,5 wie etwa im Theravāda-Buddhismus, in der lutherischen Innerlichkeitstheologie, in der Differenzierungsthese des Zweiten Vatikanischen Konzils, im islamischen Sufismus und im ursprünglichen schiitischen Islam bis zur iranischen Revolution. Von der Theologie als Selbstbeschreibung hängt demnach die Evolution jener religiösen Liberalität ab, derer insbesondere der in der Moderne ausdifferenzierte, weltanschaulich neutrale Verfassungsstaat bedarf, weil seine eigene politische Liberalität ihn auf die Minimierung von Interventionen verpflichtet.
