Überwachen und steuern - Karsten Fischer - E-Book

Überwachen und steuern E-Book

Karsten Fischer

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Beschreibung

"Die verloren gehende Wertschätzung innerer Willkürfreiheit ist das zentrale Problem gegenwärtiger Überwachungspraktiken." In seinem Essay über die Legitimität staatlicher Überwachung spannt Karsten Fischer den Bogen zwischen Freiheit des Individuums und Sicherheit der Gesellschaft. Dabei geht er konkret auf die Rechte und Pflichten ein, die eine liberale Demokratie in Zeiten von Big Data und Terrorbedrohung gegenüber seinen Bürgern hat und erläutert das von ihm titulierte "postliberale Paradox der Freiheit". Ganz beiläufig behandelt Fischer zusätzlich solch komplexe Themen wie Hobbesianische Souveränität oder datenbasierte Straftatsprävention à la Minority Report.

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Seitenzahl: 18

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Karsten Fischer

Überwachen und steuern

Was der Staat nicht wissen darf und auch nicht wissen wollen sollte

Wie alt das Interesse der Regierenden an Informationen über die Regierten ist, könnte jedes Jahr zur Weihnachtszeit erneut deutlich werden, hören wir dann doch stets, dass seinerzeit »ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde« (Lukas 2,1; Luther-Übersetzung), und die Einheitsübersetzung der Bibel erlaubt sich, diesen Zensus des römischen Imperiums als Eintragung in »Steuerlisten« fiskalisch zu konkretisieren. Ohne solch heilsgeschichtliche Konsequenzen finden sich solche Maßnahmen mit unterschiedlichen herrschaftstechnischen Motiven bereits zuvor und seither in unregelmäßiger Vielzahl. Doch erst in der Moderne, also an der Schwelle zum 18. Jahrhundert, begannen die seit dem Westfälischen Frieden von 1648 sukzessive ausdifferenzierten Territorialstaaten, Informationen über ihre Bürger regelmäßig und systematisch zu erheben und zu einem institutionalisierten System der Überwachung im wörtlichen Sinn zu nutzen. Denn nun war laut Michel Foucaults Geschichte der Gouvernementalität die Bevölkerung als politischer Faktor zutage getreten, zu dessen Regierung durch einen vor- und zunehmend auch versorgenden Staat bestimmte Wissensformen und -techniken dienten, unter denen der Statistik eine besondere Bedeutung zukam. Im Sinne einer wechselseitigen Konstitution von Subjekt und Objekt wurde damit der vormals abstrakt verstandene Staat als objektivierte Gesamtheit sozialer Beziehungen erfahren, die sich institutionell verfestigt hatten und solchermaßen für die Individuen adressierbar wurden, während umgekehrt die Wahrnehmung und Behandlung dieser Individuen seitens des Staates durch »Zusammenfassungen, Codierungen, Totalisierungen, Berechnungen und Konstruktionen von Tabellen und grafischen Darstellungen«1 gekennzeichnet war. Auf diese Weise wurde das in Modernisierungsprozessen spärliche Institutionenvertrauen vermittelt, weil auch und gerade für die Bürger das staatliche Handeln im doppeldeutigen Sinne berechenbar war oder zumindest schien. Und zumal innerhalb des in den USA entwickelten, pluralistischen Arrangements sozialer Ambitionen wurden Statistiken zu allseits verfügbaren und einsetzbaren Argumenten, die es den Individuen erlaubten, ihre Interessen auch gegenüber staatlichen Institutionen und Gemeinwohlprätentionen zu reklamieren.