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Der Ausbilderschein nach der AEVO ist ein wichtiger Bestandteil, um in Unternehmen ausbilden zu dürfen. Dieses Buch beinhaltet Lösungsvorschläge für 140 typische Fragen, die im Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung gestellt werden. Die Fragen decken die wichtigsten Themenbereiche ab und entstanden in Rücksprache mit Prüfern und ehemaligen Prüfungskandidaten. Bei Fragen, die sich ausdrücklich auf Ihre Präsentation bzw. praktische Durchführung beziehen, wird ein Lösungshinweis gegeben. Diese Lösungshinweise unterstützen Sie dabei, dass Sie sich eine individuelle Antwort erarbeiten können.
Zusätzlich werden im ersten Kapitel allgemeine Fragen zum Ablauf der praktischen Prüfung beantwortet. Abschließend wird eine Hilfestellung zur Erarbeitung des Unterweisungsentwurfs gegeben. Dies ermöglicht eine schnelle und erfolgreiche Prüfungsvorbereitung, insbesondere für Prüfungskandidaten, die nur wenig Zeit für die Prüfungsvorbereitung haben.
Die Fragen beziehen sich unter anderem auf die Themengebiete:
Themenwahl
Analyse der Ausbildungssituation
Lernziele, Lernbereiche, Lerntypen
Führungsstile
Methodenwahl
Medieneinsatz
Handlungsalternativen
Erfolgskontrollen
Pädagogische Kompetenzen
Beispielfragen:
Welche Kompetenzen sollten Ausbilder besitzen?
Wie können Sie Ihre Auszubildenden während der Ausbildung motivieren?
Warum ist es so wichtig, dass Sie eine Adressatenanalyse durchführen? Was beinhaltet sie?
Hätten Sie eine andere Ausbildungsmethode für die Lerneinheit wählen können?
Welches Verhalten deutet auf Lernschwierigkeiten bei Auszubildenden hin?
Welche Dokumente werden den Auszubildenden zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ausgehändigt?
Nach dem Berufsbildungsgesetz tragen Sie als Ausbilder wofür die Verantwortung?
Welche Rolle spielt der Ausbildungsnachweis für die Ausbilder und die Auszubildenden?
Wie überprüfen Sie als Ausbilder, ob ein Lernziel erreicht wurde?
Warum beurteilen Sie Ihre Auszubildenden?
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2022
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise
Ausbildungspersonal
Lernziele/Lernbereiche/Lerntypen
Schlüsselqualifikationen
Motivation
Ausbildungsmethoden
Führungsstile
Pädagogische Fragen
Ausbildungsvertrag
Rechtliche Fragen
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Lernerfolgskontrolle
Beurteilungen und Zeugnisse
Hilfestellung Unterweisungsentwurf
Impressum
Vorwort
Dieses Buch beinhaltet Lösungsvorschläge für 140 typische Fragen, die im Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung bei der Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer gestellt werden. Die Fragen decken die wichtigsten Themenbereiche des Fachgesprächs ab und entstanden in Rücksprache mit Prüfern und ehemaligen Prüfungskandidaten. Grundlage ist das Wissen aus der schriftlichen Prüfung. Bei Fragen, die sich ausdrücklich auf Ihre Präsentation beziehungsweise praktische Durchführung beziehen, wird ein Lösungshinweis gegeben. Diese Lösungshinweise unterstützen Sie dabei, dass Sie sich eine individuelle Antwort erarbeiten können. Zusätzlich werden im ersten Kapitel allgemeine Fragen zur praktischen Prüfung beantwortet. Am Ende des Buches wird eine Hilfestellung zur Erarbeitung des Unterweisungsentwurfs gegeben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
Die Prüfung dauert insgesamt dreißig Minuten, bestehend aus der fünfzehnminütigen Präsentation oder praktischen Durchführung und dem fünfzehnminütigen Fachgespräch.
Wie oft finden die Ausbildereignungsprüfungen statt?
Das ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Prüfungstermine und die Anmeldefristen bei der für Sie zuständigen Stelle.
Wer ist der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Prüfern, der aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter zusammengesetzt ist.
Welche Themen werden in der praktischen Prüfung abgefragt?
Zu Beginn des Fachgesprächs werden Ihnen Fragen zu Ihrer Präsentation beziehungsweise praktischen Durchführung gestellt. Der Prüfungsausschuss erwartet von Ihnen, dass Sie die angesprochenen oder gezeigten Inhalte selbstkritisch reflektieren. Die von Ihnen angewendete Ausbildungsmethode sollten Sie genau verstehen und wiedergeben können.
Die Fragen beziehen sich unter anderem auf die Themengebiete
- Themenwahl, - Analyse der Ausbildungssituation, - Lernziele, - Lernbereiche, - Lerntypen, - Führungsstile, - Methodenwahl, - Medieneinsatz, - Handlungsalternativen, - Erfolgskontrollen, - pädagogische Kompetenzen, - Praxisbezug.
Werden Fragen zu Rechtsthemen gestellt? Muss ich Paragrafen kennen?
Jein, nach Paragrafen werden Sie in der Regel nicht gefragt. Allerdings stellen die Prüfer Fragen, die auf Rechtsgrundlagen basieren.
Was ziehe ich zur Prüfung an?
Wählen Sie Kleidung, in der Sie sich wohlfühlen und nicht verkleidet wirken. Die Kleidung sollte sauber und gepflegt sein.
Prüfungsteilnehmer aus dem gewerblichen Bereich können ihre Arbeitskleidung anziehen. Teilnehmer aus dem kaufmännischen Bereich sind mit dem Dresscode Business Casual bis Business gut beraten.
Bei Männern muss es nicht immer der Anzug sein, eine Jeans mit einem Sakko reicht aus. Frauen könnten ein Kostüm oder eine Jeans mit einem Blazer tragen.
Welche Medien stehen vor Ort zur Verfügung? Was sollte ich noch beachten bezüglich der Medien?
Das ist unterschiedlich. Einige Kammern informieren auf ihren Websites oder in der Prüfungseinladung über die Medien, die Ihnen vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Am besten Sie fragen bei der jeweiligen Kontaktperson für die Prüfungen an und klären, welche Medien vorhanden sind und was Sie selbst mitbringen dürfen.
Mögliche Medien, die vor Ort vorhanden sein können, sind Flipchart, Pinnwand, Whiteboard, Beamer und/oder Laptop.
Vorsicht: Einige Kammern stellen einen Beamer zur Verfügung, jedoch keinen Laptop. In diesem Fall unbedingt nach dem Anschluss des Beamers (VGA, HDMI) und dem Betriebssystem fragen, damit die Technik einwandfrei funktioniert. Bereiten Sie sich so vor, dass Sie im Notfall ohne diese Medien Ihre Prüfung absolvieren können. Wenn Sie zum Beispiel eine PowerPoint-Präsentation halten, drucken Sie diese für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses aus.
Darf ich für die Präsentation beziehungsweise praktische Durchführung Notizen anfertigen und nutzen?
Ja, das dürfen Sie. Ihre Notizen brauchen Sie abschließend nicht beim Prüfungsausschuss abzugeben.
Darf ich meine Notizen während des Fachgesprächs benutzen?
Nein, der Prüfungsausschuss erwartet von Ihnen, dass Sie die Fragen ohne Hilfsmittel beantworten.
Darf ich Getränke für den Fall eines trockenen Mundes mitnehmen?
Ja, natürlich. Stellen Sie das Getränk am besten gleich zu Beginn auf Ihren Tisch.
Wann setze ich mich in den Wartebereich?
Planen Sie die Ankunft ungefähr zwanzig bis dreißig Minuten vor Prüfungsbeginn im Wartebereich ein, damit Sie einen ausreichenden Puffer haben. Dies ermöglicht Ihnen, kurz vor der Prüfung etwas durchzuatmen und zur Ruhe zu kommen.
Wie verhalte ich mich in der Prüfung?
- Bleiben Sie ruhig und positiv. - Achten Sie auf eine offene Körperhaltung und lächeln Sie. - Sehen Sie allen Prüfern abwechselnd in die Augen, damit sich alle angesprochen fühlen. - Sprechen Sie möglichst frei, langsam und deutlich. Betonen Sie Gesagtes, indem Sie kurze Pausen während des Sprechens einbauen. - Inhalte können Sie zusätzlich über Gesten unterstreichen. Zeigen Sie Ihre Hände. - Benutzen Sie keine Fülllaute oder -wörter wie „ähm“, „mmh“, „also“, „ja“.
Nutzen Sie verschiedene Medien. Wenn Sie zum Beispiel eine PowerPoint-Präsentation halten, präsentieren Sie zusätzlich an der Pinnwand.
Darf ich die Zeit für die Präsentation beziehungsweise praktische Durchführung der Lerneinheit überziehen oder unterschreiten?
Üben Sie die Präsentation beziehungsweise Durchführung der Unterweisung dahingehend ein, dass Sie nach fünfzehn Minuten fertig sind. Einige Prüfungsausschüsse weisen Sie darauf hin, dass Sie zum Beispiel nur noch zwei Minuten Zeit haben. Im schlimmsten Fall erhalten Sie einen Punktabzug, wenn Sie die fünfzehn Minuten über- oder unterschreiten.
Wie antworte ich korrekt?
Kurz und knapp. Sprechen Sie langsam und ruhig. Wenn Sie unverständlich und zu schnell sprechen, kann dies zu einem Minuspunkt in Ihrer Bewertung führen. Achten Sie unbedingt auf die korrekte Anwendung der Fachbegriffe, wie zum Beispiel Ausbilder, Auszubildende, Ausbildende, Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan, Lernziel, Lernbereich oder Lerntyp. Die Begriffe klingen ähnlich, definieren jedoch unterschiedliche Sachverhalte.
Was mache ich, wenn ich die Antwort nicht kenne oder einen Blackout bekomme?
Ruhe bewahren. Bitten Sie die Prüfer, die Frage zu wiederholen oder anders zu formulieren. Bei einem Blackout teilen Sie dies dem Prüfungsausschuss mit. Meist versucht dieser, Sie durch Hilfestellungen bei der Beantwortung zu unterstützen. Falls Sie immer noch keine Antwort geben können, bitten Sie um Rückstellung der Frage. In der Regel kommt der Prüfungsausschuss dem nach.
Ich bin bei einem Thema anderer Meinung als der Prüfungsausschuss. Was soll ich tun?
Eine andere Meinung zu haben ist in Ordnung (außer bei reinen Definitionen). Vorsicht, argumentieren Sie sachlich und ruhig. Geraten Sie nicht in einen Streit mit dem Prüfungsausschuss.
Wie wird die praktische Prüfung vom Prüfungsausschuss bewertet?
Die meisten Kammern veröffentlichen auf ihren Websites den Bewertungsbogen für die praktische Prüfung oder eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Bewertungspunkte. Es empfiehlt sich, diese vorher anzusehen und die geplante Präsentation oder praktische Durchführung entsprechend anzupassen. Achtung, der Bewertungsbogen bezüglich des ersten Prüfungsteils kann sich darin unterscheiden, ob sie eine Präsentation oder eine praktische Durchführung gewählt haben.
Wie viele Punkte kann ich in der praktischen Prüfung erreichen?
In der praktischen Prüfung können Sie maximal hundert Punkten erreichen. Fünfzig Punkte für den ersten Prüfungsteil, die Präsentation beziehungsweise praktische Durchführung und fünfzig Punkte für den zweiten Teil, dem Fachgespräch.
Erfahre ich im Anschluss an die praktische Prüfung meine Punktzahl und die Fehler, die ich gemacht habe?
Jein, der Prüfungsausschuss wird dazu angehalten, Ihnen nur mitzuteilen, ob Sie die praktische Prüfung bestanden haben oder nicht. Einige Prüfungsausschüsse teilen Ihnen trotzdem die gemachten Fehler und Punkte mit.
Wer ist der Ausbildende?
Der Ausbildende ist das Unternehmen, mit dem die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen und bei dem sie ihre Berufsausbildung absolvieren.
Wer ist Ausbilder?
Ausbilder bin ich. Ich bin für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung verantwortlich und muss die entsprechenden Eignungsanforderungen erfüllen (persönliche und fachliche Eignung).
Welche Voraussetzungen müssen Ausbilder besitzen?
Ausbilder müssen die persönliche und fachliche Eignung besitzen.
Was versteht man unter dem Begriff „fachliche Eignung“?
Das bedeutet, dass man über die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Meist wird davon ausgegangen, dass Ausbilder zusätzlich über einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf in der jeweiligen Fachrichtung aufweisen und eine angemessene Zeit in dem entsprechenden Beruf tätig waren. Des Weiteren gehören hier die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dazu.
Was versteht man unter dem Begriff „persönliche Eignung“?
Die persönliche Eignung ist erfüllt, wer Kinder und Jugendliche beschäftigen darf und nicht mehrfach oder schwerwiegend gegen die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes verstoßen hat.