Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road - Jürgen Beck - E-Book

Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road E-Book

Jürgen Beck

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Beschreibung

Als in der Londoner Abbey Road zwei Tote gefunden werden, rätselt bald die gesamte Stadt, was wohl dahinter steckt. Selbstmord? Doppelmord? Nur wenig ist über die Opfer bekannt. Es gibt keine Tatwaffe und, falls es ein Mord war, keinen Hinweis darauf, wie der Mörder in das Haus gelangt sein könnte. Die ratlose Polizeiübergibt den Fall Sherlock Holmes, aber auch der muss sich im Verlauf seiner Ermittlungen eingestehen, dass er hier an seine Grenzen stößt.

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Seitenzahl: 28

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Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road

Jürgen Beck

Inhalt:

Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road

I.

II.

III.

IV.

V.

Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road, J. Beck

 Jazzybee Verlag Jürgen Beck

86450 Altenmünster, Loschberg 9

Deutschland

ISBN:9783849645922

Übersetzer: Jürgen Beck

www.jazzybee-verlag.de

www.facebook.com/jazzybeeverlag

[email protected]

Cover Design: © Can Stock Photo Inc. / squidmediaro

Sherlock Holmes und der Mord in der Abbey Road

I.

Es darf bezweifelt werden, ob es in den Annalen des Verbrechens jemals einen mysteriöseren und romantischeren Fall gab als den, der vor einigen Jahren London erschütterte, die Stadt wochenlang in Atem hielt und im Lokaljargon nur als der "Abbey Road-Mordfall" umschrieben wurde. Dieser Doppelmord war nicht nur äußerst barbarisch, sondern auch so geheimnisvoll, dass er für lange Zeit das Geschick und den Einfallsreichtum der Leute, die versuchten, den Fall zu lösen, auf eine schwere Probe stellte. Darüber hinaus genoss eines der Opfer eine gewisse, durchaus zweifelhafte, örtliche Berühmtheit und war überall in London nur als "Lord John, der Abbey Road-Anwalt" bekannt. Nicht dass er wirklich Lord oder gar Anwalt gewesen wäre, er fiel einfach nur auf in der armseligen Gegend, in der er lebte. Die Aura der Kultiviertheit, die ihn umgab, seine herausstechenden Manieren, sein geckenhaftes Gehabe und sein enormes Wissen verleiteten seine Nachbarn dazu, ausgestattet mit dem für die unteren Schichten typischen Sinn für Humor, ihn als "Mylord" zu bezeichnen. Der Titel eines Anwalts wurde ihm angehängt, weil er seine Geschäfte äußerst genau führte und die fixe Gewohnheit hatte, die kleinsten Details eines Handels mit viel  juristischem Brimborium festzuhalten. Sein Name war John Masterton – besser gesagt, war dies der Name, unter dem er seit mehr als zwanzig Jahren bekannt war, der aber, wie sich in der Folge herausstellte, mitnichten sein richtiger Name war. Über seine Vorfahren konnte absolut nichts ausfindig gemacht werden und er selbst redete nie über seine Vergangenheit, geschweige denn über Verwandte oder Freunde. In Verbindung mit seiner starken Persönlichkeit und sonstigen Eigenschaften trugen diese Dinge nur noch mehr dazu bei, ihn in dieser Gegend der Stadt bald zu einer der meistbeachteten Personen werden zu lassen. Zum Zeitpunkt des Mordes hatte er bereits ungefähr zwanzig Jahre einen kleinen Laden und ein Haus am südlichen Ende der Abbey Road bewohnt, nicht weit weg von der Acacia Road. Sein Sortiment hatte eher einen undefinierbaren Charakter, aber im Wesentlichen handelte er mit altem Zeug, Drucken, Porzellan, Gemälden und so weiter – also allerlei Schnickschnack. Ein solches Depot für alten Krempel wirkte in so einer Umgebung eher fehl am Platze, aber das war ja auch mit Lord John selbst der Fall.

Ich habe mich oft gefragt, welcher Typ Mensch das Gerümpel kauft, das man gemeinhin unter dem Begriff "Antiquitäten" zusammenfasst. Aber dass es solche Menschen in rauen Mengen gibt, steht außer Frage; sonst gäbe es nicht so viele Spekulanten in diesem Gewerbe. Lord Johns Antiquitätengeschäfte waren allerdings ziemlich zweitrangig, denn er hatte das große Vermögen, dass ihm gerüchteweise gehörte, als Geldverleiher verdient. Unter seinen Schuldnern war er als sehr anspruchsvoll bekannt und trieb seine Verbindlichkeiten bis zum letzten Penny ein. Dennoch haftete ihm das Merkmal an, gnadenlos ehrlich zu sein und er selbst schuldete niemandem auch nur das Geringste.