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Die Corona-Pandemie stellt die ganze Welt vor große Herausforderungen. Neben sozialen und rechtlichen Fragen standen vor allem wirtschaftliche Belange im Fokus. Durch Lockdowns wurde die Wirtschaft international teilweise auf Null gesetzt, was nachhaltige Schäden für Unternehmer und Arbeitnehmer zur Folge hat. Doch wie können Staaten die Wirtschaft unterstützen, um sie wieder zu stärken? Dieses Buch erörtert, welche Bedeutung steuerliche Maßnahmen für die Expansion der Wirtschaft haben, um ein Land nach einer derartigen Krise zu stärken. Im Fokus stehen dabei vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen der Staat unterliegt. Neben einer kurzfristigen Wirkung stellt das Buch auch die Frage, wie langfristig derartige Maßnahmen wirksam sind und welche Risiken sich dadurch ergeben können. Das Buch untersucht staatliche Eingriffe aus einer praktischen und rechtlichen Perspektive. Krisen sind nicht zuletzt wegen des Klimawandels immer regelmäßiger zu erwarten. In der Regel stellen sie immer eine Herausforderung für die Wirtschaft da, was die Relevanz dieses Buches unterstreicht. Aus dem Inhalt: - Covid-19; - Steuerrecht; - Corona-Steuerhilfegesetz; - Bürokratie; - OECD
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Seitenzahl: 75
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A.. Einleitung
I. Negative wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie
II Rückblick – Vergleich zu der Finanzmarktkrise
III Steuerliche Instrumente zur Krisenbewältigung
B... Maßnahmen der Finanzverwaltung
I. Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen
1 Aufgaben und Ziele der Verwaltungsanweisungen
2 Steuerstundungen, § 222 AO
a Gesetzlicher Rahmen für Steuerstundungen
b Stundungsfähige Steuerarten
c Nicht stundungsfähige Steuerarten
d Stundungsdauer
e Voraussetzungen und Nachweispflichten für Steuerstundungen
3 Vollstreckungsaufschub
a Gesetzlicher Rahmen für den Vollstreckungsaufschub
b Steuerarten die unter den Vollstreckungsaufschub fallen
c Voraussetzungen für den Vollstreckungsaufschub
4 Anpassungen von Steuervorauszahlungen
a Anpassung von Vorauszahlungen für das Jahr 2020
b Nachträgliche Anpassung von Vorauszahlungen für das Jahr 2019
c Voraussetzungen für die Herabsetzung von Vorauszahlungen
aa Besonderheit bei der Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen
bb Sonderfall bei der Herabsetzung von Umsatzsteuersondervoraus-zahlungen
5 Unmittelbare und nicht unerhebliche Krisen-Betroffenheit als besondere Anspruchsvoraussetzungen
6 Vereinfachte Form bei der Antragsstellung
II Weitere Maßnahmen der Finanzverwaltung
C.. Maßnahmen des Steuergesetzgebers
I Die Corona-Steuerhilfegesetze
1 Erstes Corona-Steuerhilfegesetz
a Ziele des Ersten Corona-Steuerhilfegesetzes
b Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Restaurant- und Verpflegungs-dienstleistungen, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
aa Hintergrund der befristeten Umsatzsteuersenkung für das Gastronomie-gewerbe
bb Auswirkungen auf die Praxis
cc Steuerwirkung – Erhöhte Marge, Liquiditätserhöhung oder Umsatz-steigerung
dd Administrativer Mehraufwand
c Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers – Anpassung des EStG
aa Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen der Arbeitgeber, § 3 Nr. 11a EStG
bb Steuerfreie Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, § 3 Nr. 28a EStG
2 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
a Ziele des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes
b Änderungen des Umsatzsteuergesetzes – Senkung der Umsatzsteuersätze, § 28 Abs. 1 bis 3 UStG
aa Von der Umsatzsteuersatzänderung betroffene Umsätze
bb Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der gesenkten Umsatz-steuersätze
cc Sonder- und Übergangsregelungen bei der Umsatzsteuersatzänderung
dd Auswirkungen und praktische Umsetzung der Umsatzsteuersatz-änderung
c Maßnahmen zur steuerlichen Behandlung von Verlusten
aa Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, § 10 d EStG
bb Anpassung von Vorauszahlungen für den VZ 2019, § 110 EStG
cc Vorläufiger Verlustrücktrag für den VZ 2020, § 111 EStG
dd Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der §§ 110, 111 EStG
ee Keine Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der §§ 110, 111 EStG
ff Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der §§ 110, 111 EStG
gg Keine Stundungszinsen, § 234 AO
d Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung, § 7 Abs. 2 EStG
II Weitere Anpassungen in den Corona-Steuerhilfegesetzen
III Änderungen des Gesetzgebers im Jahressteuergesetz 2020
1 Änderungen der Investitionsabzugsbeträge und Sonder- abschreibungen, § 7g EStG
2 Pauschale für Home-Office, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG
3 Verlängerte Zahlungsfrist für steuerbefreite Corona-Sonder- zahlungen, § 3 Nr. 11a EStG
4 Verlängerung der steuerbefreiten Zuschüsse zum Kurzarbeiter- geld, § 3 Nr. 28a EStG
D.. Bewertung der steuerlichen Maßnahmen
I Bewertung der Maßnahmen der Finanzverwaltung
1 Unbürokratische und schnelle Unterstützung
2 Unterstützungsmaßnahmen werden angenommen
3 Risiken der kurzfristigen Liquiditätshilfen
II Bewertung der Maßnahmen in den Corona-Steuerhilfegesetzen
1 Zu begrüßende Änderungen
2 Kritisch zu betrachtende Änderungen
III Bewertung der Anpassungen im Jahressteuergesetz 2020
IV Weitere erbetene Maßnahmen – Handlungsbedarf
1 Weiterer Handlungsbedarf bei dem Verlustrücktrag
2 Internationale Aspekte
a Steuerliche Maßnahmen im internationalen Vergleich
b Empfehlungen der OECD
E... Fazit
I Zusammenfassung
II Persönliche Stellungnahme
III Ausblick und Prognose
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
a.a.O. am angegeben Ort
Abs. Absatz
AfA Absetzung für Abnutzung
AG Amtsgericht
Anh. Anhang
AO Abgabenordung
Art. Artikel
AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BC Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMWi Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Energie
Corona-StHG Corona-Steuerhilfegesetz
COVuR COVID-19 und Recht (Zeitschrift)
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
ders./dies. derselbe/dieselbe(n)
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EStB Ertrag-Steuerberater (Zeitschrift)
EStG Einkommensteuergesetz
etc. et cetera
EU Europäische Union
FAQ Frequently Asked Questions,
Häufig gestellte Fragen
f., ff. (die) folgende, (die) folgenden
FDP Freie Demokratische Partei
FG Finanzgericht
FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien
ggf. gegebenenfalls
GG Grundgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GmbH-StB Der GmbH-Steuerberater (Zeitschrift)
GrESt Grunderwerbssteuer
GStB Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift)
hrsg. herausgegeben
Hs. Halbsatz
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.S.d. im Sinne des
IStR-LB Internationales Steuerrecht – Länderbericht (Zeitschrift)
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
KMU kleine und mittlere Unternehmen
KStG Körperschaftsteuergesetz
LGP Löhne und Gehälter professionell (Zeitschrift)
lit. littera
LStR Lohnsteuer-Richtlinien
MBP Mandat im Blickpunkt (Zeitschrift)
MwStSystRL Mehrwertsteuersystemrichtlinie
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Nr. Nummer
NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Verlag)
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development,
Organisation für Wirtschaft Zusammenarbeit und Entwicklung
o.S. ohne Seite
o.V. ohne Verfasser
Rn. Randnummer
S. Seite
SGB Sozialgesetzbuch
SKM Standardkostenmodell
SSP Steuern sparen professionell (Zeitschrift)
StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift)
Tz. Teilziffer, Textziffer
u.a. unter anderem, und andere
UR Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift)
USA United States of America,
Vereinigte Staaten von Amerika
UStAE Umsatzsteuer-Anwendungs-Erlass
Seit März 2020 wütet die Corona-Pandemie nun in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und nahezu auf der ganzen Welt. Kaum jemand hat wohl im Winter 2019 damit gerechnet, dass die Weltwirtschaft so plötzlich unter der Corona-Krise zu leiden hätte. Wie so viele andere Bereiche unseres täglichen Lebens hat die Corona Krise auch unsere Wirtschaft besonders schwer getroffen. Viele Unternehmen in Deutschland wurden schlagartig vor unerwartete und noch nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Die Corona-Pandemie bringt Bürger[1] und Unternehmen in einen Ausnahme-zustand dessen Ende aufgrund der dynamischen Entwicklung noch immer nicht absehbar ist.
Zur Eindämmung des Corona-Virus müssen zahlreiche Abwehrmaßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Lockdowns bzw. Shutdowns, in denen das öffentliche Leben heruntergefahren wird. Es zwingt Unternehmen ihr Geschäft vorübergehend zu schließen oder Kurzarbeit und Home-Office anzuordnen. Hinzu kommt, dass sich viele Einwohner in Quarantäne begeben müssen. Die wirtschaftliche Folge sind Einbrüche der Umsätze und Gewinne. Früh ist erkennbar, dass diese Abwehrmaßnahmen tiefe Spuren bei den wirtschaftlichen Unternehmenserfolgen hinterlassen.[2]
Bis zum Beginn der Corona-Krise war die wirtschaftliche Lage in Deutschland in einem stabilen Zustand. Für die öffentlichen Haushalte waren Neuverschuldungen nicht notwendig. Dadurch konnte anhaltend eine „schwarze Null geschrieben“ werden. Diese positive finanzpolitische Lage stand mit Einbruch der Corona-Pandemie plötzlich auf dem Kopf. Denn die Neuverschuldung wuchs auf eine dreistellige Milliardenhöhe an.[3] Ergebnisse einer Unternehmensbefragung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die zwischen dem 14.04.2020 und dem 23.04.2020 durchgeführt wurde, zeigen, dass dreiviertel der Unternehmen im zweiten Quartal 2020, größtenteils aufgrund von Nachfragerückgang und Liquiditätsengpässen, Umsatzeinbußen in Höhe von durchschnittlich 55 Prozent erwarteten.[4] Die deutsche Volkswirtschaft erlebte aufgrund der Corona-Pandemie ihren stärksten Einbruch seit der Nachkriegszeit und gerät damit zusammen mit der Weltwirtschaft in eine tiefe Rezession. Der bisher größte Tiefpunkt wurde dabei im Mai 2020 erreicht.[5] Im zweiten Quartal 2020 erreichte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) daher einen historischen Rückgang von 9,8 Prozent. Danach zeichnete sich allmählich eine Erholung der Wirtschaft ab und der Aufholprozess wird trotz erneuter (Teil-)Lockdowns fortgesetzt – wenn auch zum Ende des Jahres nur noch gedämpft (Stand: 14.12.2020).[6] Die im Oktober 2020 veröffentlichte Herbstprojektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigte für das Jahr 2020 einen von der Bundesregierung zu erwartenden Rückgang des BIP um 5,5 Prozent (preisbereinigt) und einen erwarteten Anstieg um 4,4 Prozent für das Jahr 2021 sowie 2,5 Prozent für das Jahr 2022.[7]
Ein kurzer Rückblick zur Finanzmarktkrise aus den Jahren 2008 und 2009 soll zeigen, inwiefern ein Vergleich zu der Corona-Krise überhaupt möglich ist. Bereits die Ursachen beider Krisen unterscheiden sich grundlegend. Während die gegenwärtige Corona-Krise einer weltweiten Pandemie geschuldet ist, fand die Finanzmarktkrise ihren Ursprung in der Bankenbranche. In der Corona-Krise sind nahezu alle Wirtschaftszweige betroffen.[8] Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen legen zudem das gesamte öffentliche Leben lahm und wirken sich so auf nahezu alle Lebensbereiche aus.[9] Dagegen war die Finanzmarktkrise eine reine Wirtschaftskrise und wirkte sich überwiegend auf die Finanzmarktbranche aus.
Dennoch wird versucht, beide Krisen miteinander zu vergleichen. Womöglich hofft man auch aus den Erfahrungswerten geeignete Maßnahmen für diese Krise auszuwählen. Das Statistische Bundesamt hat zum Vergleich die konjunkturellen Entwicklungen jeweils zu Beginn der beiden Krisen gegenübergestellt. Bereits diese Kurven zeigen deutliche Unterschiede im Verlauf. Schon zu Beginn der Corona-Krise wurden viel stärkere und abrupte Einbrüche der Wirtschaft sichtbar.[10] Hinzu kommt, dass Prognosen so gut wie unmöglich sind, da erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit Voraussagen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung sehr stark von den Infektionszahlen abhängen.Damals so wie heute stellt man sich allerdings aus wirtschaftlicher Sicht die gleichen Fragen. Und zwar, wie eine kurzfristige Krisenbewältigung aussehen muss und wie Unternehmen mittel- und langfristig gestärkt aus der Krise „herauskommen“.[11]
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen in Krisenzeiten und Abfederung der Folgen, nimmt das Steuerrecht eine Reihe von wichtigen Aufgaben an. So, wie in allen zentralen politischen Bereichen, hat auch die Steuerpolitik Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu stärken und die Arbeitsplätze zu sichern. Die Steuerpolitik kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie durch steuerliche Entlastungen die Liquidität verbessert.[12]