Stichworte von A bis Z - Klaus-Dieter Stamm - E-Book

Stichworte von A bis Z E-Book

Klaus-Dieter Stamm

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Beschreibung

Das Buch enthält über 800 Stichworte zu den Gebieten Bildung, Jugend und Gesellschaft in der DDR. Es behandelt insbesondere Themen wie Schule, Lehrer, Aus- und Weiterbildung sowie die Bildungsabschlüsse auf den einzelnen Ebenen. Ebenso sind vielfältige Inhalte zum Thema Jugend aufgenommen worden. Sie finden die Begriffe Pioniere, FDJ und GST genauso wie Jugendweihe oder der militärische Nachwuchsgewinnung. Ergänzend erfolgte die Aufnahme einiger Stichworte aus dem gesellschaftlichen Alltag in der DDR. Dabei wurden insbesondere die Bereiche einbezogen, die Einfluss auf die Bildung und die Entwicklung der Jugend hatten.

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Stichworte von A bis Z

zu Bildung, Jugend und Gesellschaft in der DDR

1. Auflage

Klaus-Dieter Stamm, Berlin

Books on Demand

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Stichworte

Literatur/Quellen

Ausblick und Einblick

Vorwort

Zwanzig Jahre ist es her, dass Deutschland wieder vereinigt ist. Die vorliegende Zusammenstellung von Stichworten verfolgt die Absicht, einen Einblick in den Bereich Bildung, Jugend und Gesellschaft im Osten Deutschlands, dies alles ohne Wertung weder aus der damaligen noch aus der heutigen Sicht zu geben. Bei aller versuchten Unparteilichkeit ist dies natürlich sowohl für Wissenschaftler/Autoren aus dem Osten als auch aus dem Westen Deutschlands eine nicht zu unterschätzende Anstrengung. Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich mit dieser Herangehensweise weder auf der einen Seite noch auf der anderen Beifall finden werde. Dies war auch niemals seine Absicht.

Den Versuch ist es jedoch wert.

Wofür soll das vorliegende Buch dienen:

gegen das Vergessen derer, die die Zeit erlebt haben und

für das Kennlernen für die, die das Land und die Zeit nicht direkt erlebt haben.

Kurzum: Es soll für alle Bürger sein, die sich über die Bildung und Jugend in der DDR ohne ideologische Verbrämung informieren oder auch nur Lebensläufe „Made in GDR“ verstehen wollen.

Eigentlich sollte dieser Teil erst der zweite Teil meines Projektes werden. Geplant war als erstes eine Zeittafel zum Thema von 1945 bis 1991. Viele Vorarbeiten sind dafür seit 1990 getan und ich bin optimistisch, dass auch dieses Buch in überschaubarer Zeit erscheinen wird.

Im Jahre 2002 erfolgte der Großteil der Erarbeitung des vorliegenden Buches, aber fertig war es noch lange nicht. Stichworte zu der Zeit von 1949 bis 1990 gibt es viele, die es verdient hätten aufgenommen zu werden. Eine Abgrenzung war schwer, insbesondere dadurch, dass Bildung und Jugend eine bedeutende Rolle im gesellschaftlichen Leben der DDR spielten und es so vielerlei Verbindungen zu den anderen Bereichen gab.

Die Stichworte sind alphabetisch geordnet. Besteht ein Eintrag aus mehreren Worten, so wurde zunächst nur das erste Wort zur Grundlage gelegt. Im Interesse des Umfanges des Buches wurde die allgemein üblichen Abkürzungen aus dieser Zeit wie DDR, FDJ, GST, DSF u. Ä. verwendet. Eine Abkürzungsübersicht steht am Anfang des Buches. Ein → bedeutet stets dort finden Sie näheres.

Zum Schluss gilt mein Dank all denen, die mich in meinem Vorhaben unterstützt und mir wertvolle Hinweise gegeben haben. Nur beispielhaft seien hier Rosemarie Siebert, Karl Heinz Lock und Dr. Reinhard Stamm genannt. Dank natürlich auch an meine Frau und die Familie, die mich stets unterstützten.

Widmen möchte ich das Buch meinem Vater Hans Joachim Stamm, der mich in den ersten Jahren wesentlich unterstützte. Leider konnte er die Endfassung nicht mehr erleben – der Krebs war stärker.

Für Hinweise bin ich wie immer dankbar, denn der Fehlerteufel schleicht sich wie bekannt fast überall ein.

Berlin, 5. Oktober 2010 Klaus-Dieter Stamm

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung

Begriff

Verweis

ABF

→ Arbeiter-und-Bauern-Fakultät

ABI

→ Arbeiter-und-Bauern-Inspektion

ADMV

Allgemeiner Deutscher Mobilsportverband

AFL

Abteilungs-FDJ-Leitung

AFO

Abteilungs-FDJ-Organisation

AG

→ Arbeitsgemeinschaft

AG/R

→ Arbeitsgemeinschaft nach Rahmenprogramm

AGB

Arbeitsgesetzbuch der DDR

AGL

Abteilungsgewerkschaftsleitung

APW

→ Akademie der pädagogischen Wissenschaften

AWA

Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte

AWG BAM

Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften → Baikal-Amur-Magistrale

BBS

→ Betriebsberufsschufe

BBZ

Berufsberatungszentrum

→ Berufsberatung und Berufslenkung

BGL

→ Betriebsgewerkschaftsleitung

BHG

Bäuerliche Handelsgenossenschaft

BKV

→ Betriebskollektivvertrag

BMSR

Betriebs-Mess-Steuerungs- und Regelungstechnik

BOB

→ Berufsoffiziersbewerber

BSG

→ Betriebssportgemeinschft

BUB

→ Berufsunteroffiziersbewerber

BUW

→ Bezirkskabinett für Unterricht und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher

CDU

→ Christlich-Demokratische-Union

DAV

Deutscher Angler Verband

DBD

→ Demokratische Bauernpartei Deutschlands

DDR

Deutsche Demokratische Republik

DFD

→ Demokratischer Frauenbund Deutschlands

DHfK

→ Deutsche Hochschule für Körperkultur und Sport

DIPF

Deutsches Institut für pädagogische Forschung

→ pädagogische Lesung

Dipl.-Agr.-Päd.

→ Diplomagrarpädagoge

Dipl.-Gart.-Päd.

→ Diplomgartenbaupädagoge

Dipl.-Ing.

→ Diplomingenieur

Abkürzung

Begriff

Verweis

Dipl.-Ing.-Päd.

→ Diplomingenieurpädagoge

Dipl.-Med.-Päd.

→ Diplommedizinpädagoge

Dipl.-Päd.

→ Diplompädagoge

Dipl.-Psych.

→ Diplompsychologe

DLZ

→ Deutsche Lehrerzeitung

DPZI

→ Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut

Dr.

→ Doktor

Dr. h.c.

Doktor honorus causas (ehrenhalber)

→ Doktor

Dr. habil.

Doktor habilitus

→ Doktor

Dr. sc.

Doktor der Wissenschaften

→ Doktor

DRK

→ Deutsches Rotes Kreuz

DSF

→ Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

DTSB

→ Deutscher Turn- und Sportbund

DVV

→ Deutsche Verwaltung für Volksbildung

DWK

→ Deutsche Wirtschaftskommission

DZfV

→ Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung

EOS

→ erweiterte Oberschule

ESP

→ Einführung in die sozialistische Produktion

FDGB

→ Freier Deutscher Gewerkschaftsbund

FDJ

→ Freie Deutsche Jugend

FPG

→ Fischerei Produktionsgenossenschaft

→ sozialistische Genossenschaft

FRÖSI

→ Fröhlich sein und singen

FZR

→ freiwillige Zusatzrentenversicherung

GBA

Gesetzbuch der Arbeit

GBl. I

Gesetzblatt der DDR Teil I

GBl. II

Gesetzblatt der DDR Teil II

GO

Grundorganisation

GOL

Grundorganisationsleitung

GPG

Gärtnerische Produktionsgenossenschaft

→ sozialistische Genossenschaft

GST

→ Gesellschaft für Sport und Technik

HA

Hauptabteilung

HdJT

→ Haus der jungen Talente

HGL

Hausgemeinschaftsleitung

→ Hausgemeinschaft

HSG

→ Hochschulsportgemeinschaft

HV

Hauptverwaltung

IDFF

Internationale Demokratische Frauenförderation

→ Kindertag

IfL

→ Institut für Lehrerbildung

Abkürzung

Begriff

Verweis

IHS

→ Ingenieurhochschule

ILO

→ Institut für die Leitung und Organisation

IS

Ingenieurschule

ISB

→ Internationaler Studentenbund

KB

→ Kulturbund

KBS

→ Kommunale Berufsschule

KdT

→ Kammer der Technik

KfU

→ Kreisstelle für Unterrichtsmittel

KG

Konsumgenossenschaft

KJS

→ Kinder-und Jugendsportschule

KPD

Kommunistische Partei Deutschlands

→ Demokratischer Block

K-und-S-Fonds

Kultur- und Sozialfonds

LDPD

→ Liberaldemokratische Partei Deutschlands

→ Demokratischer Block

LPG

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

LRS

Lese-und Rechtschreib-Schwäche

MHF

→ Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen

MMM

→ Messe der Meister von Morgen

NAW

Nationales Aufbauwerk

NDPD

→ Nationaldemokratische Partei Deutschlands

→ Demokratischer Block

NVA

Nationale Volksarmee

→ bewaffnete Organe

OaZ

→ Offizier auf Zeit

OdF

→ Opfer des Faschismus

OJM

→ Olympiade Junger Mathematiker

OKK

OStD

→ Oberstudiendirektor

OStR

→ Oberstudienrat

PA

produktive Arbeit

PGH

Produktionsgenossenschaft des Handwerks

→ sozialistische Genossenschaft

PH

→ Pädagogische Hochschule

PKK

→ Pädagogisches Kreiskabinett

PKZ

→ Personenkennzahl

POS RGW

→ polytechnische Oberschule Rat der gegenseitigen Wirtschaftshilfe

RKJ

→ Rotkreuzjugend

RKV

→ Rahmenkollektivvertrag

ROA

→ Reserveoffiziersanwärter

SaZ

→ Soldat auf Zeit

SBZ

sowjetische Besatzungszone

SED

→ Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

→ Demokratischer Block

Abkürzung

Begriff

Verweis

SERO

Sekundärrohstoffe

→ Altstoffsammlung

SGL SKKD

→ Schulgewerkschaftsleitung Sowjetische Kontrollkommission in Deutschland

SKUS

→ Staatliches Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel

SMAD

Sowjetische Militäradministration in Deutschland

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

→ Demokratischer Block

SPK

→ Staatliche Plankommission

SSG

→ Schulsportgemeinschaft

StD

→ Studiendirektor

StR

→ Studienrat

TGA

→ technische Grundausstattung

TH

→ Technische Hochschule

TOS

Tagesoberschule

→ Tagesschule

TZ

→ Technisches Zeichen

TZ

→ Trainingszentrum

UaZ

→ Unteroffizier auf Zeit

UdSSR

Union der sozialistischen Sowjetrepubliken

UTP

→ Unterrichtstag in der Produktion

VdgB

Verband der gegenseitigen Bauernhilfe

VKSK

→ Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter

WBDJ

→ Weltbund der demokratischen Jugend

wpA

→ wissenschaftlich-praktische Arbeit

WPO

→ Wohnparteiorganisation

ZAS

→ Zentraler Aufbaustab

ZIB

→ Zentralinstitut für Berufsbildung

ZIJ

→ Zentralinstitut für Jugendforschung

ZIW

→ Zentralinstitut für Weiterbildung der Lehrer und Erzieher

ZK der SED

→ Zentralkomitee der SED

ZV

Zentralvorstand

ZV

Zentralverwaltung

ZV

→ Zivilverteidigung

Stichworte

A

Abberufung

Die Abberufung war ein Rechtsakt zur Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses, das durch Wahl oder →Berufung (z. B. eines Schuldirektors, Dozenten) begründet wurde. Sie konnte aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wegen krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit, wegen Erreichens einer Altersgrenze oder ohne Frist im Rahmen eines Disziplinarverfahrens. Die Abberufung von Schuldirektoren und deren Stellvertretern sollte nach Möglichkeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Schul- oder Lehrjahres erfolgen. Unmittelbar an die Abberufung erfolgte i. d. R. die Weiterbeschäftigung als Pädagoge (z. B. →Fachberater, Inspektor), wobei die in der Zwischenzeit erworbene Qualifikation zu berücksichtigen war. Für die neue Beschäftigung wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen oder es erfolgte, wenn es in Rechtsvorschriften vorgesehen war, eine erneute →Berufung.

ABC-Schützen

Als ABC-Schützen wurden die Schulanfänger bezeichnet. Die Sechsjährigen wurden am ersten Wochenende des Septembers in feierlicher Form in die 1. Klasse der Schule aufgenommen.

ABC-Zeitung

Die ABC-Zeitung wurde seit dem 1. Juli 1946 monatlich vom Zentralrat der FDJ für die →Jungpioniere und Schüler der →uUnterstufe herausgegeben. In dieser Zeitung wurden vor allem unterstützende Beiträge für das Lernen in den ersten Schuljahren veröffentlicht. Die Beiträge sollten dazu dienen, dass die Kinder spielerisch auf hohem pädagogischem Niveau ihre Umwelt kennenlernten. Die ABC-Zeitung organisierte u. a. auch die 1. Stufe der →Mathematikolympiade für die Klassenstufen 1 bis 4 (ABC-Olympiade).

Abendoberschule

Die Abendoberschule war eine auf der Grundlage des Schulgesetzes von 1959 eingerichtete Ausbildungsstätte die neben der beruflichen Tätigkeit zum Abitur führte und damit die Berechtigung zu einem Hochschulstudium verlieh. →Volkshochschule

Abendstudium

Das Abendstudium war eine Studienform an Hoch- und Fachschulen, die durch eine Verbindung von →Direkt- und →Fernstudium gekennzeichnet war. Es wurde vorwiegend an betrieblichen Außenstellen der Hoch- bzw. Fachschulen durchgeführt. Das Abendstudium gab den Studierenden die Möglichkeit, ohne Unterbrechung der Berufstätigkeit einen Hoch- bzw. Fachschulabschluss zu erwerben. Die Vorlesungen, Seminare u. a. Lehrveranstaltungen fanden i. d. R. am Abend oder am Wochenende statt. Die Studierenden erhielten ebenso wie im →Fernstudium vielfältige Unterstützungen, darunter auch in bestimmten Umfang bezahlte Freistellungen von der Arbeit zur Erfüllung ihrer Studienaufgaben. Die Studienzeit betrug im Fachschulabendstudium je nach Fachrichtung etwa vier bis fünf Jahre, im Hochschulabendstudium fünf bis sechs Jahre. In Abendlehrgängen der Volkshochschulen, welche z. T. auch in den betrieblichen Ausbildungsstätten stattfanden, konnte auch das Abitur nachgeholt werden.

Abitur

Bei dem Abitur handelte es sich um die durch Reifeprüfungen in hochschulvorbereitenden Bildungswegen erworbene Hochschulreife. Das Abitur als Zeugnis allgemeiner Bildung brachte die Befähigung zum Studium an einer Universität oder Hochschule zum Ausdruck. Hauptwege zum Abitur waren die →erweiterte Oberschule und die →Berufsausbildung mit Abitur. Daneben gab es auch die Möglichkeiten durch den Besuch und Abschluss der →Spezialschulen und →Spezialklassen, der →Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, der Abiturlehrgänge an den →Volkshochschulen, durch die Teilnahme an einjährigen Formen der Hochschulvorbereitung an Hochschuleinrichtungen (→Vorkurse), den →Fachschulen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen eine allgemeine oder eine auf bestimmte Fachrichtungen begrenzte Hochschulreife zu erwerben. Das Abitur in der DDR war ein Zentralabitur.

Abitur mit Berufsausbildung

Mit dem Beginn des Schuljahres 1960/61 wurde für alle Schüler der erweiterten Oberschule (EOS) eine berufliche Grundausbildung eingeführt. Dafür waren zunächst zwei Tage der Woche im Ausbildungsbetrieb vorgesehen. Da dies organisatorisch aufwendig war, wurde ab dem Schuljahr 1963/64 auf einen Rhythmus von 3 Wochen in der Schule und einer Woche im Betrieb umgestellt und die volle Berufsausbildung mit Facharbeiterabschluss realisiert. Dies bedeutete im Allgemeinen eine Berufswahl schon nach der 8. Klasse. Diese Form der Ausbildung wurde lediglich bis zum Aufnahmejahrgang 1966 mit Abschluss im Schuljahr 1969/70 aufrechterhalten. →Berufsausbildung mit Abitur

Abiturprüfung

Für das Abitur galt eine einheitliche Prüfungsordnung. Es umfasste die schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern →Deutsche Sprache und Literatur (Aufsatz), →Mathematik, →Russisch und in einem der Fächer →Physik, →Chemie oder →Biologie, die mündlichen Prüfungen in mindestens zwei jedoch höchstens fünf Fächern sowie Prüfungen im Sportunterricht. Die Festlegung der mündlichen Prüfungen für den einzelnen Abiturienten erfolgte auf Vorschlag des Klassenlehrers (in Abstimmung mit den Fachlehrern) durch den Direktor der Schule.

Abiturstufe

Im Schulsystem der DDR gab es ab 1946 im Anschluss an die achtjährige →Grundschule eine vierjährige Oberschule (Klassen 9 bis 12) und ab 1965 in einer Übergangszeit bis 1982 eine zweijährige erweiterte Oberschule (Klassen 11 und 12) mit vorgeschalteten →Vorbereitungsklassen (Klassen 9 und 10), die zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung führten. Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassten hauptsächlich die erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschulklassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung, die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die →Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten. Die fachgebundene Hochschulreife konnte außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den →Ingenieur- und →Fachschulen erwarben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlussprüfung.

Abminderungsstunde

Lehrer oder auch Erzieher, die besondere Aufgaben bei der Bildung und Erziehung der Schüler (→Klassenleiter), zur pädagogischen Beratung der Kollegen (→Fachberater) oder zur Leitung einer Schule (→Zeitfonds für Leitungstätigkeit) eingesetzt waren, konnten eine Abminderung ihrer Pflichtstunden im Rahmen der direkten pädagogischen Tätigkeit mit Schülern erhalten. Der Umfang der Abminderungsstunden wurde durch Anweisung des zuständigen Ministers oder Staatssekretärs festgelegt. Bestimmte Abminderungsstunden (u. a. →Klassenleiterstunde) waren jedoch auch einheitlich für alle Pädagogen in den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (z. B. →RKV) zwischen dem zuständigen staatlichen Leiter und der Gewerkschaft festgelegt.

Abschlussarbeit

Eine Abschlussarbeit war das zur Prüfung am Ende eines Fachschulstudiums vorzulegende Werk. Ihre Verteidigung war ein Bestandteil der Abschlussprüfung. Die Abschlussarbeit konnte entsprechend den jeweiligen Studienplänen in schriftlicher oder praktischer Form (z. B. künstlerische Arbeit) angefertigt werden.

Abschlussprüfung

1. Oberschule

Die Abschlussprüfung diente am Ende der 10. Klasse der Oberschule um dem Nachweis, inwieweit der Prüfungsteilnehmer die in den Lehrplänen geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hatte und in der Praxis anwenden konnte. Sie bestand aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie der Prüfung im Sportunterricht. Die schriftliche Prüfung umfasste Deutsche Sprache und Literatur, Mathematik, Russisch und eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. Mündliche Prüfungen wurden in mindestens zwei Fächern durchgeführt. Die Prüfung im Sportunterricht umfasste den 100-m-Lauf, Hoch- oder Weitsprung, Kugelstoßen oder Keulenweitwurf und Ausdauerlauf. Auf der Grundlage der Abschlussprüfung wurde unter Berücksichtigung der Jahresleistung das Abschlusszeugnis ausgestellt.

2. Hoch- und Fachschulwesen

Sie wurde auch Examen genannt und erfolgte am Ende des Fachschulstudiums bzw. am Ende einzelner Lehrgebiete des Hochschulstudiums. Sie konnten entsprechend den Studienplänen in mündlicher, schriftlicher bzw. praktischer Form erfolgen.

Absolvent

Im weiteren Sinne die Bezeichnung für eine Person, die ein bestimmtes Ausbildungsprogramm in einer Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen hat; im engeren Sinne ein ehemaliger Student einer Hoch- oder Fachschule, der das Studium erfolgreich absolviert hat. Nach dem Abschluss eines Fach- oder Hochschulstudiums galt für den Absolventen eine dreijährige Absolventenzeit (Absolventenordnung vom 3. Februar 1971 – GBl. II Nr. 37 S. 297). In dieser Zeit erhielten die Absolventen eine besondere Förderung bei ihrer Arbeit und unterlagen Beschränkungen beim Wechsel ihres Arbeitsplatzes. Der Arbeitsvertrag der Absolventen konnte beiderseits vor Ablauf einer Dreijahresfrist nicht ohne triftigen Grund und nur mit besonderer staatlicher Erlaubnis (bei Pädagogen durch den Bezirkschulrat) geändert oder aufgehoben werden.

Abteilung für Berufsbildung und Berufsberatung

Die Abteilung für Berufsbildung und Berufsberatung war das Fachorgan des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises für die Anleitung und Kontrolle der Berufsbildung im jeweiligen Territorium. Der Abteilung in den Kreisen unterstanden die kommunalen Berufsschulen.

Abteilung Volksbildung

Die Abteilung Volksbildung war im Allgemeinen um das bei den Räten der Bezirke, der Kreise, Stadtkreise oder Stadtbezirke gebildete Fachorgan, das für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen an den allgemeinbildenden Schulen und anderen Einrichtungen der Volksbildung verantwortlich war. Die Abteilung wurde durch einen Schulrat, der Mitglied des jeweiligen Rates war, geleitet. Auch bei den Kreis- und Bezirksleitungen sowie dem ZK der SED bestanden Abteilungen Volksbildung, die für die politischideologische Arbeit in den Volksbildungseinrichtungen im jeweiligen Territorium verantwortlich waren.

Abteilungsgewerkschaftsleitung (AGL)

In den Betrieben mit mehr als 300 Werktätigen war es der Gewerkschaft erlaubt, auch auf der Ebene der Abteilungen Gewerkschaftsleitungen zu bilden. Die AGL unterstanden der jeweiligen →Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). In dem 1978 In-Kraft-Getretenen →Arbeitsgesetzbuch der DDR wurden den AGL viele weit reichende Zustimmungs- und Mitwirkungsrechte bei betrieblichen Entscheidungen z. B. bei Kündigungen oder Disziplinarverfahren, übertragen.

Abteilungsparteiorganisation (APO)

In Betrieben und Institutionen mit insgesamt mehr als 150 Parteimitgliedern konnten Abteilungsparteiorganisationen gebildet werden. Sie gliederten sich in mehrere →Parteigruppen und waren Teil der übergeordneten →Betriebsparteiorganisation (BPO).

Abteilungsunterricht

Abteilungsunterricht war die zeitweilige Aufteilung einer Schulklasse in Abteilungen, denen sich der Lehrer abwechselnd zuwandte, während die anderen Abteilungen sich jeweils mit der Lösung eigener Aufgaben beschäftigten (Stillbeschäftigung). Er spielte im Bildungswesen der DDR bis in die sechziger Jahre hinein (bis zur Zusammenlegung wenig gegliederter Landschulen zu Oberschulbereichen) eine wichtige Rolle.

Abzeichen „Für gute Arbeit in der Schule“

Das Abzeichen "Für gute Arbeit in der Schule" war seit 1960 die wichtigste Form des Lobes der Pionierorganisation für Pioniere, die sich in der Schule durch besondere Leistungen auszeichneten. In jedem Schuljahr konnten ein bis zwei Pioniere pro Klasse dafür vorgeschlagen werden. Das Abzeichen konnte an Feiertagen der Republik und der Pionierorganisation, insbesondere dem Geburtstages von Ernst THÄLMANN oder zur Schulabschlussfeier (der Regelfall) verliehen. Die Übergabe wurde in würdiger Form bei Appellen (der Regelfall), Gruppenversammlungen oder Treffs mit der →Patenbrigade durchgeführt. Die Ausgezeichneten wurden in das Ehrenbuch der →Pionierfreundschaft eingetragen. Das Abzeichen zeigte zwei Kinder, die gemeinsam ein aufgeschlagenes Buch in der Hand halten, sowie das Emblem der →Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Auf einem Anhänger war das Jahr der Verleihung aufgeprägt.

Abzeichen für gutes Wissen

Im Rahmen der Schulung der FDJ-Mitglieder wurde 1950 vom Zentralrat der FDJ das →Studienjahr der FDJ beschlossen. In jeweils einjährigen Studienjahren sollten sich die FDJler mit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung vertraut machen. Dies geschah i. d. R. in den FDJ-Grundorganisationen, differenziert nach tätigkeitsbedingtem Interesse und Bildungsstand der Jugendlichen im Rahmen der →Zirkel junger Sozialisten. Als Abschluss konnte nach einem (Prüfungs-)Gespräch das „Abzeichen für gutes Wissen“ verliehen werden. Die Bedingungen für den Erwerb des Abzeichens haben sich ebenso wie das Aussehen des Abzeichens im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Das Abzeichen konnte in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) erworben werden, wobei stets die vorangegangene Stufe schon erworben sein sollte.

Abzeichen für hohe Leistungen zu Ehren der DDR

Das Abzeichen wurde jährlich, erstmals am 7. März 1967, an FDJ-Mitglieder und Pioniere für vorbildliche Leistungen in der Schule verliehen.

Akademie

Der Begriff der Akademie wurde vielfältig gebraucht. So bezeichnete er u. a. große zentralisierte Forschungseinrichtungen, aber auch Fachhochschulen mit einer geringen Anzahl von Fachrichtungen, in der Studenten ausgebildet wurden und die zugleich wissenschaftliche Forschungsarbeit leisteten (z. B. Bergakademie Freiberg sowie die medizinischen Akademien).

Oft wurden mit dem Wort Akademie auch Institutionen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen bezeichnet (z. B. Betriebsakademie, Frauenakademie).

Ebenso wurde der Begriff Akademie für zentrale Weiterbildungseinrichtungen von Hochschulkadern verwendet, die meistens mit wichtigen Forschungsaufgaben verbunden waren.

Kunsthochschulen trugen ebenfalls oft die Bezeichnung Akademie.

Akademie der pädagogischen Wissenschaften (APW)

Die APW war das Ausbildungs- und Leitzentrum für Wissenschaft und Forschung auf allen Gebieten der Pädagogik. Sie ging entsprechend der Verordnung des Ministerrates der DDR vom 31. August 1970 mit Wirkung vom 15. September 1970 aus dem →Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut, weiteren wissenschaftlicher Einrichtungen und dem Wissenschaftlichen Rat des Ministeriums für Volksbildung hervor und hatte ihren Sitz in Berlin. Sie war dem Ministerium für Volksbildung unterstellt und untersuchte bildungspolitische und pädagogisch-theoretische Grundfragen des sozialistischen Erziehungswesens, analysierte und verallgemeinerte praktische Erfahrungen aus dem Schulalltag, erarbeitete und erprobte Lehrpläne und Lehrbücher. Für die Bearbeitung von Forschungs- und Planungsaufgaben unterhielt sie über 20 Institute und Arbeitsstellen. Einen wichtigen Platz nahm auch die Ausbildung von Schulfunktionären ein. Im Haus des Lehrers in Berlin befand sich die →Pädagogische Zentralbibliothek.

Akademische Grade

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums wurde den →Absolventen ein akademischer Grad verliehen. Hiermit erfolgte die Bestätigung der Qualifikation durch eine Universität, eine Hochschule oder ihnen gleichgestellter wissenschaftlicher Institutionen in Anerkennung von wissenschaftlichen Leistungen. Es gab drei aufeinander aufbauende Grade. Der erste akademische Grad war das →Diplom (z. B. →Diplomlehrer). Aufbauend darauf konnte nach dem Promotionsverfahren A der akademische Grad „Doktor eines Wissenschaftszweiges" und ggf. nach der →Promotion B „Doktor der Wissenschaften“ (Dr. sc.) verliehen werden.

Aktiv

1. Als Aktiv wurde im Sprachgebrauch der DDR eine zahlenmäßig meist kleinere Gruppe von Personen verstanden, die im Staatsapparat, in der Wirtschaft, aber auch in der SED, in den Massenorganisationen, im kulturellen und im Bildungsbereich zur Lösung kurzfristiger, aber auch dauerhaft zur Lösung längerfristiger Aufgaben gebildet wurde. Die Bildung eines Aktivs wurde von der unmittelbar bzw. übergeordneten Leitungsebene angeordnet bzw. vorgeschlagen. Ihm konnten sowohl beratende wie ausführende Funktionen übertragen werden. Die Angehörigen eines Aktivs galten als besonders kompetent und einsatzfreudig. Von ihrer Zusammenarbeit wurden daher besondere Ergebnisse bei der Erfüllung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Aufgaben erwartet. →Elternaktiv

2. Als Aktiv wurden auch die bewusstesten und fähigsten Mitglieder einer Struktureinheit (Gruppe, Grundorganisation) bezeichnet. Als Pionier- bzw. FDJ-Aktiv bezeichnete man auch die Funktionäre einer Struktureinheit. Die wichtigste Arbeitsform war die →Aktivtagung.

3. Daneben fanden sich Aktive vor allem in den Betrieben. Sie stellen eine besondere Form der Arbeitsorganisation dar, wobei der Begriff Aktiv nicht immer deutlich von dem des sozialistischen Kollektivs oder der →Brigade unterscheiden ließ. In derartigen Aktiven konnten sowohl Angehörige des gleichen Arbeitsbereiches mit unterschiedlicher beruflicher Qualifikation, als auch Werktätige aus verschiedenen Produktions- bzw. Verwaltungsbereichen zusammengefasst werden

Aktivist

Aktivist war die Kurzbezeichnung für den Ehrentitel →Aktivist der sozialistischen Arbeit, aber auch für Werktätige die über einen längeren Zeitraum gute Arbeit geleistet hatten, ohne dass sie den Titel verliehen bekamen.

Aktivist der sozialistischen Arbeit

Mit der Tat Adolf HENNECKE´s in einer Schicht 300 % zu schaffen wurde die Aktivistenbewegung begründet. Durch die Ausnutzung aller Reserven, durch Senkung der Kosten und Erhöhung der Qualität eine ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität sie sollten ständig neue Möglichkeiten für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen erschlossen werden.

Die Auszeichnung „Aktivist“ war ein Ehrentitel für Werktätige, die hervorragende Leistungen im →sozialistischen Wettbewerb und zur Erfüllung des Planes vollbrachten. Sie wurde 1969 gestiftet. Der Titel trat damals an die Stelle der staatlichen Auszeichnungen „Aktivist des Siebenjahrplanes“ (seit 1960) bzw. „Aktivist des Fünfjahrplanes“ (seit 1953), der „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (1951 vom FDGB gestiftet) und deren Vorläufer als Ehrentitel „Aktivist“, der schon 1949 vom FDGB gestiftet wurde.

Aktivtagung

Als Aktivtagung wurden oft die Beratung der Funktionäre einer Partei oder einer →gesellschaftlichen Organisation (z. B. der FDJ) bezeichnet.

Altstoffsammlung

Bei der Altstoffsammlung handelte es sich, um eine organisierte Erfassung von Sekundärrohstoffen (Glas, Papier, Lumpen). Die DDR war auf Grund ihrer knappen Rohstoffsituation an der Rückführung der Sekundärrohstoffe interessiert und bot entsprechende Aufkaufpreise.

Die →Pioniere finanzierten einen Teil der Ausgaben ihrer Pioniergruppe bzw. Pionierfreundschaft durch die Sammlung von Altstoffen. So mancher →Pioniernachmittag wurde dafür genutzt.

Amt

Bei einem Amt handelte es sich um ein staatliches Organ bzw. eine staatliche Einrichtung zur Leitung eines bestimmten gesellschaftlichen Bereiches. Ämter waren bis auf wenige Ausnahmen (z. B. →Amt für Arbeit und Berufsberatung) zentrale staatliche Einrichtungen.

Amt für Arbeit und Berufsberatung

Mit der Verordnung des Ministerrates der DDR zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung vom 24. August 1961 (GBl. II Nr. 57 S. 457) wurden die örtlichen Ämter gegründet. In Abstimmung mit den Volksbildungseinrichtungen und den Betriebsleitungen waren die Ämter für eine bedarfsgerechte →Berufsorientierung, -aufklärung und - vorbereitung zuständig.

Amt für Jugendfragen

Das Amt für Jugendfragen wurde im Oktober 1949 gegründet und ging aus dem bis dahin bestehenden Amt für Jugendfragen und Leibesübungen hervor. Dessen Vorgänger war das Zentraljugendamt bei der Deutschen Verwaltung für Volksbildung. Das Amt für Jugendfragen war als Regierungsbehörde zunächst dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten direkt unterstellt. Von 1958 bis 1962 war das Amt eine Einrichtung des Ministeriums für Volksbildung und seit 1962 ein Ressort beim Ministerrat der DDR. Das Amt hatte die Regierungsentscheidungen zur Jugendpolitik vorzubereiten und die Kontrolle über die Verwirklichung des Jugendgesetzes auszuüben. In enger Zusammenarbeit mit dem →Zentralrat der FDJ war es vor allem für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik und der Jugendforschung verantwortlich. Das Amt war federführend für den Jugendetat und hatte wesentliches Mitsprache- und Zustimmungsrecht bei der Jugendgesetzgebung und der Erarbeitung aller Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendpolitik. Im November 1989 wurden das Amt für Jugendfragen und das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport aufgelöst und als gemeinsamer Rechtsnachfolger von Januar bis März 1990 ein Amt für Jugend und Sport sowie von März bis Oktober 1990 ein Ministerium für Jugend und Sport gebildet.

Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA)

Die AWA wurde 1951 als stattliche Einrichtung gegründet. Sie nahm die Rechte der Komponisten der DDR für die Aufführung ihrer Werke wahr, dabei wurde auch die Vergütung der Textdichter einbezogen. Auf der Grundlage von Gegenseitigkeitsabkommen wurden auch die Rechte ausländischer Komponisten gewahrt.

Arbeiterfestspiele

Bei den Arbeiterfestspielen handelte es sich um regelmäßig in einem anderen Bezirk der DDR stattfindende Kulturfestspiele. Am 24. Juli 1958 beschloss der Bundesvorstand des FDGB die regelmäßige Durchführung von Arbeiterfestspielen, um die Beziehung der Arbeiterklasse zur Kunst zu festigen. Der FDGB veranstaltete die Arbeiterfestspiele als Träger und Organisator gemeinsam mit den staatlichen Organen, der FDJ, den Künstlerverbänden, dem Kulturbund, dem DTSB und der Nationalen Front der DDR. Von 1959 bis 1972 wurden die Arbeiterfestspiele jährlich und danach nur noch alle zwei Jahre stets in unterschiedlichen Bezirken veranstaltet. Zunächst bestanden die Ziele darin, die besten Laienkünstler an das Niveau der Berufskünstler heranzuführen. Später widmeten die Festspiele sich zunehmend dem volkskünstlerischen Schaffen und nahmen Volksfestcharakter an. Seit 1964 prämierte der FDGB hervorragende Leistungen mit Goldmedaillen.

Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF)

Die ABF war eine Vorstudieneinrichtung zur Erlangung der →Hochschulreife an Universitäten und Hochschulen der DDR. Sie gingen 1949 aus den Vorstudienanstalten der Universitäten und Hochschulen hervor und waren eigenständige Fakultäten. Vor allem Kinder von Arbeitern und Bauern wurden durch Auswahlkommissionen der Kreise unter Leitung des FDGB an die ABF delegiert. Sie absolvierten in der Regel ein dreijähriges Studium, das mit dem Abitur abschloss. Mit der Gründung der ABF sollte das kapitalistische Bildungsprivileg durchbrochen und die sozialistische Umwandlung der Universitäten und Hochschulen unterstützt werden. Ziel war es, eine neue aus der Arbeiterklasse und der Bauernschaft erwachsene Intelligenz heranzuziehen. Die ABF bestanden in Berlin, Dresden, Freiberg, Greifswald, Halle, Jena, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Rostock und Zwickau. Sie gliederten sich in gesellschaftswissenschaftliche, mathematisch-naturwissenschaftliche und medizinisch-landwirtschaftliche Fachrichtungen. Zunächst wurde das Studium 1958 für einen Großteil der Studenten auf zwei Jahre verkürzt. 1959 erfolgte für Studienrichtungen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung die Einführung von Ein-Jahres-Kursen. An die ABF schloss sich i. d. R. ein Fachstudium an einer Universität oder Hochschule an. Die ABF wurden in den Jahren 1962 bis 1966 geschlossen, lediglich an der „Martin-LutherUniversität“ in Halle/Saale und an der „Bergakademie Freiberg“ blieb die ABF bis 1989 bestehen. Nach 1961 zeigte sich ein Weiterbestehen der ABF nicht mehr als erforderlich, da durch entsprechende Festlegungen zur Aufnahme an die erweiterte Oberschule und Stipendienregelungen die Grundlage für einen höheren Anteil von Arbeiter- und Bauernkindern an den Universitäten und Hochschulen sorgte. An der Bergakademie Freiberg diente das Studium an der ABF insbesondere der Vorbereitung junger Facharbeiter auf ein Hochschulstudium in technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen (in denen es keine Vorkurse gab) sowie gesellschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen. Die ABF in Halle/Saale bereitete vor allem auf ein Auslandsstudium vor.

Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI)

Die ABI trat 1963 an die Stelle der Zentralen Kontrollkommission. Sie war eine staatliche Kontrolleinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze, Beschlüsse und volkswirtschaftlichen Planvorhaben. Die ABI war sowohl dem →Ministerrat der DDR als auch dem →ZK der SED rechenschaftspflichtig und sollte vor allem die Realisierung der volkswirtschaftlichen Planvorhaben überwachen. Sie führte Überprüfungen auf Grund von Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung durch. Der Vorsitzende der ABI war Mitglied des →Ministerrates. Die ABI arbeitete eng mit dem FDGB und der FDJ (Kontrollposten der FDJ) zusammen. Sie stützte sich dabei auf eine umfassende ehrenamtliche Mitarbeit der Bürger.

Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG)

Seit 1954 bestanden Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Diese AWG sollten u. a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied konnte jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen war, werden. Ehegatten konnten nur gemeinsam Mitglieder einer AWG sein. Aus dem Staatshaushalt erhielten die AWG Kredite. Die Verteilung fertig gestellter Wohnungen erfolgte nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs, wobei u. a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollten. Der Wohnungsverteilungsplan wurde vom Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet, von der Mitgliederversammlung beschlossen und dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde zur Bestätigung vorgelegt.

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Bei einer AG handelte es sich um eine Form der längerfristigen systematischen, außerunterrichtlichen Tätigkeit der Schüler oder Werktätigen auf naturwissenschaftlichem, technischem bzw. künstlerischem Gebiet. In den Arbeitsgemeinschaften erwarben die Schüler in Ergänzung des Unterrichts weitere Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten und wandten ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse an. Arbeitsgemeinschaften bestanden an Schulen und außerschulischen Einrichtungen, bei Kulturhäusern der Betriebe, kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen. Die Teilnahme war für die Schüler und Werktätigen freiwillig.

Arbeitsgemeinschaft nach Rahmenprogramm (AG/R)

Ende der sechziger Jahre wurde der fakultative Kursunterricht als Ansatz der Differenzierung konzipiert und konnte von den Schülern der Oberstufe in den Klassen 9 und 10 wahrgenommen werden. Hierfür wurde zunächst eine große Zahl von Arbeitsgemeinschaften nach allgemein verbindlichen Rahmenprogrammen (AG/R) geschaffen, die den obligatorischen Unterricht als erweiternde oder vertiefende Lehrgänge bereichern sollten.

Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB)

Das 1977 in Kraft getretene AGB regelte im Grundsatz alle Fragen, die mit der beruflichen Tätigkeit (einschließlich der Berufsausbildung) und den daraus bestehenden Ansprüchen der Werktätigen standen (z. B. Arbeitsvertrag, Arbeits- und Urlaubszeiten, Aus- und Weiterbildung sowie Förderung von Frauen und Jugendlichen). Es löst das →Gesetzbuch der Arbeit ab.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag war ein rechtsgültiges Dokument zwischen dem Betrieb und dem Werktätigen, in dem die Arbeitsaufgabe, der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme vereinbart wurden. Weitere Festlegungen konnten im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten hinzugesetzt werden. Der Betrieb war verpflichtet, insbesondere die Absolventen von Hoch- und Fachschulen vor Abschluss des Arbeitsvertrages über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, vor allem über den Inhalt der Arbeitsaufgabe, die Gehaltsgruppe, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub.

Arbeitsvorvertrag

Bis zum Inkrafttreten der Absolventenordnung war dies die übliche Form eines später abzuschließenden Arbeitsvertrages. Seit 1971 war er allerdings nicht mehr zulässig. Arbeitsverträge mit Studenten (→Absolventen) wurden seit jener Zeit i. d. R. ein Jahr vor Abschluss des Studiums abgeschlossen.

Arbeitszeit der Erzieher

Die Arbeitszeit der Erzieher basierte auf der 5-Tage-Arbeitswoche (ab 1967) und der entsprechenden Wochenarbeitszeit. Sie umfasste die in Wochenstunden zu leistende, direkte Bildungs- und Erziehungsarbeit und die sonstigen in der Arbeits- und Schulordnung festgelegten Arbeitsaufgaben. War ein Erzieher mit einem Teil seiner Arbeitszeit als Lehrer tätig, so entsprach eine von ihm erteilte Unterrichtsstunde eineinhalb Wochenstunden (Zeitstunden).

Arbeitszeit der Lehrer

Die Arbeitszeit für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen basierte bis 1989 auf der 6-Tage-Unterrichtswoche. Sie umfasste das wöchentliche Pflichtstundenminimum und die sonstigen festgelegten Arbeitsaufgaben. Pflichtstunden waren die von einem vollbeschäftigten Lehrer wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden. Über das Pflichtstundenminimum hinaus konnte der Direktor der Schule den einzelnen Lehrer i. d. R. mit zwei weiteren Unterrichtsstunden einsetzen. Diese Stunden (variable Stunden) wurden anteilig zur Grundvergütung zusätzlich vergütet. Nur wenige Lehrer (z. B. Mütter mit Kindern) konnten dem Einsatz mit variablen Stunden widersprechen. Nicht als Unterrichtsstunden zählten Tätigkeiten, die im Rahmen gesellschaftlicher Funktionen, z. B. als →Gruppenpionierleiter, →Jugendstundenleiter, Ferienhelfer ausgeübt wurden. Sie zählten dennoch außerhalb der Pflichtstunden zu den (zusätzlichen) Aufgaben eines Lehrers. →Zeit für wissenschaftliche Arbeit

Artur-Becker-Medaille

Bei dieser Medaille handelte es sich um die höchste Auszeichnung der FDJ. Sie wurde in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) für ausgezeichnete Leistungen

– bei der sozialistischen Erziehung der Jugend,

– für außerordentliche Erfolge auf ökonomischen, politisch-ideologischem, kulturellem, wehrerzieherischem und sportlichem Gebiet,

– im Kampf um die Festigung der Freundschaft zwischen der FDJ und den sozialistischen Bruderorganisationen sowie

– für die Verstärkung der antiimperialistischen Solidarität verliehen.

Die Medaille konnte sowohl an Einzelpersonen als auch an Kollektive verliehen werden. →gesellschaftliche Auszeichnungen

Aspirant

Bei einem Aspiranten handelte es sich um einen Nachwuchswissenschaftler, der sich nach dem Studium und ggf. einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit an einer Universität, Hochschule oder Akademie auf die →Promotion vorbereitete.

Aspirantur

Die Aspirantur war ein Weg zur Heranbildung von →Kadern für die wissenschaftliche Arbeit, für Lehre und Forschung. In die Aspirantur wurden i. d. R. Hochschulabsolventen aufgenommen, die im Ergebnis mehrjähriger erfolgreicher Tätigkeit in der Praxis besondere Fähigkeiten und Interessen für die wissenschaftliche Arbeit zeigten. Besonders erfolgreiche Studenten konnten auch direkt im Anschluss an das Direktstudium eine Aspirantur (→ Forschungsstudium) aufnehmen. Ziel der Aspirantur war eine umfassende wissenschaftliche Qualifizierung, die in die →Promotion A bzw. B mündete. Die (planmäßige) Aspirantur dauerte i. d. R. drei Jahre. die (außerplanmäßige) Aspirantur, bei Weiterführung der Berufstätigkeit umfasste sie vier Jahre. Alle planmäßigen Aspiranten erhielten ein Stipendium und übernahmen i. d. R. Lehraufgaben. Bei der außerplanmäßigen Aspirantur wurden die Aspiranten für die notwendige Zeit bei Fortzahlung des Gehaltes entsprechende Freistellung gewährt

Astronomie

Astronomie war ein Unterrichtsfach in Klasse 10 der Oberschule. In ihm erwarben die Schüler als Teil der Allgemeinbildung grundlegendes Wissen über das Weltall und die Raumfahrt. An zahlreichen Oberschulen und Schulsternwarten bestanden für interessierte Schüler der 9. und 10. Klassen fakultative Kurse „Astronomie und Raumfahrt“ auf der Grundlage eines verbindlichen Rahmenprogramms.

Atze

Atze war eine durch den Zentralrat der FDJ herausgegebene Zeitschrift, die seit dem 4. Januar 1955 monatlich erschien. Die Titelgeschichte war stets eine sechs- bis achtseitige abgeschlossene Story mit historischem oder politischem Hintergrund.

Aufbaustunden

Über das →Nationale Aufbauwerk (NAW) wurden durch die Bevölkerung freiwillige, unbezahlte Arbeitsleistungen (sogenannte Aufbaustunden) erbracht. Aufbaustunden dienten zunächst der Beseitigung der schlimmsten Schäden des 2. Weltkrieges. In der Folge wurden Aufbaustunden von einer Vielzahl von Organisationen in ihren Satzungen vereinbart. So entstand eine Reihe von Objekten und Werten für die Organisationen und Gemeinden. Später dienten sie auch der Unterhaltung des Geschaffenen. →Subbotnik

Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag handelte es sich um einen Vertrag mit dem die Vertragspartner ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen auflösten. →Überleitungsvertrag

Ausbildungsbeihilfe

Bei der Ausbildungsbeihilfe handelte es sich um eine staatlich finanzierte monatliche Zuwendung für Oberschüler und Lehrlinge zu ihrer beruflichen Förderung, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltsverpflichteten eine finanzielle Beihilfe erforderlich machten. Ab 1981 erhielten alle Schüler der erweiterten Oberschulen und Spezialschulen eine Ausbildungsbeihilfe unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern. Sie betrug für Schüler der Klasse 11 monatlich 110 Mark und 150 Mark für Schüler der 12. Klasse.

Ausbildungsberufe

Ausbildungsberufe waren Berufe, die im System der Berufsausbildung oder im Rahmen der Aus- und Weiterbildung erlernt werden konnten. In einem Verzeichnis (Systematik der Ausbildungsberufe) war festgelegt, welche Berufe mit welchem allgemeinbildenden Abschluss erlernt werden konnten.

Ausgleichsklassen

Bei den Ausgleichsklassen handelte es sich um spezielle Klassen an Ober- und →Sprachheilschulen, in die Kinder mit physisch-psychisch bedingten Störungen im Sozial und Leistungsverhalten aufgenommen wurden. Die Ausgleichsklassen umfassten i. d. R. die Klassenstufen 2 bis 4. Eine Wiederholung der 4. Klasse war möglich. Die Aufnahme in Ausgleichsklassen wurde durch eine Kommission von Lehrern, Ärzten und Psychologen veranlasst.

Auslandsstudium

Das Auslandsstudium war ein Studium an einer höheren Bildungseinrichtung in einem anderen Staat i. d. R im sozialistischen Ausland. Mit der ABF "Walter Ulbricht" an der MartinLuther-Universität Halle wurde ab 1954 eine Vorbereitungsstätte für alle künftigen Auslandsstudenten geschaffen.

Ausschüsse für Jugendweihe

Die Ausschüsse für Jugendweihe waren die gesellschaftlichen Gremien, welche die →Jugendweihe organisierten und leiteten. Sie bestanden seit 1954. Die Ausschüsse wirkten mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zusammen, insbesondere mit den Organen und Einrichtungen der Volksbildung, den Betrieben, den Eltern sowie mit den FDJ- und Pionierorganisationen. Neben dem Zentralen Ausschuss für Jugendweihe bestanden Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksausschüsse sowie örtliche Ausschüsse in mittleren und kleinen Städten, Gemeinden und Einzugsbereichen von Oberschulen mit 8. Klasse. In den Ausschüssen konnte jeder Bürger, soweit er sich mit dem Anliegen der Jugendweihe identifizierte, berufen werden.

Der Zentrale Ausschuss war das höchste Organ für die Jugendweihe. Er beschloss die grundlegenden Dokumente für die Arbeit aller Ausschüsse, insbesondere aber das Gelöbnis zur Jugendweihe und das Jugendstundenprogramm. Der →Zentrale Ausschuss für Jugendweihe gab die Zeitschrift „Jugendweihe“ heraus.

Außenstelle

Eine Außenstelle war eine Bildungsstätte für Studierende des Fern- und Abendstudiums, die sich an einem anderen Ort als die Hoch- oder Fachschule befand. Nicht der Studierende, sondern die Lehrkräfte fuhren an den entsprechenden Ausbildungsort. Im Unterschied zu einem Konsultationszentrum absolvierten die Studenten das gesamte Studium an der Außenstelle.

Außerschulische Bildung und Erziehung

Die außerschulische Bildung und Erziehung fand außerhalb des Verantwortungsbereiches der Oberschulen bzw. Berufsschulen in besonderen (→außerschulischen) Einrichtungen statt. Sie sollte jedoch eng mit der schulischen Erziehung verbunden werden.

Außerschulische Einrichtung

Außerschulische Einrichtungen waren staatliche Einrichtungen des Volksbildungswesens, die als pädagogisch-methodische Zentren der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung sowie der Tätigkeit in den FDJ-Grundorganisationen und Pionierfreundschaften der Oberschulen zur Verwirklichung des einheitlichen Bildungs- und Erziehungszieles beitrugen. Sie hatten im Wesentlichen das Ziel, über die Möglichkeiten der Schule hinaus, bildungspolitische Angebote für die Schüler aller Altersstufen zu unterbreiten und das Anliegen der Pionier- und FDJ-Arbeit zu unterstützen. Außerdem sollten sie an den Wochenenden der familiären Freizeitgestaltung offenstehen und methodische Anleitung vermitteln. Für Schüler und Familien war der Besuch der Einrichtungen weitgehend kostenlos. Zu den außerschulischen Einrichtungen gehörten u. a. →Häuser der Jungen Pioniere, →Stationen der Jungen Naturforscher und Techniker sowie →Stationen der Jungen Touristen. Bis Mitte der fünfziger Jahre waren die außerschulischen Einrichtungen zunächst weitestgehend der FDJ- bzw. Pionierorganisation unterstellt. Später wurde dies auf die Volksbildungsorgane übertragen.

Außerunterrichtliche Tätigkeit

An allen Oberschulen gab es ein Angebot außerunterrichtlicher Tätigkeiten für Schüler, um ihre Interessen für heimatgeschichtliche Fragen, für Wissenschaft und Technik, Kunst und Kultur, Sport sowie Wandern und Touristik zu fördern. Sie war Bestandteil des komplexen Prozesses der ganztägigen Bildung und Erziehung der Schüler. Die außerunterrichtliche Tätigkeit vollzog sich außerhalb des Unterrichts in enger Zusammenarbeit mit der Pionierorganisation und der FDJ in organisierten kollektiven Formen wie Arbeitsgemeinschaften, Kursen, Wettstreiten, Exkursionen, Besuch von Kulturveranstaltungen u. a. Für die Teilnahme galt das Prinzip der Freiwilligkeit.

Auszeichnungen

Auszeichnungen waren materielle und moralische Anerkennungen beispielhafter Leistungen. Allgemeine Formen der Auszeichnungen waren →Prämien und zusätzliche Vergütungen, Lob, Verleihung von →Ehrentiteln, Wimpeln, Wanderfahnen, Ehrenbannern, Medaillen, Preisen, Orden und Ehrenzeichen. Mit ihnen konnten i. d. R. sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive geehrt werden. Auszeichnungen wurden vom Staat (→staatliche Auszeichnungen) oder auch von Massenorganisationen (→gesellschaftliche Auszeichnungen) gestiftet und verliehen.

B

Babyjahr

Beim Babyjahr handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung für die Freistellung einer werktätigen Mutter von der Arbeit bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Die Freistellung wurde zu nächst unbezahlt gewährt. Für Mütter mit mehreren Kindern erfolgte die Freistellung ab dem zweiten Kind bezahlt. Nach Ablauf der Freistellung konnte die Mutter ihre frühere Arbeit wieder aufnehmen. Ihr Arbeitsplatz war ihr gesetzlich garantiert.

Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG)

Die BHG ging nach dem 2. Weltkrieg aus den Raiffeisengenossenschaften hervor. Durch sie wurden praktisch alle landwirtschaftlichen Güter vertrieben. Außerdem hatte sie eine Finanzabteilung, die (ähnlich der Sparkasse) Konten für den Spar-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehr führte.

Baikal-Amur-Magistrale (BAM)

Bei der BAM handelte es sich um die Eisenbahntrasse parallel nördlich zur Transsibirischen Eisenbahn, die die Rohstoffzentren in der Bakailregion mit den Industriezentren im Westen der Sowjetunion und den Häfen im Fernen Osten verband. Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des RGW gemeinsam realisiert. Zu diesem Zweck stellten die einzelnen Mitgliedsstaaten Arbeiter und Material bereit. Zu ihnen gehörten von 1974 bis 1978 mehrere Tausend Bauarbeiter aus der DDR. Der Einsatz im Rahmen dieses Großprojektes war aufgrund der guten Verdienstmöglichkeiten recht begehrt. →Internationale Studentenbrigaden

Banner der Arbeit

Der „Banner der Arbeit“ war eine staatliche Auszeichnung. Sie wurde seit 1954 in drei Stufen verliehen. Die Ordensverleihung fand i. d. R. anlässlich des 1. Mai oder des →Nationalfeiertages statt.

Beförderung

Die Beförderung war eine Form der Ehrung und Anerkennung des Staates für hervorragende Leistungen der Pädagogen. Sie erfolgte für Lehrer durch die Verleihung der →Titel →Oberlehrer, →Studienrat, →Oberstudienrat für besondere und beispielhafte Leistungen sowie Professor für hohe wissenschaftliche Leistungen. Ein Titel konnte i. d. R. erst nach einer zehnjährigen Dienstzeit in der Volksbildung in der genannten Folge verliehen werden. Ein Titel konnte auch an Lehrer verliehen werden, die in außerschulischen Einrichtungen, in staatlichen Organen, in Parteien und Massenorganisationen tätig waren. Beförderungen wurden mit einer Gehaltszulage zur monatlichen Grundvergütung materiell anerkannt. Auch im Bereich des Fachschulwesens wurden Titel verliehen. Es handelte sich dabei um die Titel →Fachschuldozent, →Studiendirektor und →Oberstudiendirektor.

Beirat

Ein Beirat war ein beratendes gesellschaftliches Gremium, das dem jeweiligen staatlichen Leiter zur Unterstützung zur Verfügung stand. Seine Mitglieder wurden meist gewählt oder berufen.

Belobigung

Bei der Belobigung handelte es sich um ein wichtiges pädagogisches Verfahren zur Stimulierung in allen Erziehungsbereichen. In der Regel erfolgte eine Belobigung mündlich. Sie konnte aber auch schriftlich wie z. B. in Form einer Eintragung ins Klassenbuch, einer Veröffentlichung an der Wandzeitung, sehr guter Verhaltensnoten, Mitteilung an die Erziehungsberechtigten oder an den Betrieb der Eltern bzw. von Urkunden erfolgen. Eine Belobigung wurde gelegentlich auch mit materiellen Zuwendungen (→Prämie, Buch, kleines Geschenk) verbunden. →Lob

Berufliche Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung war eine Form der Qualifizierung mit dem Ziel, sich im bereits erlernten Beruf umfangreichere und tiefergehende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen. Sie konnte im Arbeitsprozess selbst oder in Lehrgängen bzw. Kursen (→Betriebsakademie, →Betriebsschule, →Volkshochschule