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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: "-", Hochschule für Politik München, Sprache: Deutsch, Abstract: Bundesstaatlichkeit stellt ein System politischer Ordnungsgestaltung dar, in welchem sich mehrere Gliedstaaten zu einer politischen Einheit, einem Gesamtstaat zusammenschließen. Dieses Konzept steht im Gegensatz zum zentralistisch regierten Einheitsstaat, welcher alleiniger Kompetenzinhaber im politischen Prozesses eines Landes ist. Bundesstaat und Zentralstaat grenzen sich stark voneinander ab. Jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass bundesstaatliche Ordnungen durchaus unterschiedliche Gestaltungsformen aufweisen und diese keineswegs einheitlich umgesetzt werden. Kompetenzaufteilungen, Wahlsysteme oder Interessensvertretungen auf Bundesebene sind nicht in allen föderal strukturierten Staaten gleichartig. Spezifische Determinanten, wie historische Erfahrungen, geographische Ausdehnung oder ethnische Zusammensetzung des Gemeinwesens, geben den jeweiligen Bundesstaaten ihr eigenes Gesicht. Ziel dieser Arbeit ist es, die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland mit jener der Vereinigten Staaten von Amerika zu vergleichen. Dazu wird nach einer überblicksartigen Darstellung allgemeiner Bundesstaatscharakteristika zuerst auf den deutschen Bundesstaat, später auf den amerikanischen Bundesstaat eingegangen. Dabei werden der historische Entwicklungsprozess, die Art der jeweiligen föderalen Ordnung sowie die entsprechenden politischen Institutionen beider Länder dargestellt. Auf diesem Weg sollen anschließend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden bundesstaatlichen Systeme herausgearbeitet und in einem letzten Punkt bewertet werden.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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Diplomandenseminar aus der Stoffgruppe „Lehre von den politischen Systemen und
Alexander Wolf
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Bundesstaatlichkeit stellt ein System politischer Ordnungsgestaltung dar, in welchem sich mehrere Gliedstaaten zu einer politischen Einheit, einem Gesamtstaat zusammenschließen. Dieses Konzept steht im Gegensatz zum zentralistisch regierten Einheitsstaat, welcher alleiniger Kompetenzinhaber im politischen Prozesses eines Landes ist. Bundesstaat und Zentralstaat grenzen sich stark voneinander ab. Jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass bundesstaatliche Ordnungen durchaus unterschiedliche Gestaltungsformen aufweisen und diese keineswegs einheitlich umgesetzt werden. Kompetenzaufteilungen, Wahlsysteme oder Interessensvertretungen auf Bundesebene sind nicht in allen föderal strukturierten Staaten gleichartig. Spezifische Determinanten, wie historische Erfahrungen, geographische Ausdehnung oder ethnische Zusammensetzung des Gemeinwesens, geben den jeweiligen Bundesstaaten ihr eigenes Gesicht.
Ziel dieser Arbeit ist es, die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland mit jener der Vereinigten Staaten von Amerika zu vergleichen. Dazu wird nach einer überblicksartigen Darstellung allgemeiner Bundesstaatscharakteristika zuerst auf den deutschen Bundesstaat, später auf den amerikanischen Bundesstaat eingegangen. Dabei werden der historische Entwicklungsprozess, die Art der jeweiligen föderalen Ordnung sowie die entsprechenden politischen Institutionen beider Länder dargestellt. Auf diesem Weg sollen anschließend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden bundesstaatlichen Systeme herausgearbeitet und in einem letzten Punkt bewertet werden.
In einem Bundesstaat schließen sich mehrere Staaten zu einem gemeinsamen Gesamtstaat zusammen. Durch diesen Zusammenschluss übertragen Gliedstaaten ihre völkerrechtliche Souveränität auf den Gesamtstaat, welcher somit einziger Interessensvertreter auf der internationalen Ebene ist.1Der Staatscharakter der Gliedstaaten sowie des Gesamtstaates bleibt davon jedoch unberührt. Dementsprechend haben beide Einheiten das Recht zur selbstständigen Staatsorganisation (Verfassungsautonomie) und der ungeteilten Staatsgewalt innerhalb ihres Territoriums. Weiter müssen die Gliedstaaten über eigene Exekutiv-, Legislativ- und Judikativ institutionen verfügen, welche eine eigenständige
1Vgl. Laufer, Heinz / Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 1998, S.15.
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Legitimationsbasis besitzen.2Beschränkt wird diese Selbstständigkeit einzig durch die gemeinsamen, bundesstaatlichen Verfassungsgrundsätze („Bundesrecht bricht Landesrecht“).3
Der Bundesstaat stellt eine Staatsform dar, welche zwischen dem lose zusammenhängenden, auf völkerrechtlichem Vertrag beruhenden Staatenbund (Bsp.: Deutscher Bund von 1815-66), und dem zentralistischen, mit alleiniger Staatsgewalt ausgestatteten Einheitsstaat (Bsp.: Frankreich) liegt.4Um zwischen diesen Polen erfolgreich operieren zu können, muss den Gliedstaaten territoriale Handlungs- und Entscheidungsautonomie zukommen. Weiter müssen sie über eigenständige Finanzmittel (Steuerhoheit) zur Umsetzung ihrer verfassungsmäßig festgelegten Aufgaben verfügen. Letztlich ist ihnen ein konstitutionell garantierter Einfluss (Initiativ- und Vetorecht) auf die bundespolitische Willens- und Entscheidungsbildung zu sichern.5Fehlt dieses Mitspracherecht, so kann dies durch eine weitgehende politische Selbstständigkeit der Gliedstaaten ausgeglichen werden. Wie bereits erwähnt, können bundesstaatliche Ordnungen in unterschiedlicher Weise umgesetzt werden.