Vom Ethos der Juristen. - Ernst-Wolfgang Böckenförde - E-Book

Vom Ethos der Juristen. E-Book

Ernst-Wolfgang Böckenförde

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Beschreibung

Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als Richter, Rechtsanwälte, Beamte, Professoren, in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt es etwas, das sie in diesen unterschiedlichen Funktionen verbindet, das ihre Haltung und Tätigkeit prägt und es erlaubt, von einem Beruf der Juristen zu sprechen? Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen Ethos der Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen dieses Ethos nach - bei den römischen Juristen, den kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen - und fragt nach dem Grundgehalt dieses Ethos, nach dem, was den Juristen zum Juristen im Unterschied zu einem versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei kennzeichnenden Beispielen näher erläutert. Abschließend fragt er nach dem anthropologischen Wurzelgrund, der ein solches Ethos hervorbringt und trägt.

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Ernst-Wolfgang Böckenförde

Vom Ethos der Juristen

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

Band 60

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2010 (1.–2. Tausend) 2., durchgesehene Auflage 2011 (3.– 5. Tausend)

Alle Rechte vorbehalten © 2011 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Fremddatenübernahme und Druck: Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin Printed in Germany

ISSN 0935-5200 ISBN 978-3-428-13652-0 (Print) ISBN 978-3-428-53652-8 (E-Book) ISBN 978-3-428-83652-9 (Print & E-Book)

Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 ƀ

Internet: http://www.duncker-humblot.de

Vorwort zur zweiten Auflage

Die kleine Schrift hat erstaunlich schnell großes Interesse gefunden, so dass bereits binnen Jahresfrist eine zweite Auflage notwendig wird. Ein mit juristischem Schrifttum und Verlagswesen bestens Vertrauter schrieb mir, er wünsche, dass der Text jedem Juristen einmal in die Hände falle. Das soll weiterhin möglich bleiben.

Durch die breite Resonanz sind freilich auch die Grenzen der Schrift deutlich geworden. Sie behandelt das Thema ja nicht umfassend, sondern nur ausschnitthaft; überdies ist sie nur auf einen ,Allgemeinen Teil‘ des Ethos der Juristen bezogen und geht auf die besonderen Ausprägungen dieses Ethos in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Juristen nicht weiter ein.

Diese Begrenzung kann und soll durch die neue Auflage nicht aufgehoben werden. Ein solcher Versuch ließe schnell ein anderes Buch entstehen, das den Charakter und die Eigenart dieser Schrift sprengen würde. Sie ist durch den Niederschlag einer jahrzehntelangen beruflichen Erfahrung und deren Reflexion geprägt und hat insofern auch persönlich-biographischen Charakter. Ohnehin lässt sich die Frage nach dem, was den Gehalt des Ethos der Juristen ausmacht, wie er sich differenziert und praktisch bewährt, nur von verschiedenen Blickpunkten und professionellen Erfahrungen her weiter klären. Es wäre ein schöner Erfolg, wenn die Schrift hierzu weiterhin anregt.

Die Neuauflage beschränkt sich demgemäß darauf, neben den unerlässlichen Corrigenda an wenigen Stellen kleine Ergänzungen oder Neuformulierungen anzubringen, die dazu [6] dienen, das Gemeinte deutlicher als bisher zu artikulieren, ohne jedoch den Duktus der Schrift zu verändern.

Au/Freiburg, im April 2011

Ernst-Wolfgang Böckenförde

Vorwort zur ersten Auflage

Nach mehr als fünfzigjähriger Tätigkeit als Jurist in Wissenschaft und Richteramt erscheint es angezeigt, Bilanz zu ziehen und sich zu vergewissern, was den Sinn und die Eigenart der Tätigkeit der Juristen ausmacht.

Die Formen juristischer Tätigkeit sind bekanntlich vielfältig; sie haben es in unterschiedlicher Weise mit der Gestaltung, Anwendung und Fortentwicklung des Rechts als einem notwendigen und wichtigen Baustein der Ordnung des menschlichen Zusammenlebens zu tun. Gibt es in diesen Tätigkeiten etwas gemeinsam Verbindendes, das über bloße Rechtstechnik, über gekonnte Anwendung und Handhabung erworbener Kenntnisse und erlernter Fähigkeiten, verfügbar für beliebige Zwecke, hinausgeht? Diese Frage ist für die Juristen von zentraler Bedeutung. Erst wenn sie positiv beantwortet werden kann, ist es berechtigt, von einem gemeinsamen Beruf der Juristen zu sprechen, der über einen bloßen Job hinausgeht.

Ich meine, diese positive Antwort kann gegeben werden. Das gemeinsam Verbindende der Tätigkeit der Juristen, das es möglich macht, von ihrem Beruf zu sprechen, liegt in einem spezifischen Ethos, einer berufsbezogenen Denk- und Verhaltensform, die das Handeln in bestimmter Weise prägt und trägt. Diesem Ethos auf die Spur zu kommen, es in seinen verschiedenen historischen Erscheinungsformen und seinem sachlichen Gehalt zu ergründen, schließlich nach seiner anthropologischen Wurzel zu fragen, ist das Ziel der nachfolgenden Überlegungen. Sie geben in erweiterter Form den Vortrag wieder, den ich als Abschied von meiner öffentlichen akademischen Wirksamkeit Ende 2008 vor der juristischen Stu[8]diengesellschaft in Münster /W., im ersten Halbjahr 2009 an der Universität Freiburg i. B. und der Bucerius Law School in Hamburg gehalten habe. Möge der Text ein Anstoß zu weiteren Diskussionen sein.

Au/Freiburg, im April 2010

Ernst-Wolfgang Böckenförde