100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte - Martina Weber - E-Book

100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte E-Book

Martina Weber

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Beschreibung

Das Arbeitsrecht für Pflegekräfte ist ein komplexes Rechtsgebiet. Eine ganze Fülle von Gesetzen und Verordnungen sind zu beachten. Aktuelle Gerichtsentscheidungen bringen neue Interpretationen. Dabei haben Pflegekräfte ganz konkrete Fragen: - Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber Erkundigungen einziehen? - Muss eine Teilzeitkraft Überstunden leisten? - Ist eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit rechtmäßig? - Darf man eine Nebentätigkeit ausüben? Diese und weitere 96 Fragen werden in diesem Buch beantwortet: kompakt, leicht verständlich und praxisnah.

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Martina Weber ist Volljuristin (Ass. jur.) mit den Spezialgebieten Arbeitsund Pflegerecht. Viele Jahre war sie als Dozentin für Recht in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und -fortbildung tätig und arbeitet als wissenschaftliche Autorin und Lyrikerin, Übersetzerin und Bloggerin. Sie hat zahlreiche Fachbücher sowie Fachartikel in Pflegefachzeitschriften veröffentlicht.

Unter der Marke Brigitte Kunz Verlag erschienen von Martina Weber auch die Bücher »100 Fragen zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe« sowie »50 Fragen zur sogenannten Überlastungsanzeige in Pflegeeinrichtungen«.

 

 

 

»Das Arbeitsrecht wandelt sich ständig. Hier sind die 100 wichtigsten Antworten auf konkrete arbeitsrechtliche Fragen, die Sie als Fach- und Führungskraft in der Pflege brauchen.«

MARTINA WEBER

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-8426-0804-7 (Print)ISBN 978-3-8426-8977-0 (PDF)ISBN 978-3-8426-8978-7 (EPUB)

Die 1. Auflage erschien im Brigitte Kunz Verlag

© 2019 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages. Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Titelbild: sdecoret - stock.adobe.comCovergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

1Begründung des Arbeitsverhältnisses

Frage 1:Muss ein Arbeitnehmer, der einen Termin für ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen möchte, bei seinem aktuellen Arbeitgeber Urlaub nehmen?

Frage 2:Hat eine Pflegekraft für die Zeit eines Vorstellungsgesprächs bei einem anderen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren aktuellen Arbeitgeber?

Frage 3:Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch zulässig?

Frage 4:Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?

Frage 5:Unter welchen Voraussetzungen dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium verlangen?

Frage 6:Welche durch ein Vorstellungsgespräch verursachten Kosten werden einer Bewerberin von dem Arbeitgeber, bei dem sie sich beworben hat, erstattet?

Frage 7:Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsvertrag?

2Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Frage 8:Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnen, wenn der Arbeitnehmer eine Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige) erstattet, obwohl aus Arbeitgebersicht eine Gefahrenlage weder bestand noch drohte?

Frage 9:Inwieweit darf eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die in einem Krankenhaus arbeitet, eine Nebentätigkeit ausüben?

Frage 10:Welche Rechtsgrundsätze gelten für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz?

Frage 11:Eine Pflegekraft fühlt sich von einem Kollegen am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Welche Rechte hat sie?

Frage 12:Darf eine Pflegekraft von einem Patienten Geschenke annehmen?

Frage 13:Die PDL hat einen Vorfall, der ungünstig für eine Pflegekraft ist, in die Personalakte eingetragen. Was kann die betroffene Pflegekraft, die eine andere Sicht auf den Vorfall hat, tun?

Frage 14:Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsvertrag zu einer routinemäßigen Blutuntersuchung zur Klärung einer Alkoholoder Drogensucht verpflichten?

Frage 15:Ist die Krankenhausleitung berechtigt, bei gehäuftem Auftreten von Diebstählen stichprobenartig einzelne Pflegekräfte bei Verlassen des Krankenhauses einer Taschenkontrolle zu unterziehen?

Frage 16:Darf die Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes ihre Mitarbeiterinnen durch Detektive überwachen lassen, um herauszufinden, ob sie während ihrer Arbeitszeit private Besorgungen machen?

Frage 17:Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachtes einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch ein Detektivbüro beobachten lassen?

3Arbeitszeit, Ruhezeit, Pause, Dienstplan (und damit zusammenhängende Fragen)

Frage 18:Handelt es sich bei der Umkleidezeit einer Pflegekraft um vergütungspflichtige Arbeitszeit?

Frage 19:Wie lang darf eine Pflegekraft nach dem Arbeitszeitgesetz höchstens an einem Tag arbeiten?

Frage 20:Wie ist der Freizeitausgleich für die Arbeit an Sonnund Feiertagen in privaten Krankenhäusern und in der ambulanten Pflege (außerhalb des TVöD) geregelt?

Frage 21:Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zur Höhe der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit?

Frage 22:Wie hoch ist der Nachtarbeitszuschlag nach dem TVöD und nach dem Arbeitszeitgesetz? Wie hoch ist der Nachtarbeitszuschlag bei Erbringung der regulären Arbeitszeit in Dauernachtarbeit?

Frage 23:Zählen die Fahrtzeiten einer ambulanten Pflegekraft von Kunde zu Kunde zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?

Frage 24:Welche Wegstrecken werden als Arbeitszeit gewertet?

Frage 25:Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen, wann muss er Bereitschaftsdienst anordnen?

Frage 26:Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zur Ruhezeit?

Frage 27:Inwieweit darf eine Pflegekraft während der Ruhezeit zur Rufbereitschaft verpflichtet werden?

Frage 28:Ist eine Zeitvorgabe, nach der eine ambulante Pflegekraft bei Rufbereitschaft innerhalb von 15 Minuten bei der Kundin sein muss, erlaubt?

Frage 29:Welche grundsätzlichen arbeitsschutzrechtlichen Zeitvorgaben gibt es zur Pause?

Frage 30:Zu welchem Zeitpunkt muss ein Arbeitnehmer über die Lage und Dauer einer Pause informiert werden?

Frage 31:Darf der Arbeitgeber während der Pause Bereitschaftsdienst anordnen?

Frage 32:Wie wird das Aufsuchen der Toilette während der Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich bewertet?

Frage 33:Darf eine Mitarbeiterin mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, auf die Pause zu verzichten, weil sie früher zu Hause sein will?

Frage 34:Kann der Arbeitgeber bezahlte Raucherpausen abschaffen?

Frage 35:Welche Ankündigungsfrist hat der Arbeitgeber bei der Anordnung eines Freizeitausgleichs zum Überstundenabbau einzuhalten, wenn er dabei einen aktuellen Dienstplan ändert?

Frage 36:Eine Pflegekraft wird während des Freizeitausgleichs, der ihr zum Abbau von Überstunden gewährt wird, arbeitsunfähig krank. Muss der Arbeitgeber einen zusätzlichen Freizeitausgleich gewähren?

Frage 37:Dürfen Kollegen untereinander ihre Schichten, zu denen sie im Dienstplan eingetragen sind, ohne Absprache mit der Stationsleitung tauschen?

Frage 38:Welche Frist muss die Schichtleitung bei Änderung des Dienstplans einhalten?

Frage 39:Hat der Betriebsrat / Personalrat bei einer Änderung des Dienstplans ein Mitbestimmungsrecht? Was gilt in Eilfällen und Notfällen?

4Bezahlte und unbezahlte Freistellung von der Arbeit

4.1Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Frage 40:Wie soll eine Pflegekraft bei einer Krankmeldung korrekterweise vorgehen?

Frage 41:In welchen Fällen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen?

Frage 42:Welchen Beweiswert hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Frage 43:In welchen Fällen ist der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung problematisch? Auf welche Weise wird dann in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht entschieden, ob der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war oder nicht?

Frage 44:Darf ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt mit der Begründung, dessen Atteste grundsätzlich nicht anzuerkennen, zurückweisen?

4.2Erholungsurlaub

Frage 45:Im Arbeitsvertrag einer Pflegekraft, die Vollzeit in einem ambulanten Pflegedienst arbeitet, findet sich keine Regelung zum Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage stehen der Pflegekraft zu?

Frage 46:Was muss ein Arbeitnehmer, der während des Erholungsurlaubs arbeitsunfähig krank wird, aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten?

Frage 47:Ein Arbeitnehmer ist im Urlaub auf Auslandsreise und wird arbeitsunfähig krank. Was hat er aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?

4.3Bildungsurlaub

Frage 48:Inwieweit steht einer Pflegekraft Anspruch auf Bildungsurlaub zu?

4.4Arztbesuch während der Arbeitszeit

Frage 49:In welchen Fällen kann ein Arbeitnehmer für die Zeit eines Arztbesuches während der Arbeitszeit Entgeltfortzahlung verlangen?

4.5Pflegezeit

Frage 50:Welche Möglichkeiten gibt das Pflegezeitgesetz einem Arbeitnehmer, der einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchte?

Frage 51:Wer ist »naher Angehöriger« im Sinn des Pflegezeitgesetzes?

5Schutz besonderer Personengruppen

5.1Schutz schwerbehinderter Menschen

Frage 52:Inwiefern ist ein Arbeitgeber verpflichtet, bei der Besetzung freier Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen?

Frage 53:Wie viele zusätzliche Urlaubstage können schwer- behinderte Menschen beanspruchen?

Frage 54:Inwieweit sind schwerbehinderte Menschen von Mehrarbeit freigestellt?

Frage 55:Wie sind schwerbehinderte Arbeitnehmer besonders gegen Kündigungen geschützt?

5.2Jugendschutz

Frage 56:Welche Regelungen zur Arbeitszeit muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung Jugendlicher im Pflegebereich einhalten?

5.3Mutterschutz

Frage 57:Welche für den Pflegebereich relevanten Personengruppen werden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen?

Frage 58:Ist eine schwangere Pflegekraft verpflichtet, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen, sobald sie davon weiß?

Frage 59:Welche Beschäftigungsverbote und sonstige Anforderungen gibt es für schwangere Frauen und stillende Mütter im Hinblick auf die zeitliche Lage der Arbeitszeit?

Frage 60:Welche generellen Beschäftigungsverbote bestehen für schwangere Pflegekräfte?

Frage 61:Welche Tätigkeiten darf eine schwangere Pflegekraft im Pflegebereich überhaupt ausführen?

Frage 62:Inwiefern ist eine schwangere Pflegekraft gegen eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt?

Frage 63:Wie lang sind die Mutterschutzfristen vor und nach einer Geburt?

Frage 64:Dürfen Schülerinnen der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung trotz der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen Ausbildung tätig werden?

5.4Elternzeit

Frage 65:Wie ist der Anspruch auf Elternzeit arbeitsrechtlich ausgestaltet?

Frage 66:Wann und wie muss die Elternzeit beim Arbeitgeber in Anspruch genommen werden?

Frage 67:Unter welchen Voraussetzungen dürfen Eltern während der Elternzeit erwerbstätig sein?

Frage 68:Kann der Arbeitnehmer die Elternzeit vorzeitig beenden?

Frage 69:Wie ist die rechtliche Situation im Hinblick auf den Arbeitsvertrag nach der Rückkehr aus der Elternzeit?

6Teilzeitarbeit, Brückenteilzeit und befristetes Arbeitsverhältnis

Frage 70:Ein Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit reduzieren. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es dafür? Welche Vor- und Nachteile sollten bedacht werden?

Frage 71:Unter welchen Voraussetzungen verschafft § 8 TzBfG einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit?

Frage 72:Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG?

Frage 73:Wie muss der Arbeitgeber mit dem Antrag des Arbeitnehmers auf Brückenteilzeit umgehen?

Frage 74:Inwiefern spielt beim Anspruch auf Brückenteilzeit die Zahl der im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer eine Rolle?

Frage 75:Wann liegt ein betrieblicher Grund vor, dessentwegen der Arbeitgeber den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Brückenteilzeit ablehnen kann?

Frage 76:Ist eine Teilzeitkraft verpflichtet, Überstunden zu leisten?

Frage 77:Eine Pflegekraft kehrt nach Ende der Elternzeit nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurück. Hat ihre Vertretungskraft einen Anspruch darauf, nach Ablauf des befristeten Vertretungsvertrages wieder eingestellt zu werden?

7Dienstwagen

Frage 78:Welche Möglichkeiten gibt es, einen Dienstwagen im Pflegebereich einzusetzen?

Frage 79:Ist es sinnvoll, die Nutzung eines Dienstwagens im ambulanten Pflegebereich durch schriftlichen Vertrag im Detail zu regeln?

Frage 80:Mit welchen Rechtsproblemen muss im Zusammenhang mit einem Dienstwagen hauptsächlich gerechnet werden?

Frage 81:Im Arbeitsvertrag einer ambulanten Pflegekraft gibt es zum Dienstwagen folgende Vereinbarung:»Die Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dieser jederzeit ohne Nutzungsentschädigung widerrufen kann.« Wie ist diese Klausel zu bewerten?

Frage 82:Wann muss die Pflegekraft einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen zurückgeben?

Frage 83:Eine ambulante Pflegekraft setzt ihr eigenes Auto als Dienstwagen ein. Während sie eine Kundin versorgt, werden die Scheibenwischer von Unbekannten abgerissen. Wer muss den Schaden bezahlen?

8Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Möglichkeiten der Konfliktlösung, Mediation

Frage 84:Welche Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es?

Frage 85:In welcher Form muss eine Kündigungserklärung abgegeben werden? Ist eine mündliche Kündigung zulässig? Ist eine Kündigung per Fax, Telegramm, E-Mail oder SMS zulässig?

Frage 86:Nach viereinhalb Jahren Arbeit in einem ambulanten Pflegedienst hat eine Pflegekraft eine neue Stelle. Wie lang ist die Kündigungsfrist, die sie einzuhalten hat, wenn es im Arbeitsvertrag keine Klausel zur Kündigungsfrist gibt?

Frage 87:Ein Arbeitnehmer überlegt, wie er die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses schriftlich ausformulieren soll.

Frage 88:Inwiefern schützt das Kündigungsschutzgesetz einen Arbeitnehmer vor Kündigungen?

Frage 89:Unter welchen Voraussetzungen ist das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar?

Frage 90:Muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, den er kündigen will, Gelegenheit geben, sich zum Kündigungsgrund zu äußern?

Frage 91:Muss der Arbeitgeber eine Kündigung begründen?

Frage 92:Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit zulässig?

Frage 93:Eine Pflegekraft will die Wirksamkeit ihrer Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Welche Frist hat sie dabei einzuhalten?

Frage 94:Kann eine muslimische Pflegekraft, die bei einem ambulanten Pflegedienst arbeitet und es aus Gründen ihres religiösen Glaubens ablehnt, männliche Patienten zu waschen, in der Probezeit gekündigt werden?

Frage 95:Was sollte ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in puncto Zeugnis beachten?

Frage 96:In welchen Fällen hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Frage 97:Eine ambulante Pflegekraft möchte nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses im März 2019 eine Überstundenvergütung für zehn Überstunden aus dem Juli 2018 beim Arbeitgeber einfordern. Was muss sie dabei beachten?

Frage 98:Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, einen arbeitsrechtlichen Konflikt außerhalb eines Gerichtsverfahrens durch eine Mediation zu lösen?

Frage 99:Welche Konflikte im Pflegebereich eignen sich für eine Mediation, welche nicht?

Frage 100:Wo finden sich Ansprechpartner für eine Mediation?

Literatur

Register

Vorwort

Da die berufliche Arbeit einen zentralen Stellenwert im Leben der meisten Erwachsenen einnimmt, wirkt sich die Rechtslage im Arbeitsrecht spürbar auf den Arbeits- und Lebensalltag aus. Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das ständig im Wandel ist. Der Gesetzgeber reagiert auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und gestaltet sie mit.

Die Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht verteilen sich auf zahlreiche Rechtsquellen wie Gesetze, Tarifverträge und den einzelnen Arbeitsvertrag, aber auch europäisches Gemeinschaftsrecht. Durch bloßes Lesen dieser Rechtsgrundlagen erschließt sich die Rechtslage in den seltensten Fällen. Einer der Gründe dafür liegt darin, dass das Arbeitsrecht in besonderem Maß durch Richterrecht geprägt ist, also durch Gerichtsentscheidungen, die den abstrakten Gesetzestext anhand konkreter Fälle interpretieren.

In diesem Buch sind 100 Fragen zum Arbeitsrecht zusammengestellt: klassische Standardfragen einerseits, und andererseits spezielle Fragen, die den Pflegebereich betreffen. Für die Neuauflage habe ich das Buch auf den aktuellen Stand gebracht und zahlreiche Fragen eingefügt, die neuere Rechtsprobleme, Rechtsprechungsfälle sowie Gesetzesänderungen aufgreifen, z. B.

• die Einführung der Brückenteilzeit,

• Änderungen im Mutterschutzgesetz,

• die Frage nach der Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium eines kirchlichen Arbeitgebers,

• die Frage nach der Umkleidezeit als Arbeitszeit,

• die Abschaffung bezahlter Raucherpausen.

Dieses Buch richtet sich an Führungskräfte im Pflegebereich und an die einzelne Pflegefachkraft im stationären und ambulanten Bereich. Es bietet möglichst präzise Auskünfte auf konkrete arbeitsrechtliche Fragen, die sich immer wieder stellen.

Frankfurt am Main, im Januar 2019

Martina Weber

Abkürzungsverzeichnis

1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Frage 1:Muss ein Arbeitnehmer, der einen Termin für ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen möchte, bei seinem aktuellen Arbeitgeber Urlaub nehmen?

Es kommt darauf an, ob sich der Arbeitnehmer in einem gekündigten oder in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. § 629 BGB gewährt einen Anspruch auf Freizeit zur Stellensuche. Nach § 629 BGB hat der Arbeitgeber nach Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis vonseiten des Arbeitnehmers oder vonseiten des Arbeitgebers gekündigt wurde (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht / Müller-Glöge, § 629 BGB, Rn 3). Sucht ein Arbeitnehmer dagegen aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis eine neue Stelle, gilt § 629 BGB nicht: Der Arbeitnehmer muss dann bei seinem Arbeitgeber Urlaub nehmen, um an Vorstellungsgesprächen, die in seiner Arbeitszeit liegen, teilnehmen zu können.

Der Anspruch aus § 629 BGB erfasst nicht nur die Freistellung zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen; sie erfasst auch die Teilnahme an Eignungstests, das Aufsuchen einer gewerblichen Arbeitsvermittlung sowie das Aufsuchen der Agentur für Arbeit, um der persönlichen Meldepflicht nach § 38 SGB III (Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden) nachzukommen.

Will ein Arbeitnehmer von seinem Anspruch aus § 629 BGB Gebrauch machen, ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber den Grund und die voraussichtliche Dauer der Freistellung mitzuteilen. Den Namen des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, braucht der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht zu nennen. Der Anspruch muss so rechtzeitig geltend gemacht werden, dass der Arbeitgeber für die Zeit der Abwesenheit des Arbeitnehmers Ersatz organisieren kann. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, mit Verweis auf § 629 BGB einfach der Arbeit fern zu bleiben. Die Freizeit zur Stellensuche muss durch den Arbeitgeber gewährt werden.

Frage 2:Hat eine Pflegekraft für die Zeit eines Vorstellungsgesprächs bei einem anderen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren aktuellen Arbeitgeber?

Das hängt einerseits davon ab, wie lange die Pflegekraft wegen der Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht zur Arbeit gehen kann, und andererseits davon, ob auf das Arbeitsverhältnis der TVöD anwendbar ist und ob es eine einschlägige Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.

Aus juristischer Sicht ist die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch eine vorübergehende Arbeitsverhinderung ohne Verschulden des Arbeitnehmers. Für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gilt § 616 BGB: »Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.« Ist eine Pflegekraft für ein Vorstellungsgespräch ein bis zwei Stunden unterwegs, so fällt dies noch unter den Begriff »verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit«. Unternimmt sie jedoch eine Reise von mehreren hundert Kilometern und bleibt sie wegen ungünstiger Verkehrsverbindung deshalb zwei Tage vom Arbeitsplatz fern, muss der Arbeitgeber überhaupt keine Entgeltfortzahlung leisten, also auch nicht für eine Zeit, die noch verhältnismäßig wäre (BAG 20.07.1977 AP Nr. 47 zu § 616 BGB).

§ 616 BGB zählt nicht zum zwingenden Arbeitnehmerschutzrecht. Der Anspruch aus § 616 BGB kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Zur Klärung der Rechtslage ist also ein Blick in den Arbeitsvertrag und in eventuelle Betriebsvereinbarungen erforderlich.