Advanced Nursing Practice in Österreich -  - E-Book

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Beschreibung

Advanced Nursing Practice wird definiert als erweiterte, vertiefte Pflegepraxis. Was sind Rolle und Aufgabengebiet einer „Advanced Practice Nurse“, und wie kann dieses Berufsbild in die vorhandenen Strukturen des Gesundheitswesens erfolgreich implementiert werden? Diesen Fragen geht der vorliegende Band nach. Dazu wird zunächst eine Begriffsklärung vorgenommen und der Prozess der Entwicklung in Europa dargestellt. Die weiteren Beiträge beschäftigen sich mit der Rollen- und Praxisentwicklung – mit dem Ziel, mögliche Wege und Lösungsansätze aufzuzeigen, wie dies gelingen kann.

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Seitenzahl: 95

Veröffentlichungsjahr: 2020

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Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autor*innen, der Herausgeberin oder des Verlages ist ausgeschlossen.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.

1.Auflage 2020

Copyright © 2020 Facultas Verlags- und Buchhandels AG

facultas Universitätsverlag, Wien, Österreich

Umschlagfoto: © coldsnowstorm, istockphoto.com

Satz: Wandl Multimedia-Agentur

Druck: Facultas Verlags- und Buchhandels AG

Printed in Austria

ISBN 978-3-7089-1948-5

e-ISBN 978-3-99111-000-2

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Karin Bauer

„Mission to Mars“ oder realistische Zukunftsperspektive?

(Mögliche) Bedeutung von Advanced Practice Nurses in der Gesundheitsversorgung in Österreich

Bernhard Rupp

Der Bedarf an Advanced Practice Nurses in Österreich

Eine Implikation des novellierten Skill- und Grademix der Pflegeberufe

Claudia Leoni-Scheiber

Umsetzung, Implementation und Organisation von Advanced Practice Nurses am Universitätsklinikum Freiburg

Ein Best-Practice-Beispiel

Johanna Feuchtinger

Umsetzung von Spezialist*innen und Generalist*innen im Schwerpunktkrankenhaus Klinik Hietzing (KHI) in Wien

Michaela Doppelreiter

Auf Augenhöhe mit Demenz

Umsetzung von Advanced Practice Nurse (Demenz) im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien

Johannes Hainzl

Organisation und Umsetzung von Advanced Practice Nurses in der Rudolfinerhaus Privatklinik

Beatrix Balasko

Autorinnen und Autoren

Vorwort

Die künftige Gestaltung der Gesundheitsversorgung stellt EntscheidungsträgerInnen national und international vor große Herausforderungen. In erster Linie sind die demografischen Veränderungen anzuführen. Durch die gesteigerte Lebenserwartung kommt es zu einer Zunahme chronischer Erkrankungen und in weiterer Folge zu Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit (vgl. WHO 2014). Demzufolge haben sich die Anforderungen an die Erkrankten und an die Pflegepersonen verändert. Die Förderung der Gesundheits- und Selbstmanagementkompetenz, aber auch Information, Empowerment und Prävention sind wichtige Elemente für eine erfolgreiche Versorgung chronisch Kranker geworden (vgl. De Geest et al. 2008, S. 623 & Schaeffer 2017, S. 20).

Weltweit spielen Pflegepersonen eine maßgebliche Rolle, wenn es darum geht, neue Wege in der Gesundheitsversorgung zu beschreiten. Sie sind aufgrund der steigenden Akademisierung besonders geeignet, diese vertiefte, erweiterte und spezialisierte Rolle zu übernehmen. International hat sich dafür der Begriff Advanced Nursing Practice (ANP) etabliert.

Mit dem vorliegenden Herausgeberwerk wird die Diskussion über die Einführung einer vertieften und erweiterten Pflegepraxis nach internationalem Vorbild fortgeführt. In den angelsächsischen Ländern, in Skandinavien und in den Niederlanden wird bereits eine erweiterte Pflegepraxis umgesetzt. Da die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist, übernehmen die Advanced Practice Nurses (APNs) derzeit jeweils unterschiedliche Aufgaben. Um effektiv zu sein, muss die APN im lokalen Gesundheitssystem gut verankert sein (vgl. DBfK 2019, S. 17, 29). In Österreich ist eine politische und gesetzliche Klärung der Aufgaben und Kompetenzen einer Advanced Practice Nurse erforderlich.

In diesem Fachtagungsband wird daher der Frage nachgegangen, welche Position die APN in der Gesundheitsversorgung in Österreich einnimmt bzw. einnehmen könnte. Es wird das Ziel verfolgt, die aktuelle und zukünftige Etablierung von APNs in Österreich möglichst umfassend darzustellen und auch in einem internationalen Kontext zu betrachten. Dazu werden zunächst allgemeine Herausforderungen im Gesundheitswesen in Österreich erläutert und die Rolle von APNs im klinischen Setting unter Bezugnahme auf die bereits bestehende Hierarchisierung im Pflegeberuf dargestellt. Die Bedeutung der vertieften, erweiterten und spezialisierten Pflegepraxis im Kontext des derzeitigen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes runden den ersten Teil der Vortragsreihe ab. In weiteren Beiträgen präsentieren Pionier*innen und Pflegepersonen mit langjähriger Erfahrung im Bereich ANP ihre Erkenntnisse und erlebten Herausforderungen bei der Implementierung der Rolle APN.

Mit den Fachtagungsbeiträgen kommen ExpertInnen aus Politik, Wissenschaft, Management und aus der Praxis zu Wort. Ich bedanke mich ganz besonders bei allen Referent*innen für ihre Bereitschaft, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Expertise für die gelungene Gestaltung der Fachtagung zur Verfügung zu stellen, sowie beim Facultas Verlag für die langjährige gute Zusammenarbeit bei der Herausgabe des Fachtagungsbandes.

Wien, im September 2020

Karin Bauer

Literatur

DBfK – Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (2019): Advanced Practice Nursing: Pflegerische Expertise für eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung. Berlin: DBfK.

De Geest, S./Moons, P./Callens, B./Gut, C./Lindpaintner, L/Spirig, R. (2008): Introducing advanced practice nurses/nurse practitioners in health care systems: a framework for reflection and analysis. Swiss Medical Weekly 138, p. 621–628.

Schaeffer, D. (2017): Advanced Nursing Practice – Erweiterte Rollen und Aufgaben der Pflege in der Primärversorgung in Ontario/Kanada. Pflege & Gesellschaft 22, S. 18–35.

WHO – World Health Organization (2014): Global status report on noncommunicable diseases 2014. https://www.who.int/nmh/publications/ncd-status-report-2014/en/ (20.08.2020).

„Mission to Mars“ oder realistische Zukunftsperspektive?

(Mögliche) Bedeutung von Advanced Practice Nurses in der Gesundheitsversorgung in Österreich

Bernhard Rupp1

Ein Blick in andere Länder zeigt, dass insbesondere ein (drohender) Ärztemangel, Versorgungsqualitätsaspekte und der Kostendruck im jeweiligen nationalen Gesundheitssystem die Treiber für rechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung der Etablierung von Advanced Practice Nurses (ANPs) waren und sind.

Auch in Österreich werden seit einigen Jahren an Hochschulen und Universitäten ANPs ausgebildet. Dem österreichischen Berufsrecht der Pflegeberufe sind der Begriff Advanced Practice Nurse oder inhaltsähnliche deutsche Bezeichnungen fremd, inhaltlich können aber – verstärkt durch die Novelle 2016 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – in einer Zusammenschau der pflegerischen (Kern-)Kompetenzen und der gesetzlichen Bestimmungen zu Weiter- und Sonderausbildungen und mit den hochschulischen Bildungsangeboten formale und materielle ANP-Ausbildungen verortet werden. Die praktische Umsetzung und Verwertbarkeit des Erlernten erweisen sich derzeit als schwierig. Der politische Druck zur Aufwertung der Pflege in der Primärversorgung und im stationären Sektor steigt jedoch.

Was sind Advanced Practice Nurses?

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband sowie der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner definieren in ihrem gemeinsamen Positionspapier eine Pflegeexpertin APN (Advanced Practice Nurse) als eine Pflegefachperson, welche sich Expertenwissen, Fähigkeiten zur Entscheidungsfindung bei komplexen Sachverhalten und klinische Kompetenzen für eine erweiterte pflegerische Praxis angeeignet hat. Die Charakteristik der Kompetenzen wird vom Kontext und/oder den Bedingungen des jeweiligen Landes geprägt, in dem sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zugelassen ist. Ein Masterabschluss in Pflege (Nursing Science) gilt als Voraussetzung. Als Berufsbezeichnung soll in den drei Ländern die Bezeichnung „Pflegeexpertin APN/Pflegeexperte APN“ verankert werden. Die Verwendung dieser Berufsbezeichnung sollte im Sinne der Qualitätssicherung an eine Registrierung geknüpft sein. (DBfK, ÖGKV & SBK 2013)

Voraussetzung für die Anerkennung und Registrierung als Pflegeexperte/ Pflegeexpertin APN sollte ein Masterabschluss in Pflegewissenschaft (mindestens 90 ECTS) mit einem Fokus APN sein, der auf eine vertiefte, erweiterte Pflegepraxis vorbereitet2. Auch das International Council of Nursing (ICN) empfiehlt für den Titel APN einen Abschluss auf Masterebene3.

Kleine internationale Rundschau – Wo gibt es ANP?

Ein Blick über die Grenzen Österreichs hinaus zeigt, dass APNs in verschiedenen Ländern bereits seit Jahren etabliert und im Einsatz sind. In Australien, Kanada, Neuseeland und den USA werden APNs ebenso eingesetzt wie auch in einigen europäischen Ländern, darunter Finnland, Großbritannien und Irland. APNs haben in den genannten Ländern eine rechtliche Grundlage und ein definiertes erweitertes Tätigkeitsfeld (DBfK 2019, S. 9). Zu ihren autonomen Tätigkeitsbereichen gehören: klinische Assessments und (Pflege-)Diagnosestellung, Medikamentenverschreibung, Anordnung von Untersuchungen, Treffen von Behandlungsentscheidungen, Erstkontakte mit Patient*innen, Betreuung regionaler Patientengruppen und Überweisungen (Neumann-Ponesch/Leoni-Scheiber 2020, S. 15–16).

Hauptgründe für die Etablierung von ANP in diversen Ländern4

Wie die OECD bereits im Jahr 2010 analysiert hat, ist es eine Gemengelage unterschiedlichster gesundheitspolitischer Herausforderungen und Überlegungen, die in den unterschiedlichen Ländern zur Etablierung von APNs geführt hat. In vielen der untersuchten zwölf Länder waren ein (drohender) Ärztemangel, Überlegungen zur Verbesserung der niederschwelligen Strukturqualität (etwa die Sicherstellung eines leichteren Zugangs zu Dienstleistungen), die Sicherung von Betreuungsqualität und -kontinuität, die Berücksichtigung geänderter Patientenbedürfnisse, der gesundheitssystemimmanente Kostendruck, aber auch Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe, insbesondere die Eröffnung von Karrieremöglichkeiten für Pflegekräfte, die Treiber der nationalen Rechtsgrundlage für die Etablierung von APNs.

Eine Umfrage aus dem Jahr 2015 zeigt, dass die Mehrheit der OECD- und EU-Länder das Handlungsspektrum bestimmter Gruppen von Pflegekräften ausgeweitet hat (OECD 2017). Die in der Umfrage berücksichtigten Länder haben Bildungsreformen für Pflegekräfte eingeleitet und die Grundausbildung teilweise oder vollständig an höhere Bildungseinrichtungen verlagert. In Europa wurde dieser Prozess durch die Bologna-Richtlinien befeuert. Trotzdem befinden sich viele Länder (so auch Österreich) noch in einem frühen Stadium der Umsetzung. Darüber hinaus unterscheiden sich die Rollen insbesondere in der Primärversorgung erheblich. Sie lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

• Pflegeaufgaben für „GeneralistInnen“, um den Mangel an Ärzt*innen (insbesondere bei AllgemeinmedizinerInnen) zu mildern, geografische Ungleichgewichte zu beseitigen und die Arbeitsbelastung der Ärzt*innen zu verringern;

• Pflegeaufgaben, die sich in erster Linie auf Gesundheitsförderung und Prävention (z. B. Screenings, Impfungen) konzentrieren, um präventionspolitische Maßnahmen umzusetzen;

• Pflegeaufgaben von „Spezialist*innen“ für bestimmte Einzelerkrankungen, um das Management chronischer Erkrankungen (z. B. Diabetes, Brustkrebs oder koronare Herzkrankheit) zu verbessern.

In diesen Staaten sind in den letzten Jahren vier Haupttrends sichtbar geworden. Erstens die Entwicklung von Advanced Practice Nurses (APNs), die an der Schnittstelle der traditionellen Pflege- und medizinischen Berufe arbeiten. Zweitens haben viele Länder eine Vielzahl unterschiedlicher, oft ergänzender klinischer Funktionen für ANP geschaffen, wie die Überwachung chronischer Krankheiten, die Unterstützung von eHealth, die Verbindung oder die Rolle der Fallmanager*in, die es zuvor nicht (oder nur in sehr limitierter Weise) gab. Drittens haben viele Länder ANP-Bildungsprogramme eingeführt, um Pflegekräfte in diesen neuen Funktionen auszubilden.

Schließlich haben insgesamt fünfzehn Länder bestimmten Kategorien von Pflegekräften erlaubt, Arzneimittel in einem regulierten Umfang zu verschreiben. Zwischen 2010 und 2016 haben Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Polen und Spanien neue Gesetze verabschiedet, um die Verschreibung von Arzneimitteln für Pflegekräfte zu ermöglichen. Im gleichen Zeitraum haben Australien, Kanada, das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Wales und Schottland), Irland, Neuseeland und die Vereinigten Staaten die Verschreibungsbefugnis erweitert oder Hindernisse für die Verschreibung durch Pflegekräfte in der Praxis beseitigt. Dänemark und Schweden haben bereits vor 2010 eine eingeschränkte Arzneimittelverschreibung durch qualifizierte Pflegekräfte genehmigt.

ANP-Bildungsangebote in Österreich

An mehreren österreichischen Fachhochschulen und Universitäten werden seit Jahren ANP-Ausbildungen (mittlerweile schon bzw. künftig auf Master-Niveau) angeboten.

In einer Zusammenschau der pflegerischen (Kern-)Kompetenzen und der gesetzlichen Bestimmungen zu Weiter- und Sonderausbildungen wurden mit den hochschulischen Bildungsangeboten formale und materielle ANPAusbildungen verortet.

Die Entwicklung dieser Bildungsprogramme hat die OECD im Jahre 2015 auch in Österreich registriert, konstatiert dabei aber, dass auch in Österreich trotz der Fortschritte im Bildungsbereich die Praxis noch nicht einem gehobenen klinischen Niveau entspricht (“… but practice not at advanced clinical level”5).

Obwohl diese Analyse die Änderungen der GuKG-Novelle 2016 noch nicht berücksichtigen konnte, kann faktisch dieser Befund auch für das Jahr 2020 bestätigt werden. Als Beispiel sei die mit der GuKG-Novelle neu etablierte Weiterverordnung von Medizinprodukten durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeführt. Gemäß § 15a GuKG könnte der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Verordnungsscheine etwa für Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterialien sowie Pflegeprodukte nach der ärztlichen Erstverordnung selbstständig weiterverordnen. Durch die Weigerung der zuständigen Sozialversicherungsträger, diese Weiterverordnungsscheine anzuerkennen, hat die Regelung bis heute nicht den Weg in die Praxis gefunden.

Genese moderner Pflege in Österreich

Mit dem GuKG 1997 wurde der Keim einer Idee, nämlich jener der „Gesundheitspflege“ (im Sinne von Gesundheitsförderung und Prävention), gelegt.

Die GuKG-Novelle 2016 hat im § 12 im Berufsbild detailliert die zahlreichen Facetten der „Public health“-Handlungsfelder dargelegt und mit dem Schritt in die künftige „Akademisierung der Pflege“ bei der gehobenen Pflege Hoffnungen geweckt, in Österreich den Anschluss an moderne internationale Entwicklungen in der Pflegeausbildung zu schaffen.

Unterfüttert wurden diese Hoffnungen auch durch die Inkraftsetzung des Primärversorgungsgesetzes im Jahre 2017 (Primärversorgungsgesetz, BGBl. I Nr. 131/2017 i. d. g. F.). Pflege wird hier als obligatorischer Teil des sogenannten Kernteams einer Primärversorgungseinheit genannt, denn eine Primärversorgungseinheit hat nach dem Gesetzeswortlaut jedenfalls aus einem Kernteam, zusammengesetzt aus Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, zu bestehen.