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Alltagsrassismus ist häufig subtiler Bestandteil von Handlungsroutinen und meist nicht sofort erkennbar; auch werden die Erfahrungen der Betroffenen oft verharmlost. Gerade dadurch schränkt Alltagsrassismus Teilhabechancen ein. Das Buch gibt einen Überblick über die verschiedenen Formen und die wichtigsten Erklärungsansätze. Die Problemanalysen erfolgen aus intersektionaler Perspektive und berücksichtigen die Verflechtung von Alltagsrassismus mit anderen Diskriminierungslinien. Dabei werden spezifische Formen von Alltagsrassismus in unterschiedlichen Institutionen und Bereichen betrachtet, z.B. in Schule und Hochschule, in der Gesundheitsversorgung, am Arbeitsmarkt und in der Polizeiarbeit. Zudem setzt sich das Buch mit Konzepten auseinander, die für Alltagsrassismus sensibilisieren und Fachkräften der sozialen und pädagogischen Arbeit eine Reflexionsgrundlage bieten.
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Seitenzahl: 345
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Über dieses Buch
Teil I: Theoretische Ausführungen und Erklärungszusammenhänge zu Alltagsrassismus
1 Rassismus oder Alltagsrassismus? Einleitende Ausführungen
1.1 Was ist Rassismus?
1.2 Alltagsrassismus
1.3 Institutioneller und struktureller Rassismus
1.4 Ausprägungen von Rassismus in Deutschland
Anti-Schwarzer Rassismus
Antisemitismus
Antimuslimischer Rassismus
Antiziganismus
Antiasiatischer Rassismus
1.5 Forschungsbedarfe und Ausblick auf die Beiträge im Sammelband
2 Alltagsrassismus verstehen – ein Rückblick auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen in den letzten Jahrzehnten
2.1 Zum Begriff Alltagsrassismus
2.2 Entwicklungsgeschichte in Deutschland zur kritischen Befassung mit Rassismen
2.3 Analysen zu alltäglichem Rassismus bei Philomena Essed (1984)
2.4 Schwarze Perspektiven auf Rassismus im Alltag (1986): May Ayim, Katharina Oguntoye, Laura Baum und andere
2.5 Analysen zu alltäglichem Rassismus bei Annita Kalpaka und Nora Räthzel (1986)
2.6 Verbindende Schlussbemerkungen
3 Angesichts von Alltagsrassismus: Soziale, pädagogische und psychologische Arbeit braucht Wissen, braucht Haltung, braucht beherzte, solidarische Praxis
3.1 Erste Perspektive angesichts von Alltagsrassismus: Über die Notwendigkeit von informierten Begrifflichkeiten und kritischen Wissensbeständen
3.2 Zweite Perspektive angesichts von Alltagsrassismus: Über die Wichtigkeit eines Bewusstseins über Machteffekte und die Involvierung aller in diese
Rassismus als traumatische Erfahrung
Rassismus als subjektivierende Erfahrung
Praktiken des Überlebens, Handlungsfähigkeit und Widerständigkeit
3.3 Dritte Perspektive angesichts von Alltagsrassismus: Über die Notwendigkeit der Anerkennung rassistischer Verhältnisse auch im beruflichen Feld
3.4 Ausblick – Vierte Perspektive angesichts von Alltagsrassismus: Über die auf allen Ebenen beruflichen Handelns und der Organisationen bestehenden notwendigen, konsequenten Veränderungsbedarfe
4 Alltagsrassismus im akademischen Diskurs: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem »Netzwerk Wissenschaftsfreiheit«
4.1 Alltagsrassismus
4.2 Rassismus in der Wissenschaft
4.3 Das »Netzwerk Wissenschaftsfreiheit«
4.4 Fazit
Teil II: Ausprägungs- und Erscheinungsformen von Alltagsrassismus
5 Alltagsrassismus in symbolischen Gewaltverhältnissen der Schule – Ein- und Ausschluss, Widerstand und die Bedeutung der Gefühle
5.1 Alltagsrassismus und symbolische Gewaltverhältnisse
5.2 Ein- und Ausschluss: (In-)Varianten des Alltagsrassismus in der Schule
5.3 Widerstand: Symbolische Kämpfe in Sagbarkeitsfeldern der Schule
5.4 Gefühle: Transformative Impulse ausloten
6 Linguizismus als Unterscheidungspraxis in pädagogischen Einrichtungen
6.1 Sprache und Nation(-alismus)
6.2 Rassismus und Nation(-alismus)
6.3 Linguizismus
6.4 Linguizismus in der Elementarpädagogik
6.5 Abschließende Anmerkungen für eine linguizimuskritische Profession und Organisation
7 Rassismus an Hochschulen – Ein Alltagsproblem
7.1 Ungleichheits- und Diskriminierungsverhältnisse an deutschen Hochschulen
7.2 Diskriminierungs- und Ausgrenzungsverhältnisse an Hochschulen – Ergebnisse einer Vollbefragung von Studierenden und Mitarbeitenden
Zum Hintergrund und Design der Studie
Repräsentativität des Samples
Diversität des Samples
7.3 Diskriminierungserfahrungen der Studierenden und Mitarbeitenden
Ergebnisse der Studierendenbefragung
Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung
7.4 Rassialisierende Unterscheidungspraxen an Hochschulen
7.5 Diversitätsbewusste und rassismuskritische Bildung an Hochschulen
8 Geschlechtsspezifischer Rassismus am deutschen Arbeitsmarkt
8.1 Gendered racism als intersektionales Machtverhältnis
8.2 Arbeitsmarktbezogene Rassifizierungen: theoretische Zugänge und historische Ordnungen
8.3 Aktuelle empirische Befunde zu Rassismus am deutschen Arbeitsmarkt
8.4 Fazit
9 Alltagsrassismus in der Gesundheitsversorgung – Erfahrungen von Menschen mit »geringer Literalität« im Gesundheitssystem
9.1 Alltagsrassismus und institutioneller Rassismus im Gesundheitssystem
9.2 Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte im Gesundheitssystem: lange Wartezeiten, Sprachbarrieren und prekärer Aufenthaltsstatus
9.3 Geringe Literalität und »fehlende Deutschkenntnisse« als gesellschaftliche Dispositive
9.4 Schlussfolgerungen für die Praxis
10 Ältere Menschen und Alltagsrassismus: Empirische Perspektiven in Kontexten sozialer Altenarbeit
10.1 Handlungsfeld Altenpflege
10.2 Handlungsfeld Stadtteilarbeit
10.3 Kritische Reflexion und Impulse für Handlungsmöglichkeiten
11 Alltagsrassismus in den Sozialen Medien – Regionale Unterschiede von Rassismen und Stereotypisierungen auf Twitter
11.1 Rassismen und Stereotypisierungen auf Twitter
11.2 Regionalisierung von Rassismen und Stereotypisierungen im Social Web
11.3 Daten & Methoden
11.4 Ergebnisse
11.5 Diskussion
12 Die Lösung ist das Problem: Polizei und interkulturelle Kompetenz
12.1 Interkulturelle Kompetenz
12.2 Interkulturelle Kompetenz und Polizei
12.3 Interkulturelle Kompetenz als Empfehlung bei Neonazismus und Polizei
12.4 Struktureller und institutioneller Rassismus
12.5 Fazit
Teil III: Interventionsmöglichkeiten und Handlungsansätze von sozialer und pädagogischer Arbeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Alltagsrassismus
13 Reflektiert sein allein reicht nicht! Kritisches Weißsein als Ansatz sozialer und pädagogischer Praxis
13.1 Zugänge zu Kritischem Weißsein
13.2 Kritisches Weißsein als (sozial-)pädagogische Reflexivität
13.3 Vorschläge zur Anwendung von Kritischem Weißsein in (sozial-)pädagogischen Arbeitsfeldern
Verständnis der Bedeutung und Grenzen des eigenen weißen Wissens, Erfahrungen und Perspektiven und ihrer Befragung auf Rassismus
Auseinandersetzung mit weißen Privilegien sowie symbolischer und institutioneller Macht
Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit Abwehr, Schuld, Scham und Unsicherheit
13.4 Schritte zu einer solidarischen rassismuskritischen Professionalität
14 Soziale Arbeit – (K)ein rassismusfreier Raum? Ergebnisse einer rassismuskritischen Untersuchung von Einstellungsmustern unter Sozialarbeitenden
14.1 Theoretische Vorannahmen
14.2 Untersuchung und Ergebnisse
Aufgaben und Rollenwahrnehmung Sozialer Arbeit
Distanzierungsmuster
Wissen
14.3 Implikationen für die Praxis
15 Macht- und rassismusrelevante Transformationsprozesse moderieren – Erfahrungen mit der Lewis Deep Democracy Methode
15.1 Die Lewis Deep Democracy Methode
Check-In und Check-Out
Schritt 1: Alle Sichtweisen einholen
Schritt 2: Sicherheit für das ›Nein‹ (alternative Sichtweisen) schaffen
15.2 Rassismuskritische Bildungsarbeit mit LDD
15.3 Limitationen und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der LDD-Methode in der rassismuskritischen Bildungsarbeit
15.4 Fazit
16 Veränderung mit und vom Körper aus fühldenken – Rassismuskritische Theater- und Körperarbeit
16.1 Warum Körperarbeit?
16.2 Theater der Unterdrückten – eine kritische Aneignung des bürgerlichen europäischen Theaters
16.3 Alltagsrassismus somatisch begreifen
16.4 Impulse für körperliches (Ver-)Lernen
Anhang
Autor*innenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Kohlhammer
Die Herausgeberinnen
Ayça Polat ist Professorin für »Sozialpädagogik in der Migrationsgesellschaft« am CMC der Carl v. Ossietzky Universität Oldenburg. Nach der Promotion war sie Fellow an der University of Toronto und anschließend sieben Jahre als Integrationsbeauftragte der Stadt Oldenburg tätig. 2015 bis 2022 war sie Professorin für Soziale Arbeit an der FH Kiel und von 2022 bis 2023 an der Hochschule Osnabrück. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Theorien und Handlungsansätze zu Rassismuskritik und Diversitätsbewusstsein sowie Migrationspädagogik.
Abigail M. Joseph-Magwood lehrt Kommunikation und Transferable Skills seit 2000 an der Hochschule Osnabrück. Nach ihren Auslands-Studienaufenthalte in Frankreich und Spanien zog sie 1995 von England nach Deutschland, wo sie bis 1997 an der TU Braunschweig lehrte. 1997 bis 2000 war sie Projektmanagerin für die EU-Kommission mit Sitz an der OvG-Universität Magdeburg. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Rassismus in (Bildungs-)Institutionen, rassismuskritische Bildung, Transformation, Resilienz und Empowerment.
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1. Auflage 2024
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:ISBN 978-3-17-043036-5
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-043037-2epub: ISBN 978-3-17-043038-9
Die Debatte um Rassismus und rassistische Einstellungen ist in Deutschland im Vergleich mit den Debatten in Ländern wie den USA, Großbritannien, Kanada oder Südafrika noch jung. Die aktuellen Ergebnisse der Studie »Rassistische Realitäten« des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) zeigen aber, dass das Thema präsenter geworden ist als noch vor ein paar Jahren. 90 % der Bevölkerung geben in dieser Studie an, dass es Rassismus in Deutschland gibt, 61 % sind davon überzeugt, dass Rassismus den Alltag von Menschen prägt und etwa zwei Drittel der Gesamtbevölkerung gibt an, einmal direkt oder indirekt (durch Beobachtungen eines rassistischen Vorfalls) mit Rassismus in Berührung gekommen zu sein (DeZIM 2022: 101). Ereignisse wie die rassistischen Morde an zehn Menschen durch den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in den 2000er Jahren, der rassistische Anschlag vor einer Synagoge und in einem Imbiss in Halle 2019, dem zwei Menschen zum Opfer fielen, und der Anschlag in Hanau 2020, bei dem ebenfalls Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu Tode kamen, haben der Öffentlichkeit einmal mehr die Ausmaße, die Rassismus haben kann, vor Augen geführt. In diesem Zusammenhang hat sich auch gezeigt, dass staatliche Instanzen wie Polizei und Justiz in der Aufklärung und Vermeidung dieser Anschläge zum Teil kläglich versagt haben bzw. ihren Pflichten nicht nachgekommen sind (vgl. Schulz 2018). Das Handeln einzelner Akteur*innen in der Polizei und der Justiz gibt zumindest deutliche Hinweise darauf, dass es institutionelle Formen von Rassismus gibt (▸ Kap. 12). Rassismus war aber auch schon vorher nicht nur ein Thema in rechtsextremistischen Milieus bzw. Gruppierungen. Er zeigt sich auch in Fällen, in denen er nicht explizit als Herabwürdigung und Diskreditierung intendiert ist und entwickelt als Ordnungsprinzip eine Wirkungsmacht, die Menschen verallgemeinernd und essentialisierend andere bzw. negative Eigenschaften zuschreibt, sie in Großgruppen einteilt und diese hierarchisiert (Rommelspacher 2011). Mit diesen Ordnungsmechanismen sind nicht nur Teilhabechancen an gesellschaftlich relevanten Ressourcen verbunden, mit ihnen geht auch die Etablierung von Zugehörigkeitsverhältnissen, subjektives Wohlbefinden und soziale Anerkennung einher.
Unsere Recherchen zu vorliegender deutschsprachiger Literatur verdeutlichen, dass es nach wie vor einen großen Bedarf an wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit rassistischen Diskursen, Handlungsroutinen, Überzeugungen und institutionellen Praktiken im Alltag gibt und die Forschung dazu auch weiterverfolgt bzw. erweitert werden muss (vgl. Schramkowski/Ihring 2018).
Mit diesem Band möchten wir einen Beitrag dazu leisten, einen Überblick über relevante theoretische und empirische Zugänge, Erklärungsansätze und Forschungsergebnisse zum Phänomen Alltagsrassismus und seinen vielschichtigen Ausdrucksformen zu geben. Die Beiträge des ersten Abschnitts »Theoretische Ausführungen und Erklärungszusammenhänge zu Alltagsrassismus« führen in den wissenschaftlichen Diskurs zu Alltagsrassismus ein und thematisieren die Verantwortung von Wissenschaft in diesem Kontext. Nach dem einführenden Beitrag der Herausgeberinnen (▸ Kap. 1), skizziert Rudolf Leiprecht in seinem Beitrag (»Alltagsrassismus verstehen«; ▸ Kap. 2) die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu Alltagsrassismus unter Bezugnahmen auf historische und internationale Fachdebatten, die in den letzten Jahrzehnten geführt wurden, um dann den aktuellen Stand herauszuarbeiten. Der Beitrag von Astride Velho (»Angesichts von Alltagsrassismus«; ▸ Kap. 3) thematisiert u. a. die Notwendigkeit von klaren Begrifflichkeiten und kritischen Wissensbeständen im Umgang mit intersektionale Rassismusformen und -praxen und die subjektbildenden und psychische Effekte von Rassismuserfahrungen. Der Beitrag von Florian Ohnmacht, Anita Rotter und Erol Yıldız (»Alltagsrassismus im akademischen Diskurs«; ▸ Kap. 4) geht am Beispiel des »Netzwerk Wissenschaftsfreiheit« der Frage nach, welche Verantwortung der akademische Diskurs für Alltagsrassismus trägt und wie implizites, aber auch explizites rassistisches Wissen die alltägliche wissenschaftliche Praxis anleitet und durchzieht.
Die Beiträge des zweiten Abschnitts widmen sich den Ausprägungs- und Erscheinungsformen von Alltagsrassismus in ausgewählten Bereichen. Die eigenen Studien der Co-Autor*innen stehen im Zentrum dieser Beiträge. Die Problemanalysen erfolgen, nach Möglichkeit, aus intersektionaler Perspektive und berücksichtigen die mehrdimensionale Verflechtung von rassialiserenden Unterscheidungspraktiken mit anderen Differenzkategorien wie z. B. Gender und Alter. In den acht Beiträgen des Abschnitts geht es um Ausschlussprozesse und Diskriminierung in den Bereichen Schule/Bildung (Aysun Doğmuş, ▸ Kap. 5), Einrichtungen der Elementarpädagogik (Bedia Akbaş/Soniya Alkis; ▸ Kap. 6), Hochschulische Bildung (Yvonne Garbers/Abigail M. Joseph-Magwood/Ayça Polat; ▸ Kap. 7), Arbeitsmarkt (Katrin Menke/Cora Wernerus; ▸ Kap. 8), Gesundheitsversorgung (Merle Heyrock/Henrike Knudsen/Ayça Polat/Britta Thege; ▸ Kap. 9), soziale Altenarbeit (Monique Ritter/Marlene Jänsch; ▸ Kap. 10), Soziale Medien (Stefan Knauff/Simon Kühne/Dorian Tsolak; ▸ Kap. 11) und Polizei (Fatoş Atali-Timmer/Ikram Errahmouni-Rimi; ▸ Kap. 12).
Kritische Rassismusforschung und rassismuskritische Bildungsarbeit gehen nicht davon aus, dass Rassismus einfach überwunden oder abgeschafft werden kann. Vielmehr geht es um einen fortlaufend kritisch hinter- und befragenden Prozess und »die Fähigkeit, sich von eigenen und gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten irritieren zu lassen und diese Irritationen zuzulassen« (Kourabas 2019: 13). Diese Prozesse der Irritation, Verunsicherung und des Verlernens stehen im Zusammenhang mit einem Machtverständnis, das davon ausgeht, dass wir uns nicht vollständig von den bestehenden Verhältnissen lösen, sondern nur innerhalb dieser Verhältnisse operieren und verändern können (ebd.: 11). Die Beiträge des dritten Abschnitts »Interventionsmöglichkeiten und Handlungsansätze von sozialer und pädagogischer Arbeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Alltagsrassismus« greifen diese Überlegungen auf und möchten Anregungen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Rassismus in der sozialen und pädagogischen (Bildungs-)Arbeit formulieren. Hierbei gehen die Beiträge von Esther van Lück (»Kritisches Weißsein als Ansatz rassismuskritischer sozialer und pädagogischer Arbeit«; ▸ Kap. 13), Lara-Lee Terkowski (»Soziale Arbeit – (K)ein rassismusfreier Raum?«; ▸ Kap. 14), Abigail M. Joseph-Magwood (»Macht- und rassismusrelevante Transformationsprozesse moderieren«; ▸ Kap. 15) und Aki Krishnamurthy (»Rassismuskritische Theater- und Körperarbeit«; ▸ Kap. 16) auch auf die Grenzen und Widerstände im Umgang mit Alltagsrassismus in der Praxis ein.
Wir möchten an dieser Stelle unseren Mitautor*innen herzlich für ihre aufschlussreichen und wertvollen Beiträge sowie die gute Zusammenarbeit danken!
Wir hoffen mit diesem Band weiteres Interesse zur kritischen Auseinandersetzung mit einem Thema wecken zu können, das wie kaum ein anderes Phänomen schon sehr lange als ein (subtiles) machtvolles Ordnungsprinzip wirksam ist.
»Der Rassismus wird uns – in Europa, in Südafrika und Brasilien, in den Vereinigten Staaten, in der Karibik und in der restlichen Welt – auch in absehbarer Zukunft erhalten bleiben. Das gilt nicht nur für die Massenkultur, sondern auch für die gute Gesellschaft – und wir täten gut daran, das nicht zu vergessen« (Mbembe 2020: 108).
Osnabrück, Juli 2023Prof. Dr. Ayça Polat & Abigail M. Joseph-Magwood
DeZIM – Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (2022): Rassistische Realitäten: Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander? Auftaktstudie zum Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa), Berlin. Online verfügbar unter: https://www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/CATI_Studie_Rassistische_Realit%C3%A4ten/DeZIM-Rassismusmonitor-Studie_Rassistische-Realit%C3%A4ten_Wie-setzt-sich-Deutschland-mit-Rassismus-auseinander.pdf, Zugriff am 22. 06. 2023.
Kourabas, V. (2019): Grundlegende Darstellung zu Rassismuskritik. Was ist Rassismus und was heißt Rassismuskritik? In: Arbeitspapier Denkanstöße für eine rassismuskritische Perspektive auf kommunale Integrationsarbeit in den Kommunalen Integrationszentren – Ein Querschnittsthema (S. 5 – 18). Online verfügbar unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/v_zuwanderung/pdf/Denkanstoesse_fuer_eine_rassismuskritische_Perspektive_finale_Fassung.pdf, Zugriff am 13. 04. 2023.
Mbembe, A. (2020): Politik der Feindschaft. Berlin: Suhrkamp.
Rommelspacher, B. (2011): »Was ist eigentlich Rassismus?«. In: C. Melter & P. Mecheril (Hrsg.), Rassismustheorie und -forschung (S. 25 – 38) (2. Auflage). Schwalbach/Ts.: Wochenschau.
Schrampkowski, B. & Ihring, I. (2018): Alltagsrassismus – (K)ein Thema für die Soziale Arbeit? In: B. Blank, S. Gögercin, K. E. Sauer & B. Schramkowski (Hrsg.), Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft (S. 279 – 290). Wiesbaden: Springer.
Schulz, T. (2018): NSU – Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. München: Droehmer Knaur.
Ayça Polat & Abigail M. Joseph-Magwood
Alltagsrassismus ist eine Form des Rassismus, eine klare Grenzziehung ist hier jedoch aus unserer Sicht weder möglich noch notwendig. Wir finden auch, dass es fließende Übergänge zwischen dem individuellen Rassismen und institutionellem oder strukturellem Rassismus gibt. Rassistische Differenzordnungen werden durch handelnde, entscheidende und bewertende Individuen in Institutionen und Organisationen reproduziert. Institutionen sind insofern weder neutral noch frei von Wert- und Normvorstellungen und Machtasymmetrien. Alltäglicher Rassismus in Organisationen zeigt sich in Verfahren, in der Ermöglichung von individuellem Rassismus durch einen Mangel an Beschwerdemöglichkeiten, kritischer Selbstreflexion oder fehlender Rechenschaftspflicht und Aufsicht. Er zeigt sich aber auch in dem Wunsch, Rassismus zu de-thematisieren oder die rassistischen Erfahrungen von Individuen zu verharmlosen (bagatellisieren). Die Skandalisierung von rassistischen Praktiken als Ausnahmeerscheinungen, ihre Verlagerung in (rechts-)extremistische Milieus/Gruppierungen oder in die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands beschreibt Astrid Messerschmidt als Distanzierungspraktiken im Umgang mit Rassismus (vgl. Messerschmidt 2010). Dies zeige sich auch in der Ablehnung der Verantwortungsübernahme für die eigene Involviertheit in rassismusrelevante Diskurse und Praktiken: »Weil man nichts so sehr fürchtet, wie die Diagnose, rassistisch zu sein« (ebd.: 52). Rassismus widerspricht dem positiven Selbstbild, das Individuen und Gesellschaften gerne für sich beanspruchen möchten »und muss deshalb in seiner Bedeutung heruntergespielt, wenn nicht gar ganz geleugnet werden« (Rommelspacher 2011: 34). So ist lange Zeit im wissenschaftlichen und medialen Diskurs auf Begriffe wie »Ausländerfeindlichkeit« oder »Fremdenangst« ausgewichen worden. Durch das Ausweichen auf Erklärungsmuster, die mit Ängsten vor dem »Unbekannten« bzw. »Fremden« operieren, wird Rassismus als ein machtvolles »System von Diskursen und Praxen« (Mecheril/Melter 2011: 15) de-thematisiert.
Wir möchten im Folgenden unser theoretisches Verständnis von Rassismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen erläutern und auf wichtige Begriffe eingehen.
Rassismus kann sich als sprachliche oder körperliche Gewalt manifestieren und hat oftmals weitreichende physische und psychische Folgen für von Rassismus betroffene Menschen. 2022 registrierte der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG) insgesamt 2.093 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Angriffe mit 2.871 Betroffenen (VBRG 2023). Die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 520 Angegriffene fast verdoppelt (ebd.). Zu verzeichnen ist außerdem ein Anstieg von mehr als 15 % bei rechten Gewalttaten (2022: 1340 Fälle mit Körperverletzungsdelikten) und eine Verdreifachung der Nötigungen und Bedrohungen aus rassistischen und antisemitischen Motiven (2022: 653). Hierbei handelt sich (lediglich) um die Fälle, die von den im VBRG zusammengeschlossenen Beratungsstellen registriert worden sind. Die tatsächliche Zahl der Fälle dürfte deutlich höher sein, da nach wie vor der Anteil der Menschen, die sich nach einem rassistischen Vorfall an eine Beratungsstelle oder die Polizei wenden, vergleichsweise gering ist (vgl. Aikins et al. 2021; Köhler/Sudo 2023). Die VBRG-Beratungsstellen stellen außerdem »erneut eine gravierende Untererfassung rechter Gewalt durch Strafverfolgungsbehörden fest – auch bei schweren Gewalttaten« (VBRG 2023).
In der UN-Anti-Rassismus Konvention (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD), die 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, lautet die Definition von rassistischer Diskriminierung:
»jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird« (ICERD 1969).
Nach dieser Definition kann sich Rassismus demzufolge auch in indirekter Form entfalten, wenn also scheinbar neutrale Vorschriften und Verfahren und Handlungsroutinen negative und diskriminierende Effekte auf Personen haben.
Rassismus: Definition
Wir beziehen uns auf die Definition von Birgit Rommelspacher, wenn wir unter Rassismus die verschiedenen intendierten und unintendierten Prozesse der Konstruktion von Unterschieden durch Essentialisierung, Homogenisierung, Polarisierung und Hierarchisierung verstehen (Rommelspacher 2011: 29). Rassismus ist demzufolge eine ›anpassungsfähige‹ und wirkmächtige Differenzmarkierung im Kontext gesellschaftlicher Machtbestimmung(en). Die Grundlage des rassistischen Denkens stützt sich auf eine »Wir-Die«-Dichotomisierung, die durch gesellschaftliche Praktiken sowie Strukturen und Gesetze aufrechterhalten wird (Scharathow et al. 2011: 11).
Die Wirkmächtigkeit von Rassismus kann nicht ohne den Bezug zu Kolonialismus und Nationalsozialismus und den dahinterliegenden Ideologien und Handlungspraxen nachvollzogen werden. Historische »Rassen«-Theorien sind das ideologische Fundament des gegenwärtigen Rassismus (vgl. Ogette 2017). Rassismus war als Rechtfertigungsideologie notwendig, um imperialistische Bestrebungen und die Zerstörung der Lebensgrundlagen und des Lebens von Menschen zu legitimieren, die in den kolonisierten Gebieten lebten bzw. versklavt worden sind (vgl. Arndt 2011). Diese kolonialen Ungleichheitsverhältnisse und Machtasymmetrien wirken im Verhältnis zwischen dem globalen Süden und dem globalen Norden nach und sind in gegenwärtige Strukturen historisch ›eingewachsen‹. Daher ist im Zusammenhang mit Rassismus die Frage, »wer von wem vor dem Hintergrund welcher historischen und gegenwärtigen Prozesse« (Arndt 2011: 38) Rassismuserfahrungen macht, von besonderer Relevanz.
Der biologische »Rasse«-Begriff des Kolonialismus und des Nationalsozialismus findet sich im »Neo-Rassismus« (Balibar 1991) in angepasster und verschleierter Form wieder. Der Neo-Rassismus ist nicht auf biologische Merkmale angewiesen, er markiert und klassifiziert auf der Grundlage von zugeschriebenen ›kulturellen‹ oder ›ethnischen‹ Unterschieden und anderen Formen des »Otherings« (vgl. Spivak 1985). Hinter »Othering« steht ein Unterscheidungsprinzip, das die Wahrnehmung des ›Eigenen‹ als Standard und davon Abweichendes als defizitär und nicht den Normen entsprechend deklassifiziert. Rassialisierten Personen werden Lebensweisen und Wertvorstellungen zugeschrieben, die als unvereinbar mit denen der ›eigenen‹ Gruppen gelten (vgl. Mecheril/Scherschel 2011). Dieser »Rassismus ohne Rassen« (Balibar 1991) wird durch ein doing race, das sich in wiederholenden Zuschreibungs- und Bezeichnungspraxen wie z. B. »Ausländer*innen«, »Flüchtlinge«, »Asiat*innen«, »Moslems« zeigt, aktiv gehalten (vgl. Ergün-Hamaz 2016). Die in dem doing race zugeschriebenen biologisierenden, ethnisierenden oder kulturalisierenden Merkmale sind sozial konstruiert, schaffen aber Wirklichkeit im Hinblick auf die Lebensbedingungen und Chancen von Individuen (ebd.).
Zum Begriff »Rasse«
Wissenschaftlich ist erwiesen, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Kritische Rassismusforschung geht daher nicht von den Gegebenheiten von natürlichen »Rassen« aus (Lingen-Ali/Mecheril 2017: 37). Vielmehr geht es um die Analyse der gewaltvollen Unterscheidung von Menschen, die mit der Idee der »Rasse« legitimiert werden sollen: »Race does not exist. But it does kill people« (Guillaumin 1995: 107).
Der in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) aufgeführte Begriff der »Rasse« gilt als umstritten und »als entschiedener Widerspruch gegen den nationalsozialistischen Rassenwahn und gegen das Unrecht der nationalsozialistischen ›Nürnberger Rassengesetze‹« (Bundesregierung 2021: 10). Vor diesem historischen Kontext und um zu verhindern, dass das Grundgesetz als Rechtfertigung für die Existenz verschiedener menschlicher Rassen missbraucht wird, wurde durch das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium eine Facharbeitsgruppe gebildet, die einen Änderungsvorschlag für Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG erarbeitet und 2021 veröffentlicht hat. Dieser Änderungsvorschlag, der bislang allerdings nicht übernommen worden ist, lautet: »Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden« (ebd.). Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt ebenfalls, den Begriff »Rasse« in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und die Regelung wie folgt zu fassen: »Niemand darf rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden« (DIMR 2021).
Alltagsrassismus weist auf die Allgegenwärtigkeit von Rassismus auf allen Ebenen der Gesellschaft hin. Er ist häufig implizit verwoben in alltäglichen Strukturen, Praktiken und Routinen der Ab- und Ausgrenzung (Essed 2002: 204). Auch in Fällen, in denen Alltagsrassismus nicht explizit als Herabwürdigung und Diskreditierung intendiert ist, entwickelt er als Ordnungsprinzip eine Wirkungsmacht, die Menschen verallgemeinernd und essentialisierend in Großgruppen einteilt und hierarchisiert (Rommelspacher 2011). Wenngleich Alltagsrassismus nicht zwingend ›greifbar‹ oder in Worte zu fassen ist, wirkt er sich auf »Psyche, Körper, Emotionen, Wahrnehmung, Kognition und Handeln« (Velho 2016: 11) von Personen aus und beeinflusst ihre »Subjektivität und Handlungsmöglichkeiten« (ebd.: 15). Alltagsrassismus zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen (individuell, institutionell und strukturell) und kann sich auf verschiedene konstruierte und homogenisierte Menschengruppen beziehen. Die Ausgrenzungsmechanismen auf der individuellen, interaktionellen sowie strukturellen und institutionellen Ebene stehen in Wechselwirkung zueinander. Der individuelle Rassismus beruht auf persönlichen Einstellungen und Verhaltensweisen, die in alltäglichen Interaktionen und Handlungen und in den kapillaren Wegen des »Nanorassismus« (Mbembe 2020: 108) zum Ausdruck kommen:
»Der Nanorassismus ist letztlich nichts anderes als dieses narkotische Vorurteil, das sich an die Hautfarbe knüpft und seinen Ausdruck in scheinbar harmlosen alltäglichen Gesten findet, auf dem Umweg über ein Nichts, eine scheinbar unbewusste Bemerkung, ein Scherz, eine Anspielung oder Andeutung, einen Lapsus, einen Witz, eine Konnotation und, das sei nicht verschwiegen, eine gewollte Boshaftigkeit, eine übliche Absicht, einen absichtlichen Tritt oder Schlag, einen obskuren Wunsch, zu stigmatisieren und vor allem Gewalt anzuwenden, zu verletzen und zu erniedrigen und jene zu beschmutzen, die in unseren Augen nicht zu uns gehören« (Mbembe 2020: 108 f.).1
In Institutionen werden individuelle rassistische Praktiken und Wissensordnungen alltäglich reproduziert und etablierte Zugehörigkeitsverhältnisse verfestigt.
Bei der Analyse von institutionellem Rassismus geht es darum, die scheinbar selbstverständlichen Regeln, Handlungsroutinen, Wissensbestände und darauf beruhende Selbstverständlichkeiten einer Organisation systematisch in den Blick zu nehmen (Ture/Hamilton 1992). Diese zeigen sich häufig im Zusammenhang mit der Anwendung von Rechtsvorschriften bei Ermessensausübungen z. B. in Ausländer- oder Sozialbehörden oder bei der Interpretation von Rechtsbegriffen und Erlassen (z. B. im Kontext von Schule).
»Die (Re-)Produktion von rassistischem ›Wissen‹ innerhalb von Behörden bleibt nicht folgenlos. Behörden haben eine machtvolle Stellung gegenüber ihren Klient*innen, denn sie entscheiden, welche Therapie (nicht) genehmigt wird, welche Maßnahmen für geflüchtete Frauen geeignet seien und welche Personen einer konstruierten Gruppenzugehörigkeit wo gezielt kontrolliert werden« (Graevskaia et al. 2022: 14).
Institutioneller Rassismus »funktioniert« auch dann, »wenn einzelne Behördenmitarbeiter*innen rassistische Denk- und Handlungsweisen ablehnen« (ebd.), da in institutionellen Settings die Gefahr der Anpassung von »Individuen [...] an bestehende Strukturen von Organisationen, eingeschliffene Gewohnheiten, etablierte Wertvorstellungen und bewährte Handlungsmaximen« (Rommelspacher 2011: 30) besteht. Wenngleich der strukturelle Rassismus schwer vom institutionellen Rassismus zu trennen ist, zeigt er sich am ehesten in gesellschaftlichen Normen sowie in politischen und wirtschaftlichen Strukturen. Der institutionelle Rassismus ist eingebettet in den strukturellen Rassismus (ebd.). Im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) wird struktureller Rassismus
»als ein historisch tradierter und kontinuierlich strukturierender Prozess der (negativen) Vergesellschaftung begriffen, der sich oftmals dem individuellen Bewusstsein entzieht. Mit diesem breiteren Verständnis [...] wird eine Perspektive auf die gesamte Gesellschaft eingenommen, in der rassistische Wissensbestände und Praktiken bereits so normalisiert sind, dass es neben absichtlichen auch permanent zu unabsichtlichen rassistischen Effekten kommen kann« (DeZIM 2022: 17).
Nach dieser Definition sind rassistische Praktiken in deutschen Behörden nicht (nur) als Fehlleistungen von Individuen zu interpretieren, sondern als strukturellund historisch gewachsene Wissens- und Differenzordnungen, die institutionell und interaktiv durch Behörden reproduziert werden (vgl. Graevskaia et al. 2022).
Rassismus hat verschiedene Ausprägungsformen. Im Folgenden möchten wir, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf einige relevante Ausprägungsformen von Rassismus eingehen.
Zu den Begriffen Schwarz/weiß
In der rassismuskritischen Arbeit und Forschung werden Menschen als Schwarz oder weiß bezeichnet, wenn sie in Bezug auf Rassismus depriviligiert bzw. privilegiert sind. Der Begriff verweist somit auf »Schwarzsein« oder »Weißsein« als soziale Konstruktion, bei der es um Status und Hierarchie, nicht aber um biologische Kategorien geht (Ahyoud et al. 2018: 11). Die Schreibweise mit Großbuchstaben »Schwarz« verdeutlicht, dass es sich um eine selbstermächtigende Selbstbezeichnung handelt.
In der 2020 erstmalig durchgeführten Erhebung »Afrozensus 2020. Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland« (Aikins et al. 2021) wird Anti-Schwarzer Rassismus definiert als »eine spezifische Herabwürdigung, Entmenschlichung und rassistische Diskriminierung von Schwarzen Menschen afrikanischer Herkunft« (ebd.: 39). Diese Form des Rassismus ist im globalen Norden seit der Zeit der Versklavung Tradition und nicht »auf Diskriminierung in Bezug auf die sogenannte Hautfarbe reduzierbar, da spezifische Dynamiken bei anti-Schwarzer Diskriminierung existieren und diese von Menschen afrikanischer Herkunft mit unterschiedlichen ›Hauttönen‹ erlebt werden« (ebd.).
Im »Afrozensus« gaben Schwarze Menschen an, in allen abgefragten 14 Lebensbereichen von Diskriminierung oder Rassismus betroffen zu sein (vgl. Aikins et al. 2021). Gefragt nach der Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen gaben die Befragten an:
•
»Öffentlichkeit und Freizeit« (93,1 %),
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»Medien und Internet« (85,5 %),
•
»Geschäfte und Dienstleistungen« (85,1 %),
•
»Arbeitsleben« (84,7 %),
•
»Privatleben« (83 %),
•
»Polizei« (82,1 %),
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»Bildung« (81,1 %),
•
»Sicherheitspersonal« (76,3 %),
•
»Wohnungsmarkt« (74,2 %) sowie
•
»Ämter und Behörden« (66,5 %) (ebd.: 92).
Dabei stimmte ein Fünftel der Befragten der Aussage zu, seit Corona verstärkt rassistische Diskriminierung zu erleben. Die Mehrheit der Befragten schätzt, dass Anti-Schwarzer Rassismus in Deutschland sehr verbreitet (46,3 %) bzw. ziemlich verbreitet (47,8 %) sei (vgl. ebd.: 207). Befragte mit niedrigem Bildungsabschluss geben fast doppelt so häufig an, den Vorfall nicht gemeldet zu haben, weil sie u. a. ihre Rechte oder die Gesetze nicht kannten (14,7 %) (ebd.: 236). Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen außerdem, dass Macht- und Abhängigkeitsstrukturen (z. B. im schulischen oder im Arbeitskontext) und Angst vor Konsequenzen – neben fehlendem Wissen um Rechte – weitere Gründe dafür sein können, warum ein rassistischer Vorfall nicht gemeldet wurde. Zudem gaben 93,9 % der Befragten an, dass ihnen nicht geglaubt wird oder ihnen gesagt wird, dass sie zu empfindlich seien, wenn sie einen rassistischen Vorfall ansprechen (ebd.: 240).
In der sogenannten »Mitte«-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zu rechtsextremen und demokratiegefährdenden Einstellungen in der Bevölkerung wurden 2021 Einstellungen gegenüber Schwarzen Menschen erfasst. In dieser Studie stimmten 10,5 % der Befragten der Aussage zu, Schwarze Menschen sollten dankbar sein, in Deutschland leben zu dürfen. 9 % gaben an, starke oder überwiegende Antipathie gegenüber Schwarzen Menschen zu haben (Zick/Küpper 2021: 187).
Der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus (UEA) hebt in seinem 2017 veröffentlichten Bericht hervor, dass Antisemitismus nicht als Unterform von Rassismus zu verstehen ist, sondern als ein eigenständiges Phänomen zu betrachten sei, das Überschneidungen mit Rassismus hat. Antisemitismus wird in dem Bericht der UEA als »Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen [definiert], die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen« (UEA 2017: 24). Sie bezieht sich insbesondere auf die Ablehnung bzw. feindliche Haltung gegen eine Person aufgrund ihrer Zuordnung zur jüdischen Religionsgruppe. Wie im Rassismus wird im Antisemitismus eine homogene Gruppe konstruiert, die über vermeintliche Kollektiveigenschaften verfügt. Die Besonderheit des Antisemitismus ist, dass er Jüd*innen nicht nur als unterlegen oder minderwertig konstruiert, sondern auch gleichzeitig als mächtig (vgl. UEA 2017). Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e. V. (RIAS) unterscheidet in seinem Bericht »Antisemitische Vorfälle 2021« verschiedene Vorfalltypen nach Gruppen von Betroffenen, nach politisch-weltanschaulichem Hintergrund sowie nach fünf Erscheinungsformen von Antisemitismus: »Othering«, antijudaistischer Antisemitismus, moderner Antisemitismus, Post-Schoa-Antisemitismus und israelbezogener Antisemitismus (vgl. Bundesverband RIAS 2022). So speist sich der politische Antisemitismus »aus der Vorstellung, Juden seien ein homogenes Kollektiv mit einflussreicher sozialer Macht, das sich in politischer Absicht zu gemeinsamem Handeln zusammengeschlossen hat« (UEA 2017: 26). Behauptungen einer »jüdischen Weltverschwörung« sind konstitutiver Bestandteil historischer und gegenwärtiger antisemitischer Ideologie (ebd.). So stimmten im Frühjahr 2016 in der Leipziger Mitte-Studie 10 % der Befragten der Aussage zu »Auch heute noch ist der Einfluss der Juden zu groß«, weitere 21 % stimmten dieser Aussage zumindest teilweise zu (vgl. Decker et al. 2016). 9 % der Befragten stimmten der Aussage eher oder voll zu »Die Juden arbeiten mehr als andere Menschen mit üblen Tricks, um das zu erreichen, was sie wollen.« Weitere 19 % teilten diese Ansicht teils-teils (ebd.). Aktuelle Zahlen von RIAS bestätigen die anhaltende Bedrohung von Jüd*innen in Deutschland durch antisemitische Vorfälle (vgl. Bundesverband RIAS 2022). Bis Ende September 2023 – also noch vor dem Angriff der Hamas auf Israel – wurden vorläufigen Angaben zufolge 1.707 antisemitische Straftaten erfasst. Die antisemitischen Straftaten reichen von Sachbeschädigung über verbale Hetze bis hin zu körperlichen Attacken gegen Jüd*innen. Auch gibt es zunehmend Angriffe auf Gedenkstätten und Erinnerungsorte (vgl. BMI 2023).
Antimuslimischer Rassismus richtet sich gegen Menschen muslimischen Glaubens bzw. gegen Menschen, die muslimisch gelesen werden (z. B. aufgrund ihres Namens oder eines Kleidungsstücks). Muslim*innen gehören zu den am meisten abgelehnten Minderheiten in Deutschland. In der bereits zitierten »Mitte«-Studie gab ein Drittel der Befragten an, dass die Zahl der muslimischen Menschen in Deutschland begrenzt werden solle, und 27 % sind der Auffassung, es lebten zu viele Muslime in Deutschland (Zick/Krott 2021: 26). In der Leipziger Autoritarismus-Studie von 2020 stimmten 46,8 % der Menschen in Deutschland der Aussage zu, »durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land« (Decker/Brähler 2020: 64). In der vom DeZIM durchgeführten repräsentativen Studie »Ostmigrantische Analogien I« stimmten mehr als ein Drittel der Befragten der Aussage zu, »Ich hätte ein schlechtes Gefühl, wenn immer mehr Muslime in wichtige Führungspositionen auf dem Arbeitsmarkt kämen« und 34,4 % teilten die Meinung »Wir müssen aufpassen, dass die Bildungserfolge von Muslimen nicht zu Lasten der Bildungschancen der Restbevölkerung gehen« (Foroutan et al. 2019: 28 f.).
Die Aussagen von Personen mit Migrationsgeschichte und muslimischem Glauben zu Diskriminierungserfahrungen spiegeln die gesellschaftlichen Vorbehalte gegen sie wider. So gaben in einer Erhebung des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration Personen mit Migrationsgeschichte und muslimischen Glaubens deutlich häufiger an, dass sie sich diskriminiert fühlen (55 %), als jene, die einer christlichen (29 %) oder keiner Religion angehören (32 %) (SVR-Forschungsbereich 2018: 13). Experimentelle Verfahren zur Messung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt decken sich mit den subjektiven Erfahrungen bzw. Perspektiven von Muslim*innen in Deutschland. Die Studien belegen, dass als muslimisch gelesene Menschen ein deutlich erhöhtes Diskriminierungsrisiko auf dem Arbeitsmarkt und bei Bewerbungen haben (vgl. Weichselbaumer 2016; Koopmans et al. 2018).2
Antiziganismus3 ist eine spezifische Form von Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung gegen Sinti*ze und Rom*nja. Etwa 29 % der Bevölkerung geben in der repräsentativen »Mitte-Studie« 2020/2021 an, Antipathien gegenüber Sinti*ze und Rom*nja zu haben (Zick/Küpper 2021: 187). Die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hebt hervor, dass aufgrund des nationalsozialistischen Genozids an Sinti*ze und Rom*nja und vorliegender empirischer Befunde Antiziganismus als ein eigenständiges Macht- und Gewaltverhältnis zu qualifizieren sei:
»Antiziganismus hat sich in einer jahrhundertelangen Geschichte herausgebildet und zu Ausprägungen geführt, die sich von anderen Formen rassistischer Diskriminierung deutlich unterscheiden. Die Notwendigkeit einer Unterscheidung ist nicht zuletzt aufgrund des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen nationalsozialistischen Völkermords sowie der sogenannten Zweiten Verfolgung nach 1945 in der Bundesrepublik evident« (UKA 2021: 13).
Die UKA fordert in ihrem Bericht eine umfassende Aufarbeitung des an Sinti*ze und Rom*nja begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat 2022 eine Nationale Strategie »Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!« beschlossen (BMI 2022). Diese soll durch Maßnahmen auf der Ebene der Länder und der Kommunen ergänzt werden und u. a. darauf abzielen, gemeinsam mit Sinti*ze und Rom*nja politische Teilhabe zu gestalten.
Bei antiasiatischem Rassismus handelt es sich um Abwertungen und Anfeindungen von asiatisch gelesenen Menschen. Wenngleich hier die Datenlage noch unzureichend ist, geht aus der DeZIM-Studie »Antiasiatischer Rassismus in Zeiten der Corona-Pandemie« hervor, dass 55 % der über 700 Personen asiatischer Herkunft, die an der Online-Befragung teilgenommen haben, Rassismuserfahrungen im Kontext der Covid-19-Pandemie erlebt haben (Köhler/Suda 2023: 1). 62 % der Befragten mit Rassismuserfahrungen erlebten verbale Diskriminierung, 11 % berichteten von tätlichen Angriffen (ebd.). Am häufigsten fand die Diskriminierung im öffentlichen Raum statt (im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften, auf der Straße).
Antiasiatischen Rassismus hat es auch schon vor der Covid-19-Pandemie gegeben. Er ist historisch gewachsen und wird von unterschiedlichen Narrativen über Menschen aus Südasien, Südostasien oder Ostasien getragen. Eine Besonderheit des antiasiatischen Rassismus ist, dass teilweise mit positiven Stereotypen gearbeitet und asiatisch gelesene Menschen als »anpassungsfähige« und »integrationswillige« Migrant*innen in rassistischen Unterscheidungspraktiken gegen andere Gruppen ausgespielt werden (vgl. Suda et al. 2020). Auch können beim antiasiatischen Rassismus Überschneidungen mit sexistischen Zuschreibungen eine relevante Rolle spielen. Asiatisch gelesene Männer werden in diesem Kontext dann als weniger bedrohlich und »männlich« dargestellt und asiatisch gelesene Frauen dagegen exotisiert bzw. infantilisiert (Suda et al. 2020: 40).
Im Hinblick auf den antiasiatischen Rassismus in Deutschland besteht weiterer Forschungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund der noch fehlenden Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für asiatisch gelesene Menschen, die Erfahrungen mit Rassismus gemacht haben.
Zum Begriff BIPoC
BIPoC ist die Abkürzung von Black, Indigenous, People of Color und bedeutet auf Deutsch Schwarz, Indigen, wobei der Begriff People of Color nicht übersetzt wird, weil der Begriff sich nicht auf ›farbig‹ bezieht, sondern auf die Vielfalt von Erfahrungen, Biografien und Herkünften. People of Color verwenden Menschen, die rassistische Diskriminierungen in weißen Mehrheitsgesellschaften erfahren, als gemeinsame politische Selbstbenennung. Die positive Verwendung des Begriffs hat ihren Ursprung in der Black Power-Bewegung in den USA Ende der 1960er Jahre. Das bedeutet, sie sind aus dem Widerstand gegen Rassismus entstanden und stehen bis heute für die Kämpfe gegen diese Unterdrückungen und für mehr Gleichberechtigung (vgl. Migrationsrat 2020).
Zum Begriff Menschen mit Migrations- bzw. Einwanderungsgeschichte
Die Integrationsministerkonferenz der Länder hat 2021 auf Empfehlung der Fachkommission Integrationsfähigkeit, den Beschluss gefasst, den umstrittenen Begriff »Migrationshintergrund« nicht zu verwenden. Zukünftig werden nur Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen erfasst. Einwanderungen vor 1950 sollen nicht berücksichtigt werden. Zu den »direkten Nachkommen« zählen nur Personen, deren beide Elternteile seit 1950 eingewandert sind. Diese Neuregelung findet sich in den im März 2023 veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts zur »Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte« (vgl. Destatis 2023; Rat für Migration 2022). Zusätzlich können bei Erhebungen zu Antidiskriminierung und Gleichstellung auf freiwilliger Basis Daten zur selbstwahrgenommenen Fremdzuschreibung erhoben werden. Hier sind Standards einzuhalten: Zu den Prinzipien für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten gehören u. a. freiwillige Auskunft, Angabe von Mehrfachzugehörigkeiten, Einbeziehung der Communities in den gesamten Forschungsprozess sowie eine nichtschädigende Verwendung der Daten (vgl. neue deutsche organisationen 2017).
Rassismus ist kein gesellschaftliches Randphänomen, das nur eine kleine Gruppe betrifft, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus setzt voraus, Rassismus als »die Norm und nicht die Ausnahme« (Ogette 2017: 41) zu verstehen. Wenngleich die zitierten Studien (u. a. der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor vom DeZIM und der »Lagebericht Rassismus in Deutschland«) erahnen lassen, in welchem Umfang und welcher Form Rassismus in Deutschland eine Rolle spielt, fehlen an vielen Stellen noch verlässliche Daten. So gibt es bislang keine repräsentativen Daten zu antislawischem Rassismus bzw. gegen Menschen, die als osteuropäisch gelesen werden. Dem antislawischen Rassismus »kommt in Deutschland vor dem Hintergrund der Geschichte des Nationalsozialismus und dessen rassistisch begründeter Besatzungs- und ›Germanisierungspolitik‹ mit Millionen zur Zwangsarbeit verschleppten oder ermordeten Menschen in Osteuropa eine besondere Bedeutung zu« (Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus 2023: 30). Insgesamt sollte die Datenlage zu den verschiedenen Ausprägungs- und Erscheinungsformen von Rassismus verbessert werden. Hier müsste in Zukunft auf den mehrfachen Hinweis des UN-Antirassismusausschusses, der die Einhaltung der UN-Anti-Rassismus-Konvention überwacht, dass Deutschland der Verpflichtung zur differenzierten Erfassung rassistischer Diskriminierung nicht genügend nachkomme, nachhaltiger reagiert werden. Zudem betont der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 die Bedeutung von vergleichbaren Daten zu Ausmaß und Formen der Diskriminierung für fundierte politische Entscheidungen.4 Zu begrüßen ist die in dem »Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus« empfohlene Erweiterung der Wissensbasis:
»Um Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus erfolgreich zu bekämpfen, brauchen wir mehr wissenschaftliche Daten und Erkenntnisse zu den Ursachen, Dynamiken und Funktionsweisen. Wir wollen daher die Wissensbasis über Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gezielt ausbauen« (Bundesregierung 2021: 31).
Diese Empfehlung gilt es konsequent weiterzuverfolgen. Trotz der Allgegenwärtigkeit von Rassismus wird nach wie vor eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus gemieden, dies gilt insbesondere für den strukturellen und institutionellen Rassismus. Dabei geht es nicht primär um Schuldzuweisungen, sondern um das Entlarven und das Dekonstruieren von Rassismus, seine möglichen Verschränkungen mit anderen menschenverachtenden Positionierungen und ökonomistischen Nützlichkeitsparadigmen5. Die subtilen Muster der »Banalität des Rassismus« (vgl. Terkessidis 2004) macht Menschen zu »Anderen« und zu dem, wie sie sich als Reaktion auf »Othering« möglicherweise selbst wahrnehmen. Subjektbildung ist auch Ergebnis von performativen Sprechakten, Diskursen und Anerkennungsverhältnissen. Subjekte können nicht als determiniert durch »innere« und »äußere« Kräfte betrachtet werden und sie können anders reagieren, als von ihnen erwartet wird, dennoch »fühlen, denken und handeln [sie] innerhalb ihrer Möglichkeitsräume« (Leiprecht 2014: 261). Diese Thematik wird in dem Beitrag von Astride Velho (»Angesichts von Alltagsrassismus«; ▸ Kap. 3) anschaulich aufgegriffen.
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