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Die Reihe "ARBEITSRECHT effektiv" konzentriert sich auf die klausurrelevanten Themen des Individualarbeitsrechts. Die Schriftenreihe zeichnet sich durch eine klar strukturierte Wissensvermittlung aus. Band 2 "Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht" richtet sich insbesondere an Studierende des Studiengangs "Wirtschaftsrecht", ist aber im gleichen Maße für Studierende der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder auch für die Masterstudiengänge Human Resources Management und Personal und Arbeit geeignet. Die Fallsammlung behandelt die klausurrelevanten Themen des Individualarbeitsrechts. Einstiegsfälle erläutern zunächst die Grundlagen der jeweiligen Problematik. In Vertiefungsfällen wird das erworbene Wissen erweitert und gefestigt. Zahlreiche Tipps zu den "handwerklichen" Anforderungen an Klausuren helfen bei der Anwendung des erlernten Stoffs. Das Werk ist daher besonders zur schnellen und effektiven Vorbereitung auf Prüfungen in arbeitsrechtlichen Einführungs- und Vertiefungsveranstaltungen geeignet.
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Seitenzahl: 227
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Prof. Dr. Jürgen Kemper
ARBEITSRECHT effektiv Band 2
Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht
Prof. Dr. Kemper war über 20 Jahre als Repetitor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seit 2010 lehrt er an der Hochschule Hof Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.
© 2021 Prof. Dr. Jürgen Kemper
Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg
ISBN
Paperback
978-3-7469-3883-7
Hardcover
978-3-7469-3884-4
E-Book
978-3-347-22054-6
Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
Prof. Dr. Jürgen Kemper
ARBEITSRECHT effektiv Band 2
Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht
Grundlagen- und Vertiefungsfälle mit Formulierungshilfen, Lösungsskizzen und Musterlösungen
VORWORT
Klausuren schreiben ist zu einem großen Teil Handwerk. Je öfter Sie zu Übungszwecken Klausuren schreiben, desto weniger müssen Sie sich in der Prüfung um Aufbau, Zeiteinteilung oder andere handwerkliche Fragen kümmern. Der vorliegende Band 2 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ ergänzt den Band 1 „Einführung in das Arbeitsrecht“, enthält aber auch zahlreiche Sachverhalte, die über das Niveau einer Einführungsveranstaltung hinausgehen. Die Fallsammlung kann Sie also durch Ihr gesamtes Studium begleiten. Mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden können Sie die klausurmäßige Umsetzung und Anwendung des erworbenen Wissens trainieren.
Die Einstiegsfälle spiegeln den Stoff wider, den Studierende im Grundlagenstudium des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ kennen müssen. Des Weiteren können Studierende der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder auch im Masterstudiengang Personal und Arbeit diese Fälle zum Klausurtraining für die Grundlagen des Individualarbeitsrechts nutzen. Die Vertiefungsfälle eignen sich für Studierende höherer Semester, z. B. im Vertiefungswahlbereich Personal des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ oder in den Masterstudiengängen „Human Resources Management“ bzw. „Personal und Arbeit“.
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher bzw. sonstiger Sprachformen verzichtet. Soweit möglich, wird die in den jeweiligen Gesetzen enthaltene Bezeichnung verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.
Das Werk wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Sollten Sie dennoch Fehler oder Unrichtigkeiten feststellen, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Auch Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einführung
I. Die Arbeit mit dieser Fallsammlung
1. Das Handwerk
2. Verständnis der Grundlagen und Strukturen
3. Aufbau der Fallsammlung
a. Einstiegsfall
b. Worum geht es?
c. Lösungsskizze
d. Musterlösung
e. Vertiefung
f. Zusammenfassung
II. Die Arbeit mit dem Gesetz
1. Rechtsnormen
2. Auslegungsmethoden
a. Grammatikalische Auslegung
b. Systematische Auslegung
c. Historische Auslegung
d. Teleologische Auslegung
3. Analogien
III. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht
1. Fallfragen/Bearbeitungshinweise
2. Erfassen des Sachverhalts
3. Auffinden der richtigen Normen
4. Subsumtion
5. Lösungsskizze
6. Ausformulierung der Klausur
7. Gutachten- oder Urteilsstil?
B. Fallsammlung
Arbeitnehmereigenschaft
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall 1
Vertiefungsfall 2
Zusammenfassung
Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Zusammenfassung
Anfechtung eines Arbeitsvertrags
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall
Zusammenfassung
Vergütung ohne Arbeitsleistung (Wegerisiko)
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vergütung ohne Arbeitsleistung (§ 326 II BGB)
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Vergütung ohne Arbeitsleistung (Betriebsrisikolehre, § 615 S. 3 BGB)
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Vertiefung
Vertiefungsfall
Musterlösung
Zusammenfassung
Vergütung ohne Arbeitsleistung (§ 616 BGB)
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Zusammenfassung
Vergütung ohne Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Vertiefungsfall
Lösungsskizze
Vergütung ohne Arbeitsleistung (Annahmeverzug)
Einstiegsfall
Worum geht es
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Vertiefungsfall
Zusammenfassung
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Vertiefungsfall 1
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall 2
Worum geht es?
Vertiefungsfall 3
Worum geht es?
Zusammenfassung
Außerordentliche Kündigung
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall 1
Worum geht es?
Lösungsskizze
Vertiefungsfall 2
Worum geht es?
Zusammenfassung
Verhaltensbedingte Kündigung
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Zusammenfassung
Personenbedingte Kündigung
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefung
Zusammenfassung
Betriebsbedingte Kündigung
Einstiegsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Vertiefungsfall
Worum geht es?
Lösungsskizze
Musterlösung
Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
AG
Arbeitgeber
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Alt.
Alternative
AN
Arbeitnehmer
ArbG
Arbeitsgericht
ArbR
Arbeitsrecht
AU
Arbeitsunfähigkeit
BAG
Bundesarbeitsgericht
bEM
betriebliches Eingliederungsmanagement
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
d. h.
das heißt
EFZ
Entgeltfortzahlung
EFZG
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
EG
Europäische Gemeinschaft
ErfK
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EUR
Euro
f., ff.
folgend(e)
FK
Fahrlässigkeit
gem.
gemäß
GewO
Gewerbeordnung
ggf.
gegebenenfalls
ggü.
gegenüber
GG
Grundgesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
grds.
grundsätzlich
HGB
Handelsgesetzbuch
h. M.
herrschende Meinung
HS
Halbsatz
i. d. R.
in der Regel
i. S. d.
im Sinne des/der
i. V. m.
in Verbindung mit
KSchG
Kündigungsschutzgesetz
LAG
Landesarbeitsgericht
lt.
laut
MuSchG
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)
m. w. Nw.
mit weiteren Nachweisen
Nr.
Nummer
o. g.
oben genannt(e)
Reha
Rehabilitationsmaßnahme
S.
Seite
SGB
Sozialgesetzbuch
sog.
sogenannte
SV
Sachverhalt
u. a.
unter anderem
u. U.
unter Umständen
vgl.
vergleiche
wg.
wegen
z. B.
zum Beispiel
Literaturverzeichnis
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Hrsg. Müller-Glöge, Preis, Schmidt, Verlag C. H. Beck, 18. A. 2018, zitiert: ErfK/Bearbeiter
Bauer/Evers, Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierung – Ein Fass ohne Boden? NZA 2006, S. 893 ff
Fleiner-Gerster, Wie soll man Gesetze schreiben?, Verlag Haupt, 1985
Junker, Fälle zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 3. A. 2015
Kallwass/Abels, Privatrecht, Verlag Vahlen, 22. A. 2015
Kemper, Überleitungsgerechtigkeit bei Gebietsänderungen und sonstigen Änderungen im territorialen Geltungsbereich von Rechtsordnungen, Verlag Centaurus, 1992
Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, Verlag Vahlen, 9. A. 2018
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Verlag C. H. Beck, 77. A. 2018, zitiert: Palandt/ Bearbeiter
Radbruch, Rechtsphilosophie, K. F. Koehler Verlag, 5. A. 1956, bearbeitet nach dem Tode des Verfassers von Dr. Erik Wolf
Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 17. A. 2017, zitiert Schaub/Bearbeiter
Schwacke, Juristische Methodik, Verlag Kohlhammer, 5. A. 2010
Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, Verlag Dr. Otto Schmidt, 10. A. 2017, zitiert Tschöpe/Bearbeiter
Zippelius, Juristische Methodenlehre, Verlag C. H. Beck, 11. A. 2012
B. Fallsammlung
Bitte versuchen Sie, alle Sachverhalte ohne vorheriges Studium der Lösungshinweise zu bearbeiten. Je häufiger Sie Klausuren unter Prüfungsbedingungen schreiben, desto besser wird Ihnen dies in der Prüfung selbst gelingen.
Bitte machen Sie sich von dem Glauben bzw. der Hoffnung frei, in der Prüfung könnte ein Sachverhalt kommen, der exakt so in den Vorlesungen schon einmal besprochen worden ist. Sie werden zwar i. d. R. die entsprechende Klausurkonstellation kennen, z. B.:
► die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund,
► die betriebsbedingte Kündigung,
► ein Anfechtungsfall i. V. m. dem Fragerecht oder auch
► ein Fall aus der „Privilegierten Arbeiternehmerhaftung“.
Der Sachverhalt selbst wird Ihnen aber in den allermeisten Fällen nicht bekannt sein. Deshalb ist es einerseits wichtig, dass Sie gefestigte Kenntnisse in den Grundlagen des Arbeitsrechts haben. Diese Grundlagen werden in Band 1 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ dargestellt und im vorliegenden Band 2 vertieft. Andererseits müssen Sie aber auch in der Lage sein, Ihre Kenntnisse in der begrenzten Prüfungszeit umzusetzen. Ohne die bereits erwähnten handwerklichen Fähigkeiten wird dies selten gut gelingen.
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, werden bei den nachfolgenden Falllösungen detaillierte Überschriften verwendet. In der Prüfung müssen Sie entscheiden, ob Sie hierfür ausreichend Zeit haben. Im Zweifel lassen Sie die Überschriften weg, wenn die Verwendung eine Fertigstellung der Klausur gefährden könnte. Ansonsten fördern Überschriften die Übersichtlichkeit der Falllösung und ermöglichen Ihnen in der Klausur, schnell einen bestimmten Prüfungspunkt zu finden, wenn Sie diesen ggf. noch ergänzen möchten.
Arbeitnehmereigenschaft
Einstiegsfall
AG betreibt ein Fitnessstudio. Fitnesstrainer F leitet in dem Studio auf der Grundlage von Verträgen, die als „Freier Mitarbeitervertrag“ bezeichnet sind, Fitness-Workout-Kurse. Je nach Bedarf macht er auch Ernährungsberatung für die Mitglieder des Studios. Die Verträge haben eine Laufzeit von jeweils einem halben Jahr, das vereinbarte Honorar beträgt 30,00 EUR pro Stunde. F soll wöchentlich bis zu 16 Stunden Kurse leiten. Die konkrete Anzahl der von F erbrachten Stunden ergibt sich aus Anwesenheitslisten für die jeweiligen Kurse. Weiterhin enthält der Vertrag u. a. folgende Regelungen:
….
3. Der Auftragnehmer leitet die Sportkurse eigenverantwortlich und frei von Weisungen. Eine Vergütung erfolgt nur für tatsächlich geleistete Stunden.
4. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Kursen besteht nicht.
5. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit i. S. d. Einkommenssteuerrechts. Das Honorar unterliegt daher der Einkommenssteuer.
…
Die Räumlichkeiten für die Kurse stellt AG zur Verfügung. Hierfür hat F einen eigenen Schlüssel. Vereinzelt nimmt F auch an Besprechungen teil, in denen es um neue Kurse und das allgemeine Angebot des Studios geht.
F ist der Auffassung, er sei Arbeitnehmer und kein freier Mitarbeiter. Ist die Auffassung zutreffend?
Worum geht es?
Der Fall behandelt die Abgrenzung von Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter. Arbeitnehmer ist nach der Rechtsprechung des BAG, wer
„… aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen. Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB). Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Letztlich kommt es für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, auf eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls an.“23
Während Generationen von Studierenden diese Definition früher auswendig lernen mussten, können Sie nunmehr für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft auf § 611a I BGB zurückgreifen. Dieser enthält zwar keine Legaldefinition für einen Arbeitnehmer, beschreibt aber die Voraussetzungen für einen Arbeitsvertrag. Wenn Sie den Wortlaut des § 611a I BGB lesen, werden Sie feststellen, dass die Tatbestandsmerkmale nahezu wortgleich mit der vorstehenden Definition sind.
Klausurtipp
Wie können Sie in die Klausur „einsteigen“? Denken Sie daran, dass ein zutreffend formulierter Obersatz zugleich in die weitere Prüfung einleitet. Zur Formulierung des Obersatzes können Sie in den meisten Fällen die Klausurfrage nutzen.
Die Klausurfrage „Ist die Auffassung zutreffend“ kann z. B. zu folgendem Obersatz führen:
Die Auffassung des F ist zutreffend, wenn zwischen ihm und AG ein Arbeitsverhältnis gemäß § 611a I BGB besteht.
Sodann können Sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 611a I BGB prüfen. Für die Frage, ob F im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann, können Sie zusätzlich auf § 84 I 2 HGB zurückgreifen. Dort ist beschrieben, unter welchen Voraussetzungen jemand selbstständig ist. Die Subsumtionstätigkeit besteht dann (nur noch) aus der Prüfung, welche Tatbestandsmerkmale des § 611a I BGB nach den Sachverhaltsangaben erfüllt sind. Da einige Angaben im Sachverhalt für und einige gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, wägen Sie diese im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände ab.
Lösungsskizze
Arbeitsverhältnis (+), wenn Voraussetzungen des § 611a I BGB erfüllt sind
I. Privatrechtlicher Vertrag
(+), kein öffentlich-rechtlicher Vertrag
II. Im Dienste eines anderen
(+), unabhängig davon, ob F Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist
III. Weisungsgebundenheit
► kein AN, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und Arbeitszeit bestimmen kann, § 84 I 2 HGB, § 611a I 3 BGB
►