ARBEITSRECHT effektiv Band 2 - Prof. Dr. Jürgen Kemper - E-Book

ARBEITSRECHT effektiv Band 2 E-Book

Prof. Dr. Jürgen Kemper

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Beschreibung

Die Reihe "ARBEITSRECHT effektiv" konzentriert sich auf die klausurrelevanten Themen des Individualarbeitsrechts. Die Schriftenreihe zeichnet sich durch eine klar strukturierte Wissensvermittlung aus. Band 2 "Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht" richtet sich insbesondere an Studierende des Studiengangs "Wirtschaftsrecht", ist aber im gleichen Maße für Studierende der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder auch für die Masterstudiengänge Human Resources Management und Personal und Arbeit geeignet. Die Fallsammlung behandelt die klausurrelevanten Themen des Individualarbeitsrechts. Einstiegsfälle erläutern zunächst die Grundlagen der jeweiligen Problematik. In Vertiefungsfällen wird das erworbene Wissen erweitert und gefestigt. Zahlreiche Tipps zu den "handwerklichen" Anforderungen an Klausuren helfen bei der Anwendung des erlernten Stoffs. Das Werk ist daher besonders zur schnellen und effektiven Vorbereitung auf Prüfungen in arbeitsrechtlichen Einführungs- und Vertiefungsveranstaltungen geeignet.

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Prof. Dr. Jürgen Kemper

ARBEITSRECHT effektiv Band 2

Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht

Prof. Dr. Kemper war über 20 Jahre als Repetitor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seit 2010 lehrt er an der Hochschule Hof Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.

© 2021 Prof. Dr. Jürgen Kemper

Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

 

Paperback

978-3-7469-3883-7

Hardcover

978-3-7469-3884-4

E-Book

978-3-347-22054-6

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Prof. Dr. Jürgen Kemper

ARBEITSRECHT effektiv Band 2

Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht

Grundlagen- und Vertiefungsfälle mit Formulierungshilfen, Lösungsskizzen und Musterlösungen

VORWORT

Klausuren schreiben ist zu einem großen Teil Handwerk. Je öfter Sie zu Übungszwecken Klausuren schreiben, desto weniger müssen Sie sich in der Prüfung um Aufbau, Zeiteinteilung oder andere handwerkliche Fragen kümmern. Der vorliegende Band 2 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ ergänzt den Band 1 „Einführung in das Arbeitsrecht“, enthält aber auch zahlreiche Sachverhalte, die über das Niveau einer Einführungsveranstaltung hinausgehen. Die Fallsammlung kann Sie also durch Ihr gesamtes Studium begleiten. Mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden können Sie die klausurmäßige Umsetzung und Anwendung des erworbenen Wissens trainieren.

Die Einstiegsfälle spiegeln den Stoff wider, den Studierende im Grundlagenstudium des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ kennen müssen. Des Weiteren können Studierende der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder auch im Masterstudiengang Personal und Arbeit diese Fälle zum Klausurtraining für die Grundlagen des Individualarbeitsrechts nutzen. Die Vertiefungsfälle eignen sich für Studierende höherer Semester, z. B. im Vertiefungswahlbereich Personal des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ oder in den Masterstudiengängen „Human Resources Management“ bzw. „Personal und Arbeit“.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher bzw. sonstiger Sprachformen verzichtet. Soweit möglich, wird die in den jeweiligen Gesetzen enthaltene Bezeichnung verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

Das Werk wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Sollten Sie dennoch Fehler oder Unrichtigkeiten feststellen, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Auch Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einführung

I. Die Arbeit mit dieser Fallsammlung

1. Das Handwerk

2. Verständnis der Grundlagen und Strukturen

3. Aufbau der Fallsammlung

a. Einstiegsfall

b. Worum geht es?

c. Lösungsskizze

d. Musterlösung

e. Vertiefung

f. Zusammenfassung

II. Die Arbeit mit dem Gesetz

1. Rechtsnormen

2. Auslegungsmethoden

a. Grammatikalische Auslegung

b. Systematische Auslegung

c. Historische Auslegung

d. Teleologische Auslegung

3. Analogien

III. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

1. Fallfragen/Bearbeitungshinweise

2. Erfassen des Sachverhalts

3. Auffinden der richtigen Normen

4. Subsumtion

5. Lösungsskizze

6. Ausformulierung der Klausur

7. Gutachten- oder Urteilsstil?

B. Fallsammlung

Arbeitnehmereigenschaft

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall 1

Vertiefungsfall 2

Zusammenfassung

Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Zusammenfassung

Anfechtung eines Arbeitsvertrags

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall

Zusammenfassung

Vergütung ohne Arbeitsleistung (Wegerisiko)

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vergütung ohne Arbeitsleistung (§ 326 II BGB)

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Vergütung ohne Arbeitsleistung (Betriebsrisikolehre, § 615 S. 3 BGB)

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Vertiefung

Vertiefungsfall

Musterlösung

Zusammenfassung

Vergütung ohne Arbeitsleistung (§ 616 BGB)

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Zusammenfassung

Vergütung ohne Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Vertiefungsfall

Lösungsskizze

Vergütung ohne Arbeitsleistung (Annahmeverzug)

Einstiegsfall

Worum geht es

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Vertiefungsfall

Zusammenfassung

Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Vertiefungsfall 1

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall 2

Worum geht es?

Vertiefungsfall 3

Worum geht es?

Zusammenfassung

Außerordentliche Kündigung

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall 1

Worum geht es?

Lösungsskizze

Vertiefungsfall 2

Worum geht es?

Zusammenfassung

Verhaltensbedingte Kündigung

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Zusammenfassung

Personenbedingte Kündigung

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefung

Zusammenfassung

Betriebsbedingte Kündigung

Einstiegsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Vertiefungsfall

Worum geht es?

Lösungsskizze

Musterlösung

Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

AG

Arbeitgeber

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Alt.

Alternative

AN

Arbeitnehmer

ArbG

Arbeitsgericht

ArbR

Arbeitsrecht

AU

Arbeitsunfähigkeit

BAG

Bundesarbeitsgericht

bEM

betriebliches Eingliederungsmanagement

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

d. h.

das heißt

EFZ

Entgeltfortzahlung

EFZG

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

EG

Europäische Gemeinschaft

ErfK

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro

f., ff.

folgend(e)

FK

Fahrlässigkeit

gem.

gemäß

GewO

Gewerbeordnung

ggf.

gegebenenfalls

ggü.

gegenüber

GG

Grundgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

grds.

grundsätzlich

HGB

Handelsgesetzbuch

h. M.

herrschende Meinung

HS

Halbsatz

i. d. R.

in der Regel

i. S. d.

im Sinne des/der

i. V. m.

in Verbindung mit

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

lt.

laut

MuSchG

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)

m. w. Nw.

mit weiteren Nachweisen

Nr.

Nummer

o. g.

oben genannt(e)

Reha

Rehabilitationsmaßnahme

S.

Seite

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte

SV

Sachverhalt

u. a.

unter anderem

u. U.

unter Umständen

vgl.

vergleiche

wg.

wegen

z. B.

zum Beispiel

Literaturverzeichnis

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Hrsg. Müller-Glöge, Preis, Schmidt, Verlag C. H. Beck, 18. A. 2018, zitiert: ErfK/Bearbeiter

Bauer/Evers, Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierung – Ein Fass ohne Boden? NZA 2006, S. 893 ff

Fleiner-Gerster, Wie soll man Gesetze schreiben?, Verlag Haupt, 1985

Junker, Fälle zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 3. A. 2015

Kallwass/Abels, Privatrecht, Verlag Vahlen, 22. A. 2015

Kemper, Überleitungsgerechtigkeit bei Gebietsänderungen und sonstigen Änderungen im territorialen Geltungsbereich von Rechtsordnungen, Verlag Centaurus, 1992

Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, Verlag Vahlen, 9. A. 2018

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Verlag C. H. Beck, 77. A. 2018, zitiert: Palandt/ Bearbeiter

Radbruch, Rechtsphilosophie, K. F. Koehler Verlag, 5. A. 1956, bearbeitet nach dem Tode des Verfassers von Dr. Erik Wolf

Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 17. A. 2017, zitiert Schaub/Bearbeiter

Schwacke, Juristische Methodik, Verlag Kohlhammer, 5. A. 2010

Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, Verlag Dr. Otto Schmidt, 10. A. 2017, zitiert Tschöpe/Bearbeiter

Zippelius, Juristische Methodenlehre, Verlag C. H. Beck, 11. A. 2012

B. Fallsammlung

Bitte versuchen Sie, alle Sachverhalte ohne vorheriges Studium der Lösungshinweise zu bearbeiten. Je häufiger Sie Klausuren unter Prüfungsbedingungen schreiben, desto besser wird Ihnen dies in der Prüfung selbst gelingen.

Bitte machen Sie sich von dem Glauben bzw. der Hoffnung frei, in der Prüfung könnte ein Sachverhalt kommen, der exakt so in den Vorlesungen schon einmal besprochen worden ist. Sie werden zwar i. d. R. die entsprechende Klausurkonstellation kennen, z. B.:

► die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund,

► die betriebsbedingte Kündigung,

► ein Anfechtungsfall i. V. m. dem Fragerecht oder auch

► ein Fall aus der „Privilegierten Arbeiternehmerhaftung“.

Der Sachverhalt selbst wird Ihnen aber in den allermeisten Fällen nicht bekannt sein. Deshalb ist es einerseits wichtig, dass Sie gefestigte Kenntnisse in den Grundlagen des Arbeitsrechts haben. Diese Grundlagen werden in Band 1 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ dargestellt und im vorliegenden Band 2 vertieft. Andererseits müssen Sie aber auch in der Lage sein, Ihre Kenntnisse in der begrenzten Prüfungszeit umzusetzen. Ohne die bereits erwähnten handwerklichen Fähigkeiten wird dies selten gut gelingen.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, werden bei den nachfolgenden Falllösungen detaillierte Überschriften verwendet. In der Prüfung müssen Sie entscheiden, ob Sie hierfür ausreichend Zeit haben. Im Zweifel lassen Sie die Überschriften weg, wenn die Verwendung eine Fertigstellung der Klausur gefährden könnte. Ansonsten fördern Überschriften die Übersichtlichkeit der Falllösung und ermöglichen Ihnen in der Klausur, schnell einen bestimmten Prüfungspunkt zu finden, wenn Sie diesen ggf. noch ergänzen möchten.

Arbeitnehmereigenschaft

Einstiegsfall

AG betreibt ein Fitnessstudio. Fitnesstrainer F leitet in dem Studio auf der Grundlage von Verträgen, die als „Freier Mitarbeitervertrag“ bezeichnet sind, Fitness-Workout-Kurse. Je nach Bedarf macht er auch Ernährungsberatung für die Mitglieder des Studios. Die Verträge haben eine Laufzeit von jeweils einem halben Jahr, das vereinbarte Honorar beträgt 30,00 EUR pro Stunde. F soll wöchentlich bis zu 16 Stunden Kurse leiten. Die konkrete Anzahl der von F erbrachten Stunden ergibt sich aus Anwesenheitslisten für die jeweiligen Kurse. Weiterhin enthält der Vertrag u. a. folgende Regelungen:

….

3. Der Auftragnehmer leitet die Sportkurse eigenverantwortlich und frei von Weisungen. Eine Vergütung erfolgt nur für tatsächlich geleistete Stunden.

4. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Kursen besteht nicht.

5. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit i. S. d. Einkommenssteuerrechts. Das Honorar unterliegt daher der Einkommenssteuer.

Die Räumlichkeiten für die Kurse stellt AG zur Verfügung. Hierfür hat F einen eigenen Schlüssel. Vereinzelt nimmt F auch an Besprechungen teil, in denen es um neue Kurse und das allgemeine Angebot des Studios geht.

F ist der Auffassung, er sei Arbeitnehmer und kein freier Mitarbeiter. Ist die Auffassung zutreffend?

Worum geht es?

Der Fall behandelt die Abgrenzung von Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter. Arbeitnehmer ist nach der Rechtsprechung des BAG, wer

„… aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen. Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB). Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Letztlich kommt es für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, auf eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls an.“23

Während Generationen von Studierenden diese Definition früher auswendig lernen mussten, können Sie nunmehr für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft auf § 611a I BGB zurückgreifen. Dieser enthält zwar keine Legaldefinition für einen Arbeitnehmer, beschreibt aber die Voraussetzungen für einen Arbeitsvertrag. Wenn Sie den Wortlaut des § 611a I BGB lesen, werden Sie feststellen, dass die Tatbestandsmerkmale nahezu wortgleich mit der vorstehenden Definition sind.

Klausurtipp

Wie können Sie in die Klausur „einsteigen“? Denken Sie daran, dass ein zutreffend formulierter Obersatz zugleich in die weitere Prüfung einleitet. Zur Formulierung des Obersatzes können Sie in den meisten Fällen die Klausurfrage nutzen.

Die Klausurfrage „Ist die Auffassung zutreffend“ kann z. B. zu folgendem Obersatz führen:

Die Auffassung des F ist zutreffend, wenn zwischen ihm und AG ein Arbeitsverhältnis gemäß § 611a I BGB besteht.

Sodann können Sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 611a I BGB prüfen. Für die Frage, ob F im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann, können Sie zusätzlich auf § 84 I 2 HGB zurückgreifen. Dort ist beschrieben, unter welchen Voraussetzungen jemand selbstständig ist. Die Subsumtionstätigkeit besteht dann (nur noch) aus der Prüfung, welche Tatbestandsmerkmale des § 611a I BGB nach den Sachverhaltsangaben erfüllt sind. Da einige Angaben im Sachverhalt für und einige gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, wägen Sie diese im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände ab.

Lösungsskizze

Arbeitsverhältnis (+), wenn Voraussetzungen des § 611a I BGB erfüllt sind

I. Privatrechtlicher Vertrag

(+), kein öffentlich-rechtlicher Vertrag

II. Im Dienste eines anderen

(+), unabhängig davon, ob F Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist

III. Weisungsgebundenheit

► kein AN, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und Arbeitszeit bestimmen kann, § 84 I 2 HGB, § 611a I 3 BGB

►