ARBEITSRECHT effektiv Band 1 - Prof. Dr. Jürgen Kemper - E-Book

ARBEITSRECHT effektiv Band 1 E-Book

Prof. Dr. Jürgen Kemper

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Beschreibung

Die Reihe "ARBEITSRECHT effektiv" konzentriert sich auf die klausurrelevanten Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Der vorliegende Band 1 "Einführung in das Arbeitsrecht" richtet sich insbesondere an Studierende des Studiengangs "Wirtschaftsrecht". Er dient der schnellen und effektiven Vorbereitung auf Prüfungen in arbeitsrechtlichen Einführungsveranstaltungen. Band 1 dient im gleichen Maße der Prüfungsvorbereitung für Studierende der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Internationales Management oder auch Masterstudiengänge Personal und Arbeit. Die Schriftenreihe zeichnet sich durch eine klar strukturierte Wissensvermittlung aus. Zur ersten Orientierung werden zunächst die Lerninhalte beschrieben. Es folgt die Vermittlung des Grundlagenwissens. Hierauf aufbauend wird das so erworbene Grundverständnis vertieft und mit bereits vorhandenen Kenntnissen vernetzt. Da Ziel eines jeden Studiums nicht die sinnentleerte Anhäufung von Wissen ist, werden auch Bezüge des Erlernten zur Praxis aufgezeigt. Die klausurrelevantesten Inhalte werden sodann zusammengefasst. Abschließend kann anhand von Wiederholungsfragen geprüft werden, ob das erworbene Wissen tatsächlich "sitzt".

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Prof. Dr. Jürgen Kemper

Arbeitsrecht effektivBand 1

Einführung in das Arbeitsrecht

Prof. Dr. Jürgen Kemper

Arbeitsrecht effektiv Band 1

Einführung in das Arbeitsrecht

- Grundlagen des Individualarbeitsrechts -

© 2021 Prof. Dr. Jürgen Kemper

Autor: Prof. Dr. Jürgen Kemper

Verlag & Druck:

tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

Paperback    978-3-7469-3310-8

Hardcover    978-3-7469-3311-5

E-Book         978-3-347-22052-2

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Vorwort

Das Arbeitsrecht ist eines der spannendsten und vielfältigsten Rechtsgebiete. Im Arbeitsrecht zeigen sich wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen. Für den Studierenden bietet es den unschätzbaren Vorteil, dass man sich auch ohne große Vorkenntnisse unter den meisten Problemen etwas vorstellen kann. Im Kreditsicherungsrecht wird man vermutlich zunächst einmal wenig zur sog. „forderungsentkleideten Hypothek“ sagen können, jedenfalls aber von einer Lösung der Problematik oder auch nur von einer vertretbaren Auffassung weit entfernt sein. Das ist im Arbeitsrecht in den meisten Bereichen anders. So hat wohl zur Frage, ob ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach 20 Jahren beanstandungsfreier Tätigkeit fristlos kündigen kann, weil der Arbeitnehmer eine dem Arbeitgeber gehörende Sache im Wert von 2,00 EUR entwendet hat, jeder eine eigene Meinung.

Das vorliegende Buch soll Ihnen dabei helfen, ein Grundverständnis für die wichtigsten Fragestellungen des Individualarbeitsrechts zu entwickeln. Dieses Grundverständnis ist notwendig, um auch unbekannte Probleme in vertretbarer Weise lösen zu können. „Einführung in das Arbeitsrecht“ enthält den Stoff, den Studierende im Grundlagenstudium des Studiengangs „Wirtschaftsrecht“ kennen müssen. Des Weiteren können Studierende der Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Internationales Management oder auch im Masterstudiengang Personal und Arbeit das Skript zum Einstieg in das Individualarbeitsrecht nutzen.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher bzw. sonstiger Sprachformen verzichtet. Soweit möglich, wird die in den jeweiligen Gesetzen enthaltene Bezeichnung verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

I. Die Arbeit mit diesem Skript

1. Lernziele

2. Grundlagen/Strukturen

3. Vertiefung

4. Vernetzung/Praxisbezug

5. Zusammenfassung

6. Wiederholungsfragen

II. Die Bedeutung von Vorlesungen

III. Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

1. Fallfragen/Bearbeitungshinweise

2. Erfassen des Sachverhalts

3. Auffinden der richtigen Normen

4. Subsumtion

5. Lösungsskizze

6. Ausformulierung der Klausur

7. Gutachten- oder Urteilsstil?

B. Begriffsbestimmungen

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

III. Vertiefung

IV. Vernetzung und Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

C. Geschichte des Arbeitsrechts

D. Rechtsquellen des Arbeitsrechts

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

E. Die wichtigsten Beteiligten/Parteien im Arbeitsrecht

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Arbeitgeber

2. Arbeitnehmer

3. Betriebsräte

4. Gewerkschaften

5. Arbeitgeberverbände

III. Vertiefung

1. Arbeitgeber

2. Arbeitnehmer

3. Leiharbeitnehmer

IV. Vernetzung/Praxisbezug

1. Arbeitgeber

2. Arbeitnehmer

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

F. Das Zustandekommen von Arbeitsverträgen

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Das Anbahnungsverhältnis

2. Das AGG

a. Einführung

b. Die Stellenausschreibung

c. Das Vorstellungsgespräch

3. Abschluss des Arbeitsvertrags

III. Vertiefung

1. Die Stellenausschreibung

2. Das Vorstellungsgespräch

3. Das Nachweisgesetz - 27 -

IV. Vernetzung und Praxisbezug

1. Schadensersatz-, Entschädigungsansprüche

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

G. Mängel beim Abschluss von Arbeitsverträgen

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

H. Der wesentliche Inhalt von Arbeitsverträgen

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Grenzen arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung

2. Haupt- und Nebenpflichten

3. Die wichtigsten Inhalte von Arbeitsverträgen

a. Parteien

b. Beginn des Arbeitsverhältnisses

c. Probezeit

d. Tätigkeitsbeschreibung und Versetzungsklauseln

e. Arbeitszeit

f. Vergütung

g. Urlaub

h. Nebentätigkeiten

i. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

j. Ausschlussfristen

k. Schriftformklauseln

III. Vertiefung

1. Parteien

2. Probezeit

3. Versetzungsklauseln

4. Arbeitszeit

5. Vergütung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

I. Vergütung ohne Arbeitsleistung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. „Kein Lohn ohne Arbeit“

2. Ausnahmen vom Grundsatz

III. Vertiefung

1. Unmöglichkeit (Wegerisiko)

2. Entgeltfortzahlungsgesetz

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

J. Haftung des Arbeitnehmers

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Einführung und Begriffe

2. Anspruchsgrundlagen

3. Die Haftungsprivilegierung

III. Vertiefung

1. Dogmatische Grundlagen

2. Abwägungsgesichtspunkte

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

K. Überblick über Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

I. Lernziele

1. Arten der Beendigung

2. Unterscheidung außerordentliche/ordentliche Kündigung

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

L. Allgemeine Voraussetzungen für eine Kündigung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

2. Betriebsratsanhörung

3. Besonderer Kündigungsschutz

4. Fiktion der Wirksamkeit der Kündigung, (§ 13 I 2 KSchG) §§ 4 S. 1, 7 KSchG

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

M. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 626 B

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Prüfungsschema außerordentliche Kündigung

2. Prüfungssystematik des § 626 I BGB

a. Zweistufige Prüfung des wichtigen Grundes

b. Abmahnung

c. Kündigungserklärungsfrist, § 626 II BGB

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

N. Überblick über die ordentliche Kündigung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Kündigungsarten

2. Anwendbarkeit des KSchG

a. Persönlicher Anwendungsbereich, § 1 I KSchG

b. Sachlicher Anwendungsbereich, § 23 KSchG

3. Kündigungsfristen

III. Zusammenfassung

IV. Wiederholungsfragen

O. Verhaltensbedingte Kündigung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Prüfungsschema verhaltensbedingte Kündigung

2. Einzelheiten zur verhaltensbedingten Kündigung

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

P. Personenbedingte Kündigung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Prüfungsschema ordentliche personenbedingte Kündigung, § 1 I, II KSchG

2. Einzelheiten zur personenbedingten Kündigung

III. Vertiefung

IV. Vernetzung//Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

Q. Betriebsbedingte Kündigung

I. Lernziele

II. Grundlagen/Strukturen

1. Prüfungsschema ordentliche betriebsbedingte Kündigung, § 1 I, II, III KSchG

2. Einzelheiten zur betriebsbedingten Kündigung

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

R. Grundlagen des Arbeitsgerichtsverfahrens

I. Lernziele

II. Grundlagen

III. Vertiefung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

VI. Wiederholungsfragen

Anhang 1Prüfungsschemata

Prüfungsschema Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG

Prüfungsschema außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund § 626 BGB

Prüfungsschema ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, § 1 I, II KSchG

Prüfungsschema ordentliche personenbedingte Kündigung, § 1 I, II KSchG

Prüfungsschema ordentliche betriebsbedingte Kündigung, § 1 I, II, III KSchG

Anhang 2Antworten zu Wiederholungsfragen

Abkürzungsverzeichnis

AG

Arbeitgeber

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Alt.

Alternative

AN

Arbeitnehmer

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbZG

Arbeitszeitgesetz

Art.

Artikel

AÜG

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

BAG

Bundesarbeitsgericht

BBiG

Berufsbildungsgesetz

BEEG

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeseltern- und Elternzeitgesetz)

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetz

BGH

Bundesgerichtshof

BurlG

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

DGB

Deutscher Gewerkschaftsbund

d. h.

das heißt

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

EFZG

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

EG

Europäische Gemeinschaft

ErfK

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro

f., ff.

folgend(e)

GewO

Gewerbeordnung

gfl.

gegebenenfalls

GG

Grundgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

grds.

grundsätzlich

HGB

Handelsgesetzbuch

HS

Halbsatz

i. d. R.

in der Regel

IG

Industriegewerkschaft (Metall)

i. S. d.

im Sinne des

i. V. m.

in Verbindung mit

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LKW

Lastkraftwagen

MiLoG

Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)

MuSchG

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)

m. w. Nw.

mit weiteren Nachweisen

NachwG

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz)

Nr.

Nummer

o. g.

oben genannt

S.

Seite

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte

StGB

Strafgesetzbuch

TV

Tarifvertrag

TVG

Tarifvertragsgesetz

TzBfG

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

u. a.

unter anderem

u. U.

unter Umständen

ver.di

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

vgl.

vergleiche

z. B.

zum Beispiel

ZPO

Zivilprozessordnung

Literaturverzeichnis

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Hrsg. Müller-Glöge, Preis, Schmidt, Verlag C. H. Beck, 18. A. 2018, zitiert: ErfK/Bearbeiter

Junker, Fälle zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 3. A. 2015 Kallwass/Abels, Privatrecht, Verlag Vahlen, 22. A., 2015

Kittner/Zwanziger/Deinert, Heuschmidt, Arbeitsrecht, Handbuch für die Praxis, Bund-Verlag, 9. A. 2017, zitiert: Kittner/Zwanziger/ Bearbeiter Kütt-

ner, Personalhandbuch 2018, Verlag C. H. Beck,

Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, Verlag Vahlen, 9. A. 2018

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Verlag C. H. Beck, 77.A. 2018, zitiert: Palandt/Bearbeiter

Schwacke, Juristische Methodik, Verlag Kohlhammer, 5. A. 2010

Zippelius, Juristische Methodenlehre, Verlag C. H. Beck, 11. A. 2012

A. Einleitung

I. Die Arbeit mit diesem Skript

Welche Lernmethode die effektivste ist, um sich den Inhalt dieses Skripts anzueignen, muss jeder für sich selbst herausfinden. Nach meinen Erfahrungen setzt effektives und effizientes Lernen und Behalten aber meist voraus, sich mehrfach und vor allem eigenständig mit dem Stoff auseinanderzusetzen bzw. zu beschäftigen. Ziel des Studiengangs Wirtschaftsrecht ist es u. a., aufgrund des erworbenen Wissens in der Lage zu sein, praxisrelevante Rechtsfragen angemessen beantworten zu können. Niemand kann heute mehr alle Einzelprobleme auch nur eines einzigen Rechtsgebiets kennen. Daher sollte man nicht den Fehler machen, sich den - möglicherweise - prüfungsrelevanten Stoff ausschließlich in Form einer „Lernbulimie“1 anzueignen. Wichtig ist es vielmehr, die Strukturen und Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebiets zu verstehen. Dann werden Sie auch in der Lage sein, sich schnell in vertiefende Themen einzuarbeiten und unbekannte Probleme in einer Klausur jedenfalls befriedigend lösen zu können.

Diesen Grundgedanken folgend ist jedes Kapitel2 des Skripts gleich aufgebaut:

1. Lernziele

Zunächst wird erläutert, was die Lernziele der jeweiligen „Arbeitseinheit“ sind. Was sollten Sie am Ende des Kapitels wissen? Anhand der Beschreibung der Lerninhalte sollten Sie sich, bevor Sie weiterlesen, stets folgende Fragen stellen:

► Habe ich bereits Vorkenntnisse zum Thema?

► Was könnten die wichtigsten Grundsätze der angesprochenen Probleme sein?

► Kenne ich eine solche oder ähnliche Fragestellung bereits aus anderen Zusammenhängen?

Machen Sie sich hierzu einige Stichpunkte und vergleichen diese nach dem Durcharbeiten des jeweiligen Kapitels mit dem Erlernten.

2. Grundlagen/Strukturen

Anschließend werden die Grundlagen und Strukturen des jeweiligen Themas, Problems oder Teilgebiets erläutert. Verstehen Sie diese Grundlagen nicht, werden Sie vielleicht mittels „Einpaukens“ von Einzelproblemen in der Lage sein, eine Klausur (irgendwie) zu bestehen. Sie werden aber nicht fähig sein, komplexere Fragestellungen zu lösen. Die Ausführungen in diesem Gliederungspunkt sind aber auch für diejenigen geeignet, die lediglich einen kurzen Überblick über die Materie erhalten möchten.

3. Vertiefung

Ausgehend von den Grundstrukturen werden wir tiefer in den Stoff einsteigen. Hier ist teilweise auch „Auswendiglernen“ erforderlich. Meist werden Sie aber schon aufgrund des erworbenen Grundverständnisses in der Lage sein, die dargestellten Einzelprobleme jedenfalls in vertretbarer Weise zu lösen.

4. Vernetzung/Praxisbezug

Das so erworbene Wissen wird sodann mit den bei Ihnen bereits vorhandenen Kenntnissen verknüpft. Es werden, sofern vorhanden, Bezüge zu vergleichbaren Problemen - gfl. auch in anderen Rechtsgebieten - hergestellt. Hierdurch findet eine weitere Verankerung statt. Da das Ziel nicht die sinnentleerte Anhäufung von Wissen ist, wird in diesem Schritt auch der Bezug des Erlernten zur Praxis aufgezeigt.

5. Zusammenfassung

Die wichtigsten Inhalte des Erlernten werden nochmals zusammengefasst. Im Rahmen einer Wiederholung können Sie so schnell und effektiv prüfen, ob Sie den Stoff noch präsent haben.

6. Wiederholungsfragen

Abschließend können Sie anhand der am Ende eines jeden Kapitels aufgeführten Fragen prüfen, ob das erarbeitete Wissen tatsächlich „sitzt“.

II. Die Bedeutung von Vorlesungen

Der Besuch von Vorlesungen wird von einigen Studierenden als sinnlose „Zeitverschwendung“ angesehen. Den dort präsentierten Stoff könne man sich auch zu Hause mit einem Buch aneignen. Diese Auffassung ist in den meisten Fällen falsch. In Vorlesungen, insbesondere auch in seminaristischen Übungen, lernen Sie, anhand von Fällen das erworbene Wissen anzuwenden. Diese Anwendung müssen Sie üben - je öfter, desto besser. Die Umsetzung des Erlernten in Form von Fällen zwingt Sie dazu, selbst nachzudenken und nicht nur die Lösung zu l esen.

„Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.“ (Konfuzius)

Das gilt auch für das Schreiben von Klausuren, das zu einem großen Teil auch Handwerk ist. Handwerk kann und muss man lernen. Der Besuch von Vorlesungen hat zudem den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass Sie immer mit dem Gesetz arbeiten. Lesen Sie unbedingt jede Norm, die besprochen wird. Sie werden merken, dass sich vieles allein durch die Arbeit mit dem Gesetz lösen lässt.

Wer gute Noten erreichen will, für den wird der Besuch von Vorlesungen allerdings nicht ausreichen. Notwendig ist auch das Studium dazugehöriger Literatur und Rechtsprechung. Insbesondere das Lesen von Urteilen verbessert das Verständnis für die jeweiligen Probleme. Wenn Sie z. B. Urteile zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund lesen, werden Sie feststellen, dass diese i. d. R. identisch aufgebaut sind und sich in ihnen die Systematik der Prüfung des § 626 I BGB widerspiegelt.3

III. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

1. Fallfragen/Bearbeitungshinweise

Die typische arbeitsrechtliche Klausur fordert meist nicht die Beantwortung theoretischer Fragen oder die bloße Wiedergabe von Wissen, sondern die Bearbeitung und Lösung eines konkreten Sachverhalts. Eine solche Klausurgestaltung hat den Vorteil, dass durch das Verständnis für juristisches Arbeiten und Aufbautechniken eine Lösung auch dann gelingt, wenn der Sachverhalt unbekannt ist.4

Häufige Fragestellungen in arbeitsrechtlichen Klausuren sind:

“Hat die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?“5 „Ist die Kündigung wirksam?“

„Sie sind Leiterin der Personalabteilung. Prüfen Sie, ob das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden kann.“

„Hat… gegen … Anspruch auf…?“

„Wie wird das Gericht entscheiden?“

Auch wenn Ihnen andere Fragen viel interessanter erscheinen und Sie diese auch viel besser beantworten könnten - beantworten Sie nur die Fallfrage. Machen Sie keine ausschweifenden theoretischen Ausführungen zu Fragen, die nicht entscheidungserheblich (für die Lösung des Falls) sind. Aus der Fragestellung leiten sich vielfach auch Aufbau und anzuwendende Rechtsnormen ab. Neben Fällen können Teil der Klausurbearbeitung auch ergänzende Einzelfragen sein. Diese können Sie meist durch das für Klausurlösungen erworbene Wissen lösen.

2. Erfassen des Sachverhalts

Lesen Sie den Sachverhalt mindestens zweimal, besser dreimal. In komplexen Fällen sollten Sie eine Zeitschiene fertigen, aus der Sie den Ablauf der Geschehnisse mit einem Blick erfassen können. Während des Lesens des Sachverhalts sollten Sie sich bereits erste Ideen notieren. Der Sachverhalt darf grundsätzlich nicht verändert werden. Machen Sie also keine „Sachverhaltsquetsche“, d. h. biegen Sie sich den Sachverhalt nicht so hin, dass er auf das von Ihnen erworbene Wissen passt.

3. Auffinden der richtigen Normen

Haben Sie den Sachverhalt vollständig erfasst, bereitet das Auffinden der richtigen Normen meist kein großes Problem. Oft ergeben sich die anzuwendenden Normen bereits aus der Fallfrage selbst.

„Hat AG gegen AN Anspruch auf Schadensersatz?“6