ARBEITSRECHT effektiv Band 5 - Teilband 1 - Prof. Dr. Jürgen Kemper - E-Book

ARBEITSRECHT effektiv Band 5 - Teilband 1 E-Book

Prof. Dr. Jürgen Kemper

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Beschreibung

Die Reihe "ARBEITSRECHT effektiv" konzentriert sich auf die klausurrelevanten Themen des Arbeitsrechts, berücksichtigt aber auch die für eine Tätigkeit im Arbeitsrecht notwendigen Kenntnisse praxisrelevanter Probleme. Die Schriftenreihe zeichnet sich durch eine klar strukturierte Wissensvermittlung aus. Band 5 "Grundlagen des Arbeitsrechts" geht über eine bloße Einführung in das Arbeitsrecht hinaus. Er stellt die notwendigen Bezüge zwischen dem allgemeinen Zivilrecht und den Besonderheiten des Arbeitsrechts dar. Hiervon ausgehend werden vertieft insbesondere die Parteien im Arbeitsrecht, der Inhalt von Arbeitsverträgen und die Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen behandelt. Darüber hinaus werden auch die Grundzüge des Arbeitnehmerüberlassungs- und des Befristungsrechts dargestellt. Zahlreiche Tipps zu den "handwerklichen" Anforderungen an Klausuren helfen bei Umsetzung des erlernten Wissens. Zudem werden stets auch die Beziehungen zur Praxis aufgezeigt. Dies erleichtert den Transfer von theoretischen Wissen in die praktische Anwendung. Das Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, ist aber im gleichen Maße für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsprivatrecht, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder auch für die Masterstudiengänge Human Resources Management und Personal und Arbeit geeignet. Ihnen bietet das Werk die Möglichkeit zur schnellen und effektiven Vorbereitung auf Prüfung im arbeitsrechtlichen Einführungs- und Vertiefungsveranstaltungen.

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Prof. Dr. Jürgen Kemper

ARBEITSRECHT effektivBand 5Teilband 1

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts

Prof. Dr. Kemper war über 20 Jahre als Repetitor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seit 2010 lehrt er an der Hochschule Hof Arbeitsrecht und Wirtschaftsprivatrecht.

© 2020 Prof. Dr. Jürgen Kemper

Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

978-3-347-02804-3 (Paperback)

978-3-347-02805-0 (Hardcover)

978-3-347-02806-7 (e-Book)

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

VORWORT

Band 1 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ (Einführung in das Arbeitsrecht) dient der Vermittlung eines Grundverständnisses für die wichtigsten Fragestellungen des Individualarbeitsrechts. In Band 2 (Fallsammlung zum Individualarbeitsrecht) lernen Sie, diese Kenntnisse in klausurrelevanter Weise umzusetzen. Band 5 mit den Teilbänden 1 bis 3 steht inhaltlich zwischen den beiden vorgenannten Werken. Der vorliegende Band 5, Teilband 1, "Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts“, stellt zunächst die notwendigen Bezüge zwischen dem allgemeinen Zivilrecht und den Besonderheiten des Arbeitsrechts dar. Hiervon ausgehend werden vertieft die Parteien im Arbeitsrecht, das Zustandekommen von Arbeitsverträgen sowie die Problematik von Mängeln beim Abschluss eines Arbeitsvertrages behandelt. Band 5, Teilband 2, stellt den Inhalt von Arbeitsverträgen, die Problematik der Leistungsstörungen und die Haftungsverhältnisse im Arbeitsrecht dar. Band 5, Teilband 3, beschreibt die Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere das Kündigungsschutzrecht) und erläutert die Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens.

Wie in allen Bänden der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ helfen Ihnen auch im vorliegenden Band zahlreiche Tipps zu den "handwerklichen" Anforderungen an Klausuren bei der Umsetzung des erlernten Wissens. Zudem werden stets auch die Beziehungen zur Rechtswirklichkeit aufgezeigt. Dies erleichtert Ihnen den Transfer von theoretischem Wissen in die praktische Anwendung.

Das Buch richtet sich an Studierende des Studiengangs Wirtschaftsrecht, die das Wahl- bzw. Vertiefungsfach „Arbeitsrecht“ belegen. Auch Studierende der Rechtswissenschaften, der Betriebswirtschaft, des Internationalen Managements oder der verschiedenen Masterstudiengänge Personal und Arbeit können sich mit dem Werk auf Prüfungen im Arbeitsrecht vorbereiten.

Zur besseren Lesbarkeit verzichte ich auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher bzw. sonstiger Sprachformen. Soweit möglich, gebrauche ich die in den jeweiligen Gesetzen enthaltene Bezeichnung. Alle Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen.

Das Werk habe ich mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Sollten Sie dennoch Fehler oder Unrichtigkeiten feststellen, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Auch Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen.

Prof. Dr. Kemper

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Teil: Einführung

A. Die Arbeit mit diesem Werk

I. Das Handwerk

II. Aufbau des Werkes

B. Die Arbeit mit dem Gesetz

I. Rechtsnormen

II. Auslegungsmethoden

III. Analogien

C. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

I. Fallfragen/Bearbeitungshinweise

II. Erfassen des Sachverhalts

III. Auffinden der richtigen Normen

IV. Subsumtion

V. Lösungsskizze

VI. Ausformulierung der Klausur

VII. Gutachten- oder Urteilsstil?

2. Teil: Grundlagen des BGB

A. Einführung

B. Verhältnis Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

I. Das Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht

II. Vernetzung/Praxisbezug

III. Zusammenfassung

C. Struktur des BGB

I. Aufbau des BGB

II. Vernetzung/Praxisbezug

III. Zusammenfassung

D. Form von Rechtsgeschäften

I. Die Formvorschriften

II. Zweck von Formvorschriften

III. Voraussetzungen

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

E. Willensmängel/Anfechtung

I. Einführung

II. § 117 Abs. 1 BGB

III. § 117 Abs. 2 BGB

IV. § 119 Abs. 1 BGB

V. § 119 Abs. 2 BGB

VI. § 123 Abs. 1 BGB

VII. Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB

VIII. Anfechtungsgegner, § 143 Abs. 2 - 4 BGB

X. Rechtsfolgen der Anfechtung

XI. Vernetzung/Praxisbezug

XII. Zusammenfassung

F. Dienstvertrag, §§ 611 ff BGB

I. Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

II. Hauptpflichten

III. Nebenpflichten

IV. Vergütungsanspruch ohne Dienstleistung

V. Vernetzung/Praxisbezug

VI. Zusammenfassung

G. Leistungsstörungen

I. Unmöglichkeit der Dienstleistung

II. Schadensersatz

III. Vernetzung/Praxisbezug

IV. Zusammenfassung

H. Beendigung von Dienstverträgen

I. Regelungen zur Beendigung

II. Kündigungsfristen

III. Rechtsfolgen der Beendigung

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

3. Teil: Rechtsquellen des Arbeitsrechts

A. Einführung

B. Überblick

I. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen

II. Vernetzung/Praxisbezug

III. Zusammenfassung

4. Teil: Parteien/Beteiligte im Arbeitsrecht

A. Überblick

B. Arbeitnehmer und Arbeitgeber

I. Arbeitgeber

II. Arbeitnehmer

III. Vernetzung/Praxisbezug

IV. Zusammenfassung

C. Betriebsrat und Sprecherausschuss

D. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände

3. Teil: Zustandekommen von Arbeitsverträgen

A. Einführung

B. Anbahnungsverhältnis

I. Stellenausschreibung

II. Aufnahme von Vertragsverhandlungen

C. Bedeutung des AGG

I. Anwendungsbereich

II. Das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 AGG

III. Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG

IV. Indizwirkung des § 22 AGG

V. Rechtfertigungsgründe für Benachteiligungen

VI. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, § 15 AGG

VII. Vernetzung/Praxisbezug

VIII. Zusammenfassung

D. Abschluss des Arbeitsvertrages

I. Vorvertrag

II. Formfreiheit

III. Zustandekommen ohne Willenserklärungen

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

4. Teil: Mängel bei Abschluss des Arbeitsvertrages

A. Einführung

B. Die Anfechtung von Arbeitsverträgen

I. Vorstellungsgespräch und Anfechtung

II. Voraussetzungen des Anfechtungsrechts

IV. Rechtsfolgen der Anfechtung

V. Zusammenfassung

5. Teil: Zustandekommen von Arbeitsverträgen

A. Einführung

B. Anbahnungsverhältnis

I. Stellenausschreibung

II. Aufnahme von Vertragsverhandlungen

C. Bedeutung des AGG

I. Anwendungsbereich

II. Das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 AGG

III. Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG

IV. Indizwirkung des § 22 AGG

V. Rechtfertigungsgründe für Benachteiligungen

VI. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, § 15 AGG

VII. Vernetzung/Praxisbezug

VIII. Zusammenfassung

D. Abschluss des Arbeitsvertrages

I. Vorvertrag

II. Formfreiheit

III. Zustandekommen ohne Willenserklärungen

IV. Vernetzung/Praxisbezug

V. Zusammenfassung

6. Teil: Mängel bei Abschluss des Arbeitsvertrages

A. Einführung

B. Die Anfechtung von Arbeitsverträgen

I. Vorstellungsgespräch und Anfechtung

II. Voraussetzungen des Anfechtungsrechts

III. Rechtsfolgen der Anfechtung

V. Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

a. F.

alte Fassung

AG

Arbeitgeber

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Alt.

Alternative

AN

Arbeitnehmer

ArbG

Arbeitsgericht

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbRAktuell

Arbeitsrecht Aktuell

BAG

Bundesarbeitsgericht

BBiG

Berufsbildungsgesetz

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BV

Betriebsvereinbarung

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

d. h.

das heißt

EBRG

Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische-Betriebsräte-Gesetz)

EG

Europäische Gemeinschaft

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro

f., ff.

folgend(e)

gfl.

gegebenenfalls

GG

Grundgesetz

grds.

grundsätzlich

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

h. M.

herrschende Meinung

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HS

Halbsatz

i. d. R.

in der Regel

i. S. d.

im Sinne des/der

i. V. m.

in Verbindung mit

JuS

Juristische Schulung

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LG

Landgericht

LAG

Landesarbeitsgericht

MuSchG

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)

m. w. Nw.

mit weiteren Nachweisen

Nr.

Nummer

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

o. g.

oben genannt

OLG

Oberlandesgericht

PflegeZG

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz)

S.

Seite

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte

TV

Tarifvertrag

TzBfG

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

u. a.

unter anderem

u. U.

unter Umständen

vgl.

vergleiche

WissZeitVG

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)

z. B.

zum Beispiel

ZPO

Zivilprozessordnung

Literaturverzeichnis

Boecken/Joussen, Teilzeit- und Befristungsgesetz Handkommentar, Verlag Nomos, 6. A. 2019 (zitiert: Boecken/Joussen/Bearbeiter)

Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.), Betriebsverfassungsgesetz, Bund Verlag, 16. A. 2018 (zitiert: Däubler/Bearbeiter)

Düwell (Hrsg.), Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar, 5. A. 2018, Nomos Verlagsgesellschaft (zitiert: HaKo-BetrVG/Bearbeiter)

Düwell, Kittner, Klebe (Hrsg.), Betriebsverfassungsgesetz, 4. A. 2014, Nomos Verlagsgesellschaft (zitiert: DKK/Bearbeiter)

Bader, Fischermeier, Gallner u. a., Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 12. A. 2019, Verlag Luchterhand (ztiert: Bader/Bearbeiter, KR)

Frank/Heine, Crowdworker mit einem Fuß im Arbeitsrecht?, NZA 2020, S. 292 ff

Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, Verlag Vahlen, 29. A. 2018 (zitiert: Fitting)

Fleiner-Gerster, Wie soll man Gesetze schreiben?, Verlag Haupt, 1985

Germelmann, Matthes, Prütting, Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar, Verlag C. H. Beck, 9. A. 2017 (zitiert: Germelmann/Bearbeiter, ArbGG)

Heise, Agile Arbeit, Scrum und Crowdworking – New Work außerhalb des Arbeitsrechts?, NZA-Beilage 2019, S. 100 ff

Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger (Hrsg.), jurisPK-BGB, 9. A. Stand: 01.02.2020 (zitiert: Herberger/Bearbeiter, jurisPK-BGB)

Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.), AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Band 2, 2008, Deutscher Anwalt Verlag (zitiert: AnwK-ArbR/Bearbeiter)

Junker, Fälle zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 4. A. 2018

Kallwass/Abels, Privatrecht, Verlag Vahlen, 22. A., 2015

Kemper, Arbeitsrecht effektiv, Band 1, Einführung in das Arbeitsrecht, Verlag tredition, 2018

Kemper, Arbeitsrecht effektiv, Band 2, Fallsammlung, Verlag tredition, 2018

Kemper, Arbeitsrecht effektiv, Band 3, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Verlag tredition, 2019

Kemper, Arbeitsrecht effektiv, Band 4, Das Befristungsrecht, Verlag tredition, 2019

Kiel/Lunk/Oetker, Münchener Handbuch des Arbeitsrechts, Individualarbeitsrecht Band 1, Verlag C. H. Beck, 4. A. 2018 (zitiert: MüHdb ArbR/Bearbeiter)

Körlings, Das dritte Geschlecht und die diskriminierungsfreie Einstellung, NZA 2018, S. 282 ff

Langels. BGB AT 1, Die Rechtsgeschäftslehre, 1. Teilband, Eigenverlag, 7. A. 2017

Langels. BGB AT 2, Die Rechtsgeschäftslehre, 2. Teilband, Eigenverlag, 8. A. 2017

Lessmann, Die Irrtumsanfechtung nach BGB § 119, Die einzelnen Irrtumsarten dargestellt anhand von Fällen und Beispielen - Teil 1.2., JuS 1969, S. 478 ff

Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, Verlag Vahlen, 9. A. 2018

Müller-Glöge, Preis, Schmidt (Hrsg.), Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 20. A. 2020, (zitiert: ErfK/Bearbeiter)

Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Verlag C. H. Beck, 79. A. 2020 (zitiert: Palandt/Bearbeiter)

Payandeh, Rechtlicher Schutz vor rassistischer Diskriminierung, JuS 2020, S. 695 ff

Radbruch, Rechtsphilosophie, K. F. Koehler Verlag, 5. A. 1956, bearbeitet nach dem Tode des Verfassers von Dr. Erik Wolf

Richter, Die korrekte Berücksichtigung der Bewerbung behinderter Menschen, ArbRAktuell 2020, S. 129 ff

Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 18. A. 2019 (zitiert: Schaub/Bearbeiter)

Schaub/Koch, Arbeitsrecht von A-Z, Verlag C. H. Beck, 24. A. 2020

Schwab/Weth (Hrsg.), Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar, Verlag Otto Schmidt, 5. A. 2017 (zitiert: Schwab/Bearbeiter, ArbGG)

Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, Verlag Dr. Otto Schmidt, 10. A. 2017 (zitiert: Tschöpe/Bearbeiter)

Ulber, Arbeitszeiterfassung als Pflicht des Arbeitgebers – Die Folgen der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache CCOO, NZA 2019, S. 677 ff

Wedde, Arbeitsrecht, Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, Bund Verlag, 7. A. 2020 (zitiert: Wedde/Bearbeiter)

Zippelius, Juristische Methodenlehre, Verlag C. H. Beck, 11. A. 2012

1. Teil: Einführung

A. Die Arbeit mit diesem Werk

I. Das Handwerk

Welche Lernmethode die effektivste ist, um sich den Inhalt dieses Skripts anzueignen, muss jeder für sich selbst herausfinden. Nach meinen Erfahrungen setzt effektives und effizientes Lernen und Behalten aber meist voraus, sich mehrfach und vor allem eigenständig mit dem Stoff auseinanderzusetzen bzw. zu beschäftigen. Ziel eines juristischen Studiums, sei es an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) im Studiengang Wirtschaftsrecht oder an der Universität im Studium der Rechtswissenschaften, ist es u. a., aufgrund des erworbenen Wissens in der Lage zu sein, praxisrelevante Rechtsfragen angemessen beantworten zu können. Niemand kann heute noch alle Einzelprobleme auch nur eines einzigen Rechtsgebiets kennen. Daher sollten Sie nicht den Fehler machen, sich den mutmaßlich prüfungsrelevanten Stoff ausschließlich in Form einer „Lernbulimie“ anzueignen. Wichtig ist es vielmehr, die Strukturen und Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebiets zu verstehen. Dann werden Sie auch in der Lage sein, sich schnell in vertiefende Themen einzuarbeiten und unbekannte Probleme in einer Klausur jedenfalls befriedigend lösen zu können.

II. Aufbau des Werkes

Band 1 der Reihe „ARBEITSRECHT effektiv“ enthält die wichtigsten Grundlagen des Individualarbeitsrechts, die Sie in den ersten Semestern kennen müssen. In Band 2 lernen Sie die klausur- und prüfungsmäßige Anwendung dieser und weitergehender Kenntnisse, die Sie in höheren Semestern benötigen. Band 3 befasst sich mit dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Band 4 erläutert das Befristungsrecht.

Der vorliegende Band 5, Teilband 1, stellt die für ein vertieftes Verständnis des Individualarbeitsrechts wichtigen Verknüpfungen und Beziehungen zum „allgemeinen“ Bürgerlichen Recht dar. Denn bevor Sie sich mit Einzelproblemen des Arbeitsvertragsrechts befassen können, ist es notwendig, zumindest die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts zu kennen, die einen Bezug zum Arbeitsrecht haben. Dabei werden Sie auch, quasi nebenbei, schon einige Besonderheiten des Arbeitsrechts und deren Bezüge zur Praxis kennenlernen. Dieses Wissen erleichtert Ihnen das Verständnis für die „Eigenheiten“ arbeitsrechtlicher Sachverhalte.

Anschließend werden Sie sich Kenntnisse über die wichtigsten Parteien in arbeitsrechtlichen Sachverhalten, das Zustandekommen von Arbeitsverträgen und über die Frage, welche Rechtsfolgen bei sog. fehlerhaften bzw. faktischen Arbeitsverhältnissen eintreten, aneignen. Diese Ausführungen vertiefen die in Band 1 dargestellten Grundsätze und befähigen Sie gleichzeitig, die entsprechenden schwierigeren Fälle in Band 2 zu bearbeiten.1

Die oben bereits erwähnte Notwendigkeit, sich mehrfach und unter verschiedenen Aspekten mit dem Stoff befassen zu müssen, wird Ihnen durch den weiteren Aufbau des Skripts erleichtert. Die Kapitel folgen, soweit eine solche Darstellungsweise sinnvoll ist, stets derselben Grundstruktur.

1. Inhaltliche Darstellung

Zunächst werden i. d. R. die Grundlagen und Strukturen des jeweiligen Themas, Problems oder Teilgebiets erläutert. Verstehen Sie diese Grundlagen nicht, werden Sie vielleicht mittels „Einpaukens“ von Einzelproblemen in der Lage sein, eine Klausur (irgendwie) zu bestehen. Sie werden aber nicht fähig sein, komplexere Fragestellungen zu lösen. Dann werden wir tiefer in den Stoff einsteigen. Hier ist teilweise auch „Auswendiglernen“ erforderlich. Meist werden Sie aber schon aufgrund des erworbenen Grundverständnisses in der Lage sein, die dargestellten Einzelprobleme jedenfalls in vertretbarer Weise zu lösen.

2. Vernetzung/Praxisbezug

Das so erworbene Wissen wird mit den bei Ihnen bereits vorhandenen Kenntnissen verknüpft. Es werden, sofern vorhanden, Bezüge zu vergleichbaren Problemen - gfl. auch in anderen Rechtsgebieten - hergestellt. Hierdurch findet eine weitere Verankerung statt. Da das Ziel nicht die sinnentleerte Anhäufung von Wissen ist, wird in diesem Schritt auch der Bezug des Erlernten zur Praxis aufgezeigt.

3. Zusammenfassung

Die wichtigsten Inhalte des Erlernten werden nochmals zusammengefasst. So können Sie schnell und effektiv prüfen, ob Sie den Stoff präsent haben.

B. Die Arbeit mit dem Gesetz

Wer herausragende Noten bekommen möchte, muss sich mit den Grundlagen der juristischen Methodenlehre befassen.2 Damit sind nicht nur „Techniken“ bei der Lösung einer Klausur gemeint.3 Notwendig sind vielmehr auch Kenntnisse über die Besonderheiten der Rechtssprache und insbesondere der Auslegung von Gesetzen. Die nachfolgenden Ausführungen können eine vertiefende Auseinandersetzung mit juristischer Methodik nicht ersetzen. Sie sollen aber einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen rechtswissenschaftlicher Methoden geben und können gleichzeitig für Sie dazu dienen, einige wesentlichen Merkmale juristischer Arbeitstechniken zu wiederholen.

I. Rechtsnormen

Nach Auffassung der Philosophen in der Antike war das Recht eingebettet in eine unabänderbare Seinsordnung, in den sog. „nomos“.4 Im Mittelalter war man der Meinung, Recht werde nicht geschaffen oder gesetzt, sondern sei vielmehr vorgegeben. Mit der Entwicklung der Souveränitätsidee5 setzte sich die Auffassung durch, maßgebliche Rechtsquelle sei allein das vom Souverän geschaffene Recht, das

► allgemein verbindliche Regelungen enthält,

► an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet ist

► und Geltung beansprucht, ohne dass der Normadressat damit einverstanden ist oder zugestimmt hat.6

II. Auslegungsmethoden

Normen enthalten i. d. R. Tatbestandsmerkmale (Voraussetzungen) und Rechtsfolgen. Enthält die Norm selbst eine Legaldefinition für Tatbestandsmerkmale, ist die Subsumtion unproblematisch. Oftmals ist jedoch nicht eindeutig erkennbar, was unter einem Tatbestandsmerkmal zu verstehen ist. Dies ist etwa der Fall bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die entweder durch die Rechtsprechung und/oder durch Auslegung konkretisiert werden müssen.7

Beispiel

Der Begriff „unverzüglich“ lässt grundsätzlich unterschiedliche Interpretationen zu. Er ist jedoch in § 121 BGB definiert als „ohne schuldhaftes Zögern“. Was ein „wichtiger Grund“ i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB ist, wird in der Norm nicht näher beschrieben. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der von der Rechtsprechung durch eine zweistufige Prüfung konkretisiert worden ist.8

Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses zulässig, wenn ein Sachgrund vorliegt. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält Beispiele, bei denen „insbesondere“ ein Sachgrund vorliegt. Auch wenn dieser Katalog schon eine nähere Einordnung zulässt, stellt er keine Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs „Sachgrund“ dar. Die Formulierung „insbesondere“ zeigt, dass es auch noch andere Sachgründe geben kann. Er bedarf daher einer durch Auslegung vorzunehmenden Begriffsbestimmung.9

Die wichtigsten Auslegungsmethoden sind:

1. Grammatikalische Auslegung

Diese Methode setzt am Wortlaut an. Was ist nach allgemeinem und juristischem Verständnis unter einem Begriff oder einer Norm zu verstehen? Was sind Sprachgebrauch und sprachlicher Textzusammenhang?

2. Systematische Auslegung

Die systematische Auslegung orientiert sich an der Stellung der Norm im Gesetz. In welchem Abschnitt des Gesetzes steht die Norm? Wie lauten die Überschriften dieses Abschnitts? Wie ist das Verhältnis der Normen zueinander?

3. Historische Auslegung

Hier wird z. B. die Entstehungsgeschichte der Norm betrachtet. Dafür ist oftmals ein Blick in die Gesetzesentwürfe notwendig. In einer Klausur werden Sie diese Auslegungsmethode folglich nicht anwenden können, es sei denn, Sie kennen die Entwicklungsgeschichte eines Gesetzes.

4. Teleologische Auslegung

Bei dieser Form der Auslegung knüpft man an Sinn und Zweck der Regelung an. Was will der Gesetzgeber mit der Norm, ggf. mit dem gesamten Gesetz erreichen? Auch hier ist im Zweifel eine Prüfung der Gesetzesentwürfe notwendig.

III. Analogien

Finden Sie in der Klausur keine auf den Sachverhalt passende Norm, kommt die entsprechende, analoge Anwendung einer anderen Norm in Betracht.

Beispiel

Bei der sog. privilegierten Arbeitnehmerhaftung gibt es keine direkt anwendbare Vorschrift, aufgrund derer ein mitverantwortliches Verhalten des Arbeitgebers berücksichtigt werden kann. Über § 254 BGB analog muss sich der Arbeitgeber aber die Betriebsgefahr seines Unternehmens anrechnen lassen.10

Voraussetzungen für einen solchen Analogieschluss sind:

► eine Regelungslücke, d. h. der Sachverhalt kann nicht unter eine bestimmte Norm subsumiert werden,

► die Lücke muss planwidrig sein, d. h. der Gesetzgeber darf das Nichtregeln des Sachverhalts nicht „absichtlich gemacht“ haben; anders ausgedrückt: der Gesetzgeber hat übersehen, dass es diese Lücke gibt und

► der nicht geregelte und der geregelte Sachverhalt müssen miteinander vergleichbar sein.

C. Die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

I Fallfragen/Bearbeitungshinweise

Die typische arbeitsrechtliche Klausur fordert meist nicht die Beantwortung theoretischer Fragen oder die bloße Wiedergabe von Wissen, sondern die Bearbeitung und Lösung eines konkreten Sachverhalts. Eine solche Klausurgestaltung hat den Vorteil, dass durch das Verständnis für juristisches Arbeiten und Aufbautechniken eine Lösung auch dann gelingen kann, wenn der Sachverhalt unbekannt ist.11

Häufige Fragestellungen in arbeitsrechtlichen Klausuren sind z. B.:

“Hat die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?“12

„Ist die Kündigung wirksam?“

„Sie sind Leiterin der Personalabteilung. Prüfen Sie, ob das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden kann.“

„Hat … gegen … Anspruch auf …?“

“Ist die Befristung des Arbeitsvertrages vom … wirksam?“

„Hat eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Aussicht auf Erfolg?“

„Ist eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses zulässig?“

Auch wenn Ihnen andere Fragen viel interessanter erscheinen und Sie diese auch viel besser beantworten könnten - beantworten Sie nur die Fallfrage. Machen Sie keine ausschweifenden theoretischen Ausführungen zu Fragen, die nicht entscheidungserheblich (für die Lösung des Falls) sind. Aus der Fragestellung leiten sich vielfach auch Aufbau und anzuwendende Rechtsnormen ab.

Klausurtipp

Bei sog. Anspruchsklausuren („Hat … gegen … einen Anspruch auf …“) bietet sich eine Unterteilung der Prüfung an in:

► Anspruch entstanden?

► Anspruch erloschen?

► Anspruch durchsetzbar?

Die Frage nach der Wirksamkeit einer Kündigung stellt keine Anspruchsklausur dar. Die Prüfung erfolgt anhand des noch darzustellenden Prüfungsschemas.

Neben der Bearbeitung eines Falls können Teile der Klausur auch ergänzende Einzelfragen sein. Diese werden Sie meist durch das in den Vorlesungen und bei der Lösung von Klausuren erworbene Wissen beantworten können.

II. Erfassen des Sachverhalts

Lesen Sie den Sachverhalt mindestens zweimal, besser dreimal. In komplexen Fällen sollten Sie eine Zeitschiene fertigen, aus der