Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678 - Johann Ludwig Quandt - E-Book

Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678 E-Book

Johann Ludwig Quandt

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Beschreibung

Die frühe Geschichte Pommerns wurde in den 1868 in Stettin erschienen Baltischen Studien behandelt und in diesem Band neu herausgegeben. Rudolph Virchow berichtet über pathologische Knochen aus einem Hünengrab, Johann Ludwig Quandt über die Urgeschichte der Pomoranen und die Liutizen und Obodriten, Dr. Franck über den pommerschen Reformator Paulus vom Rode. Es folgen Berichte über Greifswald im 30jährigen Krieg und die kriegerischen Ereignisse in und bei Stralsund während des Jahres 1678. - Rezension zur maritimen gelben Reihe: Ich bin immer wieder begeistert von der "Gelben Buchreihe". Die Bände reißen einen einfach mit. Inzwischen habe ich ca. 20 Bände erworben und freue mich immer wieder, wenn ein neues Buch erscheint. oder: Sämtliche von Jürgen Ruszkowski aus Hamburg herausgegebene Bücher sind absolute Highlights. Dieser Band macht da keine Ausnahme. Sehr interessante und abwechslungsreiche Themen aus verschiedenen Zeitepochen, die mich von der ersten bis zur letzten Seite gefesselt haben! Man kann nur staunen, was der Mann in seinem Ruhestand schon veröffentlicht hat. Alle Achtung!

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Seitenzahl: 672

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Johann Ludwig Quandt

Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678

Band 127e in der gelben Buchreihe bei Jürgen Ruszkowski

 

 

 

Dieses ebook wurde erstellt bei

Inhaltsverzeichnis

Titel

Vorwort des Herausgebers

Hamburg, 2020 Jürgen Ruszkowski

Aus der Geschichte Pommerns

Pathologische Knochen aus einem Hünengrabe

Zur Urgeschichte der Pomoranen

Die Liutizen und Obdriten

Die Völkerschaften

Paulus vom Rode

Greifswald im dreißigjährigen Kriege

Erstes Kapitel

Zweites Capitel

Drittes Capitel

Viertes Capitel

Fünftes Capitel

Die kriegerischen Ereignisse in und bei Stralsund während des Jahres 1678

Die gelbe Buchreihe

Weitere Informationen

Band 127e in der gelben Buchreihe

Damit unterliegt es keinem Copyright mehr.

Neu aufgelegt von Jürgen Ruszkowski

Impressum neobooks

Vorwort des Herausgebers

Von 1970 bis 1997 leitete ich das größte Seemannsheim in Deutschland am Krayenkamp am Fuße der Hamburger Michaeliskirche.

Dabei lernte ich Tausende Seeleute aus aller Welt kennen.

Im Februar 1992 entschloss ich mich, meine Erlebnisse mit den See­leuten und deren Berichte aus ihrem Leben in einem Buch zusammenzu­tragen. Es stieß auf großes Interesse. Mehrfach wurde in Leser-Reaktio­nen der Wunsch laut, es mögen noch mehr solcher Bände erscheinen. Deshalb folgten dem ersten Band der „Seemannsschicksale“ weitere.

1935 in Stettin geboren und bis 1945 in Hinterpommern aufgewachsen, interessiert mich die Geschichte Pommerns natürlich sehr.

Hamburg, 2020 Jürgen Ruszkowski

Ruhestands-Arbeitsplatz des Herausgebers. Hier entstehen seine Bücher und Webseiten.

* * *

Aus der Geschichte Pommerns

Aus der Geschichte Pommerns

Originaltitel:

Baltische Studien

https://books.google.de/books?id=2swAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA9&dq=Baltische+Studien&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjYjt32q77rAhXMqaQKHRZLBCkQ6AEwAHoECAIQAg#v=onepage&q=Baltische%20Studien&f=false

https://digitale-bibliothek-mv.de/viewer/rest/content/tei/PPN559838239_22/de/

Ursprünglich herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde

Erschienen 1868 in Stettin

* * *

1. Pathologische Knochen aus einem Hünengrabe. Von Rudolph Virchow.

2. Zur Urgeschichte der Pomoranen. Vom Superintendenten Johann Ludwig Quandt in Persanzig.

3. Die Liutizen und Obodriten. Vom Superintendenten Johann Ludwig Quandt in Persanzig.

4. Paulus vom Rode: Ein Beitrag zur Pommerschen Reformations-Geschichte. Von Dr. Franck in Pyritz.

5. Greifswald im 30jährigen Krieg

6. Die kriegerischen Ereignisse in und bei Stralsund während des Jahres 1678. Von O. Francke, Bürgermeister in Stralsund.

* * *

Pathologische Knochen aus einem Hünengrabe

Pathologische Knochen aus einem Hünengrabe

Von Rudolf Virchow

*1821 †1902

Mediziner; Anatom; Pathologe; Anthropologe; Prähistoriker; Ethnologe; Sozialpolitiker

(Vorgetragen am 21. November 1865)

Ich zeige Ihnen, meine Herren, ein Paar Präparate vor, welche der historischen Pathologie angehören, welche Sie aber vielleicht deshalb interessieren, weil wenigstens in ähnlicher Weise noch nichts gefunden worden ist. Ich hatte im Laufe des letzten Oktober Gelegenheit, einige sogenannte Hünengräber aufzugraben; bei der Gelegenheit habe ich einige Knochen herausgenommen, welche auch sonst als pathologische Präparate von nicht geringem Interesse sein würden, welche jedoch noch ein ungleich höheres Interesse haben, weil sie auf die Krankheiten einer längst vergangenen Periode ein gewisses Licht werfen.

In der Nähe von Stargard in Pommern, auf dem Territorium des Dorfes Storkow, befindet sich eine große Anzahl von Gräbern, welche noch ziemlich regelmäßig mit Steinkränzen umgeben sind, an einer Stelle, welche, wie es scheint, einer ganzen Bevölkerung als Begräbnisplatz gedient hat.

Foto: Lichtjäger

Foto: Christoph Rieder

Unter mehreren Gräbern, die wir aufmachten, fand sich in einem, welches sehr günstig situiert war, weil ein sehr trockener und grober Sandboden das Grab füllte, ein vollständig erhaltenes Skelet, welches ich mit einzigem Verlust der beiden Kniescheiben und des einen Astragalus habe herausnehmen können. Diese letzteren Knochen sind wahrscheinlich beim Graben in die herausgeworfene Erde hineingeraten; es ist uns nachher nicht mehr gelungen, sie aufzufinden. Dass sie gefehlt haben, ist umso weniger wahrscheinlich, als selbst die kleinsten Knochen, selbst die einzelnen Stücke des Zungenbeins vollständig vorhanden waren.

Was das Pathologische anbetrifft, so ist darunter eines, was mit dem übrigen Krankheitsprozess des Begrabenen nicht unmittelbar in Beziehung steht, was vielleicht schon von langer Zeit her angelegt war, nämlich eine Exostose des Humerus, die der Form angehört, welche man in der neueren Zeit gewöhnlich unter dem Namen der Exostosis cartilaginea bezeichnet hat, und von der ich früher Gelegenheit hatte, Ihnen hier ein frisches Exemplar vorzuführen.

Das Hauptpräparat aber umfasst die Gegend des Sprunggelenks, wo sich eine vollständige Synostose zwischen Tibia, Fibula und Astragalus vorfindet, so vollständig, dass ich kaum irgendein Präparat unserer Sammlung damit parallelisieren kann. Die Affection hat sich herauserstreckt längs der Unterschenkelknochen bis nahe an das Kniegelenk. Namentlich an der Fibula sieht man ziemlich reichliche Osteophyte bis dicht an das Köpfchen heraufreichen. Weiter nach unten wachsen die Teile sich einander entgegen. In der Gegend des Gelenks ist eine dichte elfenbeinerne Masse wie ausgegossen über die verschiedenen Knochen, so dass die drei Knochen in einer Weise vereinigt sind, dass man an gewissen Stellen gar nicht mehr bemerkt, wo eigentlich die Grenzen liegen. Der Prozess hat sich dann noch weiter fortgesetzt auf den Calcaneus, an dem die Gelenkflächen überdies in einer so starken Weise deformiert sind, dass man mit Sicherheit schließen kann, der größte Teil des Knorpels müsse zerstört gewesen sein. Rings um das Gelenk hat eine Auflagerung von Knochenmasse stattgefunden, die wahrscheinlich bei Lebzeiten ein ähnliches ankylotisches Verhältnis gesetzt hat, wie wenn eine wirkliche Synostose dagewesen wäre.

Die Veränderungen, welche die Gelenke hier darbieten, haben die größte Ähnlichkeit mit demjenigen, was wir bei dem sogenanten Malum senile antreffen, während das, was weiter nach oben hin existiert, unter den mir bekannten Formen nur eine Analogie findet an den Knochenwucherungen, die bei sehr lange bestehender Elephantiasis oder Pachydermie der Extremitäten Vorkommen. Darauf beschränkt sich jedoch die Reihe der Veränderungen nicht. Man findet auch am Unterschenkel der anderen Seite die Spur eines beginnenden ähnlichen Prozesses. Sie werden sich leicht überzeugen, dass auch hier an der Fibula ziemlich weit herauf Unregelmäßigkeiten bestehen, und dass die Tibia fast in ihrer ganzen Ausdehnung, namentlich an ihrer äußeren Fläche, mit einer neuen Bildung bedeckt ist, die nach unten immer reichlicher wird, und die an der Berührungsfläche mit der Fibula ebenfalls unregelmäßige Wucherungen gesetzt hat, von denen man voraussehen kann, dass sie bei längerem Bestande zu einer ähnlichen Verwachsung, wie auf der anderen Seite, Veranlassung gegeben hätten. Leider ist gerade hier der Astragalus nicht ausgesunden worden, während der Ealcaneus sehr vollständig und gerade zur Vergleichung mit dem anderen sehr geeignet ist, insofern er ganz normale Verhältnisse zeigt.

Ich bemerke noch in Beziehung auf das Grab selbst, dass ich in ihm einige Eisengeräte fand, während in dem nächsten, unmittelbar daran anstoßenden Grabe eine kleine tönerne Schale oder vielmehr ein Mittelding zwischen Topf und Schale, von sehr roher Form, aber jedenfalls auf der Drehscheibe gearbeitet, entdeckt wurde, in der auch ein etwas zweifelhaftes, sehr verrostetes, eisernes Instrument, wahrscheinlich eine Pfeilspitze, lag. Die archäologische Stellung des Grabes ist dadurch insoweit bezeichnet, dass man sagen kann, es gehört nicht zu den ältesten der sogenannten Hünengräber, in denen bekanntlich nur steinerne und bronzene Sachen gefunden werden. Die ältesten Gräber zeichnen sich auch dadurch aus, dass man die Leichen verbrannt findet und höchstens Asche und Knochenfragmente in tönernen Gefäßen aufgehäuft sind. Hier handelt es sich um eine spätere Periode. Nichtsdestoweniger ist die Beschaffenheit und Form des Gefäßes und der Eisen von der Art, dass man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit schließen muss, dass man es mit einer sehr weit zurückgelegenen Periode zu tun hat. Dass die Sache keineswegs in irgendeine für uns historische Zeit zurückreicht, dafür spricht die Anordnung des Begräbnisplatzes, namentlich die kolossalen Granitsteine, mit denen die einzelnen Gräber umkränzt waren. Unzweifelhaft hat ein sehr lange bestehender Krankheitsprozess den Mann, dessen Knochen wir vor uns haben, getroffen. Er muss also einer Völkerschaft angehört haben, in der man nicht, wie von einzelnen Stämmen berichtet wird, die Gebrechlichen und Alten tötete, sondern wo offenbar auch für solche, welche einer langen Krankheit erlegen waren, ein regelmäßiges und stattliches Begräbnis veranstaltet wurde.

(Abgedruckt aus den Verhandlungen der Berliner medizinischen Gesellschaft. Band I.)

* * *

Zur Urgeschichte der Pomoranen

Zur Urgeschichte der Pomoranen

Älteste Einteilung des Landes

Abstammung und älteste Verzweigung des Fürstenhauses

1.

Wie ich in einem früheren Aufsatze gezeigt habe, war die Südgrenze der Pomoranen um 1100 die Netze von Cüstrin, bis wohin im Mittelalter der Name reichte, bis vor Labischin, dann breites Bruch und auf eine Meile weit dichter Wald bis zur Weichsel. „Die so starke Naturscheide, überall breites, damals mehr wie jetzt unwegsames Bruch, bestand noch, als Polen unter Boleslaw III schon eine große Macht entwickelte, und unter der schwächeren Herrschaft seines Vaters Wladislaw, also auch unter der nur allmählig erstarkenden Kasemirs I, dem die unbesiegten Pomoranen in gleicher Macht gegenüber standen, und während der Zerrüttung Polens von 1031—1041, wo sie sogar Eroberungen machten, diese jedoch an Kasemir verloren. Boleslaw l hatte als Eroberer und Beherrscher von ganz Pommern keinen Grund es zu mehren oder zu mindern. Sein Vater Mesko I, mit dem Polen in die klare Geschichte tritt, beherrschte Anfangs nur die Kujawen, und erwehrte sich auch, als er schon das eigentliche, (sog. Groß-) Polen dazu hatte, nur mit Mühe einzelner deutscher Markgrafen und liutizischer Völker, wir dürfen also und müssen auch für seine und frühere Zeit die so stark markierte Scheide festhalten.“ Als Ostgrenze der Wenden war seit Karls des Großen Tagen die untere Weichsel bekannt.

2. Westgrenze der Pomoranen ist am Meer die Swine, Naturgrenze durch die Konfiguration des Landes, der Inseln, Völkerscheide in germanischer Zeit, innere Hauptscheide bis 1653. Nach Adam von Bremen haben (um 1070) die Leuticier die Küste bis zur Oder, jenseits der Oder leben die Pomeranen; dieselbe geht durch die Wenden bis zur Stadt Jumne (Jomsburg, Julin) in ihrer Mündung (auf einer Mündungsinsel), wo sie die Pomeranen von den Witzen oder Leuticiern scheidet; die Insel, worauf die Stadt, bilden drei Sunde Greta) jenseits der Leuticier. Wie Usedom 1124 Stadt in Leuticia, so ist 946 Wanzlowe (die Provinz, in der sie liegt) der letzte der zur Havelberger Diözese gelegten, zu Geros Mart gehörenden Gaue.

3. Die Einteilung des Landes der Pomoranen in der heidnischen Zeit erhellt zunächst aus seiner Verteilung unter Diözesen bei der Christianisierung.

Karte vor 1945: Bütow

Der Bischof von Kujavien oder Wladislaw erhielt durch die Festsetzungen des Herzogs Boleslaw III und des päpstlichen Legaten Aegidius (ca. 1123) zu seinem polnischen Sprengel das, was man um 1250 Oberpommern, 1148 das Gebiet des Castrum Gdansk in Pomerania nannte; seine Westgrenze war die Leba, soweit sie noch heute Grenze ist, dann ungefähr die Grenze des Stolpischen, Bütowschen und Schlochauschen Kreises bis zur Braa, diese hinab bis zur Grenze zwischen Posen und Westpreußen, die 1349 als alt anerkannte Scheide Pommerns gegen Polen. (Seitdem sind durch Cramers Gsch. d. L. Lauenburg und Bütow die betr. Grenzbeschreibungen genauer bekannt geworden; aus ihnen ergibt sich, dass Wutzkow o. p. (Rakitt), Jassen e. p. und, was östlich einer Linie zwischen den Westenden des Glinow und des Somminer Sees ist, zum östlichen Lande gehörten.) Er verwaltete das Land durch einen archidiaconus Pomeraniae, (Sitz o. Z. Danzig), und nannte sich im 13. Jahrh. oft Bischof der Kujawen und Pommern.

Die Castellanei Rakel gehörte schon 1136 zur Erzdiözese Gnesen, jedoch im Osten nur bis zum Bache Plitucza; es war nämlich das Gebiet von Wischegrod (und vom späteren Bromberg) dem Wladislawschen Sprengel zugelegt, um seinem kujawischen Teil eine (schmale) Verbindung mit dem Pommerschen zu geben. Grenze der Gnesner Diözese ist die Kuddow von der Mündung bis zum Zahnfluss, von hier eine Linie zum Tessentin-See, dann (mit für die Geschichte unwichtigen Abweichungen) die heutige pommersche Grenze bis zum Wladislawschen Sprengel bei Sommin.

Was der Posener Bischof unter sich hatte, 1298 zu einem Archidiakonat machte, ward 1108 polnisch beim Tode des Herrn Gnewomir, der Czarnikow und Filehne, o. Z. auch die dritte Feste Bitom unter sich hatte. Grenzen waren die Drage von der Mündung bis zum Anfange, dann eine Linie durch wüstes Land nördlich des Pieleborgsees etwa auf Knaksee und die Zarne, diese hinab bis zur Kuddow. Die Bewohner nennt Marlinus (schrieb 1113) Czarnken.

4. Alles Übrige vom eigentlichen Pommern bildete den Sprengel des Camminer Bischofs (Nur das Land Cüstrin und das Schloss Kienitz mit seinem Werder wurden definitiv 1262 an den Lebuser Bischof abgetreten). Der erste Bischof Adalbert ward es durch päpstliche Weihung 1140, war aber schon 1124 durch Boleslaw von Polen als dem damaligen Lehnsherrn und durch Wartislaw von Pommern dazu bestimmt als S. Ottos Begleiter (2) diesem wurden 1136 die Kirchen in dem von ihm bekehrten Lande confirmiert, bei seinem Tode seinem Nachfolger provisorisch anvertraut; bis 1140 war also Adalbert sein Vicarius, sein Sitz Usedom, 1147 Stettin. Er und seine Nachfolger nannten sich Bischöfe der Pommern bis zuletzt 1210, dann von Cammin, jedoch auch schon seit 1162. Der Sprengel war demnach das Pommern, welches Otto bekehrte, Wartislaw (mit seinem Bruder) beherrschte und 1121 als polnisches Zinslehn anerkannte; er repräsentiert das Pommern von 1121, 1123. Was die polnischen Diözesen im Lande erhielten, war also vor 1121 polnisch geworden, wie es vom Teil der Posener auch berichtet ist, ward im Herzogtum gar nicht als Pommern sondern zu Polen gerechnet, bis die Fürsten an der Weichsel eine freiere Stellung erhielten.

Die päpstliche Confirmation von 1140 überweiset nun dem Bistum: die oastra Demmin, Tribsees, Gützkow, Wolgast, Usedom, Groswin, Pyritz, Stargard mit Dörfern und allen Zubehörungen, Stettin und Cammin desgleichen und noch mit Markt und Krug (torum et taberna), Wollin mit Markt, Krug und allen Zubehörungen, Colberg noch dazu mit einem Salzkoten und mit Zoll. (Zu Tribsees gehörte das davon benannte Schwerinsche Archidiakonat, zu Demmin Tolense, Plote, Loitz, zu Gützkow noch Medziretsch, zu Wolgast Wusterhusen und Bukow, zu Usedom die Insel, Lassan/Ziethen, zu Groswin noch Rochow. Darüber künftig.) Man hat das früher nur von Einsprengelung der Castellaneien verstanden, Giesebrecht zuerst hat gesehen, dass eine Überweisung zu wirklichem Besitze gemeint und im Wortlaut der U. ausgedrückt ist, dass folglich [da ja die Burgen mit ihren Bezirken fürstlich blieben, auch der Bischof das ganze Land erhalten hätte,] castra hier die befestigten unbewohnten Tempel sind, die mit ihrem Eigen und Einkommen dem Bischöfe gegeben wurden nach dein Grundsatz: Tempelgut wird Kirchengut. (Zur Stiftung von Dargun gibt der Bischof nichts an Grund und Boden als das castrum Dargon, die Tempelfeste.) Indessen ist dies doch so aufzufassen, dass die frühere Ansicht mit festgehalten wird, weil sonst gegen alle Analogie jede Bestimmung über den Sprengel fehlen würde, und weil wir durch Thietmar wissen, dass jeder wendische Gau seinen Tempel hatte. Die omnes appendiciae bezeichnen eben das zum Tempel gehörige Gebiet nach den verschiedenen Arten der Abhängigkeit und Pflichtigkeit, auch der bloßen Zugehörigkeit der Orte. Die zugewiesenen Krüge und Märkte sind denn Zubehör der Tempel gewesen, entstanden für und durch die Cultusfeierversammlungen, wie solche S. Otto bei seiner Ankunft in Pyritz vorfand. Diese castra mit ihren Zubehörungen sollen hier Tempelgaue, die nachmaligen fürstlichen castra mit ihren Bezirken Burgen und Burgwarde, die größeren Verwaltungsbezirke, welche außer der Hauptburg noch andre Burgen enthielten, Castellaneien, die castra ohne Gebiet Vesten genannt werden.

Aus jener notwendigen Auffassung der castra in der U. von 1140 folgt, dass man dein Bischofe alle Tempelfesten hat überweisen wollen, dass also Prenzlau mit Markt, Krug und allen Zubehörungen in den Confirmationen von 1188, 1217 steht (C. P. 152. 163 In beiden ist Cammin als nunmehr Cathedralsitz voran gestellt zulgleich mit den Worten, die in der U. von 1140 zu der Gruppe Stettin und Cammin gehören (daher eorum fälschlich in earum verwandelt,) und nun Stettin ahnenden Zusatz cum taberna x. gelassen. Es ist also die U. von 1140 reproducirt mutatis mutandis. und zwar ungeschickt), in der von 1140 fehlt, weil das Land Ukra erst dazwischen an Pommern gekommen ist, wahrscheinlich in Folge des Heerzuges von 1157.

Karte vor 1945: Kolberger Gebiet – Köslin

Da ferner die Dotation des Bischofs besteht in allen kurz vor 1120 pommersch gewordenen westswineschen Landschaften und in den Tempelgauen Pyritz und Stargard aus den Eigentumsdörfern der Tempel, in Wollin, Colberg und Prenzlau aus den Krug- und Markteinkünsten, in Stettin und Cammin aus beiden: so können die in der U. von 1188 auf die castra folgenden Worte „ganz Pommern bis zur Leba mit Märkten und Krügen“ nicht von der ganzen Diözese verstanden werden, sondern nur vom Lande hinter Colberg bis zur Leba, zumal noch der Zehnte vom Markte in Ziethen folgt. Diese Worte aber ersetzen in der U., welche die von 1140 mutatis mutandis wiederholt, (7) die hier an gleicher Stelle zwischen Colberg und dem Ziethenschen Marktzehnt stehenden: „in ganz Pommern bis zur Leba von jedem Pflüger zwei Maaß Korn und 5 Pfennige“. Diese Unterscheidung in der Dotation muss ihren Grund haben, und der ist erkennbar; die Burgwarde des bezeichneten Landes standen unter Ratibor, das ist dadurch bestätigt, die Teilung ist vor 1140 geschehen, bei Lebzeiten Wartislaws.

Die Märkte und Krüge in seinem Landesteile müssen den übrigen gleichartig sein, d. h. auch zu Tempelfesten gehörig, zumal der große Raum nicht ohne solche zu denken ist, wenngleich sie 1188, wo solche längst aufgehört hatten, so nicht mehr bezeichnet werden konnten; es sind ihrer mehrere, offenbar die drei Burgen Ratibors, Belgard, Schlawe und Stolp. Belgard, die von S. Otto zweimal besuchte civitas, um 1100 urbs regia et egregia, Landeshauptstadt, (9) muss auch religiöser Mittelpunkt gewesen sein; Slawna [berühmte], in der ersten Erwähnung Slawina [slawische], o. Z. gleich nach Ratibors Tode Residenz und schon von ihm mit kirchlicher Stiftung versehen, zeigt sich durch den Namen als ältester Hauptort der Slawen, und der s. g. Geograph von Ravenna [schrieb um 700] lässt die im sechsten Jahrhundert an der Unterdonau erscheinenden Sclavini aus dem skythischen [d. i. gothischen] Bernstein-aestuarium stammen als dort Nachbarn der Vites (Witländer), also aus dem östlichen Pommern, während er das weitere Land bis Dania, und zwar noch östlich der Oder, mit altem deutschen Namen belegt (Die Ausführung anderswo.); Slawianie nennen sich die Kassuben selber.

Dem Wladislawschen Bischofe ward 1148 confirmiert castrum Gdansk in Pomerania mit dem Zehnten sowohl vom Korn als von allen Schiffsabgaben, auch der zehnte Teil von der moneta und den Gerichten [Gerichtsgefällen] des ganzen Bistums. Da jede anderweitige Angabe über die Einsprengelung fehlt, die Danziger Burg schon vor 1178 Residenz ist, Schwetz schon 1112 Hauptburg war, der Bischof die Zehnten in ganz Oberpommern hatte (Im Landesteile Grimislaws C. P. 182, Sambors 625, 627, Swantipolks 570.): so ist dies als der zugehörige Tempelgau, das castrum gleichfalls als Tempelfeste zu fassen. Ebenso denn auch für die Anteile des Gnesener und Posener Sprengels Rakel, schon 1109 castrum antiquissimum, (13) und Czarncowe, das Czarnkische, vom Volk benannte.

Die Dotation des Camminer Bischofs war eine ärmliche, ungenügende, ward noch dazu erweislich nur teilweise eingeräumt. Daher hat die U. von 1188 den Zusatz: Der Papst bestätigt die durch Resignation der Laien oder auf andere rechtmäßige Weise in ruhigem Besitz befindlichen Zehnten. Die Entrichtung derselben hatte Bischof Conrad durch (nicht erhaltene) U. des Papstes Alexander (wohl bald nach beider Amtsantritt, der in 1160) „mit Gottes Hilfe erlangt, wie es allgemeine Gewohnheit ist bei gläubigen Völkern“ (C. P. 131 (von 1179 f. B. St. 10, 1, 149) jedoch erst nach der neuerlichst (C. P. 1082) von Dr. Hasselbach mitgeteilten richtigen Lesung der Matr. a subditis nostris (statt vestris). Vorher musste ich die Stelle der U. von 1188 erklären, wie L. P. 983 zu lesen ist.); jedoch in den liutizischen Landschaften hatte sie der Bischof schon 1153 o. Z. in Folge des Versprechens, das Ratibor 1148 auf dem Fürstentage zu Havelberg nach dem Kreuzzuge von 1147 gegen sein Land gab, das Christentum zu fördern. Doch ward in Pommern nur der Kornzehnt, und zwar in einer für den ganzen Ort festbestimmten Scheffelzahl, und der kleine Zehnt (vom Viehzuwachs) eingeführt. — Damit ist wohl die Dotation von 1140 meist an die Herzöge gekommen; wenigstens zeigt sich später nur eine Spur derselben; 1240 erhielt der Bischof von Barnim eine Jahresrente von 26 Mk. Pf. für „die Pfennige (= das Geld), die er gehabt hat von Krügen und Zehnten, Märkten, Zöllen und Münten in den Burgwieken Usedom, Stettin und Pyritz“, in denen er doch, wie in derselben U. vorhergeht, die kirchlichen Zehnten dem Herzoge abgetreten hat. Jene Zehnten sind daher andere, sind wie die Hebungen, zwischen denen sie stehen, aus der Dotation von 1140, sind von den Dörfern der genannten Tempelfesten; dann sind die Bauern in solchen die decimi rustici, die rustici quos decimarios usitalo nomine appellare solemus (In Rügen kommen dessitli vor, das ist Übersetzung.) die nur vereinzelt, in den frühsten U. und in der Nähe von Tempelfesten, aber als herzoglich vorkommen, während die kirchlichen Zehnten von allen Bauerhufen entrichtet wurden.

5. Suchen wir nun den Umfang der pomoranischen Tempelgaue des Camminer Sprengels zu ermitteln.

Das Land Stargard trat Barnim 1240 an den Bischof ab „mit allen seinen Zubehörungen bis zum Flusse Plöne, und ihn hinab bis zum Dammschen See, vom Ursprung aber des Flusses (im Berlinchenschen See) aufwärts gegen Polen, wie diese Grenzen von verschienenen (rectroactis) Zeiten her bestimmt sind;“ bei Broda (Pass) gehörte 1186 nur das eine Ufer der Plona und des schwarzen Fließes (ihres südlichen Nebenarmes Fließ) zur Burg Pyritz, wie auch die Dörfer Brietzig und Strohsdorf; die Geistlichkeit zwischen Ihna und Plöne gehörte nachmals, obwohl das Land politisch durch die Ihna zerschnitten war, unter den Archidiakonus von Stargard und hatte dort ihren Kaland.

Schon früher habe ich bemerkt, dass jene Grenze sich durch die Westgrenze des Landes Friedberg oder früher Driesen (die Zanze) fortsetzt, dass dies Land, ehe es (1178?) polnisch ward, nur zum Stargarder Gau gehört haben kann, und dass in Ebbos Meldung, Herzog Wartislaw sei 1124 vom Schlosse Zitarigroda nach Uzda (Guscht) zum H. Otto übergegangen, castrum als Burgward zu verstehen sei (Baltische Studien 15, 1, 188 s. Jetzt habe ich beizufügen, dass Tankow 1303 im Lande Friedberg.), wie es nicht selten vorkommt.

Karte vor 1945: Dammscher See

Die Nordgrenze wird 1240 nicht angegeben, woraus folgt, dass hier die unter Wartislaw III stehende Camminer Castellanei austieß. Als Barnim 1248 das Land Stargard als Lehn zurücktauschte, jedoch dem Bischofe das davon abgezweigte Land Massow ließ, und er 1264 den Vetter beerbt hatte, da wurden, dem Versprechen von 1264 gemäß, 1269 auch die Nordgrenzen von Massow und weiterhin von Stargard bestimmte vom Einflüsse der Pilesche in die Stepenitz gegen das bischöfliche Land Naugard (dessen letzte Orte Wismar, Pflugrade, H. Schönau), dann (gegen das Land Daber, neben Schönenwalde nordwärts) auf den See Mokere (Oker), von ihm den Fluss Halbirte Dobere hinab bis zur Furt des Weges von Schwerin nach Stargard (O. von Kannenberg), von da — über den Anfang des Crampel — auf das (mir unbekannte) Moor Rogo, dann auf den See Dolgen (bei Blankenhagen), von dessen Ostende ostwärts zum Fräuleinspfeiler (am Frauenberg) durch die Seen Klein und Groß Gniz (bei Kanitzkamp, und so weiter ostwärts zur Drawe; hier waren 1248 die Seen Fercnitz, Stüdnitz und Gr. Mellen (bei Grassee) 1248 in Stargard unter Barnim, Wosterwitz und Wollen 1254 unter Wartislaw, also zu Daber (Siehe mein Aussatz: Die Grenzen des Landes Massow, B. St. 10, 2, 163 ff. (wo S. 167, Z. 21 zu lesen: nach säst gleichzeitigen), etliche Verbesserungen 15, 1, 185 s. Durch den Aussatz veranlasst, teilte mir Herr Sup. Wentz, früher in Mulkentin, mit, dass genau da, wo ich nach der U. und der G. St. Karte pons Brunonis, castrum Peszik und die sepulcra paganorum gesetzt, sich die Brunsbrügge als vergangener Weg durch das Moor bei Carlsruhe, ein Burgwall und Hünengräber befinden.). Das ist denn die Grenze, die nach der U. von 1248 „hinter dem Crampel bis zu den Grenzen der Polen in gerader Linie durch die Wüste in verschiedenen (rolroaotis) Zeiten bestimmt ist“.

Endete die Grenze des Landes Stargard 1240 am Damm- schen See bei Plöner Ort, so kann das zuerst in der U. von 1248 genannte Land Golnow (der Ort erscheint schon 1220) als nebst der unteren Ihna unter Barnim stehend, nur von Stargard abgezweigt sein. Seine Grenze mit Massow endete 1269 am Einfluss der Pilesche in die Stepenitz (s. o.); diese begrenzte das Land nordwärts, ward 1295 die Scheide zwischen dem Stettiner und dem Wolgaster Landesteil vom Haff bis zum Gubenbach, dann dieser bis ans bischöfliche Land Massow (Das Haff wird der Länge nach geteilt bis zum Fluss magnus Stepeniza; zum Stettinschen Teil gehören östlich der Oder zuletzt civitas Golnowe usque in fluvium magnus Stepeniza et sic ulterius usque in altum pontem, (das Komma ist notwendig) Stepeniza ulterius usque in fluvium Ghouena, Ghouena ulterius (längs des Massowschen) usque in campum ville primus. Darnach gehört das 1291 existirende D. Kriwit nicht zu Golnow, wohl aber 1269; entweder findet ungenauer Ausdruck statt, oder es ist Veränderung eingetreten; ich nehme das erste an, weil das D. 1291 ein Gerh. v. Golnow erhielt und später die Carthaus bei Stettin. Basentin war nicht in Golnow, weil die FM. von der Stepnitz durchschnitten ist, also auch Retztow nicht.).

Karte vor 1945: östlich der Oder – Cammin – Stettin

Die gesamte Nordgrenze wird bestätigt durch das, was über die Camminer Castellanei bemerkt werden wird.

Das Land Massow ist neue Abzweigung, seine Grenzen also neu außer gegen Naugard, wo sie nicht spezialisiert werden, weil beide Gebiete bischöflich. Die übrigen Grenzen des Stargarder Landes werden als die in vorigen Zeiten bestimmten bezeichnet, sind aber nicht überall die zu der Zeit der U. bestehenden politischen.

Denn die alte Nordostgrenze durchschneidet die 4.000 Hufen, welche Barnim 1257 an Graf Gunzelin von Schwerin verlieh, die bald hernach von (Neu-) Schwerin und Welsenborg benannten Distrikte, gelegen „zwischen dem Lande Stargerth und dem Lande Doberen“ und längs der Drage bis nahe Reetz hinabreichend. Und auf der andern Seite durchschneidet der Grenzfluss Plöne das Land Colbatz, das der fürstlichen Nebenlinie der Swantiboritzen und mit ihr zur Stettiner Castellanei gehörte (9). Ja Barnim verfügt 1243 über die Holzungen und Weiden zwischen Damm und Golnow, welche 1220 von Swantibor an Colbatz vergabt wurden, und das hat wohl lange Streitigkeiten des Herzogs mit der Abtei, aber nicht mit dem Bischofe veranlasst (Vgl. C. P. 696, 300, 755 x. Der Streit hatte noch andere Gründe.). Die retroacta tempora, in denen die 1240 überwiesenen Grenzen bestimmt wurden, liegen demnach vor Wartislaw, dem ersten bekannten Besitzer des Landes Colbatz und Stifter der Abtei, sind die heidnischen; die Grenzen aus ihnen her sind dann die des Tempelgaus, und es muss eine Beziehung gegeben haben, in welcher sie in Erinnerung bleiben und dem Bischofe überwiesen werden konnten, ohne den Swantibor zu beeinträchtigen, den Herzog in jener Verfügung zu behindern.

Zuvor jedoch von den durch den Stargarder Gau abgeschnittenen westlicheren. Da er an der Plönemündung dicht vor Stettin endet, so wird der Pyritzer gleichfalls westlich durch die Oder begrenzt sein, was durch die 4.000, die S. Otto 1124 zu Pyritz bei einem Cultusfest versammelt fand, durch die 7.000, die er dort taufte, in Berücksichtigung der damaligen Bevölkerungsverhältnisse eine Bestätigung findet. Auch steht nach Einführung deutscher Verwaltung um 1245 alles zwischen Plöne und Oder unter dem Vogt von Pyritz; er ist (nur noch mit dem Marschall) Zeuge in der U., wodurch von des Klosters Colbatz Leuten Pfandgeld zu nehmen verboten wird, (mit anderen) in einer Bestätigung der Besitzungen und Grenzen des Klosters, bei einem Vergleiche mit demselben über die Fischerei im Dammschen See, die Dörfer Kl. Mellen, Damerow und Borin, bei allen einzelnen Vergabungen Barnims an dasselbe, nämlich von Falkenberg, Wartenberg, Babin, Lukowe Zedeliz (Dreger p. 349, 376, 420, 364, 379, 380, 535, 356 (stets nur Godekin, Advocatus, er war es von Pyritz, lb. 379, 422, 441, 481, der gleichzeitige Stettiner hieß Wilhelm, Willekin). Das Colbatzische Selow nördlich der Plöne lag auch 1268 in der Vogtei Stargard, Dreger 435, 220.) (d. i. Kerkow im spätem Lande Schildberg), im Stiftungsprivilegium von Greifenhagen. Und die Vogtei Stettin, wie sie 1278— 1312 Leibgedinge der Wittwe Barnims war, begreift nur das pomoranische Land westlich der Oder, es ist auch vorher kein Indicium, dass ihr überoderisches angehört habe; beide Vogteien repräsentieren denn die Tempelgaue.

6. Der Bischof erhielt 1240 das Land Stargard „mit allem Recht, nämlich Vogtei, Zoll und moimta.“ Von der Vogtei war Colbatz eximirt, natürlich auch Fürst Swantibor. Die moneta hält man für eine Münzstätte, ich halte sie für die Geldabgabe, welche so, deutsch Münte, Müntepenninge, Olde munt hieß, sie für den zur heidnischen Zeit auferlegten Tribut, der dann nach den Tempelgauen erhoben ward, diese in der Beziehung fortsetzte, so dass sie als Vogteien wieder ins Leben treten konnten.

Zum Tribut oder census argenti wurden die nordwestlichen Wenden successive durch Kaiser Otto I verpflichtet, und sie entrichteten ihn außer den Zeiten des Abfalls, der Freiheit. Die dem Sachsenherzoge untergebenen wurden zu ihm, der dort wojewodniza, Herzogsgeld, hieß, wieder seit 1093 genötigt, die östlich der Reknitz 1114. Auch Markgraf Albert muss die Liutizen seiner Mark durch die Feldzüge von 1135, 1130 dazu gezwungen haben, denn mit dessen Zustimmung vergabte am 10. August 1130 Kaiser Luthar die Tribute der vier Provinzen in dessen Mark, Groswin mit Rochow, Lassan, Ziethen und Medziretsch an Bischof Otto, den Bekehrer des Landes, und fügte vom seinigen (als Herzog von Sachsen) den der Provinz Tribsees hinzu (Dreger p. 349, 376, 420, 364, 379, 380, 535, 356 (stets nur Godekin, Advocatus, er war es von Pyritz, lb. 379, 422, 441, 481, der gleichzeitige Stettiner hieß Wilhelm, Willekin). Das Colbatzische Selow nördlich der Plöne lag auch 1268 in der Vogtei Stargard, Dreger 435, 220.), aber diese und die anderen pommerschen Liutizenlande kamen vor 1170 unter Heinrichs des Löwen Oberhoheit, wurden von dem Tribute frei, als Boguslaw I 1181 Reichsherzog, 1185 dänischer Vasall ward. — Auch für das pomoranische Land von der Randow bis zur Leba musste sich Wartislaw I 1121 zum Geldtribut an den Herzog von Polen verstehen, der 1138 dem Krakau besitzenden Oberherzoge zu Teil ward, durch die späteren inneren Kriege in Polen ein Ende nahm; auch die Fürsten von Niederpommern, Ratibors Nachkommen, wurden 1178 davon befreit, gleichzeitig auch die in Oberpommern, beide bis dahin von polnischen Chronisten quaestores vectigalium betitelt, die zweiten pflichtig seit c. 1115 (Dreger p. 349, 376, 420, 364, 379, 380, 535, 356 (stets nur Godekin, Advocatus, er war es von Pyritz, lb. 379, 422, 441, 481, der gleichzeitige Stettiner hieß Wilhelm, Willekin). Das Colbatzische Selow nördlich der Plöne lag auch 1268 in der Vogtei Stargard, Dreger 435, 220.).

Dass nun mit der Zahlung des Tributs an die Oberherrn die Erhebung desselben im Lande nicht ein Ende nahm sondern für die Fürsten sich fortsetzte, ist an sich zu praesumieren, — sie hatten ihn ja als mit der Reichsherzogswürde verbundenes Lehn vom Kaiser, als Erben des polnischen Oberherzogs durch dessen Aufgeben, und das Aufhören einer Steuer ohne Aequivalent ist etwas so wenig vorkommendes, dass man positiven Beweis zu fordern hat, — aber auch urkundlich zu erweisen; der Schwetzer Fürst Grimislaw verlieh den Johannitern das Schloss Stargard (a. d. Ferse) „mit zugehörigem Tribut“. Er wird auch sein müssen das vectigal (s. o. quaest. vect., auch sonst für den Tribut gebraucht,) von dessen Zahlung die Besiedler von Duckow in Tolense 1229 und von Rakow c. p. in Loitz 1232 befreit wurden, der census (f. o. census argenti), den 1176 die Colonen auf der Fm. Prilipp (in Stargard NB.) dem Landesfürsten nicht entrichten sollten „mit dem übrigen Volke“ (ib. 412, 445, 98. Als das Schloss Lebbin 1186 der Dompropstei zugewiesen ward, befreite der Herzog es mit den Zubehörungen et ab omni exaetione et servitio [das ist gewöhnlich, das folgende nur hier] et a qualibet extorsione quocunque nomine censeatur, que nobis et nostris successoribus debentur (ib. 142). Eine dem Fürsten schuldige extormo kann nicht Erpressung übersetzt werden, wiederum darf man auch das Wort nicht mildern; es passt nur für den von Polen zwangsweise auferlegten Tribut, ist vermutlich Übersetzung seines slawischen Namens; qualibet soll alle ihm ähnlichen, an seine Stelle tretenden Auflagen ausschließen.).

Dieser Zins ist also eine allgemeine Grundsteuer in Gelde, wie der Tribut, alle übrigen damals vorkommenden Lieferungen und Leistungen in ganz Pommern sind naturale. Auch die Münte ist eine von den Dörfern entrichtete Grundsteuer, — sie ward später teils mit den Dörfern verliehen, wovon das älteste mir bekannte Beispiel von 1292 ist (Die Herzoge confirmieren der Stadt Demmin ihre Eigentumsdörfer mit allem Recht und Nutz, mit Vogtei, Bede, moneta, mit Gericht etc.), teils zu den Burgen abgeführt und mit Burglehn auch ohne die Dörfer verliehen (Die Müntepenninge der Eldenaschen Dörfer im rügischen Gebiet kamen zur Burg Loitz und mit ihrem Burglehen an die v. Penz (Klempin u. Kratz Matrikeln etc. der pomm. Ritterschaft S. 14.), war einst die einzige, da der Name — Geldabgabe, ist nach dem Vorkommen und der Benennung Olde munt älter als die etwa 1250, also bei eintretender Verdeutschung eingeführte Bede, precaria, bestehend in Bedekorn und Bedepenningen, (daher gegensätzlich Müntepenninge). Die daraus erschließbare Identität von Tribut und Münte, ergibt sich direkt aus ostpommerschen Verhältnissen. Der Bischof von Wladislaw ward 1148 bewidmet auch mit dem zehnten Teil der moneta (8); er verlieh den Johannitern zu Stargard von der Jatlunschen Provinz die mannigfachen Zehntungen, darunter auch die zehnte Mark von der moneta, Mistwi I dotierte 1217 das Zuckausche Nonnenkloster mit Dörfern und „fügt hinzu, auch was [darin natürlich] an Pferden, Geld und andere Sachen auf seinen Teil trifft“; er war nun damals einziger Landesherr; der den anderen Teil bezog, kann also nur der Bischof sein, dem der zehnte Teil von dem allen, auch von Füllen (nach der U. von 1198) zustand. Die moneta ist weder in der ersten noch in der zweiten U. als Münzstätte zu fassen, — sonst würde nach dieser der unbedeutende nie wieder genannte Jatlunsche Distrikt eine solche, nach jener das damals in vier Herzogtümern getrennte, aus zehn in den Lardesteilungen heraustretenden Hauptprovinzen bestehende Polen nur eine einzige gehabt haben (Man könnte einwenden, wenn die moneta der Tribut Oberpommerns, so sollte man ihn in der U. mit dem Zehnten des castrum Gdansk verbunden erwarten. Aber damals ward der Tribut noch an den polnischen Oberherzog abgeführt, von ihm hatte der Bischof den Zehnten zu empfangen, nicht von den Zahlern in Pommern.), beides unannehmlich, — sie muss in beiden und mit der Geldabgabe der dritten identisch sein; und diese muss (da die Dotation des Gnesener Erzstifts von 1186 nicht nur die Eigentumsdörfer sondern auch alle Bauern darin namentlich, ebenso ganz speziell alle ihm zehnpflichtigen Gegenstände aufführt, aber nichts von der moneta hat, sie muss etwas sein, was nur der Wladislawsche Sprengel hat, was nicht in Polen, nur in Pommern vorkommt, sie muss der Tribut sein (Man könnte einwenden, wenn die moneta der Tribut Oberpommerns, so sollte man ihn in der U. mit dem Zehnten des castrum Gdansk verbunden erwarten. Aber damals ward der Tribut noch an den polnischen Oberherzog abgeführt, von ihm hatte der Bischof den Zehnten zu empfangen, nicht von den Zahlern in Pommern.), — wie 946 die Havelberger, 965 die Magdeburger Kathedrale den Zehnten vom Tribut, vom Silberzins wendischer Völker erhielten, — und dieser, noch 1198 so benannt muss sein als Geldsteuer die Geldabgabe von 1217, die monota. Dass in der U. von 1198 die damit verschwindende und die neuere Benennung zugleich vorkommen, ist nicht dagegen; auch findet ein Unterschied statt, der Bischof erhielt seinen Zehnten nur bar, als moneta, der Zahlungspflichtige konnte überall im MA. auch durch äquivalente Naturalien zahlen.

Karte vor 1945: Swinemünde – Wollin

Zur Burg Wollin gehörte denn der Rest der Insel, aber 1121 auch Landung jenseits der Divenowbrücke, 1194 das D. Drammin (Ksp. Zebbin). Die Kirchen zu Latzke, Sabin (Zebbin) und Marentin (Martentin) erscheinen 1288 als Filiale der Kirche S. Georgen in Wollin (Vgl. Steinbrück Klöster 161 mit Oelrichs U. V. 18 über das Wolliner Nonnenkloster.), der von S. Otto gestifteten S. Adalberts Kirche, wie es die erste geblieben ist, aber Kirchspiele und Distrikte sind in der ersten christlichen Zeit in Pommern identisch. Conow ist um 1290 im Besitz eines Edeln, der den Wollinern beizuzählen ist, Hohenbrück erscheint in der Teilungs-U. von 1295 als ein Grenzpunkt. Da Jomsburg eine dänische Anlage war, deren Vikinger natürlich zu ihrer Sicherheit auch etwas östlich der Divenow in Besitz nahmen, da Wollin hernach nur Burgherrschaft (11), Cammin aber eine herzogliche Hauptburg war, deren Edle die pomoranischen Besitzungen der Demminer Linie repräsentieren: (Vgl. besonders C. P. 445: quam plures Caminensis et Diminensis provinciarum nobiles.) so wird man das Wolliner Gebiet nicht über jene Kirchspiele und Hohenbrück hinaus setzen dürfen.

Die Grenze zwischen Belgard und dem (zuerst 1281 und als solches verkommenden) Stiftslande Tarnhusen (Arnhausen waren 1321: die Tepele (Teipel) vom Einflüsse in die Persante bis zu ihrem Anfang im Rorbrugk zwischen den D. Ganscow und Navin; dies Bruch (das bei Teipelskrug und Judsgrund) hinauf zum und über den Fluss Mugellize (Müglitz), zum See Lype (ist nach der Richtung und der späteren Grenze der zwischen Retzin und Lutzig), von da zum Diefberg (Dewsberg), zum Malbaum vor dem Walde Loine (Polzinschen Busch), mitten durch ihn (und dann mit der heutigen Kreisgrenze) bis Cemine (Zemmin) gegenüber, wo ein Fluss ausgeht, bis zu einem Steinhaufen, von da zwischen beiden Dörfern Wrow (Alt und Reu Wurow) bis zum Dorfe Repekow (Reppow) an die Drawe. Und die Grenze zwischen Belgard und dem Stiftslande Cusfalin: die Radduje von, Einfluss in die Persante aufwärts bis zum Fluss Cotle (Kautel), dieser aufwärts bis zu Wendengräbern (wohl bei Gräberhof), dann zur Quelle des Wassers Lubank, dann gerade aus zum See Lositze (Lottsen), der stiftisch, dann entlang zwischen dem herzoglichen See Wirchow (dem Wurchowschen) und stiftischen Virchow (noch so), durch denselben Pfad zu den herzoglichen Seen Schmoltzigk (Schmaunsch) und Sparse (Sparseesche) und den stistischen Plottiz und Kitan (Plötschen, Küter), — bis hierher ist die Scheide die heutige, nur dass einige Dörfer auf beiden Seiten Äcker haben, — dann den Dolgen (noch so) mitten entlang, von da zum Orte Sadiker, dann zum Flusse Sarne (Zahn). — Von der Südgrenze der Castellanei Schlawe war 1310, 1313 das Westende (also das Dreiortmal mit dem Stiftslande) der Einfluss der Salnitz in den Tessentin-See (Blt. St. 15, 1, 175. Der genauer Abdruck der U. bei Cramer Gesch. von Lauenburg etc. 2, 4. 8 gibt statt Lessentin und Rewditz — Cezentzin und Czelditz, dies ist die Salnitz, über welche s. die U. in Benno Gesch. v. Cöslin S. 311.); es ist der ins Ostufer mündende Bach auf der heutigen Scheide der Provinzen. Von da südwärts ging die zwischen dem Bischofe und dem deutschen Orden 1342 so, dass unter jenem noch ein Punkt östlich des Wassers Balde (Ball) auf der Straße von Bublitz nach Schlochau (also wo hernach Baldenburg, und dann der ganze See Belizk (Belzig), von dessen anderen Ende (ohne nähere Bestimmung) zum Flusse Czarne und von ihm zum Orte Czadiker (s. o.). Durch den Grenzvertrag von 1350 ist dort ungefähr die heutige Grenze entstanden, auch die Feldmark Dolgen an den Orden gekommen, diese hernach (c. 1460?) ans Neustettinsche. Die stiftischen Orte an der Radüe, soweit sie die Grenze bildet, kommen als Colbergisch schon früher vor, namentlich 1159 die Brücke über die Radüe mit dem Holzflößzoll auf der Persante (also Cörlin, wegen des Zolls an der Grenze) 1224, 1227 Parsow, Zmogozewic und Chluco (zu Marrin gelegt), Mistiz (zu Schwemmin), Nedlin; andrerseits sind Bulgrin und die Nassowsche Heide 1288 Belgardisch. Aber Lüllevitz, 1299 Nachbarort des Eigentums der Stadt Belgard, wird um 1318 ins Colbergsche Land gesetzt (Die U. des Bischofs Conrad bei Wachsen S. 276 ist ohne Datum; mit Recht hält Wachsen Conrad IV (seit 1318) für den Aussteller (dann ist sie vor dem Grenzrecess von 1321), denn sie legt den Zehnten des Dorfs der Colberger Scholasterei zu, aber 1276 gehört er mit dem von Zimines zu einer der letzten, also jüngsten Präbenden. Er ist später so groß, wie sonst nur von mehreren Dörfern (s. Wachsen 385), also ist Zimines dazu gelegt, vor 1318.); es ist zu unbekannter Zeit vor 1454 an die Stadt Belgard gekommen, ich vermute 1320, und dadurch dem Stift entzogen. Südlich der Radüe lehren uns ältere U. zwar nur, das Bevenhusen (Schlosskämpen), der Virchow-See und die Feldmark Sülkow (Sassenburg) um 1280 im Stift, die Gegend um Persantica 1268, 1289 im Belgardischen lagen; es ist aber an der Ursprünglichkeit der Grenzen nicht zu zweifeln.